Neuer Berliner Mietspiegel veröffentlicht: Erhöhung der Miete droht

Berlin. Wohnungen in Berlin sind ohnehin für ihre hohen Mietpreise bekannt. Doch nun drohen weitere Preissteigerungen. Der Berliner Senat veröffentlichte heute den neuen Berliner Mietspiegel. Die Erhöhung der mittleren ortsüblichen Vergleichsmiete liegt bei satten 5,4 Prozent.

Neuer Berliner Mietspiegel 2023: 5,4 Prozent höhere Vergleichsmiete

Durch den neuen Berliner Mietspiegel ist eine Erhöhung der Mietpreise möglich.
Durch den neuen Berliner Mietspiegel ist eine Erhöhung der Mietpreise möglich.

Der Berliner Mietspiegel wird alle zwei Jahre veröffentlicht und weist für rund 1,5 Millionen Mietwohnungen je nach Lage, Größe, Baualter und Ausstattung eine sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete aus. Damit wird möglichen Mieterhöhungen eine Grenze gesetzt – oder eben neuer Spielraum geschaffen.

Berliner Vermieter dürfen für bestehende Mietverträge die Mietpreise innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent anheben, solange sie damit unter dem Berliner Mietspiegel bleiben.

Die Erhöhung der Vergleichsmiete um 5,4 Prozent von 6,79 Euro auf 7,16 Euro je Quadratmeter und Monat könnte für viele Berliner Mieter deutliche Mieterhöhungen nach sich ziehen.

Die Geschäftsführerin des Berliner Mieterverbandes Wibke Werner sagte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch:

„Wir fürchten, dass mit dem neuen Mietspiegel wieder mehr Mieterhöhungsverlangen zugestellt werden. Mit Veröffentlichung eines neuen Mietspiegels nutzen viele Vermieter meist sehr schnell diese Möglichkeit.“

Der Eigentümerverband Haus und Grund hingegen hatte mit dem neuen Berliner Mietspiegel auf eine Erhöhung um 7,5 Prozent gehofft. Diese deutliche Steigerung sei nötig, um die hohen Kosten für die Instandhaltung wie Handwerkerleistungen und Material zu decken. Der Verband rate Vermietern grundsätzlich, den neuen gesetzlichen Spielraum für die Miethöhe voll auszuschöpfen, erklärte er gegenüber der dpa.

Wo finde ich den neuen Berliner Mietspiegel 2023?

Rechtsstreit führte zu „vereinfachtem Mietspiegel“

Der Berliner Mietspiegel weist eine Erhöhung der Vergleichsmiete um 5,4 Prozent aus.
Der Berliner Mietspiegel weist eine Erhöhung der Vergleichsmiete um 5,4 Prozent aus.

In der Regel basieren der Berliner Mietspiegel und die Erhöhung der Vergleichsmieten auf einer Befragung von rund 15.000 Mieterinnen und Mieter und deren Vermieter. Auf der Grundlage dieser Daten wird ein qualifizierter Mietspiegel berechnet. Die Erstellung dauert üblicherweise etwa 15 Monate.

Doch beim diesjährigen Mietspiegel handelt es sich um einen einfachen Mietspiegel, der vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg per Index fortgeschrieben wurde. Das war so nicht geplant – ein Forschungsinstitut hatte das Vergabeverfahren für die Erstellung des Mietspiegels gerichtlich angefochten und den Prozess verzögert.

Dennoch sieht Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) im neuen Berliner Mietspiegel und der Erhöhung der Vergleichsmiete eine rechtssichere und plausible Orientierung. Der Mietspiegel sei „nicht das Abbild politisch gewünschter Mieterhöhungen“.

Ein qualifizierter Mietspiegel, der auf wissenschaftlich erhobenen Daten basiert, soll 2024 nachgereicht werden. Bis dahin gilt der vereinfachte Mietspiegel.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

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