Wohnung mieten: Was Sie hier beachten sollten

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Der lange Weg zur Mietwohnung

Mietwohnung: Schon beim Suchen können Sie definieren, welche Kriterien die Wohnung. erfüllen soll.
Mietwohnung: Schon beim Suchen können Sie definieren, welche Kriterien die Wohnung. erfüllen soll.

Bei den Eltern auszuziehen oder den Wohnort zu wechseln stellt Mietneuling aber auch erfahrene Mieter vor einige Herausforderungen. Die Unterzeichnung des Mietvertrags sowie die Wohnungsübergabe sind dabei nur die letzten von vielen Schritten. Wollen Sie ein Haus oder eine Wohnung mieten, gibt es vorab schon einiges zu beachten. Neben der Suche an sich, stehen dann Besichtigungen an und bei der Unterzeichnung des Mietvertrags kann es einige Fallen geben.

Was Sie unbedingt wissen sollten, wenn Sie eine Immobilie mieten, verraten wir Ihnen in folgendem Ratgeber. So betrachten wir beispielsweise, was in Bezug auf Besichtigungen und Protokolle wichtig ist und wie Checklisten auf dem Weg zur eigenen Wohnung oder Haus helfen können.

Das Wichtigste zum Thema „Wohnung mieten“

Sollten Sie eine Besichtigung durchführen, wenn Sie eine Wohnung mieten wollen?

Ja, eine Besichtigung bietet die Möglichkeit, sich das Apartment, welches Sie mieten möchten genauer zu betrachten. Was Sie bei der Besichtigung beachten sollten, lesen Sie hier.

Was ist beim Abschluss des Mietvertrags wichtig?

Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags, sollten Sie prüfen, ob genaue Angaben zum Mietobjekt, zur Miethöhe, zu den Nebenkosten und den Schönheitsreparaturen vorhanden sind. Lesen Sie hier was darüber hinaus wichtig ist.

Was sollten Sie bei der Übergabe beachten?

Stellen Sie sicher, dass ein Übergabeprotokoll geführt wird. In diesem sollten alle bereits vorhandenen Mängel und Schäden im Mietobjekt aufgelistet sein. Wie ein Protokoll aussehen kann, zeigt unser Muster hier.

Die wichtigsten Ratgeber zum Thema „Miete“

→ Besichtigungsrecht → Betriebskosten → Haus mieten → Kaution → Miete → Mietrecht und Haustiere → Mietvertrag → Nebenkosten → Umzug → Wohnberechtigungsschein→ WBS beantragen

Vor der Anmietung steht die Suche: Bestimmte Kriterien helfen dabei

Wohnung mieten: Was Sie beachten sollten, richtet sich auch danach, welche Ansprüche Sie haben.
Wohnung mieten: Was Sie beachten sollten, richtet sich auch danach, welche Ansprüche Sie haben.

Bevor Sie eine Wohnung mieten, ob von privat oder einer Wohnungsbaugesellschaft, müssen Sie erst einmal eine finden. Die Suche nach dem passenden Zuhause kann sich besonders mit angespanntem Mietmarkt kompliziert gestalten. Sie sollten zunächst herausfinden, welche Anforderungen die Wohnung erfüllen muss, damit sie überhaupt in die engere Auswahl kommt und mit welchen Abstrichen können Sie gut leben?

Dann spielen die Finanzen natürlich auch eine Rolle. Neben der Ausstattung der Wohnung, die Sie mieten wollen, und den zukünftigen Kosten, ist für viele auch die Lage und die vorhandene Infrastruktur wichtig. Sind Einkaufsmöglichkeiten nah, muss ein Park in der Nähe sein und wie sieht es mit der Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel bzw. mit Parkplätzen aus? All diese Fragen können bei der Suche wichtig sein, je nachdem worauf Sie Wert legen.

So können Sie sich bei der Suche an folgenden Kriterien orientieren:

  • Wo befindet sich die Immobilie
  • Wie groß sind die Wohnung?
  • In welcher Etage liegt die Wohnung?
  • Wie hoch ist die Kaltmiete?
  • Welche Nebenkosten werden zusätzlich berechnet?
  • Wie hoch ist die Kaution?
  • Welche Ausstattung wird geboten? (Küche ja oder nein, Bad mit Wanne oder Dusche, Balkon oder Terrasse, Heizungsart, Sonderausstattungen wie Fußbodenheizung oder Aufzug usw.)

Je mehr Informationen eine Anzeige anbietet, desto besser lässt sich eine Vorauswahl treffen. Sind kaum Informationen über die Immobilie enthalten, sollten Sie bei einer eventuellen Besichtigung besonders aufmerksam sein. Dazu sei auch gesagt, dass das Mieten einer Wohnung oder eines Hauses ohne diese vorher gesehen zu haben, nicht empfehlenswert ist – auch dann nicht, wenn die Anzeige wichtige Informationen bietet.

Das ist also in der Regel der nächste Schritt. Haben Sie die möglichen Kandidaten eingegrenzt und entschieden auf welche Ausstattung, Lage und Kosten für Sie wichtig sind, sollten Sie sich jedes Mietobjekt genau ansehen.

Checkliste für die Besichtigung: Diese Punkte sind wichtig

Wollen Sie eine Wohnung mieten, schauen Sie sich bei der Besichtigung auch den Grundriss an.
Wollen Sie eine Wohnung mieten, schauen Sie sich bei der Besichtigung auch den Grundriss an.

Eine Besichtigung bietet zum einem die Möglichkeit, Umgebung und Wohnung genauer in Augenschein zu nehmen. Zum anderen erfahren Sie meist auch mehr über diejenigen, die eine Wohnung vermieten. Das kann zum Beispiel dann wichtig sein, wenn eine Wohnung von privat mieten und zukünftig das Thema Eigenbedarf im Raum stehen könnte. Aber auch Immobilienfirmen oder städtische Wohnungsbaugesellschaften nutzen Besichtigungen, um sich zukünftigen Mietern zu präsentieren. Wie sie das tun, kann manchmal auch ein Indikator für den Verlauf des Mietverhältnisses sein.

Besichtigungen sind die perfekte Gelegenheit, Fragen zu stellen. Machen Sie sich am besten eine Liste mit Dingen, die Sie über die Wohnung wissen wollen. Der Zustand der Wohnung sowie deren Ausstattung sollten im Vordergrund stehen. Funktionieren die elektrischen und sanitären Einrichtungen? Wie sehen Türen und Fenster aus, wie die Heizkörper? Diese Punkte sollten Sie auf jeden Fall prüfen und sich etwaige Mängel merken. Daher ist es recht hilfreich, einen Notizblock bei der einer Besichtigung dabei zu haben.

Schauen Sie sich auch den Grundriss der Wohnung, die Sie mieten wollen, genau an. Denn hier können Sie bereits feststellen, ob der Schnitt überhaupt zu den Bedürfnissen passt. Gibt es beispielsweise ein Durchgangszimmer, kann das bei mehreren Bewohnern eventuell ein Problem darstellen. Auch der Lichteinfall in den Zimmern kann durchaus ein wichtiger Punkt sein. Ohne viel Tageslicht steigen die Stromkosten. In diesem Zusammenhang ist ein Blick in den Energieausweis der Immobilie ebenfalls empfehlenswert, dieser lässt Schlüsse auf den Energieverbrauch zu und somit auf die zukünftig anfallenden Kosten.

Mieten: Was die Wohnung als Ausstattung bietet, sollten Sie auch bei der Besichtigung prüfen.
Mieten: Was die Wohnung als Ausstattung bietet, sollten Sie auch bei der Besichtigung prüfen.

Wie sieht es mit der Geräuschlage aus? Denn können Sie im Sommer die Fenster nicht öffnen, weil vor dem Haus Durchgangsverkehr herrscht oder sich eine Gaststätte gegenüber befindet, kann das die Wohnqualität einschränken. Ob die Nachbarn eher von der lauten Art sind, kann bei einer Besichtigung eher schlecht beurteilt werden. Allerdings erhalten Sie oft einen Eindruck vom sozialen Umfeld, der bei der Entscheidung, die Wohnung zu mieten oder nicht, hilfreich sein kann.

Wollen Sie eine Wohnung oder Haus mit Garten mieten, sollten Sie auch diesen besichtigen und vorab klären, ob es Vorgaben zur Gestaltung bzw. Nutzung gibt. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Sportgeräte nicht erlaubt sind oder Sie den Garten nicht so gestalten dürfen wie Sie es vorhaben, kann dass ebenfalls die Wohnqualität beeinflussen.

Für eine Wohnungsbesichtigung kann folgende Checkliste von Vorteil sein:

Checkliste Hausbesichtigung

Laden Sie hier kostenlos die Checkliste für eine Besichtigung herunter!

Drucken Sie sich die Checkliste am besten aus und nehmen Sie diese mit zu den Besichtigungen. Sie können die Punkte dann auf dieser abhaken.

Checkliste für Besichtigungen (.pdf)

Müssen Sie bei der Bewerbung um die Wohnung, die Sie mieten möchten, bestimmte Erklärungen und Unterlagen beim Vermieter einreichen, achten Sie darauf, dass dieser diese auch verlangen darf. Neben der Mieterselbstauskunft und dem Nachweis eines gesicherten Einkommens (Arbeitsvertrag usw.) sind in der Regel eine Schufa-Auskunft, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom vorherigen Vermieter und die Kopie des Personalausweises üblich. Wird ein Bürger verlangt, klären Sie ab, wie die Bürgschaft aussehen soll.

Mietvertrag: Regelungen für die Nutzung der Wohnung

Apartment mieten: Auch bei der Vertragsunterzeichnung sollten Sie aufmerksam sein.
Apartment mieten: Auch bei der Vertragsunterzeichnung sollten Sie aufmerksam sein.

Haben Sie dann entschieden, eine bestimmte Wohnung zu mieten, stehen die Vertragsunterzeichnung sowie die Übergabe des Mietobjekts an. Bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, sollten Sie allerdings genau klären, was dieser beinhaltet. So sollten alle anfallenden Kosten genau definiert sein. Welche Nebenkosten zur Grundmiete hinzukommen, ist für die Miethöhe entscheidend. Lassen Sie diese Posten bei Ihrer Entscheidung außer Acht, kann das finanziell für durchaus schwerwiegende Probleme sorgen. Denn dann ist die Wohnung, die Sie mieten mitunter schnell zu teuer. Definiert sein sollte im Mietvertrag auch, die Art der Zahlung. Werden die Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung verlangt? Mieter müssen diesen Zahlungen auch nur dann leisten, wenn dies im Mietvertrag auch vereinbart wurde.

Mieter sollten sich aber auch bewusst sein, dass Vorauszahlungen nicht den tatsächlichen Verbrauch darstellen. Je nach Nutzung der Wohnung schwanken die Kosten für den Energieverbrauch bei Heizung und Warmwasser, sodass mit dem Ende des Abrechnungszeitraums eine Nachzahlung anstehen oder auch eine Gutschrift erfolgen kann.

Aufpassen sollten Mieter bei standardisierten Mietverträgen. Denn diese können Klauseln enthalten, die als Standardformulierung nicht zulässig sind. Das ist beispielweise der Fall, wenn starre Fristen für Schönheitsreparaturen festgelegt sind oder der Vertrag eine Klausel zu Reparaturen enthält, welche über Kleinreparaturen hinausgeht.

Verlangen Vermieter eine Haftpflichtversicherung als Absicherung, kommen Mieter um eine solche in der Regel nicht herum. Stellen Sie am besten sicher, dass Sie eine solche besitzen.

Prüfen Sie bei der Unterzeichnung des Vertrags am besten immer folgende Punkte:

  • Stimmen die Angaben zur Wohnungsgröße bzw. stehen im Vertrag die Angaben aus der Anzeige?
  • Liegt die Höhe der Kaution bei maximal drei Monatsmieten?
  • Liegt die Mindestmietdauer im Bereich des Vertretbaren (in der Regel bis zu 2 Jahre)?
  • Wie lange läuft die Kündigungsfrist? (Für Mieter dürfen dies nicht mehr als drei Monate sein.)
  • Wie und wann ist die Mietzahlung zu leisten?
  • Ist eine Haftpflichtversicherung vorhanden?
  • Welche Bestimmungen gibt es zur Nutzung von Gemeinschaftsräumen und -flächen? (Waschküche, Hof, Gärten, Keller usw.)
  • Was ist in Bezug auf Haustierhaltung festgelegt?
  • Sind die Fristen für Schönheitsreparaturen flexibel?

Wohnungsübergabe: Das Protokoll nicht vergessen

Wohnung mieten: Eine Checkliste kann bei den einzelnen Schritten hilfreich sein.
Wohnung mieten: Eine Checkliste kann bei den einzelnen Schritten hilfreich sein.

Nach der Unterzeichnung des Mietvertrags, ist die Wohnung die Ihrer. Nun steht die Übergabe an. Und auch hier, gilt es einiges zu beachten. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist ein Übergabeprotokoll immer eine gute Idee. In diesem sollten dann alle bereits vorhandenen Schäden, Mängel und eventuell auch Fristen für deren Beseitigung durch den Vermieter festgehalten werden. Das ist dann beim Auszug in Bezug auf die Schönheitsreparaturen wichtig.

Des Weiteren sollten im Protokoll auch die Stände der Strom- und falls vorhanden, des Gaszählers sowie die der Wasseruhren vermerkt sein. Dies ist unter anderem auch wichtig, wenn Mieter sich beim Stromversorger anmelden. Dieser benötigt neben dem Zählerstand auch die Zählernummer. In diesem Zusammenhang sollten Mieter dann auch klären, wie der Zugang zum Zählerraum geregelt ist.

Wichtig ist, dass Sie bei der Übergabe durch alle Räume gehen und dies begutachten. Ist die Wohnung unrenoviert, sollte das im Protokoll stehen. Ist die Wohnung, die Sie mieten jedoch frisch renoviert oder handelt es sich um einen Erstbezug, ist auch dies festzuhalten. Schon vorhandene Mängel und Schäden sind beiden Fällen ein Fall fürs Protokoll. Vergessen Sie auch nicht die Armaturen, sanitären Einrichtungen und Heizkörper zu prüfen und deren Zustand zu notieren.

Nachfolgende finden Sie eine Checkliste für die Übergabe, welche Sie auch als Protokoll verwenden können.

Laden Sie hier kostenlos das Muster für ein Übergabeprotokoll herunter!

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Muster handelt. Übernehmen Sie dieses daher nicht unverändert.

Übergabeprotokoll Muster (.doc) Übergabeprotokoll Muster (.pdf)

Nach dem Umzug kommt die Ummeldung

Ist die Übergabe erfolgreich und haben Sie den Schlüssel für Ihre Wohnung in Empfang genommen, kann der Umzug kommen. Was Sie dann jedoch nicht vergessen dürfen ist die Ummeldung. Sowohl beim Einwohnermeldeamt als auch bei allen wichtigen Versorgern sowie der Bank sollten eine solche Meldung zur neuen Anschrift erfolgen. Zudem ist es auch sinnvoll bei der Post einen Nachsendeantrag zu stellen.

Bei folgenden Stellen muss die Ummeldung angegeben werden:

  • Einwohnermeldeamt (Umschreiben der Ausweisdokumente)
  • Finanzamt
  • Ggfs. Agentur für Arbeit
  • Kfz-Meldestelle (wen Sie Ihr Fahrzeug ummelden)
  • Banken
  • GEZ
  • Versorger (Gas, Wasser, Strom)
  • Internet- und Telefonanbieter
  • Arbeitgeber, Uni, Schule, Kita
  • Krankenkasse
  • Abo-Anbieter (Zeitungen, Zeitschriften)
  • Online-Shops, Versandhäuser

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

Bildnachweise

4 Gedanken zu “Wohnung mieten: Was Sie hier beachten sollten

  1. Kira N

    Vielen Dank für diesen Artikel zur Wohnungssuche. Gut zu wissen, dass man auf vollständige Informationen achten sollte. Ich werde auch bei Projekten für neuen Wohnungsbau nach einer Wohnung suchen.

  2. Jan D

    Danke für den Hinweis, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, damit man auf der sicheren Seite steht. Ich bin aus aktuellen Anlässen auf der Suche nach einer Seniorenwohnung für meine Eltern. Hoffentlich kann mir dabei der richtige Kontakt weiterhelfen, die ideale Unterkunft für sie zu finden.

  3. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Mietwohnungen. Gut zu wissen, dass man ein Übergabeprotokoll anfertigen sollte, wenn die Wohnung übergeben wird. Ich ziehe bald um und möchte in der neuen Stadt dann auch eine Wohnung mieten.

  4. Tobias M

    Vielen Dank für den Beitrag zum Thema Mietwohnung. Meine Schwester möchte eine neue Wohnung beziehen, da sie sich von ihrem Partner getrennt hat. Gut zu wissen, dass es helfen kann, Checklisten bei der Anmietung zu beachten.

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