Dusche kaputt – Ist eine Mietminderung möglich?
Das Bad gehört heute in der Regel zur vermieteten Wohnung dazu und muss für den Mieter vertragsgemäß nutzbar sein. Ist das nicht der Fall, kann eine defekte Dusche beispielsweise eine Mietminderung begründen. Können Mieter die Wassertemperatur nicht regeln, fließt das Wasser aus der Dusche nicht ab, ist die Dusche undicht oder funktioniert gar nicht, ist ein Gebraucht, wie er gemäß Mietvertrag gewährt wird, nicht möglich. Die Minderung der Miete kann hier eine Möglichkeit sein, den Vermieter zu einer schnellen Beseitigung der Schäden zu bewegen.
Wann Mieter für eine defekte Dusche eine Mietminderung ankündigen bzw. veranlassen können und wie hoch diese ausfallen kann, betrachtet der nachfolgende Ratgeber zum Thema näher.
Das Wichtigste zur Mietminderung bei defekter Dusche
Eine Mietminderung kann dann möglich sein, wenn eine defekte Dusche die vertragsgemäße Nutzung der Mietsache erheblich einschränkt bzw. weitere Schäden verursacht. Wichtig ist, dass der Mangel in der Verantwortung des Vermieters liegt.
Mieter müssen den Mangel beim Vermieter anzeigen, um die Miete mindern zu können. Dies geschieht üblicherweise mittels einer Mängelanzeige.
Eine pauschale Festlegung ist nicht möglich, da sich die Höhe am Einzelfall orientiert. Die Übersicht bietet einige Beispiele für Minderungsquoten.
Inhaltsverzeichnis
So hoch fällt eine Mietminderung für eine defekte Dusche
Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedliche Minderungsquoten entstehen!
- Nasser Boden bei defekter Dusche: 3 %
- Dusche nicht nutzbar: 16,66%
- Duschmöglichkeit funktioniert nicht: 33,33% %
Defekte Dusche? Wann eine Mietminderung angebracht ist
Nicht jeder Mangel an der Mietsache führt zu einer Minderung des Mietzinses. Doch wie sieht das aus, wenn die Dusche defekt und nur eingeschränkt oder gar nicht nutzbar ist? Wie bei allen anderen Mängeln kommt es auch in dieser Situation darauf an, wie schwerwiegend der Defekt an der Dusche ist und wie stark der Gebrauch beeinträchtigt wird.
Ist zum Beispiel nur die Duschtasse verschmutzt, kann das mitunter keine Minderung der Miete begründen. Ebenfalls kein Grund für eine defekte Dusche eine Mietminderung zu veranschlagen ist es, wenn der Mangel bereits beim Vertragsabschluss bestand. Der Vermieter ist hier dennoch zur Instandsetzung verpflichtet.
Kann die Dusche allerdings gar nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden, da beispielsweise die Mischbatterie defekt ist, der Abfluss verstopft oder sich in der Duschkabine übermäßig Schimmel bildet, kann eine solche defekte Dusche eine Mietminderung begründen.
Um wie viel kann eine defekte Dusche die Miete mindern?
Wie hoch eine Mietminderung ausfällt, ist wie bei allen anderen Mängel auch immer von den jeweiligen Umständen abhängig. Die Minderungsquoten sind dann in der Regel immer Einzelfallentscheidungen und pauschal nicht festlegbar. Mietminderungstabellen können jedoch einen guten Überblick zu möglichen Minderungsquoten bieten.
Das Amtsgericht Köln hat beispielsweise bereits 1986 entschieden, dass eine komplett nicht nutzbare Dusche eine Mietminderung von 16,66 % erlaubt (AG Köln, 28.11.1986, Az. 221 C 85/86). Laut dem Landgericht Berlin kann eine Warmwasserversorgung, die nicht konstant gewährleistet ist, eine Minderung von 3 % begründen (LG Berlin, 14.09.2006, Az. 62 S 90/06). Das gleiche Gericht gewährte 2006 eine Mietminderung von ebenfalls 3 % für eine mangelhafte Abdichtung. Im Endeffekt ist es immer vom jeweiligen Mangel abhängig, um wie viel Mieter für eine defekte Dusche die Miete mindern können.
Defekte Dusche: Mietminderung – Musterbrief
Nachfolgend finden Sie ein Musterschreiben, dass Sie für eine Mietminderung für eine defekte Dusche, verwenden können.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um ein Beispiel handelt. Das Muster sollte den jeweiligen Umständen und Fakten angepasst werden.
Mietminderung bei defekter Dusche (.doc) Mietminderung bei defekter Dusche (.pdf)
Ich bin auch Vermieterin. Ich wusste allerdings gar nicht, dass defekte Duschen unter Umständen zu Mietminderung führen kann. Ich wollte die Wohnung aber sowieso einmal mit einer neuen Glasdusche bestücken.
Unsere Dusche ist schon seit einer Weile kaputt. Daher ist es gut zu wissen, dass das eine Mietminderung rechtfertigen kann. Ich denke, mein Vermieter macht dann schneller den Termin für eine Beratung bezüglich der Badsanierung.
Bei mir im Bad war ein Wasserrohrbruch. Die Wand wurde vor 5 Wochen aufgeschlagen und die Rohre gerichtet. Seither kann ich nicht mehr duschen. Ist eine Mietminderung angebracht? Ich muss seit 5 Wochen zum Duschen immer zu einer Freundin und das jeden Tag. Muss ihr das natürlich bezahlen. Ist eine Mietminderung auch rückwirkend für die 5 Wochen zulässig?
Gut zu wissen, dass die Dusche normal benutzbar sein muss. Das Glas der Trennwand ist bei mir oben herausgebrochen. Der Vermieter meinte schon, dass er einen Glas-Reparaturdienst beauftragt. Das ist jetzt schon 8 Wochen her. Darf ich die Miete mindern, da das Wasser, wenn man nicht aufpasst, durch das ganze Bad spritzt?
Nach der Erfahrung einer Bekannte wäre es besser, wenn man eine Mietminderung durch Mieterverein beantragt. Der Duschwand von einer Bekannte war kaputt und hat sie für Mietminderung selbst beantragen, aber ihr Plan war nach hinten losgegangen. Wenn man über das Recht nicht gut kennt, ich schlage vor, erst mit dem Mieterverein zu beraten.