Gibt es eine gesetzliche Mittagsruhe?
Sich in den eigenen vier Wänden erholen zu können, ist ein hohes Gut. Da ist es dann eher unerfreulich, wenn die Nachbarn laut Musik hören oder die Baustelle nebenan für Dauerbeschallung sorgt. Besonders abends oder um die Mittagszeit herum, wirkt das dann stören, da viele Mieter und Hauseigentümer diese Zeiten zum Ausruhen nutzen wollen. Und um sich Gehör zu verschaffen, berufen sich einigen dann auf eine gesetzliche Mittagsruhe, die einzuhalten ist. Doch gibt es eine solche überhaupt?
Können Ruhezeiten mittags vorgeschrieben sein oder handelt es sich hierbei um einen mietrechtlichen Mythos? Dürfen Vermieter eine Mittagsruhe für Samstag, Sonntag oder andere Wochentage festlegen? Wir beantworten diese und weitere Fragen zum Thema im folgenden Ratgeber und gehen auch auf die mietrechtlichen Möglichkeiten in Bezug auf die Mittagsruhe und deren Zeiten ein.
Das Wichtigste zum Thema Mittagsruhe
Nein. Eine allgemeine gesetzliche Mittagsruhe oder entsprechende Zeiten gibt es in Deutschland nicht. In der Regel müssen die Lärmschutzbestimmungen der Landesimmissionsschutzgesetze der Bundesländer oder kommunale Vorgaben zu den Ruhzeiten beachtet werden.
Ja, das ist möglich. Vermieter und Mieter können Ruhezeiten im Mietvertrag vereinbaren. Hierbei handelt es sich dann um privatrechtliche Regelungen.
Ja, auch das ist privatrechtlich möglich. Vermieter können in der Hausordnung bestimmte Ruhezeiten bestimmen, sofern dies nicht in den Mietverträgen geregelt ist. Hier ist, wie bei mietvertraglichen Vereinbarungen auch, auf Angemessenheit zu achten.
Inhaltsverzeichnis
Mittagsruhezeiten: Welche Regelungen gibt es?
Ruhezeiten führen nicht selten zu Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn oder Mietern und Vermietern. Geräusch- und Lärmempfinden sind in der Regel bei jedem verschieden und können dazu führen, dass sich einigen früher von Lärm gestört fühlen als andere. Daher gibt es durchaus auch Regelungen, was die Lautstärke zu bestimmten Zeiten betrifft. Allerdings gehört eine gesetzlich geregelte Mittagsruhe in Deutschland nicht dazu. Allgemeine Bestimmungen, die bundesweit gültig sind, gibt es also nicht.
Gesetzliche Vorgaben in Bezug auf Ruhezeiten können allerdings auf kommunaler Ebene vorhanden sein. Nicht selten gibt es Bestimmungen der Kommunen, Gemeinden oder Landkreise die Ruhezeiten festhalten und auch entsprechende Zeiten für eine Mittagsruhe beinhalten. Üblich sind in diesem Zusammenhang Zeiträume zwischen 12.00 Uhr oder 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Oftmals sind die genauen Regelungen in den Stadt- oder Gemeindesatzungen zu finden.
Achtung: Üblicherweise ist es nur zulässig, dass Gemeinden eine Mittagsruhe festlegen, wenn diese Bestimmungen für Lärm durch Privatpersonen gelten. Gewerblicher Lärm darf in dieser Form nicht eingeschränkt werden. Diesbezüglich gelten allerdings die Lärmschutzbestimmungen der Landesimmissionsschutzgesetze. Eine Mittagsruhe für Handwerker oder Gewerbetreibende ist also gesetzlich nicht festgelegt und kann auch kommunal nicht erlassen werden. Es gibt jedoch Vorschriften, die den Einsatz geräuschintensiver Geräte in Wohn- und Erholungsgebieten während bestimmter Zeiten untersagen.
So legt die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) in § 7 beispielsweise fest, dass solche Geräte in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr in den definierten Gebieten nicht betrieben werden dürfen:
Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34 und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, […]
Allerdings gilt diese Mittagsruhe nicht fürs Rasenmähen mit leisen Mähern oder Mährobotern. Letzendlich kommt es auf das Gerät an und wie laut dieses ist, ob die Nutzung während der Mittagszeit gesetzlich erlaubt ist oder nicht.
Regelungen zur Mittagsruhe in Hausordnung oder Mietvertrag
Ist die Mittagsruhe nicht gesetzlich geregelt, kann es im Mietrecht jedoch trotzdem Möglichkeiten geben, eine solche zu vereinbaren bzw. einzuführen. Hier greifen dann Bestimmungen des Privatrechts, die es Vermietern erlauben, Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung unterzubringen.
So ist es nicht ungewöhnlich, dass eine Mittagsruhe in Mietwohnungen, Wohnanlagen oder gar ganzen Wohngebieten gelten kann. In diesen Zeiten ist es dann in der Regel untersagt, laute Geräte, Werkzeuge oder Musikinstrumente zu benutzen.
Wichtig ist hier, dass die Vereinbarungen und Regelungen immer nur für die Mieter gelten, mit denen sie abgeschlossen wurden. Hat ein Vermieter also eine Mittagsruhe unter der Woche und am Wochenende festgelegt, der Nachbar allerdings nur fürs Wochenende, gibt es in der Regel keine gesetzlichen Bestimmungen, die das angleichen würden.
Vermieter sollten zudem beachten, dass die Regelungen angemessen sind. Das heißt, der Zeitraum für eine Mittagsruhe in einer Mietwohnung oder einem Mietshaus sollte nicht zu lang gefasst sein. In der Regel kann die 32. BImSchV als Orientierungshilfe genutzt werden. So sind Ruhepausen zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr üblich.
Auch hier gilt, die Vorgaben sind nur auf Lärm durch Privatpersonen anwendbar. Sind Handwerker in der Wohnung tätig, wird das Haus saniert, steht ein Umzug an oder werden Waren geliefert, ist eine Mittagsruhe per Mietrecht in aller Regel nicht durchsetzbar.
Mittagsruhe im Mietrecht: Was ist bei einer Lärmbelästigung möglich?
Auch wenn eine Mittagsruhe gesetzlich nicht besteht, bedeutet dies nicht, dass Mieter bei einer Lärmbelästigung machtlos sind. Um allgemein gültige Vorgaben anwenden zu können, nutzen Vermieter oft die Hausordnung, da diese für alle Mieter im Haus gleichermaßen Gültigkeit hat.
Wurde also eine Mittagsruhe für das Mietshaus festgelegt, kann diese auch eingefordert werden. Allerdings nur bei den lärmenden Nachbarn oder beim Vermieter. Die Polizei oder das Ordnungsamt können meist nur dann eingreifen, wenn Ruhezeiten durch den Gesetzgeber bzw. durch kommunale Vorgaben bestimmt wurden oder der Lärm grundsätzlich gegen die Regelungen der Lärmschutzverordnungen verstößt.
Mieter sollten zunächst das Gespräch mit dem Verursacher suchen. Hilft dies nicht, ist der Vermieter in der Regel der nächste Ansprechpartner, da dieser die Bestimmungen der Hausordnung durchsetzen kann und muss. Weigert dieser sich, kann unter Umständen eine Mietminderung möglich sein. Allerdings sollten Sie hier darauf achten, dass es sich auch wirklich um Lärm handelt, der einen Mangel darstellt und somit eine Minderung begründet. Lassen Sie sich am besten auch mietrechtlich bezüglich des richtigen Vorgehens beraten. Hier können Mietervereine oder fachkundige Anwälte Unterstützung anbieten.
Achtung: Geräusche bzw. Lärm durch Babys und Kleinkinder wird in aller Regelmäßigkeit nicht als Lärm oder Mangel an der Mietsache angesehen und muss meist akzeptiert werden.