Was bei der Nebenkostenpauschale zu beachten ist

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Pauschale Nebenkosten können vereinbart werden

Eine Nebenkostenpauschale kann zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden, allerdings nicht für alle Nebenkosten.
Eine Nebenkostenpauschale kann zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden, allerdings nicht für alle Nebenkosten.

Dass bei einem Mietverhältnis neben der eigentlichen Miete auch Nebenkosten anfallen, ist den meisten bewusst. In der Regel werden diese Kosten in Form einer monatlichen Vorauszahlung gemeinsam mit der Miete gezahlt.

Dass es auch eine andere Variante gibt, Nebenkosten zu begleichen, ist vielleicht meist weniger bekannt, da die Option der Nebenkostenpauschale inzwischen immer seltener genutzt bzw. angeboten wird. Was im Mietvertrag bezüglich der Nebenkosten­pauschale geregelt sein muss, wann eine Erhöhung des festgelegten Betrags möglich ist und ob Nebenkosten als Pauschale als Pauschale überhaupt gezahlt werden können, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste zur Nebenkostenpauschale

Wo ist bestimmt, ob Nebenkosten per Pauschale zu zahlen sind?

Nebenkosten, die auf Mieter umgelegt werden, können gemäß § 556 Abs. 2 S. 1 BGB als pauschaler Betrag im Mietvertrag vereinbart werden.

Muss bei einer Pauschale eine Abrechnung erfolgen?

Eine vereinbarte Nebenkostenpauschale ist ohne Abrechnung gültig. Nachzahlungen oder Rückforderungen für Nebenkosten gibt es in einem solchen Fall nicht.

Ist eine Anpassung der Pauschale möglich?

Eine Anpassung oder Erhöhung der Betriebskosten– oder Nebenkostenpauschale ist nur dann möglich, wenn diese Option im Mietvertrag vereinbart wurde.

Ist bei den Nebenkosten eine Pauschale zulässig?

In Bezug auf die Nebenkosten ist es zunächst wichtig zu wissen, dass der Begriff im Wohnraummietrecht eigentlich nicht vorkommt, sondern nur im Gewerbemietrecht angesiedelt ist. Bei Wohnraummietverhältnissen wird von Betriebskosten gesprochen. Der Unterschied liegt darin, dass bei den Nebenkosten in der Regel mehr Posten eingeschlossen sind als in den Betriebskosten. So können hier beispielsweise auch Verwaltungs- und Instandhaltungskosten dazugehören.

Sind Nebenkosten als Pauschale vereinbart, wird ein fester Betrag gezahlt.
Sind Nebenkosten als Pauschale vereinbart, wird ein fester Betrag gezahlt.

Allerdings hat sich der Begriff Nebenkosten im Alltag durchgesetzt, sodass der Einfachheit halber auch in diesem Ratgeber von der Nebenkostenpauschale die Rede sein wird. Grundsätzlich sind die gesetzlichen Regelungen diesbezüglich sowohl im Wohnraum- als auch im Gewerbemietrecht gültig.

Als Nebenkosten gelten in der Regel alle laufenden Kosten, die für ein Grundstück oder eine Immobilie anfallen. Diese Kosten, wenn sie auf den Mieter umlegbar sind, können als Nebenkostenvorauszahlung oder in Form eines festen Betrags geleistet werden.

Die Nebenkostenpauschale ist, gemäß Definition, also ein vereinbarter fester Betrag, der in der Regel gemeinsam mit der Miete an den Vermieter entrichtet wird. Vorteile, wenn im Mietvertrag eine Pauschale für die Nebenkosten festgehalten ist, können sein, dass keine Abrechnung erfolgen muss, die zu zahlenden Beträge sich in der Regel nicht ändern und keine Nachzahlung zustande kommen kann.

Wichtig ist jedoch, dass nicht alle Arten an Nebenkosten eine Pauschale zulassen und der Vermieter bei einer solchen Regelung immer das Risiko trägt, den tatsächlich angefallenen Verbrauch nicht abdecken zu können. Mieter hingegen laufen Gefahr, zu viele Nebenkosten zu bezahlen, wenn die Pauschale über dem eigentlichen Verbrauch liegt.

Rechtliche Grundlage für die Nebenkostenpauschale

Die rechtliche Basis für eine Nebenkostenpauschale im Mietvertrag ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. In § 556 Abs. 2 S. 1 BGB wird diesbezüglich Folgendes festgelegt:

Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

Das heißt auch, dass eine solche Vereinbarung im Mietvertrag festgehalten sein muss. Ist weder ein Vereinbarung oder eine Nebenkostenpauschale noch eine Vorauszahlung festgelegt, müssen Mieter die Nebenkosten nicht tragen. Eine solche Abmachung, Vorauszahlung oder Pauschale muss explizit im Mietvertrag benannt und somit auch vereinbart sein.

Eine Nebenkostenpauschale muss im Mietvertrag schriftlich festgehalten sein, damit sie zum Tragen kommt.
Eine Nebenkostenpauschale muss im Mietvertrag schriftlich festgehalten sein, damit sie zum Tragen kommt.

Die Posten, die durch eine Nebenkostenpauschale abgedeckt sind, dürfen nur die umlagefähigen Betriebskosten beinhalten. Diese sind in § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert.

Wie ist die Nebenkostenpauschale zu berechnen?

Die Nebenkostenpauschale und wie hoch diese sein darf, wird unter anderem auch im zuvor genannten Paragraphen des BGB definiert. Allerdings wird hier keine konkrete Höhe genannt, sondern der sogenannte Angemessenheitsgrundsatz festgelegt. Wie bei einer Nebenkostenpauschale die Höhe genau sein darf, ist jedoch gesetzlich nicht weiter definiert.

Vermieter müssen also darauf achten, dass der Betrag nicht überhöht ist und den wahrscheinlich tatsächlich anfallenden Kosten nahe kommt. Wird die Nebenkostenpauschale zu hoch angesetzt, kann das als Mietpreisüberhöhung gewertet werde. Das wiederum kann dann eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) bedeuten. Laut § 5 Abs. 2 WiStG dürfen Mieten inklusive Nebenkosten nicht mehr als 20 % über vergleichbaren Beträgen liegen. Sind die Nebenkosten allerdings hoch und müssen durch einen höheren Pauschalbetrag abgedeckt werden, fällt diese Grenze weg.

Vermieter müssen sich bei der Pauschale also an Vergleichswerte der Vormieter oder, wenn diese nicht vorliegen, am Betriebskostenspiegel orientieren, damit ein angemessener Betrag ermittelt werden kann. Im Zweifel kann ein Anwalt für Mietrecht beim Ermitteln der Pauschale behilflich sein.

Wann können Vermieter eine Nebenkostenpauschale erhöhen oder anpassen?

Eine Erhöhung der Nebenkostenpauschale ist nur möglich, wenn dies ebenfalls schriftlich im Mietvertrag vereinbart wurde.
Eine Erhöhung der Nebenkostenpauschale ist nur möglich, wenn dies ebenfalls schriftlich im Mietvertrag vereinbart wurde.

Eine Erhöhung bzw. Anpassung der Nebenkostenpauschale kann unter Umständen notwendig sein. Steigen zum Beispiel Verbrauch oder Versorgerpreise, ist dies oftmals ein triftiger Grund, den Pauschalbetrag anzupassen. Andersherum kann es auch notwendig sein, den Betrag zu senken, wenn kontinuierlich zu viel bezahlt wird.

Bei einer Nebenkostenpauschale kommt eine Erhöhung dann in Frage, wenn bestimmte Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind. So muss im Mietvertrag schriftlich ein Pauschalbetrag vereinbart und zudem auch die Option einer Anpassung der Höhe festgehalten sein. Darüber hinaus muss der Vermieter einen Grund für eine Erhöhung gesondert erklären. Ist dies zulässig, folgt die Erhöhung der Nebenkostenpauschale im Monat nach dem Eingang der Erklärung (in der Regel zum ersten dieses folgenden Monats). Rückwirkend ist eine solche Erhöhung nur unter bestimmten Umständen und auch nur für das zurückliegende Kalenderjahr möglich (§ 560 Abs. 2 S. 2 BGB).

Liegt keine Vereinbarung bezüglich der Anpassung einer Nebenkostenpauschale vor, ist eine solche auch nicht möglich. Sollte es hier zu Schwierigkeiten kommen, haben Mieter immer die Möglichkeit, sich an einen Mieterverein zu wenden und den Sachverhalt dort prüfen zu lassen.

Für eine Senkung der Nebenkostenpauschale müssen keine Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss also keine Vereinbarung vorliegen, damit der Vermieter gesunkene Kosten bei der Pauschale geltend macht. Vermieter müssen eine Kostensenkung dem Mieter jedoch unverzüglich mitteilen und die Nebenkostenpauschale senken.

Das ist in § 560 Abs. 3 BGB wie folgt formuliert:

Ermäßigen sich die Betriebskosten, so ist eine Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung an entsprechend herabzusetzen. Die Ermäßigung ist dem Mieter unverzüglich mitzuteilen.

Sonderfall: Nebenkostenpauschale bei Heizkosten

Bei einer vereinbarten Nebenkostenpauschale ist eine Nachzahlung bzw. Rückforderung nicht möglich.
Bei einer vereinbarten Nebenkostenpauschale ist eine Nachzahlung bzw. Rückforderung nicht möglich.

Wird eine Nebenkostenpauschale vereinbart, müssen beide Mietvertragsparteien beachten, dass Heiz-und Warmwasserkosten hier nicht mit inbegriffen sein können. Denn gemäß § 12 Heizkosten-Verordnung (HeizkostenV) müssen diese warmen Betriebskosten zu mindestens 50 % verbrauchsabhängig ermittelt werden.

Das heißt, dass für diese Kosten eine Abrechnung erstellt werden muss und die Beträge nach Verbrauch berechnet werden. Ist dies nicht der Fall, haben Mieter das Recht, die Kosten um 15 % zu kürzen.

Diese Regelung trifft jedoch nicht zu, wenn es sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder ein Zweifamilienhaus handelt, in dem der Vermieter selbst wohnt. Hier können alle Posten in Form einer Nebenkostenpauschale beglichen werden.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

34 Gedanken zu “Was bei der Nebenkostenpauschale zu beachten ist

  1. Marcel D

    Guten Tag

    Unser Mieter zieht nächstes Jahr aus. Da er eine Einliegerwohnung in unserem Haus bezieht, hat er eine Nebenkostenpauschale inkl Heizkosten. er hat anscheinend seit August total mit dem Heizen übertrieben und aktuell droht uns über die Yellow App eine Nachzahlung von ca. 3000 Euro. Kann ich die Pauschale rückwirkend erhöhen und ihn so quasi beim Auszug nachzahlen lassen ?

  2. Stephan

    Hallo wir besitzen ein 2-Familienhaus, in dem wir selber wohnen
    und eine Wohnung vermietet haben.
    In diesem Fall kann man ja die Wohnung mit einer
    Pauschalmiete, in der alle Neben- und Verbrauchskosten enthalten sind,
    vermieten, ohne das man eine Nebenkostenabrechnung erstellen muss.
    Da wir nun eine Wärmepumpe und eine Photovoltaikanlage erhalten,
    möchte ich gerne wissen, ob wir auch den Strom als Pauschale mit
    einbeziehen können?
    Von Seiten unserer Mieterin hätten wir die Zustimmung dazu.
    So könnte mehr selbst produzierter Strom verwendet werden ohne
    das wir ein aufwändiges Mieterstrommodell betreiben müssen.
    Vielen Dank für eine Info dazu.

  3. Daniela E

    Hallo,
    mein Sohn ist Student und hat in Heidelberg ein Zimmer in einer Zweier WG gemietet. Es gibt eine Betriebskostenpauschale. Diese beträgt bei ca. 25qm Zimmer plus gemeinschaftlicher kleiner Küche und Bad 150,00Euro. Laut Aussage des Vermieters bei genauer Nachfrage war alles bis auf das Internet in der Pauschalen enthalten. Nun, nach Einzug teilt er meinem Sohn mit, dass zwar das Heizöl, nicht aber Gas für die Wasseraufbereitung und Strom enthalten sind und noch extra zu den insgesamt 600,00Euro Miete gezahlt werden müssen. Ist das rechtens?

  4. Sarah

    Habe eine eineliegerwohnung und der Mieter zahlt für Nebenkosten eine Pauschale weil kein Zähler da ist,seit einpaar Tagen hat er Besuch von einem Pärchen,kann ich dafür extra was verlangen?

  5. Kathrin L

    Guten Tag,

    ich zahle eine Miete einschließlich Nebenkosten (Pauschalmiete ), keine Vorauszahlung für Betriebskosten.
    Hat der Vermieter das Recht, dennoch die Betriebskosten zukünftig von mir zu verlangen und was braucht der Vermieter, um das gerichtlich bzw überhaupt durchzusetzen?
    Es gab nie ein Übergabe Protokoll, keine Zahlerstände Erfassungen bei Einzug.
    Danke im Voraus

  6. Familie Müller

    Guten Abend,

    wir haben eine pauschale für NK geregelt und verlasse vorzeitig meine gemietete Wohnung und sind 2 Monate vor er Kündigungsende ausgezogen.

    Kann oder muss mein Vermieter die NK-Pauschale z.B. (für Strom/Wasser reduzieren?

    Beste Grüße M

  7. Sören

    Hallo zusammen,
    wir haben eine Nebenkostenpauschale im Mietvertrag vor Jahren abgeschlossen. Wir bekommen regelmäßig die Betriebskostenabrechnung zugeschickt. Mal gab es eine Nachzahlung für die Mieter oder eben auch mal ein Guthaben.
    Jahrelang haben wir erfolgreich beides ignoriert. Wir haben weder das Guthaben bekommen, noch haben wir eine Nachzahlung geleistet.
    In diesem Jahr gab es wieder ein Guthaben, und das ist auch das erste mal, das der Vermieter uns ein Guthaben überwiesen hat.
    Vom Gefühl her werden wir das Guthaben zurücküberweisen, weil wir Angst haben das dadurch unser Anspruch auf die Pauschale verloren geht.

    Kann uns hier jemand weiterhelfen ?

    Vielen Dank im voraus

  8. Antje

    Vater nimmt Tochter in miet Wohnung auf Vermieter will jetzt 100% Erhöhung der neben kosten also anstatt 100 Euro 200 ist das zu lasig???

  9. Sebastian

    Guten Tag , ich lebe in einen Anbau (angegeben 45 aber tatsächlich nur 29qm2 ) und zahle pauschalmiete .
    Die Vermieterin (100qm2) und eine Nachbarin mit Sohn (75mq2) sind alle mit im selben Strom wie Wassernetz mit angeschlossen da es eigentlich ein Einfamilienhaus war welches in mehrere Wohnungen umgebaut wurde.
    Durch die aktuelle Lage mit den Heizkosten etc. meinte die Vermieterin neulich lächelnd sie würde die Nachzahlung einfach auf 3 aufteilen wobei selbst eine Erhöhung der pauschal Miete nicht im Vertrag angegeben ist.
    Ist dies rechtlich ,und könnte ich meine Miete senden da die Wohnung mehr wie 10qm2 kleiner ist ( im Vertrag wurde aufgelistet wie die Miete sich zsm stellt und auch ein Betrag angegeben welche aus Kaltmiete gelistet ist ).

  10. Hashem

    Hallo zusammen,

    Ich wohne in einem Familienhaus, das Haus ist 2 Etagen Wohnungen. Ich wohne alleine in der oberen Etage und der Vermieter + seine Partnerin in der ersten Etage. Die Partnerin ist vor 6 Monaten verstorben. Jetzt will der Vermieter mehr Nebenkosten haben und er will alle Rechnungen durch 2 teilen. Kann er dies tun, obwohl es nicht vertraglich vereinbart ist? Es ist auch kein Zähler an den Heizkörpern vorhanden und er kann keine genaue Abrechnung erstellen. Er möchte die Nebenkosten von 90 auf 135 € erhöhen.
    Für eine Antwort bin ich sehr dankbar

  11. Claudia

    Ich habe im Mietvertrag eine Heizkostenpauschale vereinbart (2-Familienhaus, andere Hälfte bewohnt der Vermieter, keine getrennten Zähler). Nun hat mein Vermieter mir die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr geschickt und verlangt rückwirkend eine Nachzahlung bzw Erhöhung von knapp 30% der Heizkosten. Belege habe ich nicht bekommen.
    Ist das zulässig?

    1. mietrecht.com

      Hallo Claudia,

      ist eine Pauschale vereinbart, bedarf es in der Regel keiner Abrechnung. Somit kann es dann üblicherweise auch zu keiner Nachforderung kommen. Wenden Sie sich am besten an einen Mieterverein und lassen Sie sich rechtlich beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  12. DL

    Ich habe ein Haus gemietet, bereits 12 Jahre lebe ich hier
    Meine Vermieterin hat ein eigenes Haus auf dem Grundstück
    Nun möchte sie alles verkaufen
    Daher habe ich eine Kündigung erhalten
    Zudem möchte sie die Miete erhöhen und die Nebenkostenpauschale und zwar für 3 Jahre rückwirkend

    Ich habe nie eine Abrechnung erhalten da das Haus keine eigenen Zähler hat, nicht mal Strom ist getrennt, Wasser, Abwasser und Heizung auch nicht
    Es lässt sich slso nicht nachweisen was mein tatsächlicher Verbrauch ist

    Es ist offensichtlich dass sie mich einfach raus haben möchte um das Haus besser verkaufen zu können

    Welche Rechte habe ich?

    1. JB

      Hallo DL,
      Am besten besprechen Sie Ihre Situation mit Ihrem lokalen Mieterverbund.
      Grundsätzlich gilt: (Ver-)Kauf bricht Miete nicht.
      Das heißt, Ihre aktuelle Vermieterin kann Ihnen nicht so einfach kündigen. Die einzige Möglichkeit wäre, wenn die neuen Eigentümer aufgrund von Eigenbedarf kündigen würden. Aber auch hier gibt es gewisse Schutzregeln etc.
      Bezüglich Nebenkostenpauschale: wie auch im Artikel geschrieben, kann diese nicht einfach und vor allem nicht für 3 Jahre rückwirkend erhöht werden
      Bezüglich Mietanpassung: je nach Standort kann die Miete basierend auf einem Mietspiegel oder mindestens 3 Vergleichsobjekten um maximal 20% (bzw. 15% in Märkten mit angespanntem Wohnungsmarkt) alle 3 Jahre angehoben werden.
      Details bitte wir geschrieben am besten mit dem Mieterbund klären

  13. Esmail s

    Hallo ,
    Meine Vermieter für drei Jahren keine Rechnung mir geben und ich habe sagen alles ist pauschal jetzt habe ich Probleme bei Vermieter was kann mann machen

  14. Pierfrancesco F

    Hallo,
    Ich brauche Ihre Unterstützung wegen einer Streit mit meinem Mieter. Ich habe in meinem Mietvertrag eine Pauscale Schätzung als Nebenkosten angegeben. Die Pauscale ist 300€ pro Monat, die Summe Schätzung kommt von der Hausverwaltung Firma. Ich habe im letzten Monat die Hausverwaltung Kosten Abrechnung für das Jahr 2019 erhalten und die Kosten sind niedriger als geplant. Ich habe ab sofort die Pauscale reduziert (200€ pro Monat ist die neue Pauscale für 2021). Ich dass die Mieter keine Ansprüch auf die Hauskosten Abrechnung hat und es steht auch so in Ihrem Webseite

    Meine Mieter sagt dass er die Differenz für 2019 haben möchte. Ich verstehe es nicht mehr. Können Sie mir bitte erklären welche sind meine Rechte und wir sollte ich mich benehmen ?

    Danke für Ihre Rückmeldung
    Mit freundlichen Grüßen
    Pierfrancesco

  15. Laura

    wir haben eine Nebenkostenpauschale von 2019 und 2020 und das wären für alle 500_600 Euro Nebenkosten Storm wir wissen nicht ob wir das zahlen müssen da viele sagen das sie die Frist nicht eingehalten hätte oder nicht da wir dieses Jahr kaum zuhause waren und sie 2020 nur im homeoffice war, und der Stromzähler von beiden haushalten zusammen hängt sie und wir wohnen zusammen in einem haus , sie gibt uns auch nichts schriftlich wir bekommen alles nur per WhatsApp und wir brauchen dringend Hilfe wir wissen nicht weiter jeder sagt was anderes , wir versuchen schon durch Paragraphen raus gegen was sie vertößt aber wir kommen nicht mehr weiter,

  16. Georg

    Hallo,

    an einer Stelle schreibt ihr, dass die Nebenkosten nicht gezahlt werden müssen, wenn keine Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind. Das nachfolgende Urteil des Bundesgerichtshof ist hier allerdings anderer Meinung: [von Redaktion bearbeitet]

    Vielleicht könnt ihr diese Stelle korrigieren.

    1. mietrecht.com

      Hallo Georg,

      im Text ist beschrieben, dass ein Vereinbarung für die Zahlung der Nebenkosten vorliegen muss, entweder als fester Betrag oder als Vorauszahlung. Wir haben den entsprechenden Satz nun um den Zusatz „Vereinbarung“ ergänzt.
      Im Urteil wurde festgestellt, dass es eine Vereinbarung zur Zahlung der Nebenkosten gab, nur nicht als Vorauszahlung.

      Ihr Team von mietrecht.com

  17. Markus D

    Gilt dies alles auch für gewerbliche Anmietungen? Unsere Band probt in einem Proberaumkomplex mit ca. 30-90 Mietparteien (ich weiß nicht genau wie viele Bands sich jeweils eine Raum teilen). Dort wurde eine Strompauschale vereinbart. Da unsere Pauschale in den letzten 2 Jahren um 80€ angehoben wurde und wir den Raum effektiv vielleicht 9 Std pro Woche benutzen, sind wir etwas stutzig geworden und haben uns daraufhin mit den anderen Mietern unterhalten. Wir stellten fest das nicht nur jede Mietpartei eine unterschiedlich hohe Pauschale zahlt (abhängig von der Größe des jeweiligen Raums nehme ich an) sondern auch die Erhöhungen sehr unterschiedlich ausfallen. So haben einige Mieter eine Erhöhung von 7% erhalten, andere 10% oder 15% und wieder andere gar keine Erhöhung (einige seit über 5 Jahren nicht). Sollte eine Erhöhung der Pauschale nicht für alle gleich ausfallen wenn als Erhöhungsgrund steigende Energiekosten und Mehrbedarf bei allen Parteien angegeben wird?

  18. Jasmin B

    Hallo,
    Ich wohne zu Miete, in einem Hochhaus , als ich einzog hatten wir einen Hausmeister auf 450 Euro Basis. Mein Vermieter hat ihn mit 80% veranschlagt. Jetzt haben sie einen Vollzeit angestellt die gesamt Summe hat sich fast um 10 000 Euro erhöht im Jahr. Vorher 7600 € jetzt 16 500 € .
    Voher habe ich ja 158€ bezahlt, dieses Jahr 340 €.
    Ist das rechtens?
    Kann mein Vermieter ihn mit 80% veranschlagen?
    Er macht arbeiten, die normal Fremdfirmen machen würde, also normal Kosten die aus den Rücklagen bezahlt wurden.

  19. Philipp B

    Hallo, ich habe aktuell folgenden Fall: Dabei frage ich mich ob diese Verteilungsregelung überhaupt rechtlich zulässig ist.

    Ein Gebäude, 3 Mieter.
    Versicherungskosten im Jahr 150 Euro fürs gesamte Gebäude.

    Mieter 1 bezahlt davon 60 Euro über eine Pauschale.
    Die restlichen 90 Euro werden zwischen den Mietern 2 und 3 nach Fläche verteilt.

    Vielen Dank vorab. Grüße Philipp

  20. Sandra W

    Guten Tag, in meiner Wohnung ist der Wärmezähler (für die Heizung) defekt. Dieser war auch nur bis 2017 geeicht. In dem gesamten Zeitraum in der ich die Wohnung bewohne, > 10 Jahre, wurde das Gerät nie ausgetauscht.
    Die Erstattung war sonst immer ca. 1 Monatsmiete, diesmal ist es ca. 1/3.
    Die Werte wurden nun von den Gesamtkosten auf meine Wohnungsgröße umgelegt. Also Gesamtkosten/Gesamtbemessung x Einzelbemessung. Ist das zulässig?

    Wo könnte man die Abrechnung prüfen lassen? Kann man eine Mietminderung geltend machen?

    Vielen Dank.

    1. mietrecht.com

      Hallo Sandra W,

      Sie können eine Abrechnung immer prüfen lassen. Am besten wenden Sie sich dafür an einen Mieterverein oder einen Anwalt. Inwieweit hier eine Mietminderung in Frage kommen könnte, können wir nicht beurteilen. Die Abrechnung an sich stellt zwar keinen Mangel in Bezug auf die Nutzung der Mietsache dar, aber Sie sollten mit dem Mieterverein abklären, ob der defekte Wärmezähler als Mangel gelten könnte.

      Ihr Team von mietrecht.com

  21. Sina S

    Hallo, ich ziehe bald in eine neue Wohnung. In dem Haus wohnt auch der Vermieter somit ist es eine Einliegerwohnung. Im Vertrag sind nun Nebenkosten in Höhe von 110€ aufgeführt für wasser und heizkosten sowie ein Nebenkostenpauschale in Höhe von 40€. Meine Frage, ist die Nebenkostenpauschale bereits in den Nebenkosten enthalten? Sprich nebeniostem sind 110€ oder fällt die Summe zusätzlich an? Insgesamt 150€? Vielen Dank vorab. Mfg

    1. mietrecht.com

      Hallo Sina S,

      die Nebenkosten werden entweder als Vorauszahlung entrichtet oder in Form einer Pauschale. Es scheint so, also ob Ihr Vermieter hier einfach nur zwischen den warmen und kalten Nebenkosten unterschieden hat und die kalten als Pauschale bezeichnet. In diesem Fall würden Nebenkosten von 150 Euro zu zahlen sein. Lassen Sie sich sich am besten von einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  22. Mike K

    Mein Sohn hat für eine 20 qm Mini-Wohnung 100 Euro Nebenkosten-Pauschale zahlen müssen. In dem Haus sind 5 Mietwohnungen und selbst Heizung und WW wird pauschal abgerechnet. Ist das zulässig?

  23. Hanna

    Hallo
    Es ist so ich habe zwei Familien Hause oben wohnung ist vermitten nebenkosten pauschal abrehnung alles ok dan habe ich für uns andere Hause gekauft und unter die Wohnung vermieten auch pauschal nebenkosten ekstra auf ein Papier pauschal nebenkosten abrehnung zugestimmt. Die wohnung unter finanziert Stadt und verlangen nebenkosten abrehnung. Das zu erstellen ist nicht möglich weil wir haben nur eine Zehner für Gas und Wasser was machen

  24. Giuliana

    Hallo, wir vermieten eine Neubauwohnung als WG, und werden die Nebenkosten als pauschale im Mietvertrag festhalten, müssen im Fall eines WG-Zimmers die Heizkosten ebenfalls nach Verbrauch gerechnet werden? Oder darf dafür auch ein Pauschalbetrag verlangt werden? Es ist nämlich unmöglich den wirklichen Verbrauch des einzelnen Zimmers zu ermitteln. Vielen Dank.

    1. mietrecht.com

      Hallo Giuliana,

      eine Abrechnung nach Verbrauch ist in der Regel dann möglich, wenn die Heizkörper in den Zimmern mit einem Messgerät ausgestattet sind. Dann kann üblicherweise jedes Zimmer einzeln berechnet werden. Vermieter sind in der Regel dazu verpflichtet Heizkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Eine Heizkostenpauschale ist nur unter bestimmten Umständen zulässig, sodass Sie sich hier am besten ausführlich rechtlich beraten lassen sollten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  25. Antonia

    Wir haben ein Angebot für ein Haus zur Miete, in dem derVermieterin der ELW ab und zu wohnt. Wie oft dies ist, kann nicht gesagt werden. In den Heizkörpern gibt es keine Zähler. Da dies zu aufwendig zu sein scheint, möchte der Vermieter eine Heizkostenpauschale für sich vereinbaren, die dann von unseren Betriebskosten abgerechnet werden. Ist dies zulässig und wie berechnet man düse Pauschale?

    1. mietrecht.com

      Hallo Antonia,

      eine Pauschale kann durchaus vereinbart werden. Die Heizkostenverordnung regelt wie Kosten ermittelt werden müssen. Sie sollten darauf achten, dass die Pauschale nicht zu niedrig angesetzt wird und Sie den Rest der Kosten tragen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterverein zu wenden und mit diesem gemeinsam den Sachverhalten zu prüfen.

      Ihr Team von mietrecht.com

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