Neue Einschränkung: Für Singles nur kleine Wohnungen in Berlin

Berlin. Die Berliner Wohnungsnot hat den Senat dazu bewogen, eine neue, drastische Maßnahme zu verkünden: Bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften können Singles nur Wohnungen in Berlin mieten, die von “angemessener” Größe sind. Doch was ist angemessen? Genaue Vorgaben zu dieser neuen Regelung gibt es nicht.

Berlin: Die Stadt der Single-Haushalte

Singles dürfen nur Wohnungen in Berlin bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mieten, die angemessen groß sind.
Singles dürfen nur Wohnungen in Berlin bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mieten, die angemessen groß sind.

Berlin ist beliebt: Jedes Jahr ziehen Tausende Menschen in die Hauptstadt, knapp 46 % aller 2021 Zugezogenen waren laut Angaben des Statistischen Landesamtes unter 30 Jahre alt.

Laut einer Umfrage des Online-Datingportals Elite-Partner ist Berlin auch Deutschlands Single-Hauptstadt. Fast jeder zweite (46 %) zwischen 18 und 29 Jahren ist Single. Der Beschluss, dass Singles nur Wohnungen in Berlin mieten dürfen, die von angemessener Größe sind, wird für nicht wenige Berliner die Wohnungssuche verändern.

Die neue Regelung des Senats greift lediglich bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Diese besitzen insgesamt rund 360.000 Wohnungen in Berlin.

Singles dürfen nur “angemessene” Wohnung mieten

Aus einem Entwurf für die neue Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften degewo, Gewobag, Howoge, Stadt und Land, WBM und Berlinovo geht hervor:

„Ein angemessenes Verhältnis von Haushalts- und Wohnungsgröße wird bei der Neu- und Wieder­vermietung sichergestellt, um den vorhandenen Wohnungsbestand bestmöglich zu nutzen“.

Konkrete Vorgaben zur angemessenen Wohnungsgröße pro Person soll es seitens der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften aber nicht geben. Stattdessen entscheiden diese im Einzelfall, ob die Wohnungsgröße für einen Bewerber angemessen ist. In große Wohnungen sollen Familien einziehen, den Singles sollen kleine Wohnungen in Berlin vorbehalten sein. Diese neue Regelung gilt ab 2024.

Mieterhöhungen und schleppender Wohnungsbau

Nicht nur für Singles: Wohnungen in Berlin sind rar.
Nicht nur für Singles: Wohnungen in Berlin sind rar.

Die neue Vereinbarung beinhaltet nicht nur die Einschränkung für Singles: Für alle Wohnungen in Berlin, die einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft gehören, stehen Mieterhöhungen ins Haus. Die Miete kann in den kommenden drei Jahren jährlich um 2,9 % steigen. Laut dem Senat handelt es sich dabei um “sehr maßvolle Mietsteigerungen”, da dieser Wert 40 % unter der gesetzlichen Obergrenze liege. Dennoch sind die Mieten in Berlin bereits jetzt die zweitteuersten Deutschlands nach München.

Der landeseigene Wohnungsbau ist weiter rückläufig. Bis 2026 sollten rund 29.000 neue Wohnungen gebaut werden. Die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften revidierten ihre Zahlen jedoch nach unten. Es werden wohl 1400 Wohnungen weniger als vorgesehen. Grund dafür seien u.a. ungeplante Investitionskosten, unzureichende Baukapazitäten und umfangreiche Ausschreibungsanforderungen.

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Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

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