Muss man eine kaputte Klingel hinnehmen?
Sind die Gegensprechanlage und die Klingel defekt, ist dies vor allem dann sehr ärgerlich, wenn Sie zum Beispiel auf ein wichtiges Päckchen warten und dieses wieder mitgenommen wurde, da Sie das Klingeln nicht hören konnten.
Doch ist das ein Grund zur Mietminderung? Wie wurde in den vergangenen Jahren dazu entschieden? Und wie ist eine defekte Klingel unter Einbeziehung der Kleinreparatur-Klausel zu betrachten?
Das Wichtigste zur Mietminderung, wenn die Klingel defekt ist
Ist die Klingelanlage defekt oder kann diese nicht einwandfrei verwendet werden, liegt in der Regel ein Mangel vor. Dieser kann eine Mietminderung begründen.
Mieter müssen den Vermieter über den Mangel immer informieren. Ohne eine solche Mängelanzeige ist eine Minderung der Miete nicht möglich.
Je nach Einschränkung, kommen unterschiedliche Minderungsquoten zum Tragen. Hier finden Sie Beispiele für mögliche Quoten.
Inhaltsverzeichnis
Literatur zum Thema Mietminderung
So hoch fällt eine Mietminderung wegen einer defekten Klingel aus
Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!
- Klingelanlage defekt: 3 %
- Klingel- und Gegensprechanlage defekt: Bis zu 10 %
- Gegensprechanlage defekt: 3 %
- Sprech- und Schließanlage defekt: 5 %
Rechtfertigt eine Klingel, die defekt ist, eine Mietminderung?
Grundsätzlich ist festzuhalten, wann eine Mietminderung gemäß dem Mietrecht greift und wann nicht. Ein Mangel oder Schaden muss die Gebrauchstauglichkeit im erheblichen Maße einschränken. Dann tritt eine Mietminderung ganz automatisch ein, kraft Gesetzes.
Dabei ist darauf zu achten, dass der Vermieter über den Mangel informiert wird. Damit räumen Sie ihm auch die Chance ein, den Soll-Zustand wiederherzustellen.
„Erheblich“ bedeutet in diesem Falle, dass der Ist-Zustand der Wohnung gravierend vom Soll-Zustand abweicht. Der Letztgenannte wird im Mietvertrag beschrieben und von beiden Vertragsparteien vereinbart. Für diesen Zustand bezahlt der Mieter letztlich seine Miete, sodass dieser einwandfrei sein sollte. Dafür hat der Vermieter Sorge zu tragen.
Gemäß § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss die Reduktion der Miete angemessen sein und dem Mangel entsprechen. Das gilt auch für eine Mietminderung, wenn die Klingel defekt ist.
Verschiedene Urteile haben gezeigt, dass eine Mietminderung bezüglich der Gegensprechanlage oder der Klingel vor Gericht durchaus Bestand haben kann.
Welche Mängel sind mit einer defekten Klingelanlage verbunden?
Ist die Klingel defekt und eine Mietminderung gerechtfertigt, muss, wie erwähnt, ein erheblicher Mangel an der Wohnung und damit an der Gebrauchstauglichkeit bestehen.
Das bedeutet in diesem konkreten Fall, dass die Klingelanlage oder die Gegensprechanlage nicht ausschließlich defekt sein muss, um eine Mietminderung auszulösen. Auch andere Varianten sind denkbar. Wenn zum Beispiel der Besucher über die Gegensprechanlage nicht richtig zu hören ist, kann eine Mietminderung ebenso greifen.
Ist die Klingel defekt, hängt die Mietminderung auch davon abhängig, wo sich die Wohnung befindet und welche Umstände es eventuell für den Mieter verursacht, dem Besuch ständig entgegen gehen zu müssen.
Schließlich ist noch auf jene Situation hinzuweisen, wenn die Schließanlage, die mit einer Gegensprechanlage verbunden ist, nicht mehr einwandfrei funktioniert. Das bedeutet, dass der elektrische Türöffner defekt ist. Auch in solchen Fällen ist eine Mietminderung grundsätzlich nicht auszuschließen. Denn auch dies liegt im Verantwortungsbereich vom Vermieter.
Sonderfall: Reparatur der defekten Klingel
Die Mietminderung soll eine schnelle Beseitigung des Mangels durch den Vermieter bewirken. Doch wer übernimmt die Kosten für die Reparatur einer defekten Gegensprechanlage – Mieter oder Vermieter?
Bezüglich der Kleinreparatur-Klausel hat sich etabliert, dass der Mieter an den Kosten beteiligt wird. Denn die Klingel gehört zu den Einrichtungen kleinerer Art, die dem gesteigerten Gebrauch durch den Mieter ausgesetzt sind. Jedoch betrifft dies vor allem den Schalter selbst und weniger die Klingelanlage, deren Instandsetzung wesentlich umfangreicher ist und eher in den Verantwortungsbereich des Vermieters gehört.
Urteile: Mietminderung beim Thema „defekte Klingel“
Doch wo können Sie als Mieter ansetzen? Was ist gerechtfertigt? Zur Orientierung sind die sogenannten Mietminderungstabellen sehr hilfreich. Diese enthalten jedoch keine gesetzlich festgelegten Werte, sondern stellen Sammlungen verschiedener Urteile der Rechtsprechung dar.
Wie bereits erwähnt, sollte eine Mietkürzung dem Ausmaß der Beeinträchtigung, die der Mangel verursacht, entsprechen. Dabei spielen in den Verhandlungen vor Gericht immer unterschiedliche Faktoren eine Rolle, welche die Mietminderung und vor allem dessen Höhe beeinflussen.
In der folgenden Tabelle haben wir für Sie ein paar Beispiele für eine Mietminderung bezüglich der Klingelanlage, welche defekt ist, zusammengestellt.
Mangel | Höhe | Urteil |
---|---|---|
defekte Klingel- und Gegensprechanlage im Dachgeschoss | 5% | LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 31.01.2012 - Az. 1 T 16/12 |
defekte Klingelanlage | 3% | LG Berlin, Urteil vom 14.09.2006, Az. 62 S 90/06 |
Besucher über die Gegensprechanlage nicht zu hören | 3% | LG Berlin, Urteil vom 18.11.2004, Az. 67 S 173/07 |
Ausfall von Gegensprech- und Klingelanlage | 10% | AG Rostock, Urteil vom 30.09.1998, Az. 41 C 183/98 |
defekte Sprech- und Schließanlage der Haustür | 5% | LG Berlin, Urteil vom 13.10.1980, Az. 61 S 171/80 |
Zusammenfassend: Ist die Klingel defekt, kann eine Mietminderung im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt sein. Gängige Minderungsquoten liegen dabei zwischen zwei und fünf Prozent.
Muster: Mietminderung wegen defekter Klingel
Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung bei einer defekten Klingel. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.
Download: Mietminderung defekte Klingel (.doc) Download: Mietminderung defekte Klingel (.pdf)
Weiterführende Literatur zum Thema Mietminderung
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Mietminderung:
- Ropertz, Ulrich (Autor)
- Bredereck, Alexander (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-12-30 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Guten Tag, an unserer Wohnung funktioniert seit fast 5 Jahren die Klingel an der Wohnungstür nicht. Defekt wegen Baustelle bzw. keine installiert. Allerdings haben wir eine Gegensprechanlage und die Klingel an der Haustür unten funktioniert. Haben wir trotzdem Anspruch auf Mietminderung wegen keiner Klingel an der Wohnungstür? Danke und freundliche Grüße!
Bei meiner Mietwohnung ist die Klingel auch defekt gewesen. Aus diesem Grund wurde auch direkt eine neue Türsprechanlage installiert. Interessant ist dennoch, dass für den Defekt eine Mietminderung verlangt werden kann.
Als unsere Klingel kaputt war konnte man weder sprechen noch klingeln hören und das war schon ein großes Problem. Im Beitrag steht, dass die Mietminderung auch davon abhängt,
wo sich die Wohnung befindet. Wir wohnen im vierten Stock und von unseren Fenstern sieht man die Haupttür nicht, deswegen war es echt anstrengend und nicht auszuhalten. Da unsere Hausverwaltung Objektbetreuungmaßnahmen hat, würde die Klingel vom Hausmeister repariert und wir haben nach keiner Mietminderung gefragt.
Seit gestern funktioniert unsere Klingel nicht mehr, weshalb ich mich mit der Hausverwaltung in Kontakt gesetzt habe. Morgen soll jemand vorbeikommen und sich das angucken. Ich wusste gar nicht, dass man eine Mietminderung von bis zu 10% bekommen kann, wenn die Klingel- und Gegensprechanlage defekt ist!
Unsere Klingelanlage ist schon über ein Jahr defekt . Klingel ist zu hören, aber wer vor der Haustür steht, ist nicht zu hören. Habe schon des öfteren unsere Vermietung darauf angeschrieben und es waren auch etliche handwerker da, aber keiner konnte die anlage bis heute 100% tig wider herstellen. Alle handwerker meinten, die anlage ist veraltet und es muss eine neue her. Was kann ich als mieter unternehmen?
In unserem Haus haben wir das Stottern der elektrischen Haustüröffner seit 5 Monaten.
Während dieser Zeit hatten wir einmal eine Reparaturfirma, aber Mitarbeiter hat wirklich nichts abgegeben.
Mit unserem Vermieter ist sinnlos zu kommunizieren, alle unsere Beschwerde werden offen ignoriert.
Außer defekten elektrischen Haustüröffner haben wir voll schadhaft die Gegensprechanlage in unserer Wohnung: Ich höre nur eine Klingel und keiner Besucher über die Gegensprechanlage. Wir können auch keine Tür offen, ich denke, der Knopf oder etwas anderes ist außer Betrieb. Jedes Mal muss ich runterlaufen, um die Haustür zu öffnen und meine Pakete abzuholen + mit fremden Leute zu kommunizieren (Korona Zeit!)
Kann ich eine Mietminderung von Vermieter fördern? Welchen Prozentsatz der Mietminderung kann man bestimmen (3 … 10 %) ?
Wir vermieten seit über 3 Jahren eine Wohnung von Akelius. Alles war immer sehr positiv. Aber seit März 2020 begannen einige Probleme: Die Gegensprechanlage funktioniert in unserem Haus nicht, die Haustür ist oft außer Betrieb, was den Eintritt von Fremden oder Dieben in das Haus provoziert! Die Firma ignoriert absolut alle Anfragen und gib keine zusätzlichen Informationen. Ich habe mehrmals am Telefon angerufen, der Mitarbeiter antwortet grob: „Ich weiß nicht, wann er das Problem beheben wird.“
Wenn wir früher mindestens eine Abmeldung erhalten haben „Ihre Informationen wurden empfangen“ und es einen Kontakt gab, werden unsere Briefe jetzt ignoriert.
Aber das Unternehmen erhöht regelmäßig die Miete.
Nur eine schweinische Verhaltung gegenüber ihren Mietern!
The last time I called in about this problem the woman spoke to me rudely and I would even say in a discriminatory way because I don’t speak german perfectly.
Ich bekomme keine konkrete Antwort wann ein Techniker kommt. Es ist einfach anstrengend und ich bin sehr enttäuscht, dass das Problem nicht ernst genommen wird.
Hallo liebes Mietrecht-Team!
In unserem Haus haben wir das Stottern der elektrischen Haustüröffner seit 5 Monaten.
Während dieser Zeit hatten wir einmal eine Reparaturfirma, aber Mitarbeiter hat wirklich nichts abgegeben.
Mit unserem Vermieter ist sinnlos zu kommunizieren, alle unsere Beschwerde werden offen ignoriert.
Außer defekten elektrischen Haustüröffner haben wir voll schadhaft die Gegensprechanlage in unserer Wohnung: Ich höre nur eine Klingel und keiner Besucher über die Gegensprechanlage. Wir können auch keine Tür offen, ich denke, der Knopf oder etwas anderes ist außer Betrieb. Jedes Mal muss ich runterlaufen, um die Haustür zu öffnen und meine Pakete abzuholen + mit fremden Leute zu kommunizieren (Korona Zeit!)
Kann ich eine Mietminderung von Vermieter fördern? Welchen Prozentsatz der Mietminderung kann man bestimmen (3 … 10 %) ?
Schöne Grüße,
Maria R.
Hallo,
wenn einem eine defekte Klingel stört – was ja absolut verständlich ist, dann könnte man bis diese repariert ist auch eine Funkklingel welche es ab 10 EUR gibt abringen, bis dass der Vermieter es behoben hat.
Ich würde im ersten Schritt sicher nicht gleich mit Mietminderung drohen.
Sondern :
1. Auf den Fehler freundlich hinweisen. Die meisten Vermieter wohnen nicht im Haus und bekommen von dem Problem vielleicht gar nichts mit. Die anderen Parteien störte es vielleicht weniger da SIe nie besuch bekommen oder SIe wollen Ihren Vermieter deswegen nicht belästigen… Einfach mal freundlich anrufen.
2. Den Vermieter bitten das Problem zu beheben und wenn es länger dauert bis dahin eine Funkklingel zu verfügung zu möchte.
3. Dem Vermieter vielleicht mal ein Angebot für eine neue Türsprechanlage vorlegen. Damit er sieht, dass Türsprechanlagen gar nicht unbedingt teuer sind. Eine komplette Audio Sprechanlage ohne Kamera gibt zum Beispiel für ein 6 Familienhaus bereits ab 220 EUR + Montagekosten.
Interessant, dass man eine Mietminderung von etwa 3% geltend machen kann, wenn die Klingel kaputt ist. Unser Vermieter hat es lange hinaus gezögert, den Stördienst zu rufen. Ich hatte ihn dann auf diese Urteile hingewiesen. Nun ist alles ruck zuck repariert worden.
Hallo. Hätte eine Frage. Wohne als Mieter seit 01.04.2018 in einer 3 Zimmer Wohnung. Bei Einzug existierte weder eine Klingel noch Gegensprechanlage und Türöffner. Bis jetzt wurden wir hinausgezögert das eine angebracht wird. Habe ich die Möglichkeit rückwirkend eine Mietminderung anzufordern? Ist das gerechtfertigt? Gruss
Hallo Fatih,
eine Mietminderung kann in der Regel ab dem Zeitpunkt erfolgen, an dem Mieter den Mangel beim Vermieter angezeigt haben und dieser seit dem nicht behoben wurde. Unter Umständen kann auch rückwirkend eine Mietminderung erfolgen. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, sollten Sie bei einem Mieterverein abklären lassen.
Ihr Team von mietrecht.com
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem 3-Wohnungen Haus (es wohnen nur Mieter) funktioniert der elektrische Haustüröffner seit mindenstens halbes Jahr nicht mehr. Die elektrische Klingel ist hingegen voll funktionsfähig. Bei jedem Besuch durch die Fremdpersonen und insbesondere bei der Paketanlieferung durch die Post muss ich runterlaufen um die Haustür zu öffnen.
Die Vermieterin lehnte die Reparatur des Haustüröffners strikt und streng ab. Ihrer Meinung nach, der Haustüröffner werde durch drei Familien benutzt und somit müsse er auf Kosten aller Mieter repariert werden. Laut ihr, müssen die Mieter den Wartungsdienst selbst beauftragen, wobei die Anlage nicht in unserem Einfluss- bzw. Zugangsbereich liegt.
Kann ich die Vermieterin auffordern den Haustüröffner zu reparieren? Welchen Prozentsatz der Mietminderung kann man bestimmen (2 … 5 %) ? Wird der Prozentsatz auf die Kaltmiete angewendet?
Bis jetzt unternahmen wir nichts an der Türanlage.
Vielen Dank!
MfG
D. V.
Hallo ich bin seit 7 Monaten in einer Wohnung eingezogen der Vermieter verspricht mir seit Einzug das ich meine klingel mit Gegensprechanlage und Türöffner bekomme bis heute habe ich noch nichts habe jetzt nur eine funkklingel selbst angebracht kann ich in meinem Fall mietminderung einreichen
Hallo Josef S.,
ist die Mietsache nicht vertragsgerecht nutzbar, kann eine Mietminderung möglich sein. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können wir jedoch nicht beurteilen. Wenden Sie sich am besten an einen Mieterverein. Dieser kann Sie ausführlich beraten.
Ihr Team von Mietrecht.com
Hallo. Seit 18 Monaten funktioniert weder Klingelanlage, noch Gegensprechanlage oder wenigstens der elektrische Türöffner, sprich Totalausfall. Mehrfach habe ich mit Dem Eigentümer, der Hausverwaltung und dem Hausmeister über diese Problematik gesprochen. Schriftlich habe ich immer wieder darum gebeten dass die Elektronik restauriert wird. Ich wohne schließlich im dritten Stock, betreibe einen Online Shop (Hobby). Mittlerweile habe ich eine eigenst finanzierte Funkklingel an der Haustür angebracht (Beidseitig Klebendes Montageband) und die Hausverwaltung hat mich mündlich abgemahnt. Kann ich nun mit einem erneuten Schreiben und abermals „da kommt ein Fachmann“(wieder 4Monate warte ich seither) die Unkosten und bis 10% Minderung beanrauben?
Beim Mieterverein meiner Stadt war ich, diese bitten um eine zweite Meinung.
Hallo Christian K.,
wir bieten keine rechtliche Beratung an und können daher nicht einschätzen, ob eine Mietminderung in dieser Höhe begründet ist oder nicht. Wenden Sie sich für eine zweite Meinung am besten an einen Anwalt.
Ihr Team von Mietrecht.com
Hallo und guten Tag..
Ich wohne im Dachgeschoss und seit knapp 2 Monaten funktioniert die Klingel nicht.
Das heißt, ich höre nicht, wenn es klingelt und muss, wenn ich Besuch erwarte, ständig nach unten laufen.
Meinen Vermieter habe am 7.7.18 darauf hingewiesen.
Er kam auch sofort hoch (er wohnt mit im Haus, im Erdgeschoss) und versuchte den Fehler zu finden, was ihm nicht gelang. Er sagte dann, dass er am 7.7.18 kommen wolle, um die Klingel zu reparieren.
Darauf warte ich bis heute.
Zwischendrin sprach ich ihn auf die defekte Klingel an, worauf er nur lakonisch antwortete: „Wie du gesehen hast, war ich beschäftig“. – Er hat seinen Garten gestaltet.
Kann ich die Miete mindern?
Mit freundlichem Gruß
Viktoria A.
Hallo Viktoria A.,
ist die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache nicht oder nur eingeschränkt möglich, kann eine Mietminderung angekündigt werden. Auch die Nutzung der Klingel gehört in der Regel zum Mietvertrag. In Ihrem Fall kann ein Mietminderung möglich sein. Lassen Sie sich am besten bei einem Mieterverein beraten und klären Sie dort auch ab, wie hoch die Minderung ausfallen kann.
Ihr Team von Mietrecht.com
Hallo liebes Team,meine Gegensprechanlage ist seit 3Monaten defekt.Da meine Wohnung nur durch einen Fahrstuhl zu erreichen ist,kann ich seit 3Monaten keine Pakete und Gäste empfangen.Habe ich das Recht eine Mietminderung einzufordern?MfG A.S.
Hallo Alexandra S.,
ist eine vertragsgerechte Nutzung der Mietsache nicht möglich, kann eine Mietminderung angekündigt werden. In Ihrem Fall kann das möglich sein. Lassen Sie sich in Bezug auf die Höhe am besten von einem Mieterverein beraten. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.
Ihr Team von Mietrecht.com