Mietminderung – Auch bei Graffiti eine Möglichkeit?

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Verschandelte Hauswände als Grund für Mietkürzung anerkannt?

Eine Mietminderung aufgrund von Graffiti ist nicht in jedem Fall eine Möglichkeit.
Eine Mietminderung aufgrund von Graffiti ist nicht in jedem Fall eine Möglichkeit.

Jeder möchte gerne in einem gepflegten und ansehnlichen Haus wohnen. Oftmals sagt das Äußere auch etwas über die Mieter und die Wohngegend aus. Graffiti ist da in den meisten Fällen nicht gern gesehen und führt auch dazu, dass sich Mieter in ihrer Wohnqualität eingeschränkt fühlen. Doch darf eine Mietminderung aufgrund von Graffiti am Haus erfolgen?

Hier spielt es immer eine Rolle, um was für eine Art Immobilie es sich handelt und wo diese steht. Nicht jede Kritzelei auf der Hauswand oder im Hausflur begründet eine Mietminderung wegen Graffiti.

Wann Mieter eine solche Minderung laut Mietrecht verlangen können und wie hoch diese ausfallen kann, betrachtet der nachfolgende Artikel näher.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei Graffiti

Ist eine Mietminderung wegen Graffiti zulässig?

Üblicherweise kann Graffiti auf einer Hauswand den Gebrauch der Sache nicht so beeinträchtigen, dass eine Mietminderung begründet wäre. Im Fall einer Luxusimmobilie kann das allerdings anders sein. Hier kommt es auf den Grad der Beeinträchtigung des Wohnwertes an.

Wie sollten Mieter bei einer Minderung wegen Graffiti vorgehen?

Der Mangel sollte immer mittels einer Mängelanzeige dem Vermieter mitgeteilt werden. Ohne eine solche ist eine Minderung der Miete nicht möglich.

Um wie viel ist die Miete bei Graffiti zu mindern?

Je nach Grad der Beeinträchtigung fällt die Minderung unterschiedlich hoch. Hier finden Sie Beispiele für mögliche Minderungsquoten.

So hoch fällt eine Mietminderung wegen Graffiti aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedliche Minderungsquoten entstehen!

  • Je nach Grad der Verwahrlosung und Beeinträchtigung: zwischen 2% und 10%

Ist eine Mietminderung bei Graffiti zulässig?

Grundsätzlich kann eine Minderung der Miete nur dann erfolgen, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinträchtigt ist. Nicht jedes Graffiti verursachte eine solche Beeinträchtigung. Das Amtsgericht Leipzig entschied hierzu, dass eine Minderung der Miete bei normalem Wohnraum wegen Graffiti auf der Außenwand zunächst nicht zulässig ist (27.9.2000, AZ. 49 C 5267/00).

Eine Mietminderung wegen Graffiti ist bei einer Luxusimmobilie eher wahrscheinlich
Eine Mietminderung wegen Graffiti ist bei einer Luxusimmobilie eher wahrscheinlich

Anders sieht das aus, wenn sich Graffiti an einer Luxusimmobilie befindet. Mieter können hier erwarten, dass die Fassade frei von Graffiti gehalten wird und dies in der höheren Miete inbegriffen ist.

Eine Mietminderung wegen Graffiti bei einem „normalen“ Wohnhaus ist dann möglich, wenn die Beeinträchtigungen das Haus verwahrlost erscheinen lassen und der Mieter für seine Mietzahlungen keine Gegenleistung erhält, die angemessen ist. Dies ist jedoch immer eine Einzelfall­entscheidung. Der Blick in eine Mietminderungs­tabelle kann hier dennoch hilfreich sein. Auch spielt es eine Rolle, ob die gesamte Wohngegend verwahrlost ist oder nur das Haus so erscheint.

Der Wohnwert wird durchaus auch über die äußere Erscheinung bestimmt. Bei einer Mietminderung wegen Graffiti zählt der Verschmutzungs- und Beeinträchtigungsgrad. Die Minderung kann hier etwas zwischen zwei und zehn Prozent betragen.

Muster: Mietminderung bei Graffiti

Mietminderung bei Graffiti

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung wegen Graffiti, welches Sie als Vorlage verwenden können. Dieses Muster beinhaltet nur ein mögliches Beispiel, sodass Sie darauf achten müssen, die Vorlage individuell anzupassen.

Download: Mietminderung bei Graffiti (.doc) Download: Mietminderung bei Graffiti (.pdf)

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Die anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Er befasst sich u. a. mit den Bereichen Verbraucher- und Schadensrecht.

1 Gedanken zu “Mietminderung – Auch bei Graffiti eine Möglichkeit?

  1. Maria

    Ich möchte, dass mein Haus von außen schön aussieht. Da würde mich Graffiti auch stören. Wir wollen dennoch keine einfache Hauswand. So haben wir die Fassade gestalten lassen. Jetzt wirkt unser Haus sehr besonders.

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