Mietkaution: Welche Höhe ist üblich?

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Die Mietkautionshöhe ist im Mietrecht oft Streitthema

Mietkaution: Wie viel dürfen Vermieter eigentlich verlangen?
Mietkaution: Wie viel dürfen Vermieter eigentlich verlangen?

Auf dem heutigen Wohnungs- bzw. Immobilienmarkt ist es eher ungewöhnlich, wenn Vermieter keine Kaution als Sicherheit verlangen. Mieter, sowohl bei Wohnraum als auch von Gewerbeeinheiten, richten sich in der Regel darauf ein, eine solche Sicherheit hinterlegen zu müssen. Eine Frage, die beim Abschluss des Mietvertrags immer wieder aufkommt, betrifft die Mietkaution und deren Höhe bzw. welcher Betrag zulässig ist.

Wichtig bei diesem Thema ist, dass zwischen Wohnraum und Gewerbe unterschieden wird. Welche Höhe der Mietkaution für eine Wohnung zulässig ist und ob im Gewerbe die Mietkaution bzw. deren Höhe gesetzlich überhaupt festgelegt ist, erläutert der nachfolgende Ratgeber.

Das Wichtigste Mietkaution und deren Höhe

Ist rechtlich bestimmt, wie hoch eine Kaution angelegt sein darf?

Ja. Bestimmungen zur Mietkaution und wie hoch diese sein darf, finden sich in § 551 BGB.

Sind Vereinbarungen außerhalb der Vorgaben des BGB wirksam?

Vereinbarungen zur Kaution bei der Miete und deren Höhe, die von den Bestimmungen abweichen und zum Nachteil des Mieters gereichen, sind nicht zulässig.

Gelten die Vorschriften zur Kaution auch bei Gewerbemietverträgen?

Die Regelungen zur Höhe der Mietkaution gelten für Wohnraum und sind für Gewerbeeinheiten nicht anwendbar. Bei Gewerbemietverträgen ist die Höhe der Kaution gesetzlich nicht begrenzt.

Wann darf einer Kaution durch den Mieter zurückgefordert werden?

Sind keine Zahlungen mehr offen und keine Schäden im Übergabeprotokoll festgehalten, ist ein längerer Einbehalt der Kaution schwer zu begründen. Hier fordert CONNY Begründungen und Belege an und erwirkt andernfalls eine Rückerstattung für den Kunden.

Zum Mietkautionsvergleich

Mietkaution: Die Höhe ist im BGB bestimmt

Kaution für eine Wohnung: Die Höhe wird durch das BGB begrenzt.
Kaution für eine Wohnung: Die Höhe wird durch das BGB begrenzt.

Vermieter sind berechtigt, als Absicherung eine Mietkaution zu verlangen. Der Rahmen, in dem sie dies tun können, ist allerdings gesetzlich klar definiert. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist diesbezüglich unter § 551 eindeutig festgehalten, welche Vorgaben zur Mietkaution und deren Höhe zu beachten sind.

Vermieter können also die Höhe der Kaution für eine Mietwohnung nicht unbeschränkt festlegen, sondern sind an die Regelungen aus dem BGB gebunden. Eine Kaution darf nur als Sicherheit dienen und nicht als Einnahmequelle für Vermieter verstanden werden. Der Betrag ist zinsbringend auf einem eigenständigen Kautionskonto anzulegen. Der Gesetzgeber möchte zudem auch verhindern, dass die Kautionshöhe bei Miete ins Unermessliche steigt und erschwinglicher Wohnraum noch schwerer zu finden ist.

Bezüglich der Mietkaution bzw. der Höhe, die zulässig ist, legt der benannte Paragraph Folgendes fest:

Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen […]

Wie hoch ist bzw. darf eine Mietkaution sein?

Die Höhe der Kaution bei Mietwohnungen ist also gesetzlich auf höchstens drei Monatsmieten beschränkt. Wichtig ist, dass zur Berechnung nur die monatliche Grund- bzw. Kaltmiete herangezogen wird. Die Betriebskosten dürfen in der Regel bei der Kaution für eine Mietwohnung bzw. deren Höhe keine Rolle spielen. Es ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale berechnet oder in Form einer Vorauszahlung geleistet werden.

Bei der Mietkaution darf die maximale Höhe drei Monatsmieten nicht übersteigen
Bei der Mietkaution darf die maximale Höhe drei Monatsmieten nicht übersteigen

Anders sieht das allerdings aus, wenn es sich um eine gesamte Pauschalmiete handelt, also nicht nur die Betriebskosten als Pauschale gezahlt werden, sondern auch die Grundmiete. In diesem Fall wird bei der Mietkaution die Höhe anhand der Gesamtmiete berechnet.

Mietsicherheit: Wenn die Höhe den Rahmen sprengt

Haben Mieter einen Betrag gezahlt, der die gesetzliche Kautionshöhe für eine Wohnung übersteigt, kann der überzahlte Teil der Summe üblicherweise zurückverlangt werden. Die Vereinbarung kann für die Mietkaution bis zur Höhe, die für Wohnraum zulässig ist, jedoch bestehen bleiben.

So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2003 und legte fest, dass die Vereinbarung als Ganzes nicht unbedingt unwirksam wird, nur weil die Mietkaution in ihrer Höhe unangemessen war  (BGH, 03.12.2003, Az.:  VIII ZR 86/03).

Unterschied zwischen Wohnraum und Gewerbe

Mietkaution im Gewerbe: Die Höhe ist  frei verhandelbar.
Mietkaution im Gewerbe: Die Höhe ist frei verhandelbar.

Wie erwähnt, sind Kautionszahlungen auch im Gewerbe üblich. Im Gegensatz zur Höhe der Kaution bei einer Miete für Wohnraum ist diese im Gewerbebereich gesetzlich nicht begrenzt. Die Bestimmung aus § 551 BGB sind nur auf Wohnraum anwendbar. Das bedeutet für die Mietkaution im Gewerbe, dass die Höhe durch den Vermieter ohne Beschränkungen bestimmt werden kann. Wichtig ist hier allerdings, dass Vermieter sich mit der Ansetzung des Betrages nicht sittenwidrig verhalten bzw. die Summe eine Schikane darstellt.

Ob dies der Fall ist, muss jedoch je nach Einzelfall entschieden werden. Eine pauschale Bezifferung einer zu hohen Kaution im Gewerbebereich ist eher nicht möglich. Zweifeln Mieter an der Rechtmäßigkeit der Summe, ist eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt bzw. die Prüfung der Klauseln durch einen solchen zu empfehlen.

Die Vereinbarungen bezüglich der Beträge sind also bis zu einem gewissen Grad frei verhandelbar. Im Gewerbe ist es daher nicht selten, dass die Mietkaution in der Höhe deutlich über den im Wohnraum üblichen drei Monatsmieten liegt. Gerichtlich wurden unter anderem fünf Monatsmieten (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.05.2009, Az.: I-10 U 2/09) oder bis zu sieben Monatsmieten (OLG Brandenburg, Beschluss v. 04.09.2006, Az.: 3 U 78/06) für zulässig befunden.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

1 Gedanken zu “Mietkaution: Welche Höhe ist üblich?

  1. W, Klaus

    Ich finde es mehr als legitim bei einer Vermietung als einen Mini Anteil von dem was auf den Vermieter kommen kann.
    Ich bekomme selbst beim Minigolf nur alles zurück wenn ich die komplette Ausrüstung zurück gebe. Natürlich soll man menschlich bleiben. Man kann es ja in Raten bezahlen.

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