Renovierung der Mietwohnung: Wozu sind Mieter und Vermieter verpflichtet?

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Wer muss laut Mietrecht die Wohnung renovieren?

Wer ist für die Renovierung der Mietwohnung zuständig?
Wer ist für die Renovierung der Mietwohnung zuständig?

§ 535 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass es zu den Hauptpflichten des Vermieters gehört, die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Mieter zu übergeben und dafür zu sorgen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt.

Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch den Mieter zur Renovierung der Wohnung zu verpflichten.

Doch wann besteht für wen eine Renovierungspflicht? Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter übernehmen? Wann kann die Renovierung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden? Und wer übernimmt eigentlich die Renovierungskosten für die Wohnung? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Das Wichtigste zur Renovierung

Ist die Renovierung während der Mietzeit und beim Auszug Plficht?

Mieter können durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag zur Renovierung verpflichtet werden. Dies betrifft ausschließlich Schönheitsreparaturen. Ohne eine solche Vereinbarung obliegt die Renovierungspflicht allein dem Vermieter.

Sind Fristen für eine Renovierung zu beachten?

Werden Renovierungsfristen im Mietvertrag festgelegt, müssen sich Mieter nur daran halten, wenn nach Ablauf der Frist tatsächlich auch Bedarf an einer Renovierung besteht. Gleiches gilt für eine Renovierung beim Auszug aus der Mietwohnung.

Was geschieht, wenn Mieter nicht renovieren?

Kommt ein Mieter seiner Renovierungspflicht nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatzansprüche geltend machen. Im Zweifelsfall sollten sich Mieter bei einem Mieterverein bezüglich der Pflicht beraten lassen.

Fragen Sie sich auch, ob Sie überhaupt rechtlich verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen?

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Weiterführende Ratgeber zum Thema „Renovieren“

→ Renovierungskosten→ Schönheitsreparaturen

Literatur zu Themen rund ums Mietrecht

Renovierung: Was sind Schönheitsreparaturen?

Wird von Renovierung im Mietrecht gesprochen, sind damit sog. Schönheitsreparaturen gemeint. So werden Maßnahmen zur Instandsetzung der Mietsache bezeichnet, die ausschließlich dekorativen Zwecken dient. § 28 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) legt ganz genau fest, um welche Arbeiten es sich dabei handelt:

  • Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken
  • Anstreichen der Fußböden und Heizkörper, inkl. Heizrohre
  • Anstreichen der Innentüren sowie der Innenseiten von Außentüren und Fenstern
Daneben zählen auch Arbeiten, die zur Vorbereitung der oben aufgelisteten Maßnahmen durchgeführt werden müssen, zu Schönheitsreparaturen. Dazu gehören z. B. das Entfernen von Dübeln und das Verschließen der Bohrlöcher.

Wann besteht Renovierungspflicht für den Mieter?

BGB: Laut Mietrecht ist die Renovierung Aufgabe des Vermieters. Doch auch Mieter können verpflichtet werden.
BGB: Laut Mietrecht ist die Renovierung Aufgabe des Vermieters. Doch auch Mieter können verpflichtet werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass die Renovierungspflicht beim Vermieter liegt. Es handelt sich hierbei aber um abdingbares Recht. Dies bedeutet, dass von den gesetzlichen Bestimmungen durch eine vertragliche Vereinbarung abgewichen werden kann.

Somit besteht die Möglichkeit, im Mietvertrag festzulegen, dass der Mieter für die Schönheitsreparaturen zuständig ist. Dabei wird meistens bestimmt, dass die Renovierung entweder beim Umzug oder nach Ablauf einer bestimmten Frist durchgeführt werden muss.

Es besteht also nur dann für den Vermieter eine gesetzliche Renovierungspflicht, wenn im Mietvertrag keine entsprechende Klausel zu Schönheitsreparaturen auftaucht – oder wenn diese ungültig ist. Das ist tatsächlich gar nicht so unwahrscheinlich.

Renovierung durch den Mieter: Wann ist die Mietvertragsklausel unwirksam?

Prinzipiell ist es legitim, die Pflicht zur Renovierung auf den Mieter zu übertragen. Allerdings kann die Klausel im Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auch ungültig sein und den Mieter somit von dieser Pflicht entbinden:

  • Starre Renovierungsfristen für die Mietwohnung: Legt ein Mietvertrag fest, dass der Mieter in bestimmten Zeitabständen Schönheitsreparaturen vorzunehmen hat, z. B. alle drei Jahre, ist dies in der Regel unzulässig. Denn grundsätzlich muss eine Renovierung nur dann vorgenommen werden, wenn auch wirklich Bedarf besteht. Somit müssen Mieter trotz entsprechender Vereinbarung auch nach Ablauf der Frist die Mietwohnung nicht renovieren, wenn sie bis dahin keine nennenswerten Verschleißerscheinungen aufweist.
  • Endrenovierung bei Auszug: Besonders häufig wird Mietern auferlegt, dass sie mit dem Ende ihrer Miete auch eine Renovierung der Wohnung vorzunehmen haben. Doch auch hier gilt, dass die Schönheitsreparaturen nur durchgeführt werden müssen, wenn tatsächlich Bedarf besteht.
  • Einzug in unrenovierte Wohnung: Wurde dem Mieter die Mietwohnung bereits nicht-renoviert übergeben, kann die Renovierungsklausel im Mietvertrag ebenfalls ungültig sein. Dies gilt besonders bei kurzer Mietdauer, denn ein Mieter kann nicht verpflichtet werden, die Wohnung in besserem Zustand zurückzugeben, als er sie übernommen hat.
  • Renovierung durch Fachleute: Sieht der Mietvertrag vor, dass die Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung ausschließlich durch professionelle Handwerker erfolgen dürfen, ist die Schönheitsreparaturklausel ungültig.
  • Farbvorgaben bei Renovierung: Solange das Mietverhältnis besteht, kann der Vermieter nicht vorschreiben, in welchen Farben der Mieter seine Wände anstreicht oder welche Tapeten er anklebt. Bei der Rückgabe der Mietwohnung kann allerdings bestimmt werden, dass die Dekoration farblich neutral zu halten ist.

Wann dürfen Mieter eine Renovierung vornehmen?

Möchten Mieter eine größere Renovierung vornehmen, brauchen sie die Zustimmung ihres Vermieters.
Möchten Mieter eine größere Renovierung vornehmen, brauchen sie die Zustimmung ihres Vermieters.

Nicht immer führen Mieter Schönheitsreparaturen auch durch, weil sie dazu verpflichtet sind. Oft verspüren sie auch selbst den Wunsch, eine Renovierung vorzunehmen und die Wohnung ihren individuellen Ansprüchen anzupassen.

Arbeiten, die beim Auszug problemlos wieder rückgängig gemacht werden können und die keine bauliche Veränderung darstellen, dürfen ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen. Dazu gehören z. B. Tapezieren, Streichen oder das Bohren von Löchern.

Bei größeren Maßnahmen, wie z. B. dem Einbau von Sanitäranlagen oder dem Einziehen von Zwischenwänden, muss der Vermieter jedoch sein Einverständnis geben, bevor die Renovierung vorgenommen werden kann. Die Kosten für diese freiwilligen Baumaßnahmen hat der Mieter zu tragen.

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Was passiert, wenn der Mieter seiner Pflicht zur Renovierung nicht nachkommt?

Ist die Klausel im Mietvertrag, die die Renovierungspflicht auf den Mieter überträgt, wirksam und kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter einen Schadenersatzanspruch geltend machen. In diesem Fall führt er die Schönheitsreparaturen selbst durch und verklagt den Mieter auf die Zahlung der Renovierungskosten für die Mietwohnung.

Wurde eine Mietbürgschaft abgeschlossen, kann hier auch der Bürge zur Zahlung verpflichtet werden, sollte der Mieter dazu nicht in der Lage sein.

Es ist allerdings nicht zulässig, dass der Vermieter die Rückgabe der Mietwohnung verweigert, sollte der Mieter seiner Renovierungspflicht nicht nachgekommen sein.

Renovierung der Mietwohnung durch den Vermieter

Zu den gesetzlichen Vermieterpflichten gehört die Renovierung, also die Instandhaltung der Mietwohnung. Wie bereits erläutert können Arbeiten, die durch § 28 Abs. 4 II. BV als Schönheitsreparaturen definiert werden, mit einer entsprechenden Klausel auf den Mieter übertragen werden

Andere Ausbesserungsmaßnahmen hat jedoch in jedem Fall der Vermieter zu übernehmen, was der Mieter bei Bedarf auch geltend machen kann. Generell ist hier der tatsächliche Zustand des betreffenden Gegenstands ausschlaggebend; festgelegte Renovierungsfristen existieren nicht.

Wann muss der Vermieter die Wohnung renovieren?
Wann muss der Vermieter die Wohnung renovieren?

Fragen wie „Nach wie vielen Jahren muss der Vermieter das Bad renovieren?“ können daher bestenfalls mit einem Schulterzucken beantwortet werden. Denn sind z. B. die Fliesen kaputt oder ist die Badewanne so aufgeraut, dass sie nicht mehr benutzt werden kann, rechtfertigt das mitunter schon nach zwei oder drei Jahren eine Ausbesserung. Ist das Bad hingegen auch nach 20 Jahren noch voll einsatzfähig und wünscht sich der Mieter lediglich eine modernere Ausstattung, kann er keine Renovierung beim Vermieter einfordern.

Wann bzw. was muss der Vermieter nicht renovieren?

Unter folgenden Umständen können Mieter keine Renovierung einfordern:

  • Die zu reparierenden Schäden bestanden bereits bei der Wohnungsbesichtigung und der Mieter war bei Unterzeichnung des Mietvertrags über diese informiert.
  • Die Schäden wurden durch absichtliches oder fahrlässiges Verhalten vom Mieter verursacht und gehen über bloße Abnutzungserscheinungen hinaus.
  • Die Renovierung betrifft Schönheitsreparaturen, zu denen laut Mietvertrag der Mieter verpflichtet ist.

Wann dürfen die Renovierungskosten auf den Mieter übertragen werden?

Selbst wenn die Renovierung vom Vermieter durchgeführt wurde, kann er darauf bestehen, dass der Mieter bis zu einer gewissen Grenze die Kosten übernimmt. Voraussetzung dafür ist, dass der Mietvertrag eine sog. Kleinreparaturklausel enthält.

Diese muss eine Höchstgrenze für den Kostenbetrag festlegen, welcher auf den Mieter umgelegt werden kann. Zudem ist die Klausel in der Regel nur bei Reparaturen zulässig, die sich auf häufig genutzte Gegenstände beziehen, wie z. B. Lichtschalter, Wasserhähne oder Türgriffe.

Weiterführende Literatur zum Thema Mietrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietrecht:

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

238 Gedanken zu “Renovierung der Mietwohnung: Wozu sind Mieter und Vermieter verpflichtet?

  1. Lara S

    Ich wusste nicht, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, auch den Mieter zur Renovierung der Wohnung zu verpflichten. Wir werden demnächst unsere Wohnung neu gestalten. Glücklicherweise haben wir da einen guten Kompromiss mit unserem Vermieter geschlossen.

  2. ffff1

    Guten Tag,
    nach Auszug habe ich das Wohnzimmer wegen Dübeln teils gestrichen. Dabei habe ich übersehen, dass die weiße Farbe, die ich benutzt habe, der ursprünglichen weißen Farbe nicht genau entspricht. Der Vermieter spricht deshalb von „Flecken“ im Wohnzimmer und fordert, dass ich es wieder streiche. Ich habe es also teils wieder gestrichen, damit die „Flecken“ nicht so ausfallen, aber der Vermieter ist immer noch unzufrieden und fordert jetzt, dass ich das Wohnzimmer komplett und mehrfach streiche, sonst wird er Fachleute auf meine Kosten anstellen. Ich finde, er übertreibt, oder etwa nicht?
    Viele Grüße

  3. Christa G

    Hallo,
    unser Badezimmer ist ca 30 Jahre alt, die Fugen sind rissig und dunkel aber nicht schimmelig. Am schlimmsten ist die Badewanne, der Abrieb ganz schlimm, s.d. man ohne immerzu schruppen sich da nicht mehr reinsetzten mag .Die Fliesen mit kleinen Rissen auf dem Boden wersen immer schlimmer. Der Parkettfussboden ist z.T rissig ohne Versiegelung mehr. Der Vermieter sagte nur, dass eine Ausbesserung noch schlimmer aussehen werde durch die Farbunterschiede. A b wann muss ein Parkett eigentlich im Ganzen neu verlegt werden? Und ab wann kann der Vermieter eine Mieterhöhung verlangen?

  4. Barbara

    Hallo,
    mein Mietvertrag enthält folgende Klausel:
    „Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. Für das Streichen der Wände ist die Farbe der Firma Keim mit dem Namen „Keim Biosil“ zu verwenden.“
    Muss ich dieser Farbvorgabe nachkommen, oder führt sie evtl. zur Unwirksamkeit?
    Besten Dank für eine fachkundige Auskunft und freundliche Grüße
    Barbara

  5. Jacqueline M S

    Hallo Liebes Team,
    wir wohnen zur miete in ein Reihenhaus seit 5 Jahre,jatztz (erst) haben wir die Vermieterin angesprochen das die Treppen komplett renovieren sollten weil der lack ( 2 oder 3 Sichten) am absplittern ist . Die hat uns gesagt dass, wir selber es machen sollen da es um Schönheit Reparaturen handelt. Stimmt das?
    Danke im voraus.

    LG Jacqueline

  6. Anette K.

    Liebes Team !
    Seit über zehn Jahren wohne ich in meiner jetzigen Wohnung. hatte zu dieser Zeit ein Badzimmer übernommen…es war schon gruselig.Aber ich brauchte dringend eine Wohnung.
    Jetzt bestehe ich beim Vermieter auf eine komplette Renovierung des Badezimmers.( Heizung rostet, alle Rohre auf den 50 Jahre alten ..grünen Fliesen, zwei Badewannen übereinander verarbeitet, welches aber echt vorher nicht zu erkennen war)Bin verzweifelt. Vermieter renoviert nur, wenn ich für ca. 3 Monate ausziehe , damit im gleichen Zuge auch die Elektrik in der kompletten Wohnung erneuert werden kann. Finde das ziemlich dreist. Wo soll ich hin, wo und wie soll ich meine Möbel lagern. Für mich fällt das unter: Wie werde ich meine Moieter los?
    Danke im voraus !

  7. Chris

    Hallo liebes Team,

    ich habe eine Frage bezüglich der Renovierung.

    Ich bin 2011 in eine renovierte (gestrichen und tapezierte) Wohnung eingezogen. Im Laufe der Jahre habe ich in der Küche eine neue Tapete angebracht ( Struktur grün), im Wohnzimmer die Raufasertapeten entfernt und vor kurzem erst mit Rauputz versehen. Das zur Info. Nun ziehen wir doch am 31.08 um und meine Frage ist:

    Muss ich die Räume wieder in den Ursprungszustand zurück setzen oder kann ich es so lassen wie es ist.

    Danke für eure Hilfe.

    LG Chris

  8. Marius

    Hallo liebes Team,

    Ich wohne jetzt bereits 12 Jahre in meiner Mietwohnung. Gibt es Fristen oder Zeitraumvorgaben in denen der Vermieter für die Renovierung zuständig ist, heißt neue Tapeten, neues Linoleum? Oder bin ich als Mieter allein dafür verantwortlich?

    Vielen lieben Dank und alles Gute.

    LG Marius

  9. Marten

    Hallo,
    ich miete seit sieben Jahren eine Wohnung.
    Jetzt habe ich mir neue Bilder für die Wände gekauft Bund aufgehängt.
    Die Rauhfaser-Tapeten und der Putz sind schon so spröde, sodass diese sich in CM-Stückchen von der Bohr- bzw. Nagelstelle löst.
    Jetzt hängen die Bilder davor und die Macken sind nicht sichtbar.
    Des Weiteren sind an einige Wänden die Rauhfaser-Tapeten gerissen. Eine Wand im Schlafzimmer ist ca. zur Hälfte gerissen.
    Und der Putz hat sich spürbar hinter der Tapete gelöst und wird nur noch durch den Kleister und die vielen Schichten weiße Farbe an der wand gehalten.
    Die Wohnung wird wie das gesamte Haus von einer Hausverwaltung betreut, die Wohnung ist in privater Hand.
    Kann ich verlangen, dass der Vermieter bzw. die Hausverwaltung aktiv wird?
    Bitte auch wenn möglich die Rechtslage mit nennen. Recht vielen Dank im Voraus.

  10. Martina G

    Hallo, meine Tochter hat ihre Wohung zum nächstmöglichen Termin im Dezember gekündigt. Angenommen wurde der 31.03.2021, obwohl die Wohung danach modernisiert wird. . Mich würde interessieren ob der Vermieter eine Pauschale von 300 EUR für Schönheitsrepeaturen verlangen kann, obwohl die Wohnung nach Auszug modernisiert wird

  11. Sorina Therese G

    Guten Tag,

    ich bin soeben aus meiner Wohnung ausgezogen und meine Vermieterin beanstandet nun, dass ich nicht alles geweißelt habe. Dort wo es nötig war, habe ich aber geweißelt. Jetzt haben wir auch damals diese Renovierungsklausel unterzeichnet, die besagt, dass die Wände und Decken mit Dispersionsfarbe gestrichen werden soll usw. Hier lese ich, dass ich per Gesetz nicht alles streichen muss. Liege ich da richtig ? Leider hat mein Vorgänger auch nur teilweise gestrichen, was mir erst nach Auszug aufgefallen ist. Wie verhält es sich mit dieser *Schönheitsreparaturklausel*. Liege ich da richtig?

  12. Nadine

    Liebes Mietrecht Team,

    ich ziehe demnächst aus und wollte mich kurz noch einmal hier erkundigen – wir haben einen 10+Jahre alten Mietvertrag der auch einige Intervalle zu verschiedenen Schönheitsreperaturen aufweist. (zb alle 3 Jahre in Duschräumen etc.) Wenn ich das richtig verstanden habe, ist dieser Mietvertrag schon nicht mehr wirksam ist, das korrekt?
    Es sind u.a. auch einige Abschnitte darüber enthalten das der Mieter sich bei Ablauf des Mietverhältnisses vor einem Intervall an den Kosten von einem durch den Vermieter beauftragen Malerfachgeschäft zu beteiligen hat etc. Die Sache verhält sich jedoch so, dass die Wohnung sich sowieso in einem äusserst gepflegten Zustand befindet und auch vor nicht all zu langer Zeit komplett gestrichen und (Löcher verschlossen etc wurde)

    Bei meinem Einzug gab es kein Übergabeprotokoll, noch hatte der Vermieter eine Besichtigung bei meinem Vormieter gemacht. Kann mein Vermieter nun das von mir eine Wohnungsübergabe mit Protokollierung verlangen obwohl das bei meinem Einzug nicht gemacht wurde ?

    Herzlichen Dank,
    Nadine

  13. Katharina

    Hallo,
    Wir möchten zum 1.1. ausziehen und hoffen, dass wir nicht die kompletten 3 Monate (bis Ende Februar) Frist einhalten müssen.
    Die Vermieterin hat uns ein „Angebot“ gemacht, dass wir zwar bis Ende Februar, aber nur 2/3 Miete zahlen müssen, aber dafür Anfang Januar die Wohnung räumen müssen. Das heißt, wir zahlen zwei Monate zu 2/3, obwohl wir nicht mehr in die Wohnung dürfen. Sie möchte in der Zeit renovieren und wir sollen dafür Miete zahlen… ist das so Rechtens?

    Danke im Voraus

  14. Tobias R.

    Hallo liebes MietrechtTeam,
    ich habe meine Mietwohnung zum 31.12. gekündigt und habe dann genau 6 Jahre in der Wohnung gewohnt. Im Mietvertrag steht bzgl. Schönheitsreparaturen beim Auszug folgendes:
    „Die ggf. fälligen Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Maßgabe des §8 auszuführen“. Jetzt ist besagter §8 jedoch komplet durchgestrichen und es finden sich auch keine anderen Ausführungen hierzu im Mietvertrag. Was für Verpflichtungen resultieren jetzt hieraus für mich? Muss ich überhaupt nichts machen, oder ist bin ich mit einfachem Streichen der Wohnung schon raus?
    Schöne Grüße,
    Tobias R.

  15. Michelle B

    Hallo liebes MietrechtTeam,
    ich muss leider wegen Eigenbedarf aus meiner Wohnung.
    Wohne seit Februar 2014 dort und ziehe nun zum 1.11.2020 aus. habe natürlich über die Jahre diverse Schönheitsreperaturen gemacht, zum Beispiel hängt in mitten eines Raumes ein Waschbecken, was früher wohl so normal war, da uns verboten wurde diese zu entfernen habe ich mir Fliesenkleber besorgt und die alten hässlichen Fliesen überklebt, muss ich das wieder entfernen oder kann ich das sogar geltend machen weil es als deutliche Verschönerung und Aufwertung des Raumes gilt? Dann haben wir im Flur und in der Küche über den alten furchtbaren Teppich einen Schallschutz und darauf einen schönen hellen Laminat gelegt, hier die selbe Frage kann ich diesen liegen lassen aber etwas dafür verlangen, da wir ihn selbst gekauft und gelegt hatten oder muss ich diesen rausmachen?
    MfG
    Michelle B

  16. Nina K

    Hallo, ich wohne seit 3 jahren in einer 2 zimmerwohnung.
    Mein vermieter kam am 30. Letzten monat zu mir und meinte die miete beträgt ab nächsten monat 500€ anstatt 220€, da ich keine lust auf stress hatte habe ich gesagt ich zieh diesen monat aus. Jetzt kam er zu mir und meinte bis zum 31. Muss die wohnung komplett renoviert sein.
    Darf er das ?

  17. Christine S.

    Hallo liebe Mietrechtsexperten und Expertinnen,
    meine Vermieterin stellt mir die Hälfte der Kosten für das Streichen von Fensterrahmen in Rechnung. Sie hat mir dies angekündigt, machen zu wollen, aber nicht, dass ich daran beteiligt werden würde. Sie beruft sich auf geltendes Mietrecht. Bei meinem Einzug vor 15 Jahren waren die Fensterrrahmen schon in einem schlechten Zustand, ich habe das aber so hingenommen.
    Muss ich nun diese Kosten mittragen?
    Ich habe die Wohnung insgesamt in einem unrenovierten Zustand übernommen, mehrere Räume selbst gestrichen. Muss ich beim Auszug dann die Renovierung übernehmen?
    Wäre schön, wenn jemand etwas dazu sagen kann! Danke herzlich im Voraus
    Christine S.

  18. M Aschmann

    Hallo, wir wohnen seid 10 Jahren in einer Mietswohnung, das Laminat war da schon drin, es geht ein wenig auseinander und wir möchten ein neues haben. Ist da unser Vermieter jetzt für zuständig?

  19. Patrick

    Liebes Team,

    ich habe am Freitag meine Wohnungsübergabe gehabt und an dem Tag auch erst erfahren das ich alle Wände bis auf das Badezimmer selber streichen muss. Die Decken wurden bereits gestrichen. Ich war nicht darauf vorbereitet denn es hieß ich bekomme eine renovierte Wohnung. An keiner Stelle wurde erwähnt das ich streichen muss. Selbst im Mietvertrag steht dazu nur folgender Satz „Die Wohnung ist renoviert übergeben worden. Schönheitsreparaturen sind vom Mieter auszuführen soweit sie durch seine Abnutzung bedingt sind.“ Des weiteren ein Hinweis was nach wie vielen Jahren gestrichen werden muss. Dazu kommt das die Tapeten ziemlich schlecht geklebt wurden und stellenweiße sich von der Wand abheben. Können Sie mir einen Tipp geben ob ich irgendwas unternehmen kann, damit der Vermieter zumindest die Kosten für die Farbe übernimmt? Ich wäre Ihnen sehr dankbar.

  20. Nico A

    Interessant, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, dass mein Vermieter mich zur Renovierung der Wohnung verpflichten kann. Ob ich also die Badrenovierung selbst übernehmen muss, sollte ich vorab mal erfragen. Außerdem möchte ich auch wissen, welche Arbeiten genau anfallen werden.

  21. Christopher R

    Liebes Team,
    ich habe meine Wohnung vom Vormieter unrenoviert übernommen und zwei von vier Zimmern selbst neu gestrichen, zwei behalten, wie sie waren. Dabei ein Zimmer, mit einer Wand, die von den Vormietern dunkel neu tapeziert war. Ich ziehe jetzt aus und die Nachmieterin möchte gerne, dass die Wand weiß ist, hätte diese aber einfach überstrichen. Nun sagte ihr aber der Vermieter, dass er das nicht möchte, sondern wenn dann eine neue Tapete angebracht und gestrichen werden soll. Da die neue Mieterin das nicht übernehmen möchte, sagt sie nun doch mir, dass ich die Wand neu tapezieren und weiß streichen soll. Die anderen Wände in diesem Zimmer sind hellblau, weshalb ich sie nicht streichen würde.
    In meinem Übergabeprotokoll steht, dass die Wohnung weiß zurückgeben werden muss.
    Bin ich jetzt daher verpflichtet, der Aufforderung des Vermieters nachzukommen und neu zu tapezieren, oder wäre ein heller Anstrich ausreichend?
    Danke und viele Grüße
    Christopher

  22. Hakan

    Hallo liebes Mietrechte Team

    Ich habe eine Riesen Problem und hoffe ihr könnt mir ein paar Fragen beantworten
    Wir habe seid kurze, eine Wohnung angemietet das ist unsere erste Mietwohnung und die Vermieter Firma hat uns meh versprochen als gemacht ist im dem Wänden sind über all riesse Es wurde uns versprochen das die Wohnung mit Tabletten und Farbe gegeben wird nach der Unterschrift der Vertrages hat man uns einen Gutschein von 150 Euro gegeben und wir sollten aufeinmal die Wohnung selber renovieren dazu kommt aber das die Tür Fugen vom Rahmen komplett große offene Stellen sind in der Wand sind Löscher uns wurde von ein Bekannten und von dem vormieter gesagt das es ein Wasserschaden mal gab an dem Fenster geht der ganze Beton ab wenn man drauf drückt wir haben Riesen Angst und haben schon die erste Miete überwiesen wohnen aber noch nicht drinne was können wir tuen da mein ,am an Asthma krank ist wäre das fatal

  23. Razvan D

    Hallo,
    ich hätte eine Frage zur Renovierung. Ich wohne aktuell in einer Altbauwohnung zur Untermiete für einige Monate werde aber nach der Untermiete als Nachmieter in Frage kommen. Der aktuelle Stand der Wohnung ist stark renovierungsbedürftig. In der Küche sind Wände und Türen durch das Kochen und Rauchen des aktuellen Mieters stark vergilbt…hier gab es vom Mieter ein Stockwerk höher einen Wasserschaden welcher zur Folge hatte, das die Farbe in der Decke blättert.
    Die Türen und einige Fenster sind schon so lange nicht mehr gestrichen worden, dass die Farbe schon abblättert und diese vergilbt sind. In 2 Zimmern weisen die Decke und ein teil der Wände starke Farbveränderungen auf durch die Gasheizung.
    Ebenfalls wurden vor einigen Jahren die Elektroinstallation neu gemacht, es hängen aber immer noch lose Steckdosen und Schalter an Kabeln im Flur rum.
    Der aktuelle Mieter sagt das er seit fast 15 Jahren in der Wohnung wohnt und ich gehe davon aus, dass auch so lange nichts mehr gemacht wurde.
    Ich kenne allerdings die Klauseln im Vertrag nicht.
    Wer wäre den hier verpflichtet die notwendigen Arbeiten durchführen zu lassen bzw. die Renovierungen.
    Könnte man mir als Nachmieter die Arbeiten als „Schönheitsreparaturen“ aufs Auge drücken?

  24. Sandra

    Hallo liebes Team von mietrecht.com,

    ich bräuchte einen Rat für mein baldiges Ausziehen. Ich habe in der Wohnung dann insgesamt 9 Monate gewohnt. In meinem Mietvertrag steht: „Die Wohnung wird neu renoviert in weiß übergeben und ist auch wieder so zu verlassen.“
    Nun ist es so, dass die Wohnung nicht renoviert übergeben wurde (Bad mit verschimmelter Wand, Ränder von einer abgenommenen Lampe im Flur), was ich auch fotografisch dokumentiert habe. Ich habe die Wohnung jedoch ohne Übergabeprotokoll un dohne Beschwerde übernommen (großer Fehler, weiß ich jetzt auch). Habe die Mängel dann größtenteils selbst einfach behoben, da die Vermieter durch mehrere Aktionen (bereits vor der Übernahme) sehr deutlich gemacht haben, dass sie null Interesse haben, besprochene Dinge einzuhalten.
    Meine Frage ist also, mit welchem Standpunkt ich da herangehen sollte? Ich sehe es eigentlich überhaupt nicht ein, irgendwelche Renovierungsmaßnahmen zu bezahlen. Wenn die Rechtslage da aber anders ist und ich mir das mit meinem Verhalten beim Einzug selbst zuzuschreiben habe, wüsste ich das gerne vorher.

    Viele Grüße,
    S. P.

  25. Lucas

    Hallo,
    Ich habe eine Frage die zwar nichts mit dem Thema renovieren zu tun hat, aber ich finde keinen passenden Punkt im Menü. Und zwar haben wir eine Kellerwohnung mit Terasse um die wir ein Netz gespannt haben um unseren Katzen etwas Auslauf zu gewähren bei dem schönen Wetter. Nun fängt unser Vermieter an seinen Balkon und die zugehörigen Stützpfeier, welche unsere Terasse eingrenzen, abzuschleifen. Hierzu hat er ohne zu fragen angefangen das Netz abzumontieren und betritt auch zum abschleifen ungefragt unsere Terasse. Ich würde mich in der Antwort auf einen Verweis auf einen Paragraphen sehr freuen.

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