Mietminderung bei eingeschränkter Wohnqualität
Trautes Heim, Glück allein. Für viele Menschen sind die eigenen vier Wände ihr Rückzugsort, wo sie sich entspannen und sich wohlfühlen möchten. Doch so mancher Umstand kann die Qualität des Wohnens beeinträchtigen: Schimmel in den Wänden, Ungeziefer im Keller und schallender Lärm nachts um drei sind nur einige Beispiele.
Aber wenn ein Mieter die eigene Wohnung nicht mehr uneingeschränkt genießen kann, muss er dann trotzdem noch die volle Miete bezahlen?
Wann Mietern eine Mietminderung zusteht, wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Mietminderung regelt und wie Mieter bei einer Mietminderung vorgehen sollten, verrät Ihnen dieser Ratgeber.
Das Wichtigste zur Mietminderung
Mieter haben Anspruch auf Mietminderung, wenn die Nutzung der Wohnung laut Mietvertrag durch einen Mangel oder aufgrund einer fehlenden Eigenschaft eingeschränkt ist.
Das Recht auf eine Minderung der Miete tritt automatisch ein, wenn die Mängel in der Wohnung festgestellt werden.
Damit Mieter eine Mietminderung beanspruchen können, müssen sie bei ihrem Vermieter eine Mängelanzeige einreichen.
Wie können Sie eine Mietminderung oder die Behebung von Mängeln durchsetzen?
- Form: Die Ankündigung einer Mietminderung ist gemeinsam mit einer gut begründeten Mängelanzeige in Schriftform beim Vermieter einzureichen.
- Abwägung: Mieter sollten genau abschätzen, ob die Tauglichkeit der Wohnung tatsächlich gemindert oder aufgehoben ist (vgl. § 536 Abs. 1 BGB).
- Hilfe von den Experten von CONNY: Das Team von Mietrechtsexperten kann Sie bei der Bewertung des Mangels und einer möglichen Mietminderung sachkundig unterstützen.
- Unkomplizierte Online-Bewertung: Anhand von Fotos und einer Mängelbeschreibung können die Experten des Mieterportals das Ausmaß der Mängel sowie die Höhe einer möglichen Mietminderung für Sie bewerten.
- Qualifizierte Mängelbeschreibung: Auf Ihren Wunsch hin kann das fachkundige Team des Mieterportals auch eine qualifizierte Mängelanzeige an den Vermieter übermitteln.
Ihr Vorteil bei der Beauftragung der Experten von CONNY: Anders als bei einem Anwalt tragen Sie nur ein geringes Kostenrisiko, denn zunächst zahlen Sie lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro. Nur wenn dank der Unterstützung des Teams die Miete erfolgreich gesenkt bzw. die angezeigten Mängel beseitigt werden konnten, entstehen weitere Gebühren (Erfolgshonorar).
Inhaltsverzeichnis
Literatur zum Thema Mietminderung
Wichtige Themen rund um die Mietminderung
Was bedeutet Mietminderung?
Mietminderungen können in zwei verschiedenen Fällen in Kraft treten:
- In der Wohnung tritt ein genereller Mangel auf, die die Nutzung einschränkt.
- Die Wohnung weist bestimmte Eigenschaften nicht auf, die laut Mietvertrag zugesichert wurden.
In beiden Fällen besteht vonseiten des Mieters Anspruch auf eine Mietminderung, sprich eine Kürzung der zu zahlenden Miete. Diesen Anspruch kann er einseitig ohne die Zustimmung des Vermieters geltend machen. Das bedeutet, dass er ab dem Zeitpunkt, ab dem er seinem Vermieter den Mangel angezeigt hat, seine Mietzahlungen kürzen kann. Die Höhe der Mietminderung kann er eigenmächtig bestimmen, um des lieben Friedens willen sollte er hier jedoch nicht übers Ziel hinausschießen.
Die Mietminderung kann so lange bestehen, wie die Einschränkung der Wohnungsnutzung andauert. Sobald der Mangelzustand behoben ist, muss der Mieter die Mietzahlung wieder in vollem Umfang entrichten.
Erfolgt die Kürzung der Zahlung von der Gesamtmiete und nicht nur von der Nettokaltmiete, muss die Mietminderung in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt und diese vom Vermieter entsprechend aufgestellt werden.
Andernfalls kann es passieren, dass die Mieter im Falle einer Nachzahlung für die Betriebskosten einen Teil ihrer Mietminderung zurückzahlen müssen – was natürlich nicht rechtmäßig ist.
Vermieter, die Probleme bei der Abrechnung vermeiden möchten, sollten deshalb die Mietminderung ausschließlich auf die Nettokaltmiete anrechnen.
Die mietrechtliche Regelung zur Mietminderung findet sich im § 536 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Wie hoch darf die Mietminderung ausfallen?
Um wie viel die Miete im Falle einer Mietminderung gekürzt werden kann, richtet sich nach der Schwere und der Dauer des Mangels. Wer wissen möchte, wie hoch eine Mietminderung in seiner individuellen Situation ausfallen kann, sollte sich vom Mieterverein oder von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Außerdem kann er sich an früheren Urteilen zur Mietminderung von deutschen Gerichten orientieren: Eine fehlende Einbauküche, die laut Mietvertrag in der Wohnung hätte vorhanden sein müssen, rechtfertigte z. B. laut dem Landesgericht Dresden eine Mietminderung von 20 Prozent (Urteil von 2001).
Mietern wiederum, deren Wohnung nach einem Brand mit unbekannter Ursache völlig unbewohnbar war, erließ das Landesgericht Frankfurt/Main die Miete um 100 Prozent (Urteil von 1996).
Kann eine Mietminderung nachträglich geltend gemacht werden?
Folgendes Fallbeispiel: Angenommen ein Mieter stellt einen Mangel in der Wohnung fest, teilt diesen jedoch nicht umgehend dem Vermieter mit. Möglicherweise weil er versuchen möchte, das Problem selbst zu beseitigen, oder um abzuschätzen, wie gravierend der Mangel tatsächlich ist.
Nach einem Monat muss er feststellen, dass die Lebensqualität in der Wohnung erheblich beeinträchtigt wird, und zeigt die Situation doch beim Vermieter an.
Kann er nun eine Mietminderung auch rückwirkend geltend machen für den Monat, in dem er selbst schon von dem Mangel wusste, der Vermieter jedoch nicht?
Prinzipiell ist eine nachträgliche Mietminderung nicht möglich. Denn obwohl das Mietminderungsrecht in dem Zeitpunkt einsetzt, in dem der Mieter das Problem in der Wohnung bemerkt, kann die tatsächliche Mietminderung erst erfolgen, wenn der Vermieter in Kenntnis gesetzt wird.
Eine Ausnahme zu dieser Regelung besteht, wenn der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Einzugs bestand, der Mieter aber erst später davon Kenntnis nimmt.
Hat er den Mangel aufgrund eigener Fahrlässigkeit nicht früher wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Mietminderung.
Gründe für Mietminderung: Wann ist es möglich, die Miete zu mindern?
Damit eine Mietminderung berechtigt ist, muss der Nutzen der Wohnung aufgrund von Mängeln eingeschränkt sein. Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung dem Zustand entspricht, der im Mietvertrag festgelegt ist.
Wird die Wohnqualität durch das Selbstverschulden des Mieters oder aufgrund unerheblicher Mängel eingeschränkt, ist eine Mietminderung nicht berechtigt. Gleiches gilt für Beeinträchtigungen, die zum allgemeinen Lebens- oder Mieterrisiko gehören sowie für sozial übliche oder ortsübliche Gegebenheiten. Unter letzteren werden Umstände bezeichnet, die der Lage der Wohnung zuzuschreiben sind. Diese Einschränkungen, z. B. die Lage neben einem Kindergarten und der damit verbundene Lärm, nimmt der Mieter wissentlich in Kauf, wenn er sich für diese Wohnung entscheidet. Daher kann für solche Gegebenheiten keine Mietminderung geltend gemacht werden.
Inwieweit Mängel als unerheblich gelten, ist nicht immer eindeutig zu beurteilen. Demzufolge kann es schwierig sein einzuschätzen, wann ein Umstand eine Mietminderung billigt: Mäuse, die sich in großer Zahl im Keller eingenistet haben, berechtigen natürlich eine Mietminderung. Was aber, wenn nur eine einzelne Maus im Keller gesichtet wird? Dieser Fall ist eher zum allgemeinen Lebensrisiko zu zählen, denn bei aller Sorgfalt kann nicht immer vermieden werden, dass sich ein solches Tierchen in den Keller einschleicht. Erst wenn das Erscheinen von Mäusen als Plage wahrgenommen wird, ist eine Mietminderung berechtigt.
Im Folgenden führen wir die häufigsten Mietminderungsgründe auf:
Mietminderung wegen Lärmbelästigung
Mietminderung wegen Lärmbelästigung erfolgt u. a. bei:
- Baulärm durch eine benachbarte Baustelle
- Nachbarn, die lautstark streiten oder Musik hören
- bellenden Hunden
- Störung der Nachtruhe
- schlechter Schallisolierung
- Lärm durch Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen im Wohnhaus
Spezielle Infos zur Mietminderung wegen Belästigungen
Mietminderung wegen Feuchtigkeit
Feuchtigkeit und Schimmelbildung kann u. a. in folgenden Fällen eine Mietminderung berechtigen:
- feuchter Keller
- undichtes Dach oder Fenster führt zu Eindringen von Regenwasser
- Schimmelbildung durch Neubaufeuchtigkeit
- Schimmelbildung durch Wärmebrücken
- Schimmelbildung an den Möbeln durch feuchte Wände
Spezielle Infos zur Mietminderung wegen Feuchtigkeit
Mietminderung wegen Strom-, Warmwasser- oder Heizungsausfalls
Wer in der dunklen, kalten Wohnung sitzt, kann in vielen Fällen Mietminderung beanspruchen. Einige Beispiele:
- Ausfall der Heizung im Schlaf- oder Kinderzimmer
- Ausfall der Heizung in der gesamten Wohnung
- Ausfall des Warmwassers im Badezimmer
- Ausfall des Warmwassers in der gesamten Wohnung
- Ausfall der Stromversorgung in der gesamten Wohnung
- Defekt am Lichtschalter
Spezielle Infos zur Mietminderung wegen Strom-, Warmwasser- oder Heizungsausfalls
Mietminderung wegen fehlender Eigenschaften der Wohnung
Entspricht eine Wohnung nicht den Vorgaben, die im Mietvertrag angegeben sind, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Mietminderung. Dies kann z. B. der Fall sein bei:
- fehlender Einbauküche
- zu geringer Quadratmeterzahl
- fehlenden oder defekten Geräte, die vertraglich bereitgestellt werden müssen
- fehlendem Stellplatz für Fahrzeuge
- fehlendem Kellerabteil
- fehlenden Türen in der Wohnung
Spezielle Infos zur Mietminderung wegen Mängeln in der Wohnung
Spezielle Infos zur Mietminderung wegen Mängeln durch bauliche Maßnahmen
So können Mieter die Mietminderung ankündigen
Angenommen ein Mieter fordert die Mietminderung, weil die Küche wegen Defekten nicht nutzbar ist, obwohl sie gemäß vertraglicher Vereinbarung Bestandteil der Wohnungsausstattung ist.
Dann sollte er zunächst seinen Mietvertrag aufmerksam durchlesen, ob die Defekte dort nicht bereits Erwähnung finden und der Vermieter möglicherweise eine Reparatur in naher Zukunft ankündigt.
Ist dies nicht der Fall, sollte er den Vertrag hinsichtlich Klauseln zu Kleinreparaturen überprüfen. Oftmals legt der Mietvertrag fest, dass Schäden, deren Beseitigung einen festgelegten Kostenrahmen nicht übersteigen, vom Mieter selbst zu beheben sind. Nur wenn der besagte Defekt der Küchengeräte nicht unter diese Klausel fällt, ist die Mietminderungsrecht berechtigt.
Um die Mietminderung geltend zu machen, muss ein Mieter seinen Anspruch nicht erst beim Vermieter oder bei einem Gericht beantragen, da das Mietminderungsrecht automatisch eintritt, sobald die Mängel festgestellt werden.
Er sollte aber eine Mängelanzeige bei seinem Vermieter machen, nur dann ist er zur Mietminderung berechtigt. Diese ist in schriftlicher Form zuzustellen. Wichtig ist hierbei, dem Vermieter ausreichend Zeit einzuräumen, um das Problem zu beheben, bevor die Mietzahlung gekürzt wird. Zudem kann es hilfreich sein, das Problem mittels Fotos zu dokumentieren.
Neben Auflistung der Mängel sollte das Schreiben auch die Mietminderung ankündigen und begründen. Für die Ankündigung einer Mietminderung existiert kein Formular, sie kann also formlos gestellt werden. Im Folgenden finden Sie ein Muster, wie ein solches Schreiben aussehen kann.
Vorlage – Ankündigung einer Mietminderung
[Empfänger: Name + Adresse]
[Ort, Datum]
Mängelanzeige – Mietminderung für die Wohnung/das Haus (Adresse, Stockwerk, eventuell genaue Lage wie Vorder-oder Hinterhaus, rechts/ links/ Mitte)
Sehr geehrte(r) Frau / Herr […],
hiermit weise ich Sie auf folgende Mängel in oben beschriebener Wohnung/in oben beschriebenem Haus hin:
[Auflistung der Mängel mit möglichst genauen Informationen: was, wo]
Diese Mängel bestehen seit [Datum oder Zeitraum].
Ich möchte Sie bitten, die oben beschriebenen Mängel zeitnah und spätestens bis zum […] zu beheben. Dabei berufe ich mich auf § 536 BGB, der den Vermieter zur Instandhaltung des Mietobjekts verpflichtet.
Da die Gebrauchstauglichkeit der betreffenden Wohnung/des betreffenden Hauses gemäß Vertragsvereinbarung in nicht unerheblichem Maße eingeschränkt ist, besteht ein Anspruch auf Mietminderung. Ich werde deshalb die Miete um den monatlichen Betrag von [… Euro] (das sind […]% der Gesamtmiete) kürzen, bis die Mängel behoben wurden.
Für die Mietminderung bitte ich um Ihr Verständnis.
Um Ihnen die Situation zu veranschaulichen, lege ich Ihnen zu Dokumentationszwecken folgende Bilder oder Protokolle bei.
Ich stehe für eine Terminabsprache bezüglich der Beseitigung der Mängel zur Verfügung. Sie erreichen mich unter folgenden Kontaktdaten: […]
Mit freundlichen Grüßen
[…]
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Weiterführende Literatur zum Thema Mietminderung
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietminderung:
- Ropertz, Ulrich (Autor)
- Bredereck, Alexander (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-21 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Die Boiler für die Warmwasserversorgung im Keller soll Anfang November in unserem Mietshaus getauscht werden. Es werden neue Edelstahlboiler verbaut. Die Arbeiten sollen 3 Tage in Anspruch nehmen ( wenn alles gut geht ) Diese Vor- Information hatte jeder Mieter in seinem Briefkasten.
Ist es zumutbar, dass man drei Tage auf Warmwasser verzichten muss? Zumal man nicht weiß, ob die Arbeiten wirklich in drei Tagen abgeschlossen sind, es kann ja immer mal etwas dazwischen kommen und es ist dann November, nicht wissend, wie kalt es dann sein wird. Ist in dem Fall eine Mietminderung zulässig oder muss ich einfach damit leben?
Endlich habe ich mal einen kleinen Überblick bezüglch Metminderung bekommen. Vielen Dank für diesen Beitrag.
Hallo
seit dem 21.Nov. wohne ich OHNE Waschbeken im meinem Badzimmer (aufgrund Wasserschaden in der darunter liegende Wohnung, haben die handwerker mein waschbeken abmontiert, damit kein ‚wasserschaden mehr steht“ musste bei mir im bad die wand perforiert werden und haben an der aussenwand ein gerät montiert damit es alles ‚trocken wird‘ es ist aber NICHTS passiert) zusätzlich habe ich schimmel am badfenster bekommen obwohl ich 2-3 mal täglich lüfte. Habe schon die Hausverwaltung per Email informiert, mit bildern.
Ich kann nicht lange SO leben, ohne waschbecken, Schimmel ist auch da… Ich will eine Mietminderung
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?
Vielen Dank für jede Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Ursula F
Hallo ursula,
der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung bzw. das Bades ist nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Das kann die Ankündigung einer Mietminderung begründen. Sie können dem Vermieter dies schriftlich mit der Bitte um zeitnahe Beseitigung der Mängel und einer Fristsetzung zukommen lassen. Wie hoch die Minderungsquote anzusetzen ist, sollten Sie allerdings mit einem Mieteverein abklären. Denn eine zu hohe Quote kann ein Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen, wenn sie diese dann anwenden. Die Miete mindern können Sie in der Regel dann, wenn der Vermieter die Frist zur Beseitigung nicht einhält. Empfehlenswert ist in diesem Fall die Beratung durch einen Mieterverein immer.
Ihr Team von mietrecht.com
Mein Vermieter verbietet mir eine sat Antenne am Haus zu befestigen! Ich finde das Ungeheuerlich. Was kann ich dagegen tun?
HAllo Eberhard W.,
der Vermieter hat in der Regel das Recht, bauliche Maßnahmen an der Fassade bzw. am Gebäude zu untersagen. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Anlage anders aufzustellen, ist das Befestigen ohne Zustimmung nicht möglich.
Ihr Team von mietrecht.com
Das Badezimmer schließt nicht gut und kann daher nicht abgeschlossen werden. Schon ätzend, wenn man zur dritt lebt und eine Privatsphäre haben möchte. Wir haben den Vermieter mehrmals kontaktiert, aber die Tür ist immer noch kaputt. Das schadet unserer Wohnfreude, und ich denke, deshalb haben wir das Recht auf Mietminderung.
Mein Onkel plagt der Lärm wegen Renovierungsarbeiten in der Nachbarwohnung und einer benachbarten Baustelle. Danke für den Hinweis, dass das österreichische Immobilienrecht für den Lärm durch eine Renovierung keine Mietminderung abdeckt. Ich werde ihm sagen, dass aber eine Mietminderung wegen schlechter Schallisolierung beantragen kann.
Hallo,
Wir sind seid Ende April 2019 in einem Einfamilienhaus (Erstbezug) zur Miete eingezogen.
Zu diesem Objekt gehören zwei nebeneinander ausgewiesene, zum Haus gehörende Stellplätze (ein Carport und ein offener Stellplatz).
Bei der Planung vom Eigentümer wurde der Stellbereich für die Müllentsorgung fehlerhaft ausgeführt, was zur Konsequenz hat, das sowohl wir als Mieter als auch die Müllabfuhr nur Zugang zu den Müllbehältern erhält, wenn wir das Auto vorher ausparken.
Als der Vermieter von mir offiziell via E-Mail dazu informiert wurde (inkl. Bildnachweis) und sich vor Ort die Nutzungseinschränkung begutachtet hat, wurden wir lediglich von ihm darüber in Kenntnis gesetzt, das dies
1. sein Eigentum sei und
2. er bei sich daheim gleiche Bedingungen hat und damit bestens zurecht kommt.
Angesprochen auf die eingeschränkte Nutzungsbedingung und den möglichen, baulichen Veränderungsmassnahmen seitens des Vermieters zur Behebung des Mangels oder alternativ einer Mietminderung wurde uns mitgeteilt, das dies alles nicht in Frage käme und wir uns mit der Situation einfach zufrieden geben sollen.
Unser EFH ist eines von 4 und nur bei unserem EFH besteht die oben geschilderte Nutzungseinschränkung.
Alle zahlen dieselbe Miete.
Zu Ihrer Info – der Vermieter hat vor Zeugen mündlich eingestanden, einen Planungsfehler begangen zu haben, diesen aber nicht beheben bzw. kompensieren wird.
Wie kann ich mich dagegen wehren?
Mit freundlichen Grüßen,
Tim S.
Hallo
Wieviel Zeit muss ich meinem Vermieter geben um einen großen Wasserschaden im gesamten Kellergeschoss in dem sich auch meine Küche befindet zu beheben, bevor ich die Miete mindere?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike
Hallo
Bei mein Nachbar Reihenhaus ist ein Rohr Bruch vom Bodenheizung her entstanden. Da das auch mal bei mir im Haus war hat die Versicherung auch bei mir im Haus den ganzen Boden am entkernt. Wir können Küche Wohnzimmer Esszimmer nicht mehr nutzen und müssen über ein gerüsst in die 1 Etage rein da wir auch Eingangstüre nicht nutzen können. Mit 6,Personen Haushalt sind wir vom Eigentümer in die oberen Zimmer verbannt worden. Der Eingangsbereich die Küche ess und Wohnbereich ist zu gleich unser Schlafzimmer geworden. Wobei kochen überhaupt nicht klappt. Bauzeit wird auf 3 Monate geschätzt. Wieviel wäre hier die minderung( laut Info 100 Prozent) und wer übernimmt meine Unkosten wie zb. Essen täglich 50 bis 70 Euro?
Viele dank im voraus
hat folgendes Problem, wir wohnen in der zu beanstandenen Wohnung seit 25 jahren. Wir wurden schon sehr viel verkauft immer wider neue Eigentümer. Dann haben wir im vergangene Jahr wieder einen neuen Eigentümer bekommen. Dann war die Toilette locker und eine Firma kam und wollte den Schaden reparieren und dabei stellte man fest, das der komplette Fußboden einschließlich der Mosaikfliesung auf einem aufgeweichten Untergrund stehen, der bereits so vor sich schimmelte. daraufhin wurde die Sanierung angeordnet und verschiedene Firmen um Preisangebote eingeholt worden und das zieht sich jetz schon über einen Zeitraum von 7 Monaten hin. In der ersten zeit konnte man den Schimmel schon riechen, weil ich aber bei Tag und nacht das Fenster offen habe war ich dann erkrankt denn es ist schlecht in der Nacht aus dem Bett ins eiskalte Bad und da sein Geschäft zu machen. Auch die Erinnerung an die Sanierung hat bisher noch leinen Erfolg gebracht hier schimmelt es weiter so vor sich hin. Kann ich jetzt die Mietminderun für den gesamten Zeitraum von 7 Monaten und mit wieviel Prozent erheben. Ich bin schwerbehindert mit Ausweis 50 % und mein Mann 40 Prozent ohne Ausweis. Und darf ich den Vermieter die Ankündigung schreiben oder sollte das besser ein Anwalt machen.
hat ein verschimmeltes Bad was dem Vermieter seit 7 Monaten bekannt ist es wird keine Sanierung gemacht nur immer wieder verschoben
Hallo Gudrun W.,
eine Ankündigung zur Mietminderung können Mieter ohne einen Anwalt verfassen. Möchten Sie das Schreiben rechtlich absichern, ist ein Anwalt oder die Unterstützung des Mietervereins zu empfehlen. Bezüglich der Höhe der Minderungsquote ist eine pauschale Aussage nicht möglich, da dies vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist. Lassen Sie sich diesbezüglich bei einem Mieterverein beraten.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
wird eine Mietminderung wegen monatelangem Baulärm in der Nachbarschaft für den Mieter dadurch ausgeschlossen, dass im Mietvertrag steht: „Es wird darauf hingewiesen, dass mit Baumaßnahmen im Wohnhaus bzw. im Wohnumfeld noch zu rechnen ist.“? Der Mietvertrag wurde 2011 geschlossen, die Baumaßnahme erfolgt jetzt. Bei Einzug vor einigen Jahren war sie nicht abzusehen.
Danke
Hallo,
wenn man zu einem bestimten Zeitpunkt eine Mietminderung angekündigt hatte, weil die Heizung für eine Zeit ausgefallen ist, gibt es dann eine Ablaufffrist, bis zu der man die Miete hätte kündigen müssen?
Ich finde dazu leider nichts.
Hallo Ralf P.,
in der Regel kann ein Mietminderung erfolgen solange der Mangel besteht und nicht beseitigt ist. Wurde der Mangel beseitigt oder besteht nicht mehr, kann nur für die Zeit gemindert werden, in welcher er vorhanden war. In der Regel sollte ein Minderung in bei der folgenden Mietzahlung geltend gemacht werden und nicht erst Monate später. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterverein zu wenden, eine solche Beratung können wir nicht anbieten.
Ihr Team von mietrecht.com
bin ich verpflichte wenn es zu einer mietminderung gekommen ist den betrag zurückzu zahlen wenn der schaden behoben wurde vom vermieter …. lg.
Hallo Wunderlich A.,
in der Regel muss nachdem der Schaden behoben ist nur die eigentliche Miete wieder gezahlt werden. Eine Mietminderung soll während der Zeit des Schadens ausgleichen, dass eine vertragsgemäß,äße Nutzung der Mietsache nicht möglich ist. Zurückgezahlt werden muss sie in der Regel nur dann, wenn die Minderung unberechtigt war.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo, bin April 2017 eingezogen (ohne dass ich die Wohnung vorher gesehen habe). gleich nach dem Einzug habe ich gemeldet dass meine Fenster Feuchtigkeit aufweisen, da sagte der Hausmeister ich möchte das doch erst einmal abwarten und weiter beobachten,
2017 November habe ich wiederum gemeldet dass meine Fenster Feuchtigkeit aufweisen, dass ich auch vorne wasser drinne zu stehen habe und dass meine Schaniere anfangen zu rosten.Da sagte er mir, dass ich neue Fenster bräuchte und dieses bis spätestens April nächsten Jahres bekomme. abwartet … habe mich dann April 2018 bemüht dass ich neue Fenster bekomme.
Da meinte der Hausmeister dann zu mir ICH müsste die Fenster beantragen, ich habe ihn dann noch mal erklärt was alles für Mängel an den Fenstern ist und habe zu ihm auch gesagt woher ich denn das wissen soll dass ich neue Fenster brauche, vielleicht reicht auch nur neue Schaniere neue Gummis. Dann 2018 November war ich beim Vorstand gewesen habe mich dann dort beschwert dass nichts passiert . daraufhin kam der Hausmeisterin Dezember 2018 und hat dann uns vorgeworfen ,warum wir das nicht schon eher gemeldet haben. Dann haben wir wiederum abgewartet und jetzt habe ich am 5 Februar 2019 ein schreiben verfasst wo ich dem Vermieter eine vierwöchige Frist gebe um die Mängel zu beseitigen oder ich sonst einen Mietminderung von 20% anstreben. Einige Mängel wurden gleich an diesem Tag wo ich das Schreiben eingereicht habe behoben, aber wiederum die Fenster hat sich nichtz getahn. Ich durfte den Hausmeister hinterhertelefonieren dass sich die Fensterbauer sich noch nicht gemeldet haben .Am 12.02 kam denn die Fensterbauer , haben sich denn die ganzen Mängel angeguckt, haben die Fenster auch soweit alles ausgemessen ,meinten dann zu mir ich bräuchte neue Fenster ,diesen Antrag müssten sie bei der Vermietung einreichen dass bewilligt wird.
Ich habe jetzt gewartet bis die Frist verstrichen ist, am 8.03 habe ich sie schriftlich darauf hingewiesen dass ich von der Mietminderung Gebrauch nehme. Am 12.03 war ich bei der Vermietung gewesen und die meinten ich müsste mir das genehmigen lassen dass ich eine Mietminderung machen darf. Was mach ich falsch? Was darf ich ?
Uns fehlt ein Badezimmer in der etagenwohnung
(außerhalb der abgeschlossenen Wohnung) einhalbe Etage tiefer
Hallo
Ich habe mal eine Frage
Vor ca 3 Wochen waren 5 Leute (darunter 2 meiner Vermieter und ein Gutachter) in meiner Wohnung und haben sich den Wasserschaden bei mir im Bad angeschaut. Dieser war bei meinem Einzug am 01.03.2018 bereits vorhanden, die Fliesen waren leicht weiß verfärbt und die türzarke unten war etwas angegriffen. Da hieß es, es wäre alles ok. Nun ist der Stand: meine Dusche muss rausgerissen werden und es müssen trocknungsgeräte reingestellt werden. Da dauert ca drei Wochen. Kann ich für diese Zeit eine mietminderung fordern und wenn ja von wie viel Prozent?
Hallo Daniela o.,
ist das Bad nicht vertragsgemäß nutzbar, kann eine Mietminderung für den Zeitraum der Beeinträchtigung greifen. Wie hoch diese ist, hängt vom Einzelfall ab, daher können wir das pauschal nicht bestimmen. Hier kann Ihnen ein Mieterverein weiterhelfen und auch gängige Mietminderungstabellen bieten einen Überblick zu möglichen Minderungsquoten.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo,
Seit 5 Monaten haben wir keinerlei Mülltonnen mehr. Als der Vermieter angesprochen wurde, kam nur die Antwort, dass er sich darum kümmere. Mittlerweile stapelt sich Müll im Treppenhaus.
Kann man in dem Fall eine Mietminderung vollziehen? Und wenn ja, über wieviel Prozent?
LG
Hallo anna k.,
fehlenden Mülltonnen können durchaus einen Mietmangel darstellen und somit ein Mietminderungsgrund sein. Wie hoch die Minderung sein kann, sollten Sie mit einem Mieterverein abklären.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo mein Mietvertrag besteht seit 2016 , mit einer älteren kranken Frau die wöchentliche zur Blutwäsche muss und deswegen oft nicht klar denken kann . Der Mann faul und mitteilen hab ich seit den ersten Minuten so im Gefühl den sobald seine Frau nicht in der Nähe war machte er mir anzügliche Bemerkungen und betrunken werden sie auch schnell unverschämt beide.
Die Erste Zeit war es mir fast schon egal denn ich war die meiste Zeit eh nicht da aber genau da fangten die kuriosesten Erklärungen für fast monatliche Zettelchen von Verbrauch und was sie haben möchte auf einem Zettelchen den weder ich verstehe noch dritte wie das Amt, geschweige den hatte ich Verbrauch von Strom obwohl ich nicht Mal von einem Jahr überhaupt 1 vollen Monat Zuhause war musste ich trotzdem 300 € Strom nachzahlen. Na ja hab ich alles mitgemacht seit 03\2018 bin ich täglich Zuhause und merke das hier was gewaltig schief läuft. Den ich war nicht Mal 3 Monate Zuhause und soll 215 € Wasser Verbraucht haben , mehr als 6000 Liter??? Dann fiel bei mir die Sicherung raus und es klingelt meine Vermieterin sie hat in der Küche also Herd Mikrowelle und Kühlschrank funktionieren nicht mehr, mein Freund ging mit ihr zu ihrem Sicherungskasten und da war alles in Ordnung!!!
Nur bei mir am Sicherungskasten fiel eine Sicherung raus , merkwürdig oder ??
Ich erwähnte dies da erzählt sie mir was von Wechselstrom und das dies passieren könnte.
Ah haa, nur vor Weihnachten bemerkten wir das er in der Garage war und sie aber zu gesperrt hat. Musik lief und ich machte für drei Sekunden alle Sicherungen runter, plötzlich war keine Musik mehr in seinem Schuppen.
Der Stromzähler ist weder neu noch verplommt im Netz steht das dieser Zähler nicht in Deutschland zugelassen ist und für keine Verrechnungszwecke gültig ist.
Doch meine Vermieterin ist sich keiner Schuld bewusst, geschweige denn sie verlangt momentan von mir die Mietkaution die ich mündlich mit ihr abgesprochen habe bei Vertragsabschluss das ich mich zu späteren Zeitpunkt es abbezahlen kann.
Nur da ich jetzt noch seit August 2018 kein Warmwasser mehr habe und auf mehrere Male Anreden nichts passierte schriftlich daraufhin wies , haben sie selber daran Rum gefummelt und jedesmal wollten sie mir erklären daß es gehen soll.
Nur bis heute geht es nicht und ich bin ratlos , den seit kurzem hab ich auch bemerkt das ich Mäuse im Fussboden habe sie kratzen nachts an der Schlafzimmer Wand und wo ich ihn voll gelabert hab deswegen sagte er nur betrunken, ach ich glaube er hätte wieder ne Mäuse Familie den er hatte auf seiner Werkbank mäusekot…
Von ihr kam nur das die durch mich da sein müssten ja nein ist klar.
Kann mir bitte bitte jemand helfen, was soll ich tun ???
Und wie würdet ihr das mit der Mietminderung angehen bei all den Kuriositäten…?
Danke für eure Aufmerksamkeit und bin um jeden Rat froh.
Melanie
Hallo Melanie T.,
in Ihrem Fall empfehlen wir Ihnen, sich ausführliche bei einem Mieterverein beraten zu lassen. Die Mitarbeiter dort können Sie bezüglich der richtigen Vorgehensweise unterstützen.
Ihr Team von mietrecht.com
Hallo mein Vermieter hat in der Waschküche sämtliche Steckdosen verschlossenen außerdem hat er den Wasserhahn mit einem schloss zugemacht wieviel mietminterung kann ich Geldent machen ich kann ja jetzt nicht mehr waschen. Gruß Heinz
Wie hoch kann eine Mietminderung sein, wenn eine Wohnung 14 Tage wegen Bauarbeiten (Austausch der Wasserleitungen) nicht bewohnt werden kann? Die Mieterin ist Mutter eines 4 Wochen alten Babys und ist auf frisches Wasser, staubfreie Luft, Zugang zu allen Zimmern, Benutzbarkeit der Küche und Ruhe am Tage angewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies
19. November 2018
Hallo Marlies G.-F.,
die Höhe einer Mietminderung ist in der Regel vom jeweiligen Einzelfall abhängig und kann pauschal nicht benannt werden, Gängige Mietminderungstabellen und eine Beratung bei einem Mietverein sollten Ihnen jedoch einen guten Überblick über mögliche Mietminderungsquoten geben.
Ihr Team von mietrecht.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit April 2017 bewohne ich eine 55qm Wohnung. Über mir wohnt eine 3-Köpfige Familie mit einem 3 jährigen Kind.
Im Dezember 2017 fing es dann damit an, das Samstag und Sonntag morgens ab 7.00 Uhr Möbel gerückt wurden. Nachdem ich dann freundlichst Rücksprache mit der Familie gehabt habe, ging es erst richtig los.
Getrampel, lautes Auftreten und das Rücken einiger Möbel wurde immer schlimmer.
Ich habe den Vermieter dann kontaktiert, der wohl auch bei der Familie angerufen hat.
Gefruchtet hat es nicht.
Seitens der Familie wurde mir frech geantwortet ich könne ja ausziehen.
Ganz klar waß hier beabsichtigt wird. Der Vermieter scheint keine Wirkung gehabt zu haben.
Die Familie begründet das Getrampel des Kindes u.a. damit man könne einem 3 jährigen Kind das Laufen nicht verbieten.
Auch meine Eltern haben mir seinerzeit als Kind sagen können das noch Leute unter uns wohnen und wir haben nicht mehr getrampelt.
Was kann ich tun?
Für Ihren Rat wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
S.F
Hallo Stefan F.,
in der Regel muss der Vermieter Sorge tragen, dass alle Mieter ihre Wohnung vertragsgerecht nutzen können. Lärmbelästigung kann die Wohnqualität einschränken und eine Mietminderung begründen. Sie können dem Vermieter eine solche eventuell ankündigen, wenn der Mangel nicht innerhalb einer Frist beseitigt wird. Ob Sie in Ihrem Fall eine Minderung ankündigen können, sollten Sie am besten vorab mit einem Mieterverein klären. Eine rechtliche Beratung können wir leider nicht anbieten.
Ihr Team von mietrecht.com
Guten Tag,
ich bewohne eine Mietwohnung in der 1. Etage meine Wohnung besitzt einen Balkon der zum Garten grenzt.
Jetzt beabsichtigt mein Vermieter direkt unter meinen Balkon eine Terrasse für die Bewohnerin der Kellerwohnung zu bauen. Da ich nicht genau weiß was meine Vermieterin oder die Bewohnerin der Kellerwohnung vorhaben zu bauen evtl. Pavillon oder Sonnenschirm der über meinen Balkon hinaus ragen kann werde ich mich bestimmt in meiner Wohnqualität eingrenzen müssen.
Da meine Vermieterin mich nicht selbst in Kenntnis gesetzt hat sondern ich vom Hausmeister die Baupläne
erfuhr frage ich mich nun ob ich da irgendwas gegen tun kann?
Es besteht ohne weiteres die Möglichkeit das für die Bewohnerin der Kellerwohnung an einer anderen Stelle eine Sitzgelegenheit gebaut werden kann, wo kein weiterer Bewohner des Hauses belästigt werden muss.
Oder bestehe die Möglichkeit einer Mietminderung???
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian
Guten Tag ich hätte gerne gewusst ob ein Vermieter einen Widerspruch aussprechen kann und ob das rechtene ist.Wie soll man sich da verhalten.
Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe.
Mit freundlichen Gruß
Fam. D.
Hallo,
wir bewohnen seit Juni diesen Jahres eine Doppelhaushälfte eines sanierten Altbaus. Das Baujahr kann ich nicht nennen. Wir mussten nun feststellen, dass der Keller (es handelt sich um insgesamt 6 Kellerräume) extrem feucht ist (gemessene Luftfeuchtigkeit lag bei über 75%). Es dauerte nicht lange, da haben dort gelagerte Textilien, Möbel, Kartons und Regale aus Holz bzw. aus Metall mit Holzboden Schimmel angesetzt. Grund für die Feuchtigkeit soll laut Aussage des Vermieters die intensiven Malerarbeiten im Kellerbereich gewesen sein. Daraufhin wurde durch den Vermieter ein Luftentfeuchter zur Verfügung gestellt, der das Problem zwar kurzfristig in den Griff bekam, jedoch stieg die Luftfeuchtigkeit innerhalb kürzester Zeit wieder bis auf über 75%. Bei Besichtigung des Hauses stand der Keller voll mit Arbeitsmaterialien und Baugeräten, sodass dort keinerlei Feuchtigkeit für uns ersichtlich oder feststellbar war. Laut unserem Mietvertrag wird uns folgender Mietraum zur Verfügung gestellt: 5 Zimmer, Küche, Bad, Gäste-WC … sowie Kellerraum!!! Der Zustand des Kellerraumes (etwa feucht, nass, nur teilweise nutzbar) ist hier nicht explizit aufgeführt. Uns ist durchaus bewusst, dass man in einem Altbau nicht einen vollständig trockenen Keller erwarten kann. Das war auch eine Antwort des Vermieters. Es sei ja schließlich auch nur ein Abstellraum. Wenn der Zustand des Kellerraumes jedoch im Mietvertrag nicht genau beschrieben wurde kann ich doch davon ausgehen, dass dieser auch nutzbar ist. Unter den jetzigen Verhältnissen ist er jedenfalls nicht. Man kann dort nichts abstellen, was nicht innerhalb von wenigen Tagane mit Schimmel befallen ist. Was kann ich und was genau muss unser Vermietern nun tun?
Hallo Marc G.,
gehört der Kellerraum zum Mietvertrag und kann nicht vertragsgemäß genutzt werden, muss der Vermieter in der Regel für eine solche Nutzung sorgen. Tut er dies nicht oder nicht ausreichend, kann eine Mietminderung möglich sein. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Mieterverein zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der Vorgehensweise und auch der möglichen Höhe einer Minderung beraten.
Ihr Team von mietrecht.com
wieviel Mietminderung ist angebracht?
Ich wohne seit ca 3Jahren in der Wohnung, letztes Jahr haben wir einen neuen Hauseigentümer bekommen.
der über die Mängel mehrfach informiert wurde.
1.Aussenrollo Wohnzimmer lässt sich nicht mehr hochziehen
2.Aussenrollo Schlafzimmer Gurtwickler kaputt, hält den Gurt nicht mehr
3.Aussenrollo Küche Gurtwickler Klämmt
4.Schlafzimmer feuchtigkeit an einer aussenwand
5.Wohnzimmer Thermostatstift klemmt, Heizung lässt sich nicht regulieren
6.Eingangstüre wurde eingetreten, lässt sich nicht mehr richtig schließen (war schon beim Einzug)
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Jaskowiak,
eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich, da die Höhe vom Einzelfall abhängig ist. Gängige Mietminderungstabellen können einen Überblick zu möglichen Quoten bieten. Am besten lassen Sie sich bei einem Mieterverein oder von einem Anwalt bezüglich der Minderungsquote beraten.
Ihr Team von mietrecht.com
Bitte um Infos ;
welche Mietminderungen rechtskräftig sind??
ASBEST von 10-25 % bei beschädigten ca.100 Asbesthaltigen Bodenplatten
und KMF 100 % in der Küche
bin seit 1999 in der Wohnung, seit 1991 im Haus
Es ist sehr vewierend,
haben Sie die Antwort ???
Hallo Nada,
ob eine Mietminderung rechtskräftig, muss immer im Einzelfall entschieden werden. Dies kann nur ein Richter tun.
Ihr Team von Mietrecht.com