Wie können Mietminderungstabellen bei der Mietkürzung helfen?
Am Thema Mietminderung entzünden sich immer wieder große Diskussionen und Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, die dann auch vor Gericht landen. Dabei ist vor allem die Frage nach der Minderungsquote der Stein des Anstoßes.
Doch eine angemessene Mietminderung festzulegen, ist gar nicht so einfach. Denn viele Faktoren spielen eine Rolle und der Mieter muss sich dabei eigentlich ein wenig raus nehmen aus der Situation, in die er so stark involviert ist. Denn die Beurteilung des Falls erfordert eine Distanz, die kaum ein Mieter einnehmen kann. Doch die verschiedenen Mietminderungstabellen sollen da für Abhilfe sorgen.
Direkt zur Mietminderungstabelle!
Das Wichtigste zur Mietminderungstabelle
Eine Mietminderungstabelle fast üblicherweise Urteile zu Mietminderungen zusammen und bietet einen Überblick zu möglichen Minderungsquoten bei verschiedenen Schadensfällen.
Hier finden Sie einige Beispiele für Mietminderungstabellen bei verschiedenen Sachlagen.
Ja, es gibt verschiedene Minderungstabellen, die Mieter nutzen können, um sich einen Überblick zur den Minderungsquoten zu verschaffen. Im Zweifelsfall ist jedoch immer eine Beratung bei einem Mieterverein ratsam.
Ihr Vermieter beseitigt die Mängel nicht und will auch die Miete nicht mindern?
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Inhaltsverzeichnis
Literatur zum Thema Mietminderung
Die Mietminderung nach deutschem Mietrecht
Die Mietminderung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Darin ist der Grundsatz enthalten, dass nur derjenige die volle Miete bezahlen muss, dessen Wohnung einen vertragsgemäßen Gebrauch ermöglicht. Sie können alle Regelungen zur Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln im § 536 BGB finden.
Neben der Minderungsquote gibt auch die Ursache des Mangels immer wieder Anlass zum Streit zwischen dem Vermieter und Mieter. Dabei liegt die Beweislast zunächst beim Vermieter. Dieser muss nachweisen, dass die Ursachen für den Mangel nicht aus seinem Pflichten- und Verantwortungsbereich stammen.
Gelingt dies, muss dann der Mieter beweisen, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat.
Was ist bei der Minderung der Miete zu beachten? Und welche Faktoren sind dabei zu berücksichtigen?
- Eine Minderung ist bei einem Mangel oder Schaden in der Mietwohnung gerechtfertigt.
- Ein Mangel bemisst sich nach der vertragsgemäßen Vereinbarung, die zwischen dem Mieter und Vermieter getroffen wurde.
- Der Mangel besteht immer dann, wenn der Ist-Zustand der Wohnung von dem Soll-Zustand abweicht. Und dies zu Ungunsten des Mieters.
- Ein Schaden oder Mangel an der Mietsache muss den Gebrauchswert dieser einschränken, damit eine Mietminderung zutrifft.
- Die Miete wird kraft des Gesetzes gemindert. Das bedeutet, Sie als Mieter müssen dies weder beim Vermieter noch bei einem Gericht beantragen. Die Miete ist bei einem Mangel automatisch gemindert.
- Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Wohnung in dem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten.
- Die Miete zu kürzen, liegt im Ermessen des Mieters. Als Orientierungshilfe dient eine Mietminderungstabelle.
- Der Mangel sollte beim Vermieter angezeigt werden. Diese Mangelanzeige markiert den Zeitpunkt, ab dem eine Minderung anzusetzen ist. Wird der Mangel verschwiegen und entstehen dadurch Folgeschäden, kann der Vermieter unter Umständen vom Mieter einen Schadensersatz fordern.
- Dem Vermieter sollte zur Beseitigung des Schadens oder Fehlers eine Frist eingeräumt werden. Dem Vermieter steht das sogenannte Abhilferecht zu. Die Miete kann bis zur vollständigen Behebung seitens des Mieters gemindert werden. Es existiert auch das Selbstabhilferecht des Mieters, denn in einigen Situationen ist zur Vermeidung von bestandsgefährdenden Schäden der Mietsache eine sofortige Abhilfe notwendig.
- Die Miete kann unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend gekürzt werden.
- Eine Alternative zur Mietminderung ist die Zahlung der Miete unter Vorbehalt.
Was ist eine Mietminderungstabelle?
Eine Mietminderungstabelle dient der Orientierung. Letztlich entscheidet der Einzelfall über die Höhe der Mietkürzung.
Es gibt verschiedene Mietminderungstabellen, auf die Sie als Mieter zurückgreifen können, wenn Sie in Ihrer Wohnung einen Mangel feststellen.
Aber warum gibt es so viele Auflistungen? Und warum sind keine gesetzlichen und vor allem einheitlichen Bestimmungen existent?
Darstellungen in der Mietminderungstabelle
Die Berechnung der Mietminderung erfolgt prozentual. Der Ausgangswert dabei ist die Bruttomiete, d. h. die Grundmiete zusammen mit den Nebenkosten beziehungsweise mit den Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten.
Eine Mietminderungstabelle listet mögliche Wohnungsmängel auf, die eine Mietminderung rechtfertigen könnten oder die zumindest bei einem Gericht einmal beurteilt wurden.
Neben der Minderungsquote und den verschiedenen Mängeln sind die vergangenen Urteile aufgelistet, die eine derartige Minderungsquote für gerechtfertigt hielten.
Wichtig! Eine Mietminderungstabelle ist nie vollständig und zeigt oft nur einen Ausschnitt aus den vergangenen Entscheidungen der Rechtsprechung.
Eine Mietminderungsabelle soll dem Mieter lediglich als Richtlinie dienen für den eigenen, individuellen Fall. Sie enthält jedoch keine Maßgaben, die unumstößlich sind oder die eins-zu-eins umzusetzen sind. Die Quote für eine Mietminderung in einer Tabelle beruht auf einer Vielzahl an Urteilen aus der Rechtsprechung.
Diese Urteile können sehr unterschiedlich sein beziehungsweise sich sogar widersprechen. Im Falle einer Gerichtsverhandlung wird dem Einzelfall entsprechend geurteilt. Dabei kann bei den sehr vielfältigen Mängeln keine Schablone angesetzt werden.
Faktoren bei der Bestimmung der Höhe der Mietminderung
Viele unterschiedliche Faktoren spielen eine Rolle.
- Was steht im Mietvertrag? Was haben Sie als Mieter mit dem Vermieter abgesprochen und vereinbart?
- Welche Art von Mangel besteht in Ihrer Mietwohnung? Ist der Schaden selbst verursacht? War eine Beeinträchtigung des Gebrauchswerts der Wohnung bei der Vertragsunterzeichnung bereits abzusehen?
- Wie sieht es mit der Erheblichkeit der Einschränkung aus? Ist der Mangel einmalig und von kurzer Dauer? Gehört die Störung womöglich zum ortsüblichen oder sozialüblichen Umfeld?
- Inwiefern wird der Gebrauch der Mietsache beeinflusst? Wie einschränkend und belastend ist der Mangel tatsächlich?
- Beruht die Mangelanzeige auf ein Fehlverhalten eines Nachbarn? Geht es über die übliche Toleranz von Umständen in einem Mehrfamilienhaus hinaus?
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH)
Neben den verschiedenen Einzelurteilen in der Vergangenheit gab es auch immer wieder Urteile durch den Bundesgerichtshof (BGH), die zumeist in Grundsatzdiskussionen eine Entscheidung begründet haben.
Abweichung der Wohnfläche
Dies trifft unter anderem bei einer Abweichung der Wohnfläche um mehr als 10 Prozent zu. Hier hat der BGH entscheiden, dass eine Wohnfläche, die tatsächlich geringer ist als im Mietvertrag ausgewiesen, ein Mietminderungsgrund ist.
Der Umfang der Abweichung entspricht der Höhe der Minderung. Dabei ist die Mindestabweichung auf 10 Prozent festgelegt. Alles, was darunter liegt, muss im Zweifelsfall vom Mieter hingenommen werden.
Wichtig! Der Vermieter muss die Wohnfläche entsprechend des Vertrags ausdrücklich zugesichert haben.
Beispiel: Fehlen bei der Wohnfläche 15m² trifft eine Mietminderung zu und der Mieter kann die Miete um 15 Prozent kürzen.
Diese Regelung trifft vor allem bei dem sogenannten preisfreien Wohnraum zu. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass eine Abweichung um mehr als 10 Prozent unabhängig von einer etwaigen eingeschränkten Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts eine Mietminderung rechtfertigt. Eine geringere Abweichung begründet nur dann eine Mietminderung, wenn die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist.
Bei dem sogenannten preisgebundenen Wohnraum ist sogar jede Abweichung der Wohnfläche von der vertraglichen Vereinbarung ein erheblicher Mangel, der zu einer Mietminderung berechtigt.
Wichtig! Eine zu kleine Wohnung berechtigt den Mieter, auch rückwirkend die Miete vom Vermieter einzufordern. Dabei ist die Verjährungsfrist von drei Jahren zu beachten.
Stromsperre
Ein anderer Fall, in dem der BGH ein grundsätzliches Urteil getroffen hat, ist die Unterbrechung der Stromversorgung durch die Stromsperre.
Die Mieter haben demnach kein Recht auf Mietminderung bei der Sperre durch den Versorger und der Entfernung der Stromzähler aufgrund eines Zahlungsverzugs durch den Mieter. Dies gilt dann, wenn der Mieter als Vertragspartner mit dem Stromlieferanten in Rückstand gekommen ist.
Wichtiges zur Mietminderungstabelle
Eine konkrete Mietkürzung in einer Tabelle finden Sie nicht. Denn dies wäre insofern auch wenig sinnvoll, da der Mangel, der kurz dargestellt wird, keinerlei Aussagen über die konkrete Beeinträchtigung und Belastung durch den Mangel seitens des Mieters macht.
Der Einzelfall bestimmt die Mietminderung, nicht die Mietminderung in einer Liste, die durch den Verfasser oder Herausgeber gefiltert und zusammengestellt wurde!
Die Miete zu kürzen, anhand einer Tabelle, kann zudem weitreichende Folgen für den Mieter haben.
Denn wenn Sie als Mieter die Minderungsquote als zu hoch angesetzt haben oder die Minderung doch unbegründet ist, müssen Sie nicht nur die ausstehende Miete zurückzahlen. Es kann sein, dass der Vermieter Ihnen fristlos kündigt. In diesem Fall wird die Minderung als Zahlungsrückstand gewertet und sobald der Betrag zwei volle Monatsmieten übersteigt, kann der Vermieter das Recht auf eine fristlose Kündigung geltend machen.
Vorsicht! Nicht jede Minderung lässt sich auf die gesamte Monatsmiete rechnen, insbesondere dann, wenn der Mangel nur ein paar Tage oder Wochen besteht. Dabei ist es wichtig, die Mietminderung entsprechend der Mietminderungstabelle anteilig auszurechnen.
Wie bereits erwähnt, existieren mehrere Mietminderungstabellen. Die sogenannte DAWR Mietminderungstabelle ist beispielsweise eine Auflistung von über 300 Einträgen zum Thema Mietminderungsgründe, inklusive der jeweiligen Minderungsquote, und wohl eine der bekanntesten.
Diese Mietminderungstabelle wird vom Deutschen Anwaltsregister herausgegeben und listet über 100 Kategorien, nach denen eine Minderung berechtigt ist.
Die Hamburger Tabelle
Die Hamburger Tabelle ist eine Mietminderungstabelle, die vom Hamburger Landgericht erstellt wurde. Sie ist in vielen Belangen der Mietminderung zu einer Richtlinie auch für andere Gerichte geworden und orientiert sich nicht an der Rechtsprechung einzelner Gerichte.
Dabei wird der Wohnwert mit dem Mietzins in ein Verhältnis gesetzt, um die Quote zu ermitteln.
Damit können Sie feststellen, wie der einzelne Wohnwert von Räumen durch einen etwaigen Mangel herabgesetzt wird. Der Wohnwert ist hier als die Gebrauchstauglichkeit einzelner Räumlichkeiten zu verstehen.
Dabei ist zu beachten, dass der Minderwert für die komplette Wohnung von der tatsächlichen Beeinträchtigung durch den Mangel abhängt.
Die Hamburger Tabelle ist nur bedingt auf verschiedene Wohnungen übertragbar. Eine Gesamtbetrachtung ist trotz allem unabdingbar.
Die Wohnwerte der Räume nach der Hamburger Mietminderungstabelle:
- Wohnzimmer: 28 Prozent
- Arbeitszimmer: 20 Prozent
- Schlafzimmer: 12 Prozent
- Küche: 10 Prozent
- Bad: 10 Prozent
- Abstellraum: 7 Prozent
- Gäste-WC: 3 Prozent
- Balkon: 10 Prozent
Dabei wird nun der Mangel auf den Wert des jeweiligen Raums übertragen. Also wie viel bezahlt man von der Miete theoretisch für das Wohnzimmer (zum Beispiel) und wie hoch ist die Mietminderung für diesen Raum?
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Mietminderungstabelle: Kleine Übersicht
Im Folgenden haben wir für Sie eine kleine Übersicht zusammengestellt. Dort sind die häufigsten Mietmängel aufgeführt und mit welcher Minderungsquote ungefähr zu rechnen ist.
Aber Obacht: Die Angaben beruhen auf einzelnen Gerichtsurteilen und müssen nicht Ihrer eigenen, individuellen Situation entsprechen. Sie sind eine Orientierungshilfe und müssen den Gegebenheiten angepasst werden.
Mietminderungstabelle: Wasserschaden
Mangel | Höhe | Urteil |
---|---|---|
Wassereinbruch - während eines Monats uneingeschränkte Nutzung der gewerblichen Räume nicht möglich | 40% | LG München I, Urteil vom 13.11.1985 - 15 S 11147/85 |
Wasserschäden an Wohnzimmerdecke und an Wänden mit optischer Beeinträchtigung | 25% | AG Aachen, Urteil vom 05.04.1973 - 15 C 417/71, WM 1974, S. 44 |
Durchfeuchtung der Fensterfront und Teile der Decke im Wohn- und Schlafzimmer durch eindringende Feuchtigkeit über das Dach | 25% | Mietminderung VG Berlin GE 1984, 183 |
Tropfwasser von der Zimmerdecke mit Durchfeuchtung des Teppichs | 50% / 30% | AG Leverkusen WuM 1980,163 / AG Kiel: WuM 1980, 235 |
sichtbare Wasserflecken in der Wohnung | 2 % | LG Hannover WuM 1994, 463 |
Anmerkung: Liegt die Minderung der Gebrauchstauglichkeit in einem Bereich von unter 3 Prozent ist das meistens auf eine unerhebliche Beeinträchtigung zurückzuführen und eine Mietminderung eher ausgeschlossen.
Mietminderungstabelle: Schimmel
Mangel | Höhe | Urteil |
---|---|---|
Schimmel und Feuchtigkeit in der Küche | 20% | LG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.1998 - 8 O 208/98 |
Feuchtigkeit und Schimmelbefall von 8 Zimmern in einem Einfamilienhaus aufgrund undichter Fenster | 20% | AG Hamburg, Urteil vom 09.01.1979 - 42 C 634/76, WM 1979, 103 |
erhebliche Feuchtigkeitsbildung nach Fenstermodernisierung ohne Hinweis auf geändertes Raumklima durch den Vermieter | 42% | LG Lübeck, Urteil vom 09.01.1990 - 14, 60/89 |
Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall infolge von Rissen in der Wand | 30% | LG Hamburg ZMR 2004, 41 |
erhebliche Durchfeuchtung von Küche, Wohn- und Schlafzimmer, modriger Geruch und Schimmelpilzbefall | 80% | LG Berlin GE 1991, 625 |
Anmerkung: Bei der Mietminderung bezüglich Schimmel bietet die vorliegende Mietminderungstabelle nur eine kurze Übersicht. Es existiert eine Vielzahl von Urteilen zum Mietmangel Schimmelbefall.
Mietminderungstabelle: Heizung
Mangel | Höhe | Urteil |
---|---|---|
Heizverlust von 60% | 10 bis 15% | OLG Düsseldorf WuM 1984, 54 |
Thermostatventile sind fehlerhaft | 8% | LG Berlin ZMR 2003, 487 |
Heizungsausfall im Sommer (13° bis 17,5°C Außentemperatur) | 50% | AG Waldbröl WuM 1981, 8 |
unzureichende Beheizung mit einer Raumtemperatur von 15°C | 25% | AG Berlin-Neukölln, Az. 10 C 557/84 |
Mietminderungstabelle: Baulärm
Mangel | Höhe | Urteil |
---|---|---|
Baulärm durch Sanierungsmaßnahmen im Nebenhaus | 20% | AG Köln, Urteil vom 26.10.1982 - 212 C 210/82 |
Lärm und Staub durch Abriss sowie Neubau auf einem Nachbargrundstück | 6% | AG Hamburg ZMR 2003, 746 |
Großbaustelle, zum Teil nachts | 12% | LG Frankfurt ZMR 2007, 699 |
Stemmarbeiten im Gebäude | 10% | KG Berlin NZM 2000, 40 |
Weiterführende Literatur zum Thema Mietminderung
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietminderung:
- Ropertz, Ulrich (Autor)
- Bredereck, Alexander (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-03 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bräuchte einen Rat bezüglich einer Mietminderung.
Bei uns am Haus wird die Fassade modernisiert und die Balkone werden erneuert. (Von Juli 2021 bis Juni 2022)
Ich arbeite in Schichten und komme durch den Lärm nur selten zur Ruhe.
In wie weit darf ich die Miete mindern und ab wann ?(da es sich teilweise auch um energetische Modernisierungsmaßnahmen geht)
Mit freundlichen Grüßen
Unser Wohnblock ( 2 Aufgänge a 6 Mietparteien ) ist an einen Gastank ( der eigentlich für 1 Einfamilienhaus gedacht ist ) angeschlossen. In den Wintermonaten hält dieser ca. 6-8 Wochen. Er ist für Heizung und Warmwasser zuständig. Bei ca. 20-30% Restmenge gebe ich der Hausverwaltung Bescheid, das Gas bestellt werden muss. Dennoch schafft es die Verwaltung/ Vermieter nicht rechtzeitig, Gas zu bestellen. Regelmäßig sitzen wir Mieter für einge Tage in kalten Wohnungen ohne Warmwasser. Wir bekommen dann immer nur zu hören, Gas wäre bestellt. Was wären in diesem Fall unsere Rechte? Um wieviel dürfen wir in den Winter-bzw. Sommermonaten die Miete kürzen?
Der von der Wohnungsgesellschaft beauftragte Winterienst streut auf den Fahr-und Gehwegen in den Wintermonaten bei Schnee immer Sand. Dieser wird aber nach dem Ende der Frostperiode nicht beseitigt sondern bleibt das ganze Jahr liegen. Zum einen ist das gefährlich für Fußgänger und Zweiradfahrer und zum anderen trägt man sich den Sand das ganze Jahr über in die Wohnung. Kann man hier eine Mietminderung vornehmen und wenn ja in welcher Höhe?
Guten Morgen, brauche dringend Ihren Rat. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, seit 5 Wochen haben wir kein Warmwasser mehr. Können nicht mehr Duschen, Baden, Abwaschen und jedes bisschen Warmwasser das zur Reinigung im Haushalt benötigt wird, muss von mir erst per Kopftopf auf dem Herd gekocht werden. Meldung an den Vermieter erfolgte 4 x telefonisch und mit einer Ankündigung auf Mietminderung per E- mail am 12. 2.2021. Der Monteur war zweimal hier, hat geguckt und wollte vor 14 Tagen ein Teil bestellen. Ich muss dazu sagen, das sich ein pflegebedürftiges Familienmitglied im Haushalt befindet. Was soll ich noch machen und um wie viel kann ich nun unsere Warmmiete mindern. Es ist dringend, denn dieser Zustand ist für uns mit erheblichen Einschränkungen versehen. Danke
Guten Tag,
Ich wäre für einem Rat sehr dankbar.
am 24.11.2020 habe ich den Vermieter über eine Schimmelbildung informiert. Der Vermieter welcher nicht der Eigentürmer der Wohnung ist, hat das weitergeleitet und der Eigentürmer hat sich das angeschaut und jemanden dafür beauftragt. Bis huete den 25.01.2021 ist nichts passiert. Die Schimmelstelle ist größer geoworden. Heute ist die Gardine am Fester runtergefallen weil die Feuchtigkeit bis zur Halterung der Gardine gekommen ist und ist abgegangen, sogar ein Stück von der Wand ist abgekommen welches feucht war. Sind wir für eine Mietminderung schon berechtigt? Gibt man dem Vermieter noch Zeit das Problem zu ebseitigen? Ab wann kann man mit einer Mietminderung loslegen?
Wenn man seit 2015 Wasserschäden an der Decke im Wohnzimmer (inkl. Küche) hat und durch alle Bemühungen des Vermieters (Fassaden-, Zimmer- und Dachrenovierung), das Leck sich nicht finden lässt, kann dann eine Mietminderung von 20% angewendet werden? Der Fleck erstreckt sich ca. 20 x 100 cm mitten im Wohnzimmer/Küche. Wie gesagt, es ist ein wiederkehrendes Problem, ohne Lösung.
Hallo 🙂
Ich habe eine Wohnung
70m2 590 kalt 110€ Nebenkosten.(ist das viel )
Seit Februar Baulärm am Gebäude und Nutzung von Balkone verboten und seit neulich ( abgerissen) .
Ist da eine Minderung möglich ?
Und die Wartung an den Heizungen ist das auch Mieter Sache ?
Mit freundlichen Grüßen Anastasia
Moin. ich bin im Juli in eine aufgestockte Wohnung in Hamburg gezogen. Leider war zu diesem Zeitpunkt der Balkon noch nicht fertig gestellt, dies hat noch knapp 2 weitere Monate gedauert. Zudem war die ganze Zeit über ein Gerüst vor meinem Fenstern und dem Balkon. So konnte ich den Sommer quasi Null genießen.
Hinzu kommt dass die Außenfassade der Stockwerke unter mir und der der Nachbargebäude erneuert wird und dadurch permanent tagsüber Baulärm herrscht.
Ich möchte diesbezüglich eine Mietminderung beim Vermieter beantragen. Die Wohnung misst ca. 95 qm² inklusive Balkon (ca. 4qm²), die Miete sind Brutto 1700 €.
Wie viel wäre realistisch zu fordern?
Gruß
Hallo,folgendes Problem!
Meine Mutter wohnt zur Miete,in einem 9 Mieterhaus.
Ein Mieter stört die Wohngemeinschaft seit Monaten ! Musiklärm,Schreie ,stundenlanges Klopfen, verbale Angriffe,tätliche Angriffe eisatz von Schreckschusspistole usw.. Mehrere Polizeieinsätze mit Krankenwagen ,Einweisung in Klinik nächsten Tag wieder da. Trotz Urteil ,bei wiederholtem Polizeieinsatz,keine Räumung,weil es der Gerichtsvollzieherin nicht reicht.Sie war nicht einmal vor Ort. Meine Mutter ist 85 Jahre,wohnt seit 14 Jahren in diesem Mietshaus,2 Mieter sind schon ausgezogen . Meine Mutter traut sich nicht in den Keller,wo sich auch die Waschmaschinen befinden. ich wasche nun ihre Wäsche ,komme sie immer abholen,nehme die Post heraus,weil sie sich nicht an den Briefkasten traut! Wieviel Mietminderung???
Hallo,
ich wohne im 6. Stock und bei uns im Haus soll der Fahrstuhl für 2 Monate ausfallen. Um wievile Prozent kann ich die Warmmiete kürzen? Wäre für einen Tipp sehr dankbar.
Viele Grüße
I.K.
Guten Abend,
Ich wäre für einem Rat sehr dankbar.
Es ist vielleicht ein Kleinigkeit, aber für mich was das shockierend: das schöne Baum vor unserem Wohnzimmerfenster wurde am Dienstag ausgefällen. Jetzt statt das Grün, gucken wir an eines Neubaugebaude mit vielen Fenstern. Wir haben am Nachmittags keine Schatten, das Zimmer heizt auf. Wir müssen jetzt Vorhänge kaufen um unsere Privatsphere zu schützen, was früher gar nicht notwendig war. Aber am meistens, wir vermissen das Grün und die Vogeln! Ich bin wütend, weil die Verwaltung sich entschieden haben, ohne uns zu fragen oder informieren. Wir sind im Haus das einzige Betroffene, das Baum hat keine gestört. Ich möchte ein paar Prozent Mietminderung ankündigen. Nicht wegen des Geldes, sondern wegen des Prinzips.
Glauben Sie, dass es klappen könnte?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Melinda
Hallo,
wie sieht es aus, wenn die Decke in der Wohnung einstürzt?
Der Vermieter wurde (6 Tage vor dem Deckeneinsturzt) benachrichtigt, dass die Decke einen Riss hat und Tag für Tag sich der Riss vergrößert. Doch wurde nichts gemacht. Sechs Tage, nachdem es mitgeteilt wurde, stürzte die Decke in der Wohnung.
Was muss nun als Mieter getan werden?
LG
Cara
Hallo leider ist unser Balkon nicht benutztbar da oben unter den dachplatten bzw oberhalb der firstpfetten sich die Vögel eingenisstet haben und unser Vermieter auf miene e-mail nicht auf dieses Thema reagiert hat.
Wir können nicht raus, wohnen im DG und der Balkon ist auf der Südseite.
Die Vögel machen alles mit Ihrem Kot voll und ihren Bau untensillien.
Habe zwei Kinder und aus Aktuellen anlass (Covid-19) Sollen wir es so gut wie es geht Vermeiden hier in Bayern/Schwaben.
Was können wir tun ,gibt es was?
freue mich auf eine Antwort.
LG Toni
Defekte Serienschaltung im Treppenhaus sorgt seit November 2019 für Dunkelheit ,Licht lässt sich nicht an oder ausschalten,Sturzgefahr droht da meine Frau (76J) nur noch 15% Sehleistung hat -feuchte AMD-und ich 79 Jahre bin auch nicht besser dran. Der Vermieter ist mehrfach mit Terminen auf den bestehenden Mangel hingewiesen worden .MIETMINDERUNG in welcher Höhe ist möglich ??
MfG
Volker B
Die Mieter über uns hatten einen Wasserschaden. (SCHLAUCH AN DER SPÜLE GEPLATZT. )BEI UNS KAM DAS WASSER AN DER Wand und aus der decke. Musste die Decke und der Boden entfernt werden. Seit über einer Woche steht jetzt eine trocknungsmaschine im Wohnzimmer. Mussten alles leer räumen. Können das zimmer nicht mehr benutzen. Meine Frage. Was können wir machen.
Hallo und guten Abend,
ich wäre für einen Rat dankbar.
Ich ziehe in 1,5 Wochen um, heute habe ich die Schlüssel erhalten.
1. es ist nur ein Haustürschlüssel dabei
2. die vorhandenen Küche, nicht Gegenstand der Vermietung, wurde nicht ausgebaut, somit kann ich meine Küche nicht stellen.
3. fleckig, bzw ausgebesserte, gestrichene Wände
4. keine Duschamatur
5. Müll in der Wohnung
6. keine ordentliche Wohnungsübergabe, sonder Schlüsselübergabe durch Reinigungsfrau.
Auf den Ausbau der Küche habe ich die Hausverwaltung bzw den Vermieter mehrfach angesprochen.
Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank und viele Grüße
R.
Guten Tag,
Wir haben eine Halle gemietet in der eine Werkstatt betrieben wird. Seit Juni sind nun die Sanitären Einrichtungen abgesperrt, d.h. keine Toilette und keine Möglichkeit Hände zu waschen. Auf Anfrage an den Vermieter bekam man als Antwort die Toilette wäre defekt. Kurze Zeit später hat der Vermieter die Toilette aufgesperrt, diese war nicht defekt, voll funktionsfähig. Am Folgetag war wieder abgeschlossen und ist seither zu. Wir haben gezwungener Maßen ein Behelfswaschbecken gekauft und mit Gartenschlauch angeschlossen, damit man sich wenigstens die Hände waschen kann. Für persönliche Bedürfnisse muss man Arbeit abbrechen und nach Hause fahren! Kann man in diesem Fall die Miete kürzen, und wenn ja wieviel?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wäre für Ihren Rat dankbar:
Ich habe eine eigenständige Wohnung in einer Seniorenwohnanlage. Die Räume haben ein permanent laufendes zentrales Lüftungssystem, das man nicht abstellen kann. Problem: Diese Lüftung rauscht dermaßen laut, dass ich ohne Ohrenstöpsel keine Nachtruhe zu finden vermag (da ich noch über ein einwandfreies Gehör verfüge und nicht schwerhörig bin)! Und das in der eigenen Wohnung! Dies halte ich für eklatant einschränkend und so auf Dauer nicht hinnehmbar. Den Vermieter habe ich bereits informiert, jedoch der vertröstet einen (auf ewig) mit der Kontaktaufnahme eines Technikers einer angeblich „sehr gefragten“ Firma.
Daher spiele ich mit dem Gedanken der Mietminderung. Was käme denn hinsichtlich dessen für mich in Betracht?
Vielen Dank & mit freundl. Grüßen,
R.Hunger
Hallo R Hunger,
kann die Mietsache nicht vertragsgerecht genutzt werden, ist eine Mietminderung möglich. Auch Lärm kann ein Minderungsgrund darstellen, wenn der Vermieter der Aufforderung zur Beseitigung der Mängel nicht nachkommt. Lassen Sie sich am besten von einem Mieterverein beraten, wie viel die Minderung betragen kann und welche Möglichkeiten Sie darüber hinaus haben. Die Höhe der Minderung kann nicht pauschal bestimmt werden, sondern ist vom Einzelfall abhängig. Wir bieten allerdings keine Rechtsberatung an.
Ihr Team von mietrecht.com
Guten Tag,
Ich bräuchte mal dringend Ihren Rat.
Seit genau 7 Tagen, haben wir in einem 14. Stöckigen Hochhaus keine Gasversorgung mehr. Letzte Woche wurde das Gas abgestellt, zwecks Austausch der grossen Hauptrohre zum Haus. Dort wurde ein Leck festgestellt, der sich wohl laut der Firma, die für diesen Zweck beauftragt wurde, im Haus befindet. Daraufhin wurde das Gas komplett abgestellt. Ergo können wir weder kochen noch duschen. Denn beides wird durch die Gasversorgung getätigt. Nach merhmaligem Aufruf nach einem Handeln der Hasuverwaltung. Ist bis jetzt immer noch nichts passiert.
Alle Mieter bekamen sehr patzige bzw. teilweise überhaupt keine AUskunft über die Beseitigung des Problems. „Mir persönlich wurde sogar als Schlußwort, mehr als dass wir an dem Problem arbeiten kann ich Ihnen nicht sagen. Seien Sie sogar froh, nicht in die Luft gegangen zu sein! “
Was können wir als Mieter da machen, welche Mietminderung steht uns diesbezüglich bevor.
Vielen Dank für Ihre Informationen!
Hallo,
letztes Jahr im Sommer wurde unser Müllplatz restauriert. Seit Juni 2018 befindet sich nun der Müllplatz vor unseren Wohnzimmer- wie Schlafzimmerfenstern. Nun haben wir vor wenigen Wochen erfahren, dass der Müllplatz jetzt endgültig vor unserem Fenster bleibt. Er wird umbaut und abgeschlossen. Aber seit letztem Jahr haben wir zum einen das Geruchsproblem (Fliegen, usw) und auch ein extremes Lärmproblem. Die anderen Mieter werfen ihren Müll zu unmenschlichen Zeiten teilweise nach 21-23 Uhr weg. Und nicht nur Hausmüll sondern auch Glas ohne Rücksicht zu nehmen.
Nun bietet uns die Hausverwaltung 10 % Mietminderung an. Ist dies rechtskräftig? Können wir auch rückwirkend etwas machen? Steht uns eine größere Minderung bei?
Hallo Marie K.,
ob hier eine höhere Minderungsquote möglich ist, können wir nicht einschätzen. Am besten wenden Sie sich für eine rechtliche Beurteilung an einen Mieterverein oder einen Anwalt. Dort können Sie abklären, welche Optionen Sie haben und ob das Angebot der Hausverwaltung angemessen ist.
Ihr Team von mietrecht.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wohne seit 9 Jahren in einer Schimmel wohnung wurde immer Beschuldigt nicht genung gelüftet zu haben, möchte Ausziehen finde keine Wohnung die zu Bezahlen sind! Damit die Miete erhöhen sanieren die während wir im wohnung sind 3 ,schön und gut das Problem habe kein Bad mehr,meine Töchter und ich Leiden sehr ! 2 Tage Arbeit 4 Tage Pause.
Habe die Mietegekürzt… können sie mir Etwas Raten wo ich weiter machen kann .
Ps: Meine 13 Jährige und ich haben nur noch Kopf schmerzen und Allergien!
Danke
Ria
Meine Tochter hat ein Wasserschaden im Bad.Darauf hin wurde ein Klemtner bestellt.Der baute das Spülbecken
aus und die Wanne.Stemmte die Leitungen auf nahm die verkalten Teile herraus diese Arbeit dauerte zirka 3Tage.Dann wurde ein Gerät angestellt damit das Trockenverfahren lauft zirka 3Wochen.
Wir haben seit einer Woche im Bad und in der Küche Trocknungsgeräte weil wir feuchte Wände haben die durch ein Rohr Bruch im Obergeschoss passiert ist . die Küche hat dadurch 32 Grad und das Bad 40 Grad Temperatur . Wieviel mietminderung kann ich ansetzen ?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas D.
Am 11.04.2019 mußte ich einen Notfall melden: aus dem Heizungsverteiler trat Wasser aus. Habe seitdem keine Heizung. Wieviel % kann ich die Miete mindern?
Hallo Ute L.,
eine pauschale Aussage zur Minderungshöhe ist nicht möglich, da diese vom Einzelfall abhängt. Eine Minderungstabelle kann Ihnen einen Überblick zu möglichen Quoten bieten oder Sie lassen Sich diesbezüglich bei einem Mieterverein beraten. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr Team von Mietrecht.com
Wir haben seit Mitte Juli ein Baugerüst an unserem haus, für einfache Malerarbeiten, erst stand es wochenlang vor unserem Schlafzimmer Fenster, wodurch wir bei den heißen Temperaturen nicht unbeaufsichtigt lüften konnten (erhöhte Einbruchgefahr) jetzt steht es seit einigen Wochen auf der anderen Seite des Hauses an unserem Balkon und direkt vorm Badezimmerfenster, wodurch des weiteren erhöhte Einbruchgefahr besteht. Es werden nur ein paar Balken gestrichen, was eigtl in einer Woche abgeschlossen ist.
heizung 4-5 mal defekt immer im winter und dies seid 6-7 jahren!stadt weis bescheid,dass die heizung zu alt und es gibt keine ersatzteile mehr!! heute wieder!wieviel prozent kann ich miete mindern?bitte um antwort!danke.
Hallo nelson r.,
eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt. Sie können eine Mietminderungstabelle als Orientierung nutzen. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir, dass Sie sich an einen Mieterverein wenden und mit diesem die Minderungsrate besprechen.
Ihr Team von Mietrecht.com
1) Kann man die Miete kürzen wenn die Außenanlage sehr ungepflegt ist.
2) wenn Paletten und sonstiges direkt im Eingangsbereich abgestellt wird.
Was kann ich da unternehmen.