Ist eine Mietminderung bei Prostitution im Haus möglich?

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Bordell oder Prostitution im Haus: Rechtfertigt das eine Mietkürzung?

Eine Mietminderung bei Prostitution im Wohnhaus kann begründet sein.
Eine Mietminderung bei Prostitution im Wohnhaus kann begründet sein.

Das Geschäft mit dem Sex ist in Wohnhäusern nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend sind dabei bestimmte Voraussetzungen. Handelt es sich um ein reines Wohngebiet, darf Prostitution im Haus nicht stattfinden. In Misch- oder Gewerbegebieten ist es hingegen erlaubt.

Doch ist eine Mietminderung bei Prostitution im Haus denkbar und durchführbar? Wie hoch darf die Mietminderung bei einer solchen Situation ausfallen? Entscheidend ist, ob die vereinbarte Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch den erheblichen Mangel eingeschränkt ist. Dabei gelten gemäß Mietrecht die Vereinbarungen, die Sie als Mieter mit dem Vermieter im Mietvertrag vereinbart haben.

Danach richtet sich im Übrigen auch, ob Sie als Mieter Anspruch auf einen bestimmten Mietermix oder ein spezifisches Milieuniveau gegen den Vermieter geltend machen können.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei Prostitution im Haus

Wann begründet Prostitution im Haus eine Mietminderung?

Stellen Freier bzw. der geschäftliche Betrieb eines Bordells eine erhebliche Beeinträchtigung dar, können Mieter eine Mietminderung geltend machen. Es handelt sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung.

Wie gehen Sie bei einer Mietminderung wegen Prostitution vor?

Mieter müssen einen Mangel mittels einer Mängelanzeige beim Vermieter melden. Nur so können Sie eine Minderung der Miete erreichen. Wie Sie ein solches Schreiben formulieren können, zeigt unser Muster hier.

Um wie viel dürfen Sie die Miete mindern?

Je nach Sachlage, fallen die Mietminderungen unterschiedlich aus. In der Übersicht finden Sie einige Beispiele für mögliche Minderungsquoten.

So hoch fällt eine Mietminderung bei Prostitution im Haus aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • Störung durch Freier: Bis zu 22 %
  • Im Wohnhaus wird ein Bordell betrieben: Bis zu 10 %
  • Prostitution in Nachbarwohnung: Bis zu 20 %

Mietminderung: Bordell im Haus

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass bei einer Mietminderung wegen Prostitution im Haus mehrere Faktoren, die im Folgenden aufgelistet werden, abzuklopfen sind, bevor sie eine Mängelanzeige an den Vermieter übergeben:

  • örtliche Gegebenheiten
  • soziales Umfeld
  • Frage, ob Prostitution direkt im Haus oder auf der Straße stattfindet
  • vertragliche Vereinbarungen

Stellt die Prostitution eine unerlaubte gewerbliche Nutzung der Wohnräume dar, ist diese entsprechend der Zweckentfremdungsverordnungen der Länder zu verbieten. Zudem spielen in einigen Bereichen sogenannte Sperrbezirksverordnungen eine Rolle. Diese können Prostitution zum Schutz öffentlicher Belange untersagen.

Mietminderung bei einem Bordell im Haus: Eine konkrete Beeinträchtigung der Mitmieter muss dem vorausgehen.
Mietminderung bei einem Bordell im Haus: Eine konkrete Beeinträchtigung der Mitmieter muss dem vorausgehen.

Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. XII ZR 122/11) ist eine Mietminderung bei Prostitution in gewerblich genutzten Gebäuden nicht automatisch begründet. Konkrete und vor allem erhebliche Beeinträchtigungen seitens der Mitmieter müssen nachgewiesen werden. Eine abstrakte Angst reicht hier nicht aus.

Bei einer Mietminderung wegen Prostitution im Wohnhaus sind ebenso die spezifischen Auswirkungen auf die Mieter entscheidend. Inwieweit wird der Gebrauch der eigenen Wohnung zum Beispiel durch Lärmbelästigungen oder durch den Aufenthalt von Freiern im Hausflur beeinträchtigt? Sollten Kinder mit im Haus leben, entscheidet das Integritätsinteresse des Mieters.

Wegen vertragswidrigen Gebrauchs der Wohnung kann der Vermieter den Mieter, der sich prostituiert oder dies ermöglicht, fristlos kündigen.

Höhe der Mietminderung bei Prostitution im Haus

Im Folgenden finden Sie eine kleine Auswahl an Urteilen, bei denen eine Mietminderung bei Prostitution im Haus legitimiert wurde.

MangelHöheUrteil
Wohnungseingang vom Bordell genutzt10 %LG Berlin, Urteil vom 04.03.2008; Az. 65 S 131/07
Bordell im Wohnhaus10 %LG Berlin, Urteil vom 13.01.2004; Az. 64 S 334/03
bordelltypische Störungen im Haus - Swingerclub20 %LG Berlin, Urteil vom 23.09.1999; Az. 61 S 518/98
Prostitution in der Nachbarwohnung20 %AG Wiesbaden, Urteil vom 10.02.1998 Az. 92 C 3285/97 - 28

Vorgehensweise bei einer Mietminderung wegen Prostitution

Möchten Sie eine Mietminderung aufgrund von Prostitution im Haus erwirken, führen Sie bestenfalls ein Besucherprotokoll.
Möchten Sie eine Mietminderung aufgrund von Prostitution im Haus erwirken, führen Sie bestenfalls ein Besucherprotokoll.

Möchten Sie mittels einer Mietminderung gegen Prostitution im Haus vorgehen, sind Sie als Mieter beweispflichtig. Es empfiehlt sich, ein Besucherprotokoll anzulegen sowie ein gemeinsames Vorgehen mit anderen Mietern, die sich dadurch belästigt fühlen.

Bedenken Sie: Haben Mieter bei Vertragsschluss Kenntnis vom Bordell oder Prostitution, ist eine Mietminderung im Nachhinein ausgeschlossen. Auch durch grobe Fahrlässigkeit, die zur Unkenntnis führt, ist das Minderungsrecht obsolet.

Um dem Vermieter die Möglichkeit einzuräumen, gegen den Schaden vorzugehen, ist es ratsam, diesen zunächst beim selbigen den Mangel anzuzeigen und auf eine Mietminderung hinzuweisen. Wie ein solches Schreiben aussehen kann, erfahren Sie im nachstehenden Abschnitt.

Muster: Mietminderung bei Prostitution

Mietminderung wegen Prostitution

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung bei Prostitution. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.

Download: Mietminderung bei Prostitution (.doc) Download: Mietminderung bei Prostitution (.pdf)

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Die anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Er befasst sich u. a. mit den Bereichen Verbraucher- und Schadensrecht.

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