Wie erfolgt eine Mietminderung bei Einzugsermächtigung?

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Trotz Einzugsermächtigung die Miete mindern?

Eine Mietminderung bei einer Einzugsermächtigung kann problematisch sein.
Eine Mietminderung bei einer Einzugsermächtigung kann problematisch sein.

Möchten Sie, dass Ihre Miete jeden Monat an den Vermieter per Lastschriftverfahren überwiesen wird, müssen Sie diesem zuvor eine Einzugsermächtigung erteilen. Vor allem bei einer möglichen Mietminderung stehen Sie dann vor einem Problem. Denn wie können Sie die Miete dem Mangel entsprechend mindern, wenn die Zahlung automatisch erfolgt?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass eine Mietminderung bei begründetem Mangel nicht verweigert werden darf. Denn die Minderung tritt kraft Gesetzes ein und ist durch den Mangel bedingt, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich einschränkt.

Das Wichtigste zur Mietminderung, wenn eine Einzugsermächtigung besteht

Was ist bei einer Mietminderung zu beachten, wenn eine Einzugsermächtigung besteht?

Mindern Mieter die Miete dürfen sie eine vorliegende Einzugsermächtigung nicht einfach widerrufen. Der Vermieter muss die Minderung annehmen und die Ermächtigung selbst ändern.

Gibt es Ausnahmen, die ein Widerrufen der Ermächtigung ermöglichen?

Wurde eine Mietminderung geltend gemacht und zieht der Vermieter dennoch die volle Miete ein, ist ein Widerruf der Ermächtigung möglich.

Wie können Mieter einen Widerruf anbringen?

Die Einzugsermächtigung kann im Rahmen der Mängelanzeige beim Vermieter oder direkt bei der Bank widerrufen werden. Bei Letzterem müssen sie der Lastschrift widersprechen,

Das Problem mit der Mietminderung bei einer Einzugsermächtigung

Wenn Sie die monatliche Miete bezahlen, gibt es verschiedene Optionen:

  • Barzahlung
  • Überweisung (eigenhändig monatlich)
  • Dauerüberweisungsauftrag
  • Lastschrift

Akzeptiert der Vermieter die Mietminderung, passt dieser idealerweise den Lastschriftbetrag entsprechend an. Doch widerspricht der Vermieter der Mietminderung, müssen Sie umgehend reagieren.

Vorsicht! Sie dürfen die Einzugsermächtigung nicht einfach widerrufen. Denn damit handeln Sie als Mieter entgegen der mietvertraglichen Vereinbarungen.

Die Einzugsermächtigung widerrufen

Eine Mietminderung ist trotz Einzugsermächtigung nicht zu verweigern.
Eine Mietminderung ist trotz Einzugsermächtigung nicht zu verweigern.

In Ausnahmefällen dürfen Sie die Ermächtigung widerrufen, aber nur aus wichtigem Grund. Dieser liegt vor, wenn Sie eine Mietminderung geltend machen und der Vermieter dennoch die gesamte Miete einzieht. Mithilfe eines einstweiligen Verfügungsantrags können Sie den Vermieter dazu verpflichten, den Widerruf zu akzeptieren.

Die Verweigerung des Minderungsrechtes ist demnach ein wichtiger Grund, eine erteilte Ermächtigung zu widerrufen. Mehrere Urteile haben dies in der Vergangenheit bestätigt, unter anderem das Landgericht Köln (LG Köln WuM 1990, 380) und das Amtsgericht in Kiel (AG Kiel WuM 1987, 380).

Alternative für eine Mietminderung trotz Einzugsermächtigung

Ein Weg ist es also, für eine entsprechende Mietminderung die Einzugsermächtigung beim Vermieter zu widerrufen. Dies sollte bestenfalls im Zuge der Mängelanzeige geschehen. Im Anschluss daran bietet es sich an, wenn Sie dem Vermieter eine neue Einzugsermächtigung für die geminderte Miete erteilen .

Alternativ dazu können Sie der Lastschrift auch direkt bei der Bank widersprechen. Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Bank dazu verpflichtet, dem Kontoinhaber den abgezogenen Betrag wieder gutzuschreiben.

Wichtig! Teilbeträge können nicht zurückgebucht werden. Das bedeutet, die ausstehende Miete muss dem Vermieter dennoch bar oder per Überweisung gezahlt werden. Andernfalls geraten Sie in einen Zahlungsverzug, der eine Kündigung bedingen kann. Achten Sie zudem darauf, den Vermieter über Ihr Vorhaben zu informieren.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Die anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Er befasst sich u. a. mit den Bereichen Verbraucher- und Schadensrecht.

1 Gedanken zu “Wie erfolgt eine Mietminderung bei Einzugsermächtigung?

  1. W. Schwanke

    In unserem Mietshaus bestehend aus 6 Wohnungen ist vor 5 Jahren ein neuer Mieter zugezogen. Dieser Mieter terrorisiert die restlichen Mieter durch laufenden Lärm in den Ruhezeiten von 22,00 Uhr und 6,00 Uhr morgens. Unzählige Lärmprotokolle wurden unserem Vermieter bereits zugesandt. Am 3.05.2021 war eine Verhandlung angestzt worden. Was dabei heraus gekommen ist wurde uns vom Vermieter noch nicht mitgeteilt.
    Doch die Ruhestörungen durch den mieter werden von ihm vortgestzt.
    Was können wir noch machen.
    Eine Mietmnderung wurde von den restlichen nicht beantragt.

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