Garten ist nicht nutzbar – Kann ich die Miete mindern?
Ein Garten bei einer Mietwohnung ist vor allem in großen Städten rar gesät. Umso schöner ist es, wenn Sie als Mieter die Chance haben, eine solch grüne Oase zu nutzen. Doch ist dies nicht mehr möglich, aus welchen Gründen auch immer, kann das ein gravierender Mangel sein.
Doch die Frage stellt sich, ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist, wenn der Garten nicht mehr nutzbar ist. Liegt eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung vor und wenn ja, wie ist diese zu bewerten?
Erfahren Sie im folgenden Ratgeber, ob eine Mietminderung, falls der Garten nicht nutzbar ist, kraft Gesetzes erfolgt.
Das Wichtigste zur Mietminderung, wenn der Garten nicht nutzbar ist
Gehört der Garten zur Mietsache und ist eine vertragsgemäße Nutzung nicht möglich, kann das eine Mietminderung begründen.
Ein Mangel bei der vertragsgemäßen Gartennutzung ist dem Vermieter über eine Mängelanzeige mitzuteilen. Ohne eine solche ist die Minderung der Miete nicht möglich.
Wie hoch die Mietminderung sein kann, hängt von den individuellen Umständen ab. Unsere Übersicht beinhaltet einige Beispiele für Minderungsquoten.
Inhaltsverzeichnis
So hoch fällt eine Mietminderung, wenn der Garten nicht nutzbar ist, aus
Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!
- Lagerung von Baumaterial im Garten, dieser kann nicht genutzt werden: Bis zu 10 %
- Rodung eines mitvermieteten Gartens: Bis zu 5 %
- Garten kann nicht genutzt werden trotz vertraglicher Vereinbarung: Bis zu 10 %
Gartennutzung – In welchem Falle ist eine Mietminderung gerechtfertigt?
Ist der Garten nicht nutzbar, kann eine Mietminderung die Folge sein. Doch dabei sollten Sie eine besondere Vorsicht walten lassen. Denn nicht nur die Umstände der individuellen Situation sind entscheidend, sondern auch die vertraglichen Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem Mieter getroffen haben.
Prinzipiell steigert ein Garten oder eine kleine Grünfläche den Wohnkomfort erheblich. Ist diese Fläche teilweise oder gar nicht nutzbar, stellt das unter Umständen einen gravierenden Mangel da, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung einschränkt und damit wiederum eine Mietminderung begründet.
Möchten Sie daraus resultierten eine Mängelanzeige an den Vermieter weiterleiten, sollten Sie zunächst Ihren Mietvertrag eingehend lesen.
Für eine Mietminderung, sollte der Garten nicht nutzbar sein, ist zudem entscheidend, ob Sie den Bereich zur ausschließlichen Nutzung gemietet haben oder ob eine gemeinschaftliche Nutzung vereinbart wurde. Danach richtet sich dann natürlich auch, wie Sie selbst den Garten nutzen dürfen. Für eine Grillparty bedarf es dann u. a. der Zustimmung durch andere Mieter des Hauses.
Ein Nutzungsrecht ergibt sich nur aus Vereinbarungen, die im Mietvertrag festgehalten wurden und aus einer langjährigen Duldung des Vermieters. An dieser Stelle ist ebenso darauf hinzuweisen, dass ein Widerruf der Gartennutzung durch den Vermieter zu einer Mietminderung führen kann.
Andere Umstände, die zur Mietminderung führen
Doch nicht nur bezüglich des Nutzungsrechts stellt sich die Frage nach einer Mietminderung beim Thema „Garten“, sondern auch im Hinblick auf den Nutzungszweck. Soll der Garten eher als Spielplatz dienen oder als Erholungsfläche? Sind Gemüsebeete gestattet oder darf Wäsche dort getrocknet werden? Antworten auf diese Fragen finden Sie im Mietvertrag oder in der Hausordnung.
Eine Mietminderung, wenn der Garten nicht nutzbar ist, kann in Betracht gezogen werden, sollte dieser ungepflegt, verwildert oder gar zugemüllt sein. Dabei stellt sich die Frage, bei wem die Verantwortung dafür liegt – beim Mieter oder Vermieter? Dementsprechend haben Sie das Recht, die Miete zu mindern oder eben nicht.
Das Fällen von Bäumen oder das Stutzen von Hecken und anderen Grünpflanzen berechtigt in der Regel nicht zur Mietminderung, auch wenn der Garten für viele dann nicht mehr nutzbar erscheinen mag.
Höhe der Mietminderung, wenn der Garten nicht mehr nutzbar ist
Eine Mietminderung, sollte der Garten nicht mehr nutzbar sein, ist, wie gezeigt, unter gewissen Voraussetzungen möglich. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass die Minderungsquote bei dem Mangel und der damit einhergehenden Beeinträchtigung angemessen ist. Eine Orientierung bieten dafür Mietminderungstabellen, die Urteile aufführen, die diesbezüglich in der Vergangenheit gefällt wurden. Im Folgenden haben wir Ihnen eine kleine Auswahl zusammengestellt:
Mangel | Höhe | Urteil |
---|---|---|
eingeschränkte Gartennutzung - Lagerung von Baumaterial | 5 % | LG Osnabrück, Urteil vom 30.04.1995; Az. 1 S 39/85 |
Widerruf der Gartennutzung | 5 % | AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 09.02.1989; Az. 60 C 602/88 |
Garten gleicht einer Baustelle, Nichtanlage eines geplanten Gartens | 10 % | LG Darmstadt, Urteil vom 28.09.1989; Az. 6 S 593/88 |
Änderung des Baumbestands auf dem Grundstück | 0 % | AG Gronau, Urteil vom 21.02.1991; Az. 3 C 288/90 |
Muster für Mietminderung wegen eingeschränkter Gartennutzung
Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung sollte der Garten nicht nutzbar sein. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.
Download: Mietminderung – Garten (.doc) Download: Mietminderung – Garten (.pdf)
Hallo erst mal
Meine Familie und ich haben seit kurzem ein Haus mit Garten zur Miete sehr nahe an unserem Grundstück es gibt kein Tor bei der Einfahrt und kein Zaun nur seht düre Büsche wo mann so durch kann vorne ist die forte auch defekt sie läßt sich nicht richtig scheißen wir haben 4 kinder und es laufen jeden tag fremde durch den Garten was können wir machen
Egal wer verantwortlich ist, der Garten sollte schon gepflegt werden. Gerade die Bäume brauchen ein geschultes Auge. Deswegen haben wir ein Unternehmen für Forsttechnik beauftragt.
MOin aus Hamburg,ich kann seit 4 Monaten den Garten ( Alleinnutzung- Mietvertrag ) nicht nutzen- erst gab es einen Gerüstbau und eine Dämmung wurde auf der Rückseite der Hauwand instliert. Diese sollte am 3.Juni abgeschlossen sein. Bis zum 3. Juni sollten auch alle RESTARBEITEN erledigt sein.Daher habe ich bisher auch nicht die Miete gemindert.
Seit dem 3. Juni gleicht der Garten weiterhin einem Bauschuttplatz- alles noch Restmüll- Gestänge, kaputte Balken, Styropoor etc. nur ein winziger Teil ist erschwert nutzbar. Vor 2 Wochen wurde mir mitgeteilt- das die neue Terasse und der Garten wieder neu angelegt wird. . das sollte bis zum 1.7 .erfolgen..Die alte Terasse zum Garten hin wurde abgebaut und dabei ist lelbige zuerstört worden. Seitdem ist nichts passiert. Kann ich die Miete mindern- zumindest für den nächsten Monat- wenn ich es heute ankündige- und wieweit ist der Vorlauf für einen angekündigte Mietmindeerung?
Mit hetzlichem Dank im Vorraus
Geli F
Wir können unseren Garten eine Saison nur eingeschränkt nutzen, weil uns die Elektroleitung unrechtmäßig mindestens leichtfertig zerstört wurde.
Ohne Brunnen geht keine Wasserversorgung….
Die Beleuchtung, die Heizung, die Kühlung und Gartengeräte wie Rasenmäher, Heckenschere…können nicht benutzt werden.
Wie berechnet sich die Entschädigung vom Verursacher?
Guten Morgen
Seit 4 Monaten werden wir hingehalten,weil 2 Bäume gefällt werden müssen ( haben wir drauf hingewiesen , da beide ca 10 m hohe Tannen kaputt sind ). Wir haben unseren Pavillon abgebaut, im Februar,weil es hieß,das jetzt endlich ,innerhalb der nächsten 2 Wochen gefällt werden würde.
Der Garten gehört nur zu unserer Wohnung,grade jetzt wo das Wetter so schön können wir nichts machen , jedes Mal werden wir von der Hausverwaltung vertröstet , was kann ich tun ? Wir haben fast April……
Vielen Dank im Voraus