Untervermieter vermietet Wohnung an Dritte – Kündigung!

Berlin. Wer seine Wohnung untervermietet, braucht hierfür die Genehmigung seines Vermieters. Bei einer weiteren Untervermietung durch den Untermieter ist die Kündigung des Hauptmieters durch den Vermieter gerechtfertigt, wie das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 219/17) entschied.

Wenn Untermieter untervermieten, droht die Kündigung

Eine Untervermietung durch den Untermieter kann zur Kündigung des Hauptmieters wegen Pflichtverletzung führen.
Eine Untervermietung durch den Untermieter kann zur Kündigung des Hauptmieters wegen Pflichtverletzung führen.

Ein Mieter sieht sich mit der Kündigung seines Mietvertrages und einer Räumungsklage konfrontiert. Der Untermieter, den der Vermieter genehmigt hatte, wohnte selbst nicht in der Wohnung, sondern überlies diese einem zweiten Untermieter, der nicht im Untermietvertrag genannt war.

Das Landgericht Berlin befand, in diesem Fall handele es sich um eine schuldhafte Pflichtverletzung des Hauptmieters. Durch die rechtswidrige Untervermietung durch seinen Untermieter sei die Kündigung seines Mietvertrages zulässig.

Der Untermieter ist nicht Vertragspartner des Vermieters. Für ein Verschulden des Untermieters haftet der Hauptmieter. Hat er auch keine Kenntnis über die Untervermietung durch den Untermieter, ist die Kündigung dennoch rechtens.

Wer ist Untermieter?

Untervermietung an zweiten Untermieter: Kündigung und Räumungsklage folgten im Fall in Berlin.
Untervermietung an zweiten Untermieter: Kündigung und Räumungsklage folgten im Fall in Berlin.

Grundsätzlich hat der Mieter das Recht, seine Wohnung unterzuvermieten. Handelt es sich um eine Untervermietung einzelner Zimmer, hat er Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat.

Ein solches Interesse könnte beispielsweise wirtschaftlicher Natur sein: Der Mieter kann sich die Miete der Wohnung alleine nicht mehr leisten.

Soll hingegen die ganze Wohnung Gegenstand der Untervermietung sein, kann sich der Vermieter frei für oder gegen die Erteilung seiner Zustimmung entscheiden.

Die Zustimmung bezieht sich stets auf eine konkrete Person, die der Hauptmieter dem Vermieter gegenüber angegeben hat.

Die Wohnung darf keinem Dritten übergeben werden, andernfalls kann der Vermieter – wie im Fall in Berlin bei der zweiten Untervermietung durch den Untermieter – die Kündigung gegenüber dem Hauptmieter aussprechen.

Weitere Nachrichten

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

2011 schloss Murat Kilinc sein Jura-Studium an der Uni Bremen ab. Nach seinem anschließenden Referendariat am OLG Celle und im Landgerichtsbezirk Verden, erhielt er 2014 die Zulassung als Anwalt. Seit 2018 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht. Daneben befasst er sich insbesondere mit dem Mietrecht.

2 Gedanken zu “Untervermieter vermietet Wohnung an Dritte – Kündigung!

  1. Ramona H.

    Zu meiner Wohnung (1. Etage) gehört ein Appartement (DG), was mit Genehmigung des Vermieters
    untrvermieten darf. Nun habe eben erfahren, das meine Untermieterin das Appartement zum Vermieten
    ins Internet gesetzt hat. Sie hat mir nicht gesagt, daß sie einen Nachmieter wegen Auszug sucht.
    Kann ich fristgerecht kündigen ????

  2. Josef

    Danke für den Artikel,
    wie sieht es denn aus, wenn ich schon Untermieter bin und diese gerne aus wirtschaftlichen Gründen für 2 Monate zwischenvermieten würde. Hab ich da auch das Recht zu, bzw der Mieter darf dies wahrscheinlich ablehnen, muss mich dann aber entschädigen, da ich sonst einen Schaden davon tragen würde, wenn ich das WG-Zimmer zahlen müsste, ohne es zu nutzen!? Oder darf ich, da ich schon Untermieter bin, eh schon nichts mehr (Vertraglich wurde im Untermietvertrag nichts festgehalten und im Vertrag der Wohnungsgesellschaft ist auch nicht, und die Wohnungsgesellschaft hat auch nichts dagegen.)

    Vielen Dank

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert