Bordell oder Prostitution im Haus: Rechtfertigt das eine Mietkürzung?
Das Geschäft mit dem Sex ist in Wohnhäusern nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend sind dabei bestimmte Voraussetzungen. Handelt es sich um ein reines Wohngebiet, darf Prostitution im Haus nicht stattfinden. In Misch- oder Gewerbegebieten ist es hingegen erlaubt.
Doch ist eine Mietminderung bei Prostitution im Haus denkbar und durchführbar? Wie hoch darf die Mietminderung bei einer solchen Situation ausfallen? Entscheidend ist, ob die vereinbarte Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch den erheblichen Mangel eingeschränkt ist. Dabei gelten gemäß Mietrecht die Vereinbarungen, die Sie als Mieter mit dem Vermieter im Mietvertrag vereinbart haben.
Danach richtet sich im Übrigen auch, ob Sie als Mieter Anspruch auf einen bestimmten Mietermix oder ein spezifisches Milieuniveau gegen den Vermieter geltend machen können.
Das Wichtigste zur Mietminderung bei Prostitution im Haus
Stellen Freier bzw. der geschäftliche Betrieb eines Bordells eine erhebliche Beeinträchtigung dar, können Mieter eine Mietminderung geltend machen. Es handelt sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung.
Mieter müssen einen Mangel mittels einer Mängelanzeige beim Vermieter melden. Nur so können Sie eine Minderung der Miete erreichen. Wie Sie ein solches Schreiben formulieren können, zeigt unser Muster hier.
Je nach Sachlage, fallen die Mietminderungen unterschiedlich aus. In der Übersicht finden Sie einige Beispiele für mögliche Minderungsquoten.
Inhaltsverzeichnis
So hoch fällt eine Mietminderung bei Prostitution im Haus aus
Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!
- Störung durch Freier: Bis zu 22 %
- Im Wohnhaus wird ein Bordell betrieben: Bis zu 10 %
- Prostitution in Nachbarwohnung: Bis zu 20 %
Mietminderung: Bordell im Haus
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei einer Mietminderung wegen Prostitution im Haus mehrere Faktoren, die im Folgenden aufgelistet werden, abzuklopfen sind, bevor sie eine Mängelanzeige an den Vermieter übergeben:
- örtliche Gegebenheiten
- soziales Umfeld
- Frage, ob Prostitution direkt im Haus oder auf der Straße stattfindet
- vertragliche Vereinbarungen
Stellt die Prostitution eine unerlaubte gewerbliche Nutzung der Wohnräume dar, ist diese entsprechend der Zweckentfremdungsverordnungen der Länder zu verbieten. Zudem spielen in einigen Bereichen sogenannte Sperrbezirksverordnungen eine Rolle. Diese können Prostitution zum Schutz öffentlicher Belange untersagen.
Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. XII ZR 122/11) ist eine Mietminderung bei Prostitution in gewerblich genutzten Gebäuden nicht automatisch begründet. Konkrete und vor allem erhebliche Beeinträchtigungen seitens der Mitmieter müssen nachgewiesen werden. Eine abstrakte Angst reicht hier nicht aus.
Bei einer Mietminderung wegen Prostitution im Wohnhaus sind ebenso die spezifischen Auswirkungen auf die Mieter entscheidend. Inwieweit wird der Gebrauch der eigenen Wohnung zum Beispiel durch Lärmbelästigungen oder durch den Aufenthalt von Freiern im Hausflur beeinträchtigt? Sollten Kinder mit im Haus leben, entscheidet das Integritätsinteresse des Mieters.
Wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Wohnung kann der Vermieter den Mieter, der sich prostituiert oder dies ermöglicht, fristlos kündigen.
Höhe der Mietminderung bei Prostitution im Haus
Im Folgenden finden Sie eine kleine Auswahl an Urteilen, bei denen eine Mietminderung bei Prostitution im Haus legitimiert wurde.
Mangel | Höhe | Urteil |
---|---|---|
Wohnungseingang vom Bordell genutzt | 10 % | LG Berlin, Urteil vom 04.03.2008; Az. 65 S 131/07 |
Bordell im Wohnhaus | 10 % | LG Berlin, Urteil vom 13.01.2004; Az. 64 S 334/03 |
bordelltypische Störungen im Haus - Swingerclub | 20 % | LG Berlin, Urteil vom 23.09.1999; Az. 61 S 518/98 |
Prostitution in der Nachbarwohnung | 20 % | AG Wiesbaden, Urteil vom 10.02.1998 Az. 92 C 3285/97 - 28 |
Vorgehensweise bei einer Mietminderung wegen Prostitution
Möchten Sie mittels einer Mietminderung gegen Prostitution im Haus vorgehen, sind Sie als Mieter beweispflichtig. Es empfiehlt sich, ein Besucherprotokoll anzulegen sowie ein gemeinsames Vorgehen mit anderen Mietern, die sich dadurch belästigt fühlen.
Bedenken Sie: Haben Mieter bei Vertragsschluss Kenntnis vom Bordell oder Prostitution, ist eine Mietminderung im Nachhinein ausgeschlossen. Auch durch grobe Fahrlässigkeit, die zur Unkenntnis führt, ist das Minderungsrecht obsolet.
Um dem Vermieter die Möglichkeit einzuräumen, gegen den Schaden vorzugehen, ist es ratsam, diesen zunächst beim selbigen den Mangel anzuzeigen und auf eine Mietminderung hinzuweisen. Wie ein solches Schreiben aussehen kann, erfahren Sie im nachstehenden Abschnitt.
Muster: Mietminderung bei Prostitution
Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung bei Prostitution. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.
Download: Mietminderung bei Prostitution (.doc) Download: Mietminderung bei Prostitution (.pdf)