Berliner Landgericht stärkt Mieterrechte
Am 17. Januar 2018 verkündete das Berliner Landgericht in einem Urteil, dass Vermieter dazu verpflichtet sind, ihre Mieter darüber aufzuklären, wenn eine Asbestbelastung in der Wohnung vorliegt.
Dem Urteil war die Klage einer Mieterin aus Berlin gegen ihre Wohnungsbaugesellschaft vorausgegangen. Die Frau hatte 1980 eine Mietwohnung bezogen, deren Fußboden mit zum Teil zerschnittenen Asbest-Platten ausgelegt war.
Die dadurch freigesetzten Asbestfasern stellten somit bereits beim Abschluss des Mietvertrags ein gesundheitliches Risiko dar, weil sie über die Lunge aufgenommen werden können.
Spätestens mit dem Erlass der Asbest-Richtlinie im Jahr 1996 wäre die Wohnungsbausgesellschaft als Vermieterin verpflichtet gewesen, ihre Mieter über die Verwendung von Asbest in den Wohnungen und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken aufzuklären.
Die Entscheidung ist ein Erfolg für die Mieter.
Dies verkündete der Rechtsanwalt der Klägerin – besonders weil das Urteil auf viele vergleichbare Fälle übertragbar sei.
Schadenersatz bei Asbest: Dies sind die gesundheitlichen Risiken
Zwar darf Asbest seit 1993 nicht mehr als Baustoff in Deutschland verwendet werden, trotzdem findet er sich immer noch in zahlreichen Wohnungen. Asbest ist deshalb so gefährlich, weil er Fasern freisetzt, die von Menschen eingeatmet werden können. So gelangt er in die Lunge und von dort in das umliegende Gewebe.
Da der Körper kaum in der Lage ist, diese Fasern wieder abzubauen, verursacht der Asbest chronische Entzündungen und Gewebevernarbungen.
Dadurch können auch noch Jahre nach Beseitigung der Asbestbelastung gesundheitliche Schäden auftreten. Dazu gehören:
- Lungenkrebs
- Kehlkopfkrebs
- Eierstockkrebs
- Rippenfellkrebs
- Brustfellkrebs
- Asbestose (Verhärtung und Vernarbung des Lungengewebes
In dem Wohngebäude meiner Tochter kommt es nun auch zu einer Asbestsanierung. Ich wusste allerdings gar nicht, dass auch ein Schadenersatz möglich ist. Dahingehend werden wir uns nun einmal informieren.
Dass Asbest auch in Mietwohnungen nach wie vor ein Problem ist, überrascht mich. Gut zu wissen, dass hier der Mieter rechtlich gestärkt wird. Die hier aufgelisteten Krankheitsrisiken sollten eine schnelle Asbestsanierung selbstverständlich machen.