Amtsgericht und Landgericht Augsburg entscheiden in Vorinstanz
Ein Berufsmusiker aus Augsburg geriet in Streit mit seinen Reihenhausnachbarn: Sein Trompetenspiel sei eine unzumutbare Lärmbelästigung. Nach eigenen Angaben probte der „lärmende“ Nachbar mit seinem Instrument nur zweimal in der Woche und nie länger als drei Stunden täglich. Zudem gab er wöchentlich zwei Stunden lang Trompetenunterricht in seinem Haus. All dies unter Berücksichtigung der Ruhezeiten.
Doch dies reichte, um die Bewohner des angrenzenden Reihenhauses gehörig zu nerven, sodass sie schließlich Klage beim Amtsgericht Augsburg einlegten. Dieses entschied im Dezember 2015, dass der Beklagte geeignete Maßnahmen ergreifen müsse, damit sein Trompetenspiel nicht mehr auf dem Anwesen der Kläger zu hören sei. Der Musiker ging daraufhin in Berufung, wodurch der Fall im April 2017 vor dem Landgericht Augsburg landete. Es kam zu einer Änderung des Urteils, laut dem der Musiker zukünftig
- keinen Musikunterricht in seinem Haus mehr erteilen dürfe.
- es zu unterlassen habe, in seinem Haus Instrumentalmusik zu spielen, mit Ausnahme des Dachgeschosses.
- nur maximal 10 Stunden in der Woche von Montag bis Freitag musizieren dürfe. Dabei sei er auf die Zeiträume 10 bis 12 und 15 bis 19 Uhr beschränkt.
- an maximal 8 Samstagen oder Sonntagen im Jahr Trompete üben dürfe – und das nur zwischen 15 und 18 Uhr für jeweils höchstens eine Stunde.
BGH weist Klage ab: Nachbar darf sein Instrument weiter spielen
Der Trompeter wollte diese strengen Auflagen nicht hinnehmen und ging in Revision: Am 28. Oktober 2018 wies der Bundesgerichtshof die Klage ab und den Fall zurück an das Landgericht. Dessen vorherige Maßstäbe seien zu streng gewesen.
Bei einem richterlichen Ortstermin war festgestellt worden, dass das Trompetenspiel im Haus der Kläger teilweise überhaupt nicht zu hören und in deren Wohnzimmer maximal als „schwache Zimmerlautstärke“ zu vernehmen war. Nach Ansicht des BGH sei dies akzeptabel und es gäbe damit keinen Grund, dass der trompetende Nachbar sein Instrument nicht zu Hause spielen dürfe.
Interessant, dass man in seiner Wohnung eigentlich nur maximal zehn stunden in der Woche musizieren darf. Ich habe für meine Tochter gerade ein neues Mietklavier gekauft. Ich denke es ist gut sich schonmal über die Gesetze zu informieren, damit man am Ende keinen Ärger mit den Nachbarn bekommt.
Mein Nachbar hat sich schriftlich über mich beschwert und ohne mein Wissen eine Schmähschrift bei der Eigentümerversammlung vorgetragen. Ich frage mich nun, ob das üble Nachrede ist und ich dafür einen Rechtsanwalt einschalten kann. Gleichzeitig wird im Haus jeden Abend stundenlang Klavier gespielt, nur ich werde angegangen.