Ruhestörung – Was können Sie tun?

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Ruhestörung in der Mietwohnung kann an den Nerven zerren

Ruhestörung: Häufiger Lärm kann die Wohnqualität einschränken.
Ruhestörung: Häufiger Lärm kann die Wohnqualität einschränken.

Ihre Wohnung oder ihr Haus ist für die meisten Menschen ein Rückzugsort, an dem sie sich vom alltäglichen Stress erholen möchten. Umso ärgerlicher ist es dann, wenn die wohlverdiente Ruhe durch laute Geräusche gestört wird. Baustellenlärm, streitende Nachbarn und bellende Hunde können die Geduld ganz schön strapazieren und mitunter den Schlaf rauben.

Wann und wie aber können Mieter vorgehen bei einer solchen Ruhestörung? Ab welcher Uhrzeit oder an welchen Tagen wird überhaupt von einer Ruhestörung gesprochen? Welchen Lärm müssen Mieter hinnehmen? Und ist es angebracht, die Polizei zu rufen wegen Ruhestörung? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste zur Ruhestörung

Wann kann es eigentlich zu Ruhestörungen kommen?

In der Regel ist tagsüber eine Ruhestörung nur am Sonntag und an Feiertagen möglich, es sei denn, es ist eine mittägliche Ruhezeit festgelegt.

Welche Optionen bestehen bei einer Ruhestörung?

Hat ein Gespräch mit dem Lärmverursacher keinen Erfolg, können Sie dem zuständigen Ordnungsamt die Ruhestörung melden, direkt die Polizei rufen oder den Vermieter einschalten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Welche Folgen können Ruhestörungen im Mietrecht haben?

Regelmäßige oder nächtliche Ruhestörung durch Nachbarn oder den Vermieter können eine Mietminderung oder die Kündigung des Mietvertrags rechtfertigen.

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Wichtige Themen rund um die Ruhestörung

Lärmbelästigung durch Kinder Lärmprotokoll Trampelnde Nachbarn Mietminderung bei Lärm

Ruhestörung: Definition laut Gesetz

Mietrecht: Die Ruhestörung wird im BGB vergeblich gesucht.
Mietrecht: Die Ruhestörung wird im BGB vergeblich gesucht.

Die Lärmbelästigung ist Thema in vielen Rechtsgebieten und damit auch Gegenstand zahlreicher Gesetze. Für das Mietrecht ist vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ausschlaggebend. Zur Ruhestörung ist hier jedoch nichts zu finden.

Es existiert also kein bundesweites Gesetz, das einheitliche Ruhezeiten vorgibt oder festlegt, welche Art von Lärm wann erlaubt ist und wann nicht. Trotzdem muss eine Ruhestörung vom Mieter nicht einfach akzeptiert werden, denn verbindliche Regelungen werden nicht nur durch Gesetze geschaffen.

So ist die Ruhestörung in der Hausordnung ein häufiges Thema. Den darin aufgestellten Regeln bezüglich Ruhezeiten und Lärmvermeidung stimmen Mieter in der Regel mit ihrer Unterschrift des Mietvertrags zu. Allerdings gibt es Fälle, in denen die Hausordnung unter Umständen ungültig sein kann, wenn sie allzu strenge oder unzulässige Vorschriften festlegt. Dies ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig und kann im Streitfall nur von einem Gericht entschieden werden.

Legen weder die Hausordnung noch der Mietvertrag fest, was als Ruhestörung zu welchen Zeiten gilt, sind in der Regel die zuständige Städteverordnung oder die Lärmschutzvorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes des jeweiligen Bundeslandes verbindlich.

Wann verstößt eine Ruhestörung gegen die Ruhezeiten?

In den meisten Bundesländern gilt eine nächtliche Ruhezeit von 22 bis 6 Uhr. Bestimmter Lärm kann demnach als Ruhestörung nach 22 Uhr gelten und tagsüber aber erlaubt sein.

Ruhestörung: Was am Tag erlaubt ist, kann in der Nacht verboten sein.
Ruhestörung: Was am Tag erlaubt ist, kann in der Nacht verboten sein.

An Sonn- und Feiertagen gilt üblicherweise eine ganztägige Ruhezeit. Somit kann an einem Sonntag eine Ruhestörung auch tagsüber erfolgen und nicht nur in der Nacht. Eine Ruhestörung am Samstag liegt tagsüber – und außerhalb der Mittagsruhe – hingegen nur vor, wenn es sich dabei um einen Feiertag handelt, da der Samstag als Werktag gilt.

Legt die Hausordnung eine Mittagsruhe fest, zählt Lärm, der in dieser Zeit verursacht wird, ebenfalls als Ruhestörung.

Eine gesetzliche mittägliche Ruhezeit ist nicht vorgeschrieben, allerdings untersagt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung die Benutzung lauter Maschinen in Wohngebieten in der Zeit von 13 bis 15 Uhr.

Übrigens: Natürlich kann außerhalb der Ruhezeiten ebenfalls eine Lärmbelästigung vorliegen. Wenn Ihr Nachbar mitten am Tag stundenlang Musik in voller Lautstärke hört, können Sie dagegen vorgehen. Allerdings handelt es sich hierbei dann eben „nur“ um eine Lärmbelästigung, aber keine Ruhestörung, weil keine Ruhezeit verletzt wurde.

Welche Geräusche zählen als Ruhestörung?

Eine Ruhestörung liegt dann vor, wenn die Zimmerlautstärke überschritten wird und die Geräusche auch außerhalb der geschlossenen Wohnung zu hören sind.

Häufige Ursachen für eine Ruhestörung sind Musik, Rasenmäher, Hundegebell, laute Streitgespräche, Veranstaltungslärm, Straßenverkehr, Bauarbeiten, Kirchenglocken etc. Allerdings ist hier zu beachten, dass Lärm von Mietern akzeptiert werden muss, wenn dieser

  • ortsüblich ist: z. B. das Krähen eines Hahns in ländlicher Umgebung
  • sozial üblich ist: darunter fallen in der Regel spielende Kinder, wobei hier das Ausmaß des Lärms und das Alter der Kinder zu berücksichtigen sind
  • zum allgemeinen Lebens- oder Mieterrisiko zählt: z. B. singende Vögel am frühen Morgen

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Was können Sie tun bei Ruhestörung?

Wie können Sie nun aber vorgehen, wenn Ihre Nachbarn nachts um drei laut Musik hören oder am Sonntag den Rasen mähen? In der Regel ist es immer das Beste, zunächst das Gespräch mit dem Verursacher des Lärms zu suchen. Häufig kann es schon ausreichen, diesen freundlich zu bitten, die Lärmbelästigung zu unterlassen. Ist dies nicht möglich oder ergebnislos, stehen Ihnen noch andere Optionen zur Verfügung.

Dürfen Sie bei Ruhestörung die Polizei rufen?

In der Woche und am Samstag liegt eine Ruhestörung nur während der Mittags- und Nachtruhe vor.
In der Woche und am Samstag liegt eine Ruhestörung nur während der Mittags- und Nachtruhe vor.

Manchmal zeigt sich der Ruhestörer uneinsichtig oder er ist nicht zu erreichen, z. B. wenn eine nächtliche Ruhestörung vorliegt. Die Polizei kann dann den Verursacher auffordern, die Lärmbelästigung zu unterbinden.

Unterlässt er dies, haben die Beamten die Möglichkeit, die Lärmquelle, wie z. B. eine Musikanlage, zu beschlagnahmen oder beteiligte Personen, wie laute Partygäste, aus der Wohnung zu verweisen.

Möchten Sie die Polizei einschalten, sollten Sie bedenken, dass eine Ruhestörung keinen Notfall darstellt. Anstatt also die Notfallnummer 110 zu wählen, sollten Sie lieber die Diensttelefonnummer der örtlichen Polizeidienststelle anrufen.

Ist es sinnvoll eine Anzeige wegen Ruhestörung beim Ordnungsamt zu erstatten?

Handelt es sich nicht um eine akute oder extreme Ruhestörung am Wochenende oder während der Nachtruhe, können Sie sich zudem ans Ordnungsamt wenden. Stellen Sie dort wegen Ruhestörung eine Anzeige, wird die Polizei den Vorwurf überprüfen. Den Lärmverursachern droht dann gemäß § 117 Abs. des Ordungswidrigkeitengesetzes ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Die Ruhestörung im Mietrecht

Die Ruhestörung durch die Nachbarn gehört zu den häufigsten Formen der Lärmbelästigung und kann das Zusammenleben im Mietshaus oder in der Nachbarschaft sehr belasten. Wenn Sie nicht die Behörden einschalten möchten und ein Gespräch mit dem Verursacher keinen Erfolg zeigt, können Sie als Mieter bei einer Ruhestörung auch Ihren Vermieter einschalten.

Dieser kann eine Abmahnung wegen Ruhestörung aussprechen und dem verantwortlichen Ruhestörer bei wiederholter Lärmbelästigung evtl. sogar kündigen.

Mietminderung wegen Ruhestörung

Ruhestörender Lärm wird häufig durch die Nachbarn verursacht.
Ruhestörender Lärm wird häufig durch die Nachbarn verursacht.

In der Regel haben Sie als Mieter die Möglichkeit, eine Mietminderung bei Lärm vorzunehmen, wenn dieser andauernd oder regelmäßig ist. Eine einmalige Ruhestörung am Feiertag oder während der Nachtruhe reicht hierfür nicht aus.

Verursacht der Mieter oder der Nachbar permanent eine Ruhestörung, weil z. B. seine Hunde ununterbrochen bellen oder er jeden Sonntag die Bohrmaschine hervorholt, kann dies jedoch einen Mietmangel darstellen, der die Wohnqualität in Ihrer Mietwohnung erheblich mindert.

Um wegen Ruhestörung eine Mietminderung vorzunehmen, müssen Sie bei Ihrem Vermieter eine Mängelanzeige stellen und ihn über den Umstand informieren. In diesem Schreiben können Sie ankündigen, dass Sie beabsichtigen, die Miete zu verringern. Bevor Sie dies jedoch tatsächlich tun dürfen, müssen Sie dem Vermieter eine Frist einräumen und ihm die Gelegenheit geben, die Ruhestörung zu unterbinden. Nur wenn er diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, können Sie die Mietminderung vornehmen.

Ist eine Kündigung wegen Ruhestörung möglich?

Der Vermieter kann eine Abmahnung an den Mieter wegen Ruhestörung aussprechen und diesem bei wiederholter Lärmbelästigung kündigen.

Aber auch Sie als Mieter können eine Kündigung des Mietverhältnisses vornehmen, wenn Sie die ständigen Ruhestörungen nicht mehr aushalten. Dabei haben Sie immer die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung, bei der Sie allerdings die Kündigungsfrist einhalten müssen.

Eine andauernde Lärmbelästigung kann zudem eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn Ihnen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Darüber muss im Streitfall ein Gericht entscheiden, indem es die Umstände Ihres konkreten Einzelfalls berücksichtigt.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Die anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Er befasst sich u. a. mit den Bereichen Verbraucher- und Schadensrecht.

28 Gedanken zu “Ruhestörung – Was können Sie tun?

  1. Nadine F

    Hallo. Über mir Wohnt eine 4 köpfige Familie alles Frauen. Die haben gefühlt sieben Tage in der Woche ihr Enkelkind da. Er schreit unentwegt. Jetzt haben wir kurz nach 23 Uhr und er läuft oben als ob es kein morgen mehr gibt. Er schreit,sie sind laut. Kann ich da was machen? Das Kind wohnt ja nicht da.

  2. Stachel

    Wohne in Gardelegen seid 2012 wohnen unter mir Personen für die gilt die Hausordnung (Ruhezeiten) nicht. Laute Gespräche, die Musik wird bis zum Anschlag aufgedreht ob von der Mieterin oder ihrem Sohn heute Abend war es wieder soweit 27.10.2022 19.00 Uhr. Habe mich schon bei Vermieter darüber Beschwert Rückantwort vom Vermieter (Wohnungsgesellschaft) die haben einen Hausmeister losgeschickt der hat mit den Mietern gesprochen und was soll man sagen kein Mieter hat was gehört das war am 25.01.2017 ich habe das Gefühl der Vermieter (Wohnungsgesellschaft) will wohl das ich die Wohnung kündige. Miete mindern kann ich nicht weil das Jobcenter die Miete bezahlt

  3. Gansauge

    Muss man nach 20:00 Uhr Besuche von Ämtern (Zensus) erlauben?

  4. Lore

    Da hierzulande Gegenlärm eher bestraft und geächtet wird als der „Ursprungs-Lärm“, würde ich davon abraten.
    Unsere Gesetze erlauben – meines Wissens nach – außerhalb der Ruhezeiten das Ausüben von nichtgewerblichen Handwerksarbeiten sowie das Musizieren (2-3 Stunden werktags). Vielleicht sollte man sich ein solches Hobby suchen, dann kriegt man nicht mehr soviel von den Nachbarn bzw. ihren Geräuschen mit und ist zudem abgelenkt?
    Wenn die Nachbarn jedoch nachts lärmen, helfen wohl nur Kopfhörer oder das Rufen des Ordnungsamtes (falls die daran Interesse haben).

  5. Paul K

    Wir haben schon länger mit lärmenden Nachbarn zu tun, die sich auf kein Gespräch einlassen. Nun frage ich mich, ob ich die Miete mindern kann, damit die Hausverwaltung sich einsetzt. Es ist gut zu wissen, dass ich dies mit einer Frist dem Mieter ankündigen muss. Ich werde mir dafür mal eine Rechtsanwaltskanzlei suche um mich beraten zu lassen.

  6. Beatrix G

    Ich bin Eigentümer im Erdgeschoss seit 6Jahren, jetzt sind 1sten Stock eine Familie eingezogen (auch Eigentümer)und der Ärger geht los .Die Frau stampft durch die Wohnung und das Kind rennt und springt als wenn die Eltern es noch befürworten. Ich habe schon 3mal was gesagt, dann hau ich auch mit den Besen nach oben aber es wird immer schlimmer.Mein fragen ist muss ich das hinnehmen oder habe ich auch Rechte

  7. Sabrina

    Hallo zusammen,

    Seit ungefähr 3-4 Monaten sind über uns neue Nachbarn eingezogen. Seit dem ist es in unserem Haus nicht mehr so ruhig wie vorher.
    Wir haben sie schon mehrfach darauf hingewiesen, besonders geht es um das trampeln der neuen Nachbarn. Wir haben sie ich gebeten Hausschuhe zu tragen, aber leider Vergebens. Die Nerven liegen blank. Mein Partner redet jeden Tag davon und die Schmerzgrenze an ertragbarem ist mehr als überschritten. Jetzt fängt auch er an zu trampeln um es ihnen „heimzuzahlen“. Habt ihr Erfahrungen oder Tipps? Ich wäre über jede dankbar.

  8. Mitch

    Mein Vermieter wohnt unter mir. Altes haus. Total scheiße gedæmmt. Ich wohn oben. Ich höre einfach alles. Die kinder schreien und rennen unten rum. Es knallt ständig, so laut sogar als wären es Schränke die unfallen. Türen werden geknallt, ich höre die sogar in den keller gehen. Ich bekomme keine vernünftige Wohnungsabschlusstür. Habe alten Holzboden, sodass ich auch mal kontere was stampfen angeht. Daher alles sowieso noch lauter. Ohne fusleisten kommt der krach hier oben an, als wäre der Boden ein Resonanzkœrper wie eine gitarre. Die frau stampft so laut wie ein elefant, obwohl sie ein schmales persônchen ist. Ich höre jeden Schritt. Das zu jeder uhrzeit. Die kinder sehe ich nie draußen, trotz großem garten. Wird lieber drin Wettrennen gespielt. Mein balkon besteht aus teerpappe. Und die scheren sich um nichts. Der Lärm ist einfach nur nervenzehrend..

  9. Johann G

    Hallo zusammen.
    Ich bin seit 3 Jahren mit meiner Kranken Mutter (die verstorben ist) und Lebensgefährtin in ein älter und hellhöriges Haus eingezogen. Oberhalb von uns Wohnt eine Familie die keine Rücksicht nimmt auf Mitbewohner. Zuerst hat es geheißen die Kinder sind klein welche aber schon in die Schule gehen und welche im Haus rumlaufen und stampfen als ob in einer Sporthalle währen. Wie ich hab gehört haben sich die Vormieter auch immer beschwert. Auch wen es ein hellhöriges Haus ist kann man sich halt wie Menschen benehmen. Möchte gerne wissen von wo ich ein Lärmprotokoll mache und bekomme.

  10. Nalle

    Hallo,

    wir sind seit dem 02.06.20 in unsere neue Wohnung und über uns wohnen 2 Kinder Vater und Mutter jetzt ist das Problem das die Kinder von 8:00-23:00 Uhr jeden Tag nur rumpoltern aber frag mich nach Sonnenschein das noch kein Fuß durch die Decke kam ist alles jetzt meine Frage an euch was kann ich tun ???? Weil auf einer Seite sind es ja noch Kinder aber die Eltern müssen doch danach schauen ich durfte sowas nie meine Eltern haben immer danach geschaut das wir nicht rumtrampeln etc ???

    1. Christian

      Die Eltern haben ihre Kinder zur Rücksichtnahme zu erziehen. Das heißt, ab 22Uhr ist schicht im Schacht sofern nicht anders im Mietvertrag festgehalten.
      Sie müssen dann die Polizei dazu holen, wenn alles reden nichts hilft. Aber in den meisten fällen hören diese genau in diesem Moment nichts.
      Da hilft dann nur ein Lärmprotokoll, welches sie dann an den Vermieter weiterleiten.

      1. h wilfried

        Über mir wohnen jetzt auch Leute Ganz Junge Leute und die Tun denn Ganzen Tag rumpoltern rumtrampeln ist das auch Ruhe Störung den ganzen Tag lang aber immer nur wenn ich zu Hause bin machen die das

        1. S Ramona

          Wir sind in eine Behindertengerechte Wohnung gezogen, da ich MS habe und schlecht laufen kann. 2Monate nach uns zog ein Vater mit seinem 2 jährigen Sohn über uns ein. Der Junge rennt den ganzen Tag und der Vater trampelt. Wir waren schon oben um mit ihm zu sprechen, weil es auch Sonntags keine Ruhe gab. Ich wendete mich an die Hausverwaltung und diese ermahnte ihn das er die Mittagsruhe einzuhalten hat. Seidem holt er den Jungen 5,00 Uhr aus dem Bett,sogar Samstag und das Rennen geht früh schon los. Ich habe auch Tage wo es mir nicht so gut geht,vorallem wenn ich aus der Klinik komme wo ich 1x im Viertel Jahr hin muß. Was können wir tun um endlich Ruhe zu haben.

  11. Petra D

    Es tröstet mich in gewisser Weise dass auch andere solch erhebliche Probleme mit Ruhestörung haben. Es erstaunt mich allerdings auch, dass man sogar gesundheitliche Schäden in Kauf nehmen muss wenn man einfach nur Ruhe haben möchte. In unserem Haus sind vor ca. 3 Wochen (sowohl in der Wohnung unter mir, als auch in der Wohnung daneben) junge Asylanten(alles Männer) eingezogen. Seit dem ist es mit der Ruhe vorbei. Haben wir hier bisher immer Rücksicht aufeinander genommen kann inzwischen niemand mehr seinen Balkon nutzen. Es werden in der Nacht laute Partys gefeiert ( die letzte hat heute morgen um 5 Uhr geendet) und tagsüber wird stundenlang auf dem Balkon mit eingeschaltetem Lautsprecher telefoniert. Da niemand von diesen Leuten arbeiten geht, wird den ganzen Tag arabische Musik gespielt, die man noch drei Straßen weiter hören kann. Inzwischen haben sich auch schon Anwohner aus den Nachbarhäusern beschwert. Alles sinnlos. Freundliche Bitten doch wenigstens die Ruhezeiten einzuhalten werden mit noch mehr Lärm quittiert. Ich bin Rentnerin, aber es wohnen hier viele Menschen die auch arbeiten gehen. Diese Leute haben sowohl ihre Nachtruhe als auch ihre Sonntagsruhe verdient. Selbst an den Tagen wenn es etwas kühler ist und man den Balkon nicht nutzt und Fenster und Türen geschlossen hat ist der Lärm unerträglich. Die Herren müssen ja ihre Heizkosten nicht selbst zahlen, also werden bei voll aufgedrehten Heizkörpern Fenster und Türen aufgerissen und der Lärm aus der Wohnung beschallt die gesamte Gegend. Ich werde mir nun eine andere Wohnung suchen müssen weil ich inzwischen einen fortschreitenden Tinnitus und chronische Magenschmerzen habe. Es wird für mich sehr schwer werden, da ich nur eine sehr kleine Rente habe und mir eigentlich keine teure Wohnung in einem Wohngebiet leisten kann wo es dann ruhig zugeht.

    1. Maryam O

      Hallo alle zusammen,
      Ich finde es so schade, dass solche Menschen wo die Ruhezeit nicht einhalten können nicht sofort von Vermieter ermahnt werden! Ich habe zwei Familien im Haus die beide so laut sind. Die Unter mir sind Afrikana und streiten, singen, reden und beten so laut, dass meine Familie erst schlafen kann, wenn Sie schlafen! Die über mir sind zwar ab 22:00Uhr leiser aber Ihre Kinder sind im Treppenhaus so laut, hauen sich, schreien, springen und spielen rum! Auf dem Balkon wir ständig geschrieen und ständig getrampelt… Leider können diese Kinder nicht laufen sondern müssen nur rennen im Haus und das den ganzen Tag! Ich habe selber Kinder aber so was habe ich noch nie erlebt! Ich habe mit beiden gesprochen aber es hieß nur, falls wir Ruhe suchen, sollen wir bitte in eine Eigenes Haus ziehen!!! Vermieter hat es auch schon versucht aber leider ist da auch kam da auch keine Ansicht …
      Ich werde langsam krank davon, mein Mann sichtet und wir sind zudem seid 6 Wochen hier eingezogen…
      Ich brauche unbedingt Hilfe! Falls jemand eine gute Lösung oder Idee hat, wäre ich sehr dankbar dafür.
      Ich wünsche allen hier viel Kraft und Sägen.

  12. Ronja O

    Gut zu wissen, dass ich eine Ruhestörung dem zuständigen Ordnungsamt melden kann, wenn es nichts bringt mit dem Verursacher des Lärms zu sprechen. Sollten die auch nichts machen können, werde ich meinen Rechtsanwalt um Hilfe bitten. Mein Nachbar verstößt jeden Tag gegen die nächtliche Ruhezeit von 22 bis 6 Uhr und so langsam kann ich nicht mehr.

  13. Hedi

    Der über mir wohnende Mieter lässt seit Wochen den Wasserhahn tropfen. Oder spielt seine Computerspiele über Soundanlage. Ich wohne in einem Haus- Anbau, dass nach Holzbauweise erbaut wurde. Geräusche übertragen sich in der ganzen Wohnung. War schon deshalb im KH und mein Tinitus wird durch diese Stresssituationen nicht besser. Mehrmals den Mieter darauf angesprochen. Mehrmals Vermieter darauf angesprochen. Der Mieter macht weiter und auch Gespräche des Vermieters fruchten nicht. Was ist zu tun. Mietrechtschutz tritt erst ab 23 März in Kraft. Neue Wohnung ab 1 Mai. Möchte aber bis dahin einfach Abends und Nachts meine Ruhe. Mehrmals schon die Polizei eingeschaltet, die behauptet- dass müsste auf anderem Weg geregelt werden! Was kann ich tun!

  14. Birgit N

    Ich wohne zur Miete und in der Wohnung über mir wird renoviert wohne mit meinem Vermieter in einem Haus , oben zieht Verwandtschaft von ihm ein jeden Abend ab Ca.22.30 fängt der Vermieter oben in der Wohnung mit Gepolter Baumassnahmen ect.an , meine Nerven liegen völlig bloss , nachdem ich ihn neulich schon ein mal angesprochen habe , ist er völlig cholerisch geworden und hat noch mehr Lärm gemacht ,ich habe eine Angststörung und kann es gar nicht begreifen , wie man so drauf sein kann

    1. PB

      Lärmprotokoll anfertigen (Muster gibt es im Netz) Polizei rufen oder beim Ordnungsamt Anzeige erstatten.

  15. Daniel J

    Seit gut zwei Monaten hört mein Nachbar über mir sehr basslastige Musik, da die Wohnungen (Altbau) sehr hellhörig sind, hört man die Bässe immer. Manchmal sind sie leiser, manchmal lauter. Selbst wenn sie leiser sind, geben sie ein permanentes Hintergrundgeräusch ab und sind auch noch wahrnehmbar, wenn ich das TV-Gerät auf der sehr moderaten Stufe 10 laufen habe. Gespräche mit dem Herrn haben bisher nicht viel gebracht, das Rufen der Polizei auch nicht (zwei Tage später ging es wieder los und der Vermieter sagt, er könne nichts tun. Das letzte Mal waren die Bässe bis 01:30 Uhr Nachts zu hören. Ich war mehrmals oben (Musik war vor der Wohnungstür des betreffenden Mieters zu hören) auf mein Klingeln reagierte niemand. Am nächsten Tag zur Rede gestellt, behauptete der Herr, er sei gar nicht zu Hause gewesen (wobei er scheinbar auch Freunde in der Wohnung übernachten lässt, wenn er nicht da ist), Musik lief trotzdem. Wie kann ich dafür sorgen, daß der Vermieter seinen Pflichten nachkommt bzw. gibt es ein Gesetztestext, in dem festgeschrieben steht, welche Pflichten der Vermieter hat?

  16. katrin u.

    ich und mein schwerbehinderter sohn wohnen in einem mehrfamilienhaus zur miete , die nicht ganz billig ist . zu dem haus gehört auch ein kinderspielplatz . meine wohnung und terrasse grenzt daneben . bei schönem wetter und vorallem am wochenende können wir nachmittags und abends wegen ungeheuerem lärmpegel die terrasse nicht nutzen und müssen alle fenster und türen geschlossen halten . selbst dann ist es unerträglich . gespräche mit den verantwortlichen eltern und erziehungsberechtigten nützen nichts . es wird keine rücksicht genommen .was kann ich tun und steht mir eine mietminderung zu ?

    1. Melanie

      Ich fühle mit dir denn bei uns ist es ähnlich, wir wohnen im EG und vor unseren Fenstern spielen und schreien die nachbarskinder rag täglich rum.bin nervlich dezent am Ende.

  17. Michael E

    Wir wohnen in Miete und laut Mietvertrag gibt es Ruhezeiten von 20 Uhr bis 6 Uhr. Die Vermiegerin mahnt mich jetzt, weil ich ohne jegliche Lärmbelästigung ruhig im Innehof sitze, um zu rauchen. Ist das rdchtlich überhaupt vertretbar?

  18. Brigitte K.

    Was können wir noch machen der Mieter bei uns im Erdgeschoss macht unregelmäßig von abends ab ca 23 Uhr die Musik so laut das wir sie bis in der dritten Etage hören und das fängt morgens um 7 oder 8 Uhr an nichts wird dagegen gemacht der Eigentümer reagiert nicht und ein Anruf bei der Polizei (nach 24 Uhr) ohne Erfolg sie sagen ach den kennen wir dafür kommen wir nicht mehr raus

  19. Freese

    Bei uns wird seit ca 4 Wochen, jede Nacht beim ansässigen Döner ,von ca 23 Uhr bis ca 01:00 Uhr manchmal auch später laut Müll entsorgt , man schlägt Müllbehälter aus dem Geschäft an die draußen stehenden Tonnen. Es wird vor dem Laden gefegt, Stühle zusammengeknallt etc . Alle Türen stehen offen im Innenbereich wird gescheppert mit Blechen u.ä.. Morgens gegen 8 gehts dann weiter. Geschäftszeiten sind von 11 Uhr bis 22 Uhr Wochenende ab 12 Uhr. Die nächtliche Lärmerei findet auch an Sonn- und Feiertagen statt. Diese Arbeiten fanden sonst bis eine Stunde nach Ladenschluss statt, fiel dann aber auch in die Nachtruhe. Tagsüber stehen sämtliche Türen weit auf ,türkische Musik übertönt oft den eigenen TV in der Wohnung und vom Geräuschpegel sitzt man nicht auf dem Balkon, sondern in einer Dönerküche. Die haben ne moderne Lüftung sollen doch bitte die Küchentüre zumachen und für Musik gilt, wie für die Nachbarn auch Zimmerlautstärke. Wenn jeder auf dem Balkon laut aufdreht na…..Das Ordnungsamt stellt sich tot und Polizei nimmt nicht mal eine Anzeige auf, wenn ältere Frauen bitten die Musik leiser zu machen und daraufhin bedroht werden mit, so wörtlich laut schreiend: ich hau dir in die Fresse.

  20. Luise H.

    Mein Nachbar mäht grundsätzlich während der Mittagsruhe Rasen und die Geräuschbelästigung geht mir wirklich an die Substanz. Wenn ich von der Nachtschicht komme, ist der Mittagsschlaf so wichtig für meine Energiereserven. Gut zu wissen, dass es hier tatsächlich eine gesetzliche Regelung gibt, laute Maschinen nicht zwischen 13 und 15 Uhr zu benutzen. Ich will zwar nicht gleich zum Anwalt gehen, habe aber so zumindest für das nächste Gespräch ein paar Argumente.

    1. heike

      was tun wenn stundenlang auf der Querflöte geübt wird ..übermir

    2. Melanie

      Was kann ich tun bei uns spielen und schreien Kinder Tag täglich vor den Fenstern? Ich bin ziemlich nervlich am Ende. Bitte um hilfreichen Ratschlag.

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