Wohnen auf Zeit: Hierbei ist einiges zu beachten

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Zwischenmiete oder Wohnung auf Zeit: Als kurzfristige Lösung geeignet

Zimmer, Wohnungen, Häuser: Die Zwischenmiete kann bei kurzzeitigem Leerstand ein Lösung sein.
Zimmer, Wohnungen, Häuser: Die Zwischenmiete kann bei kurzzeitigem Leerstand ein Lösung sein.

Eine Wohnung für ein paar Wochen zwischenmieten, ein möbliertes Zimmer für einige Monate bewohnen oder ein Apartment auf Zeit nur für einige Jahre nutzen: Gründe warum Mieter nur kurzzeitig einziehen, gibt es viele. In der Regel bestehen für solche Mietverhältnisse befristete Mietverträge, sodass jede Mietpartei weiß, wann diese enden. Dennoch gibt es auch beim Wohnen auf Zeit einige Fallen zu beachten.

Ob beispielsweise eine Kündigung beim Zeitwohnen möglich ist, welche Regelungen es in Bezug auf die Nebenkosten gibt und was Sie in bei den Mietverträgen beachten sollten, betrachten wir im folgenden Ratgeber näher.

Das Wichtigste zum Thema „Wohnen auf Zeit

Ist ein Wohnen auf Zeit gesetzlich erlaubt?

Ja, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt es Vermietern, Mietsachen nur für eine bestimmte Zeit den Mietern zu überlassen. Der Zeitraum kann individuell vereinbart werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Ist eine Kündigung möglich, wenn Sie auf Zeit wohnen?

Wenn Sie eine Wohnung nur für kurze Zeit mieten und der Zeitraum vertraglich festgelegt ist, ist eine ordentliche Kündigung in der Regel nicht möglich. Außerordentliche Kündigungen vom Mietvertrag können jedoch unter Umständen möglich sein.

Was ist beim Wohnen auf Zeit bei der Meldepflicht zu beachten?

Beim Wohnen auf Zeit ist das Anmelden bzw. Ummelden dann notwendig, wenn Sie für längere Zeit in der Wohnung oder dem Zimmer leben. Ausländische Mieter müssen sich anmelden, wenn sie die Mietsache länger als 3 Monate bewohnen bzw. der Mietvertrag länger läuft. Für Bundesbürger, die in Deutschland gemeldet sind, gilt das ab sechs Monaten.

Mieten auf Zeit: Ist das rechtlich möglich?

Wohnung mieten: "Auf Zeit" bedeutet immer ein befristetes Mietverhältnis.
Wohnung mieten: „Auf Zeit“ bedeutet immer ein befristetes Mietverhältnis.

Nicht immer können oder wollen Mieter einen Mietvertrag für unbegrenzte Zeit abschließen. In so einem Fall sind befristete Mietverträge eine gute Alternative. Darüber hinaus stellt das Wohnen auf Zeit ebenfalls eine einfache Lösung dar.

Umgangssprachlich handelt es sich hier meist um möblierte Zimmer oder Wohnungen. Bei einem solchen Angebot ersparen sich Mieter beim Umzug den Möbeltransport und beim Einzug auch die Ausgaben für die notwendige Einrichtung.

Besonders in Studentenwohnheimen oder Apartmentanlagen sowie im Apartmenthotel ist das Wohnen auf Zeit eine gängige Art der Vermietung. Aber auch normale Wohnungen oder Häuser können auf diese Art genutzt werden.

Rechtlich ist es durchaus möglich, dass Vermieter und Mieter sich auf ein Wohnen auf Zeit verständigen. Die Grundlage hierfür bildet § 575 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach sind Zeitmietverträge eine Option, wobei die Mietdauer individuell festgelegt werden kann. Allerdings muss die Befristung der Mietdauer begründet werden.

Wichtig ist, dass beim Wohnen auf Zeit das Ende des Mietverhältnisses eindeutig vertraglich festgelegt ist und ein Anspruch auf Fortsetzung nicht besteht. Mieter müssen also die Wohnung oder das Zimmer zum Vertragsende verlassen, sofern mit dem Vermieter kein neuer Mietvertrag geschlossen wird.

Möchten Mieter ein Haus, eine Wohnung oder ein Zimmer nur für eine bestimmte Zeit nutzen, so können sie dafür eine leere oder eine möblierte Mietsache mieten. In der Regel sind möblierte Mietsachen voll ausgestattet, unter Umständen sind sogar Telefon, Internet und Strom im Mietpreis inbegriffen. Mitunter verlangen die Vermieter hierfür einen Aufschlag zum normalen Mietpreis für diese Ausstattung.

Wird ein Zimmer oder eine Wohnung auf Zeit vermietet, sind große Preisunterschiede keine Seltenheiten. Denn die Ausstattung möblierter Angebote sowie die Größe der Räume und auch der Mietspiegel spielen für den Mietpreis eine große Rolle.

Zwischenmiete als nützliches Modell

Ein sehr gängiges Modell beim Wohnen auf Zeit ist die Zwischenmiete. Hierbei übernimmt der Mieter ein Zimmer oder eine Wohnung vom eigentlichen Mieter für einen bestimmten Zeitraum. In der Regel sind diese Zeiträume kurz angelegt und bewegen sich in einer Spanne von einigen Tagen und Wochen bis hin zu einem Jahr. Oft wird dieses Konzept genutzt, wenn ein Auslandsaufenthalt ansteht und beispielsweise Studenten oder Azubis einen befristeten Wohnort für ein Praktikum brauchen. Anstatt das Zimmer oder die Wohnung leer stehen zu lassen, bieten sie diese voll eingerichtete Wohnung zur Zwischenmiete an.

Auch beim Wohnen auf Zeit ist ein Mietvertrag wichtig.
Auch beim Wohnen auf Zeit ist ein Mietvertrag wichtig.

Wichtig ist hier, dass der eigentliche Mieter die Erlaubnis das Vermieters einholt, sofern es sich nicht um eine Eigentumswohnung handelt. Ohne die Erlaubnis des Vermieters kann das Wohnen auf Zeit hier durchaus zu einer außerordentlichen und eventuell auch fristlosen Kündigung führen. Ist der Vermieter einverstanden, sollte des Mietverhältnis auch bei einer Wohnung oder einem Zimmer auf Zeit durch einen schriftlichen Mietvertrag geregelt sein.

Das gilt natürlich auch, wenn es sich um ein längeres befristetes Mietverhältnis und nicht um eine Zwischenmiete handelt. Wird das Zimmer oder die Wohnung direkt vom Eigentümer bzw. Vermieter angeboten, ist natürlich ebenfalls ein Mietvertrag aufzusetzen.

Unmöblierte oder Möblierte Wohnung auf Zeit mieten: Das ist hierbei wichtig

Ob unmöbliertes oder möbliertes Wohnen auf Zeit, ein Mietvertrag sollte immer die Dauer des Mietverhältnisses, die Höhe der Miete, die Nebenkosten, Regeln zur Mietkaution, Vorgaben zur Nutzung und wenn notwendig auch eine Inventarliste beinhalten. Bei möblierten Zimmern oder Wohnungen zur Zwischenmiete sollten die Mietvertragsparteien die Inventarliste bei der Übergabe gemeinsam prüfen und etwaige vorhandene Schäden oder Mängel im Übergabeprotokoll festhalten.

Entstehen Schäden durch den Mieter während der Mietdauer, kann auch beim Wohnen auf Zeit die Mietkaution zum Ausgleich herangezogen werden. Mieter sollten solche Schäden immer dem Vermieter melden und nicht erst bis zum Auszug warten.

Auf folgende Punkte sollten Sie also beim Wohnen auf Zeit achten:

  • Anmietung und Mietzeitraum vertraglich festlegen
  • Individuelle Vereinbarungen zur Kündigung beachten bzw. bestimmen
  • Kosten genau bestimmen
  • Nebenkosten regeln (auch Punkte wie Endreinigung, Strom, Wasser)
  • Nutzungsbereich und Nutzungsart festlegen
  • Kautionshöhe vereinbaren
  • Übergabe per Protokoll
  • Bei möblierten Mietsachen Inventarliste anlegen bei Übergabe
Mieten Sie eine möblierte Wohnung auf Zeit, ist ein Inventarliste bei der Übergabe ratsam.
Mieten Sie eine möblierte Wohnung auf Zeit, ist ein Inventarliste bei der Übergabe ratsam.

In der Regel ist eine ordentliche Kündigung bei befristeten Mietvertragen nicht möglich, da bereits das Ende der Mietzeit vertraglich vereinbart ist.

Es können individuelle Regelungen darüber getroffen werden, unter welchen Umständen eine Kündigung dennoch möglich ist. Grundsätzlich gilt, dass diese Vereinbarungen einvernehmlich festzulegen sind, ein Anspruch darauf besteht nicht.

Außerordentliche Kündigungen, z. B. bei Vertragsbruch, unterliegen auch beim Wohnen auf Zeit den gesetzlichen Bestimmungen nach § 543 BGB:

Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn […] die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

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3 Gedanken zu “Wohnen auf Zeit: Hierbei ist einiges zu beachten

  1. Hubert G

    Toller Beitrag! Mache selber Kurzzeitmiete bzw. Wohnen auf Zeit. Anfangs bei AirBnB, dann kurze Zeit bei Booking. Jetzt (weil ich in Österreich wohne) bei Crew99. Bieten tolle Ferienwohnungen in Linz und vorallem bieten sie diese Wohnungen ausschließlich an Firmen an. Fördern indirekt die Wirtschaft damit. Tolles Konzept. Für alle interessierten

  2. Kathi S

    Ich möchte ein langfristiges Zimmer zur Zwischenmiete buchen. Jedoch habe ich sowas noch nie gemacht. Gut zu wissen, dass dieses „Modell“ auch für bis zu einem Jahr gelten kann.

  3. Lisbeth

    Ich habe schon mitbekommen, dass die Zwischenmiete ein sehr gängiges Modell beim Wohnen auf Zeit ist. In der Tourismusbranche nennt man dieses Modell Hotel garni. Die Beherbergungsorte sind dabei zumeist voll möbliert und ausgestattet.

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