Mietminderung: Wenn der Telefonanschluss defekt ist oder komplett fehlt

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Kann ein kaputter Telefonanschluss eine Mietminderung rechtfertigen?

Ist eine Mietminderung, wenn kein Telefonanschluss vorhanden ist, möglich?
Ist eine Mietminderung, wenn kein Telefonanschluss vorhanden ist, möglich?

Telefon, Fernsehen und auch Internet sind heutzutage Bestandteil der Grundausstattung jeder Wohnung. Umso ärgerlicher ist es, wenn eines davon ausfällt.

Noch vor ein paar Jahren war es verheerend, wenn die Leitung tot war. Mittlerweile besitzen zwar die meisten wohl ein Handy oder Smartphone, aber ein Telefonanschluss ist dann vor allem im Notfall elementar.

Doch wie sieht es aus, wenn ein Anschluss vollkommen in der Mietwohnung fehlt oder defekt ist? Können Sie in einem solchen Fall eine Mietminderung bezüglich dem Telefonanschluss erwirken?

Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie die Miete mindern können und wie Sie dabei am besten vorgehen.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei fehlendem Telefonanschluss

Ist eine Mietminderung möglich, wenn kein Telefonanschluss vorhanden oder dieser defekt ist?

Ist der Vermieter für den Anschluss verantwortlich, muss er bestehende Mängel bzw. defekte beheben. Bis dies geschehen ist, kann eine Mietminderung möglich sein. Ist ein Anschluss nicht vorhanden, ist es für eine Minderung der Miete wichtig, ob dies bei Vertragsabschluss bekannt war oder nicht.

Wie ist die Mietminderung geltend zu machen?

Liegt ein Defekt an der Telefonanlage vor, müssen Mieter dies per Mängelanzeige dem Vermieter mitteilen. Ohne eine solche, ist eine Minderung der Miete nicht möglich. Wie Sie das formulieren können, zeigt unser Muster hier beispielhaft.

Wie hoch kann die Mietminderung ausfallen?

Um wie viel die Miete gemindert werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Die Übersicht zeigt hier mögliche Minderungsquoten.

So hoch fällt eine Mietminderung wegen eines defekten Telefonanschlusses aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • Fehlender Telefonanschluss: bis zu 5 %

Wann ist eine Mietminderung beim Thema „Telefon“ rechtens?

Im Allgemeinen ist eine Mietminderung nach § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) immer dann gerechtfertigt, wenn ein erheblicher Mangel in der Wohnung besteht. Dieser Schaden muss die im Vertrag vereinbarte Gebrauchstauglichkeit maßgeblich einschränken oder behindern. Nachdem dann eine Mängelanzeige beim Vermieter erfolgt ist, kann die Miete für den Zeitraum, in dem der Mangel besteht, entsprechend gekürzt werden.

Bei der Minderungsquote können Mietminderungstabellen helfen, die verschiedene Urteile diesbezüglich erfassen und beispielhafte, bestätigte Quoten darbieten.

Geht es um die Mietminderung bei fehlendem Telefonanschluss oder wegen eines defekten Telefons, ist zunächst zu hinterfragen, wo der Fehler auftritt. Denn diese Sachlage bestimmt den Verantwortungsbereich.

Für den Telefon- und Internetanschluss gibt es zwei Varianten:
  • Gemeinschaftsantennenanlage
  • Kabelverteileranlage

Wenn der Vermieter verantwortlich ist

Sollte der Fehler direkt an der Anlage auftreten, muss der Vermieter diesen Mangel beheben. Dabei ist entscheidend, was der Mietvertrag beinhaltet. Zudem ist ausschlaggebend, wie es in vergleichbaren Wohnungen diesbezüglich aussieht.

Mietminderung wegen fehlendem Telefonanschluss: Eine Alternative sind mittlerweile Mobilfunkgeräte.
Mietminderung wegen fehlendem Telefonanschluss: Eine Alternative sind mittlerweile Mobilfunkgeräte.

Haben Sie in der Wohnung gar keinen Anschluss, stellt sich die Frage, ob Sie während der Besichtigung darauf hingewiesen wurden oder ob es Anmerkungen diesbezüglich im Vertrag gibt. Denn eine Minderung ist dann ausgeschlossen, wenn Sie aufgrund von grober Fahrlässigkeit den Mangel nicht bemerkt haben (siehe § 536b BGB).

Eine Mietminderung, wenn kein Telefon vorhanden ist, hängt demnach ganz stark von der individuellen Situation ab.

Grundsätzlich muss jeder Fall einzeln betrachtet werden. Dennoch kann eine Mietminderung bei defektem Telefonanschluss auf jeden Fall gerechtfertigt sein.

Wichtig! Sollte der Mangel infolge technischer Probleme beim Netzanbieter bestehen, muss der Vermieter auch dafür die Verantwortung tragen. In erster Linie wenn er den Telefonnetzanschluss im Haus bereit hält und Vertragspartner des Betreibers ist.

Wenn der Mieter verantwortlich ist

Haben Sie als Mieter den Mangel oder Fehler selbst verursacht, ist eine Mietminderung in der Regel ausgeschlossen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Fehler am Router auftreten, eine mutwillige Beschädigung herbeigeführt oder die Rechnungen nicht bezahlt wurden.

Die Mietminderungshöhe festlegen

Bezüglich der Mietminderung, wenn der Telefonanschluss fehlt oder defekt ist, existieren bislang nur wenige Urteile. Unter anderem hat das Landesgericht Berlin im Jahr 1998 geurteilt, dass eine Mietminderung zum Thema „fehlender Telefonanschluss“ in Höhe von fünf Prozent gerechtfertigt ist.

Im Gegensatz zur Mietminderung bei fehlendem Internetanschluss, wobei das Internet vom Bundesgerichtshof als kommerzialisiertes Wirtschaftsgut eingestuft wurde, ist der Ausfall des Telefons durch ein Mobilfunkgerät ersetzbar und kann damit kompensiert werden.

Letztlich ist demnach eine Mietminderung bei fehlendem Telefonanschluss sehr schwierig.

Muster für eine Mietminderung – Kein Telefonanschluss

mietminderung-telefon-vorschau

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung bei fehlendem Telefonanschluss. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.

Mietminderung Telefonanschluss (.doc) Mietminderung Telefonanschluss (.pdf)

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Die anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Er befasst sich u. a. mit den Bereichen Verbraucher- und Schadensrecht.

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