Das Wichtigste zu trampelnden Nachbarn
Zunächst sollten Sie unbedingt das Gespräch mit den Nachbarn suchen, ehe Sie andere Instanzen einschalten. Bitten Sie um Rücksichtnahme und begründen Sie Ihr Anliegen. Mehr Tipps für das Gespräch mit den trampelnden Nachbarn finden Sie hier.
Zeigen die Nachbarn keine Einsicht, können Sie andere Nachbarn darum bitten, die ebenfalls von der Lärmbelästigung betroffen sind, auf die störenden Nachbarn zuzugehen. Führen Sie außerdem ein Lärmprotokoll, in dem Sie die Uhrzeit und, wenn möglich, die Dezibel des auftretenden Lärms dokumentieren. Damit können Sie den Vermieter kontaktieren. Mehr dazu lesen Sie an dieser Stelle.
Die Erfolgsaussichten sind eher moderat und mitunter mit einem großen finanziellen Risiko verbunden. Prozesskosten und die etwaige Anfertigung eines Lärmgutachtens können mit mehreren tausend Euro zu Buche schlagen. Mehr dazu finden Sie hier.
Bei trampelnden Nachbarn hängt der Haussegen schnell schief
Wenn Nachbarn trampeln, kann das sehr ärgerlich sein. Schließlich soll die eigene Wohnung ein Rückzugsort oder, in Zeiten des Home-Office, ein Arbeitsplatz sein. Doch von Erholung oder konzentriertem Arbeiten kann keine Rede sein, wenn Sie Nachbarn haben, die trampeln und poltern.
Zunächst sollten Sie das Gespräch suchen. Rechtliche Schritte sollten die letzte Option sein, zu der Sie greifen. Grund dafür ist nicht nur der zeitliche und monetäre Aufwand, sondern auch die eher moderaten Erfolgsaussichten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Sie tun können, wenn die Nachbarn trampeln.
Inhaltsverzeichnis
Wenn die Nachbarn laut trampeln: Suchen Sie das Gespräch
Die Nachbarn oben trampeln laut und verursachen beim Mieter der darunterliegenden Wohnung Stress und Unruhe – leider kein seltenes Problem. Der Trittschall ist dann besonders laut, wenn Ihre Nachbarn keinen Teppich haben oder keine weichen Hausschuhe tragen, die den Schall dämmen.
Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Denn der erste Schritt sollte immer das offene Gespräch sein. Denn vielen Nachbarn ist das Trampeln oft gar nicht bewusst. Sprechen Sie ruhig und vermeiden Sie vorwurfsvolle Formulierungen.
Am besten suchen Sie das Gespräch genau dann, wenn Sie das Trampeln Ihrer Nachbarn hören. Allerdings sollte der Zeitpunkt auch für Ihre Nachbarn nicht allzu unpassend sein. Ein ruhiges Gespräch ist kaum möglich, wenn die Nachbarn morgens versuchen, pünktlich das Haus zu verlassen.
Es ist hilfreich, wenn Sie Ihre Bitte um mehr Rücksicht begründen. Dann sind Ihre Nachbarn in der Regel auch eher bereit, Ihrem Anliegen mit Verständnis zu begegnen.
Der Nachbar trampelt weiterhin unbeirrt durch die Wohnung? Fragen Sie bei anderen Nachbarn, ob das Trampeln auch von ihnen wahrgenommen wird. Falls ja, bitten Sie diese um Unterstützung, indem sie ebenfalls bei den lauten Nachbarn das Gespräch suchen.
Störende Nachbarn, die trampeln, aber Ihnen nicht glauben, wie laut sich das Stampfen für Sie anhört, können Sie in Ihre Wohnung einladen. Sie trampeln im Gegenzug in der Wohnung des Nachbarn auf dem Fußboden herum.
Trotz Gespräch: Was tun, wenn die Nachbarn weiterhin trampeln?
Wenn der Nachbar oder die Nachbarin weiterhin trampelt, nachdem Sie das Gespräch gesucht haben, informieren Sie diese über den nächsten Schritt: die Beschwerde bei der Hausverwaltung.
So haben die lauten Nachbarn noch einmal die Gelegenheit, ihr Verhalten zu überdenken. Bis dahin sollten Sie Ihre Beschwerde und rechtliche Schritte, die möglicherweise folgen, gründlich vorbereiten. Führen Sie dafür ein Lärmprotokoll über die Vorkommnisse.
Das Lärmprotokoll
Schreiben Sie dazu unbedingt die Uhrzeiten auf, zu denen der Nachbar oben trampelt. Trampeln die Nachbarn nachts, den ganzen Tag, zu bestimmten Zeiten? Liegen die Vorkommnisse innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten, hat Ihre Beschwerde mehr Gewicht. Diese Ruhezeiten, die oft im Mietvertrag festgelegt sind, gelten in der Regel von 22 bis 7 Uhr und von 13 bis 15 Uhr an Werktagen. An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig einzuhalten.
Zwar ist es keine Pflicht, im Lärmprotokoll die Belästigungen in Dezibel anzugeben. Es ist jedoch empfehlenswert, da in Lautstärke sehr subjektiv wahrgenommen wird. Mit einer speziellen App zur Dezibelmessung auf Ihrem Smartphone können Sie relativ genau messen, wie laut Ihre Nachbarn trampeln.
Die Mietminderung
Wenn Sie über mehrere Wochen hinweg das Lärmprotokoll geführt haben und die Lärmbelästigung durch die Nachbarn und ihr Trampeln nicht nachgelassen hat, schreiben Sie Ihren Vermieter an. Bei diesem können Sie eine Mängelanzeige nach § 536 BGB geltend machen. Fügen Sie dem Schreiben Ihr Lärmprotokoll bei.
Bitten Sie Ihren Vermieter, innerhalb einer zweiwöchigen Frist wegen der lauten Nachbarn aktiv zu werden. Tut sich dennoch nichts, können Sie die Miete unter Vorbehalt überweisen. Stellt sich später heraus, dass Ihnen eine Mietminderung wegen zu lauter Nachbarn zusteht, können Sie dadurch die Rückzahlung Ihrer zu viel gezahlten Miete geltend machen.
Im Streitfall liegt die Beweislast allerdings bei Ihnen. Sie müssen nachweisen, dass durch Nachbarn, die trampeln, eine unzumutbare Ruhestörung ausgeht. Dazu kann ein Lärmgutachten notwendig sein, das nicht selten Kosten im vierstelligen Bereich verursachen kann.
Der Streit vor Gericht
Nachbarn, die trampeln, gelten nicht immer als Lärmbelästigung. Ein Gericht kann urteilen, dass Sie dies hinnehmen müssen. Das ist möglicherweise dann der Fall, wenn das Alter des Hauses und die damit einhergehende Hellhörigkeit ursächlich sind. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, den Lärmschutz zu gewährleisten, der zum Bauzeitpunkt üblich war. Erfüllt das Gebäude diese zum Bauzeitpunkt üblichen Standards, ist der Vermieter nicht dazu verpflichtet, beim Schallschutz nachzurüsten. den Bei einem verlorenen Prozess müssen Sie die entstandenen Prozesskosten zahlen.
Hören Sie aus der Wohnung des Nachbarn Kinderlärm? Das Trampeln und Toben der Kinder kann vor Gericht als sozialtypisches Verhalten angesehen werden. Denn laut Landesemissionsgesetz ist das kindliche Toben Teil der freien geistigen und körperlichen Entfaltung. Daher können Sie in der Regel nicht vor Gericht dagegen vorgehen, wobei es auch hier je nach Einzelfall Ausnahmen geben und eine Mietminderung bei Kinderlärm möglich sein kann.
Nachbarn trampeln: Ein Fazit
Es stellt sich daher die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis. Letztendlich wollen auch Sie mit Ihrem Vermieter und Nachbarn auf Jahre hinweg friedlich koexistieren.
Es bleibt daher bei der Empfehlung: Versuchen Sie, eine Einigung über Gespräche zu erzielen. Wenn Sie das Gefühl haben, die Nachbarn trampeln mit Absicht, können andere Konflikte ursächlich für dieses Verhalten sein. Auch diese lassen sich mitunter in einem Gespräch aufklären.
Wenn die Nachbarn trampeln, kann die Polizei auch nicht mehr unternehmen als Sie. Die Beamten bitten die störenden Nachbarn in der Regel nur um mehr Rücksichtnahme. Bei Ihren Nachbarn machen Sie sich aber nicht beliebter. Ein Anruf bei der Polizei wirkt daher meist nicht deeskalierend.
Guten Tag,
Ihr sicher gut gemeinter Rat, das Gespräch zu suchen, kann leider auch nach hinten losgehen.
Ich habe meine Nachbarin mit einer freundlichen Karte darum gebeten, nachts etwas leiser zu sein und wurde dafür beschimpft, beleidigt, bedroht und noch mehr mit Lärm belästigt. Als die Hausverwaltung ein Rundschreiben verschickte, in dem mehrere Hausbewohner diverse Beschwerden angebracht hatten, wurde mir unterstellt, ich hätte meine Nachbarin bei der Verwaltung angeschwärzt, obwohl das Schreiben gar nichts damit zu tun hatte und ganz allgemein an alle Hausbewohner ging. Daraufhin hat die betreffende Nachbarin mich nicht nur täglich massiv mit Lärm belästigt, sondern auch morgens früh und nachts um 3 Uhr Überfälle auf meine Wohnung organisiert. Gruppen von jungen Männern schlugen auf meine Wände, Türen und Fenster ein, während sie über mir wie wild herumgetrampelt hat. Ich konnte meine Wohnung monatelang nicht bewohnen. Im Haus wurde ich bei Nachbarn und Geschäften diffamiert. Bis heute (eineinhalb Jahre später) werde ich täglich bis zu 9 Stunden mit Lärm belästigt. Eine andere Wohnung konnte ich bis heute nicht finden. Der Vermieter und der Mieterverband raten mir auszuziehen, weil bei einer Klage gegen die Nachbarin erneut die Gefahr besteht, dass ich bedroht werde. So steht es um unseren Rechtstaat. Wer brutal genug ist, kann sich alles erlauben.
Also überlegen Sie sich gut, ob Sie Ihre Nachbarn persönllich ansprechen, oder nicht besser anonym bleiben.
Tja,leider besteht bei meinen Nachbarn auch keine Einsicht,wurden vom Vermieter schon abgemahnt.Danach war drei Wochen Ruhe,seid einer Woche wird sowohl nachts bis ein Uhr getrampelt und in der Zeit von 13-15 Uhr.Weiche Hausschuhe tragen Fehlanzeige.
Altes Haus hellhörig wissen die ,aber trotzdem Null Rücksiçhtnahme.
So bin ich wieder gezwungen den Vermieter zu informieren,das ist sehr nervig wenn man nie zur Ruhe kommt,eine Schande das man nicht mehr gegen solche Mieter unternehmen kann und auf eventuelle Gerichtskosten sitzen bleibt.
Wenn Hunde mal bellen,wird sich immer gleich beschwert ect.aber bei so etwas….
Traurig
Hallo,
das Alles was sie scheiben hört sich ja gut an, doch es hilft nichts.
Auch wir führten wochenlang Lärmprotokolle die gingen auch zum RA von der Hausverwaltung, doch leider haben wir rein gar nichts erreicht, denn es wurde alles geleugnet .
Es betrifft einen Schäferhund der nun über 1 Jahr alt ist . Wir wohnen in einem Mietshaus im 2. Stock, die Familie mit Schäferhund im 3. Stock.
Dort wurde seit einem Jahr mit dem Hund gespielt , d.h. in der Wohung zu dritt herumgerannt , Gegenstände sind dabei umgeworfen worden , gebellt . Am Wochenende wo man zuhause ist hört man das alles mehr. Doch auch abends wir kommen um ca. 19.30 heim und möchten gerne Ruhe geht es ab.
Da unsere Wohnung eine Altbauwohnung ist, hört man das sehr. das wissen die Mieter auch.
Wir beide mein Mann und ich sind bereits gesundheitlich sehr angeschlagen, doch leider wird das nur alles belächelt. Ja so sieht es in Wirklichkeit aus. D.h . wir sollen ausziehen doch es ist schwer