Mietminderung wegen eingefrorener Wasserleitung: Geht das?

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Ausbleibende Wasserversorgung als erheblicher Mangel anerkannt?

Mietminderung wegen eingefrorener Wasserleitung: Mieter können bis zu 10 % mindern.
Mietminderung wegen eingefrorener Wasserleitung: Mieter können bis zu 10 % mindern.

Ohne eine stabile Wasserversorgung ist das alltägliche Leben oftmals stark eingeschränkt. Insbesondere im Winter, wenn Wasserleitungen einfrieren, sind viele Dinge nicht mehr durchführbar. Weder Kochen noch Waschen oder den Haushalt in irgendeiner Weise zu führen, ist ohne Wasser möglich.

Dies bedeutet dann eine erhebliche Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit der Wohnung. Eine Mietminderung, wenn die Wasserleitung eingefroren ist, erscheint Mietern in einem solchen Fall dann als das Mindeste, was Vermieter tun können.

Doch kann eine eingefrorene Wasserleitung eine Mietminderung begründen? In welchen Fällen eine Minderung erfolgt und wie hoch diese ausfallen kann, erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei eingefrorenen Wasserleitungen

Ist bei eingefrorenen Wasserleitungen eine Minderung der Miete möglich?

Können Mieter die Mietsache nicht vertragsgemäß nutzen, ist eine Mietminderung eine Option. Das kann auch der Fall sein, wenn die Wasserversorgung durch eingefrorene Leitungen nicht gewährleistet ist.

Wie können Mieter eine Minderung gelten machen?

Sind die Leitungen eingefroren, ist der Mangel dem Vermieter per Mängelanzeige mitzuteilen. Ohne eine solche ist die Minderung der Miete nicht möglich.

Wie hoch kann die Minderung bei eingefrorenen Leitungen ausfallen?

Die Höhe der Minderung hängt von der Schwere des Mangels und den resultierenden Beeinträchtigungen ab. Die Übersicht beinhaltet mögliche Minderungsquoten in einem solchen Fall.

So hoch fällt eine Mietminderung in diesem Fall aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedliche Minderungsquoten entstehen!

  • Ausfall der Wasserversorgung durch eine eingefrorene Leitung: Bis zu 10 %

Ohne Wasser geht es nicht

Ist das Wasser weg, ist ein normales Leben kaum mehr möglich. Sowohl kaltes Wasser zum Kochen als auch warmes Wasser zum Waschen gehören zum alltäglichen Leben. In einem solchen Fall kann eine eingefrorene Wasserleitung eine Mietminderung nach dem Mietrecht rechtfertigen.

Dies hat das Landgericht Berlin in einem Urteil bereits 1994 entschieden (AZ: 64 S 189/94). Demnach stellen eingefrorene Rohre im Bad oder der Küche eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung dar. Mieter können hier den Mietzins reduzieren.

Wie hoch darf die Mietminderung ausfallen?

Im Winter häufig: eine eingefrorene Wasserleitung. Eine Mietminderung ist dann möglich.
Im Winter häufig: eine eingefrorene Wasserleitung. Eine Mietminderung ist dann möglich.

Die rechtliche Grundlage für eine Mietminderung, wenn die Wasserleitung eingefroren ist, stellt § 535 Abs. 1 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar, wonach der Vermieter verpflichtet ist, die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten.

Das nicht fließende Wasser stellt einen Mangel dar, der beseitigt werden muss.

Wie hoch die Mietminderung, wenn die Wasserleitung eingefroren ist, ausfallen darf, legte das Landgericht im genannten Urteil ebenfalls fest. So kann eine Minderung in Höhe von 10 % veranschlagt werden, wenn die Wasserversorgung durch eingefrorene Rohre nicht mehr gewährleistet ist.

Musterbrief für eine Mietminderung, wenn die Wasserleitung eingefroren ist

Muster: Mietminderung wegen eingefrorener Wasserleitung

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung, wenn die Wasserleitung eingefroren ist, welches Sie als Vorlage für eine Mägelanzeige verwenden können. Wichtig ist hier, dass Sie das Schreiben Ihrer jeweiligen Situation anpassen, da das Muster nur ein Beispiel beinhaltet.

Mietminderung Leitung eingefroren (.doc) Mietminderung Leitung eingefroren (.pdf)

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Die anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Er befasst sich u. a. mit den Bereichen Verbraucher- und Schadensrecht.

1 Gedanken zu “Mietminderung wegen eingefrorener Wasserleitung: Geht das?

  1. Hendrik

    Vielen Dank für deine Ausführung zum Thema Mieterrechte. Ein eingefrorenes Wasserrohr ist natürlich ärgerlich und sollte nicht zu einem Wasserschaden kommen. Das ist ein thema, welches mich sehr interessiert.

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