Mietminderung: Auch bei Kinderlärm vereinzelt möglich

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Wann können lärmende Kinder eine Mietkürzung begründen?

Ist eine Mietminderung bei Kinderlärm überhaupt möglich?
Ist eine Mietminderung bei Kinderlärm überhaupt möglich?

Dass Kinder laut sein können, steht außer Frage. Bis zu einem gewissen Maß müssen Mieter dies auch tolerieren. Daher ist es in der Regel nicht so einfach eine Mietminderung bei Kinderlärm erfolgreich anzubringen.

Zumal auch der Gesetzgeber festgelegt hat, dass Lärm von Kindern im gesetzlichen Sinne kein Lärm ist, also auch in den meisten Fällen nicht als Mangel an der Mietsache und Grund für eine Mietminderung gesehen werden kann.

Wann Mieter bei Kinderlärm eine Mietminderung einfordern können, was der Bundesgerichtshof diesbezüglich entschieden hat und wie hoch eine Mietminderung ausfallen kann, betrachtet der folgende Ratgeber.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei Kinderlärm

Rechtfertigt Kinderlärm eine Mietminderung?

Kinderlärm an sich ist in der Regel kein ausreichender Grund für eine Mietminderung. Ist der Lärm in Ruhezeiten vermeidbar oder entsteht dieser durch rücksichtsloses Verhalten, kann jedoch eine Minderung möglich sein.

Welche Möglichkeiten haben Mieter bei Kinderlärm?

Lärm als Mangel ist dem Vermieter mitzuteilen. Ohne eine Mängelanzeige ist eine Minderung der Miete üblicherweise nicht möglich.

Um wie viel dürfen Sie die Miete bei Kinderlärm mindern?

Die Höhe der Minderungsquoten bezieht sich immer auf die individuelle Sachlage, sodass die Minderungsquoten unterschiedlich ausfallen. Hier finden Sie einige Beispiele dafür.

So hoch fällt eine Mietminderung wegen Kinderlärm aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedliche Minderungsquoten entstehen!

  • Gelegentlicher Kinderlärm: 0 %
  • Kinderlärm im Hausflur beim Verlassen der Wohnung: 0 %
  • Vermeidbarer Kinderlärm während der Ruhezeiten: Bis zu 10 %
  • Lärm durch rücksichtsloses Verhalten: Bis zu 10 %

Mieterminderung bei Lärm: Ist Kinderlärm ein Grund?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in sich in mehreren Entscheidungen dazu geäußert, wann eine Mietminderung bei Kinderlärm überhaupt in Frage kommt und welche Geräusche Mieter dulden müssen. Im neuesten Beschluss vom 22.08.2017 (BGH, Az.: VIII ZR 226/16) wurde beispielsweise festgelegt, dass normale Geräusche, die bei kindlichem Verhalten entstehen, zu tolerieren sind, dies jedoch auch eine Grenze hat.

Ist der Gebrauch der Mietsache vertragsgemäß, berechtigt Kinderlärm also nicht zu einer Mietminderung. Tritt Lärm jedoch regelmäßig und entgegen der Rücksichtnahmepflicht in einem Mehrfamilienhaus auf, können Betroffene Mieter eine Mietminderung bei Kinderlärm einfordern. Es reicht jedoch nicht aus, dass üblicher Kinderlärm während der Ruhezeiten auftritt. So sind nächtliches Geschrei von Babys oder Spielgeräusche während der Mittagsruhe keine ausreichenden Gründe für eine Minderung.
Mietminderung bei Kinderlärm? Nachbarn müssen übliche Geräusche tolerieren.
Mietminderung bei Kinderlärm? Nachbarn müssen übliche Geräusche tolerieren.

Die Geräusche, die beispielsweise beim Laufen oder Spielen entstehen, müssen über das übliche Maß hinausgehen. Ein Lärmprotokoll ist in einem solchen Fall nicht notwendig, wenn Mieter die Situation im Allgemeinen ausführlich beschreiben.

Kann der Lärm im Rahmen der Rücksichtnahmepflicht verhindert werden oder ist er nicht sozialadäquat, kann dies eine Mietminderung begründen. Spielen Kinder beispielsweise stundenlang mit Rollläden oder Haustürklingeln, oder springen in der Nacht von Möbelstücken, handelt es sich in der Regel um Lärm, der durch Eltern im Rahmen der Aufsichtspflicht unterbunden werden kann.

Wann eine Mietminderung bei Kinderlärm möglich ist, entscheidet jedoch immer der Einzelfall. Hier spielen dann die Art des Lärms sowie Dauer, Zeitpunkt und Intensität eine wichtige Rolle. Auch Alter und Gesundheitszustand des Kindes sind entscheidend dafür, ob eine Mietminderung möglich ist.

Spielen Kinder im Freien, auf einem nahe gelegenen Spielplatz oder Schulhof, kann die Miete nicht gemindert werden. Auch die Nutzung von zur Wohnanlage gehörenden Spieleinrichtungen begründet keine Mietminderung wegen Kinderlärm.

Wie hoch kann eine Mietminderung durch Kinderlärm ausfallen?

Übermäßiger Kinderlärm kann eine Mietminderung im Einzelfall begründen.
Übermäßiger Kinderlärm kann eine Mietminderung im Einzelfall begründen.

Ist eine Mietminderung bei Kinderlärm zulässig, stellt sich oft die Frage wie hoch diese ausfallen darf. Laut Amtsgericht Neuss kann die Miete bei vermeidbarem Kinderlärm, wie zum Beispiel dem Umwerfen von Möbelstücken während der allgemeinen Ruhezeiten, um etwa 10 % gemindert werden (AG Neuss, Az.: WuM 1988, 264).

Auch das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine Minderung von 10 % angemessen ist, wenn der Lärm durch rücksichtsloses Verhalten, wie dem Springen von Stühlen oder Tischen, entsteht (LG Köln, Az.: WuM 1971, 96). Im Zweifel kann die Beratung bei einem Mieterverein oder bei einem Anwalt für Mietrecht weiterhelfen.

Mietminderung bei Kinderlärm – Musterbrief

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Nachfolgend finden Sie ein Musterschreiben, dass Sie bei für eine Mietminderung bei Kinderlärm verwenden können. Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt. Das Muster sollte den jeweiligen Umständen und Fakten angepasst werden.

Download: Mietminderung bei Kinderlärm (.doc) Download: Mietminderung bei Kinderlärm (.pdf)

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Die anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Er befasst sich u. a. mit den Bereichen Verbraucher- und Schadensrecht.

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