Ruhezeiten in Deutschland: Wann sind sie und was ist erlaubt?

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Ruhezeiten dienen der Erholung im eigenen Zuhause

Wann sind die Ruhezeiten in Deutschland?
Wann sind die Ruhezeiten in Deutschland?

Viele Menschen möchten die idyllische Ruhe der eigenen vier Wände genießen. Aber auch hier müssen Sie mit Lärm rechnen: von der nächstgelegenen Baustelle, dem Rasenmäher der Nachbarn oder dem angrenzenden Kinderspielplatz.

Damit Sie wenigstens keiner Dauerbeschallung ausgesetzt werden, sind gesetzliche Ruhezeiten in der Wohnung vorgeschrieben. Doch wann sind die überhaupt ? Welche Ruhezeiten gelten in der Woche? Gibt es eigentlich noch die Mittagsruhe? Und wie sehen die Ruhezeiten am Wochenende und an Feiertagen aus? Diese Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber und erklären außerdem, welche Geräusche laut Mietrecht während der Ruhezeiten erlaubt sind.

Das Wichtigste zu den Ruhezeiten

Sind Ruhezeiten bundesweit einheitlich geregelt?

Es existieren keine bundesweiten Ruhezeiten, stattdessen werden diese von den Bundesländern, Gemeinden und den Vermietern (z. B. in der Hausordnung) vorgegeben.

Was ist durch die Ruhezeiten geregelt?

Während der Ruhezeiten sind Geräusche über Zimmerlautstärke in der Wohnung untersagt.

Welche Möglichkeiten haben Vermieter bei anhaltenden Ruhestörungen?

Vermieter können bei Ruhestörung ihre Mieter abmahnen oder sogar den Mietvertrag kündigen.

Wichtige Themen rund um die Ruhezeiten

→ Mittagsruhe→ Nachtruhe→ Ruhestörung

Die Ruhezeiten im Gesetz

Literatur zu Themen rund ums Mietrecht

Es gelten am Samstag keine ganztägigen Ruhezeiten wie am Sonntag und an Feiertagen.
Es gelten am Samstag keine ganztägigen Ruhezeiten wie am Sonntag und an Feiertagen.

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist es, dass es allgemeine Ruhezeiten gebe, die bundesweit gelten. Tatsächlich jedoch kann jedes Bundesland und jede Gemeinde ihre eigenen Ruhzeiten festlegen. Welche konkret für Ihr Wohngebiet gelten, können Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Ordnungsamt erfragen.

In den meisten Fällen sind jedoch folgende Zeiten üblich:

  • Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 6 oder 7 Uhr morgens.
  • Die Ruhezeiten am Sonntag und an Feiertagen sind ganztägig.
  • Es gelten keine speziellen Ruhezeiten am Samstag, da dieser im Allgemeinen als Werktag gilt – außer natürlich es handelt sich hierbei um einen Feiertag.

Und was ist mit den Mittagsruhezeiten?

Auch die Ruhezeiten zur Mittagszeit sind nicht bundesweit geregelt und mehrere Bundesländer haben diesbezüglich keine feste Verordnung mehr. Deshalb ist es meist Sache der Gemeinden, entsprechende Ruhezeiten festzulegen. So gilt in Kurorten im Allgemeinen eine Mittagsruhe von 12 oder 13 Uhr bis 15 Uhr.

Aber Achtung: Auch wenn weder Ihr Bundesland noch Ihre Gemeindeverwaltung eine entsprechende Vorschrift haben, können mittägliche Ruhezeiten in Ihrer Hausordnung festgelegt sein. Mehr dazu erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Die Hausordnung kann gesonderte Ruhezeiten für Mieter vorschreiben

Der Vermieter kann die Ruhezeiten im Mehrfamilienhaus festlegen.
Der Vermieter kann die Ruhezeiten im Mehrfamilienhaus festlegen.

Welche Ruhezeiten in einer Mietwohnung eingehalten werden müssen, kann nicht nur von den Ländern oder Gemeinden vorgeschrieben werden, sondern auch vom Vermieter. Die Ruhezeiten sind in den meisten Fällen in der Hausordnung oder direkt im Mietvertrag festgehalten.

Indem Sie den Vertrag unterschreiben, stimmen Sie zu, diese Ruhezeiten zu befolgen. Halten Sie sich nicht daran, drohen Sanktionen.

Auf diese Weise können andere Ruhezeiten in Ihrem Mietshaus gelten, als die Länder- bzw. Städteverordnung vorsieht. So ist es möglich, dass in Ihrer Gemeinde eine Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr gilt, der Vermieter die Ruhezeiten aber bis 7 Uhr festlegt. In der Regel haben Sie sich in diesem Fall an die längere Nachtruhe zu halten. Gleiches gilt, wenn laut Hausordnung eine Mittagsruhezeit eingehalten werden muss, obwohl es diesbezüglich keine länder- oder städteweite Verordnung gibt.

Was ist in der Mietwohnung während der Ruhezeiten erlaubt?

Mucksmäuschenstill müssen Sie in Ihrer Wohnung während der Ruhezeiten natürlich nicht sein. Gleiches gilt auch für Ihren Garten, den Balkon oder die Terrasse. Allerdings sollten Sie in dieser Zeit von lauten und vermeidbaren Tätigkeiten absehen. Als Faustregel gilt, dass alles bis Zimmerlautstärke während der Ruhezeiten erlaubt ist.

Damit sind Geräusche gemeint, die außerhalb der geschlossenen Wohnung nicht zu hören sind. Auf handwerkliche Tätigkeiten wie Hämmern oder Bohren und lautes Musizieren sollten Sie deshalb während der Ruhezeiten verzichten.

Das dürfen Sie während der Ruhezeiten im Garten

Wie aber verhält es sich im Freien? Hier gibt es tatsächlich einige konkrete gesetzliche Regelungen: So dürfen laut Bundesimmissionsschutzgesetz während der Ruhezeiten bestimmte technische Geräte nicht benutzt werden.

Von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung folgender Geräte verboten:

  • Elektrische Heckenscheren
  • Rasenmäher
  • Rasentrimmer
  • Rasenkantenschneider
  • Schredder
  • mit Wasser betriebene Pumpen

Folgende Geräte dürfen nur montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr verwendet werden:

  • Laubbläser
  • Schneefräsen
In einem Wohngebiet gelten andere Ruhezeiten als in Industriegebieten.
In einem Wohngebiet gelten andere Ruhezeiten als in Industriegebieten.

Das Gesetz gilt in beinahe ganz Deutschland. Auf dem Dorf oder in Gewerbe- bzw. Mischgebieten können die Vorschriften allerdings ausgesetzt sein. In vielen Fällen wird dann von den Gemeinden selbst eine entsprechende Regelung herausgegeben.

Für andere Geräte oder Tätigkeiten gilt prinzipiell, dass alles bis zu einem Geräuschpegel von 50 Dezibel gestattet ist. Aus diesem Grund ist Baulärm in einem Wohngebiet während der Ruhezeiten meist nicht erlaubt.

Möchten Sie also während der Ruhezeiten Gartenarbeit verrichten, sollten Sie sich auf leise Tätigkeiten beschränken, wie das Gießen, Harken oder Einpflanzen. Rasenmähen während der Mittagsruhe oder am Sonntag kann Ihnen sonst nicht nur den Unmut Ihrer Nachbarn bescheren, sondern Ihnen auch rechtlichen Ärger einhandeln.

Übrigens: Der Lärm spielender Kinder oder das Schreien eines Babys gilt üblicherweise nicht als Ruhestörung, sondern zu den sozial üblichen Gegebenheiten, die Sie als Mieter in Kauf nehmen müssen, wenn Sie in unmittelbarer Nähe zu anderen Menschen wohnen.

Was passiert, wenn die Ruhezeiten verletzt werden?

Wenn Sie sich nicht an die Ruhezeiten halten, müssen Sie mit verschiedenen Sanktionen rechnen.

Handelt es sich um eine akute und einmalige Ruhestörung, wie z. B. eine nächtliche Party, kann früher oder später die Polizei vor Ihrer Tür auftauchen und Sie auffordern, den Lärm zu unterbinden. Kommen Sie dem nicht nach, können die Beamten evtl. Ihre Musikanlage beschlagnahmen oder Ihre Gäste der Wohnung verweisen. In jedem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld wegen Ruhestörung rechnen. In der Theorie können hier mehrere tausend Euro fällig werden, üblicherweise werden aber bei einem einmaligen Verstoß „nur“ dreistellige Beträge verhängt.

Ein regelmäßiger Verstoß gegen die Ruhezeiten kann die Kündigung vom Mietvertrag zur Folge haben.
Ein regelmäßiger Verstoß gegen die Ruhezeiten kann die Kündigung vom Mietvertrag zur Folge haben.

Stören Sie die Ruhezeiten regelmäßig, weil Sie z. B. auch am Sonntag grundsätzlich laut musizieren, Ihr Hund nächtelang bellt oder es immer wieder zu lautstarken Streitereien in Ihrer Wohnung kommt, müssen Sie außerdem damit rechnen, dass Ihre Nachbarn früher oder später den Vermieter auf den Plan rufen. Dieser kann Ihnen eine Abmahnung wegen Ruhestörung erteilen und sogar Ihren Mietvertrag kündigen, sollten Sie auch weiterhin Lärm während der Ruhezeiten veranstalten.

Ist Ihr Nachbar oder Ihr Vermieter hingegen der Verursacher der Lärmbelästigung, kann diese eine Mietminderung Ihrerseits rechtfertigen. Bevor Sie jedoch Ihre Miete eigenmächtig verringern dürfen, müssen Sie beim Vermieter eine Mängelanzeige stellen und ihm Gelegenheit geben, die Störung während der Ruhezeiten zu unterbinden.

Weiterführende Literatur zum Thema Mietrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietrecht:

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Die anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Er befasst sich u. a. mit den Bereichen Verbraucher- und Schadensrecht.

98 Gedanken zu “Ruhezeiten in Deutschland: Wann sind sie und was ist erlaubt?

  1. Andromeda

    Hallo zusammen,
    ich habe mir so ziemlich alles durchgelesen und bin echt schockiert über die Kommentare.

    Wenn ich eines nicht mag, dann ist es Lärm.
    Ich werde das Gefühl nicht los, dass Kinder am besten angebunden werden und denen der Mund zugeklebt werden soll, damit man die nicht mehr hört.
    Fast jeder findet alles zu jeder Zeit zu laut.
    Ich habe kein Verständnis dafür, dass man sich tagsüber nicht mehr auf dem Balkon unterhalten darf.
    Oft genug hören ältere und alte Menschen nicht mehr so gut.
    Zwangsläufig muss man mit denen lauter sprechen.

    Sehr wahrscheinlich erübrigt sich schon meine Frage. Ich versuche es trotzdem einmal.

    Ich muss um 5:00 Uhr morgens zur Arbeit fahren. Um rechtzeitig wach zu werden, habe ich meinen Wecker und mein Smartphone auf verschiedene Uhrzeiten zwischen 3:00 Uhr und 4:30 Uhr gestellt. Egal wann ich ins Bett gehe, ich höre die meiste Zeit die Geräte nicht und werde im letzten Moment wach.
    Darf ich mich um diese Zeiten wecken lassen? Zum Glück muss ich nur von montags bis freitags arbeiten.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Geräte lauter als die erlaubten 30 Dezibel sind.

  2. Christian F.

    Alles gut und schön. Wenn man aber in einem Mehrfamilienhaus wie wir wohnt (Erdgeschoß) und über uns der Vermieter im 1. Stock nebst anderem Mieter im Dachgeschoßt und außer uns hat keiner von denen eine unterschriebene Hausordnung (Anhang MIetvertrag), weil diese Mieter:innen bis jetzt entweder Schwarz oder mit mündlichem Mietvertrag da oben hausten bzw hausen, ist alles wertfrei. Trotz mangelhafter Trittschalldämmung zwischen den Stockwerken und knarrendem Laminatboden im Dg kann man sich nur eine andere Wohnung suchen oder sich auf Grund chronischen, krankmachenden Schlafmangel einweisen lassen. Wir leben seit 10 Jahren in diesem Horrorhaus und haben sogar rechtliche Mittel (Mietminderung wegen Ruhestörungen etc) angewendet. Vermieter berátungsresistenter Oberpfälzer. Keine Chance!
    Im Gegenteil: Beleidigt uns auch noch, wenn es in den Nächten über uns laut wird, wir wären Psychos oder sollten uns Ohrenstöpsel besorgen. Läßt sich am liebsten um 3 Uhr in der Früh stockbesoffen in sein asiatisches Flachbett über unserem Schlafzimmer fallen. Rumms! Zum kot*en!!

  3. Mandy L.

    Meine Nachbarin über mir ist der Auffassung dass bis 22Uhr alles erlaubt ist. Sie sind aber gerne noch ne halbe Stunde länger am Staubsaugen, Wäsche waschen o.ä. die Mittagsruhe existiert für sie nicht. und schon garnicht die ganztägige Ruhe an Feier- oder Sonntagen. Sie (alle drei) haben scheinbar nie gelernt leise zu laufen. Sie treten immer mit dem Hacken zuerst auf was bei uns als trampeln ankommt. wir können hören wo jemand langläuft. Auch wird es im Hausflur nicht allzu genau genommen mit der Lautstärke. Es wird laut geredet, eingesprungen, mit nem Ball gespielt oder auch Mal die Musikbox gestartet. ganz zu schweigen von dem Einkaufswagen der die Treppen hochgezogen wird, in den 3.Stock ….
    Was ist nun als Ruhestörung anmerkbar? und wie kann ich das meiner Nachbarin klarmachen? es gab schon sehr oft Streit, den ich eig nicht möchte….

  4. Pädagoge

    Ihre persönliche Lebensgestaltung nehmen Sie bitte in ihren persönlichen eigenen vier Wänden vor. Da kann ihnen dann niemand in Ihrer Lebensgestaltung rein reden. Wenn sie sich etwas mieten , leihen und gegen Entgelt benutzen, behandeln sie es so, wie der Eigentümer ihnen vorschreibt.

  5. Fabian

    Hallo in die „Runde“ 🙂
    Ich hab mir jetzt fast alles durchgelesen und ich kann euch alle Total verstehen.. mir geht es genauso !
    Es muss von der Rechtslage her einfach was passieren.. es kann nicht sein, das es zukünftig von 6-22Uhr Laut sein darf, gerade in Corona Zeiten zb. im ersten Lockdown wo fast alle zuhause bleiben sollten..

    Irgendwer sollte eine Petition beginnen.. damit die Politik (die ja genug Geld für eigene Häuser haben) mal aufgeklärt wird was „Lärm“ den ganzen Tag bedeutet.

    Also, jmd bereit für die Sache zu kämpfen?

  6. Stefan M.

    Mich würde interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage der Vermieter eine Ruhezeit festlegen kann, die von den allgemeinen rechtlichen Vorgaben abweicht? Immerhin handelt es sich um einen nicht unbedeutenden Eingriff in die persönliche Lebensgestaltung der Mieter.

  7. Raki1965

    Hallo,
    wie verhält sie die der gebrauch von Waschmaschine und Wäschetrockner in einem Gemeinschaftsraum zu den üblichen Ruhezeiten. Auf der selben Etage liegen auch Bewohnte Räume in denen die Geräte deutlich zu hören sind obwohl die Türen alle verschlossen sind.

  8. S. C.

    Wir wohnen seit 4 Jahren in einem älteren Mietshaus mit 5 Wohnungen.
    Unsere Wohnung befindet sich im Erdgeschoss.
    Seit etwa einem Jahr wohnt ein junges Paar in der Dachwohnung. Wir hören das Paar bis ins Erdgeschoss (laute Schritte, poltern, sportliche Betätigung, etc.)
    Beim ins Haus kommen, wird die Haustür geknallt, Treppenstufen herumgetrampelt und die Wohnungstür ebenfalls laut abgeknallt.
    Alle Mieter haben sich bereits beim Vermieter beschwert. Das Paar würde im Vorfeld auf die Lautstärke von verschiedenen Mietern angesprochen. Man reagiert mit Ignoranz.
    Der Vermieter kümmert sich nicht um die Beschwerden, welche auch schriftlich eingegangen sind.
    Was können wir tun?

  9. Sheikh M

    Hallo,
    Ich wohne 2 etage und mein 18 Monaten kind manchmal rennt im Wohnung am Nachmittag untere Mieter kommt zwischen 16 bis 17 Uhr zu uns und sagt deine kinder ganze Tag rennt. Er nervt uns zu viel und sagt. Ich sage Verwaltung und Jugendamt. Gibt solche Gesetze wo die Kinder nicht Rennen dürfen??? . Er nervt uns zu viel und meine Kinder haben mit ihm Angst gehabt. Wenn weist jemand dann bitte Antworten.

  10. Carsten M

    Guten Tag,
    ich habe bereits zwei Abmahnungen bekommen. Einmal vom Vermieter und einmal von deren Anwälten.
    Sachverhalt: Ruhestörungen, lt. Musik, Schreien, Trampeln, lt.Stockschläge. Ruhestörung zwischen 13-15, obwohl ich da nur den TV anhabe. Nach 22 Uhr habe ich auch nur den TV an in einer normalen Lautstärke. Wir haben ein Mietshaus mit 6 Mietparteien. Für die ältere Mietpartei unter mir habe ich grundsätzlich den TV zu laut an. Jede Art von Musik ist für sie eine Ruhestörung.
    Nach der ersten Abmahnung und Gespräch mit meinem Vermieter (eG) einigten wir uns auf einen Neustart. Daraufhin habe ich dann einen Neustart versucht, aber es reichte meinen Nachbarn nicht aus. Einige Monate später bekam ich dann Post von einer Anwaltskanzlei mit einer zweiten Abmahnung, mich jetzt vertragsgemäß zu verhalten.
    Übrigens in der zweiten Abmahnung stand dann auch noch darin: Lautes Spülen bei offenem Fenster (unglaublich!?!) Ich hätte die erste Abmahnung missachtet.
    Ich weiß absolut nicht mehr weiter, habe mich nach der ersten Abmahnung vertragsgemäß verhalten.
    Ich habe das Gefühl, dass mich hier einige Mieter rausmobben wollen.
    Von meinen Nachbarn kommen z.B. auch provokante Sprüche wie z.B: wann ist der endlich hier raus, der wird schon bald auf der Strasse stehen, wenn der nicht sofort seinen TV ausmacht dann hole ich die Polizei, an seiner Stelle wäre ich…, ein Streifenwagen ist schon unterwegs, sie kommen gleich zu Dir rein, ich lasse sie auch höchstpersönlich rein., usw.
    Was kann ich tun? Mietverein oder soll ich mir einen Anwalt nehmen?

  11. Kira N.

    Danke für diesen interessanten Beitrag über Ruhezeiten. Gut zu wissen, dass jedes Bunesland individuelle Ruhezeiten festlegen kann. In meiner Mietwohnung in Rostock haben wir laut Hausordnung die gewöhnliche Nachtruhe.

  12. Susi L

    Wie kann es sein, dass KEIN Mieter (und auch nicht der Vermieter) die Ruhezeiten einhält, wir von den einen Nachbarn sogar angepflaumt wurden, weil wir nach 23 Uhr bei Lautstärke und Brandgeruch nachgefragt haben, ob alles okay sei?
    Unsere Ruhezeiten sind laut Vertrag 13-15 Uhr und 20-7 Uhr……
    Wir haben ein kleines SEHR RUHIGES Mädchen, leider scheint sie noch immer zu laut zu sein. Auch, als ich wegen einer Übelkeit nachts erbrechen musste, wurde geschimpft.
    Wie üblich sitze ich nun wieder in der Wohnung und die Nachbarn machen Party.
    Seit gut 2 Jahren habe ich nicht mehr durch geschlafen. Mir glaubt keiner, dass die Nachbarn laut sind und poltern.
    Ist es normal, dass für jeden Mieter andere Zeiten gelten? Angeblich sind wir furchtbar asozial, wenn wir darum bitten, eine Party, die länger als 22 Uhr geht möglichst anzumelden. Oder wenn meine Tochter aus dem Tiefschlaf gerissen wird und weint.
    Party ist okay aber ein weinendes Kind nicht?

    Der eine Nachbar ist im Homeoffice- aber das Wetter und eine fortschreitende, schwierige Schwangerschaft verhindern ein Fortbleiben zwischen 8-20 Uhr. (Vor allem, da meine Tochter ab 18 Uhr ihr Abendessen und zu-Bett-gehen braucht.)

    Als Familie finden wir nicht mal eine andere, halbwegs bezahlbare Wohnung.

  13. Herr schröder

    Guten Tag und Hallo ich habe viele Kommentare hier angeschaut und bin erschreckt wie igoistisch viele Menschen sind kann man nicht Mal mehr Rücksicht nehmen auf andere ,,ich weiß wo von ich spreche wir haben hier 1 Bolzplatz, Fussball und Basketball sowie etliche Teenager die meinen sie wären allein auf der Welt da gibt es nur Party und nicht machen auf dem Programm und dann kommen noch Eltern die ab 17 Uhr meinen das Kinder schreien und kröllen müssen bis 21 Uhr volle Pulle das ist sehr belastend wenn Mann jeden Tag um 4 aufstehen muss es sollten viele Mal drüber nach denken wird doch immer geredet mehr Toleranz aber bitte nicht ich……….wünsche allen Ruhe und Frieden

  14. Andy L

    Hallo,

    Wir haben Home Office und unsere Nachbarn sind auf Harz 4 und nehmen auf uns gar keine Rücksicht.

    Was können wir da tun?

  15. Ulrike K

    Ich wollte schon immer mehr wissen über mietrecht Oberhausen. Ich denke, das ist etwas, über das jeder mehr wissen sollte. Ich werde diesen Artikel auch mit meinem Onkel teilen. Das interessiert ihn auch.

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