Alles Wichtige zum WBS-Antrag
Personen, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, können einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, erfahren Sie hier.
Den für einen Wohnberechtigungsschein nötigen Antrag können Sie im Bezirks-, Bürger- oder Wohnungsamt in Ihrem Wohnort stellen. Was bei einem Umzug zu beachten ist und wie lange ein WBS gültig ist, erfahren Sie hier.
Das hängt vom Angebot des Amtes ab. Es kann durchaus möglich sein, dass Sie den WBS online beantragen können. Allerdings ist es eher wahrscheinlich, dass Sie den WBS-Antrag per Formular ausdrucken und einsenden müssen. Welche Dokumente Sie benötigen, haben wir hier zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Wohnberechtigungsschein (WBS): Wo ist der Schein zu beantragen?
Personen, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, können einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Dieser berechtigt dann dazu, geförderten sozialen Wohnraum anzumieten. Doch wie kann man einen WBS beantragen? Und wo? Kann ich einen WBS online beantragen oder nur per Formular? Antworten auf diese Fragen finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie immer beim zuständigen Wohnungs- oder Bürgeramt an Ihrem Wohnort. Ziehen Sie in eine andere Stadt, einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland um, müssen Sie den Schein am neuen Wohnort beantragen oder abklären, ob ein bereits vorhandener WBS auch dort gültig ist.
Einheitliche Regelungen gibt es nicht, da die Kommunen und Städte entscheiden, welche Voraussetzungen für einen WBS erfüllt sein müssen und für welche Art von Wohnung ein solcher notwendig ist. Nach der Ausstellung ist der WBS ein Jahr gültig und wird üblicherweise beim Einzug an den Vermieter übergeben.
WBS beantragen: Diese Voraussetzungen gelten
Um einen WBS beantragen zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gemäß § 9 und § 27 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) sind folgende Punkte zunächst wichtig:
- Einkommensgrenze von 12.000 Euro (Einpersonenhaushalt) bzw. 18.000 Euro (Zweipersonenhaushalt) pro Jahr
- dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland (Wohnsitz als Lebensmittelpunkt)
- Volljährigkeit der Antragsteller
- Wohnungsgröße kann regional wichtig sein
Beim Wohnberechtigungsschein kann der Antrag für mehrere Personen von einem Antragsteller eingereicht werden, sofern die Personen miteinander verwandt sind oder eine Partnerschaftserklärung abgeben. Für Wohngemeinschaften muss jedes Mitglied einen eigenen Antrag stellen. Hier ist es dann nicht möglich, über eine Person einen WBS für alle beantragen zu lassen.
Verfahrensablauf: Kann man einen WBS online beantragen?
Für den Antrag gibt es bestimmte Vordrucke bzw. Formulare, die vom Antrag ausgefüllt und inklusive der notwendigen Dokumente an das zuständige Amt gesandt werden müssen.
Ob Sie den Wohnberechtigungsschein (WBS) online beantragen können, hängt vom jeweiligen Serviceangebot des Amtes ab. In der Regel ist es zumindest möglich, wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen, online die notwendigen Formulare zu erhalten.
Finden Sie den WBS-Antrag online zum Ausdrucken, sollten Sie auch immer die jeweiligen Hinweise zum Ausfüllen beachten. Wie Sie den WBS-Antrag ausfüllen müssen (ob handschriftlich oder ein Bearbeiten im PDF-Dokument möglich ist), ist ebenfalls vom Service des jeweiligen Amtes abhängig.
Folgende Dokumente müssen Sie dem unterschriebenen WBS-Antrag (Formular) beifügen:
- Einkommenserklärung
- Personalausweis, Reisepass, Meldenachweise – in Kopie (aller Personen im Antrag)
- Partnerschaftserklärung, Ehe- bzw. Heiratsurkunde (in Kopie)
- Sorgerechtserklärung (falls notwendig)
- Geburtsurkunden der Kinder (in Kopie)
- Scheidungsurteil (in Kopie)
- Schwerbehindertenausweis (in Kopie)
- Semesterbescheinigung (in Kopie)
- Mutterpass (in Kopie)
- Aufenthaltstitel (in Kopie)
Je nach Region und Kommune können noch weitere Unterlagen notwendig sein bzw. nachgefordert werden. Wenn Sie einen WBS beantragen, hängt die Dauer der Bearbeitung auch davon ab, ob Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben. Im Durchschnitt sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von vier Wochen rechnen.
Hallo Dörte L.
Hier wird nur beschrieben, dass es eine Einkommensgrenze für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines gibt. Ich meine, man bekommt trotz kleinem Einkommen auch keinen Wohnberechtigungschein, wenn man z.B. 70.000 e fürs Alter zurückgelegt hat.