Mieterschutzbund – Der Mieter steht im Mittelpunkt

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Mieterschutz durch einen eingetragenen Verein

Der Verein Mieterschutzbund berät Mieter bei Problemen mit dem Mietverhältnis.
Der Verein Mieterschutzbund berät Mieter bei Problemen mit dem Mietverhältnis.

Mieter haben in Deutschland die Möglichkeit, bei Problemen mit dem Mietverhältnis oder dem Vermieter Hilfe bei einem der zahlreichen Mietervereine zu suchen. Zu diesen zählen auch der Mieterschutzbund e. V. sowie der Mieterschutzbund Berlin e. V.

Ein deutscher Mieterschutzbund als solcher existiert nicht. Allerdings hat der Mieterschutzbund e. V. Mitglieder im gesamten Bundesgebiet und vertritt diese auch bundesweit. Darüber hinaus bieten diese Vereine nicht nur ihren Mitgliedern eine rechtliche Beratung sowie Unterstützung an, sondern auch Dienstleistungen für Mieter außerhalb des Vereins.

Welche Aufgaben der Mieterschutzbund übernimmt, was ihn vom Deutschen Mieterbund unterscheidet, welche Kosten bei einer Mitgliedschaft anfallen und ob eine Kündigung möglich ist, beleuchtet der nachfolgende Ratgeber zum Thema näher.

Das Wichtigste zum Mieterschutzbund

Was ist der Mieterschutzbund?

Ein Mieterschutzbund ist in der Regel ein Mieterverein, der sich für die Interessen von Mietern vertreten. In Deutschland gibt es zwei Vereine, die diesen Namen tragen.

Was sind die Aufgaben eines Mieterschutzbundes?

Ein Mieterschutzbund kann beispielsweise bei der Prüfung von Mietverträgen, Mieterhöhungen oder Nebenkostenabrechnungen unterstützen. Darüber hinaus kann er auch eine vermittelnde Rolle bei Unstimmigkeiten einnehmen oder eine rechtliche Beratung anbieten.

Wie können der Mieterschutzbund kontaktiert werden?

Der Ratgeber bietet hier die Informationen zu den Kontaktdaten zum Mieterschutzbund e. V. sowie zum Mieterschutzbund Berlin e. V.

Mieterschutz und dessen Bedeutung

Mieterschutz ist ein wichtiger Teil des deutschen Mietrechts.
Mieterschutz ist ein wichtiger Teil des deutschen Mietrechts.

Der Großteil der Deutschen wohnt zur Miete. Aufgrund dieser Tatsache hat sich das Mietrecht in den letzten 100 Jahren zu einem der wichtigsten Rechtsgebiete in Deutschland entwickelt. Von Beginn an stand der Schutz des Mietverhältnisses im Vordergrund des Mietrechts.

Es regelt neben den Rechten der Mieter und Vermieter auch die Pflichten dieser. Um der Willkür der Vermieter zu Zeiten der Industrialisierung und dem massenhaften Zuzug von Menschen in die Städte entgegen zu wirken, wurde Ende des 19. Jahrhunderts das Mietrecht Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Mit der Entwicklung hin zu einer Gesellschaft, die Wohnraum hauptsächlich anmietet, rückte der Schutz der Mieter immer weiter in den Mittelpunkt. Heute wird das Mietrecht auch oft als Mieterschutzrecht bezeichnet, was so nicht ganz korrekt ist.

Die Rechte der Vermieter sind ebenfalls eindeutig geregelt, sodass auch Mieter hier nicht willkürlich handeln können. Beide Seiten müssen gesetzliche Vorgaben achten und Pflichten erfüllen. Auch können beide ihre Rechte einfordern, wenn es die Situation sowie das Gesetz zulassen.

Dennoch handelt ein nicht geringer Teil der über 100 Paragraphen im BGB von den Rechten der Mieter und wie diese geschützt werden können. Mieterschutz hat daher eine große Bedeutung im deutschen Mietrecht.

Im Allgemeinen wird unter Mieterschutz die Beschränkung der Kündigungsrechte des Vermieters verstanden. Darüber hinaus gilt auch der Schutz vor unangemessenen Vertragsvereinbarungen in Bezug auf ein Mietverhältnis als Mieterschutz. So steht es Mietern zu, bei Rechts- oder Sachmängeln die Miete, also den Mietzins, zu verringern.

Das Kündigungsrecht ist so gestaltet, dass es asymmetrisch verläuft und Mietern gegenüber Vermietern eine längere Kündigungsfrist einräumt oder auch Sperrfristen, wie zum Beispiel bei einer Eigenbedarfskündigung, festlegt.

Um diesen Mieterschutz gewährleisten und durchsetzen zu können, setzen sich Vereine für die im Gesetz verankerten Rechte der Mieter ein und unterstützen diese bei Problemen mit dem Mietverhältnis.

Diese Mietervereine, zu denen der Mieterschutzbund sowie auch der Deutsche Mieterbund gehören, sind in Deutschland zahlreich vertreten. Was diese Vereine Mietern bieten und wie sie ihnen behilflich sind, wird in den folgenden Abschnitten ausführlicher dargestellt.

Was ist ein Mietverein?

Der Mieterschutzbund gehört in Deutschland zu den Mietervereinen.
Der Mieterschutzbund gehört in Deutschland zu den Mietervereinen.

Ein Mieterverein ist ein Zusammenschluss von Wohnraummietern, welcher die Interessen der Mieter vertritt und diese über mietrechtliche Fragen aufklärt. Historisch gesehen haben diese Bündnisse der Mieter in Deutschland eine lange Tradition.

Dies lässt sich durchaus mit der hohen Anzahl an Mietern im Gegensatz zu Eigentümern in Deutschland erklären. Geschichtlich haben Mietverhältnisse hier schon immer mehr Wohnraum in Anspruch genommen als Eigentum. Daraus entwickelte sich mit der Zeit die Interessenvertretung für Mieter, um Ausbeutung und Willkür entgegen zu wirken.

Als wichtiger Schritt hin zu einem Mietrecht, das den Mieterschutz in den Vordergrund stellt, gilt die Gründung des Verbandes Deutscher Mietervereine 1900 in Leipzig. Dieser Verband gründete seine Satzung auf der Basis des am 01.01.1900 erstmals ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommenen Mietrechts und wirkte fortan auf dessen Ausbau hin.

Die so organisierten Mietervereine vertraten somit erstmals Mieter und deren Interessen im gesamten Land. Von Anfang standen das Ziel einer gerechten Wohnungspolitik sowie die Einführung von gesetzlich geregelten Mietverträgen im Mittelpunkt der Arbeit der Mietervereine. Der im BGB festgelegte Kündigungsschutz sowie die Untersagung von unmotivierten Mieterhöhungen konnten so etabliert und zugunsten der Mieter durchgesetzt werden.

Die Gründung von weiteren Mietervereinigungen wie dem Mieterschutzbund sowie die Anpassung des BGB an die Umstände in der Bevölkerung begründeten ein sozialeres Mietrecht, welches sich im Laufe des 20. und 21. Jahrhunderts stark veränderte.

Mieter, die das gesamte Angebot nutzen möchten, können dem Mieterschutzbund beitreten.
Mieter, die das gesamte Angebot nutzen möchten, können dem Mieterschutzbund beitreten.

Mietervereine sind seitdem, wie bereits erwähnt, zahlreich in Deutschland vertreten. Heute helfen Experten und Rechtsberater sowie Anwälte Mietern bei ihren Anliegen zu Mietverhältnissen. So überprüfen diese zum Beispiel Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen oder auch die angegebenen Gründe für eine Eigenbedarfskündigung.

Viele Mietervereine wirken unter anderem auch in der kommunalen Wohnungspolitik mit. So begleiten sie beispielsweise die Festsetzung des Mietspiegels in ihrem Tätigkeitsbereich oder bringen bei städtischen Wohnungsbauprojekten die Interessen der zukünftigen Mieter mit ein.

Sind die örtlichen Mietervereine zudem auch Mitglied im Deutschen Mieterbund (DMB), können sie auf bundespolitischer Ebene ebenfalls Einfluss auf die Wohnungspolitik nehmen. Als Lobbyverband nehmen sie so an der Gesetzgebung teil und vertreten die Belange der Mieter bei der Bundesregierung.

Es gibt jedoch auch Gruppen, wie der Mieterschutzbund Berlin e. V., die sich auf den Mieterschutz und die Beratung der Mieter in ihrem Einzugsgebiet beschränken und nicht Mitglied im Dachverband der Mietervereine, dem Deutschen Mieterbund (DMB), sind. Diese Organisationen nehmen auch nicht an dessen politischer Arbeit teil.

Lokale Vereinigungen, können, müssen jedoch nicht Mitglied in den jeweiligen Landesverbänden sein. Wollen sie politisch aktiv sein, ist dies jedoch eine Voraussetzung dazu. Die Landesverbände stellen zum großen Teil die Mitglieder des DMB. Darüber hinaus kann ein örtlicher Mieterverein, ohne einem Landesverband anzugehören, auch dem DMB beitreten.

Neben der Interessenvertretung für die Mieter bietet ein Mieterverein auch eine rechtliche Beratung sowie Unterstützung bei Anträgen oder dem Abschluss eines Mietvertrags. Das Gleiche gilt für einen Mieterschutzbund.

Für Mitglieder ist die rechtliche Beratung durch den Mieterschutzbund kostenlos.
Für Mitglieder ist die rechtliche Beratung durch den Mieterschutzbund kostenlos.

Neben der Mieterberatung haben es sich diese Vereine auch zur Aufgabe gemacht, Mietern Kontakte, zum Beispiel zu Gutachtern oder auch zu Anwälten für Mietrecht, zu vermitteln.

Die Vereine finanzieren sich ausschließlich über ihre Mietglieder. Der Mieterschutzverein wie auch der Mieterbund fordern einen Beitrag, für den sie ihre Dienstleistungen dann anbieten können. Die Mitgliedschaft in einem Mieterverein ermöglicht es Mietern, eine kostenlose Beratung sowie oftmals auch eine ermäßigte Rechtschutzversicherung für Mietstreitigkeiten zu erhalten.

Den Mietervereinen stehen die Verbände der Vermieter, die sich unter „Haus und Grund“ zusammengeschlossen haben, gegenüber.

Mieterschutzbund in Deutschland

In Deutschland wird der Begriff „Mieterschutzbund“ oft synonym für einen Mieterverein verwendet. Dabei gibt es „den deutschen Mieterschutzbund“ nicht.

Hierbei handelt es sich um zwei eingetragene Vereine, die Mietern Beratung und Unterstützung anbieten und den Namen „Mieterschutzbund“ tragen. Die wohl bekanntesten Organisationen sind die zuvor schon genannten Mieterschutzbund e. V. und Mieterschutzbund Berlin e. V., wobei letzter die ältere von beiden ist und bereits in den 1950er Jahren gegründet wurde.

Beide zählen zu den Mietervereinen, sind jedoch nicht im Dachverband, dem Deutschen Mieterbund, organisiert. Sie konzentrieren sich in ihrer Arbeit vorrangig auf die Beratung und Unterstützung von Mietern vor Ort. Lobbyarbeit für die Interessen der Mieter wird dennoch unabhängig von den Landes- oder Dachverbänden geleistet.

Der Mieterschutzbund bietet eine kostenlose Beratung zu allen mietrechtlichen Problemen an, dies allerdings, wie alle Mietervereine, nur für Mietglieder. Die rechtliche Unterstützung ist, aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, nur Mitgliedern vorbehalten. Andere Dienstleistungen, die sich mit den Belangen der Mieter befassen, werden in dem meisten Fällen auch für Nichtmitglieder gegen ein Entgelt angeboten.

Meist ist es beim Mieterschutzbund auch möglich, während eines bereits bestehenden Problems in diesen einzutreten und sich beraten zu lassen. Eine Wartefrist gibt es nach Antragstellung auf Mitgliedschaft nicht.

Mietglieder anderer Mietervereine können jedoch nicht beraten werden. In Deutschland gelten alle diese Vereine als rechtlich selbstständige, daher dürfen sie nach § 7 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nur ihre eigenen Mitglieder rechtlich betreuen.

Dieser Paragraph sagt diesbezüglich Folgendes:

Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen, die
1. berufliche oder andere zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen gegründete Vereinigungen und deren Zusammenschlüsse,
2. Genossenschaften, genossenschaftliche Prüfungsverbände und deren Spitzenverbände sowie genossenschaftliche Treuhandstellen und ähnliche genossenschaftliche Einrichtungen im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs für ihre Mitglieder oder für die Mitglieder der ihnen angehörenden Vereinigungen oder Einrichtungen erbringen, soweit sie gegenüber der Erfüllung ihrer übrigen satzungsmäßigen Aufgaben nicht von übergeordneter Bedeutung sind. […]“

Wie alle Mietervereine finanzieren sich auch die Mieterschutzbunde über die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen. So sind die Vereine von Förderungen weitestgehend unabhängig.

Ein kurzer Überblick zum Mieterschutzbund

Der eingetragene Verein „Mieterschutzbund e. V.“ mit Sitz in Recklinghausen und Vertretungen im Rhein-Ruhr-Gebiet ist im Vergleich zur Geschichte des Mietervereins an sich eine relativ junge Organisation. Sie wurde am 05.03.1988 gegründet.

Der Mieterschutzbund ist ein Verein, der sich hauptsächlich um die Beratung der Mieter kümmert.
Der Mieterschutzbund ist ein Verein, der sich hauptsächlich um die Beratung der Mieter kümmert.

Die Gründer und heutigen Geschäftsführer Claus O. Deese und Carl-D.A. Lewerenz haben einen Verein speziell für den Mieterschutz erschaffen, der inzwischen über 31.000 Mitglieder zählt und bundesweit tätig ist. Hauptsächlich werden die Interessen der Mieter im Rhein-Ruhr-Gebiet vertreten, doch Mieter im gesamten Bundesgebiet können dem Mieterschutzbund e. V. beitreten.

Wissen Mieter in einer Situation nicht mehr weiter, können sie sich hier Unterstützung holen. Aufgrund des umfangreichen Mietrechts in Deutschland, benötigen viele Mieter Hilfe, um überhaupt erst einmal einen Überblick über ihre Rechte zu erhalten.

Mieterschutzbund in Berlin

Der Mieterschutzbund Berlin e. V. ist einer der ältesten unabhängigen Interessenvertretungen für Mieter. Er wurde 1953 in Berlin gegründet und hat seine Hauptgeschäftsstelle in Berlin-Wilmersdorf. Darüber hinaus befinden sich in weiteren Bezirken der Hauptstadt Büros und Geschäftsstellen des Vereins.

Nach der Teilung der Berlins war der Mieterschutzbund hier nur noch im Westteil der Stadt tätig und vertrat Mieter auch in Bezug auf die neue Wohnungspolitik des Senats. Zu dieser Zeit war der Wiederaufbau der Stadt im vollen Gange und die Nachfrage nach Wohnraum wuchs stetig an.

Um die aufkeimende neue soziale Wohnungspolitik zu unterstützen und die Interessen der Mieter besser anbringen zu können, wurde neben den bereits existierenden Mietervereinen nun der Mieterschutzbund Berlin e. V. etabliert.

Nach der Wiedervereinigung und der nun fortschreitenden Privatisierung der vormals landeseigenen Wohnungen befanden sich immer mehr Mieter in Situationen, die ihnen zuvor entweder unbekannt waren oder aus denen sie keinen Ausweg sahen. Die Anzahl der Hilfesuchenden stieg in den 1990er Jahren stark an.

So hat auch der Mieterschutzbund Berlin e. V. heute über 31.000 Mitglieder. Allerdings ist dieser Mieterschutzbund nur in Berlin vertreten und kann daher Beratungsgespräche auch nur in Berlin anbieten.

Die allgemeinen Aufgaben des Mieterschutzbundes

Die Aufgaben vom Mieterschutzbund und somit auch die Angebotspalette der Dienstleistungen sind vielfältig. Wie zuvor beschrieben, können Mieter mit sämtlichen mietrechtlichen Fragen und Problemen beim Verein vorstellig werden.
So prüft der Mieterschutzbund neben dem Mietvertrag auch die Nebenkostenabrechnung oder einen Aufhebungsvertrag, wenn das Mietverhältnis beendet werden soll.

Der Mieterschutzbund prüft die Nebenkostenabrechnung  gemeinsam mit den Mietern.
Der Mieterschutzbund prüft die Nebenkostenabrechnung gemeinsam mit den Mietern.

Darüber hinaus können Mieter sich an den Verein wenden, wenn ihnen eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen wurde und sie wissen möchten, ob sie gegen diese vorgehen können.

Die Experten des Vereins können beurteilen, ob diese Kündigung wirksam ist, ob die genannten Gründe für den Eigenbedarf anwendbar sind oder ob ein begründeter Verdacht auf einen vorgetäuschten Bedarf besteht.

Ist die Kündigung wirksam, haben Mieter die Möglichkeit, durch die Beratung beim Mieterschutzbund feststellen zu lassen, ob ein Widerspruch aufgrund einer Härtefallregelung sinnvoll oder erfolgversprechend ist.

Auch bei Mängeln in der Wohnung können Mieter sich beim Mieterschutzbund informieren, welche Schritte möglich sind und wer die Schäden wann beseitigen muss. So ist Schimmel in den Wohnräumen meist auch ein Thema für Vermieter.

Darüber hinaus kann der Mieterschutzbund bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern als Vermittler auftreten, sodass eine außergerichtliche Lösung erreicht werden kann. Die Rechtsberatung ist für Mitglieder, wie zuvor beschrieben, beim Mieterschutzbund kostenlos.

Eine gerichtliche Vertretung durch den Mieterschutzbund ist allerdings laut § 79 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht möglich. Hier kann der Verein jedoch Kontakte zu Rechtsanwälten für Mietrecht vermitteln. Eine außergerichtliche Vertretung kann jedoch stattfinden.

Im Mittelpunkt sowohl beim Mieterschutzbund e. V. auch als auch Mieterschutzbund Berlin e. V. steht hauptsächlich die persönliche Beratung der Mitglieder und Mieter. Doch auch das Mitwirken an den lokalen Mietspiegeln sowie die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen gehören zu den Aufgaben der Vereine.

In der Regel bieten beide Organisationen folgende Dienstleistungen an:

  • Vor oder nach dem Abschluss: Prüfung von Mietverträgen
  • Bei Vorlage beim Mieterschutzbund: Prüfung der Nebenkostenabrechnung (Betriebs- und Nebenkosten)
  • Begleitung zur Einsichtnahme der Abrechnungen beim Vermieter
  • Beratung bei Mängeln in der Mietsache, Prüfung von Mietminderungen und Beseitigungsansprüchen
  • Kündigungen: Bei Vorlage prüft der Mietschutzbund die Kündigungsfristen sowie die Wirksamkeit der Kündigung
  • Mieterhöhungen: Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich

Weitere Aufgabengebiete

Die rechtlich relevante Beratung darf nur von Mitgliedern wahrgenommen werden. Die Vermittlung von Anwälten und Gutachtern kann jedoch auch für Nichtmitglieder erfolgen.

Darüber hinaus sind das Informationsmaterial sowie allgemeingültige Auskünfte für alle Mieter zugänglich, sodass hier oft nicht nur Mitgliedern geholfen werden kann.

Sowohl der Mieterschutzbund e. V. als auch der Mieterschutzbund Berlin e. V. arbeiten auf Grundlage ihrer jeweiligen Satzungen. Beide Vereine bieten daher neben der persönlichen Beratung auch telefonisch oder per Internet Hilfe an.

Neben mietrechtlichen Angelegenheiten können sich Mitglieder auch bei Fragen zur Pacht und Pachtverträgen an den Mieterschutzbund richten.

Der Mieterschutzbund zählt auch die Übernahme des wichtigen Schriftverkehrs für Mieter zu seinen Aufgaben.
Der Mieterschutzbund zählt auch die Übernahme des wichtigen Schriftverkehrs für Mieter zu seinen Aufgaben.

Der Verein kann für seine Mitglieder den notwendigen Schriftverkehr durchführen oder bei der Formulierung von Kündigungen, Widersprüchen gegen Eigenbedarfskündigungen oder Mieterhöhungen oder anderen Anschreiben sowie bei Behördengängen und Antragsstellungen zur Seite stehen.

Zudem können Mitglieder eine günstige Rechtschutzversicherung abschließen, die es ihnen ermöglicht, gerichtliche Verfahren anzustrengen, falls die Angelegenheiten nicht ohne ein solches gelöst werden können. Oftmals lassen sich Streitigkeiten mit Hilfe vom Mieterschutzbund jedoch außergerichtlich regeln.

Neben diesen allgemeinen Aufgaben, die durch alle Mietervereine abgedeckt werden, können der Mieterschutzbund sowie der Mieterschutzbund Berlin auch lokal verschiedene Dienstleistungen anbieten, die in ihrem Einzugsgebiet spezifisch benötigt werden.
Der Mieterschutzbund Berlin bietet daher beispielsweise folgende Dienstleistungen zusätzlich zu den bereits genannten Aufgaben an:

  • fachliche Beratung durch ortsansässige Anwälte für Mietrecht
  • Mietrechtschutzversicherung für Mitglieder
  • Übernahme des Schriftverkehrs mit dem Vermieter
  • Besichtigungen vor Ort durch Experten des Vereins
  • Begleitung der Mitglieder bei der Übergabe der Wohnung, Prüfung des Übergabeprotokolls
  • Notfallberatung am Telefon, bei zeitkritischen Anliegen
  • kostenlose Zeitschrift „Mieterschutz“ sowie weiteres Informationsmaterial

Was kostet der Beitrag beim Mieterschutzbund?

Die Kosten beim Mieterschutzbund sind überschaubar. Möchten Mieter sämtliche Angebote in Anspruch nehmen, müssen sie einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Dies ist sowohl in den Geschäftsstellen als auch online möglich. Stimmen die Vereine der Mitgliedschaft zu und haben Mieter die Satzungserklärung abgegeben, wird auch beim Mieterschutzbund ein Beitrag fällig.

Diese Mitgliedsbeiträge unterscheiden sich zwischen dem Mieterschutzbund e. V. und dem Mieterschutzbund Berlin e. V. teils stark. Bietet ersterer keine Rechtschutzversicherung mit der Mitgliedschaft an, ist es in Berlin möglich, diese zusätzlich abzuschließen.

Auch steht einkommensschwachen Mietern in Berlin, wenn sie dies nachweisen können, eine Ermäßigung beim Mitgliedsbeitrag zu. Diese Option besteht beim Mieterschutzbund aus Recklinghausen nicht.

Die Kosten beim Mieterschutzbund setzen sich aus jährlichem Mitgliedsbeitrag und einmaliger Anmeldegebühr zusammen.
Die Kosten beim Mieterschutzbund setzen sich aus jährlichem Mitgliedsbeitrag und einmaliger Anmeldegebühr zusammen.

Der Beitrag beim Mieterschutzbund e. V. beläuft sich auf 80 Euro im Jahr beziehungsweise auf 100 Euro für juristische Personen (Gewerbetreibende). Die einmalige Aufnahmegebühr liegt bei 20 Euro. Der Mitgliedsbeitrag muss jährlich zum Januar und bei Beitritt entrichtet werden. Der Jahresbeitrag wird bei Beitritt im Jahr anteilig berechnet.

Die Aufnahmegebühr beim Mieterschutzbund Berlin e. V. beträgt 5 Euro, der Jahresbeitrag 48 Euro. Für einkommensschwache Mieter liegt der ermäßigte Betrag bei 36 Euro. Hierfür ist ein Einkommen von bis zu 800 Euro netto monatlich oder eine Mietergemeinschaft mit mindestens fünf Mitgliedern erforderlich.

Darüber hinaus können Mitglieder, wie erwähnt, zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Hier belaufen sich die Kosten für eine Wohnraumversicherung auf 45 Euro im Jahr. Eine Wartezeit von sechs Wochen für den Versicherungsschutz muss einberechnet werden. Für eine Gewerberaumversicherung fallen 192 Euro im Jahr und eine Wartezeit von drei Monaten an.

Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft liegt in der Regel bei zwei Jahren und kann vorher auch nicht beendet werden. Möchten Mieter aus dem Verein austreten, können sie die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund selbstverständlich kündigen. Dies ist üblicherweise zum Ende des zweiten Jahres mit einer Frist von drei Monaten möglich. Die genauen Kündigungsfristen sind in den Unterlagen zur Mitgliedschaft aufgeführt.

Kontakt zum Mieterschutzbund

Mieter können die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund kündigen.
Mieter können die Mitgliedschaft im Mieterschutzbund kündigen.

Beide Vereine sind sowohl vor Ort in den Geschäftsstellen, telefonisch und per Internet erreichbar. Über den Internetauftritt vom Mieterschutzbund e. V. erhalten Interessierte alle notwendigen Kontaktinformationen zu den einzelnen Vertretungen.

Auch auf der Webseite des Berliner Vereins finden sich alle Kontaktinformationen zu den einzelnen Niederlassungen. So sind dort für jedes Büro vom Mieterschutzbund die Telefonnummer, die E-Mailadresse sowie Anschrift und Öffnungszeiten aufgeführt.

Nachfolgend sind die aktuellen Adressen der entsprechenden Webseiten aufgeführt:
Mieterschutzbund e. V.

Mieterschutzbund Berlin e. V.

Andere wichtige Mietervereine in Deutschland

Bei der Vielzahl an Mietervereinen in Deutschland haben Mieter die große Auswahl bei welchem sie Hilfe suchen oder auch rein vorsorglich Mitglied sein möchten. Der Mieterschutzbund, ob nun in Berlin oder Recklinghausen, ist dabei eine unabhängige Option.

Der Deutsche Mieterbund bietet Mietern eine andere Möglichkeit, ihre Interessenvertretung wahrzunehmen. Allerdings ist eine Mitgliedschaft hier nur durch Zugehörigkeit zu einem örtlichen Mieterverein, der im Dachverband organisiert ist, möglich.

Häufig werden die zuvor beschriebenen Vereine mit dem Deutschen Mieterbund (DMB) verwechselt. Dabei gibt es zwischen diesen Vereinigungen Unterschiede, die Mieter beachten sollten. Wie bereits beschrieben, handelt es sich beim DMB um den Dachverband der Mietervereine in Deutschland.

Dies ist immer noch ein Zusammenschluss deutscher Mieter. Dieser Bund ist jedoch mehr für die Vertretung der Mieterinteressen auf bundespolitischer Ebene zuständig. Die Betreuung und Beratung der Mieter übernehmen hier die örtlichen Mietervereine.

Wie erwähnt, ist der Mieterschutzbund nicht im Dachverband organisiert.

Der Deutsche Mieterbund

Bei der Hilfe für die Mieter ist es eher zweitrangig, ob der Verein Mitglied im DMB ist oder nicht. Die Unterstützung sieht in den meisten Fällen ähnlich aus und kann von allen Mietervereinen gleichwertig geleistet werden.

Der Mieterbund in Deutschland ist der Dachverband der Mietervereinigungen.
Der Mieterbund in Deutschland ist der Dachverband der Mietervereinigungen.

Mieter können also den Mieterschutzbund aufsuchen, sich an eine andere unabhängige Mietervertretung wenden oder sich Hilfe bei einem Mitgliedsverein des DMB suchen. In der Regel sollten die Beratung sowie das grundsätzliche Dienstleistungsangebot ähnlich gestaltet sein.

Der DMB als Dachverband ist ein Zusammenschluss aus 15 Landesverbänden sowie einzelnen örtlichen Mietervereinen. Er ist föderal aufgebaut und bundesweit vertreten. Er steht als Lobbyorganisation die Interessen der Mieter von Wohnraum auf Bundesebene ein und hat Einfluss bei der Gesetzgebung im Bezug aufs Mietrecht.

Als Organisation setzt sich der Mieterbund in Deutschland aus verschiedenen Gremien und Organen zusammen, die Entscheidungen gemeinsam treffen und die Leitlinien des Verbandes umsetzen. Hierin unterscheidet sich der DMB grundlegend vom zuvor beschriebenen Mieterschutzbund, welcher keine übergeordnete Instanz darstellt.

Folgende Organisationen gehören zu den Führungsebenen des Deutschen Mieterbundes:

  • Der Bundesvorstand mit Präsident und Direktor oder Bundesgeschäftsführer. Dieses Gremium ist zwölf-köpfig und bildet die oberste Ebene.
  • Als Vertretung der einzelnen Landesverbände gibt es den Beirat.
  • Der Deutsche Mietertag gilt als Vertretung der Mietervereine.

Als Deutscher Mietertag wird die Mitgliederversammlung der Mietervereine bezeichnet. Diese tagt alle zwei Jahre und umfasst etwa 400 Delegierte aus den örtlichen Mietervereinen. Ein Mieterverein sendet sozusagen Abgesandte zum Mietertag, der wiederum Mitglieder als Vertreter im Deutschen Mieterbund hat.

Bei den im DMB organisierten Mietervereinen kümmern sich etwa 1.300 hauptberufliche und 2.500 ehrenamtliche Mitarbeiter um die Angelegenheiten und Probleme der Mieter. Auch die Organisation sowie die Finanzierung der Vereine obliegen diesen Mitarbeitern.

Wie auch beim Mieterschutzbund deckt sich die Finanzierung des DMB ausschließlich durch die Mitgliedsbeiträge der Vereine und Landesverbände. Eine öffentliche Förderung oder Unterstützung gibt auch hier nicht.
Unabhängig von Sponsoren und staatlichen Geldern können der DMB und auch der Mieterschutzbund weitestgehend überparteilich und parteipolitisch neutral agieren – auch wenn Gemeinsamkeiten mit politischen Parteien durchaus bestehen.

Die örtlichen Mitgliedsvereine des DMB kalkulieren ihre Kosten selbst und entscheiden auch über die Höhe der Beiträge. So können sich beim Mieterbund die Kosten regional unterscheiden. Durchschnittlich liegen die Beiträge zwischen 40 und 90 Euro pro Jahr. Die Summe für die Landes- und Bundesverbände berechnet sich jedoch nach einer festgelegten Umlage.

Für die Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund ist der Beitrag gesetzlich festgelegt.
Für die Mitgliedschaft im Deutschen Mieterbund ist der Beitrag gesetzlich festgelegt.

Darüber hinaus gibt es in der Regel, wie auch beim Mieterschutzbund, eine einmalige Aufnahmegebühr, die etwa zwischen fünf und zwanzig Euro liegen kann.

Die Geschichte des DMB

Bereits im 19. Jahrhundert formierten sich Zusammenschlüsse von Wohnungsmietern als lokale Selbsthilfegruppen. Dies sollte dem sich schnell verbreitenden Wohnungselend und der bestehenden Rechtlosigkeit in Bezug auf Mietverhältnisse entgegenwirken.

Mieter hatten zu dieser Zeit so gut wie keine Rechte und auch keine Handhabe, sich gegen die Willkür der Vermieter zu behaupten. Sie sahen ihre einzige Möglichkeit, als geschlossene Gruppe aufzutreten und zumindest so den Vermietern etwas entgegensetzen zu können.

Einen großen Anteil an der Gründung der ersten Mietervereine hatten die Arbeiterbewegung und auch die politisch an Bedeutung gewinnende Soziale Frage. Vermieter hatten die Möglichkeit, Vertragsbedingungen ohne Beschränkungen zu bestimmen und so die größer werdende Wohnungsnot in den Städten für sich auszunutzen.

Mit der Gründung der ersten Mietervereine wurde ein Gegengewicht geschaffen, welches sich für die Rechte auf Seiten der Mieter einsetzte und ein Gleichgewicht bei Mietverhältnissen schaffte. Bereits 1912 gab es in Deutschland etwa 800 Mietervereine, in den 1920ern schon über 1.900. Mit insgesamt 300.000 Mitgliedern um 1912 und etwa eine Million 1922, waren die Vereine zu dieser Zeit die größten Zusammenschlüsse von Interessenvertretern.

Bereits 1900 wurde von 25 Vereinen der Bund der Mietervereine gegründet, welcher später in „Bund deutscher Mietervereine“ umbenannt wurde. Dies wird weithin als Grundstein für die deutsche Mieterbewegung angesehen. Der Bund setzte sich von Beginn an für ein sozialeres Mietrecht und die Interessen der Mieter ein.

Seit der Gründung setzt sich der Mieterbund für einen geregelten Mietvertrag ein.
Seit der Gründung setzt sich der Mieterbund für einen geregelten Mietvertrag ein.

Regelungen zum Beispiel für einen befristeten oder unbefristeten Mietvertrag wurden etabliert und ein Kündigungsschutz erarbeitet.

Als ein Tiefpunkt in der deutschen Mieterbewegung ist die Zeit des Nationalsozialismus zu bezeichnen. Sowohl der Bund deutscher Mietervereine als auch der Reichsbund der Haus- und Grundbesitzer sowie der Deutsche Siedlerbund wurden 1942 gleichgeschaltet und hatten somit kaum noch Einfluss auf die Wohnungspolitik.

Nach Kriegsende gründeten sich zahlreiche Mietervereine sowie deren Dachverbände neu. So entstand zum Beispiel in der britischen Besatzungszone 1946 der Zentralverband Deutscher Mieter. 1947 folgte dann der Bund Westdeutscher Mieterverbände in der amerikanischen Zone. Aus dem Zusammenschluss dieser beiden Verbände ging dann 1951 der Deutsche Mieterbund hervor. Der Hauptsitz des Verbandes befand sich seit dem in Köln.

In der Nachkriegszeit konnte der Deutsche Mieterbund das Bestreben nach einem nachhaltigeren Mieterschutz und einem sozialeren Mietrecht weiterverfolgen. Unter diesen Bemühungen wurde die Schaffung eines ausführlicheren Kündigungsschutzes im Mietrecht 1975 als großer Erfolg angesehen. Das Zweite Wohnraumkündigungsschutzgesetz kam unter Mitwirkung des DMB zustande und ist heute integraler Teil des Mietrechts im BGB.

Auch Regelungen zum Eigenbedarf und welche Voraussetzungen für diesen gelten, wurden maßgeblich unter der Mitwirkung des DMB geschaffen.

Nach der Wiedervereinigung schloss sich der erst im Frühjahr 1990 gegründete Mieterbund der DDR im Oktober 1990 dem Deutschen Mieterbund an. Die Mietervereine in Ostdeutschland konnten so wieder aufgebaut werden und den Mietern dort die gleiche Hilfe und Unterstützung anbieten. Im Jahr 2001 wurde dann der Hauptsitz des DMB nach Berlin verlegt.

International ist der Deutsche Mieterbund Mitglied im Verband „International Union of Tenants“. Dieser wurde 1926 in Zürich gegründet und setzt sich auf der ganzen Welt für die Rechte von Mietern ein.

Fokus und Aufgaben des DMB

Die Aufgabenstellungen im DMB sind denen im Mieterschutzbund und den anderen Mietervereinen sehr ähnlich. Im Grunde geht es darum, Mieter bei ihren Anliegen und Problemen zu beraten und ihnen zu helfen. In der Regel führen die örtlichen Vereine des DMB die Beratung und Unterstützung der Mieter durch.

Der Mieterbund informiert über Nebenkosten und was als solche abgerechnet werden kann.
Der Mieterbund informiert über Nebenkosten und was als solche abgerechnet werden kann.

So ist es oft nicht der Mieterbund, der den Mietvertrag oder die Nebenkostenabrechnung prüft, sondern der lokale Verein vor Ort, der Mietglied im DMB ist.

Dennoch gibt es auch Angebote vom Deutschen Mieterbund, die Nebenkosten, den Mietvertrag oder eine Kündigung wegen Eigenbedarf direkt überprüfen zu lassen. Allerdings sind diese nur online über die Plattform „Mieterbund24“ verfügbar und bedeuten keine Mitgliedschaft in einem Mieterverein, so wie es beim Mieterschutzbund nötig ist.

Darüber hinaus vertritt der Deutsche Mieterbund, wie zuvor beschrieben, die Interessen der Mieter auch in der lokalen oder der bundesweiten Politik. In dieser politischen Tätigkeit liegt auch der Schwerpunkt des Deutschen Mieterbundes. Dabei wird besonders auf folgend Punkte viel Wert gelegt:

  • Ermöglichung und Beibehaltung bezahlbarer Mieten
  • Soziales Mietrecht erhalten und ausbauen
  • Stabilisierung des Angebotes und Neuschaffung von Wohnraum
  • Förderung sowie Erweiterung des sozialen Wohnungsbaus

In vielen Gesetzgebungsverfahren wird der Verband als Sachverständiger oder Gutachter miteinbezogen, sodass Entscheidungen im Interesse der Mieter auch entsprechend getroffen werden können. Ebenso tritt er bei aktuellen mietrechtlichen und städtebaulichen Fragen als Experte auf.

Ziel des Deutschen Mieterbundes ist es auch, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus wieder verstärkt voranzutreiben und dies in der kommunalen Wohnungspolitik als wichtiges Thema zu etablieren. Hier treffen die Interessen vom Verband, vom Mieterschutzbund sowie von den Mietern aufeinander.

Um Mieter besser informieren zu können, beispielsweise über gesetzlichen Änderungen, erscheint beim DMB seit 1948 die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht“. Des Weiteren veröffentlicht der Verband zusätzliche Publikationen wie ein Mieterlexikon, eine Mieterzeitung sowie Broschüren.

Deutscher Mieterbund: Vorlagen zum Übergabeprotokoll oder Mietvertrag sind in den lokalen Vertretungen erhältlich.
Deutscher Mieterbund: Vorlagen zum Übergabeprotokoll oder Mietvertrag sind in den lokalen Vertretungen erhältlich.

Auch Vorlagen zum Mietvertag, zum Übergabeprotokoll oder anderen wichtigen Dokumenten sind für Mieter über den Verband verfügbar. Dieses Material erscheint im eigenen Verlag des DMB.

Da Mietrechtsstreitigkeiten oft nicht mehr außergerichtlich geklärt werden können, bieten viele örtliche Mietervereine, unter anderem auch der Mieterschutzbund Berlin, ihren Mitgliedern günstige Rechtschutzversicherungen an. Der Deutsche Mieterbund tut dies seit 1982 und betreibt die DMB-Rechtschutz-Versicherung AG in Köln.

Darüber hinaus veröffentlicht der Mieterbund den Betriebskostenspiegel. Unter „Deutscher Mieterbund: Betriebskostenspiegel“ erscheint seit 2004 jährlich eine Übersicht über die Entwicklung der Betriebskosten in Deutschland. Mieter können diesen nutzen, um sich über die ortsüblichen Nebenkosten zu informieren. Außerdem ist der Spiegel bei der Prüfung der Abrechnung behilflich.

Mietvertrag überprüfen? Deutscher Mieterbund weiß, wie es geht

Mieter, die sich an den DMB wenden, werden meist an die örtlichen Mietervereine, die dem Verband angehören, weitergeleitet. So kümmert sich üblicherweise vor Ort, wie es auch beim Mieterschutzbund der Fall ist, ein Miterarbeiter in den lokalen Vertretungen persönlich um die Anliegen der Mieter.

Haben Mieter also Fragen zur Überprüfung vom Mietvertrag, zur Nebenkostenabrechnung oder zum Untermietvertrag, kann der Mieterbund über seine ortsansässigen Niederlassungen Beratung und Unterstützung anbieten. Darüber hinaus steht auch das zuvor genannte Internetportal für diese Anfragen zur Verfügung.

Mitgliedschaft im DMB

Mieter können nicht direkt als Mitglied in den Deutschen Mieterbund eintreten, so wie es beim Mieterschutzbund möglich ist. Da es sich beim DMB um einen Dachverband handelt, können hier nur Mietervereine, Landes- oder Bundesverbände Mitglied werden. So ist es für örtliche Mietervereine eine Option, direkt Teil des DMB zu sein oder diesem über den Landesverband, welcher bereits im DMB organisiert ist, anzugehören.

Mieter können sich dennoch direkt mit ihren Angelegenheiten an den Deutschen Mieterbund wenden, wenn sie Beratung oder Hilfe benötigen. Da Mieter nicht direkt beitreten können, ist es ihnen auch nicht möglich, eine Mitgliedschaft im Mieterbund zu kündigen.

Der Verband hat für diesen Fall das spezielle Internetangebot Mieterbund24 erstellt. Mieter haben hier die Möglichkeit, sich für eine schriftliche Beratung anzumelden. Allerdings verursacht eine Anmeldung auf dem Portal vom Mieterbund Kosten, die Mieter beachten sollten.

Bei Fragen zum Mietvertrag steht der Mieterbund auch telefonisch oder via Internet zur Verfügung.
Bei Fragen zum Mietvertrag steht der Mieterbund auch telefonisch oder via Internet zur Verfügung.

25 Euro fallen für die Beratung durch den DMB an, was einer zwölfmonatigen Mitgliedschaft bei Mieterbund24 entspricht. Auch wird dieses Beratungsangebot, wie erwähnt, nur online zur Verfügung gestellt und bedeutet nicht, dass Mieter einem Mieterverein beitreten.

Gehören Mieter bereits einem örtlichen Verein oder dem Mieterschutzbund an, können sie diese Beratung auch kostenlos erhalten.

Die Kosten für den Mieterbund, die Landesverbände und die Mietervereine für eine Mitgliedschaft im DMB richten sich nach einem gesetzlich festgelegten Satz, welcher bei der Kalkulation der Beiträge der einzelnen Vereine einbezogen ist.

Ob Mieter nun einem Mieterverein des DMB beitreten oder sich für den Mieterschutzbund entscheiden, ist ihnen überlassen. Ein Vergleich der angebotenen Dienstleistungen und Kosten ist immer empfehlenswert.

Mieterverband – Auch in Österreich und der Schweiz etabliert

Auch in vielen Nachbarländern Deutschlands hat sich eine Mieterbewegung etabliert. So sind in der Schweiz und in Österreich Vereine unter den Namen Mieterverband oder Mieterschutzverband zusammengefasst. Der Mieterverband ist hier die Dachorganisation, die in etwa die gleichen Aufgaben wahrnimmt wie der Deutsche Mieterbund.

Vereine, die Mitglied in einem Mieterverband sind, bieten den Mietern Dienstleistungen an, die sie bei mietrechtlichen Anliegen unterstützen. Bei Problemen mit dem Vermieter, bei Mängeln in der Wohnung oder zur Überprüfung des Mietvertrages oder der Nebenkostenabrechnung haben Mieter die Möglichkeit, sich an den Vereinigung zu wenden.
In Österreich und der Schweiz informiert der Mieterverband über Mietvertrag, Nachmieter und Co.
In Österreich und der Schweiz informiert der Mieterverband über Mietvertrag, Nachmieter und Co.

Der Mieterverband prüft Mietvertrag, Kündigung oder Abrechnung dann auf Richtigkeit und kann bei Widersprüchen unterstützen. Darüber hinaus bietet der Mieterverband Informationen zum Untermietvertrag sowie zum Umgang mit Nachmietern.

Des Weiteren sind auch die Mieterverbände in der Schweiz und in Österreich in der lokalen sowie überregionalen Politik tätig, um die Interessen der Mieter auch dort vertreten zu können.

In der grundsätzlichen Schwerpunktstellung sowie im allgemeinen Dienstleistungsangebot unterscheiden sich Deutscher Mieterbund, Mieterschutzbund und Mieterverband so gut wie nicht. Die Rechte und Interessen der Mieter stehen für all diese Organisation sowohl bei ihren Angeboten als auch beim politischen Engagement im Vordergrund. Der Mieterschutz (zum Beispiel bei einer Eigenbedarfskündigung) bildet die Basis der Arbeit dieser Vereine und Verbände.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

3 Gedanken zu “Mieterschutzbund – Der Mieter steht im Mittelpunkt

  1. Kerstin M

    Meine Mietwohnung bewohne ich allein. Nun will ich mit meiner Freundin eine Rentnerwohngemeinschaft bilden. Zu diesem Zweck möchte sie in meinen Mietvertrag eintreten.
    In meinem Mietvertrag steht ein Passus, dass der Vermieter berechtigt ist, die Erlaubnis von einer angemessenen Erhöhung der Miete abhängig zu machen.
    Der Vermieter will deshalb meinen bestehenden Mietvertrag kündigen und einen neuen Vertrag abschließen. Ist das gerechtfertigt? Was kann ich dagegen tun? Gibt es eine andere Möglichkeit?

  2. Stephan K

    Hallo, ich recherchiere im Rahmen einer Abschlussarbeit zum 2. Rettungswege in Wohngebäuden…in Bestandsgebäuden (etwa vor 1981 errichtet) ist der nach heutigem Baurecht erforderliche 2. Rettungswege oft (meistens für Geschosslagen höher 12 m OLG) nicht vorhanden. Sind mit dem Mietrecht Verpflichtungen abzuleiten notwendigen Information an die Mieter•innen in geeigneter Form zu geben?

  3. MUSCHNER H

    ich suche ein mieterrechtsschutz woh auch als mitgliet ob auch eine zuerwarten
    nebenksten abrechnung im aptil deses jahr bearbeitet wirh
    wenn bitte unterlagen zukommen lassen danke

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