Ein Pachtvertrag endet unter bestimmten Bedingungen
Die Kündigung von einem Pachtvertrag in der Landwirtschaft wegen Eigenbedarf ist nicht möglich. Dies kann auch auf Pachtverträge für Gärten oder Grundstücke angewendet werden.
Eigenbedarf ist vom Gesetz her für Mietverhältnisse von Wohnräumen gedacht. Dennoch kann es Ausnahmeregelungen geben, die eine Kündigung von einem Landpachtvertrag wegen Eigenbedarf zulassen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine solche Kündigung wegen Eigenbedarf nach dem Kauf des verpachteten Objekts gültig ist? Was müssen Pächter und Verpächter hier zusätzlich noch beachten? Diese und weitere Fragen beantwortet dieser Ratgeber.
Das Wichtigste zur Pachtvertragskündigung in der Landwirschaft
Nein, Eigenbedarf kann gemäß den Vorgaben im BGB in der Regel nur für Wohnraum geltend gemacht werden.
Ja, wenn im Pachtvertrag ausdrücklich geregelt ist, dass Eigenbedarf angemeldet werden kann, ist eine solche Kündigung möglich.
Ja, wenn sich Verpächter auf eine solche Klausel im Pacht- bzw. Mietvertrag beziehen und den Landpachtvertrag kündigen, müssen sie den angeführten Bedarf ausführlich und nachvollziehbar begründen.
Inhaltsverzeichnis
Eigenbedarf – Beim Pachtvertrag nur in Ausnahmefällen möglich
Ein Pachtvertrag wird für einen bestimmten, festgelegten Zeitraum abgeschlossen und endet automatisch nach Ablauf von diesem. Der Vertrag kann verlängert, jedoch nicht ordentlich gekündigt werden.
Denn aufgrund der befristeten Laufzeit sind eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses und somit auch die Eigenbedarfskündigung grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei unbefristeter Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen nach § 594a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Einhaltung der Kündigungsfristen zulässig.
Nur wenn dies im Vertrag ausdrücklich geregelt und der Eigenbedarf eingeschlossen ist, können Verpächter aufgrund dieser Klausel eine ordentliche Kündigung aussprechen.
Zusatzklausel ermöglicht Kündigung für einen Pachtvertrag wegen Eigenbedarf
Ist im Pachtvertrag eindeutig erklärt, dass eine ordentliche Kündigung und auch eine Eigenbedarfskündigung für das betroffene Grundstück zulässig sind, ist dies gesetzlich abgesichert.
Auch in diesem Fall muss ausführlich begründet werden, inwiefern ein Bedarf vorliegt und wie die zukünftige Nutzung des betroffenen Grundstücks aussehen soll.
Dem Gesetz nach ist nur so eine Kündigung für einen Pachtvertrag in der Landwirtschaft wegen Eigenbedarf überhaupt möglich. Das Gleiche gilt für Gewerbe-, Garten- und Landpachtverträge ohne landwirtschaftlichen Hintergrund.
Sehr informativ !!!
Landpachtverhältnis nach über 30 Jahre im September 22 zum 1.10.24 gekündigt alles ok.
Kann der Pachtpreis vom Verpächter in der Zwischenzeit erhöht werden, wenn kein Pachtvertrag
mehr besteht?