Der Weg zur Mietminderung, wenn die Heizung ausfällt

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Eine Mietminderung, wenn keine Heizung verfügbar ist, insbesondere im Winter, kann gerechtfertigt sein.
Eine Mietminderung, wenn keine Heizung verfügbar ist, insbesondere im Winter, kann gerechtfertigt sein.

Im Herbst und Winter sind wir es gewohnt, in einer beheizten Wohnung zu sitzen. Doch dann kommen Sie in Ihre Mietwohnung und die Heizung geht plötzlich nicht mehr. Was können Sie in einem solchen Fall unternehmen? Trifft eine Mietminderung bei einem Heizungsausfall zu?

Können Sie die Miete auch dann mindern, wenn keine angenehme Raumtemperatur erreicht werden kann? Welche Regelungen und Vorschriften bestehen laut Mietrecht zum Thema Heizung? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste zur Mietminderung beim Ausfall der Heizung

Dürfen Sie bei einem Ausfall der Heizung die Miete mindern?

Fällt die Heizung aus oder erreicht die Heizungsanlage die Mindestraumtemperaturen nicht, können Mieter unter Umständen eine Mietminderung geltend machen.

Wie ist eine Mietminderung durchzusetzen?

Mieter müssen den Mangel durch eine Mängelanzeige mitteilen. Ohne diese, ist eine Minderung der Miete nicht möglich. Unser Muster zeigt beispielhaft, wie ein solches Schreiben aussehen kann.

Welche Höhe ist bei der Mietminderung möglich?

Um wie viel Mieter mindern können, entscheidet sich immer je nach Sachlage und Einzelfall. Unsere Übersicht bietet eine Orientierung zu möglichen Minderungsquoten.

So hoch fällt eine Mietminderung wegen ausgefallener Heizung aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • Raumtemperatur zwischen 15 und 18 Grad Celsius: Bis zu 50 %
  • Totaler Heizausfall: Bis zu 100 %
  • Geringer Heizausfall: Bis zu 10 %

Wann trifft die Mietminderung für die Heizung zu?

Zunächst sei einmal festgehalten, dass die Mietminderung bezüglich der Heizung aus mehreren Richtungen betrachtet werden muss. Einerseits geht es bei diesem Thema um einen kompletten Heizungsausfall und andererseits um eine rechtlich festgelegte Mindest-Raumtemperatur. In beiden Fällen ist eine Mietminderung für eine defekte Heizung möglich.

Eine Mietminderung bei defekter Heizung ist mitunter von den vertraglichen Vereinbarungen abhängig.
Eine Mietminderung bei defekter Heizung ist mitunter von den vertraglichen Vereinbarungen abhängig.

Beim Thema Heizung und Mietminderung spielen viele Faktoren eine Rolle. Wenn die Heizung defekt ist, verursacht dies grundlegend zunächst einmal einen vertragsgemäßen Mangel in der Wohnung. Dabei sind direkte und indirekte Folgen zu unterscheiden, die mit einer kaputten Heizung einhergehen.

Zum einen kann der Raum oder die gesamte Wohnung nicht ordnungsgemäß beheizt werden. Zum anderen lässt eine mangelnde Funktionsfähigkeit auf längere Zeit Schimmel in der Wohnung entstehen.

Des Weiteren fließt das Thema der Mietminderung bei defekter Heizung auch in den Bereich der Sanierung und vor allem der energetischen Modernisierungsmaßnahmen hinein.

Mietminderung: Die Heizung geht nicht

Wenn die vertragsmäßige Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung eingeschränkt ist, besteht ein Mangel, der kraft des Gesetzes eine Mietminderung nach sich zieht. Die Minderung tritt automatisch mit dem Erscheinen des Schadens oder Mangels in Kraft. Nimmt der Mieter den Mangel wahr und zeigt diesen bei seinem Vermieter an, hat er die Möglichkeit ab diesem Zeitpunkt im angemessenen Rahmen die Miete zu kürzen.

Dabei können die inoffiziellen Mietminderungstabellen hilfreich sein, um sich an den Urteilen der letzten Jahre zu orientieren und die eigene Kürzung festzulegen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass jeder Fall individuell betrachtet werden sollte, da viele unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen – wie die Vereinbarungen, die zwischen dem Mieter und Vermieter während der Vertragsunterzeichnung getroffen wurden, die Inhalte im Vertrag selbst und die aktuellen Umstände, in denen der Mangel aufgetreten ist.

Gibt es eventuell äußere Umstände, die die Situation beeinflussen? Haben Drittparteien den Mangel verursacht?

Mit der Anzeige beim Vermieter geben Sie als Mieter diesem die Möglichkeit, den Mangel oder Schaden zu beheben. Dies gilt es, vor allem beim Fall der Mietminderung bezüglich der Heizung, zu beachten.

Mietminderung: Die Heizung ist defekt – Wie Sie am besten vorgehen

Bei einer Mietminderung aufgrund vom Heizungsausfall sind die allgemeinen Heizperioden zu berücksichtigen.
Bei einer Mietminderung aufgrund vom Heizungsausfall sind die allgemeinen Heizperioden zu berücksichtigen.

Für die adäquate Beheizung der Wohnung ist der Vermieter verantwortlich. Ist dies nicht der Fall, besteht ein Mangel, da ein vertragsgemäßer Zustand nicht gewährleistet ist.

Deshalb sollten Sie als Mieter zunächst prüfen, was in Ihrem Vertrag steht. Dabei gibt es in der Regel Angaben zu den Heizperioden. Sollte dies nicht festgelegt sein, können Sie mit den allgemeinen Regelungen rechnen.

Entweder gilt die Heizperiode vom 01. Oktober bis zum 30. April oder vom 15. September bis zum 15. Mai. Während dieser Zeitspanne sollte die Heizungsanlage so betrieben werden, dass in der Mietwohnung eine Temperatur von etwa 20 Grad regelmäßig erreicht werden kann. Dabei spricht man im Allgemeinen von der sogenannten Behaglichkeitstemperatur. Diese besagt, dass die Temperaturempfindung bei einem Erwachsenen neutral ist, weder zu warm noch zu kalt.

Die angemessene Temperatur richtet sich nach den jeweiligen Räumen. Dabei ist seitens des Mieters für das Bad eine durchschnittliche Raumtemperatur von 23 Grad Celsius erwartbar, für den Flur beispielsweise aber nur etwa 15 Grad celsius .

Wichtig! Eine Behaglichkeitstemperatur ist lediglich in der Zeit von sechs Uhr morgens bis elf Uhr abends relevant, vor allem dann, wenn es um die Frage nach der Mietminderung beim Thema „Heizung“ geht.

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Urteile bezüglich einer nicht angemessenen Raumtemperatur in der Rechtsprechung getroffen. Vor allem wenn die Raumtemperatur zwischen 15 und 18 Grad Celsius lag, wurde eine Minderung von bis zu 50 Prozent festgelegt.

In Ausnahmefällen galt dies sogar bei derartigen Temperaturen im Sommer. Dabei wurde die für die Jahreszeit verhältnismäßig niedrige Außentemperatur immer in Betracht gezogen.

Auch wenn die Temperatur nur zentral für die gesamte Wohnung regulierbar ist, liegt eine Mietminderung wegen der Heizung vor, denn damit ist zwar nicht der Gebrauch der gesamten Wohnung eingeschränkt aber die vertragsgemäße Tauglichkeit einzelner Räume.

Generell gilt: Eine Mietminderung bezüglich der Heizung, die auf einer nicht angemessenen Raumtemperatur gründet, muss in jedem Falle individuell festgestellt werden.

Sie können je nach Umstand die Miete um mindestens 10 Prozent bei einer unzureichenden Heizleistung oder bis zu 100 Prozent bei einem totalen Heizungsausfall kürzen. Sie dürfen demnach die Miete kürzen, wenn die Heizung defekt ist. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Umfang und der Intensität der Einschränkung des Gebrauchswertes der vertragsmäßigen Wohnung.

Was besagt das Mietrecht, wenn die Heizung defekt ist, in Form von lauten Geräuschen?

Eine Mietminderung, wenn die Heizung defekt ist und mit Klopfgeräuschen nervt, fällt in der Regel nicht ganz so hoch aus.
Eine Mietminderung, wenn die Heizung defekt ist und mit Klopfgeräuschen nervt, fällt in der Regel nicht ganz so hoch aus.

Neben einer zu niedrigen Temperatur kann es bei der Heizung auch zu unangenehmen Klopfgeräuschen kommen. Auch dies kann die Gebrauchstauglichkeit von der Mietwohnung einschränken. Doch die vergangenen Urteile aus der Rechtsprechung haben gezeigt, dass die Mietminderungen mit Abstand nicht so üppig wie bei der angemessenen Raumtemperatur ausgefallen sind. In diesen Fällen wurde zumeist eine Kürzung von 10 oder 15 Prozent gewährt.

Meistens ist eine Mietminderung sogar lediglich als begründet festgestellt worden, jedoch nicht beziffert.

Wichtig! In jedem Falle ist ein Protokoll von zentraler Bedeutung, wenn die Heizung nur bedingt und eingeschränkt funktioniert. Notieren Sie sich als Mieter die Phasen und Zeitabschnitte, in denen nur einen unzureichende Raumtemperatur regulierbar ist oder in denen eine etwaige Lärmbelästigung auftritt.

Was sagt das Mietrecht zum Heizungsausfall?

Die Mietminderung bei einem Heizungsausfall im Winter ist zunächst sehr eindeutig und unbestreitbar. Hierbei waren die Urteile der vergangenen Jahre sehr eindeutig. Für einen totalen Ausfall der Heizung, vor allem während der Heizperiode im Herbst und Winter, wurde eine Kürzung der Miete zwischen 40 und 100 Prozent festgesetzt.

Aber nicht nur eine Mietminderung für einen Heizungsausfall im Winter ist berechtigt. Sie haben auch die Möglichkeit die Miete im Sommer zu kürzen, falls die Außentemperaturen dafür spricht und die Heizung nicht anspringt. Bei einem Ausfall während der Sommermonate mit einer durchschnittlichen Temperatur von 13 Grad bis 17,5 Grad Celsius konnte ein Mieter in der Vergangenheit laut Gerichtsurteil seine Miete sogar um die Hälfte kürzen.

Generell gilt für den Sommer: Liegt die Außentemperatur länger als drei Tage unter 12 Grad, ist der Vermieter verpflichtet, die Heizungsanlage hochzufahren, da nur so die Behaglichkeitstemperatur in den Innenräumen erreicht werden kann.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz des gesundheitlichen Zustandes einzelner Mieter und sind auch im Hinblick auf die Vermeidung von Schimmelbildung wichtig.

Haben Sie im Winter keine Heizung, ist eine Mietminderung wahrscheinlich.
Haben Sie im Winter keine Heizung, ist eine Mietminderung wahrscheinlich.

Denn es ist darauf zu achten, dass eine übermäßige Feuchtigkeit sich immer an der kältesten Oberfläche in einem Raum niederschlägt. Kann der Raum nicht angemessen beheizt werden, ist dies in der Regel die Wand am Fenster, an der sich der Schimmel bildet. Ist die Heizung im Bad nicht funktionstüchtig, kann es vor allem dort weitreichende Folgen haben.

Warme Luft ist zudem wesentlich aufnahmefähiger für Feuchtigkeit. Natürlich sollte ein Mieter, um den Schimmel zu vermeiden, auch lüften.

Eine Mietkürzung bei einem Heizungsausfall, egal ob im Sommer oder im Winter, ist in den meisten Fällen begründet. Dabei sollte aber die Verhältnismäßigkeit stimmen und es ist neben der eigentlichen Raumtemperatur auch auf die Außentemperatur zu achten. Was ist demnach zumutbar und was nicht?

Die Heizung funktioniert nicht richtig – Mietminderung?

Neben dem Ausfall der Heizungsanlage und einer defekten Heizung, die eine zu kalte Wohnung verursacht, gibt es auch immer wieder den Fall des Überheizens. Vor allem wenn der Mieter keine Chance hat, die Leistung der Heizung selbst herunterzufahren, ist eine Mietminderung begründet. Das liegt dann in der Verantwortung vom Vermieter.

Gleiches gilt, wenn der Heizkessel selbst überdimensioniert ist. Dabei spielt die Frage nach der Wirtschaftlichkeit eine Rolle. Denn wird das mietrechtliche Wirtschaftlichkeitsgebot missachtet, ist auch seitens des Mieters eine Mietminderung wegen der Heizung begründet.

Wichtig! Wenn es um die Mietminderung die einem Mangel in einer Mietwohnung geht, sollte immer darauf geachtet werden, ob und inwieweit die Ausstattung dem aktuellen Standard einer vergleichbaren Wohnung entspricht.

Ist die Heizung kaputt, kann eine Mietminderung nur dann erfolgen, wenn der Mangel nicht bei Vertragsschluss bereits bestand.
Ist die Heizung kaputt, kann eine Mietminderung nur dann erfolgen, wenn der Mangel nicht bei Vertragsschluss bereits bestand.

Dabei ist darauf zu achten, dass gewisse Bestandteile alt, aber nicht unbedingt veraltet sein sollten. Gerade in Bezug auf die Versorgung mit Wasser und Wärme sollte es den momentanen, allgemeingültigen Ansprüchen entsprechen.

Auch die Heizungsanlage in einem Gebäude ist vom Vermieter wirtschaftlich zu betreiben. Dennoch heißt das nicht, dass für den neuesten technischen Stand gesorgt werden muss.

Dennoch kann ein Mangel vorliegen, wenn die Heizung beispielsweise extrem veraltet ist.

Ist die Heizung kaputt, sollte die Mietminderung nicht sofort vom Mieter eingeleitet werden. Zwar besteht in den beschriebenen Fällen Kraft des Gesetzes die Mietminderung, aber in jedem Falle ist es besser, den Vermieter zu informieren und ihm damit eine Zeitspanne einzuräumen, um den Mangel beseitigen zu können.

Ansonsten gilt das Datum der Mangelanzeige, ab dem eine Minderung durch den Mieter erfolgen darf. Eine rückwirkende Mietminderung wegen der Heizung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Wichtig! Ein Minderungsgrund liegt auch dann nicht vor, wenn der Mieter bei Vertragsschluss einen bestehenden Mangel fahrlässig oder ganz bewusst übersehen hat oder wenn der Mieter mit einem hohen Heizaufwand rechnen konnte (Dachgeschosswohnung, viele Außenwände etc.).

Muster: Mietminderung bei Heizungsausfall

vorschau-mietminderung-wegen-heizungsausfall

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung bei einem Heizungsausfall. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.

Mietminderung wegen Heizungsausfall (.doc) Mietminderung wegen Heizungsausfall (.pdf)

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Die anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Er befasst sich u. a. mit den Bereichen Verbraucher- und Schadensrecht.

15 Gedanken zu “Der Weg zur Mietminderung, wenn die Heizung ausfällt

  1. Marco

    Hallo,

    wir sind Anfang des Jahres umgezogen. Bei der Vertragsunterschrift wurde uns bereits mitgeteilt, dass die Heizung von Öl auf Gas umgestellt wird. Bereits im März ist die Heizung ausgefallen, weil kein Öl mehr im Tank vorhanden war, dieser wurde auch nicht mehr aufgefüllt. Anfang Oktober hatten wir keine funktionierende Heizung, erst nach Rückfragen anderer Hausbewohner wurde uns von der Verwaltung mitgeteilt, dass sich der Einbau der neuen Heizung verzögert. Seit dem 22.10 funktioniert unsere Heizung wieder. Frage: dürfen wir als Mieter in unserem Fall eine Mietminderung für Dezember in Anspruch nehmen ? Oder hätte jeder Mieter einzeln, eine Mängelanzeige und eine Mietminderung / Miete unter Vorbehalt zu zahlen ankündigen müssen ?

  2. Maria M

    Nicht auszumalen, wenn man Schimmel bekommt. Unser Vermieter kümmert sich nun endlich. Damit die Heizung nicht kaputt geht, ist es wichtig eine Wartung zu unternehmen. gerade bei Thermen. Die Thermenwartung macht regelmäßig ein Unternehmen, das vorbeikommt.

  3. c

    Vielen Dank für den Beitrag. Interessant, dass man bei einem kompletten Heizungsausfall eine Mietminderung beantragen kann. Unsere Heizung funktioniert seit Wochen nicht mehr und unser Vermieter sollte unbedingt eine neue Heizung installieren lassen.

  4. Marie B

    Bei uns ist letztens auch die Heizung ausgefallen. Daher sind wir nun auf der Suche nach einem Heizungsbauer. Ich wusste allerdings nicht, dass es in diesem Fall zu einer Mietminderung kommen kann.

  5. Stefan S

    Hallo zusammen. Bei uns in der Mietwohnung ist trotz aktueller Periode der Heizkessel im Keller zwischen 22 und 6 uhr aus. sprich Wohnung und Mauerwerk kühlt auf die Aussentemperatur aus bzw ab und das sind aktuell so 0 bis 6 Grad. Das kann doch nicht rechtens sein. Ausserdem haben wir dadurch in einem Zimmer Schimmel ansätze.. Wie solln wir da am besten vorgehen, da unserem Vermieter nur unsere Wohnung in diesem Haus gehört. Die anderen Eigentümer wohnen selber drin.
    Danke schon im voraus für die Hilfe

  6. Nadfer

    Moin!

    Meine Freundin und ich wohnen im 8. (und obersten) Stock eines Mietshauses. Vor einigen Jahren wurde hier eine neue Heizanlage installiert und in dem Zuge von einem offenen zu einem geschlossenen System gewechselt. Nachdem wir im vergangenen Winter sowohl Hausmeister, als auch Hausverwaltung über zu niedrige Temperaturen informiert haben, lange nichts geschah und erst gegen Ende der Heizperiode neue Entlüftungsventile eingebaut wurden, haben wir dieses Jahr früher reagiert. Heute war der Hausmeister da und hat die Heizung langwierig und aufwändig entlüftet und bestätigt, dass wir, als eine der höchstgelegenen Wohnungen, mehr oder weniger die ganze Luft der unteren Stockwerke in die Heizung bekommen. Dies sollte meinem Verständnis nach die Konsequenz haben, dass wir ständig entlüften müssen. Mir ist bewusst, dass entlüften auch zu unseren Pflichten gehört, wüsste jedoch gern, ob die mutmaßliche Häufigkeit wirklich zumutbar sein kann.

    Besten Dank für Ratschläge!

    Nachtrag:

    Wir haben in den letzten Heizperioden quasi täglich und fast bis zum Ende der jeweiligen Heizperioden entlüftet.

  7. Cavalli

    Hallo ihr Lieben,

    bei mir in der Mietwohnung im Badezimmer wurde der Heizkörper am 07,04.2021 abmontiert afgrund eines Wasserschadens.
    Nun habe ich seit diesem Zeitpunkt keine Heizung mehr im Bad und es ist seit dem von der Temperatur her sehr unangenehm. Der Vermieter weiß von allem bescheid und hat bis jetzt nichts unternommen.
    Der Grund für das Abmontieren des Heizkörpers ist ein Wasserschaden im Bad durch ein geplatztes Heizungsrohr. Zu dem kommt das sich extrem schwarzer Schimmel gebildet hat. Kann mir jemand helfen wie hoch ich in diesem Fall die Miete mindern kann ?

    Für eine Antwort bin ich sehr dankbar !

    Viele Grüße und Danke 🙂

  8. Ulrike Von G

    Habe seit Dezember ständig Probleme mit der Heitzung Vermieter schickt zwar einen aber bekommen es nicht im Griff ständig ist was kann ich one weiteres die Miete kürzen und um wieviel?

  9. Hadi

    Guten Abend,
    die Heizung seit Anfang Winter funktioniert nicht. Wir haben die Mietfirma mehr Mal informiert, sie haben uns nur zwei Mal die Hausmeister geschickt, und es am nächsten Tag die Heizung funktioniert wieder nicht.
    Wir haben die Kosten für die Heizung nicht überwiesen, und jetzt die Firm bedroht uns, vor Gericht uns zu klagen, weil wir keine Heizung kosten überweisen.
    Heute bei uns die Temperatur ist -7 Grad , stellen sich vor, wie es eiskalt bei uns, und es fällt uns die ganze Winter schwer, die Wohnung zu lüften, weil wir sie nicht wärmen können. Was empfehlen uns in diesem Fall zu tun.

    Liebe Grüße

    Hadi

  10. Amari

    Hallo,

    mein Freund und ich haben die erste Probleme mit der Heizung im Oktober gemeldet- da funktionierte sie nur manchmal nicht. Im November und Dezember kam es mehrfach zu Ausfall, aktuell geht die Heizung mittlerweile mindestens die Hälfte des Monats nicht mehr und die Reparatur ist für den 04.01 geplant. Die Temperatur beträgt 16-16,5 Grad. Wie viel Mietminderung können wir beantragen?

    Viele Grüße und danke!

  11. Inaki

    Guten Tag,

    meine Freundin und ich sind in eine renovierte Wohnung eingezogen. Die Heizung und das warmes Wasser funktioniert mit einer Therme.

    Die Therme geht manchmal aus, wenn wir lange warmes Wasser nutzen (z. B. Duschen 10-15 min). Die Lösung von der Wohnungsgenoschenschaft sind Löcher am Fenster, damit es eine bessere Beluftung besteht.

    Wir sind dagegen, weil es im Winter richtig kalt in der Küche werden kann. DIe Küche benutzen wir auch als Esszimmer.

    Kann man aufforden, dass die Löcher nicht gemacht werden sollen? weil eine Qualitätsminderung der Temperatur (plus Luftzug) durch heizverlust stattfinden kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Inaki

  12. Margit R.

    Seit Anfang März haben wir auf Grund eines Brandes im Keller / Heizanlage keine Heizung. Im Haus leben 3 Parteien und die Mieter des vorderen Teiles des Hauses waren für die Heizung verantwortlich. Wir haben den Vermieter mehrmals darauf angesprochen und bei einem Termin im August wurde uns mitgeteilt, dass im September die neue Heizung eingebaut wird.
    Bisher ist noch nichts passiert. Es soll eine Gasheizanlange eingebaut werden. Bis zu dem Brand war es eine Niedertemperaturheizkessel welcher mit Holz beheizt wurde.
    Wir hatten im März in der Wohnung ohne Heizung Temperaturen zwischen 15-16° Deshalb wurden von uns Elektroöfen gekauft, welche den Stromverbrauch extrem erhöht hatten. Im Bad hatten wir nie eine höhere Temperatur als 18-19°. Deshalb haben wir seither mit Schimmelbildung im Bad zu kämpfen, da die Feuchtigkeit trotz Lüften nicht reduziert werden kann. Zudem werden die Handtücher etc. nicht mehr trocken. Im Wohnzimmer wurden maximal 20° bei Beheizung mit Elektroöfen erreicht. Nun haben wir Oktober und noch immer keine Heizung und wieder eine Raumtemperatur von 18°! Der Keller in dem es gebrannt hat, wurde bisher auch noch nicht renoviert. Wir haben trotz kürzlicher Nachfrage wann denn die Heizung eingebaut werde, noch immer keine Antwort vom Vermieter erhalten.
    Was sollen wir tun? Wir sind nun echt verzweifelt!

    1. hase

      ausziehen.

  13. Anne W.

    Seit 2.Januar 2019 geht in meinem Wohnzimmer die Heizung nicht mehr. Die Raumtemperatur kommt immer nur auf 17-18 Grad. Der Vermieter wurde mehr mals benachrichtigt , auch per email, da telefonisch immer nur ein Mitarbeiter seiner Fa. zu erreichen war. Ebenso nach Rücksprache mit der Hausverwaltung auch die Heizungsfirma, die für das Haus zuständig ist. Die Heizungsfirma würde die Reparatur nur übernehmen, wenn sie den Auftrag vom Vermieter hat. Auch sie konnt den Vermieter nich erreichen.
    Leider ist es morgens und abends nach wie vor zu kalt im Raum, obwohl ih schon winterlich bekleidet bin. Habe mir in der Zwischenzeit einen Elektroofen besorgt, das kostet mich dann doch einiges anStrom. Im Moment ruht die Angelegenheit , ich möchte mich mit dem Vermieter nicht streiten, da ich vermute dass er krank oä. ist.
    Trotzdem eine Mietminderung in Erwägung ziehen. Was kann ich tun??i

    1. Mietrecht.com

      Hallo Anne W.,

      Sie können eine Mietminderung ankündigen und den Vermieter informieren, dass sie diese umsetzen solange der Mangel nicht behoben ist. Eventuell kann Ihnen auch der Mieterverein weitere Wege aufzeigen, wie Sie vorgehen können. Ratsam ist eine Beratung in Bezug auf die Höhe der Mietminderung, da diese vom Einzelfall abhängig ist.

      Ihr Team von Mietrecht.com

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