Schrebergarten zur Miete: Ist das überhaupt möglich?

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Das Wichtigste zum Schrebergarten zur Miete

Kann man einen Schrebergarten mieten?

Nein. In der Regel ist es nicht möglich einen Schrebergarten zu mieten. Kleingärten werden gemäß Bundeskleingartengesetz verpachtet. Ob es Regelungen gibt, die eine kurzeitige Vermietung erlauben, ist je nach Kleingartenverein unterschiedlich geregelt. Wann Gärten vermietet werden können, haben wir hier zusammengefasst.

Darf ich meinen gepachteten Kleingarten bzw. Schrebergarten vermieten?

Nein, auch das in der Regel nicht möglich. Einen gepachteten Garten zu vermieten oder unterzuverpachten ist durch die meisten Kleingartenverordnungen untersagt. Wann es sich um eine Unterverpachtung handelt und wann nicht, lesen Sie hier.

Was passiert, wenn ich den Kleingarten zum Mieten anbiete?

Bieten Sie Ihren Schrebergarten unerlaubter Weise zur Miete oder Unterverpachtung an, kann das zur Kündigung des Pachtverhältnisses führen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Garten: Pachten oder Mieten?

Können Sie einen Garten mieten oder pachten? Das hängt von der Art des Gartens ab.
Können Sie einen Garten mieten oder pachten? Das hängt von der Art des Gartens ab.

Sich im Grünen vom Alltagsstress erholen, die Sonne genießen und dass ohne von anderen gestört zu werden – ein Garten klingt wie ein Traum vieler.

Da Schrebergärten besonders auch in Ballungsräumen rar und in der Regel schwer zu bekommen sind, kommt ab und zu auch die Frage auf, ob wenig genutzte oder leerstehende Parzellen gemietet werden können. Ein Schrebergarten zur Miete würde wahrscheinlich noch mehr Interessenten in die Kleingartenvereine führen.

Aber ist es überhaupt möglich, einen Schrebergarten zu mieten? Grundsätzlich lautet die Antwort dazu erst einmal nein, denn Schrebergärten werden nur verpachtet und nicht vermietet. Gemäß den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes sind Gärten, die als Schreber- bzw. Kleingarten gelten, per Pacht an Nutzer abzugeben.

Gartenlaube mieten: Es gibt Angebote der Vereine

Es kann jedoch besondere Angebot der Kleingartenvereine geben. Haben diese Freiflächen oder vereinseigene Kleingärten, kann ein Mieten dieser unter Umständen doch möglich sein. So zum Beispiel für Veranstaltungen oder auch Konferenzen. In diesem Fall ist es möglich, dass Interessierte den Schrebergarten mieten, für einen Tag oder wenige Stunden.

Sie möchten einen Kleingarten oder Schrebergarten mieten in der Nähe? Fragen Sie beim Verein an, ob dies möglich ist.
Sie möchten einen Kleingarten oder Schrebergarten mieten in der Nähe? Fragen Sie beim Verein an, ob dies möglich ist.

Möchten Sie eine solche Fläche, Laube oder Schrebergarten in der Nähe mieten, sollten Sie sich an die Kleingartenvereine wenden und dort eine entsprechende Anfrage stellen.

Wie dann, wenn Sie einen Schrebergarten mieten wollen, die Kosten ausfallen, kann pauschal nicht bestimmt werden. Das hängt immer von der jeweiligen Nutzung, der Nutzungsdauer und den Preisvorgaben der Kleingartenvereine ab.

Gibt es das Angebot, eine Laube oder einen Kleingarten kurzfristig zu vermieten, ist es wichtig, dass Sie dies direkt beim Verein bzw. beim zuständigen Vertreter anfragen und nicht privat über Pächter im Verein. Denn oftmals eine Untervermietung durch den Pächter per Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und Vereinssatzung untersagt. Den Schrebergarten zur Miete anzubieten, kann zur Kündigung führen. Von Bedeutung ist hier unter anderem § 9 Abs. 1 Ziff. 1 BKleingG. In diesem ist Folgendes definiert:

Der Verpächter kann den Kleingartenpachtvertrag kündigen, wenn

  1. der Pächter […] das Grundstück unbefugt einem Dritten überläßt, […]

Unerlaubte Vermietung: Welche Folgen hat das?

Meist ist es untersagt, einen Schrebergarten zur Miete an Dritte abzugeben.
Meist ist es untersagt, einen Schrebergarten zur Miete an Dritte abzugeben.

Ist in der Vereinssatzung bestimmt, dass ein Überlassen an Dritte nicht zulässig ist, dürfen Pächter ihren Schrebergarten weder zur Miete anbieten noch unterverpachten. Das kann auch dann untersagt sein, wenn es sich nur um eine kurzeitige Nutzung handelt. Den Schrebergarten zu mieten, für eine Party z. B., ist dann ebenfalls nicht möglich.

Zur unerlaubten Drittnutzung gibt es ein wichtiges Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Main (AG Frankfurt am Main, 26.06.2017, Az.: 33 C 684/17 (52)). In der Begründung heißt es wie folgt:

Eine unerlaubte Drittnutzung nach der Vorschrift des Bundeskleingartengesetzes liegt immer dann vor, wenn der Nutzungsberechtigte selbst eine Nutzungsabsicht aufgegeben hat, bzw. diese auf eine so geringe Tätigkeit beschränkt hat, dass der Drittnutzer die überwiegende tatsächliche Sachherrschaft des Gartens übernimmt […]

Grundsätzlich darf sich ein Kleingärtner bei der Bewirtschaftung eines Gartens helfen lassen; er kann auch dritte Personen für die Arbeit mit hinzuziehen. Dies setzt aber voraus, dass er auch noch einen tatsächlichen Nutzungswillen hat und dabei regelmäßig auch in seinem Garten anwesend ist […]

Schrebergarten zum Mieten: Für eine Party kann das durch den Verein unter Umständen erlaubt sein.
Schrebergarten zum Mieten: Für eine Party kann das durch den Verein unter Umständen erlaubt sein.

Möchten Pächter ihren Schrebergarten zum Vermieten anbieten, sollten sie das also immer vorab entsprechend abklären. Tun sie das nicht und verstoßen gegen die Vereinsatzung bzw. die geltende Kleingartenverordnung, kann das durchaus weitreichende Folgen haben.

Zunächst kann eine Abmahnung erfolgen, wenn Pächter den Schrebergarten unerlaubt zur Miete anbieten. Missachten Pächter die Vorschriften und ignorieren eine entsprechende Abmahnung, bieten also den Schrebergarten weiterhin zur Miete oder als Unterverpachtung an, verstoßen Sie gen den Pachtvertrag und verlieren das Nutzungsrecht für den Schrebergarten. Das Pachtverhältnis wird dann gekündigt.

 Achtung: Folgende Nutzung gilt nicht als Unterverpachtung:

  • Nutzung durch Haushaltsangehörige
  • Gemeinsame Nutzung mit Dritten, wobei Pächter Hauptnutzer sein muss
  • Urlaubsvertretung um die kleingärtnerischen Pflichten zu erfüllen (Pflanzenpflege usw.), Urlaub im üblichen Maß bzw. normaler Zeitdauer

Wichtig ist, dass Pächter keine Pacht oder Miete von ihrem Schrebergarten einnehmen. Eine Miete zur erzielen, würde dann wieder in den Bereich der Unterverpachtung bzw. der unerlaubten Vermietung fallen. Sofern dies in den Statuten untersagt ist, hat das dann oben genannte Folgen.

Schrebergarten zur Miete: Besondere regionale Nutzungskonzepte

In Städten kann es möglich ein, seine Anbaufläche als Kleingarten zu mieten.
In Städten kann es möglich sein, eine Anbaufläche als Kleingarten zu mieten.

Anders kann das aussehen, wenn es sich um eine Fläche handelt, die nicht unter die gesetzlichen Bestimmungen fällt und somit kein Schrebergarten ist. Einen solchen Kleingarten zu mieten, hat sich in einigen Städten und Regionen zu einem beliebten Freizeitangebot entwickelt.

Allerdings handelt es sich hier in der Regel um reine Anbauflächen. Platz für Sport- und Spielgeräte oder gar eine Gartenlaube gibt es in der Regel nicht. Zudem wäre eine solch Nutzung meist auch gar nicht zulässig.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

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