Nebenkosten: Die zweite Miete im Mietrecht

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Was gehört zu den Nebenkosten?

Zur Miete kommen die Nebenkosten in der Regel hinzu.
Zur Miete kommen die Nebenkosten in der Regel hinzu.

Umgangssprachlich hat sich der Begriff „Nebenkosten“ durchgesetzt, wenn es um die Betriebskosten geht, die zu einer Mietzahlung hinzukommen. Oft kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermietern in Bezug auf die Nebenkostenabrechnung. Daher kann es nur von Vorteil sein, wenn beide Mietvertragsparteien wissen, was rechtlich möglich ist und was das Mietrecht bezüglich der Nebenkosten bestimmt.

Doch was zählt zu den Nebenkosten und gibt es einen Unterschied zu den Betriebskosten? Welche Nebenkosten dürfen auf die Mieter umgelegt werden und welche sind vom Vermieter zu tragen? Der folgende Ratgeber geht näher auf diese Fragen ein und betrachtet, aus welchen Punkten sich die Mietnebenkosten zusammensetzen und wie Mieter ihre Nebenkosten berechnen können.

Das Wichtigste zu den Nebenkosten

Was wird als Nebenkosten bezeichnet?

Als Nebenkosten werden Betriebskosten in der Regel umgangssprachlich bezeichnet. Das sind Kosten, die neben der Miete anfallen.

Wie kann die Zahlung von Nebenkosten vereinbart sein?

Nebenkosten können pauschal oder als Vorauszahlungen geleistet werden. Wichtig ist, dass dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Welche Nebenkosten sind zu zahlen?

Nicht alle Nebenkosten bzw. Betriebskosten können vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Die Betriebskostenverordnung setzt hier klare Vorgaben.

Wichtige Themen rund um die Nebenkosten

→ Betriebskosten → Betriebskostenabrechnung→ Nebenkostenabrechnung Strom→ Nebenkostennachzahlung Frist → Nebenkostenpauschale→ Nebenkostenvorauszahlung

Was sind Nebenkosten?

Im Allgemeinen handelt es sich bei den Nebenkosten um all jene Kosten, die neben einem Hauptaufwand anfallen. Im Mietrecht sind das Posten, die neben der eigentlichen Mietzahlung zu begleichen sind. Zu diesen Kosten können beispielsweise Wasser, Heizung, Müllabfuhr oder der Hausmeister gehören.

Nebenkosten: Im Haus zahlt jeder Miete sowie weitere anfallende Kosten.
Nebenkosten: Im Haus zahlt jeder Miete sowie weitere anfallende Kosten.

Rechtlich gesehen, handelt es sich bei den Nebenkosten für ein Haus oder eine Wohnung, die als reiner Wohnraum genutzt werden, um Betriebskosten. Diese sind seit dem 01.01.2004 durch die Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Eine Nebenkostenverordnung in dem Sinne gibt es nicht.

Nur bei gewerblich genutzten Objekten wird in der Regel rechtlich von Nebenkosten gesprochen. Da sich der Begriff jedoch in allen Bereichen des Mietrechts durchgesetzt hat, werden in der Regel umgangssprachlich auch die Betriebskosten als Nebenkosten bei der Miete bezeichnet.

Neben der BetrKV ist auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine wichtige gesetzliche Grundlage für den Umgang mit bzw. die Vereinbarung über Nebenkosten. Insbesondere § 556 BGB ist hier von Bedeutung, da dieser definiert, was die Kosten genau sind und wie Betriebskosten bzw. Nebenkosten zwischen Mietvertragsparteien vereinbart werden können:

Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen[…]

Ob Mieter Nebenkosten zahlen müssen und in welcher Form, muss im Mietvertrag schriftlich geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, sind die Hausnebenkosten auch nicht auf den Mieter umzulegen. Es besteht zum einen die Möglichkeit, umlagefähige Nebenkosten als Vorauszahlung jeden Monat zu leisten. Zum anderen kann eine Pauschale vereinbart werden.

Welche Nebenkosten trägt der Mieter? Das legt die BetrKV fest.
Welche Nebenkosten trägt der Mieter? Das legt die BetrKV fest.

Bei einer Nebenkostenvorauszahlung kann, wenn die tatsächlichen Kosten geringer ausfallen, nach der Abrechnung eine Rückzahlung erfolgen. Liegen die Kosten jedoch höher, müssen Mieter mit einer Nebenkostennachzahlung rechnen. Eine Nebenkostenerhöhung kann bei einer Vorauszahlung der Anpassung dienen, was im Rahmen der Abrechnung zu einer geringeren Nachzahlung oder auch einer Rückzahlung führen kann.

Beides ist bei einer Nebenkostenpauschale nicht möglich, da ein fester Betrag unabhängig von den tatsächlichen Kosten vereinbart wurde und weder Vermieter noch Mieter Nach- oder Rückzahlungen verlangen können.

Darüber hinaus muss im Mietvertrag auch geregelt sein, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden.

Was ist in den Nebenkosten enthalten?

Sind Nebenkosten für eine Wohnung oder ein Haus vereinbart, stellt sich dann die Frage welche Kosten hier dazu zählen und welche nur der Vermieter zu tragen hat. Ob es sich um umlegbare Nebenkosten handelt oder nicht, sorgt oftmals für Unstimmigkeiten.

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt jedoch genau fest, welche Punkte bei einem Haus oder einer Wohnung als Nebenkosten gelten. In § 1 BetrKV wird definiert was nicht als Betriebskosten geltend gemacht werden kann. Der § 2 BetrKV bestimmt, welche Posten umgelegt werden können.

Die Regelungen gelten für Nebenkosten bei einer Eigentumswohnung ebenso wie einer Mietwohnung oder einem Haus. Durchschnittliche Nebenkosten können sich regional je nach anfallenden Kosten für das Haus stark unterscheiden. Ein Betriebskostenspiegel kann Mietern und auch Vermietern einen Überblick verschaffen, welche Kosten angemessen bzw. zu erwarten sind.

Nebenkosten für eine Mietwohnung oder ein vermietetes Haus

Zu den umlegebaren Nebenkosten zählt auch die Gartenpflege.
Zu den umlegebaren Nebenkosten zählt auch die Gartenpflege.

Wenn es um das Thema Nebenkosten geht, stehen Wasser und Heizung bei den meisten im Mittelpunkt. Doch es kommen weitaus mehr Kosten auf Mieter zu, die bei der Suche nach einer Wohnung oder bei der Frage der finanziellen Möglichkeiten eine Rolle spielen.

Die Wasser- und Heizungskosten, die durch den Verbrauch der Mieter anfallen, sind tatsächlich als Nebenkosten zu sehen.

Diese werden üblicherweise verbrauchsabhängig berechnet und in der Regel als warme Betriebskosten durch eine Abrechnung des Versorgers der Nebenkostenabrechnung beigefügt.

Nur bedingt zu den Nebenkosten zählt der Strom. Dieser kann nur dann umgelegt werden, wenn es sich um Kosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen oder Flächen im Objekt handelt. Strom, der in einem Leerstand anfällt, z. B. durch Bauarbeiten oder Besichtigungen, darf nicht umgelegt werden. Der vom Mieter selbst verbrauchte Strom wird in der Regel vom Versorger direkt abgerechnet und findet sich nicht in der Betriebskostenabrechnung wieder.

Doch welche weiteren Nebenkosten sind auf den Mieter umlegbar? Zu den Wohnnebenkosten zählen folgende Posten:

  • Grundsteuer, die von den Kommunen erhoben wird
  • Versicherungen wie Gebäudeversicherungen, Haftpflichtversicherung
  • Wasserkosten, Grundgebühren, Miete/Kaufpreis der Wasseruhren, Wassergeld und wenn vorhanden, Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage
  • Entwässerungskosten, Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage, Regenwasser, Abfuhr sowie Reinigung von Klär- oder Sickergruben
  • Heizkosten, Betrieb der Heizanlage, Abgasanlage (auch Schornsteinfeger), Kosten für den verwendeten Brennstoff nach Verbrauch, Reinigung und Wartung (z.B. bei Etagenheizungen), Kosten der zentralen Warmwasserversorgung
  • Kosten für einen Aufzug, Betriebsstrom, Überwachung, Wartung, Prüfung der Betriebssicherheit
  • Straßenreinigung, Müllabfuhr, Winterdienst
  • Hausreinigung, Ungezieferbeseitigung, Hausmeisterdienst, Gartenpflege
  • Strom für Hausflurbeleuchtung, Außenbeleuchtung
  • Gemeinschaftsantenne (Strom, Wartung), Kosten für eine gemeinschaftlichen Kabelanschluss (wenn dieser genutzt wird)
  • Kosten für Gemeinschaftsräume wie Waschküche oder Trockner (Strom, Wartung, Reinigung)
  • Sonstige Kosten, wenn weitere Gemeinschaftsräume, z. B. Sauna oder Schwimmbad vorhanden sind, diese Kosten müssen detailliert aufgeführt sein

Verwaltungskosten sowie Steuern, die der Eigentümer zu zahlen hat, können nicht pauschal bei der Abrechnung als Posten aufgeführt werden.

Nebenkosten pro qm: Was ist bei der Berechnung wichtig?

Die Höhe der Nebenkosten ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einem ist der Verbrauch bei Wasser, Heizmaterial und Strom von Bedeutung, zum anderen beeinflussen auch Personal-, Wartungs-, Reinigungs- und Versicherungskosten die Summe.

Ein Verteilerschlüssel ist bei Nebenkosten für die Berechnung wichtig.
Ein Verteilerschlüssel ist bei Nebenkosten für die Berechnung wichtig.

Darüber hinaus werden die Nebenkosten nach einem bestimmten Verteilerschlüssel, der entweder die Größe der Wohnung oder die Anzahl der Mieter in der Wohnung berücksichtigt, umgelegt.

Ist im Mietvertrag bezüglich der Nebenkosten kein Verteilerschlüssel festgelegt, gilt die Wohnfläche. Sind Wasseruhren vorhanden, können diese Kosten jedoch zusätzlich auch verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Mieter können den Verteilerschlüssel erfragen und so ihre Abrechnung überprüfen oder sich vor einer Anmietung einen Überblick verschaffen, ob die angegebenen Nebenkosten zutreffend sind.

Um die Nebenkosten bei einer Vorauszahlung einfordern zu können, müssen sich Vermieter an bestimmte Fristen halten, in denen die Abrechnung erfolgen muss. Bei einer Pauschale ist eine Abrechnung nicht notwendig.

Die Abrechnung muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abrechnungszeitraum vorliegen. Dies gilt sowohl für Wohnraum also auch für Gewerbe. Nach dieser Frist können nur in wenigen Ausnahmen bei Wohnräumen noch Forderungen geltend gemacht werden. Andernfalls setzt die Verjährung für die Nebenkosten ein. Im Gewerbemietrecht verjährt der Anspruch erst nach drei Jahren.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

2011 schloss Murat Kilinc sein Jura-Studium an der Uni Bremen ab. Nach seinem anschließenden Referendariat am OLG Celle und im Landgerichtsbezirk Verden, erhielt er 2014 die Zulassung als Anwalt. Seit 2018 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht. Daneben befasst er sich insbesondere mit dem Mietrecht.

86 Gedanken zu “Nebenkosten: Die zweite Miete im Mietrecht

  1. Tobias B

    Wenn ich 6monate aus finanziellen Gründen 100€ Zuwenig Miete leider überwiesen habe… kann der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung statt 1800€ gezahlten Nebenkosten 1200€ angeben? Ich soll nun 750€ Nebenkosten laut Jahresabrechnung zahlen obwohl für die Mietschulden eine 50€ rate monatlich ab 1.1 nächstes Jahr mit dem Vermieter vereinbart war!

  2. Andreas

    Was ist, wenn die Frist für die Abrechnung der NK nicht eingehalten wurde und ich als Mieter wahrscheinlich Geld zurück bekommen müsste. Ist das dann auch verjährt nach einem Kalenderjahr?

    1. mietrecht.com

      Hallo Andreas,

      ein Guthaben, dass aus einer Betriebskostenabrechnung entsteht, unterliegt nicht der Frist. Es muss in der Regel auch nach einer Fristversäumnis durch den Vermieter an Mieter ausgezahlt werden. Mehr infos dazu finden Sie im Ratgeber zu den Fristen https://www.mietrecht.com/nebenkostenabrechnung-frist/

      Ihr Team von mietrecht.com

  3. Moni

    Thema Betriebskosten
    Ort: München

    Guten Tag,

    die Situation:
    Einige Miet-Wohnanlagen bestimmter Baujahre haben ein Schwimmbad oder auch eine Sauna zur „kostenlosen“ Nutzung für die Bewohner. Das die Betriebskosten umgelegt werden ist so vereinbart und in Ordnung.

    Der gesamte Bereich war während der Corona-Zeit auf Anweisung der Hausverwaltung geschlossen.

    Ist dieser private Bereich ähnlich öffentlicher Schwimmbäder oder Fitness Center anzusehen denen während der Corona-Zeit auch kein Entgelt zustand.

    Frage(n):
    Eine nennenswerte Einsparung in den NK-Abrechnungen 2020* + 2021 in den Betriebskosten ist nicht zu erkennen.

    Sind im MV vereinbarte Betriebskosten für Schwimmbad + Sauna auch umlegbar wenn der Bereich während Corona geschlossen war?

    Gibt es dazu evtl. schon Urteile?

    Danke für eine Antwort.
    —————
    * Widerspruch fristgerecht eingelegt

  4. K.H.S

    Hallo..
    Ich wohne allein in einer Wohnung der VONOVIA .
    Im Mietvertrag steht daß das der Kaltwasserverbrauch auf die Wohnfläche umgelegt wird.
    In der Reihenhauswohnanlage , Zweigeschussige drei Reihenhaüser mit jeweil 4 Wohneinheiten
    und ein Wohnhaus mit 6 Wohnungen , sind die Wohnungen mit 1 bis 3 Personen belegt.
    Zusammen sind es 25 Personen die den Wasserverbrauch verursachen.
    Ist es zulässig den Kaltwasserverbrauch auf die Wohfläche umzulegen ??
    Charly

  5. Peter W

    Guten Tag Muß ich zu den Nebenkosten eine Gebäudesachversicherung zahlen ? und was versteht man unter Wartung RWM. Danke

  6. Fred

    Guten Abend,

    ich wohne zur Zeit in einer 5er WG mit dem Eigentümer und 3 weiteren Personen.
    3 der Mitbewohner haben gekündigt, sodass 3 der 4 WG Zimmer leer stehen.
    Die Betriebskosten wurden in der Vergangenheit durch die Anzahl der 5 Bewohner geteilt und nicht durch die genutzte Wohnfläche bzw. Zimmergröße.
    Jetzt verlangt der Vermieter die Hälfte der Betriebskosten von mir da nur noch ich und der Vermieter in dem Haus wohnen.
    Ist das rechtens? Wie müssen die Kosten bei Leerstand verteilt werden?
    Klar ist dass sich die Kosten für Wasser Strom und Öl reduzieren, aber das ist ja nur ein Teil der Betriebskosten…

    Vielen Dank im Voraus.

  7. Sven B

    Meiner Meinung nach sollten die Mieter die Selbstbeteiligung tragen DENN wenn der Vermieter einen Vertrag OHNE Selbstbeteiligung macht würde es sicher noch teurer auf lange Sicht gesehen …. alles ist ein geben und nehmen und man sollte FAIR untereinander bleiben was gerne mal vergessen wird.

  8. El W

    Guten Tag,

    wir haben als Vermieter Hitzeschutzfolien am Oberlicht anbringen lassen von außen.

    Diese Folien müssen 2 Mal im Jahr gereinigt werden.
    Sind diese Reinigungskosten Betriebskosten gemäß dem Betriebskostengesetz?

    Herzliche Grüße

  9. Jacqueline B

    Guten Tag, wir wohnen zur Miete im Einfamilienhaus der Vermieter möchte mit dem Haus nichts zu tun haben. Wir bezahlen die Müllkosten die Heizkosten die Wasserkosten machen Kleinreperaturen und pflegen 1000m2 Garten wie z.B. Hecke schneiden Baumschnitt usw. Nun will der Vermieter uns raus haben und ihm viel ein das er die Gebäudeversicherung uns bezahlen lassen kann, innerhalb von 3 Werktagen.
    Meine Frage ist ist das richtig und können wir unsere Kosten von Müll bis Gartenpflege ihn auch in Rechnung stellen?

  10. m

    Hallo,

    mein Vermieter hat die Rückerstattung Zuviel gezahlter Nebenkosten für 2020 an mich gezahlt.

    Nun sagt er die Auszahlung war zu hoch er möchte Betrag x zurückhaben.

    geht das?

    Danke
    Sven

  11. Melanie

    Hallo,
    ich wohne in einem kleinen Mehrparteienhaus, in dem es eine Hausreinigung gibt. In 2018 lag der Gesamtpreis der Reinung für das Haus bei 1926 €, im Jahr 2019 plötzlich bei 2997 €. Mir wurde dann im Nachhinein gesagt, dass die Firma Ihre Kosten extrem erhöht hat und sie bereits seit längerem auf der Suche nach einem neuen Hausmeisterservice sind. Jetzt in 2020 lag der Betrag bei 4060 €!!!! Also innerhalb von 2 Jahren hat sich das mehr als verdoppelt. Wieder wurde ich über diese Erhöhung nicht informiert und soll jetzt Nachzahlen. Ist es rechtens, dass ich in diese Dinge überhaupt nicht eingebunden werden, bzw. einen Einspruch gegen diese Mehrkosten einlegen könnte?
    Ich freue mich sehr über Ihre Antwort.
    Vielen Dank, Melanie

  12. Eva

    Hallo,

    Wir haben knapp vier Jahre in einem Haus zur Miete gewohnt. Laut Vertrag kann die Reinigung des Wintergartendaches auf die Betriebskosten umgelegt werden. Es wurde in der Zeit nicht gereinigt. Kann der Vermieter nach unserem Auszug das Dach reinigen lassen und dies dann noch bei der Abrechnung einbeziehen?

    Vielen Dank,
    Eva

  13. Spießhofer

    Hallo. Bin derzeit dqbei für eine Witwe über 90 Jahren, deren Mann im November 2020 verstorben ist, ihre Finanzen ehrenamtlich aufzuarbeiten. Das Ehepaar hat zum 01.02.2017 eine 2-Zi-Wohnung im betreuten Wohnen bei der Heimstiftung mit 57 qm angemietet. Als Vorauszahlung für die Heizkosten wurden 85,41 Euro und 79,72 Euro für die Betriebskosten monatlich geleistet (zusammen 165,13 Euro). Im Jahr 2017 und 2018 wurden die Heizkosten incl. Grundsteuer abgerechnet. Eine Abrechnung der Betriebskosten erfolgte für 2017 und 2018 nicht. Für 2019 wurde erstmals eine Abrechnung für die Heiz- u. Betriebskosten vorgenommen.
    Für das Jahr 2017 wurden an Vorauszahlungen an Betriebskosten 876,92 Euro und für 2018 – 956,64 Euro geleistet. Am 10.12.2020 habe ich auf diesen Mißstand hingewiesen. Antwort:“Bis einschließlich der Nebenkostenabrechnung 2019 hat der externe Dienstleister, Fa Te. sowohl die Heizkosten als auch die Betriebskosten abgerechnet. Die Fa. Te. bietet in ihrem Protfolio die Abrechnung aller Kosten an. Daher finden Sie auf Ihrer Abrechnung auch lediglich die Heiz- u. Nebenkostenabrechnung sowie die Abrechnung der Grundsteuer. Im Grunde genommen haben wir in den vergangenen Jahren keine Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenabrechnung den einzelnen Mieterinnen und Mietern in Rechnung gestellt, obwohl wir zum Großteil nach den mietverträglichen Vereinbarungen dazu berechtigt waren. Aus diesem Grund können Sie auch keinen Vergleich mit den Vorjahren schließen. Eine Nachberechnung der Kosten für vergangene Jahre werden wir nicht mehr vornehmen“. Nach der Abrechnung 2019 wurden überhöhte Vorauszahlungen geleistet. Die Heimstiftung will keine Rückzahlung für 2017 und 2018 vornehmen. Im Schreiben vom 08.01.21 teilte man mir mit: Ein Versäumnis zur Erstellung der Nebenkostenabrechnungen 2017 bzw. 2018 und somit ein Rückzahlungsanspruch können wir nicht erkennen. Formell wurde die Abrechnung über die Nebenkostenabrechnung korrekt erstellt. Die Nichtabrechnung der übrigen Betriebskostenarten ist für die Mieter ausschliesslich von Vorteil.
    Das stimmt aber nicht.
    Hierzu habe ich das Urteil BGH Karlsruhe Az. VIII ZR 118/19 gelesen. Ist dies hier anwendbar?
    Wer kann mir in dieser Sache ohne Einschaltung eines Rechsanwalts weiterhelfen. Es geht um die geleisteten Vorauszahlungen der Betriebskosten von 2017 u. 2018 von 1.833,56 Euro die zu erstatten wären.

  14. S Renate

    Wir haben als Verein eine Werkstatt angemietet. Diese hat eine Gasheizung mit Heizkörpern, die jährliche Ablesung wird durch Verbrauchsmesser abgelesen.
    Wir heizen den grössten Raum mit Holz im Werkstattofen, da die Räume selten genutzt werden, 1-2mal im Monat. Ohne dies wäre ein Aufenthalt im Winter nicht möglich. Von dem Vermieter wird verlangt, dass wir die Heizung immer auf * halten, um ein Einfrieren der Leitungen zu verhindern. Das hat Kosten von ca. 700 Euro jährlich zur Folge,ohne dass geheizt wird. Den tatsächlichen Verbrauch zahlen wir nach Ablesung.
    Die Räume sind kaum isoliert, die Toilette z.B. ausserhalb der Haupträume mit einem Vorbau aus Glas/Metallkonstrukt.
    Ist der Vermieter verpflichtet, für eine ausreichende Isolation zu sorgen und kann er verlangen, dass die Heizung das ganze Jahr betrieben wird ?

    Danke für eine kurze Antwort
    Renata S.

  15. Robert

    Hallo!

    Ich habe im Köln für 5 Jahre in eine Wohnung mieten und jetzt meine Letzte Heizung Abrechnung ist absolute ungerecht. Ich habe am 2019.02.01 die Wohnung übergabe und (ich und die Immobilienverwaltung zusammen) wir haben die Zahlerstand von 31.12.2018 (als Jahresendezahlerstand) und meine letzte Zahlerstand von 01.02.2019 geschreibt in die Übergabeprotokol. (Ich habe auch Bild von die Zahler mit beide Zählen gemacht). Mit diese die Immobilienverwaltung hat mir gesagt ich muss bezahlen was ich habe verbraucht. (aber nur gesagt)

    Jetzt in die Heizungabrechnung steht dass ich eine sogenante Promille-Anteil bezahlen muss. Im kurz: jedem Monat hat eine Anteil und Rate mal 🙂 meine Januar ist die höchste! Und weil ich die ganze Jahres Abrechnung bekommen habe, ich glaube die Nachmieter hat die ganze Welt erhitzte. Es ist sehr gut sichbar in die Kosten. Nur für Januar in die Abrechnung es steht 120 EUR, gegen Vergangenheit ganzes Jahr 400-500-600 EUR.

    Wissen Sie ob ich habe eine Recht, dass meine Heizung nach meine Verbraucht kalkuliert wird? (wir haben eigene Zahler, Bild von die Zahler (beides Zahl), Übergabeprotokol wo steht auch beides Zahl) Kann ich die Übergabeprotokol als Beweis in eine Klage benutzen? Gibt es eine „Regelung“ was ich kann benutzten und diese Klage vermeiden?

    Vielen Dank für die Antwort im Voraus!

  16. Sarah

    Hallo,

    ich habe ein halbes Jahr in einer WG gewohnt.
    Der Vermieter verlangte eine Nebenkostenpauschale oder halt Warmmiete. Er meinte vor Mietbeginn zu mir und den anderen Mietern, dass wenn wir mehr verbrauchen als die Nebenkostenpauschale abdeckt, wir nachzahlen müssen. Wenn wir weniger verbrauchen, bekommen wir Geld zurück.
    Jedes Mal kam eine Gasabrechnung, in der wir nachzahlen mussten. Anscheinend haben die örtlichen Wasserwerke den Verbrauch für das Haus errechnet und daran orientiere sich der Vermieter, meinte er.
    Jedoch war es immer kalt in der Wohnung, weil er die Heizungsleistung niedrig gehalten hat. Die Heizung wurde, selbst man sie auf die höchste Stufe gedreht hat, nicht mal lauwarm. Das Wasser wurde auch ewig nicht warm. Wir haben Wasser im Wasserkocher warmgemacht, um spülen zu können, weil es ewig ging, bis das Wasser warm wurde. Meine Mitbewohnerinnen haben mal den Ofen angemacht und so geheizt, weil es so kalt war. Man ist eigentlich immer mit Hoodie und Fleecejacke rumgelaufen, weil es so kalt war. Ich habe im Wintersemester gemietet, es war also wirklich kalt. Im August musste ich vor Studienbeginn schon zahlen, weil er sonst einen Leerstand gehabt hätte. August und September habe ich also umsonst gezahlt. Nicht so schlimm, allerdings hat er laut Gasabrechnung immer irgendwann Leerstände, und die anderen müssen auch nicht so wie ich unnötig Miete zahlen. Im August war ich mal da für einen Nachmittag und dann hat er das warme Wasser sogar komplett abgedreht und trotzdem kam eine Abrechnung mit Bitte um Nachzahlung. Er gab sogar zu, dass er das warme Wasser abgedreht habe. Auf mehrere Bitten, dass der Vermieter die Aufstellung der Nebenkosten herausgibt, reagiert er immer mit Nein. Ich habe das Gefühl, es kann nicht sein, dass wir nachzahlen müssen, wenn es immer kalt ist. Wir müssten eigentlich Geld zurückbekommen.
    Der Vermieter meinte in einem Gespräch, dass er vor Gericht eh nicht durchkommen würde. Dies haben wir in einer Sprachnachricht dokumentiert.
    Der Vermieter hat noch mehrere krumme Sachen gedreht und Dinge gemacht, die unmöglich sind.
    Aber in diesem speziellen Fall geht es um Geld. Er ist ein unmöglicher Sparfuchs und leider echt geizig.

    Was kann ich tun? Jegliche Kontaktaufnahme mit ihm geht schief. Ich meine, wenn er alles legal macht, müsste er doch eigentlich kein Problem haben, mir Unterlagen zukommen zu lassen.

    Danke!
    Sarah

    1. Harald

      Sprachnachricht aufnehmen ist verboten.
      Ansonsten ab zum Anwalt. Soche Leuete sparen gern an anderen Leuten.

  17. Carmen

    Hallo. Wohne zur Miete seit 30 Jahren im selben haus.wir sind mehrere Mietparteien. Der Vermieter ist eine Gesellschaft Bin alleinstehend. Die Jahresabrechnung der Fernwärme Heizung und Wasser wird von der Mainova Frankfurt erstellt. Ich zahle jeden Monat 70 euro Vorauszahlung für die Heizung . Da ich nicht viel Heizung im Winter verbrauche hatte ich immer eine Rückzahlung bekommen. Jetzt habe ich die Jahresrechnung 1.3.2019 bis 29.02.2020 am 14.10.bekommen und soll 502.00 Euro nachzahlen. Es wird auf einmal ein Grundpreis für Wärme für meine 78 gm grosse Wohnung von 4,4589337 euro berechnet ist ein Betrag von 349,18 euro und für Strom 1,2535903 Euro ist ein Betrag von 98,17 zusammen 447,35 euro. Mein Verbrauch an Wärme und Wasser betrug 621,77 euro. Wärme laut Mainova 1.069,12 euro Mehrwertsteuer 203,13 Gesamtbetrag 1.272,25 Euro abzüglich Vorauszahlung 770,00 euro bleiben 502,25 euro die ich bezahlen muss. Meine Frage ist das rechtens. Für ihre Antwort danke ich ihnen im voraus und bleiben sie gesund. Nachtrag. In der Jahresabrechnung 2017-2018 hatte ich bei meinem fast gleichen Verbrauch Wärme und Wasser und 70 euro Vorauszahlung noch 56 euro Guthaben gehabt. Die Abrechnung für 2018-2019 wurde erst am 26.4.2020 zugesandt über ein Jahr später hatte da auch schon eine Nachforderung von 455,00 euro die ich bezahlt habe . Die .Mainova hat dann wieder Abschlagszahlung in Höhe von nur 70,00 euro festgelegt. Ich war in dem Glauben das diese Zahlung nur einmalig war. Ich habe eine Rente von 1.200,00 euro und eine Miete von 825,00 Euro plus 60,00 Euro Strom und 70,00 euro waerme Vorauszahlung bleiben mir 245,00 Euro zum Leben. Habe schon seit ich vor zwei Jahren in Rente gegangen nach einer neuen Wohnung in Frankfurt gesucht die bezahlbar ist,keine gefunden.

    1. Harald

      umziehen (wenn es familiär geht) – Wohngeld??

  18. Walther

    Hallo
    Habe die Betriebskostenabrechnung von 2019 erhalten .
    Es wurden die Rauchmelder mit aufgeführt .
    Ist dies Rechtens ?

    1. mietrecht.com

      Hallo Walther,

      die Wartung für den Rauchmelder kann in der Regel per Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

      Ihr Team von mietrecht.com

    2. Harald

      Ja.

  19. Sperling

    Guten Tag!! Ich habe eine frage::grundgebüre ein mal pro Jahr abgezogen oder erhebt vierteljahrlich??

  20. Langer

    Einen schönen guten Morgen
    Ich habe mal eine Frage und zwar haben wir Ende Mai unsere Nebenkosten Abrechnung erhalten
    Nur was mich wundert ist ,das die Abrechnung für 2018 sei
    Aber die Abrechnung erst Ende Mai gemacht worden ist 2020 und auch die aktuellen Zahlen der Heizkörper aus 2020 auf der Abrechnung sind .
    Das kann dann doch nicht die Abrechnung aus 2018 sein oder ?
    Er hatte die Abrechnung uns doch Mai 2019 geben müssen dafür und auch in den Jahr ablesen lassen müssen
    Weil wir sollen jetzt noch Ende des Jahres für 2019 eine bekommen und nächstes Jahr Mai dann für 2020

  21. Müller

    Hallo,
    ich wohne in einem Zweifamilienhaus in der unteren Erdgeschosseinheit zur Miete. In unregelmässigen Abständen wird eine Reinigung und Kontrolle der Dachflächen (Abkehren oder Kärcher), Firste, Regenrinnen, Verwahrungsbleche, Fallrohre, etc. an dem Gebäude von verschiedensten Firmen durchgeführt.
    In der Nebenkostenabrechung wird dies als Betriebskosten meist vollständig umgelegt. Vereinbart wurde (nur) die Durchführung der Dachrinnenreinigung.

    Die Kosten der verschiedenen Firmen sind für Aufwand entweder nach Personen/Zeit (mal mit Lehrling oder Fachhelfern, bzw. mal 6 Stunden oder 11,5) oder Einzelpreisen erstellt. Die Arbeiten sind dabei auch auf zwei Tage aufgeteilt. Die Kosten sind recht unterschiedlich mit unerklärlichem Teuerungsfaktor innerhalb zwei Jahren beim gleichen Anbieter (von ca. 400,- auf nun 650,- €).
    Die vorgelgten Abrechnungen der Firmen weisen nur die Gesamtstunden/-kosten aus, aber keine Trennung der Reinigungsarbeiten der im Verhältnis sehr grossen Dachflächen zu den umlaufenden Regenrinnen.
    Müssen Erdgeschoss-/Mieter bei solch unspezifisch erstellen Rechnungen den über die blosse Dachrinnenreinigung hinausgehenden betriebenen Aufwand laut Betriebskostenverordnung zahlen?
    Zumal keine Info zu diesen Handwerkerterminen existierte und keine Kontrolle durch Vermieter oder Mieter erfolgen konnte.

    Danke im voraus für eine Rückmeldung.

    1. Harald

      Betriebskosten sind von allen zu beazhlen. Was täte das Ergeschoß ohne Dach des Hauses.
      Die Dachreinigung muss den technischen Standards und dem üblichen Erforderlichen Umfang entsprcehen.

  22. Johanna H

    Guten Tag,
    ich wohne in einer WG und meine Mitbewohnerin zieht einen Monat vor ihrer Kündigungsfrist aus. Die Nebenkosten laufen nicht über den Vermieter und sie hat die Verträge zu ihrem Auszug gekündigt. Ich musste neue Verträge machen und meine Frage ist ob ich jetzt 1 Monat alleine auf den Nebenkosten sitzen bleibe, da die neue Mitbewohnerin erst nach der Kündigungsfrist der andern einzieht ?
    Danke

  23. Sandra B

    Guten tag,
    Ich habe mit einem wg partner und der huptcermieterin einen zusatz vertrag abgeschlossen, der kollege ist der hauptmieter und darf mir ein zimmer untervermieten. Meine frage: wie muss der vertrag für miete und nebenkostenabrechnung hier aussehen? Die eroubnis ist dafür auch schriftlich von der vermieterin erteilt worden, allerdings bin ich mir unsicher , wie viel und vor allem was alles in dem Untermietvertrag stehen muss und was ich letzt endlich für die insgesamt 3 1/2 zimmer wohnung wovon ich nur einen raum zur miete beziehe Und für mich alleine nutze(bad und küche nutzen wir als gemeibschaftsräume) an miete und nebenkosten bezahlen muss. Mein raum wird zusätzlich auch von den kindern alle zwei wochen mit genutzt, ich sehe nicht ein daher die hälfte oder noch mehr sogar an kostrn dafür zu tragen.

  24. E Moog

    Hallo,

    obwohl in meinem Mietvertrag der Paragraph zum Garten und zur Gartennutzung von der Vermierterin gestrichen wurde, da nur eine Partei im Haus das Nutzungsrecht hat, sollen die anderen Mieter für die Bewässerung des Gartens aufkommen. So wie ich es sehe, habe ich eine Wohnung ohne Garten gemietet, was auch die Worte meiner Vermieterin waren, um die Verhältnisse klarzustellen. Meiner Meinung nach muss an den Gartenanschluss eine Wasseruhr bzw. ein Wasserzähler installiert werden, damit der Verbrauch vom restlichen, und von den anderen Mietern zu tragenden, abgezogen werden kann.
    Ich sehe es nicht ein, für diese hohen Kosten, die der mittlerweile reichlich bepflanzte Garten verursacht, aufzukommen. Zumal davon nie die Rede war.
    Handelt meine Vermieterin rechtlich korrekt?

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank im Voraus!

    MfG

    E. Moog

    1. Sven B

      Hallo REDEN ist das wichtigste ABER ich denke deine Vermieterin wird das einsehen das dies so nicht geht wenn du den Garten nicht mit benutzen darfst hast du auch keine Kosten zu tragen erst recht wenn sie es selbst gestrichen hat ….red doch erst mal mit ihr darüber wenns nichts bring Mieterschutzverein einschalten …

  25. Markus D.

    Hallo zusammen.
    Ich habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung.
    Meine Frau und ich wohnen in einem 6 Parteienhaus zur Miete.
    Es sind insgesamt 10 Personen im Haus.
    Aktuell zieht eine Person aus und eine Wohnung wird frei.
    Diese Wohnung würde ich gerne anmieten.
    Der Vermieter besteht darauf, das die personenbezogenen Nebenkosten (z.B. Müll, Abwasser, Allgemeinstrom) weiterhin auf 10 Personen umgelegt werden, da ich ja 2 mal als Mieter vertreten bin. Faktisch sind aber nur noch 9 Personen im Haus.
    Wie kann ich ihn davon überzeugen auf 9 Personen umzulegen?
    Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

    1. Harald

      Gar nicht. Rechne mal nach,

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