Der Mieterverein vertritt die Interessen des Mieters
Das deutsche Mietrecht begünstigt in erster Linie den Mieter. Doch nicht immer werden die bestehenden gesetzlichen Regelungen auch eingehalten und nicht jeder Mieter kennt den vollen Umfang seiner Rechte. An wen kann er sich also wenden, um Hilfe oder Auskunft zu erhalten?
Diese Aufgabe übernimmt der Mieterverein. Er vertritt die Interessen der Mieter, klärt sie über ihre Rechte auf und beantwortet alle Fragen rund um die Themen Mietrecht und Mieterschutz: zur Nebenkostenabrechnung, zu Wohnungsschäden, zur Mieterhöhung etc.
Auch bei einer Kündigung kann ein Mieterverein dem Mieter beratend zur Seite stehen.
Aber wie ist ein Mieterverein eigentlich organisiert? Und wie genau unterstützt er die Mieter bei Problemen? Wie können Sie als Mieter Mitglied in einer solchen Mietvereinigung werden? Dies und mehr verrät Ihnen folgender Ratgeber.
Das Wichtigste zum Mieterverein
Ein Mieterverein vertritt die Interessen der Mieter, indem er in rechtlichen Fragen berät und dabei hilft, Streitfälle mit Vermietern oder Behörden zu schlichten. So können beispielsweise Mietverträge oder Nebenkostenabrechnungen geprüft werden.
Viele Mietervereine in Deutschland sind unter dem Dachverband des Deutschen Mieterbunds e. V. organisiert. SIe können Regional die Interessen vertreten und auch Anwälte für Mietrecht stellen.
Die Mitgliedschaft im Mieterverein erfordert die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags, das Beratungsangebot ist dafür jedoch kostenlos.
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Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Mieterverein?
Die Institution des Mietervereins ist unter vielen Namen bekannt: Mietverein, Mieterschutzverein, Mietervereinigung, Mieterverband etc. Sie alle bezeichnen dasselbe Konstrukt: einen Zusammenschluss von Wohnungsmietern in Deutschland.
Jeder Mieterverein besitzt ein Einzugsgebiet. Wer innerhalb eines solchen Gebietes zur Miete wohnt, kann sich bei mietrechtlichen Problemen an den für ihn zuständigen Mieterverein wenden.
Deutscher Mieterbund: Der Mieterverein für Deutschland ist gut organisiert
Der Deutsche Mieterbund umfasst bundesweit etwa drei Millionen Mitglieder. Jeder von ihnen gehört einem örtlichen Mieterverein sowie dem für diesen zuständigen Landesverband an. Ein solcher existiert für jedes Bundesland mit Ausnahme von Niedersachsen und Bremen, die sich zu einem gemeinsamen Verband zusammengeschlossen haben.
Während der örtliche Mieterverein die regionalen und unmittelbaren Interessen der Mieter vertritt, kümmert sich der Landesverband um politische Mieterangelegenheiten auf Landesebene. Darunter fällt z. B. die soziale Wohnraumförderung, welche Angelegenheit der Länder ist.
Der Deutsche Mieterbund agiert schließlich auf Bundesebene und hat ein Anhörungsrecht bei allen wesentlichen Gesetzgebungsmaßnahmen im Bereich Bauen und Wohnen. So kann er z. B. bei Entscheidungen zum Wohngeld, bei Fragen zum Städtebau und bei der Heizkostenverordnung mitreden.
Nach eigenen Angaben setzt sich der Deutsche Mieterbund ein für:
- die Wahrung der Rechte und Interessen der Mieter in allen Bereichen des Wohnungswesens und des Mietrechts
- die Stärkung des Mieterschutzes, eine soziale Wohnungspolitik und eine soziale Stadtentwicklung
- die öffentliche Förderung des Mietwohnungsbaus und der Gebäudesanierung
Dem DMB steht der Deutsche Mietertag vor, welcher sich aus Delegierten aus allen Landesverbänden zusammensetzt.
Was leistet ein Mieterverein?
Der örtliche Mieterverein hat vor allem eine beratende Funktion. Er informiert Mieter bei Rechtsstreitigkeiten über ihre Möglichkeiten und setzt ihre Ansprüche gegenüber Vermietern, Verwaltungen und Behörden durch. Der Mieterverein kann außerdem prüfen, ob die Forderungen eines Vermieters berechtigt sind, und den Mietern helfen, sich gegen unrechtmäßige Forderungen zur Wehr zu setzen.
Dies sind die häufigsten Themen, die in der Mieterberatung im Mieterverein angesprochen werden:
- Stimmt meine Betriebskostenabrechnung?
- Wie kann ich die mir zustehende Rückzahlung aus der Betriebskostenabrechnung einfordern?
- Ist eine bestimmte Klausel in meinem Mietvertrag gültig?
- Ist die Eigenbedarfskündigung meines Vermieters rechtmäßig?
- Ist die außerordentliche oder ordentliche Kündigung meines Vermieters wirksam?
- Wie wehre ich mich gegen eine nicht zulässige Kündigung meines Vermieters?
- Wann kann ich als Mieter den Vertrag außerordentlich kündigen?
- Wann kann ich bei Wohnungsmängeln eine Mietminderung durchführen?
- Ist die Mieterhöhung durch meinen Vermieter rechtmäßig?
- Zu welchen Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen ist mein Vermieter verpflichtet?
- Kann ich einen Untermietvertrag für meine Mietwohnung abschließen?
- Was ist der ortsübliche Mietspiegel und wie hoch ist er?
- Was geschieht, wenn der Eigentümer meiner Mietwohnung wechselt?
Der Vorteil bei einer Beratung durch den Mieterverein ist, dass die Mitglieder diese kostenlos in Anspruch nehmen können und in der Regel keine langen Wartezeiten einhalten müssen. Dies macht den Gang zum Mieterverein für viele Rechtssuchende attraktiver als den Besuch bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht.
Auch hat ein Mieterverein im Gegensatz zum Anwalt kein eigenständiges wirtschaftliches Interesse daran, den Streitfall vor Gericht zu bringen, sondern bemüht sich in den meisten Fällen um eine außergerichtliche Einigung.
Dies kommt allen Beteiligten zugute, da es nicht nur Zeit spart, sondern auch Geldbeutel und Nerven schont. Fast 97 Prozent aller Beratungsfälle werden von den Mietervereine ohne Führung eines Gerichtsprozesses gelöst.
Neben der individuellen Mieterberatung erfüllt ein Mieterverein noch andere Aufgaben. Dies ist zum einen die Mitwirkung an der kommunalen Wohnungspolitik zu dem Zweck, ein ausreichendes und bezahlbares Wohnungsangebot im Einzugsgebiet zu schaffen.
Zum anderen leistet ein Mieterverein auch Informations- und Aufklärungsarbeit, indem er z. B. Broschüren zur Verfügung stellt, Zeitungen herausgibt und Musterformulare für Mietverträge oder Übergabeprotokolle anbietet.
Darüber hinaus beinhaltet die Mitgliedschaft im Mieterverein häufig eine Prozesskostenversicherung.
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Wie werde ich Mitglied im Mieterverein?
Als Mieter können Sie die kostenlosen Angebote im Mieterverein nur in Anspruch nehmen, wenn Sie dort Mitglied werden. Dazu müssen Sie sich als Erstes informieren, welcher Mieterverein für Ihr Einzugsgebiet verantwortlich ist.
Dann können Sie die zuständige Beratungsstelle aufsuchen und direkt vor Ort Ihre Mitgliedschaft im Mieterverein anmelden. Viele Mietervereine stellen auch ein Online-Formular zur Verfügung, das Sie bequem zu Hause ausfüllen können. Neben dieser schriftlichen Beitrittserklärung ist auch erforderlich, dass Sie die Vereinssatzung anerkennen. Ist dies geschehen, entscheidet der Vorstand, ob Sie in den Mieterverein aufgenommen werden. Sie erhalten dann eine Mitgliedsbescheinigung.
Die Mitgliedschaft im Mieterverein ist mit Kosten verbunden. In der Regel muss ein jährlicher Mitgliedsbeitrag gezahlt werden, dessen Höhe vom jeweiligen Mieterverein festgelegt wird. So beträgt z. B. der Beitrag des Berliner Mieterverein e. V. 9 Euro im Monat (Stand: 2018) bzw. 108 Euro im Jahr.
Ist Ihr örtlicher Mietverein Mitglied im DMB, finanzieren Sie mit Ihrem Beitrag auch den Mieterbund und Ihren Landesverband.
Hallo,
ich habe einProblem mit meinen Vermieter,in der Wohnung welcher wir vermieten sind die Wände so dünn daß wir alles hören was die nahbarn reden,außerdem ist es laut so daß wir keine ruhe haben.wir haben paar mal den Vermieter darauf angesprochen und der hat uns versprochen daß er eine Schallwand bauen lässt und bis jetzt ist es nichts passiert,können Sie mir vieleicht eine Rat geben wie soll ich weiter vorgehen.
Mit freundlichen Grüssen
Wladyslaw M
Hallo, mein Vermieter habe ich einige Reparaturen am haus angegeben er kümmert sich darum was kann ich tun .