Mietminderung bei fehlendem Rauchmelder – legitimiert oder nicht?

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Rauchmelder defekt oder nicht vorhanden?

Ist eine Mietminderung bei fehlendem Rauchmelder gerechtfertigt?
Ist eine Mietminderung bei fehlendem Rauchmelder gerechtfertigt?

Ist die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung maßgeblich eingeschränkt, kann eine Mietminderung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist ein erheblicher Mangel oder Schaden, der in der Wohnung bei Vertragsunterzeichnung besteht beziehungsweise während der Mietdauer auftritt.

Dabei ist entscheidend, ob der aktuelle Ist-Zustand der Mietwohnung vom sogenannten Soll-Zustand abweicht, den Mieter und Vermieter mit der Unterzeichnung des Mietvertrags vereinbart haben.

Seit ein paar Jahren herrscht bereits in einigen Bundesländern die Rauchmelderpflicht. Doch können Sie bei einem fehlenden oder defekten Rauchmelder eine Mietminderung durchsetzen? Und wenn ja, wie können Sie dabei vorgehen? Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber, was es zu beachten gilt.

Das Wichtigste zur Minderung bei einem defekten Rauchmelder

Können Mieter bei fehlenden Rauchmeldern die Miete mindern?

Müssen sich die Mieter um die Installation eines Rauchmelders kümmern, ist eine Mietminderung grundsätzlich nicht möglich. Auch sonst stellt ein fehlender Rauchmelder keinen erheblichen Grund für eine Minderung dar.

Stellt ein defekter Rauchmelder einen Grund zur Minderung dar?

Liegt der Rauchmelder in der Verantwortung des Vermieters und stellt der Defekt einen erheblichen Mangel dar, kann das im Einzelfall eine Minderung der Miete begründen.

Wo ist bestimmt, wer für den Rauchmelder verantwortlich ist?

Üblicherweise werden die Regelungen zum Rauchmelder im Mietvertrag vereinbart. Aber auch Landesverordnungen können festlegen, in wessen Aufgabenbereich ein Rauchmelder fällt.

Das Wichtigste zum Rauchmelder in der Mietwohnung

Bevor wir zur Frage kommen, ob eine Mietminderung bei fehlendem Rauchmelder überhaupt möglich ist, möchten wir die wichtigsten Fakten zum Rauchmelder kurz vorstellen.

Kommen Menschen bei einem Feuer in der Mietwohnung ums Leben, handelt es sich in überwiegenden Fällen um eine Rauchhgasvergiftung. Bereits zwei bis drei Atemzüge können zur Bewusstlosigkeit und damit zur Handlungsunfähigkeit führen. Besonders prekär ist es dadurch, dass der Geruchssinn während des Schlafs inaktiv ist.

Seit einigen Jahren gibt es deshalb in den meisten Bundesländern eine Rauchmelderpflicht. Einzige Ausnahme ist bislang noch Berlin.

Interessant: Was normalerweise als Rauchmelder verstanden wird, ist korrekterweise ein sogenannter Rauchwarnmelder. Rauch- beziehungsweise Brandmelder werden eigentlich meist in großen industriellen Brandmeldeanlagen integriert.

Rauchmelder mietrechtlich betrachtet

Mietminderung: Fehlende Rauchmelder müssen vom Vermieter nachgerüstet werden, wenn es die Verordnung  vorsieht.
Mietminderung: Fehlende Rauchmelder müssen vom Vermieter nachgerüstet werden, wenn es die Verordnung vorsieht.

Grundsätzlich ist die Montage von Rauchwarnmeldern laut Mietrecht eine Modernisierungsmaßnahme, welche es dem Vermieter erlaubt, die Kaltmiete anzuheben. Dabei gilt § 559 Bürgerliches Gesetzbuch zu den Anschaffungs- und Installationskosten.

Der Einbau ist laut Bundesgerichtshof vom Mieter zu dulden (Az. VIII ZR 216/14 und VIII ZR 290/14), selbst wenn dieser bereits selbst Melder angebracht hat.

Die Wartung liegt im Verantwortungsbereich des Vermieters und wird als Posten der sonstigen Betriebskosten geführt.

Einzig in Mecklenburg-Vorpommern ist der Mieter sowohl für den Einbau als auch für die Wartung der Rauchmelder verantwortlich.

Mietminderung und Rauchmelder – Zwei Dinge, die sich ausschließen?

Ist eine Mietminderung bedingt durch fehlende Rauchmelder berechtigt oder nicht? Grundsätzlich ist bei einer Minderung der Einzelfall entscheidend. Daneben ist, wie oben gezeigt, ausschlaggebend, in welchem Maße der Schaden oder Mangel die Nutzung der Wohnung einschränkt.

Denn unerhebliche Mängel sind all jene, die leicht erkennbar und vor allem mit geringem Kostenaufwand behebbar sind. Im Zweifelsfall kann der Mieter diesen selbst beseitigen. Im Gegensatz dazu sind Mietminderungen bei einem Ausfall der Heizung während der Wintermonate oder bei baulich bedingter Schimmelbildung gerechtfertigt.

Wichtig! Der fehlende Rauchmelder ist kein erheblicher Mangel und begründet deshalb in der Regel keine Mietminderung.

Eine Mietminderung bei fehlenden Rauchmeldern ist bislang ausgeschlossen.
Eine Mietminderung bei fehlenden Rauchmeldern ist bislang ausgeschlossen.

Zwar besteht ein Mangel, wenn laut landesrechtlicher Verordnung bereits eine generelle Rauchmelderflicht besteht, aber dieser ist eben unerheblich und führt deshalb nicht automatisch zu einer Mietminderung nach § 536 Bürgerliches Gesetzbuch.

Letztlich muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass bislang noch kein endgültiges Urteil darüber gefällt wurde, ob eine Mietminderung bezüglich fehlender Rauchmelder legitimiert ist.

Die individuelle Situation und vor allem der Inhalt des Mietvertrags ist entscheidend. Als Mieter sollten Sie sich jedoch bewusst sein, dass eine unberechtigte Forderung zur Kündigung des Mietverhältnisses führen kann.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Die anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Er befasst sich u. a. mit den Bereichen Verbraucher- und Schadensrecht.

6 Gedanken zu “Mietminderung bei fehlendem Rauchmelder – legitimiert oder nicht?

  1. clara g

    Danke für den Beitrag. Gut zu wissen, dass ein fehlender Rauchmelder kein Grund für eine Mietminderung ist. Wir hatten leider die Rauchmelder in einer Mietwohnung vergessen.

  2. Theo S

    Jeder, der mehr zum Thema Mietminderung erfahren möchte, sollte diesen Beitrag lesen! Deshalb werde ich diesen Artikel meinem Partner zeigen. Wir haben neulich darüber gesprochen.

  3. Joachim

    Mir gefällt, wie diese Kunstwerke aus Glas hergestellt sind. Ich suche nach einer Möglichkeit, der Inneneinrichtung meines Hauses etwas Neues hinzuzufügen. Vielleicht würde eine Glasrückwand oder Kunst aus Glas in meiner Wohnung gut aussehen.

  4. Joachim H

    Vielen Dank für die Erläuterung, wie Brandmelder typischerweise in große industrielle Brandmeldesysteme integriert werden. Mein Bruder muss ein industrielles Feuermeldesystem für sein Unternehmen installieren. Ich lasse ihn wissen, dass Brandmelder etwas sind, das er in das System integrieren kann.

  5. Helena

    Bei uns war der Rauchmelder gar nicht vorhanden. Laut Gesetz soll jede Wohnung ihn haben, die Vereinbahrung steht im Mietvertrag auch fest. Ich würde mit dem Vermieter noch über Rauchmelderpflicht reden. Danke für die Info über Regelungen zum Thema!

  6. Adams

    Diese Vorgehensweise ist aus meiner Sicht bedenklich.
    Wenn die Pflicht zur Installation besteht, aber nicht vorgenommen wurde so handelt der Vermieter gegen seine Fürsorgepflicht und verstößt weiterhin gegen die HBO (Hessische-Bau-Ordnung) die bei Misachtung ein Bußgeld von bis zu 50000 Euro vorsieht.
    Hier geht wohl auch der Gesetzgeber von einen massiven Verstoß im Zusammenhang mit einer Gesundheitsgefährdung / mögliche Köperverletzung aus.
    Schlimmer ist jedoch das die Örtlichen Bauämter auf Hinweise nicht reagieren und hoffen das der klügere nachgibt. Aus meiner Sicht ist sehr wohl eine Kürzung gerechtfertig, ähnlich wie bei fehlenden Handläufen an Treppen, fehlende Aussenbeleuchtung usw.
    Und wenn sich der Mieter beschwert, na dann wirft Mann/Frau ihn raus, mit all den Folgekosten.
    Hier herscht wohl einen erkennbares Ungleichgewicht zwischen Mieter und Vermieter.

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