Miete & Mietzahlung: Das müssen Sie dazu wissen

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Die Mietzahlung ist die Hauptpflicht des Mieters

Wer in einer Wohnung oder einem Haus zur Miete wohnt, muss dem Eigentümer ein Entgelt zahlen.
Wer in einer Wohnung oder einem Haus zur Miete wohnt, muss dem Eigentümer ein Entgelt zahlen.

Viele Deutsche besitzen keine eigene Immobilie, sondern wohnen stattdessen in einem Haus oder einer Wohnung zur Miete.

Dies bedeutet, dass ihnen die Wohnung vom Eigentümer zum Gebrauch überlassen wird. Im Gegenzug verpflichten sie sich zur Zahlung eines Entgelts: der Miete.

Diese wird zwischen Mieter und Vermieter im Mietvertrag vereinbart. Die Höhe der Miete für eine Wohnung entscheidet häufig darüber, ob ein Mietinteressent dort einzieht oder nicht.

Dabei kommen einige Fragen auf: Aus welchen Kosten setzt sich die Miete zusammen? Ist die Höhe der Miete veränderbar? Und was passiert, wenn der Mieter mit der Mietzahlung im Verzug ist? In diesem Ratgeber erfahren Sie die Antworten.

Das Wichtigste zur Miete

Was ist in der Miete für Wohnraum enthalten?

Mit der Miete für eine Wohnung muss immer die Grundmiete entrichtet werden. Die Zahlung von Betriebskosten und Zuschlägen sind dagegen nur fällig, wenn dies im Mietvertrag steht.

Was ist in Bezug auf die Höhe der Miete wichtig?

Vermieter können im Mietvertrag die Höhe der Miete nur theoretisch nach Belieben festlegen. In der Praxis haben sie sich an einige Beschränkungen zu halten, bei deren Missachtung sie unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat begehen.

Welche Folgen hat eine unpünktliche Mietzahlung?

Wird die Miete vermehrt unpünktlich gezahlt, kann das eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag rechtfertigen.

Wichtige Themen rund um die Miete

→ Bauzinsen berechnen → Indexmiete → Mietausfallwagnis → Mieterhöhung → Mietminderung → Mietrückstand → Mietspiegel → Miete stunden → Mieterverein → Mietzahlungsbestätigung → ortsübliche Vergleichsmiete → Schattenmiete → Staffelmiete → Wohnen auf Zeit

Miethöhe: Wie lässt sich die Miete berechnen?

Die Höhe der Miete wird im Mietvertrag vereinbart. Unterschreibt der Mieter diesen, stimmt er damit auch der Mietzahlung zu. Aber wie kommt der Betrag überhaupt zustande?

Die Miete, die der Mieter monatlich bezahlt, ist in der Regel eine Gesamtmiete, die sich aus verschiedenen Anteilen zusammensetzen kann:

  • die Nettokaltmiete (auch als Grundmiete bekannt)
  • die Bruttokaltmiete (Zahlung für kalte Betriebskosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr etc.)
  • die Bruttowarmmiete (Zahlung für Heiz- und Warmwasserkosten)
  • Zuschläge
Nur wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht, müssen mit der Miete auch Nebenkosten bezahlt werden.
Nur wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht, müssen mit der Miete auch Nebenkosten bezahlt werden.

Die Nettokaltmiete ist das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung der Wohnung, also die Miete im engeren Sinne, und somit immer zu zahlen. Zur Zahlung der anderen Anteile verpflichtet sich der Mieter nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.

Es ist daher zwar weit verbreitet, dass mit der Miete auch Nebenkosten gezahlt werden, aber eben keine Selbstverständlichkeit.

Wenn in Ihrem Mietvertrag also nicht explizit „Der Mieter verpflichtet sich zur Übernahme der Heiz- und Betriebskosten“ oder etwas Vergleichbares steht, kann Ihr Vermieter dies nicht von Ihnen verlangen.

Zuschläge auf die Miete können erhoben werden, wenn dem Mieter im Rahmen der Wohnungsnutzung zusätzliche Vorteile zugestanden werden. Darunter fallen z. B.:

  • Möblierungszuschlag: Die Wohnung zur Miete ist mit Möbeln ausgestattet, die der Mieter nutzen darf.
  • Untermietzuschlag: Dem Mieter wird gestattet, einen oder mehrere Untermieter aufzunehmen.
  • Gewerbezuschlag: Die Wohnung zur Miete oder einzelne Räume dürfen auch zu gewerblichen Zwecken genutzt werden.
  • Stellplatz- oder Garagenzuschlag: Mit dem Zuschlag auf die Miete kann eine Garage oder ein Stellplatz für einen Pkw oder ein Motorrad mitgenutzt werden.

Diese Beschränkungen gelten bei der Festlegung der Miete

In der Theorie kann der Vermieter die Höhe der Miete nach freiem Ermessen festlegen. Dies sollte er jedoch wohl überlegt tun und nicht einfach aus dem Bauch heraus einen Betrag festlegen. Denn setzt er den Mietpreis zu niedrig an, gehen ihm potentielle Einnahmen durch die Miete verloren, während er gleichzeitig trotzdem für die Instandhaltung der Mietwohnung aufkommen muss.

Legt er die Miete allerdings zu hoch fest, kann es schwer werden, einen geeigneten Mieter zu finden. Dann kann es passieren, dass die Wohnung über einen längeren Zeitraum leer steht und er überhaupt keine Mieteinnahmen erhält.

Und auch wenn der Vermieter theoretisch die Miete frei festlegen kann, sind ihm in der Realität Grenzen auferlegt – zumindest nach oben.

Wer bei der Festlegung der Miete wuchert, begeht eine Straftat.
Wer bei der Festlegung der Miete wuchert, begeht eine Straftat.

Das ist z. B. der Fall, wenn Mietwucher vorliegt. Juristen sprechen von Wucher, wenn der Vermieter die Zwangslage eines Mieters ausnutzt und eine überhöhte Miete ansetzt. Diese muss die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent übersteigen, damit der Tatbestand des Wuchers erfüllt ist.

Dieser wird gemäß § 291 des Strafgesetzbuchs (StGB) mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

Inwiefern der Vermieter die Zwangslage eines Mieters ausnutzt, muss allerdings immer im Einzelfall von den Gerichten geprüft werden. Nur wenn dies belegt ist, kann von Mietwucher gesprochen werden. Eine überhöhte Miete allein stellt noch keine Straftat dar.

Allerdings begeht der Vermieter unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit, wenn er eine zu hohe Miete festlegt. In Orten, in denen ein geringes Angebot an vergleichbaren Wohnräumen besteht, darf die festgesetzte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 20 Prozent übersteigen. Dies legt § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) fest.

Vermieter sollten bei der Festlegung der Miete also sowohl den Straftatbestand des Wuchers als auch eine Ordnungswidrigkeit nach dem WiStG vermeiden. 2015 kam noch eine dritte Einschränkung hinzu: die Mietpreisbremse.

Diese gilt vor allem in den Ballungsgebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. In diesen Orten darf die festgelegte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen. So bestimmt es § 556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Für welche Stadt oder Gemeinde eine Mietpreisbremse verordnet wird, entscheiden die Landesregierungen.

Darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Die im Vertrag festgelegte Miete ist nicht immer unveränderlich. Unter bestimmten Umständen haben Vermieter das Recht, eine Mieterhöhung durchzuführen. Diese muss entweder bereits im Mietvertrag festgelegt sein – in Form einer Staffel- oder einer Indexmiete – oder nach den gesetzlichen Regelungen im Mietrecht zulässig sein.

Dies ist der Fall, wenn

  • die Mieterhöhung dazu dient, die Miete an den ortsüblichen Mietspiegel anzupassen, oder
  • Modernisierungsmaßnahmen und eine damit verbundene Verbesserung der Wohnung eine Erhöhung der Miete rechtfertigen.

Allerdings kann auch hier die Miete nicht willkürlich gesteigert werden, sondern es müssen Mietpreisbremsen, die Regelungen zum Wucher und die ortsüblichen Vergleichsmieten beachtet werden.

Kann der Mieter die Miete kürzen?

Wird die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung durch einen Mangel oder aufgrund einer fehlenden Eigenschaft eingeschränkt, haben Mieter Anspruch auf Mietminderung.

Andauernde Lärmbelästigung kann ein Grund sein, die Miete zu mindern.
Andauernde Lärmbelästigung kann ein Grund sein, die Miete zu mindern.

Hier einige Beispiele für Gründe, die eine Minderung der Miete berechtigen können:

  • Lärmbelästigung (durch Nachbarn, Baulärm etc.)
  • Feuchtigkeit und Schimmelbildung in der Wohnung
  • Ausfall von Strom, Warmwasser oder Heizung
  • fehlende Wohnungseigenschaften, die im Vertrag zugesichert wurden (zu geringe Wohnfläche, fehlende Einbauküche etc.)
Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietwohnung sich in dem Zustand befindet, den der Mietvertrag festlegt. Kommt er dem nicht nach, kann der Mieter die Zahlung der Miete mindern, bis der vertragsgemäße Zustand (wieder-)hergestellt ist.

Müssen Vermieter die Miete versteuern?

Für Einnahmen durch Miete müssen Steuern gezahlt werden, da in Deutschland grundsätzlich jedes Einkommen steuerpflichtig ist. Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem Einkommenssteuersatz des Vermieters.

Die Mieteinnahmen sind in dem Jahr zu versteuern, in dem die Miete beim Vermieter eingeht, und müssen gesondert in der Anlage V der Steuererklärung auftauchen.

Die gesetzliche Regelung zur Versteuerung der Miete findet sich im § 21 des Einkommenssteuergesetzes (EStG).

Verspätete Mietzahlung: Diese Konsequenzen sind möglich

Üblicherweise ist für die monatliche Mietzahlung eine Frist im Mietvertrag festgelegt. Gemäß § 556b BGB besagt das Mietrecht, dass die Miete bis zum dritten Werktag eines Monats zu entrichten ist.

Dabei ist ausreichend, wenn die Miete an diesem Tag überwiesen wird, sie muss nicht bereits beim Vermieter eingegangen sein. So lautete eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von Oktober 2016, weil das Risiko einer Überweisungsverzögerung durch die Bank nicht allein dem Mieter auferlegt werden dürfe (Az: VIII ZR 222/15).

Was aber passiert, wenn der Mieter die Miete tatsächlich zu spät bezahlt? Ist die unpünktliche Mietzahlung eine einmalige Sache, muss der Mieter noch keine Konsequenzen fürchten. Kommt dies aber häufiger vor und ist der Mieter mit mehr als einer monatlichen Miete länger als einen Monat im Verzug, hat der Vermieter das Recht, ihm zu kündigen. Dies gilt auch, wenn die Miete zwar pünktlich, aber unvollständig gezahlt wird.

Kündigung wegen unpünktlicher Miete: Gilt die gesetzliche Kündigungsfrist?

Eine ordentliche Kündigung wegen verspäteter Mietzahlung ist grundsätzlich zulässig. Dabei muss der Vermieter die vertragliche Kündigungsfrist einhalten. Diese wiederum darf nicht kürzer sein als die gesetzliche Kündigungsfrist, welche sich für Vermieter nach der Dauer des Mietverhältnisses berechnet:

Dauer des MietverhältnissesKündigungsfrist für den Vermieter
weniger als 5 Jahre3 Monate
zwischen 5 und 8 Jahren6 Monate
länger als 8 Jahre9 Monate
Rechtfertigt unpünktliche Miete eine fristlose Kündigung?
Rechtfertigt unpünktliche Miete eine fristlose Kündigung?

Aber auch eine außerordentliche Kündigung kann bei verspäteter Miete möglich sein. Bei dieser Form der Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten und das Mietverhältnis darf praktisch sofort beendet werden.

Dies ist nur zulässig, wenn wichtige Gründe vorliegen, nach denen es der kündigenden Mietpartei nicht zugemutet werden kann, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Die unpünktliche Zahlung der Miete kann gemäß § 543 BGB ein solcher Grund sein, wenn der Mieter

  • für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
  • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

Bevor allerdings eine außerordentliche Kündigung erfolgen kann, muss der Vermieter dem säumigen Mieter eine Abmahnung wegen verspäteter Mietzahlung zukommen lassen. Reagiert dieser nicht darauf und zahlt weiterhin seine Miete verspätet, kann ihm fristlos gekündigt werden.

Hinweis: Wenn Sie in eine Mietwohnung einziehen möchten, kann der neue Vermieter verlangen, dass Sie ihm eine Mietzahlungsbestätigung (auch bekannt als „Mietschuldenfreiheitsbestätigung“) vorlegen. Diese ist von Ihrem alten Vermieter auszufüllen, der damit bestätigt, dass Sie die ihm zustehende Miete stets vollständig und pünktlich gezahlt haben.

Der Vermieter ist allerdings nicht zur Ausstellung verpflichtet und kann Ihnen die Mietzahlungsbestätigung verweigern – besonders, wenn Sie in der Vergangenheit mit der Miete einmal in Verzug waren.

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte schreibt seit 2017 für mietrecht.com. Sie verfasst Ratgeber rund um Themen wie Mietminderung, Betriebskosten und Kündigung. Außerdem recherchiert und schreibt sie News zu brandaktuellen Themen im Bereich Mietrecht.

46 Gedanken zu “Miete & Mietzahlung: Das müssen Sie dazu wissen

  1. Manfred B

    Meine Miete für den Monat Oktober 2018 habe ich pünktlich überwiesen.
    Mit Schreiben vom 10.10.2018 wurde ein Eigentümerwechsel zum 01.10.2018 nebst neuer
    Kontoverbindung mitgeteilt.
    Durch mein Versäumnis habe ich im November und Dezember 2018 die Miete auf das neue Konto überwiesen,
    aber den Zahlungsauftrag der Bank nicht aufgehoben. Damit wurden 2 Monatsmieten auf das alte Konto
    überwiesen.
    Ich habe mich mit der alten Verwaltung sofort in Verbindung gesetzt und innerhalb von 2 Tagen die
    November- und Dezemberzahlung zurückerhalten mit dem Hinweis, dass alle Verbindlichkeiten mit der Übergabe an die neue Verwaltung bis Ende 2018 geregelt werden.
    Nach 26 Monaten habe ich ohne jede vorherige Information eine 1. Mahnung über den Mietrückstand
    vom Oktober 2018 erhalten. Bin ich verantwortlich, wenn bei der Übernahme/Übergabe nicht
    sorgfältig gehandelt wurde?

  2. Ingo E

    Mein Vermieter hält sich nicht an die gesetzliche Kündigungspflicht. Das weiß ich durch diesen Text nun endlich.

  3. Klaus-Peter S

    Hallo,
    ich wohne auf einem Campingplatz. Das Mobilheim habe ich mir vor sechs Jahren gekauft.
    Im Mietvertrag ist eine Grunstücksmiete von 8 Euro je Quadratmeter vereinbart. Meine Parzelle hat 170 Quadratmeter.
    Nun habe ich gehört, das diese auf 12 Euro erhöht werden soll. ist das erlaubt?
    Peter

    1. Theresia E

      Frage: muss meine Tochter als Nachmieterin die offenen Forderungen ihrer Vormieterin bezahlen? Der Vermieter droht die Forderung gerichtlich durchzusetzen. Gibt es einen Paragraphen der dies festlegt? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen R.E

      1. mietrecht.com

        Hallo Theresia E,

        in der Regel hat der Mietvertrag der Vormieterin mit dem Mietverhältnis Ihrer Tochter nichts zu tun. Ihre Tochter ist üblicherweise nicht für die Schulden der Vormieterin verantwortlich. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir eine solche durch einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt.

        Ihr Team von mietrecht.com

  4. Elke v L

    Hallo zusammen,
    was passiert mit der Mietzahlung wenn von Amtswegen der Betrieb geschlossen wird??
    So der Fall jetzt in Zeiten von Corona??
    Herzlichen Dank für eine rasche Antwort

    1. mietrecht.com

      Hallo Elke v L,

      Mieter sind auf weiterhin verpflichtet, die Miete zu zahlen. Die Bundesregierung hat jedoch in einem Beschluss festgelegt, dass eine Kündigung aufgrund von Mietschulden im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht erfolgen darf. Auf jeden Fall sollten mit dem Vermieter das weitere Vorgehen abgeklärt werden.

      Ihr Team von mietrecht.com

  5. Petra

    Hallo zusammen ich hab folgendes:
    Habe eine Nachricht von einer Frau bekommen wegen einer Wohnung. Sie lebt in England und jetzt meine Frage Kann ich die Wohnung mieten 41 Quadrat Meter und 400 Euro Warm da alles über eine englische Immobilienfirma geht. Zahlt die ARGE die Miete?

  6. Jule

    Hallo,
    eine Frage:
    Ich bekomme mein Gehalt zwischen dem jeweils 1. und 5. eines jeden Monats. Hatte dies bei Beginn des Jobs meiner Vermieterin mitgeteilt und sie wollte sich das erst mal ansehen wie es läuft. Das w. Gehalt war am 3. da und ich hatte es gleich überwiesen. Diesmal ist der 4.11. und das Gehalt ist noch nicht da. Nun bekam ich eine Nachricht, dass ihr das zu spät ist und sie wünscht, dass die Miete am 2. jeweils auf ihrem Konto ist. Im Vertrag steht 3 Werktag eines jeden Monats. Wenn nun mein Gehalt häufiger West zum 4., oder 5. eines jeden Monats kommt, was kann ich tun, oder was wären mögliche Folgen????
    Würde mich über Rückmeldung freuen.
    Herzlichen Dank!!!!

    1. mietrecht.com

      Hallo Jule,

      wird die Miete öfters bzw. regelmäßig zu spät überwiesen, das heißt nach dem vertraglich vereinbarten Datum, kann das ein Grund für eine Abmahnung und auch für eine Kündigung sein. Wenn es Ihnen möglich ist, sollten Sie einen Dauerauftrag zum Ende eines jeden Monats einrichten und darauf achten, dass die Mietsumme auf dem Konto vorhanden ist. Lassen Sie sich eventuell auch von eine Mieterverein beraten wie und was Sie vielleicht mit Ihrer Vermieterin vereinbaren können. Allerdings ist der Zahlungstermin vertraglich vereinbart, sodass dieser in aller Regel einzuhalten ist.

      Ihr Team von mietrecht.com

  7. Michael H

    Hallo ist das rechtens wenn mann eine niedrigere Miete verlangt wie der mietspiegel vorgibt. Vermietung unter Geschwistern!

    Würde mich über eine Antwort freuen

  8. Rechtslage

    Wenn im Mietvertrag keine Untermietsregelungen enthalten sind, besteht Grundsätzlich das recht auf Untervermietung (auch der gesamten Wohnung) Auf Zeit? Stichwort AirBnB . Danke für kurze Stellungnahme

    1. mietrecht.com

      Hallo Rechtslage,

      auch ohne Klauseln im Mietvertrag ist eine Untervermietung in der Regel nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Unser Ratgeber zum Thema https://www.mietrecht.com/untermietvertrag/ erläutert dies näher. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an und können daher denn Sachverhalt nicht einschätzen. Eine solche Beurteilung kann ein Anwalt vornehmen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  9. Karin

    Eigentlich wollte der Mieter zum 31.07.2019 ausziehen. Da sein Haus noch nicht fertig gestellt war, wurde der Mietvertrag um 4 Wochen verlängert.
    Nun hat die Wohnung erhebliche Mängel und mit Sicherheit können die nicht bis zum 31.08.2019 behoben werden. Was ist mit der Miete? Muss er zahlen oder zumindest anteilig? Und kann er einen Schlüssel behalten?
    Danke an Euch
    Karin

  10. Mara

    Hallo,
    ich habe eine Mieterhöhung bekommen. Darf ich diese auch getrennt von meiner bisherigen Miete von einem anderen Konto überweisen?
    Ich gebe selbstverständlich den Betreff, den Monat u alles was dazugehört im Verwendungszweck an, Monat, Jahr, Betrag, Mieterhöhung Kaltmiete, z.B. Juni 2019

  11. Florian

    Hallo,
    meine Ehefrau und ich stehen gemeinsam als Mieter im Mietvertag und haben ihn auch beide unterschrieben. Wegen eines Wechsels der Hausverwaltung gab es im letzten Jahr Probleme mit den Mietüberweisungen und alle Mieter sollten ihre Miete bis zum Verwalterwechsel zurückhalten und dann die fällige Nachforderung an die neue Verwaltung zahlen.

    Die Forderung kam jetzt, ist aber nur eine meine Frau adressiert und auch nur sie wird angesprochen.

    Meine Frage: ist die Forderung wirksam?

    Wir haben die Verwaltung bereits mehrfach darauf hingewiesen uns beide bei sämtlichen Sachen anzuschreiben…ohne Erfolg.

    Was machen wir weiter?

    Vielen Dank Florian

  12. Anna M.

    Guten Tag,

    ich habe folgende Frage: nachdem ich fristgerecht (drei Monate vor Auszug) zur Mitte des Monats den Mietvertrag gekündigt habe, behauptet der Vermieter, dass ich nun trotzdem den ganzen Monat zahlen muss.
    (Dies wollte ich eigentlich verhindern, weil ich zwei Monate lang doppelt Miete zahlen muss.)

    Er sagt weiterhin, dass das so im Mietgesetz steht. Stimmt das?

    Herzliche Grüße
    Anna

  13. Michelle

    Hallo zusammen
    Meine Mutter hat folgendes Problem sie hat einen Mietvertrag unterschrieben für eine Wohnung zum 1.05 die Miete und Kaution werden vom Jobcenter übernommenen allerdings sind diese mit der Zahlung in Verzug . Die Vermieter verweigert die Wohnungs -und schlüsselübergabe die möchte sie erst tun bei eingehender Zahlung allerdings haben wir vom Jobcenter ein Schreiben bekommen in dem schriftlich festgehalten ist das die Zahlung innerhalb der nächsten Woche eingeht. Nun haben wir schon den 14.05 und die Vermietern verweigert trotz allem die Übergabe. Darf sie das ? Sie fordert auch weiterhin die ganze Monatsmiete obwohl nun schon der halbe Monat vorbei ist .
    Vielen Dank im Voraus

  14. Reimund Z

    Sehr geehre Damen und Herren,
    ich erwerbe eine vermietete Wohnung und möchte den Mieter behalten.
    In dem Einheitsmietvertrag der bisherigen Vorbesitzer ist unter §4 Mietzins vereinbart: „Der Mietzins bleibt unverändert“. Der Vertrag wurde 1998 geschlossen.
    Unter welchen Umständen kann ich den Mietzins anheben (er wurde bislang nur geringfügig anghoben).

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Reimund

    1. mietrecht.com

      Hallo Reimund Z.,

      ist eine Mieterhöhung im Vertragt ausgeschlossen, kann eine solche in der Regel nicht durchgeführt werden. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen, dies mit einem fachkundigen Anwalt abzuklären.

      Ihr Team von mietrecht.com

  15. Inge

    Ich habe eine Miet-Garage mit Strom , ( Unterzähler ) es hängen noch 2 Garagen am Hauptzähler ,da ich im Jahr nur 9-10 KW verbrauche habe ich den Stromanschluß beim Vermieter gekündigt .Ist auch genehmigt worden ,
    den Unterzähler habe ich abklemmen lassen .Und jetzt bekomme ich eine Kündigung ,was kann ich tun ? Ist das Rechtens ?

  16. Stefan M.

    Hallo
    Muss die Miete von mein Konto kommen
    Im mietsvertrag steht nur auf welches Konto sie soll ?

    1. mietrecht.com

      Hallo Stefan M.,

      sofern der notwendige Überweisungszweck richtig angegeben ist, sollte eine Überweisung auch von einem anderen Konto möglich sein. Wichtig ist in der Regel, dass die Miete pünktlich eingeht und dem jeweiligen Mieter zugeordnet werden kann.

      Ihr Team von mietrecht.com

  17. Steffie W.

    Hallo, ich wohne seit November 2015 in einer Wohnung bei meinem Schwiegersohn im Haus seines verstorbenen Vater. Habe bis 2018 keine Miete bezahlt habe auch keinen Mietvertrag Wüste bis heute nicht was die Wohnung kostet nach öfteren fragen. Heute den 07.01.2019 erhielt ich eine Abrechnung und Nebenkosten von 2015 bis 2018 und der Miete. Es ist eine Summe von 21.324.15 € was soll ich jetzt machen.

    1. mietrecht.com

      Hallo Steffie W.,

      Betriebskostenabrechnungen können, wenn sie nach der Frist von 12 Monaten nach dem Abrechnungszeitraum zugestellt wurden, in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden. Ist mit Ihnen kein Mietvertrag und keine Miete vereinbart, sollte eine solche üblicherweise auch nicht eingefordert werden können. Es muss eine Berechnungsgrundlage für die Miete bestehen, die Ihnen bekannt ist und der Sie zugestimmt haben. Ein mündlicher Mietvertrag kann durchaus gültig sein, jedoch nur wenn ein solcher geschlossen wurde. Sie können der Abrechnung widersprechen, mit dem Hinweis auf die Fristen und den Vertragsstatus. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, empfehlen wir Ihnen sich bei einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten zu lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  18. Nele K.

    Hallo.
    Ich bin diesen Monat erstmal im Verzug mit meiner Mietzahlung. Bei mir besteht diese bis zum 3. Werktag des Monats.
    Nun hat mir meine Vermieterin ein Schreiben eingereicht und verlangt von mir, zusätzlich zur Mietzahlung, eine Gebühr von 10,00€ bis zum 14.12.18 zu überweisen. Ist dies Rechtens, wenn es sich um die erst Mahnung überhaupt geht und ich sonst immer pünktlich bezahlt habe?
    Vielen lieben Dank im Vorraus.

  19. Daniela R.

    Ich bekomme jedes Jahr eine Übertriebene hohe Jahresabrechnung und somit Jedes jahr eine Mieterhöhung war damit beim Mieterbund und es wird nicht geklärt warum. Da ich durch meine gewesene Privatinsolvenz keine Anteile mehr habe und am 15 des Monats Lohn bekomme und am 16 die Miete Überweise stellte ich auch noch fest das Gutschriften verschwunden sind und ich 10 € mehr Miete bezahle seit 1 und 1 halben Jahr und ich angeblich immer Mietschulden habe auch dies bekommt der Mieterbund nicht geklärt. Was kann ich jetzt tuen?

  20. Daniela R.

    Wenn ich am 15. des Monats Lohn bekomme und meine Miete am 16. Überweise ist das ein Grund mir mein Mietverhältniss zu Kündigen ?

    1. mietrecht.com

      Hallo Daniela R.,

      ist im Mietvertrag ein Frist vereinbart, zu der die Miete überweisen sein muss, kann ein dauerhaftes zu spätes Überweisen einen Kündigungsgrund darstellen. IN diesem Fall spielt es dann auch keine Rolle, wann Sie Ihr Gehalt bekommen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  21. Adler

    hallöchen,
    wir sollen jest unsere Miete au ein Firmen Konto Überweisen,das ist eine 1 Mann Firma,ein Mietkonto giebs nicht, ist das rechtlich erlaub die Miete auf ein Firmen Konto zu überweisen ?

    1. mietrecht.com

      Hallo Adler,

      der Vermieter kann in der Regel bestimmen, wohin die Miete zu überweisen ist. Im Zweifel können Sie sich rechtliche bei einem Mieterverein beraten lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  22. kiki

    unsere Hausverwaltung verrechnet ihre Mahnkosten mit der Monatsmiete. Zulässig?

    1. mietrecht.com

      Hallo kiki,

      rechtlich könne wir das nicht beurteilen. Lassen Sie sich am besten bei einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  23. kiki

    darf ich die Monatsmiete von verschiedenen Konten und in Teilbeträgen bis zum 3. überweisen? ist das zulässig?

    1. mietrecht.com

      Hallo kiki,

      dass sollten Sie mit der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter klären. In der Regel ist die Art und Weise der Mietzahlung im Mietvertrag festgehalten. Etwaiger Änderungen müssen Sie mit dem Vermieter besprechen und klären, ob dieser dem Verfahren so zustimmt.

      Ihr Team von mietrecht.com

  24. V. Herbert

    Mein Sohn ist mit seiner Lebensgefährtin in unser Haus
    eingezogen. Ein Mietzahlung wurde im Mietvertrag nicht
    vereinbart worden. Nachdem die Lebensgefaehrtin
    plötzlich die Verbindung beendet hat und ausgezogen
    ist, habe ich folgende Frage:

    Kann jetzt nachträglich von der Lebensgefährtin ein
    Mietzahlung gefordert werden?

    1. mietrecht.com

      Hallo V. Herbert,

      wurde eine Mietzahlung vertraglich nicht vereinbart, kann eine solche in der Regel nicht gefordert werden. Da wir keine rechtliche Beratung anbiete, sollten Sie den Sachverhalt mit einem Anwalt abklären.

      Ihr Team von mietrecht.com

  25. Lutz

    Hallo!

    Vielen Dank für die schöne Zusammenfassung der Materie!

    Viele Grüße, Lutz

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