Rauchverbot für Mieter: Was ist hier zu beachten?
Möchten Vermieter nicht, dass Mieter in den Häusern oder Wohnungen rauchen, müssen sie bestimmte Regelungen beachten. Denn nur unter bestimmten Voraussetzungen kann im Mietvertrag ein Rauchverbot auch in Wohnungen ausgesprochen werden. Gleichzeigt gilt auch für Mieter, dass sie Klauseln zum Rauchverbot, die in den Mietvertrag aufgenommen werden sollen, gründlich prüfen sollten.
Wann ein Rauchverbot in der Mietwohnung zulässig ist, was Individualvereinbarungen hier zu bedeuten haben und was Mieter bei den Klauseln noch beachten sollten, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Darüber hinaus befasst er sich auch damit, ob auch in der Hausordnung ein Rauchverbot festgelegt werden kann.
Das Wichtigste zum Rauchverbot im Mietvertrag
Ja, ein Rauchverbot kann im Mietvertrag vereinbart werden. In diesem Fall sind Mieter an dieses Verbot gebunden.
Nein, ein generelles oder formularmäßiges Rauchverbot ist im Mietvertrag in der Regel nicht wirksam. Es muss sich hierbei um individuelle Vereinbarungen handeln.
Ja, das Mietrecht erlaubt ein Rauchverbot auf dem Balkon, wenn dies im Mietvertrag durch eine Individualvereinbarung festgelegt ist.
Inhaltsverzeichnis
Rauchverbot im Mietvertrag: Auf die Formulierung kommt es an
Wie bei allen Belangen im Mietrecht ist beim Rauichverbot ebenfalls wichtig, um welche Art Mietvertrag es sich handelt und wie ein solches Verbot in diesem formuliert ist. Grundsätzlich gehört das Rauchen bis zu einem bestimmten Maß zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache. Wichtig ist hier, dass die Beseitigung der Spuren noch als Schönheitsreparatur angesehen werden kann. Enthält der Mietvertrag diesbezüglich keine Regelungen, dürfen Mieter in der Wohnung rauchen.
Das gilt jedoch auch nur bis zur Grenze des Gestatteten und betrifft sowohl die Wohnung als auch einen eventuell dazugehörigen Balkon oder eine Terrasse sowie Gemeinschaftseinrichtungen wie Dachboden, Keller und Treppenhaus. Der Bundesgerichtshof hat dies so in einem Urteil bestätigt (BGH, 28.6.2006, Az.: VIII ZR 124/05). Hier sollten Mieter jedoch auch darauf achten, ob in der Hausordnung Vorgaben bezüglich der Gemeinschaftsräume und –flächen zu finden sind.
Anders kann das jedoch liegen, wenn im Mietvertrag ein Rauchverbot vereinbart wurde. In diesem Zusammenhang sind die Art des Vertrags und die Formulierung der Klauseln besonders wichtig. Denn ist das Rauchverbot für die Wohnung falsch formuliert, kann dies zur Unwirksamkeit führen.
Mietwohnung: Rauchverbot im Formularmietvertrag
Handelt es sich um einen formularmäßigen Mietvertrag ist das Rauchverbot in der Regel nicht zulässig, wenn sich dieses auf den Wohnbereich und den Balkon bezieht. In der Regel wird ein solches Verbot als Benachteiligung des Mieters und als Eingriff in dessen Lebensgestaltung angesehen.
Mietvertrag: Rauchverbot durch Individualvereinbarung
Ein Rauchverbot in der Mietwohnung kann dann zulässig sein, wenn dies in einer individuellen Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter festgelegt wurde. Ist der Vertrag also nicht formularmäßig gehalten, sondern ein individueller bzw. eine Kombination aus Formular- und Individualvertrag, kann ein Rauchverbot in der Wohnung für den Mieter bestehen.
Wichtig ist hier jedoch, dass kein sogenannter Summierungseffekt entsteht. Trifft beispielsweise eine wirksame Individualvereinbarung (wie dem Rauchverbot) mit einer ebenfalls wirksamen formularmäßigen Klausel (Z. B. Schönheitsreparaturen) zusammen, kann das als Benachteiligung des Mieters angesehen werden. Im Zweifel können entweder eine der Klauseln oder sogar beide unwirksam sein. Im Zweifel sollten sich Betroffene bei einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen.
Ist die Individualvereinbarung wirksam, bedeutet dies auch, dass der Mietvertrag ein Rauchverbot auf dem Balkon beinhaltet. Denn wie bereits erwähnt, gehört dieser zum gemieteten Wohnraum und somit zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Mieter sollten sich bezüglich dieser Frage, ihren Mietvertrag genau ansehen und diesen im Zweifel prüfen lassen. Darüber hinaus sollten Mieter auch darauf achten, ob sie ihre Nachbarn beeinträchtigen. Dann ist dies der Fall, kann ein beschränktes Rauchen verlangt werden. Hier greift das Gebot der Rücksichtnahme.
Hallo,
ich bin gerade dabei einen Mietvertrag für einen neuen Mieter zu schreiben.
Sind folgende Formulierungen im Mietvertag rechtlich richtig und auch verbindlich?
„§ 1 Mieträume
Vermietet werden im dem Nichtraucher-Haus…..“
„§ 13 Besondere Vereinbarungen
1. Das gesamte Haus wurde seit fast 30 Jahren als Nichtraucherhaus genutzt und vermietet.
Das bleibt unverändert so, d.h. es darf weder in den Räumen der Wohnungen als auch den gemeinschaftlich genutzten Innenbereichen des Hauses geraucht werden.“
Bitte um einen Kommentar.
Freundliche Grüße Herta. P.
Hallo!
Unter Besondere Vereinbarungen im Mietvertrag steht (nicht handschriftlich und auch nicht besprochen) steht „Es handelt sich um eine Nichtraucher Wohnung. Das rauchen in der Wohnung ist nicht erlaubt „ Ist dies zulässig und darf ich auf dem Balkon rauchen?
Vielen Dank im Voraus!
Mir ist irgendwie immer noch nicht klar, wie man diese Individualvereinbarung gestaltet? Was ist der Unterschied zwischen einer Mietklausel und einer Individualvereinbarung? Ist das ein Extravertrag zusätzlich zum Mietvertrag? Oder nur verschiedene Formulierungen von „Du darfst in der Wohnung nicht rauchen“ im Mietvertrag?
Individualvereinbarung bedeutet handschriftlich unter Sondervereinbarung.
Mietklausel ist vorgedruckt im Mietvertrag
Oh nein, die bösen Nachbarn, die lassen echt die Waschmaschine nach 22 Uhr laufen und bewegen sich? Sofort anzeigen! Und dann auch noch die Sache mit dem Rauchen 😱😱
Also bei so unverschämten Nachbarn würde an eurer Stelle doch gleich ausziehen und als Einsiedlerkrebs fern ab von Treppenhäusern, Waschmaschinen und Rauch leben! Damit wäre vermutlich nicht nur euch geholfen, sondern auch den Nachbarn, die sich nicht mehr mit euch herumschlagen müssen 🤦
Kann der VM diesen Individualmietvertrag auch nachträglich erstellen, um ein neu aufgetretenes, immer ausgedehnteres Rauchverhalten in den Abend und Nachstunden, auch nach 22h, der Mieter in ihrem Garten, was andere darüber wohnende Mieter belästigt, einzugrenzen?
Rauchen im Treppenhaus muss nun wirklich nicht sein, auch wenn man Schichtarbeiter ist. Wenn das Rauchen dort per Meietvertrag bzw. Hausordnung nicht gestattet ist, kann der Vermieter dem rauchenden Mieter dafür abmahnen. Wenn man selber durch starken Rauch dieser Nachbarn in der eigenen Wohnung anhaltend gestört wird, kann man Mietminderung verlangen. Besonders dann, wenn man auch noch gesundheitliche Probleme deswegen bekommt. Im Haus soll man Rücksicht aufeinander nehmen. Das gilt auch für Raucher. Aber einige stellen ihre Nikotinsucht völlig egoistisch über alles und lassen nicht mit sich Reden. Da hilft nur, den Vermieter zu informieren und solange dran zu bleiben, bis das Problem gelöst ist. Ein Vermieter will ja normalerweise auch nicht, dass Sie ausziehen, nur weil es rücksichtslose Raucher im Treppenhaus gibt. Da gilt es dann eher denjenigen in seine Schranken zu weisen, der für die Belästigung zuständig ist. Es geht ja sogar noch eine Stufe schlimmer als nur Nikotin: Manche Leute haben Drogen bei sich in der Wohnung und Rauchen Cannabis. Das ist dann eindeutig eine vertragswidrige Nutzung durch den Mieter. Dazu gibt es diverse Urteile. Bei illegalen Betäubungsmitteln kann der Vermieter dem Mieter fristlos kündigen.
Wenn diese Mieter Schichtarbeiter sind, wird es sich nicht vermeiden lassen dass diese sich auch nachts in ihrer Mietwohnung bewegen, ihre Wäsche waschen und sie auch das Treppenhaus zum Kommen und Gehen benutzen.
Für Menschen mit Asthma kann es durchaus böse enden. Ich bin wegen meines Zigarillo rauchenden Nachbarn (im Hausflur) schon mit einem schweren Asthmaanfalls auf die Intensivstation gekommen.
OH NEIN!! Die bösen, bösen Nachbarn rauchen. Was für eine Schande!!
Ja, ist es auch. Sein belästigendes „Geschäft“ und Dreck anderen in die Wohnung zu spülen und sie durch ihre Präsenz auf Balkon und Garten zu zu nerven… Laßt den Müll in eurer Wohnung!
Sehr geehrte Damen und Herrn,
Bei unseren Mietverträgen ist Rauchen in Gemeinschaftsräumen z.B. Treppenhaus untersagt. Der Nachbar hält sich nicht daran und raucht trotzdem – was können wir dagegen tun? Wir sind beide Nichtraucher.
Nachtruhe: Von der Nachtruhe wollen die nichts Wissen. Im Mietvertrag steht von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens absolute Nachtruhe. Es wird nach 22 Uhr im Treppenhaus Rumgetrampelt , um 24 Uhr läuft die Waschmaschine – mit schlafen ist da nichts mehr – müssen wir uns das bieten lassen?
Bitte um Antwort.
freundliche Grüße
Michael P.