Mietminderung wegen Blei im Wasser – Wie sollten Sie vorgehen?

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Blei im Wasser – Kann ich die Miete mindern?

Blei im Trinkwasser: Ist eine Mietminderung gerechtfertigt und wenn ja, ab welchem Grenzwert?
Blei im Trinkwasser: Ist eine Mietminderung gerechtfertigt und wenn ja, ab welchem Grenzwert?

Blei ist ein giftiges Schwermetall, welches zu schwersten Gesundheitsschäden führen kann. Dieses Nervengift kann nicht nur die Blutbildung beeinträchtige, sondern auch die Entwicklung des Gehirns nachhaltig negativ beeinflussen. Deshalb ist die Aufnahme von Blei von Schwangeren und kleinen Kindern besonders gefährlich und problematisch.

Tritt die Mietminderung bei Blei im Wasser kraft Gesetzes gemäß § 536 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein? Und wenn ja, wie hoch darf die Minderungsquote in diesem Fall sein?

Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber, wie Sie vorgehen können, wenn Sie den Verdacht haben, dass Blei im Trinkwasser ist und welche gesetzlichen Bestimmungen aktuell zum bleihaltigen Leitungswasser bestehen.

Das Wichtigste zur Mietminderung wegen Blei im Wasser

Wann begründet Blei im Wasser eine Mietminderung?

Liegt durch überschrittene Grenzwerte eine konkrete Gesundheitsgefährdung vor, können Mieter eine Mietminderung geltend machen.

Was ist zu tun, um eine Minderung gelten zu machen?

Mieter müssen einen Mangel dem Mieter mitteilen. Dies erfolgt über eine Mängelanzeige.

Um wie viel dürfen Sie die Miete mindern?

Die Höhe der Mietminderung orientiert sich an der vorliegenden Sachlage. Die Übersicht bietet einige Beispiele für Minderungsquoten.

So hoch fällt eine Mietminderung bei Blei im Wasser aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • überschrittene Grenzwerte: Bis zu 10 %
  • 0,26 mg pro Liter im Standwasser: Bis zu 5 %
  • überschrittene Grenzwerte mit Kleinkind in der Wohnung: Bis zu 9 %

Berechtigt Blei im Trinkwasser zur Mietminderung?

Geht es um Schwermetalle im Leitungswasser, gibt die Trinkwasserverordnung die Grenzwerte vor. Für Blei gilt seit 01.12.2013 ein neuer Wert. Dieser liegt bei 10 Mikrogramm pro einem Liter Wasser. In der Regel kann dieser Wert nur unterschritten werden, wenn keinerlei Bleirohre mehr vorhanden sind, welche auch seit Einführung des Grenzwertes faktisch nicht mehr verwendet werden dürfen. Dennoch gibt es vor allem in Gebäuden, die vor 1973 erbaut wurden, immer noch Restbestände.

Bleirohre erkennen: silbergrau, relativ weich, in geschwungenen Linien verlegt, wulstige Lötstellen, ist leicht anzuritzen, dumpfer Klang.

Eine Mietminderung wegen Blei im Wasser ist dann begründet, wenn eine konkrete Gefährdung der Gesundheit vorliegt.
Eine Mietminderung wegen Blei im Wasser ist dann begründet, wenn eine konkrete Gefährdung der Gesundheit vorliegt.

Prinzipiell berechtigt das bloße Überschreiten des Grenzwertes jedoch nicht zur Mietminderung bei Blei im Wasser. Sie als Mieter stehen in der Nachweispflicht. Dabei haben Sie die Möglichkeit, bei den örtlichen Stadtwerken nachzuhaken, ob eventuell Bleirohre in ihrem Haus verbaut wurden oder Sie veranlassen eine Laboruntersuchung. Dafür müssen Sie die Kosten jedoch zunächst selbst tragen.

Eine konkrete Gesundheitsgefährdung berechtigt in jedem Falle zur Mietminderung bei Blei im Wasser. Zudem hat der Mieter gemäß Urteil des Landgerichts Hamburg Anspruch auf den Austausch der Bleirohre (Az. 16 S 22/88).

Kann der Bleigehalt auf den Grenzwert durch kurzes Abfließen reduziert werden, liegt kein erheblicher Mangel vor und berechtigt damit nicht zur Mietminderung.

Kann der Vermieter die Kosten für einen Austausch der Rohre nicht übernehmen, haben Sie als Mieter das Recht auf eine fristlose Kündigung des Mietvertrags, denn dies ist keine Modernisierungsmaßnahme und darf nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Das trifft vor allem dann zu, wenn sich Schwangere, Kleinkinder oder Kranke in der Wohnung aufhalten.

Höhe der Mietminderung: Blei im Wasser

In der nachstehenden Tabelle finden Sie einige Beispielurteile, welche eine Mietminderung bei Blei im Wasser bestätigten.

MangelHöheUrteil
Bleirohre ohne Bleibelastung im Trinkwasser0 %LG Leipzig, Urteil vom 18.07.2002; Az. 12 S 7952/01
Grenzwerte überschritten, Bleikonzentration von 215 Mikrogramm pro Liter10 %AG Hamburg, Urteil vom 17.12.1987; Az. 49 C 667/86
Grenzwerte überschritten, in der Wohnung lebt ein Kleinkind9 %AG Hamburg, Urteil vom 23.08.1991; Az. 43 b C 2777/86
überschrittene Grenzwerte in gemieteten Büro- und Lagerräumen5 %OLG Köln, Urteil vom 30.04.1991; Az. 22 U 277/90

Muster zur Mietminderung bei Blei im Wasser

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung bei Blei im Wasser. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.

Mietminderung bei Blei im Wasser (.doc) Mietminderung bei Blei im Wasser (.pdf)

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nach dem Studium an der Universität Bremen absolvierte Sascha Münch sein Referendariat am OLG Celle. Die anwaltliche Zulassung erhielt er 2013. 2019 folgte die Bestellung zum Notar (seit 2021 Notar a. D.). Er befasst sich u. a. mit den Bereichen Verbraucher- und Schadensrecht.

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