Renovierung der Mietwohnung: Wozu sind Mieter und Vermieter verpflichtet?

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 22. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wer muss laut Mietrecht die Wohnung renovieren?

Wer ist für die Renovierung der Mietwohnung zuständig?
Wer ist für die Renovierung der Mietwohnung zuständig?

§ 535 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass es zu den Hauptpflichten des Vermieters gehört, die Mietwohnung im vertragsgemäßen Zustand an den Mieter zu übergeben und dafür zu sorgen, dass dieser Zustand während der Mietzeit erhalten bleibt.

Trotzdem ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch den Mieter zur Renovierung der Wohnung zu verpflichten.

Doch wann besteht für wen eine Renovierungspflicht? Welche Renovierungsarbeiten muss der Vermieter übernehmen? Wann kann die Renovierung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden? Und wer übernimmt eigentlich die Renovierungskosten für die Wohnung? Das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Das Wichtigste zur Renovierung

Ist die Renovierung während der Mietzeit und beim Auszug Plficht?

Mieter können durch eine wirksame Klausel im Mietvertrag zur Renovierung verpflichtet werden. Dies betrifft ausschließlich Schönheitsreparaturen. Ohne eine solche Vereinbarung obliegt die Renovierungspflicht allein dem Vermieter.

Sind Fristen für eine Renovierung zu beachten?

Werden Renovierungsfristen im Mietvertrag festgelegt, müssen sich Mieter nur daran halten, wenn nach Ablauf der Frist tatsächlich auch Bedarf an einer Renovierung besteht. Gleiches gilt für eine Renovierung beim Auszug aus der Mietwohnung.

Was geschieht, wenn Mieter nicht renovieren?

Kommt ein Mieter seiner Renovierungspflicht nicht nach, kann der Vermieter Schadenersatzansprüche geltend machen. Im Zweifelsfall sollten sich Mieter bei einem Mieterverein bezüglich der Pflicht beraten lassen.

Fragen Sie sich auch, ob Sie überhaupt rechtlich verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen?

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Weiterführende Ratgeber zum Thema „Renovieren“

→ Renovierungskosten→ Schönheitsreparaturen

Literatur zu Themen rund ums Mietrecht

Renovierung: Was sind Schönheitsreparaturen?

Wird von Renovierung im Mietrecht gesprochen, sind damit sog. Schönheitsreparaturen gemeint. So werden Maßnahmen zur Instandsetzung der Mietsache bezeichnet, die ausschließlich dekorativen Zwecken dient. § 28 Abs. 4 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) legt ganz genau fest, um welche Arbeiten es sich dabei handelt:

  • Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken
  • Anstreichen der Fußböden und Heizkörper, inkl. Heizrohre
  • Anstreichen der Innentüren sowie der Innenseiten von Außentüren und Fenstern
Daneben zählen auch Arbeiten, die zur Vorbereitung der oben aufgelisteten Maßnahmen durchgeführt werden müssen, zu Schönheitsreparaturen. Dazu gehören z. B. das Entfernen von Dübeln und das Verschließen der Bohrlöcher.

Wann besteht Renovierungspflicht für den Mieter?

BGB: Laut Mietrecht ist die Renovierung Aufgabe des Vermieters. Doch auch Mieter können verpflichtet werden.
BGB: Laut Mietrecht ist die Renovierung Aufgabe des Vermieters. Doch auch Mieter können verpflichtet werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass die Renovierungspflicht beim Vermieter liegt. Es handelt sich hierbei aber um abdingbares Recht. Dies bedeutet, dass von den gesetzlichen Bestimmungen durch eine vertragliche Vereinbarung abgewichen werden kann.

Somit besteht die Möglichkeit, im Mietvertrag festzulegen, dass der Mieter für die Schönheitsreparaturen zuständig ist. Dabei wird meistens bestimmt, dass die Renovierung entweder beim Umzug oder nach Ablauf einer bestimmten Frist durchgeführt werden muss.

Es besteht also nur dann für den Vermieter eine gesetzliche Renovierungspflicht, wenn im Mietvertrag keine entsprechende Klausel zu Schönheitsreparaturen auftaucht – oder wenn diese ungültig ist. Das ist tatsächlich gar nicht so unwahrscheinlich.

Renovierung durch den Mieter: Wann ist die Mietvertragsklausel unwirksam?

Prinzipiell ist es legitim, die Pflicht zur Renovierung auf den Mieter zu übertragen. Allerdings kann die Klausel im Mietvertrag unter bestimmten Voraussetzungen auch ungültig sein und den Mieter somit von dieser Pflicht entbinden:

  • Starre Renovierungsfristen für die Mietwohnung: Legt ein Mietvertrag fest, dass der Mieter in bestimmten Zeitabständen Schönheitsreparaturen vorzunehmen hat, z. B. alle drei Jahre, ist dies in der Regel unzulässig. Denn grundsätzlich muss eine Renovierung nur dann vorgenommen werden, wenn auch wirklich Bedarf besteht. Somit müssen Mieter trotz entsprechender Vereinbarung auch nach Ablauf der Frist die Mietwohnung nicht renovieren, wenn sie bis dahin keine nennenswerten Verschleißerscheinungen aufweist.
  • Endrenovierung bei Auszug: Besonders häufig wird Mietern auferlegt, dass sie mit dem Ende ihrer Miete auch eine Renovierung der Wohnung vorzunehmen haben. Doch auch hier gilt, dass die Schönheitsreparaturen nur durchgeführt werden müssen, wenn tatsächlich Bedarf besteht.
  • Einzug in unrenovierte Wohnung: Wurde dem Mieter die Mietwohnung bereits nicht-renoviert übergeben, kann die Renovierungsklausel im Mietvertrag ebenfalls ungültig sein. Dies gilt besonders bei kurzer Mietdauer, denn ein Mieter kann nicht verpflichtet werden, die Wohnung in besserem Zustand zurückzugeben, als er sie übernommen hat.
  • Renovierung durch Fachleute: Sieht der Mietvertrag vor, dass die Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung ausschließlich durch professionelle Handwerker erfolgen dürfen, ist die Schönheitsreparaturklausel ungültig.
  • Farbvorgaben bei Renovierung: Solange das Mietverhältnis besteht, kann der Vermieter nicht vorschreiben, in welchen Farben der Mieter seine Wände anstreicht oder welche Tapeten er anklebt. Bei der Rückgabe der Mietwohnung kann allerdings bestimmt werden, dass die Dekoration farblich neutral zu halten ist.

Wann dürfen Mieter eine Renovierung vornehmen?

Möchten Mieter eine größere Renovierung vornehmen, brauchen sie die Zustimmung ihres Vermieters.
Möchten Mieter eine größere Renovierung vornehmen, brauchen sie die Zustimmung ihres Vermieters.

Nicht immer führen Mieter Schönheitsreparaturen auch durch, weil sie dazu verpflichtet sind. Oft verspüren sie auch selbst den Wunsch, eine Renovierung vorzunehmen und die Wohnung ihren individuellen Ansprüchen anzupassen.

Arbeiten, die beim Auszug problemlos wieder rückgängig gemacht werden können und die keine bauliche Veränderung darstellen, dürfen ohne Zustimmung des Vermieters erfolgen. Dazu gehören z. B. Tapezieren, Streichen oder das Bohren von Löchern.

Bei größeren Maßnahmen, wie z. B. dem Einbau von Sanitäranlagen oder dem Einziehen von Zwischenwänden, muss der Vermieter jedoch sein Einverständnis geben, bevor die Renovierung vorgenommen werden kann. Die Kosten für diese freiwilligen Baumaßnahmen hat der Mieter zu tragen.

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Was passiert, wenn der Mieter seiner Pflicht zur Renovierung nicht nachkommt?

Ist die Klausel im Mietvertrag, die die Renovierungspflicht auf den Mieter überträgt, wirksam und kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter einen Schadenersatzanspruch geltend machen. In diesem Fall führt er die Schönheitsreparaturen selbst durch und verklagt den Mieter auf die Zahlung der Renovierungskosten für die Mietwohnung.

Wurde eine Mietbürgschaft abgeschlossen, kann hier auch der Bürge zur Zahlung verpflichtet werden, sollte der Mieter dazu nicht in der Lage sein.

Es ist allerdings nicht zulässig, dass der Vermieter die Rückgabe der Mietwohnung verweigert, sollte der Mieter seiner Renovierungspflicht nicht nachgekommen sein.

Renovierung der Mietwohnung durch den Vermieter

Zu den gesetzlichen Vermieterpflichten gehört die Renovierung, also die Instandhaltung der Mietwohnung. Wie bereits erläutert können Arbeiten, die durch § 28 Abs. 4 II. BV als Schönheitsreparaturen definiert werden, mit einer entsprechenden Klausel auf den Mieter übertragen werden

Andere Ausbesserungsmaßnahmen hat jedoch in jedem Fall der Vermieter zu übernehmen, was der Mieter bei Bedarf auch geltend machen kann. Generell ist hier der tatsächliche Zustand des betreffenden Gegenstands ausschlaggebend; festgelegte Renovierungsfristen existieren nicht.

Wann muss der Vermieter die Wohnung renovieren?
Wann muss der Vermieter die Wohnung renovieren?

Fragen wie „Nach wie vielen Jahren muss der Vermieter das Bad renovieren?“ können daher bestenfalls mit einem Schulterzucken beantwortet werden. Denn sind z. B. die Fliesen kaputt oder ist die Badewanne so aufgeraut, dass sie nicht mehr benutzt werden kann, rechtfertigt das mitunter schon nach zwei oder drei Jahren eine Ausbesserung. Ist das Bad hingegen auch nach 20 Jahren noch voll einsatzfähig und wünscht sich der Mieter lediglich eine modernere Ausstattung, kann er keine Renovierung beim Vermieter einfordern.

Wann bzw. was muss der Vermieter nicht renovieren?

Unter folgenden Umständen können Mieter keine Renovierung einfordern:

  • Die zu reparierenden Schäden bestanden bereits bei der Wohnungsbesichtigung und der Mieter war bei Unterzeichnung des Mietvertrags über diese informiert.
  • Die Schäden wurden durch absichtliches oder fahrlässiges Verhalten vom Mieter verursacht und gehen über bloße Abnutzungserscheinungen hinaus.
  • Die Renovierung betrifft Schönheitsreparaturen, zu denen laut Mietvertrag der Mieter verpflichtet ist.

Wann dürfen die Renovierungskosten auf den Mieter übertragen werden?

Selbst wenn die Renovierung vom Vermieter durchgeführt wurde, kann er darauf bestehen, dass der Mieter bis zu einer gewissen Grenze die Kosten übernimmt. Voraussetzung dafür ist, dass der Mietvertrag eine sog. Kleinreparaturklausel enthält.

Diese muss eine Höchstgrenze für den Kostenbetrag festlegen, welcher auf den Mieter umgelegt werden kann. Zudem ist die Klausel in der Regel nur bei Reparaturen zulässig, die sich auf häufig genutzte Gegenstände beziehen, wie z. B. Lichtschalter, Wasserhähne oder Türgriffe.

Weiterführende Literatur zum Thema Mietrecht

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietrecht:

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Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

237 Gedanken über “Renovierung der Mietwohnung: Wozu sind Mieter und Vermieter verpflichtet?

  1. Sebastian

    Hallo zusammen,
    Ich habe eine neue Mieterin in meine Wohnung einziehen lassen – diese hat bisher nicht einen müden Cent Miete gezahlt und auch die vertragliche Kaution nicht hinterlegt.
    Das Mietverhältnis beginnt laut Vertrag am 01.05.2019
    Die Schlüssel hat sie aber schon am 01.04.2019 erhalten mit einer schriftlichen Nebenvereinbarung, dass sie für den April keine Miete (910€) zahlen muss, wenn diese die Wohnung renoviert. (Tapezieren, streichen, Fußleisten wieder anbringen) Als Kontrolle ob diese die Auflagen erfüllt habe ich die Wohnung am 30.04. besichtigt und festgestellt, dass die Arbeiten eher schlecht und noch immer nicht vollständig ausgeführt wurden.

    Laut Hausordnung war das Halten von Hunden usw. verboten – verstieß aber meiner Auffassung nach gegen deutsches Mietrecht, was das generelle Haustierverbot als ungerechtfertigte Benachteiligung des Mieters darstellt und habe im Mietvertrag Haustierhaltung nicht ausgeschlossen. Nun gab es eine mehrheitliche Beschwerde Seitens der WEG, dass ich mich dem Verbot beugen muss, da mir sonst unmittelbar rechtliche Konsequenzen drohen.
    Ich habe Ihr daraufhin den kleinen Hund verboten, da mir nun eine konkrete Beschwerde vorlag.
    Daraufhin hat diese den Mietvertrag fristlos gekündigt und will das Geld in Höhe von 600 Euro für die Renovierung wieder haben, da ich Sie angeblich getäuscht habe.
    Die Kündigung habe ich akzeptiert – wollte die nach einigen anderen Vorfällen eh nicht lange drin behalten, allein der Tatsache geschuldet, dass Sie schon die erste Miete und Kaution nicht gezahlt hatte und ich bereits eine Zahlungserinnerung verfasst hatte, bevor das Verbot erging.
    Darf Sie denn nun die Renovierungskosten zurück verlangen, im Gegenzug hatte Sie ja den Monat April geschenkt bekommen? Kosten Renovierung 600€ << Kosten Miete 910€

  2. Oliver

    Hallo zusammen,

    über meiner Wohnung wird das Bad saniert, dazu werden auch neue Rohre verlegt. Nun muss man dazu auch bei mir einen Teil einer Wand aufstemmen um an die Rohre heranzukommen.

    Ich stelle mir nun die Frage, wer die Kosten für das Tapezieren und Streichen der Wände übernimmt, welches sicherlich nötig wird.

  3. Stephan B.

    Hallo liebes team.
    Mein Mieter ist ausgezogen und will jetzt die kleinen Mängel an der Wand
    wo er eine Einbauküche hatte nicht renovieren, obwohl eine Klausel
    über schönheitsreperaturen im Mietvetrag gibt.
    Darf er das.

  4. Stefan

    Hallo liebes Team,

    in meinem Mietvertrag ist die Küche Bestandteil der Wohnung.
    Darunter ist direkt handschriftlich ergänzt, dass Reparatur und Austausch von Elektrogeräten dem Mieter obliegen.
    Ist eine solche Fomulierung zulässig?
    Wer ist nun für die Neuanschaffung meines defekten Kühlschranks (Eigentum vom Vermieter) zuständig.

    Vielen Dank!!

    1. Heike

      Hallo Liebes Team,
      Ich habe jetzt meine Wohnung gekündigt zum 30.62019, und er möcte die schlüssel aber schon zwei Tage vorher haben , ist das rechtens .
      2. Er hat auf mein anschreiben nicht reagiert, und auch nicht auf das Frist datum was ich ihm gesetzt hatte.
      Ich wollte von ihm wissen was ich noch zu machen habe. meine Wohnung hat so gut wie keine gebrauchs spuren. Was muss ich jetzt tun. Ich wäre Dankbar für ein Tipp.

      vielen herzlichen Dank

    2. Sebastian

      Ja diese Formulierung ist durchaus erlaubt.
      Die Küche gehört dem Vermieter. Du bist Nutznießer der Sache und wenn die Küche dir kostenlos bereit gestellt wird, so bist auch du für Reparaturen usw. verantwortlich.
      Andernfalls könnte der Vermieter einen monatlichen Obulus für die Küchennutzung verlangen oder du müsstest ihm diese abkaufen zum Zeitwert. Willst du keine Küche haben muss der Vermieter diese entfernen.
      Ich habe diese Formulierung ebenfalls im Mietvertrag einer meiner Wohnungen und wurde bisher von jedem Mieter dankbar angenommen.

  5. G. Susanne

    Hallo
    Meine Mutter lebt seit 2007 in einer Wohnung die wir damals selbst Renoviert haben.Sprich Tapeziert,Laminat Böden etc.Zwischenzeitlich ist das Haus verkauft worden wobei der alte Mietvertag übernommen wurde.In Diesem werden Schönheitsreparaturen aufgelisten z.b Küche ,Bad etc alle drei Jahre usw.Diese arbeiten wurden regelmässig ausgeführt.Holztüren und Rahmen durften vom vorherigen Besitzer nicht überarbeitet werden.Der neue Vermieter erwartet jetzt beim Auszug das die Wohnung komplett gestrichen und überarbeitet wird.Ist das Rechtens?

    1. Sebastian

      Kommt darauf an, in welchem Zustand deine Mutter die Wohnung übernommen hat.
      Wenn diese tip top komplett renoviert war, so muss diese den Zustand auch wieder herstellen.
      War diese teilrenoviert oder unrenoviert, so muss gar nichts getan werden.

  6. Katja B.

    Hallo liebes Mietrecht- Team.
    Ich habe 3.5 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt und frage mich nun, ob bzw. was ich nach meinem Auszug streichen muss.

    Im Vertrag steht unter „Rückgabe der Mietsache“: Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume mit allen ausgehändigtem Schlüsseln, in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben.“

    Unter Schönheitsreparaturen steht folgendes:
    „Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf Eingene Kosten. Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten im Allgemeinen, entsprechend dem Stand der Abnutzung:
    In Küchen, Bädern und Duschen: Alle 3-4 Jahre
    In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten: alle 5-6 Jahre
    In anderen Nebenräumen: Alle 7-8 Jahre.

    Meines Erachtens muss ich nur Küche und Bad renovieren- stimmt das? Oder muss ich die anderen Räume auch streichen?
    Vielleicht noch wichtig: Die Wohnung war nicht frisch gestrichen, als ich sie bekommen habe, sondern wurde 1,5 Jahre vorher renoviert. War aber in einem sehr guten Zustand. Und: An 3 Wänden (im Wohnzimmer, Flur und Schlafzimmer) hat sich Schimmel gebildet (worauf ich die Hausverwaltung schon lange aufmerksam gemacht habe).
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Vielen Dank und viele Grüße!

  7. Manuela W

    Liebes Mietrechtteam,
    ich bin Vermieterin und der Mieter bewohnt seit 34 Jahren eine Wohnung. Er ist starker Raucher und har während der gesamten Zeit niemals Schönheitsreparaturen durchgeführt.
    Im Mietvertrag von 1985 steht die nun ungültige Kausel mit festen Fristen für Schönheitsreparaturen. In dem Abschnitt zur Kündigung wurde vom ehemaligen Vermieter handschriftlich eingetragen: „Renovierung bei Auszug“.
    Was muss der Mieter nun renovieren?

    Ich freue mich auf Ihre Antwort.
    Manuela

    1. mietrecht.com

      Hallo Manuela W.,

      Sie sollten über einen Anwalt abklären lassen, inwieweit dieser handschriftliche Zusatz wirksam ist. Das können wir leider nicht einschätzen. Laut BGH müssen Raucher nur unter besonderen Umständen für die Renovierung der nikotinverschmutzten Wohnung aufkommen, ob das in Ihrem Fall so ist, können wir nicht einschätzen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  8. Andreas M.

    Mein alter Vermieter möchte Geld von der Kaution einbehalten, da das Parkett an einigen Stellen während der Mietdauer wohl über das übliche Maß hinaus abgenutzt/beschädigt wurde. Nun ist aber der Nachmieter bereits eingezogen und möchte sicher nicht, dass das Parkett jetzt noch abgeschliffen wird. Kann der Vermieter dann überhaupt einen Schaden geltend machen?

    1. Sebastian

      Normale Abriebspuren welche vom täglichen Gebrauch stammen muss der Vermieter hinnehmen.
      Tiefe Riefen, Kratzer, Dellen usw. welche auf grobe Fahrlässigkeit oder Gewalteinwirkung hindeuten muss er nicht hinnehmen und kann Schadensersatz geltend machen. Dieser Umstand ist unabhängig davon ob ein neuer Mieter bereits eingezogen ist. Lehnt er die Arbeiten ab, so kann der Vermieter das Geld an Seite legen und nach Auszug des neuen Mieters die Arbeiten durchführen.

  9. Siegfried B.

    In Ihrem Artikel heisst es Renovierung durch Fachleute: Sieht der Mietvertrag vor, dass die Renovierungsarbeiten in der Mietwohnung ausschließlich durch professionelle Handwerker erfolgen dürfen, ist die Schönheitsreparaturklausel ungültig.:

    Im Vertrag steht : Alle Schönheitsreparaturen sind in mittlerer Art und Güte , jedoch fachgerecht und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.

    Wir sind keine Fachleute und kennen auch die anerkennten Regeln der Technik nicht. Demnach müssten wir immer einen Fachbetrieb beauftragen. Im Falle von Wände und Tapeten streichen mag das noch selbst durchführbar sein, aber wir wohnenin einen Altbau mit hohen Decken und haben alte Kasetten-Holtüren , die nicht so ohne weiteres zu streichen sind. Dies kann eigentlich nur ein Fachbetrieb machen. Ist die Klausel nun gültig oder ungültig. ?

  10. Martin W.

    Wir hätten da mal ein Problem.
    In ca 4Monaten werden wir aus unseren Reihenhaus, in unser Eigenheim umziehen. Unser derzeitiges Reihenhaus, welches wir zur Miete bewohnen, soll aber nicht wieder vermietet, sondern verkauft werden. Nun unsere Frage müssen wir in diesem Fall auch alle Schönheitsreparaturen durchführen? In unserem Mietvertrag steht nur etwas von Schönheitsreparaturen, Dübellöcher verschließen und Besenrein zu übergeben.

    Vielen Dank für jegliche Antwort

    1. mietrecht.com

      Hallo Martin W.,

      in der Regel gelten die Klauseln im Mietvertrag, sofern diese wirksam sind. Es ist nicht erheblich was mit der Mietsache nach dem Ende Ihres Mietverhältnisses geplant ist. Sind Schönheitsreparaturen wirksam vereinbart, müssen dies ein der Regel auch erfolgen. Lassen Sie den Mietvertrag am besten von einem Mieterverein überprüfen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  11. Annika

    Hallo, wir sind Vermieter und unsere Mieter ziehen zum 31.03.19 aus müssen aber bis 30.04.19 noch Miete bezhalen da die Kündigung erst am 09.02.19 erfolgte. Eigentlich kam die Kündigung 4 Tage zu spät, da wir aber Nachmieter ab dem 01.05.19 haben, war dies für uns kein Problem. Das Mietverhältnis besteht seit 01.01.18 wobei unsere Mieter zum 27.12.17 einziehen durften aufgrund der Feiertage und Kulanz unserer seitens.
    Nun haben wir gefragt, ob wir (nach dem die Wohnung jetzt einen Monat leer steht 31.03. – 31.04.) in der Zeit für einen Tag in die Wohung könnten zum renovieren und streichen (Die Wohnung konnte aufgrund des Einzug am 27.12.17 nicht mehr gestrichen werden).
    Unsere Mieter gehen jetzt aber lieber auf Kriegsfuß und antworten, sollten wir die Wohnung in dieser Zeit zum renovieren betreten, zahlen sie für den gesamten Monat April keine Miete mehr. Jetzt ist meine Frage, können wir Renovierungsarbeiten von einem Maler durchführen lassen (Schönheitsreparaturen) wenn wir dies in einem gewissen Zeitraum vorher schriftlich anmelden? Haben wir da irgendwelche Möglichkeiten?
    Lg

    1. Sebastian

      Vertrag ist Vertrag – dieser gilt bis zum 30.04.2019.
      Willst du nun vorher rein zum renovieren muss der Mieter dem zustimmen, denn so blöd es klingt: In dem Zeitraum ist diese Wohnung immer noch sein „Eigentum“.
      Nur aus wichtigem Grund darf der Vermieter in die Wohnung. Um angemeldete Schäden zu reparieren, Zählerstände abzulesen oder in Ausnahmefällen alle 2 Jahre um den Allgmeinzustand zu prüfen. Immer aber erst mit schriftlicher Voranmeldung. So lange wie der Mieter die Schlüssel hat gehört ihm rechtlich gesehen die Wohnung und er muss dafür zahlen. Gibt er die Schlüssel netterweise eher ab, ist das seine Sache – bezahlen muss er aber bis Vertragsende.

  12. Ina

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die Wohnung wurde 1998 unrenvoiert (z.B. keine Tapetten an den Wänden) übergeben. Muss ich jetzt bei
    Auszug die Tapetten von den Wänden entfernen oder kann ich die Wohnung so übergeben?

  13. Sandra

    Hallo,

    ich habe meine Wohnung gekündigt und jetzt hat die Vorabnahme von der Wohnungsgenossenschaft statt gefunden. Zum 31.5 ist die Wohnung gekündigt, aber ich ziehe schon zum 31.3 aus, da ich zum 01.4 eine neue Arbeitsstelle habe. Nun würde mir gesagt die Wohnung soll neue elektrische Leitungen bekommen. Ich kann keinen Nachmieter suchen und muss weil ich nicht selber die Schönheitsreparaturen ausführe 300€ zahlen. Darf mein Vermieter von mir Geld verlangen, obwohl er ja die Leitungen neu machen will und eine Renovierung vorher keinen Sinn macht? Wenn ich die Wohnung vorher abgebe, sodass ein Handwerker vorher rein darf muss ich die Miete trotzdem zahlen?

  14. Ali R.

    Hallo, Ich habe eine Frage zu diesem Abschnitt:
    „Legt ein Mietvertrag fest, dass der Mieter in bestimmten Zeitabständen Schönheitsreparaturen vorzunehmen hat, z. B. alle drei Jahre, ist dies in der Regel unzulässig.“
    Ist das irgendwo gesetzlich festgelegt oder gibt es ein Urteil dazu?
    Vielen Dank im voraus!

    1. mietrecht.com

      Hallo Ali R.,

      der Bundesgerichtshof hat einige Urteile diesbezüglich getroffen, unter anderem bereits 2004. In diesem Urteil wurden die Fristenklauseln in Mietverträgen behandelt, welche demnach unter Umständen unwirksam sind (Az. VIII ZR 361/03). Weitere Urteilen finden sind sich online. Sie können sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden, wenn Sie eien rechtliche Beratung diesbezüglich möchten. Wir bieten eine solche nicht an.

      Ihr Team von mietrecht.com

  15. Meininie

    Guten Tag,
    Es soll ein Haus angemietet werden. Nun hat der Vermieter einen Kostenvoranschlag zum Anlegen/Tapezieren mit Rauhfaser und weiße Farbe für über 6.000€ für das gesamte Haus vorgelegt. Die alten Tapeten (des Vormieters) wurden abgenommen, das Haus besteht praktisch aus nackten Wänden. So wurde auch besichtigt, mit dem Hinweis, dass die Wände fachmännisch angelegt werden. Kann der Vermieter diese Kosten überhaupt auf den Mieter ganz/teilw. abtreten? oder nur den Teil wo keine weiße Farbe an die Wände sondern zB egg shell angelegt wird?
    Besten Dank vorab für Ihr Feedback.
    VG

  16. Iris

    Hallo, nach 20 Jahren Miete ziehen wir nun aus. Meine Frage. die Türrahmen weisen kleine Absprünge der Farbe aus, Bsp. bin ich mit dem Staubsauger angestoßen und die Farbe ist abgeblättert. Müssen wir die Türrahmen nun auch mit streichen oder fällt das unter normaler Abnutzung?

    Des weiteren haben wir einen Holzfußboden. An einem Teil war das Holz durch Verrutschen unseres Sofas defekt und wir haben diesen Teil abgeschliffen und neu lackiert, leider jedoch nicht in dem richtigen Farbton , wie sich danach ehrraustellte. Reicht das unsererseits an Schönheitsreparatur oder kann unser Vermieter verlangen den ganzen Raum abschleifen zu lasen ?

  17. Anna

    Hallo

    Wir ziehen zum 01.03. in eine neue Wohnung. Vereinbart wurde eine Renovierung bei Einzug, Bei Auszug nur Besenrein zu übergeben. Jetzt werden vom Vormieter in zwei Räumen der Teppichboden entfernt, da dieser abgenutzt ist. Wir werden den Boden also ohne Belag übernehmen und wollen Laminat verlegen. Können wir den Vermieter um Kostenbeteiligung bitten?

    1. Benjamin

      Hallo Team von Mietrecht,

      in unserer Wohnung haben wir, in Absprache mit dem Vermieter, die Tapete entfernen lassen, um direkt drauf zu streichen. Das gefällt uns besser als Rauhfasertapete. Nun haben sich unter der 40 Jahre alten Tapete (das Datum der Tapezierung wurde auf einer Wand vermerkt, 1977) Schäden am Wandputz offenbart, die aber nicht durch das lösen der Tapete verursacht wurden. Kurzum müsste teilweise neu verputzt werden. Der Vermieter weigert sich die Rechnung zu zahlen und verweist darauf, dass kein Problem entstanden wäre, wenn wir die Tapete dran gelassen hätten. Was meinen Sie dazu? Wer muss für das verputzen der Wände aufkommen?

      Vielen Dank und Grüße,
      Benjamin

      1. mietrecht.com

        Hallo Benjamin,

        in diesem Fall sollten Sie sich rechtlich von einem fachkundigen Anwalt oder bei einem Mieterverein beraten lassen. Wir können denn Sachverhalt rechtlich einschätzen und somit auch nicht beurteilen.

        Ihr Team von mietrecht.com

  18. Sabine W.

    Hallo,
    ich bin Vermieterin einer vermieteten Eigentumswohnung. Im WC ist die Kaltwasserleitung verstopft und müsste repariert werden.
    Kann ich diese Maßnahmen durchführen, wenn die Wohnung vermietet ist und kein weiteres WC zur verfügung steht?
    WC und Bad (ohne WC) sind getrennte Räumlichkeiten.
    Vielen Dank.

    1. mietrecht.com

      Hallo Sabine W.,

      zu Reparaturzwecken sind Mieter in der Regel angehalten, Vermieter oder beauftragte Unternehmen in die Wohnung zu lassen. Die Nutzung des WCs gehört üblicherweise zum Mietvertrag und somit auch zur vertragsmäßigen Nutzung der Wohnung. Ist der Mieter nicht für den Schaden verantwortlich, müssen sich in der Regel der Vermieter um eine Reparatur kümmern.

      Ihr Team von mietrecht.com

  19. Josephine S.

    Hallo liebes Team Mietrecht.com,

    ich stecke mitten im Umzug. Mein Vermieter hat bisher auf alle Schreiben bezüglich der Klärung offener Punkte und Schönheitsreparaturen nicht geantwortet. Nach einem Telefonat heute, möchte er eine renovierte Wohnung haben.
    Mir ist zu Ohren gekommen, das sich da auch etwas im Mietrecht getan hat: Der neue Mieter streicht etc. (Schönheitsreparaturen). Ist das so? Falls ja, gibt es eine Übergangsregelung alte und neue Verträge?
    Ich stehe mit der Nachmieterin im Kontakt.

    In der Hoffnung auf schnelle Hilfe

    Josie S.

  20. Tim

    Liebes Team,

    wir haben unsere Mietwohnung mit grell farbigen Tapeten (Orange) und Mustertapeten übernommen und eigenständig weiß gestrichen.
    Im Laufe des Mietverhältnis haben wir uns zwei Katzen zugelegt, die auch an Tapeten gekratzt haben.
    Sind wir verpflichtet beim Auszug auf unsere Kosten neu zu tapezieren. Der Vermieter möchte, dass wir auch die Decken tapezieren.

    Außerdem ist zu beginn des Mietverhältnis ein Blumentopf auf den Badewannenrand gefallen. Dies haben wir dem Vermieter umgehend gemeldet. Er sagte wir können uns beim Umzug darum kümmern. 5 Jahre später möchte unsere Versicherung natürlich nicht mehr für den Schaden aufkommen.

    Vielen Dank für ihre Mühe!

  21. Nicole

    Hallo!

    Die Mieter von meinem Mann möchten in der Wohnung neue Holzdecken haben, da die jetzige den Mietern zu dunkel ist. Sie wohnen seit ein paar Jahren in der Wohnung und haben die Wohnung auch so übernommen. An den Holzdecken sind keinerlei Beschädigungen o.ä. Jetzt meine Frage, muss mein Mann als Vermieter sich an den Kosten beteiligen? Oder wie ist das rechtlich?

    1. mietrecht.com

      Hallo Nicole,

      wurde die Wohnung so vermietet und liegen keine Beschädigungen vor, möchte der Mieter die Decken nur aus ästhetischen Gründen austauschen. In der Regel ist ein Vermieter dann nicht dazu verpflichtet, den Tausch vorzunehmen.

      Ändern Mieter den Zustand der Wohnung, sollten sie bei der Rückgabe den vorherigen wieder herstellen können. Es sei denn, es liegt das Einverständnis des Vermieters vor, dass dies nicht notwendig ist. Ihr Mann kann der Veränderung zustimmen, aber darauf hinweisen, dass dies eine ästhetische Angelegenheit ist. Lassen Sie sich im Zweifel auch von einem Anwalt rechtlich beraten, da wir dies nicht leisten können.

      Ihr Team von mietrecht.com

  22. Michael S.

    Hallo,
    2 kleine Fragen:
    1)
    Bin ich verpflichtet dem Vermieter einer“Vorabbesichtigung“ zuzustimmen (während meiner Renovierung der Wohnung) bevor es zum Termin der Abnahme der Wohnung kommt? (Die wird versucht per Anwalt des Vermieters durchzusetzen!)
    2)
    Kündigt mir der Vermieter an, womöglich einen weiteren Monat zu berechnen (trotz fristgerechter Kündigung 3 Monate vorher),
    weil an einem „Freitag“ ( indem Fall der 28.März)) „schon länger niemand mehr zur Verfügung steht, der Freitags Unterzeichnungsberechtig wäre“
    (Daher die Ankündigung der Mietvertragserlängerung, weil der folgende Montag, 1April, schon in einem neu angefangenen Monat wäre)
    Darf der Vermieter so verfahren?
    Mit dank im vorraus für ihre Antwort,
    Michael S.

    1. mietrecht.com

      Hallo Michael S.,

      in diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden oder sich rechtlich bei einem Mieterverein beraten zu lassen. Kann eine fristgerechte Übergabe ohne Verschulden des Mieters nicht stattfinden, kann eine einseitige Verlängerung unter Umständen nicht zulässig sein. Dies sollten Sie abklären Eine Besichtigung kann berechtigt sein, allerdings können wir nicht beurteilen, ob dies in Ihrem Fall so ist.

      Ihr Team von mietrecht.com

  23. Christian

    Hallo,

    wir befinden uns aktuell in der Situation, dass mein Schwiegervater nach längerer Krankheit vor ein paar Tagen an Lungenkrebs verstorben ist.
    Meine Schwiegermutter ist bewegungstechnisch stark eingerschränkt (Gehwagen, bleibende Rückenschmerzen nach OP) dazu Rentnerin und wir arbeiten grade daran eine Pflegestufe zu bekommen.
    Bisher hat der Schwiegervater alles übernommen was Sie nicht konnte aber nun steht Sie alleine da. Um die Sache zu erleichtern, würde Sie umziehen wollen um eine kleinere Wohnung zu bekommen und in unsere Nähe zu ziehen damit wir Sie unterstützen können und wir dafür nicht ans andere Ende der Stadt fahren müssen.

    Problem ist, beide waren massive Raucher und haben in ca. 11-12 Jahren die Sie dort wohnten nie was in der Wohnung gemacht. Frühere Katzen haben die Tapeten zerkratzt und die ganze Wohnung sieht einfach nur schrecklich verwohnt aus. Vor der nächste Mietübergabe, müsste die ganze Wohnung komplett neu renoviert werden.

    Da meine Schwiegermutter dazu nicht in der Lage ist, der Familien und Freundeskreis quasi nur aus meiner Frau und mit besteht ,wir allerdings beide Berufstätig sind und noch 2 Kinder haben und daher auch nicht die Zeit dafür haben, stellt sich die Frage, inwieweit der Vermieter meine Schwiegermutter vepflichten kann Renovierungen durchzuführen oder Sie falls er dies selbst machen oder machen lassen sollte zu Kasse bittet. Auch wenn es mir für den Vermieter der daran nicht schuld ist leid tut, aber wir sind dazu einfach nicht in der Lage dort die Wohnung selbst zu renovieren.

    Mfg

    Christian

  24. Susanna

    Ich wollte mal was fragen. Ich ziehe aus meiner jetzigen Wohnung aus. Die Wohnung wurde damals nicht extra renoviert, war aber im guten Zustand. 1 Zimmer davon hat eine rote Tapete, die habe ich so gelassen, da das für meinen Sohn in Ordnung war. Jetzt beim Auszug möchte der Vermieter das ich die rote Tapete entferne und Raufaser drauf mache und weiße. Ist das so zulässig. Danke im voraus für die Hilfe

  25. Tina

    Hallo,

    wir sind eine WG, in der regelmäßig die Mieter wechseln, einige Schäden sind noch von vorherigen Mietern, da lediglich immer eine Partei im Vertrag ausgetauscht wurde, der Vermieter jedoch nie zugegen war für eine Übergabe o.ä., nun ziehe ich aus und der Vermieter möchte eine Kontrolle für den Zustand der Wohnung durchführen. Hierbei hat er schon angekündigt, dass bei nötigen Renovierungsarbeiten ich nicht aus dem Mietverhältnis entlassen werde, solange diese nicht erledigt sind, ob von mir oder über Fachkräfte ist dabei egal. Außerdem werden die Kosten von meiner Kaution abgezogen. Ist dies rechtens?

    Liebe Grüße
    Tina

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