Treppenhausreinigung: Was sagt das Mietrecht dazu aus?

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Sind Mieter zur Treppenhausreinigung verpflichtet?

Treppenhausreinigung: Vermieter können Kosten auf Mieter umlegen, wenn Nebenkosten vereinbart sind.
Treppenhausreinigung: Vermieter können Kosten auf Mieter umlegen, wenn Nebenkosten vereinbart sind.

Müssen Mieter das Treppenhaus reinigen bzw. den gesamten Hausflur putzen? Oftmals sind diese Fragen schon Thema beim Unterzeichnen des Mietvertrags. Vielen ist meist nicht ganz klar, wie eine Hausflurreinigung im Mietrecht geregelt ist und ob zum Beispiel ein Reinigungsplan für das Treppenhaus erstellt werden muss.

Wann Mieter verpflichtet sind, das Treppenhaus zu putzen, wie die Reinigung von einem Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus aussehen sollte und welche Kosten direkt von den Mietern zu tragen sind, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus betrachtet er auch, welche Kosten Vermieter bei der Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegen können.

Das Wichtigste zur Treppenhausreinigung

Sind Mieter zur Reinigung des Treppenhauses verpflichtet?

Nein, ist die Treppenreinigung nicht im Mietvertrag vereinbart, muss der Vermieter sich um diese kümmern.

Kann eine Reinigung durch Vermieter bzw. Firmen auf Mieter umgelegt werden?

Ja, Vermieter können die Kosten für eine Treppenhausreinigung auf die Mieter umlegen, wenn Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart sind.

Wie kann die Putzpflicht zeitlich geregelt sein?

Sind Mieter verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen, kann in der Hausordnung ein Turnus festgelegt werden.

Die Reinigung vom Treppenhaus ist Vermietersache

Die Treppenhausreinigung gehört gemäß § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu den Lasten, die ein Vermieter zu tragen hat, damit ein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache möglich ist. Die Treppenhausreinigung in einem Mehrfamilienhaus fällt zudem unter die Kosten der Gebäudereinigung. Diese kann der Vermieter auf Grundlage § 2 Nr. 9 Betriebs-Kosten-Verordnung (BetrKV) als Teil der Betriebskosten auf den Mieter umlegen.

Eine Mietminderung bei der Treppenahsureinigung ist nur möglich, wenn Mieter diese als Betriebskosten tragen.
Eine Mietminderung bei der Treppenahsureinigung ist nur möglich, wenn Mieter diese als Betriebskosten tragen.

Damit dies erfolgen kann, muss im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen sein. Denn ohne eine solche, können die Kosten nicht umgelegt werden. Kümmert sich der Vermieter also selbst um die Treppenhausreinigung, muss dies indirekt im Mietvertrag festgehalten sein, damit die entstehenden Kosten auch auf die Mieter umgelegt werden können. Der Punkt „Treppenhausreinigung“ in den Nebenkosten muss auch in der dazugehörigen Abrechnung nachvollziehbar festgehalten sein.

Durch wen oder wie Vermieter die Treppen reinigen lassen, obliegt jedoch ihnen selbst. Es können hier Reinigungskräfte beauftragt oder diese Aufgabe dem Hausmeister übertragen werden. Sollen Mieter das Treppenhaus wischen, muss auch dies als explizite Vereinbarung im Mietvertrag vorhanden sein.

Mietvertrag: Wann die Reinigung vom Treppenhaus Mietersache ist

Der Mietvertrag muss die Treppenhausreinigung in eindeutiger Formulierung festhalten, damit eine Pflicht des Mieters besteht, diese durchzuführen. Die Hausordnung kann festlegen, wer wann die Reinigung durchzuführen hat.

Eine mietvertragliche Regelung zur Reinigung muss bei Vertragsabschluss geschlossen und kann nicht nachträglich auf den Mieter übertragen werden. Ist also eine solche Vereinbarung nicht vorhanden und der Mieter putzt das Treppenhaus nicht, kann eine Kündigung nicht begründet werden, da der Mieter nicht gegen den Mietvertrag verstoßen hat.

Besteht ein Putzplan für das Treppenhaus im Mietshaus nur in einer separaten Hausordnung, besteht in der Regel ebenfalls keine Verpflichtung für die Mieter. Die Treppenhausreinigung ist hier kein Bestandsteil des Mietvertrags.

Was gehört zur Treppenhausreinigung? Wie oft ist sie durchzuführen?

Selbst bei bestehender Pflicht müssen Mieter die Treppenhausreinigung bei Bauarbeiten nicht tragen.
Selbst bei bestehender Pflicht müssen Mieter die Treppenhausreinigung bei Bauarbeiten nicht tragen.

Sind Mieter verpflichtet, eine Treppenhausreinigung durchzuführen, gehören üblicherweise das Durchkehren und Durchwischen zu den Tätigkeiten. Den genauen Umfang der Treppenhausreinigung für die Mieter sowie die Aufteilung können Vermieter in einem Reinigungsplan oder in der Hausordnung bestimmen.

Allerdings ist hier wichtig zu beachten, dass nur bestimmt werden darf, was zu reinigen ist und wie oft. Neben dem Treppenhaus kann auch eine Reinigung der gemeinschaftlich genutzten Räume wie Waschküche, Kellergänge oder Dachböden vereinbart sein. Gewöhnlich sind Mieter bei der Treppenhausreinigung für die Abschnitte auf ihrer Etage zuständig, die sich ober- und unterhalb ihrer Wohnung befinden. Bei der Treppenhausreinigung für Mieter im Erdgeschoss wird meist auch der Eingangsbereich mit einbezogen.

Treppenhausreinigung: Welche Kosten sind von wem zu tragen?

Vermieter können die üblichen Kosten der Gebäudereinigung, wie erwähnt, auf die Mieter umlegen, wenn dies als Nebenkosten vereinbart ist. Ist die Reinigungspflicht dem Mieter auferlegt, darf keine zusätzliche Putzkraft abgerechnet werden.

Ist der Mieter für die Treppenhausreinigung verantwortlich, muss er die Putzgeräte, wie Wischlappen und Reinigungsmittel anschaffen, also die Kosten dafür tragen. Sind Mieter durch einen längeren Urlaub oder Krankheit verhindert, müssen sie sich um einen Ersatz für die Treppenhausreinigung kümmern. Ein Tausch mit anderen Mietern ist hier in der Regel die beste Variante.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Die anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Er befasst sich u. a. mit den Bereichen Verbraucher- und Schadensrecht.

68 Gedanken zu “Treppenhausreinigung: Was sagt das Mietrecht dazu aus?

  1. Seise

    Muss der Vermieter, eine von ihm eingesetzte Mieterin, zur Reinigung eines Mehrfamilienhaus gegen Bezahlung, anmelden, wie Kranken-Rentenversicherung ?

  2. Franz K.

    Hallo wohne seit zig Jahren in einem 5familienhaus haben immer selber Treppe alle 2Wochen gereinigt seit Anfang 2023 wurde eine Reinigungsfirma beauftragt,bei einem Gespräch mit dem Hausverwalter Anfang 2023 haben wir mitgeteilt daß wir weiter selbst die Treppe reinigen werden diesbezüglich habe wir keine Schriftliche Mitteilung erhalten ob wir selber weiter reinigen wollen oder damit einverstanden sind,ich habe darauf hingewiesen wenn die Kosten auf die Nebenkosten aufgeführt seien ich diese in Abzug bringen würde.Ist das rechtens?mit freundlichen Grüßen F.K

  3. Anja

    Ich wohne in einem Haus mit 2 Etagen und 4 Mietparteien. Das Treppenhaus wird ca. aller 14 Tage grob durchgewischt, manchmal auch nur schnell durchgefegt. Das Ganze dauert nie länger als 5 Minuten. Im Jahr kommen also maximal insgesamt 2 Stunden für die Hausreinigung zuammen. Hierfür verlangt der Vermieter allein von mir schon 800 Euro. Ist diese Höhe rechtens? Die ersten Jahre habe ich noch selbst die Hausreinigung durchgeführt, bis dies der Vermieter „verboten“ hat und die Arbeit durch ein externes Unternehmen durchführen lässt. Aber mehrere tausend Euro für 2 Stunden Hausreinigung pro Jahr, finde ich etwas unverschämt

  4. Martin H

    Hallo, wie oft muss eine Außentreppe(4 Stufen die ins Treppenhaus eines 3Parteien Gaus führt) gereinigt werden. Und muss diese der Mieter reinigen ?

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