Steuerhinterziehung: Durch eine Airbnb-Vermietung können Probleme entstehen

Frankfurt/Hamburg. Airbnb hat Daten deutscher Vermieter an die Steuerfahndung Hamburg übergeben. Auch bei einer Kurzeitvermietung sind Einkünfte dem Finanzamt mitzuteilen. Haben Vermieter dies bisher nicht getan, kann ihnen nun eine Anzeige wegen einer Steuerhinterziehung durch die Airbnb-Vermietung drohen.

Mieteinkünfte sind bei der Steuer anzugeben

Steuerhinterziehung: Durch eine Airbnb-Vermietung kann eine Anzeige drohen.
Steuerhinterziehung: Durch eine Airbnb-Vermietung kann eine Anzeige drohen.

Nach Informationen des Handelsblatts hat die Steuerfahndung Hamburg von Airbnb Daten deutscher Vermieter erhalten, die Angebote auf der Plattform des Unternehmens eingestellt haben. Laut des Berichts plant die Steuerfahndung diese Informationen noch diesen Monat an die Finanzbehörden der Bundesländer weiterzuleiten.

Für Vermieter bedeutet dies, dass, wenn sie die Mieteinnahmen durch Airbnb noch nicht offen gelegt haben, ihnen eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung droht. Durch Airbnb-Vermietung erzielte Einnahmen sind gemäß § 21 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig.

1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen […]

Privatleute, die bei Airbnb als Vermieter auftreten und Wohnraum zur Verfügung stellen, müssen also diese Einnahmen versteuern. Das gilt auch dann, wenn die Vermietung nur kurzfristig erfolgt. Liegen die Einkünfte unter der Bagatellgrenze von 520 Euro im Jahr, ist eine Steuerzahlung in der Regel nicht notwendig. Vermieter dürfen in einem solchen Fall die Kosten der Vermietung in der Steuererklärung jedoch nicht geltend machen.

Haben Vermieter bisher ihre Einnahmen nicht angegeben oder wussten nicht, dass dies notwendig ist, stehen sie nur vor einem Problem. Sind ihre Daten an das zuständige Finanzamt übermittelt, ist eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung durch die Airbnb-Vermietung wahrscheinlich nicht mehr abzuwenden.

Geben Vermieter die Einnahmen jedoch jetzt sofort nachträglich selbst an, könnte das als strafbefreiende Selbstanzeige gewertet werden, so Markus Deutsch, Steueranwalt gegenüber dem Handelsblatt. Allerdings geht das nur dann, wenn die Daten dem Finanzamt noch nicht vorliegen. Ist das der Fall, könnte eine Selbstanzeige jedoch „strafmildernd wirken“. Eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch eine Airbnb-Vermietung kann im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe führen.

Airbnb: Auch mit dem Vermieter kann es Ärger geben

In der Regel bieten Eigentümer ihre Wohnung oder Wohnraum bei Airbnb an. Es ist aber nicht selten, dass auch Mieter ein Zimmer oder auch die ganze Wohnung in dem Portal anbieten.

Steuerhinterziehung durch ein Airbnb-Vermietung: Eine Freiheitsstrafe ist durchaus möglich.
Steuerhinterziehung durch ein Airbnb-Vermietung: Eine Freiheitsstrafe ist durchaus möglich.

Hier ist dann nicht nur eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung möglich. Diese Airbnb-Vermietung kann auch zu Problemen mit dem Vermieter führen, und zwar dann, wenn dieser der Untervermietung gar nicht zugestimmt hat.

Erfährt der Vermieter von einer solchen unerlaubten Untervermietung, kann aufgrund der vorliegen Vertragsverletzung eine außerordentliche und sogar auch fristlose Kündigung drohen. Es bedarf also einer guten Überlegung, ob die Einnahmen das Risiko einer Kündigung oder einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung eine Airbnb-Vermietung rechtfertigen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

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