Mietminderung bei Abwasserstau – Worauf sollten Sie achten?

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Abwasser staut sich – Kann ich die Miete kürzen?

Eine Mietminderung bei Abwasserstau in der Wohnung ist unter Umständen möglich.
Eine Mietminderung bei Abwasserstau in der Wohnung ist unter Umständen möglich.

Kann das Abwasser aus der Badewanne, dem Waschbecken oder der Toilette nicht richtig abfließen, kann es zum sogenannten Abwasserstau kommen. Übel riechendes Wasser fließt zurück und tritt schlimmstenfalls aus. In diesem Falle müssen Sie als Mieter schnell handeln und den Hausmeister oder einen Handwerker kontaktieren.

Doch wie sieht es in einer solchen Situation mit dem Recht auf Mietminderung aus? In welcher Höhe dürfen Sie die Miete dann mindern? Ist diese überhaupt legitimiert. Erfahren Sie mehr hierzu im nachstehenden Ratgeber.

Das Wichtigste zur Mietminderung bei Abwasserstau

Ist bei einem Abwasserstau die Minderung der Miete möglich?

Handelt es sich um einen erheblichen Mangel und ist die Nutzung der Wohnung stark eingeschränkt, ist eine Mietminderung möglich.

Wie können Mieter eine Mietminderung bei einem Abwasserstau erzielen?

Mieter müssen den Mangel über eine Mängelanzeige mitteilen. Erst mit einer solche können sie die Minderung der Miete geltend machen.

Um wie viel ist die Miete zu mindern?

Wie hoch eine Mietminderung ausfällt, hängt von den individuellen Umständen ab. Die Übersicht hier zeigt einige mögliche Minderungsquoten bei einem Abwasserstau.

So hoch fällt eine Mietminderung bei einem Abwasserstau aus

Achtung: Diese Beispiele beruhen auf Gerichtsurteilen – je nach Sachlage können unterschiedlich Minderungsquoten entstehen!

  • Rückfluss von Fäkalien: Bis zu 5 %
  • Austreten von Fäkalien aus der Toilette und Badewanne: Bis zu 38 %
  • Einzige Toilette nicht nutzbar: Bis zu 80 %

Ist eine Mietminderung bei einem Abwasserstau berechtigt?

Um einen Abwasserstau handelt es sich grundsätzlich immer dann, wenn das Wasser nicht vollständig abfließt oder sogar zurückfließt. Das ist vor allem bei der Toilette sehr unangenehm.

Doch nicht immer muss bei einer solchen Verstopfung ein Mangel vorliegen. Wie bei anderen Formen der Mietminderung sind die Umstände entscheidend.

Grundsätzlich gilt, dass eine Mietminderung bei Abwasserstau nur dann berechtigt ist, wenn ein erheblicher Mangel vorliegt, der die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung maßgeblich einschränkt. Weicht der Ist-Zustand vom vereinbarten Soll-Zustand der Wohnung ab, haben Sie als Mieter gemäß § 536 Bürgerliches Gesetzbuch den Anspruch auf eine Mietminderung, die dem Mangel entsprechen sollte.

Was ist entscheidend für die Mietminderung wegen eines Abwasserstaus?

Mietminderung bei einem Abwasserstau: Der Mietvertrag ist zur Einschätzung des Mangels entscheidend.
Mietminderung bei einem Abwasserstau: Der Mietvertrag ist zur Einschätzung des Mangels entscheidend.

Neben dem Ausmaß ist bezüglich der Mietminderung bei einem Abwasserstau entscheidend, in welchen Verantwortungsbereich der Mangel einzuordnen ist.

Ist der Mieter für die Verstopfung oder den Rückfluss verantwortlich, weil zu viel Toilettenpapier verwendet wurde beziehungsweise Plastikteile oder Artikel der Damenhygiene in der Toilette entsorgt wurden, darf die Miete nicht gemindert werden. Zudem müssen Sie den Schaden auf eigene Kosten beheben.

Liegt die Ursache für den Mangel jedoch bei einer falschen oder defekten Installation, haben Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren die Möglichkeit zur Mietminderung.

Möchten Sie jedoch eine Minderung beim Vermieter anzeigen, sollten Sie sich sicher sein, dass der Mangel nicht vorübergehender Natur ist und Sie diesen nicht selbst beheben können. Denn ein derartiger Zwischenfall wird als Faktor des allgemeinen Lebensrisikos beurteilt.

Höhe der Mietminderung

Wie bereits angesprochen, muss die Minderungsquote dem Mangel entsprechen und sollte aus objektiver Perspektive heraus festgelegt werden. Dies ist in der akuten Situation nicht immer einfach.

Sollten Sie sich als Mieter unsicher sein, wie die Mietminderung bei einem Abwasserstau einzuordnen ist, können Sie sich an der folgenden kleinen Mietminderungstabelle orientieren.

MangelHöheUrteil
Rückfluss von Fäkalien in der Toilette5%AG Schöneberg, Urteil vom 31.10.1990 - Az. 5 C 72/90
aus Toilette und Badewanne treten Fäkalien aufgrund defekter Installation35%AG Groß-Gerau, Urteil vom 19.07.1979 - Az. 21 C 1336/78
gesamtes Abwasser fließt aus Nachbarwohnung (darüber) ins eigene WC20%AG Berlin-Neukölln, Az. 8 C 473/81
verstopfter Abfluss in der Dusche30%AG Köln, Az. 206 C 85/95
einzige Toilette in der Wohnung nicht nutzbar80%LG Berlin, urteil vom 15.03.1988, Az. 29 S 84/87

(Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass die hier aufgeführten Urteile nur der Orientierung dienen sollen. Eine Mietminderung bei Abwasserstau muss Ihren Umständen angepasst werden.)

Muster für eine Mietminderung bei Abwasserstau

mietminderung-abwasserstau-vorschau

Im Folgenden finden Sie ein Muster für eine Mietminderung bei einem Abwasserstau. An diesem Schreiben können Sie sich orientieren. Beachten Sie, dass es noch individuell angepasst werden muss. Es beinhaltet nur ein Beispiel.

Mietminderung bei Abwasserstau (.doc) Mietminderung bei Abwasserstau (.pdf)

Über den Autor

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Monique L.

Monique gehört seit 2019 zum Redaktionsteam von mietrecht.com. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber zu Themen wie Mietminderung, Kündigung und Mieterrechten. Sie hat einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften.

3 Gedanken zu “Mietminderung bei Abwasserstau – Worauf sollten Sie achten?

  1. Kira N

    Vielen Dank für diesen Artikel zu Mietminderungen bei Rohrverstopfungen. Gut zu wissen, dass der Abwasserstau einen erheblichen Mangel darstellen kann. Ich werde auch mal versuchen, meinen Vermieter zu bitten, eine Reinigung von Abflussrohren zu veranlassen, bevor ich die Miete mindere.

  2. Jim

    Einen Abwasserstau hatten wir bis jetzt noch nicht. Unser Waschbecken im Bad läuft nicht richtig ab. Da hatte ich die Befürchtung, dass der Abfluss komplett verstopft.

  3. Lena

    Gut zu wissen, dass es bei einem Abwasserstau bezüglich der Mietminderung darauf ankommt, ob ein erheblicher Mangel vorliegt. Bei meiner besten Freundin ist die Toilette jede Woche einmal verstopft und es ist keine Reparatur oder Sanierung geplant. Wir werden uns dahingehend nochmals an den Vermieter wenden, vielleicht würde es schon ausreichen, die Rohre zu reinigen.

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