Wohnungsbesetzung: Vierköpfige Familie belegt Ein-Raum-Wohnung
Eine Münchener Vermieterin staunte im Dezember 2017 nicht schlecht, als sie vom Hausmeister erfuhr, dass ihre 26 Quadratmeter große Mietwohnung bewohnt sei. Denn eigentlich hätte diese leer stehen müssen, nachdem der letzte Mieter knapp einen Monat vorher ausgezogen war.
Doch ein Ehepaar hatte offenbar einen Schlüssel für die Wohnung in die Hände bekommen und war mit seinen beiden Kindern ohne Wissen der Vermieterin eingezogen. Es wurde demnach kein Mietvertrag abgeschlossen und die Besetzer hatten obendrein das Türschloss ausgetauscht.
Vermieterin muss bei unrechtmäßiger Wohnungsbesetzung keine Räumungsfrist gewähren
Laut Angabe der Beklagten kam die Wohnungsbesetzung zustande, weil der Vormieter ihnen eine Wohnung angeboten hätte, die aber dann doch nicht zur Verfügung stand. Stattdessen hatte er der Familie die Schlüssel für die besagte Ein-Raum-Wohnung ausgehändigt.
Dem Ehepaar war nach eigenen Angaben nicht bewusst gewesen, dass es praktisch nur einen Untermietvertrag abgeschlossen hatte – und einen ungültigen obendrein.
Die zuständige Richterin überzeugte die Argumentation nicht und entschied, dass das Interesse der Vermieterin, die Wohnungsbesetzung zu beenden, stärkeres Gewicht hätte als das Interesse der Familie, weiterhin in der Mietwohnung bleiben zu können. Denn nicht nur, dass die 26 Quadratmeter große Wohnung mit zwei Erwachsenen und zwei kleinen Kindern als überbelegt gelte, die Familie sei zudem durch nächtliche Ruhestörungen aufgefallen und für einen Wasserschaden in der darunter liegenden Wohnung verantwortlich.
Eine Bekannte von mir ist auch Vermieterin. Sie hatte bisher noch nicht den Fall, dass sie eine Räumung veranlassen musste. Gut, dass die Richterin in diesem Fall im Sinne der Vermieterin entschieden hat.
Eine Freundin von mir beschäftigt sich zurzeit mit dem Thema Mietrecht, weil sie Vermieterin eine Wohnung ist, die aber gegen ihren Willen belegt worden ist. Sie möchte jetzt Maßnahme ergreifen. Ich wusste gar nicht, dass sie jetzt keine Räumungsfrist gewähren muss. Sie wird das noch mit ihrem Anwalt besprechen. Aber Danke für die wichtige Info.