Kündigung wegen Eigenbedarf – Doch der Mieter zieht nicht aus

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Kündigung wegen Eigenbedarf: Was kann der Vermieter tun, wenn der Mieter nicht auszieht?

Was passiert bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf und der Mieter zieht nicht aus?
Was passiert bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf und der Mieter zieht nicht aus?

Was kann ein Vermieter tun, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf besteht, der Mieter jedoch, zieht nicht aus? Was sieht das Mietrecht in diesem Fall vor? Wie sieht es mit den Fristen und der Nutzungsentschädigung in diesem Fall aus? Welche Rechte haben Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung? Diese Fragen sollen nachfolgend erläutert und geklärt werden.

Wenn das Mietverhältnis gekündigt ist, hat der Mieter, nach Ablauf der Kündigungsfrist, keinen Anspruch auf Verbleib in der Mietsache mehr. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass ein gekündigter Mieter nicht auszieht. Dies betrifft nicht nur fristlose Kündigungen, sondern auch ordentliche Kündigungen wegen Eigenbedarf. Ist das Haus oder die Wohnung vermietet und soll Eigenbedarf angemeldet werden, muss dem Mieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgehändigt werden. Ist die Eigenbedarfskündigung wirksam und der Mieter zieht nicht aus, kann es zu Problemen kommen. Bei einer wirksamen Kündigung hat der Mieter die Mietsache zum Ende der Kündigungsfrist zu verlassen und zu räumen.

Das Wichtigste zur Eigenbedarfskündigung wenn der Mieter nicht auszieht

Wie sollten Vermieter vorgehen, wenn Mieter nicht ausziehen?

Zunächst sollten Vermieter der weiteren Nutzung der Mietsache durch den Mieter schriftlich und eindeutig widersprechen. Tun sie dies nicht, kann es sein, dass die Kündigung des Mietvertrages unwirksam wird.

Was können Vermieter noch tun, wenn trotz bestehendem Eigenbedarf, Mieter nicht ausziehen?

Ist die Eigenbedarfskündigung begründet und wirksam, haben Vermieter im letzten Schritte die Möglichkeit einer Räumungsklage, wenn Mieter nicht ausziehen.

Haben Vermieter Anspruch auf Schadensersatz?

Ziehen Mieter nicht aus, können Vermiete für die Zeit nach dem Ablauf des Mietvertrags eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen. In der Regel ist der Nutzungsausfall ab den Zeitraum zu zahlen, ab dem die Kündigung rechtskräftig ist. 

Weiterführende Ratgeber

→ Räumungsklage bei Eigenbedarf→ Dauer der Räumungsklage

Literatur zum Thema Eigenbedarf

Rechtliche Möglichkeiten für den Vermieter

Eigenbedarf: Der Mieter zieht nicht aus, dennoch gelten Fristen.
Eigenbedarf: Der Mieter zieht nicht aus, dennoch gelten Fristen.

Der Mieter zieht trotz Eigenbedarfskündigung nicht aus? Was ist hier rechtlich möglich? Der Vermieter hat eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen. Der Mieter zieht jedoch nicht aus. Sowohl bei fristlosen Kündigungen, als auch bei Eigenbedarfskündigungen kommt es immer öfter zu Widersprüchen, die langwierige Verfahren nach sich ziehen können und es ermöglichen, dass der Mieter nicht auszieht.

Ist die Kündigungsfrist abgelaufen und der Mieter zieht dennoch nicht aus, obwohl der Eigenbedarf berechtigt ist, darf der Vermieter nicht abwarten, sondern muss selbst tätig werden. Dies kann für den Vermieter jedoch Folgen haben. Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Vermieter der weiteren Nutzung nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht widerspricht.
Im Paragraphen 545 S.1 des Bürgerlichen Gesetzbuch wird bestimmt:

Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt
1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.“

Das heißt der Vermieter muss der weiteren Nutzung innerhalb von zwei Wochen widersprechen, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Findet kein Widerspruch statt, wird dies als stillschweigende Vereinbarung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses angesehen. Diese Vereinbarung kommt mit der Nutzung durch den Mieter und die Duldung durch den Vermieter zustande. Es ist auch nicht erforderlich, dass beide Parteien das Mietverhältnis auch fortsetzen wollen.

Der Bundesgerichtshof hat dies in einem Urteil vom 16.09.1987 festgelegt (BGH, 16.09.1987 – VIII ZR 156/86).

Der Widerspruch gegen die weitere Nutzung kann vom Vermieter bereits im Kündigungsschreiben formuliert werden. Auch wenn zwischen dem Kündigungsschreiben und dem Ende der Kündigungsfrist ein längerer Zeitraum liegt, ist solch ein vorsorglicher Widerspruch sinnvoll.
Dies verhindert von Anfang an eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses, auch wenn die Eigenbedarfskündigung vorliegt. Der Mieter zieht nicht aus, dennoch hat der Vermieter der weiteren Nutzung widersprochen.
Kann vorkommen: Der Mieter zieht trotz einer Eigenbedarfskündigung nicht aus.
Kann vorkommen: Der Mieter zieht trotz einer Eigenbedarfskündigung nicht aus.

Ein Widerspruch gegen die Nutzung liegt im Kündigungsschreiben auch dann vor, wenn der Vermieter den Mieter auffordert, die Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlassen und zu räumen.

Versäumt ein Vermieter seinen entgegenstehenden Willen dem Mieter gegenüber zu äußern, wird die Kündigung des Mietvertrages unwirksam. Dieses Mietverhältnis kann dann nur durch eine erneute Kündigung beendet werden. Hier muss erneut die gesetzliche Kündigungsfrist beachtet werden.

Der Vermieter muss bei der Formulierung des Widerspruchs jedoch Einiges beachten. Die Widerspruchsfrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter Kenntnis von der Fortsetzung der Nutzung erhält. Der Vermieter muss ausdrücklich erklären, dass er mit der weiteren Nutzung und der damit verbundenen Fortsetzung des Mietverhältnisses durch den Mieter nicht einverstanden ist.

Die Erklärung muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln erfolgen. Eine schriftliche Erklärung kann jedoch als Beweis hilfreich sein.

In folgenden Fällen sollte ein Vermieter immer der weiteren Nutzung widersprechen:

  • Eigenbedarfskündigung – Mieter zieht nicht aus
  • Fristlose Kündigung – Mieter zieht nicht aus
  • Befristeter Mietvertrag – Mieter zieht nicht aus
  • Räumungsklage – Mieter zieht nicht aus
  • Zwangsversteigerung – Mieter zieht nicht aus

Stellt der Auszug eine finanzielle Belastung dar und zieht der Mieter daher nicht aus, kann unter anderem der Mieterverein Möglichkeiten und Informationen für einen Übernahme der Kosten zur Verfügung stellen. Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf und der Mieter zieht nicht aus, gibt es selten Gründe, die bei einer gerechtfertigten Kündigung den Verbleib in der Wohnung unterstützen.

Kann die Härtefallregelung, die sogenannte Sozialklausel, nicht angewendet werden, kann der Mieter keine weiteren Rechte auf Verbleib geltend machen.

Eigenbedarf, Widerspruch gegen die Nutzungsfortsetzung, Räumungsaufforderung

Der Mieter zieht nicht aus, der Eigenbedarf ist jedoch berechtigt? Hat der Vermieter eine berechtigte Eigenbedarfskündigung ausgesprochen und auch den Widerspruch gegen eine Fortsetzung der Nutzung durch den Mieter formuliert, kann er, bevor er weitere rechtliche Schritte einleitet, den Mieter auffordern, die Wohnung zu räumen.

Erfolgt diese Aufforderung nicht, kann es sein, dass die eventuell folgende Klage des Vermieters abgewiesen wird. In diesem Fall fehlt das für die Klage wichtige Rechtsschutzbedürfnis. Die Aufforderung zur Räumung, wenn der Mieter nicht auszieht – trotz Kündigung und Widerspruch gegen die Nutzungsfortsetzung – kann bereits im Kündigungschreiben oder im Widerspruch erfolgen. Die Aufforderung kann jedoch auch einzeln an den Mieter gerichtet werden.

Es wird empfohlen, auch wenn die Aufforderung zur Räumung bereits im Kündigungsschreiben formuliert wurde, diese mindestens ein weiteres Mal zu wiederholen. Dies wird besonders dann angeraten, wenn der Vermieter Kenntnis davon erlangt, dass der Mieter nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht auszieht. Hat der Mieter keinen Anspruch auf Widerspruch oder auf Gewährung einer Räumungsfrist, sollte die Aufforderung auch wiederholt werden.
Ein Mieter zieht nicht aus, dennoch kann Eigenbedarf geltend gemacht werden.
Ein Mieter zieht nicht aus, dennoch kann Eigenbedarf geltend gemacht werden.

Gerade im Fall von einer Kündigung wegen Eigenbedarf und der Mieter zieht nicht aus, sollte der Vermieter prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist.

Ist der Eigenbedarf nicht gegeben, wird die Kündigung unwirksam und der Mieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Der Mieter hat darüber hinaus auch ein Widerspruchsrecht, wenn der Auszug aus der Wohnung für ihn und/oder seine Familie und Haushaltsangehörigen eine Härte bedeuten würde. Ist eine besondere Härte gegebenen, dann kann die Würdigung der berechtigen Interessen des Vermieters nicht berücksichtigt werden.

Die Widerspruchsmöglichkeit des Mieters ist im § 574 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt:

(1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.

Eine besondere Härte kann unter anderem der Fall sein, wenn es sich um ältere, kranke oder schwangere Personen handelt. Es kann sich zum Beispiel auch um einen Härtefall handeln, wenn der Mieter Kinder im Schulalter hat und diesen ein Schulwechsel nicht zumutbar ist. Auch ein unzureichendes Einkommen oder sogar ein bevorstehendes Examen können als Härtefall bewertet werden.

Der Mieter muss seine Interessen jedoch in Form eines Widerspruchs gegen die Kündigung anbringen. Tut er dies nicht, werden seine Interessen nicht berücksichtigt und er muss nach Beendigung des Mietverhältnisses die Mietsache zurückgeben.

Hat der Mieter Widerspruch eingelegt, muss der Vermieter diesen prüfen. Ist der Widerspruch wirksam, besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Fortsetzungsvereinbarung. Prüft der Vermieter die Ansprüche des Mieters nicht, kann eine spätere Räumungsklage, trotz berechtigter Eigenbedarfsansprüche, abgewiesen werden, wenn der Widerspruch des Mieters berechtigt war.

Räumungsfristen: Wann müssen diese gewährt werden?

Problem: Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung und der Mieter zieht nicht aus.
Problem: Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung und der Mieter zieht nicht aus.

Neben dem Widerspruch hat ein Mieter auch die Möglichkeit eine Räumungsfrist zu beantragen. Dies kann er außergerichtlich tun oder während des Verfahrens, sollte es zu einem solchen kommen. Die Beantragung einer Räumungsfrist wird oft dann vollzogen, wenn kein Widerspruchsrecht auf Seiten des Mieters vorliegt.

Der Mieter zieht nicht sofort aus und kann nach Beendigung des Mietverhältnisses bis zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Wohnung verbleiben. Die Einräumung einer Räumungsfrist wirkt sich, im Gegensatz zu einer Fortsetzung nach erfolgreichem Widerspruch, nicht auf die Dauer des Mietverhältnisses aus. Das Mietverhältnis ist beendet, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist.

Der Vermieter kann jedoch bis zum Ablauf der Räumungsfrist vom Mieter keine Räumung der Mietsache verlangen. Ist die Räumungsfrist zwischen dem Vermieter und Mieter vereinbart oder wurde diese durch ein Gericht festgelegt, besteht ein Vollstreckungshindernis. Der Mieter zieht währenddessen nicht aus und kann auch dazu nicht aufgefordert werden. Erst nach Ablauf der Räumungsfrist muss der Mieter die Wohnung geräumt haben.

Beantragt der Mieter eine Räumungsfrist schon vor einem Verfahren beim Vermieter, sollte dieser prüfen, ob die Räumungsfrist gewährt werden kann. Die Ablehnung der Räumungsfrist führt nicht zur Ablehnung der Räumungsklage, allerdings kann das Gericht die Frist im Urteil festschreiben.

Während dieser Zeit muss der Vermieter jedoch nicht unbedingt mit finanziellen Ausfällen rechnen. Denn obwohl das Mietverhältnis beendet ist und der Mieter keine Miete zahlen muss, ist er für die Zeit der Nutzung zu einer Nutzungsentschädigung meist in Höhe der vereinbarten Miete verpflichtet.

Wenn alle Mittel ausgeschöpft sind: Weitere Möglichkeiten

Wenn eine Kündigung auf Eigenbedarf vorliegt, aber der Mieter zieht weiterhin nicht aus, kann die Räumungsklage der letzte Schritt sein. Eine außergerichtliche Einigung bedeutet oftmals weniger Aufwand und ist meist auch kostengünstiger. Ein Mieter zieht, trotz Eigenbedarfskündigung, nicht schneller aus, wenn mit der Aufforderung unnötige Zwänge einhergehen. Ein Anwalt kann hier meist beratend zur Seite stehen und seine Hilfe anbieten.

Kündigung bei Eigenbedarf: Der Mieter zieht nicht aus und muss mit einer Klage rechnen.
Kündigung bei Eigenbedarf: Der Mieter zieht nicht aus und muss mit einer Klage rechnen.

Können sich die Parteien nicht außergerichtlich einigen, hat der Vermieter nur noch die Möglichkeit eine Räumungsklage einzureichen.

Die Räumung der Wohnung darf der Vermieter auf keinen Fall selbst durchführen und diese eigenmächtig in Besitz nehmen. Der Vermieter macht sich nach § 585 des BGB schadenersatzpflichtig. Des Weiteren macht er sich strafbar, da es sich hier um Hausfriedensbruch handelt oder sogar um Nötigung. Sind sich Vermieter unsicher, wie sie in Bezug auf das Verhalten des Mieters vorgehen können, ist der Rat von einem Anwalt immer empfehlenswert.

Ergeht vor Gericht ein Urteil, das den Mieter zur Räumung der Wohnung auffordert, liegt ein Räumungstitel vor. Mit diesem hat der Vermieter das Recht, den Mieter zur sofortigen Räumung, falls keine andere Frist festgesetzt wird, aufzufordern.

Ist das Urteil rechtskräftig und der Mieter zieht weiterhin nicht aus, kann der Vermieter im letzten Schritt die Zwangsvollstreckung beantragen. Nur mit dieser kann er die Wohnung rechtskräftig räumen lassen. Liegt diese vor, muss der Mieter aus dem Wohnraum ausziehen.

Weiterführende Literatur zum Thema Eigenbedarf

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Eigenbedarf:

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

2011 schloss Murat Kilinc sein Jura-Studium an der Uni Bremen ab. Nach seinem anschließenden Referendariat am OLG Celle und im Landgerichtsbezirk Verden, erhielt er 2014 die Zulassung als Anwalt. Seit 2018 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht. Daneben befasst er sich insbesondere mit dem Mietrecht.

68 Gedanken zu “Kündigung wegen Eigenbedarf – Doch der Mieter zieht nicht aus

  1. OG

    Dem Mieter ist jederzeit bewusst, dass man auf dem Schleudersitz ist. Aber dem Vermieter muss auch bewusst sein, dass die Mieter auch Rechte haben. So wie in unserem Fall. Wir haben jahrelang die falsche Wohnfläche bezahlt. wohlgemerkt auch die Nebenkosten! Als es uns auffiel, hatten wir freundlich darauf hingewiesen. Zuerst kam Unverständnis, daraufhin eine Mieterhöhung und anschließend Nebenkostennachzahlung mit der falschen Wohnfläche! Tja, wie würden hier die Fraktion Mieter und Vermieter handeln? Genau, wir als Mieter haben widersprochen und gesagt, dass wir die Mieterhöhung nur über die korrekte Wohnfläche akzeptieren. Die Vermieter wurden richtig unverschämt und uns gedroht. Was soll das? Seit über 10 Jahren leben wir hier, zahlen Miete, pflegen die Wohnung, halten alles sauber… Und dann sowas? schlussendlich haben wir uns auf eine Mieterhöhung mit der richtigen Wohnfläche geeinigt. Für uns völlig in Ordnung, das akzeptieren wir auch! Ein Jahr später kommt wieder Nebenkostennachzahlung mit der falschen Wohnfläche und mit 6 Monaten Verspätung! Wir haben wieder widersprochen. Eigenbedarfskündigung flatterte dann rein. Obwohl gar kein Eigenbedarf besteht. So viel wie hier über Mieter geschimpft wird… in solchen Fällen erwarte ich GENAU solche Gesetze und werde mit Sicherheit es auch bis zum Ende ausschöpfen!!! Denn WIR haben nichts falsch gemacht!

  2. Vermieter_haben_keine_Rechte

    Als Vermieter hat man keine Rechte. In meine Einliegerwohnung sollen meine gebrechliche Mutter einziehen, seit über einem Jahr habe ich einen „Rosenkrieg“ mit Anwälten. Mieter können sich alles erlauben… Nachdem irgenwann meine Eltern dann endlich in der Wonhung sind, werde ich danach nie wieder vermieten… ich stelle mir da lieber einen Billiardtisch hinein, als noch einmal zu vermieten. Ich kann es nur abraten, wenn man als Vermieter direkt daneben wohnt. So etwas widerliches habe ich noch nicht erlebt… man wird beklaut, angelogen, beleidigt, angezeigt, etc.

  3. Ana

    Ich habe alle Kommentaren gründlich durchgelesen. Ich bin kein Jurist ,kein Rechtsanwältin,aber für mich wenn jemand will nicht aus vermieten Wohnung ausziehen will ist kläre Diebstahl,oder hat jemanden etwas gestohlen. Das ist privat Wohnung , privat Haus , wenn steht in Grundbuch das ist der Wohnung von xxx.vvvv.,das gehört nicht der Mieter. Warum man überhaupt ein Grund für Kündigung haben ,wenn ist Kündigung rechzeitig gegeben?

  4. Yvi

    Ich finde es sehr erschreckend wie manche Vermieter sich hier äußern,versetzen die sich mal in die Lage des Mieters,der Jahre lang die Miete bezahlt hat und jetzt plötzlich vor die Tür gesetzt werden soll,wie würden die sich fühlen, wenn es denen so gehen würde?
    Mir geht es gerade sehr schlecht!
    Ich bin 44 Jahre alt und wohne in meiner Wohnung seit 20 Jahren,habe immer pünktlich die Mieten bezahlt!
    Die Wohnung wurde schon mehrere Male neu verwaltet und verkauft,der letzte Eigentümer kaufte die Wohnung und wollte mich für seinen angeblichen Neffen raus haben,doch weil ich angeblich so nett war,ließ er mich weiter dort wohnen!
    Jetzt verkaufte er die Wohnung und versicherte mir, ich könne weiterhin hier wohnen,es ginge nur um eine Kapitalanlage,doch kaum schickte ich der neuen Eigentümerin den Mietvertrag schon bekam ich vom Anwalt eine Kündigung wegen Eigenbedarf,ist das ein faires Verhalten?Ich glaube wohl nicht!!!
    Die Suche nach einer neuen Wohnung gestaltet sich in Berlin sehr schwer mit niedrigen Gehalt und Hund!
    Ich bin sehr verwurzelt mit dieser Gegend und es ist sehr schlimm für mich,das ich hier ausziehen soll!
    Die Kündigung wäre zum 29.2.20 ,aber ich finde keine Wohnung,ein gutes Angebot wurde heute zunichte gemacht,da mein WBS nicht zur qm passte,nun alles auf Anfang und ich weiß nicht,wie es weiter geht?!
    Die Eigentümerin meldet sich nicht und ich zahle weiterhin Miete ,glaubt mir liebe Vermieter,es ist nicht einfach und ich frage mich wirklich,wo oft die Menschlichkeit geblieben ist???

  5. Burckhard L

    Guten Tag. Ein kleiner Beitrag zum Nachdenken.
    Ich bin seit 4 Jahren selbst Vermieter und habe selbst jahrelang Häuser und hatte Zuletzt eine Wohnung Gemietet,kenne also beide seiten der Medallie,und kann somit mit Recht behaupten,das die VERMIETER immerdie Blöden sind,weil sie NICHT Gesetzlich so geschützt werden wie die Mieter.
    Ich habe Verständnis für jeden der nicht mehr Vermietet.
    Ein Beispiel in den letzten 4 Jahren.
    Ältere Mieter,Messi mit Hunden,wurden mehrfach Angemahnt wegen Störung des Hausfriedens und Unsauberkeit im Außen Flur bereich vor der Wohnung (Hundesch…etc),dauernde Beleidigung meiner Frau,
    Schl…/Hu…Votz…… etc,wurden dann Rechtmäßig Gekündigt,erfolg keiner.
    Räumung beantragt,Kosten bezahlt,Verhandlung,Inkompitenten Richter gehabt,der den Fall wegen der Angeblichen Behinderung der Ehefrau fast 2 Jahre gezogen hat,dann kam die Gerichtliche Räumung,einen Tag vorher war der Ehemann Verstorben,die Räumungs Firma betrat die Wohnung im bei sein der Gerichtsvollzierrin,und das Große Kotzen ging los,alle der Reihe nach,sogar die Räumer die schon einiges gewöhnt waren,ich wurde gebeten die Wohnung,die 2 Jahre nicht gesehen hatte,NICHT zu betreten,wäre besser,hab ich auch gemacht,war gut so.
    Als die Wohnung geräumt und im Groben gesäubert war,habe ich sie mir Angesehen und mir wurde auch schlecht,alles im A……..,ich habe 50 Liter Desinfektionsmittel mit der Gartenspritze in die 100m² Wohnung
    hineingespritzt und nach 3 Tagen Einwirkzeit,ALLES Rausgerissen,Laminatböden 4 Jahre Alt,Wandvertäfelung 4 Jahre Alt etc,alles Raus und Alles Neu,Ende vom Lied 17000.-Euro Ausgegeben.
    Habe zwar einen Titel gegen den Mieter aber ohne Mittel,Finger Gehoben das Wars,also jeder der das Liest ob Mieter oder Vermieter sollte sich mal so seine Gedanken Machen,Mieter warum man Selbstauskunfts Bögen Ausfüllen muss,Arbeit und Einkommen Nachweisen muss,und Vermieter warum man sich Absichern sollte bis in die Hölle,was am Ende Trotzdem nichts nützt weil das Gesetz Vermieter nicht Schützt.
    Für mich ist es kein Wunder das die Mieten Steigen,weil das Vermieter Risiko immer höher wird und man als Vermieter nicht Gesetzlich Geschützt ist,Eigentum Pustekuchen,man darf sich für sein Eigentum Krumlegen,Rechnungen Bezahlen,Abträge,Energiekosten etc,aber Bestimmen tun andere,was ist den Eigentum noch wert und wem Gehört es,dem Eigentümer der es Bezahlt oder dem Gesetzgeber der nur Blöde Sprüche Los Läst,gute Frage!

  6. Ingo

    Frage:
    Mein Mieter zieht zum Kündigungszeitpunkt nicht aus. Ich muss mir also eine andere Wohnung mieten, die aber teurer ist. Muss mein Mieter die Differenz zwischen seinen Mietkosten und meinen tragen?

    Danke für eine möglichst klare Antwort.
    Gruß
    Ingo

  7. Vermieterin

    ich als Vermieterin, musste auch mit Mieter kämpfen, seit zwei Jahren zählt sie unpünktlich und unvollständig ihre Miete, nur weil sie nicht fähig ist rechtzeitig Papiere ausfüllen und Sozialamt abgeben, seit halbes Jahr zählt sie überhaupt nichts. ich bin alleinerziehend von vier Kinder, jetzt muss ich für sie ganze Nebenkosten zahlen, Müllgebühren, weil sie seit 2 Jahre nicht bezahlt hat, Gericht hat mir recht gegeben, und nun bin ih beim nächste Schritt angekommen, Gerichtsvollzieher. auf alle diese Kosten bleibe ich sitzen, und was mir sehr leid tut, dass ich letztes Zeit nichts mit meine kids Unternehmen kann, da fehlt einfach Geld dazu, nicht weil ich keine Miete bekomme, sondern das ich noch ganze Nebenkosten für fremde Familie zahlen muss…

  8. Klara

    Liebe Vermieter

    Warum macht ihr keine Zeitmietverträge, wenn ihr euch über die Rechte der Mieter so aufregt. Zeitmietverträge kann man immer verlängern oder auch nicht wenn man seine Wohnung zu anderen Zwecken braucht.

    Erst bietet ihr den Mietern einen Wohnraum an, ein Dach über den Kopf, auf unbegrenzte Zeit und dann, wenn es euch passt, setzt ihr die wieder vor die Tür.

    Ihr habt einen Vertrag mit den Mietern und kassiert die Miete.
    Stellt euch mal vor ihr mietet ein Auto auf unbestimmte Zeit und dann kommt der Autohändler und sagt: Ich möchte das Auto wieder haben und jemand anderen überlassen. Klar kann man zum nächsten Händler gehen aber so einfach geht das nicht bei der Wohnungssuche, eine passende bezahlbare Wohnung zu finden wird immer schwieriger.
    Bei dem Händler stehen nicht 300 Leute vor einem Auto, das man mieten möchte und wer möchte schon aussortiert werden?

    Wenn die Mieter keine Rechte hätten, was wäre dann los hier in Deutschland?
    Wir hätten hier in Deutschland wesentlich mehr Obdachlose, wenn die Vermieter tun und lassen könnten, was sie wollten.

    Warum ist das so uneinsichtig? Wir reden doch hier nicht von einer Sache, die man verleiht und irgendwann wieder haben möchte, es geht hier um Existenzen die ihr zerstört.

    1. Nina M.

      Weil es hier nicht immer nur um die alleinerziehende Supermarktkassiererin geht die tatsächlich keine andere Wohnung findet. Oftmals wollen die Mieter nicht ausziehen weil sie es nicht einsehen für einen gleichwertige Wohnung mehr zu zahlen obwohl sie es sich leisten können. Ja es mag auch die schlimmen Vermieter geben die in so einem Fall trotzdem verständnislos sind, aber diese Mieterin wird vom Gericht immer geschützt werden und lange nicht ausziehen müssen. Und in solchen Fällen ist das ja auch gerechtfertigt und nachvollziehbar.
      Es gibt aber genügend Fälle in denen den Mietern VOR Vertragsabschluss mitgeteilt wurde dass irgendwann Eigenbedarf bestehen wird (wenn die Kinder dann studieren oder man selbst eine Familie gründen möchte, wenn man im Alter eine barrierefreie Wohnung braucht etc.) und die Mieter sich dann trotzdem querstellen wenn die Kündigung ins Haus flattert. Oft sogar mit einer Kündigungsfrist weit über den gesetzlichen Zeitraum hinaus. Und diese Fälle sind einfach unverschämt und trotzdem sind dem Vermieter die Hände gebunden. Weigert sich der Mieter zum genannten Zeitpunkt auszuziehen kann es noch ewig dauern bis du ihn gerichtlich draußen hast und auf diversen Kosten bleibt man dann auch noch sitzen. Es ist einfach ärgerlich dass es mittlerweile Usus geworden ist dass man bei einer Eigenbedarfskündigung (fast) grundsätzlich zum Kündigungstermin nicht auszieht und dann auch noch Geld möchte wenn man doch rechtzeitig oder „nur“ mit 2-3 Monaten auszieht. Wenn sich jemand den Umzug wirklich nicht leisten kann und freundlich bei Vermieter anfragt ob er sich an den Kosten beteiligen würde, stimmen sicherlich die meisten zu. Aber oftmals kommen einfach völlig unverschämte Forderungen die einfach nicht gerechtfertigt sind.
      Und ja, auch Lebensumstände können sich bei einem Vermieter vielleicht mal ändern. Scheidung, Krankheit etc. kommen auch auf Vermieterseite vor. Wie oft passiert es dass ein Mieter in der Selbstauskunft angibt dass er mindestens 10 Jahre mieten möchte und dann zieht er doch nach einem Jahr oder vorher wieder aus. Stell dir vor ich würde dann sagen, Moment mal Sie wollten doch 10 Jahre bleiben, Sie mieten jetzt auf jeden Fall noch ein halbes Jahr länger!
      Man sollte vielleicht auch hin und wieder mal Verständnis für die andere Seite aufbringen und den Einzelfall betrachten. Sicher gibt es auf Vermieterseite auch Deppen und vorgeschobene Eigenbedarfskündigungen, aber oftmals ist es eben auch andersrum.
      „Wir hätten hier in Deutschland wesentlich mehr Obdachlose, wenn die Vermieter tun und lassen könnten, was sie wollten. “ Jeder Mieter weiß vor Abschluss eines Mietvertrages ob es sich um einen privaten Vermieter handelt und nimmt damit bewusst das Risiko einer Kündigung in Kauf. Gäbe es nicht so viele private Vermieter würden deutlich mehr Leute auf der Straße stehen. Und die Vermieter halten sich ja ans Recht. Nur es nützt ihnen halt nichts wenn der Mieter nicht auszieht.

    2. Christine

      Wann kann ich denn absehen, dass sich nicht auch meine Lebensumstände ändern.
      Unser Zweifamielenhaus wurde 2003 fertiggestellt. Die OG-Wohnung wurde, schon damals sehr günstig, an ein älteres Ehepaar vermietet. Vor gut 10 Jahren verstarb der Mieter und die Witwe wohnt seither alleine in der 3-Zimmer-Wohnung. Weil wir wissen/vermuten, dass sie nicht sehr viel Geld aufbringen kann, haben wir die Miete nie erhöht.
      So und jetzt zu dem Dilemma: wir haben mittlerweile 3 Kinder (12, 10, 8 Jahre) und wir teilen uns alle zusammen auch 3 Zimmer. Klar, das war jetzt nicht absehbar… in 17 Jahren. Auf Kompromisslösungen, dass wir beispielsweise aus Platzgründen auch ihren Keller verwenden können, ist die Dame nie eingegangen. Eine Eigenbedarfskündigung haben wir Angang November 2019 angekündigt; zum Ende 2020. Schriftlich gekündigt haben wir ihr dann im Dezember 2019 zum 31.01.2021 (wer will schon Weihnachten umziehen). Unterm Strich weiß Sie seit ca. 14 Monaten, dass ein Auszug ansteht.
      In meinen Augen bemüht sich die alte Dame nicht, will nur Opfer sein. Sie hat zwei Söhne, die sie kaum unterstützen. Sie sagt, sie hat kein Internet und kann deshalb nur über die Zeitung suchen. Aber sie könnte aussagekräftige Aushänge machen und auch ihre Söhne könnten im Internet suchen. Dass keine 100qm große 3-Zimmer-Wohnung zu ihrem aktuellen Mietzins hergeht, ist klar. Aber brauche ich als alleinstehende Rentnerin wirklich so viel? Die kommt ja jetzt schon mit dem Putzen nicht mehr nach. Im Juni2020 musste ich mir vorwerfen lassen, dass sie „von heute auf morgen“ auf die Straße gesetzt wird und dass „keine einzige Wohnung“ zu finden sei. Da bin ich um Argumente nicht verlegen. Seit Monaten verfolge ich im Internet die Wohnungslage und wenn ich ersthaft bemüht bin, dann finde ich etwas. Ich ging zum PC und druckte ihr 6 Angebote zu leistbaren Konditionen aus. Seither drucke ich ihr alles aus, was ich finde. Aber an allem hat sie etwas auszusetzen: zu groß, zu teuer, mit Teppich, kein Garten (hat eh kein Gartenwerkzeug – wie soll sie einen Garten richten??), nicht zu perfekte Lage, ach da müsste ich mich ja neu eingewöhnen, kein Balkon, zu klein, zum weit oben, ist im Souterrain, …. Die Argumente kommen noch bevor die Wohnungen besichtigt wurden. Sie war noch nie bei einem Markler. Was soll das?
      Und seit gestern weiß ich, dass sie noch nie eine Schufa-Auskunft eingeholt hat. Wenn ich ernsthaft auf Wohnungssuche bin, dann muss ich mich informieren. Die Frau ist nur am jammern.
      Wir wollen ihr helfen aber ich erwarte auch von der Mieterseite etwas Engagement.
      Unsere Kinder brauchen auch mal etwas mehr Platz (zudem wir jetzt alle im Home-Schooling und Home-Office sind).
      Was soll ich tun – eine alte Frau vors Gericht zerren? Ich habe langsam die Nase voll!

    3. Name egal

      Erkundige dich erstmal. Ein Zeitmietvertrag geht automatisch in einen unbegrenzten über! Den kann man nicht beliebig lange machen oder verlängern. Da hat wieder NUR der Mieter Sicherheit, nicht aber der Vermieter. Der Schaden, den Mieter anrichten können, ist erheblich höher als jegliche Kosten, die Mieter haben können. Das Risiko liegt deutlich bei Vermietern. Und das sind nicht immer die stinkreichen, die man abzocken kann ohne dass sie es merken! Viele Vermieter sind auf die Mieteinnahmen angewiesen und stehen durch Mietnomaden selbst vor der Insolvenz. Hier müsste das Recht dringend geändert werden.

  9. Arben

    Hallo, ich habe ein Problem mit den Mietern und zwar wollen sie die Kündigung nicht akzeptieren die ich ihnen zu geschickt habe und somit auch nicht ausziehen. Einzige was ich von ihnen habe ist die Bestätigung das sie die Kündigung erhalten haben. Was kann ich da machen.
    Ich will auf Eigenbedarf einziehen. Bitte um Hilfe
    Herzlichen Dank

    1. mietrecht.com

      Hallo Arben,

      Vermieter müssen den Widerspruch gegen eine Kündigung prüfen und wenn die Gründe für diesen nicht vorliegen, kann die Kündigung Bestand haben. Sie sollten allerdings rechtlich prüfen lassen, ob Ihre Kündigung zulässig ist. Wir können dies leider nicht einschätzen. Im nächsten Schritt bleibt Ihnen die Untersagung der weiteren Nutzung der Mieträume und eine Räumungsklage. Lassen Sie sich von einem Anwalt ausführlich beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  10. Elis.l

    Hallo liebe Leute. Ich möchte euch meine situation schildern . Meine Vermieterin ist nach einem halben jahr nach meinem Einzug verstorben . Nun hat der Sohn das Haus mit mir als Mieterin verkauft . Ich kannte den neuen Besitzer noch nicht mal da klingelte es an der Tür und meine Tochter öffnete . Der neue Besitzer überreichte ihr wortlos die Eigenbedarfskündigung mit einer Frist von 6 Monaten . In der Folgezeit habe ich die Monate verbracht in ganz Deutschland eine zumutbare und bezahlbare Wohnung zu finden . 2 wochen vor kündigungsfristende konnte ich einen Mietvertrag unterschreiben , der aber erst am 1.Aug.2019 beginnt. Nun sagte ich das ich bitte bis 12. Juli in der Wohnung bleiben darf, da meine tochter schulpflichtig ist und ich von Nrw nach Bayern ziehe . Er ist nur damit einverstanden , wenn wir einen neuen Vertrag machen , der dann 1. Monat gilt …bleiben immer noch 2 wochen wo ich nicht weiss wohin. Das ist ihm egal ..meine tochter soll krank sein und nicht in die Schule gehen . Was sagt ihr dazu ?

    1. mietrecht.com

      Hallo Elis.l,
      in diesem Fall raten wir zu einer rechtlichen Beratung durch einen Mieterverein. Wir können eine solche leider nicht anbieten und daher das Verhalten des Vermieters in diesem Sinne nicht einschätzen.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  11. Iris S.

    Ja, ich bin auch völlig verzweifelt. Meine Eltern haben gekündigt wegen Eigenbedarf und haben den Mietern sogar ein halbes Jahr die Möglichkeit gegeben, auszuziehen und nun passiert nichts. Er will nicht mal mehr die Miete bezahlen während er jetzt noch drin ist. Mein Vater hat eine sehr schwere Krankheit, die sehr zügig immer schlechter wird (MSA-C). Innerhalb von einem Jahr musste er an den Rollator und nun kann er nicht mal mehr damit richtig gehen. Seine jetzige Wohnung ist im 4. Stock. Er ist schon oft die Treppe hinuntergefallen, weil er sich nicht mehr halten kann. Die vermietete Wohnung, in die meine Eltern nun wollen, hat gerade eine Treppe zum Laufen. Der Mieter hat sogar schon oft mitbekommen, wie mein Vater stürzt, doch das scheint ihn nicht zu interessieren. Die Nebenkosten zahlt er auch nicht. Wir helfen ihm beim Wohnung suchen und legen ihm immer wieder Angebote von Wohnungen in der Gegend vor, doch er meinte, dass er schon selbst suche. Er braucht unsere Hilfe nicht, doch wir bezweifeln, dass er selbst sucht. Sicher bekommt er nie mehr eine 120m² Wohnung für 600€ und 50€ Nebenkosten, doch das rechtfertigt nicht sein Benehmen. Er wartet oft bis mein Vater allein ist, weil der sich nicht groß alleine helfen kann und beschimpft ihn schlimm. Ein Anwalt kostet immer ein Haufen Geld, dann die Gerichtskosten etc.

    1. Mario

      Haben Sie denn einen Wohnungstausch angeboten? Quasi die im 4. gegen seine?

  12. E.A. S.

    Pro und Contra – Mieter und Vermieter
    Wird eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, können Mieter schon mal zu unangenehmen Streithammeln werden. Das ist zunächst nachvollziehbar. Besonders, wenn eine solche Kündigung unverhofft in den Mieterhaushalt platzt. Wird eine solche Kündigung jedoch im Vorfeld Monate vorher angekündigt, ist ein Verständnis für ein unverschämtes Streitverhalten sicherlich gering. Doch für alles kann es Gründe geben.
    Als Vermieter haben wird unser Mieterpaar fünf Monate vorher auf die nahende Kündigung vorbereitet. Eigenbedarf wegen Anspruch auf Altersruhesitz wegen vorgezogenem Ruhestand aus Krankheitsgründen.
    Doch die Mieter hat das nicht interessiert. Sie widersprachen und blieben.
    Fazit: Ein Räumungstitel liegt inzwischen vor. Ein Amtsgerichtsurteil bestätigte die wirksame Eigenbedarfskündigung Ende Februar. Auf Ermessen des Gerichts mit einer Räumungsfrist von Monaten. Jetzt stellen die Nutzer (bisher Mieter) die monatliche „Mietzahlung“ ein und werden „rabiat“. Plötzlich ist alles defekt und wird bemängelt. Ein Hausbesetzer-Mieterpaar, dass wild wird und um sich schlägt.
    Beleidigende Mails, eine defekte Herdplatte, die sich als manipuliert entpuppt, weil nur die Sicherung des Herdes wegen Falschpolung des Anschlusskabels ausgelöst worden ist, Ameisenstraßen, die es nicht gibt, bemängelte Wegbeleuchtungen, aus denen die Leuchtkörper entfernt wurden, Schimmel in der Dusche, weil Kalk nicht entfernt/bereinigt wurde (Kalk stört uns nicht, aber Schimmel, so hieß es) und Totholz in den Bäumen eines Waldgrundstückes sowie Stolperfallen auf Gehweg und Stellplatz durch Wurzelbildung der Bäume auf diesem Waldgrundstück. Ein Baum ist zwischenzeitlich derart stark morsch, dass er gefällt werden muss. Eine erste Fällgenehmigung wurde durchs Amt nicht genehmigt, weil die Baumprüfung dafür keine Merkmale erkannte. Inzwischen ist der Baum wie durch ein Wunder aber doch so morsch, dass er gefällt werden muss. Im Zwiesel sind Einstiche. Wie das?
    Allen Einwänden gegen Vermieter zum Trotze: Mieter können Vermietern die Hölle machen. Und das jahrelang, weil die Gesetzgebung eher mieterfreundlich urteilt. Langsam ändert sich da was. Aber eben nur sehr langsam. Mieter, die selbst nach Räumungsurteil nicht ausziehen sind Hausbesetzer und müssen die Zwangsräumung akzeptieren. Wir möchten unseren Altersruhesitz im eigenen Haus begründen. Nahe zu medizinischen Einrichtungen, die das Alter ärztlich zufriedenstellend begleiten können.
    Wir sind keine Wohnungsbaugesellschaft, wir sind keine Spekulanten oder Anleger. Wir sind nur ein älteres Paar, dass sich vor Jahren ein Haus gekauft hat, um zusätzlich rein finanziell fürs Alter vorzusorgen. Jetzt sogar nur selber dort einziehen wollen.
    Vermieten? Neeeee….., niemals wieder, liebe Vermieterfeinde unter Euch Mitbürgern……, seht zu, wo ihr mieten könnt. Bei uns niemals wieder. Die Mieten sind zu hoch? Mag sein. Die Kosten für Kleinvermieter aber liegen höher. Immer daran denken: Häuser werden, wenn sie nicht vererbt werden, i.d.R. finanziert. Die Miete deckt häufig nicht mal die Zinsbelastung der Hypothek. So kann die Finanzierung für Kleinvermieter zum Kraftakt werden. Eben zum Wohle von Mietern, die das Risiko nicht tragen müssen. Immobilienbesitz dient häufig zur Altersvorsorge. Vermietung wird zum Risiko. Der Verlust der Altersvorsorge droht, wie der Verlust von Wohlergehen und Gesundheit. Zwei Jahre Nervenkrieg und kein Ende. Das ist das Ergebnis einer wohlgemeinten Vermietung an ein Mieter/Hausbesetzerpaar, das seine Möglichkeiten ausnutzt, alle eigenen Vorteile auf Kosten Anderer zu nähren.
    Und jetzt? Schaumermal……. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

    1. Mario

      „Wird eine solche Kündigung jedoch im Vorfeld Monate vorher angekündigt, ist ein Verständnis für ein unverschämtes Streitverhalten sicherlich gering. Doch für alles kann es Gründe geben. “
      Viele Vermieter mit eigener Wohnung verlieren den Blick für die Realität. Eine Kündigung „Monate“ vorher ist halt, gerade in Großstädten, nicht wirklich hilfreich.Menschen suchen jahrelang mit großem nervlichem Einsatz eine passende Wohnung.
      Die vom Gesetzgeber ermöglichten 3-9 Monate halte ich absurd.

  13. Waltraud

    Vermieter können ihrem Mieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. Aber nicht jede Eigenbedarfskündigung ist rechtens – Mieter können sich dann wirksam wehren.
    Wir haben auch die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. Ich darf sagen, zum Glück für uns hat unser Vermieter grobe Fehler in der Kündigung gemacht.
    Wir haben gedacht, wir haben ein gutes Verhältnis zum Vermieter. Jetzt kommt plötzlich ohne Vorwarnung, die Kündigung.
    Ist auch nicht toll, wenn man dachte, man hat die Wohnung gefunden, in der man lange leben möchte. Jetzt muss man wieder eine passende Wohnung suchen, was heute wirklich nicht leicht ist. Außerdem müsste man im Schnitt mind. 200,00 Euro mehr zahlen. Ich kann verstehen, wenn es einen trifftigen Grund gibt, dass Eigenbedarf angemeldet wird. Aber man sollte als Vermieter auch versuchen, die Mieter zu verstehen. Wir werden dies jetzt erst einmal aussitzen. Es tut mir zwar für unseren Vermieter leid, aber „selbstverständlich“ bin ich mir und meiner Familie näher. Hätte er vorher mal was gesagt, aber so war das ein richtiger Schock. Zumal ich vor zwei Jahren eine Krebserkrankung hatte, unter der ich immer noch leide. Wir werden den Auszug zwar nur herauszögern können, aber auch das hilft uns erst mal.
    Daher ein Tipp an alle Vermieter, sprecht auch mal mit euren Mietern! Und informiert sie evtl. vorher darüber, dass eure Tochter/Sohn/Enkel probleme mit ihrer eigenen Wohnung haben. Die meisten Mieter werden dann sicher Verständnis haben und man kann sich einigen. Aber so Knall auf Fall, sorry, da regt sich bei mir der Hass auf unseren Vermieter und ich komme ihm sicher nicht entgegen.

    1. Andrea

      Bei Personen wie dir könnte ich im Strahl kotzen. Vor allem, weil immer die Erkrankung als Grund für asoziales Verhalten vorgeschoben wird. Ich hatte auch eine Kündigung auf Eigenbedarf mitten in meiner Therapiephase und weißt du was ich gemacht habe? Unglaublich aber wahr, ich bin in eine neue Wohnung gezogen. Ohne meinem ehemaligen Vermieter auf den Sack zu gehen und ihm böswillig zu schaden. Warum ich das gemacht habe? Schließlich hat er mir dafür Jahre lang ein Dach übern Kopf gegeben. Du nutzt deine Erkrankung als Rechtfertigung für dein schäbiges Verhalten, das enttarnt dich aber mehr und zeigt welch Geistes Kind du bist.

      1. Anita

        Respekt Andrea, es gibt noch verständnisvolle und einsichtige Menschen.

      2. T.

        Sorry, aber, du, Andrea, bist sowas von das Letzte! Ich wünsche dir, dass du NIEMALS ruhig in eine Wohnung einziehen kannst! Und sofort wieder raus müsstest! Ich wünsche dir niemals Ruhe im Leben!

        Die Eigenbedarfskündigung ist aufgrund des Rechts auf Eigentum ein sehr hohes Gut. So hoch, dass es ggf. das Recht des Mieters übersteigt. Fakt ist aber: Die Eigenbedarfskündigung wird ständig misbraucht! Berechtigter Eigenbedarfs ist inzwischen eine Ausnahme. Ich hatte übrigens in 3 Wohnungen inzwischen 3 Eigenbedarfskündigungen. Aus zwei Wohnungen bin ich freiwillig ausgezogen, ohne mich zu wehren. Zwei der Eigenbedarfskündigungen stellten sich im Nachhinein als vorgeschoben heraus. Die Dritte wird sich noch zeigen…

        Gegen vorgetäuschtem Eigenbedarf bedarf es endlich mal ein Abschreckendes Urteil. Umzugskosten als Schadensersatz reichen, da es auch sehr an die Nerven geht!

  14. Hella L.

    Es gibt auch Vermieter die während der, noch laufenden, Kündigungsfrist eine Räumungsklage anstrengen. Die Räumungsklage betrifft eine 75 Jahre ältere Dame die innerhalb 6 Wochen zwei schwere Krebsoperationen hatte. Das perfide ist außerdem noch, dieser Dame einen Aufhebungsvertrag anzubieten, obwohl sie sich nach einer anderen Wohnung umsah.
    Es gibt nicht nur auf der Mieterseite rücksichtslose Menschen, sondern auch auf der Vermieterseite. Mobbing und Nötigungen waren Seitens des Vermieters normal.
    Zwischenzeitlich hat die Dame eine andere Wohnung gefunden und überschreitet die Kündigungszeit nur einen Monat.
    Ich kenne beide Seiten, da ich seit ca. 30 Jahren Hausverwalterin bin. Tatsache ist aber auch, dass meist die Mieter die Schwierigkeiten machen.

  15. Nadine

    Hallo,
    meine Eltern haben eine Eigentumswohnung, da ich nach 1jähriger Suche mit meinem Freund nicht das Richtige gefunden habe, habe sie den Mietern auf Eigenbedarf gekündigt. Diese haben sofort wiedersprochen, da die Frau zu dem Zeitpunkt hoch schwanger war. Nun hat sie das Kind und meine Eltern haben eine erneute Kündigung zum 31.12 ausgesprochen. Meine Eltern haben den Mietern einiges angeboten: Mietverlängerung bis zum 28.02.2019, 2 Wochen kostenlose Nutzung der Wohnung während des Umzuges, keine Renovierung der Wohnung notwendig. Die Mieter sind aber auch nicht da rauf eingegangen und haben dieses Schreiben einfach ignoriert. Jetzt haben sie geschrieben, dass sie eine Wohnung für April nächsten Jahres gefunden hätten. Dies finde ich persönlich viel zu lang. Bin 25 Jahre alt, habe festes Einkommen, möchte mich nebenberuflich selbstständig machen und muss teilweise schon Kunden in meinem Kinderzimmer empfangen.
    Kann man da irgendetwas machen, oder muss ich jetzt wirklich das halbe Jahr noch in meinem Kinderzimmer ausharren?

    1. mietrecht.com

      Hallo Nadine,
      wir bieten keine rechtliche Beratung an und empfehlen Ihnen und Ihren Eltern sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann Sie bezüglich aller Möglichkeiten aufklären und mit Ihnen die richtige Vorgehensweise besprechen.
      Die Redaktion von mietrecht.com

    2. Mario

      Wow, zuerst wollen Sie eine junge Familie aus der Wohnung schmeißen und können nun nichtmal bis April warten?
      Stellen sie sich mal vor Ihnen würde das passieren. Aber immerhin leistungslos erben :).

  16. Frank

    Es ist eine absolute Frechheit in Deutschland. Seit 31.12.17 bewohnt meine Mieter in illegal meine Wohnung welche ich fristgerecht gekündigt habe. Es handelt sich obendrein um einen gewerblichen Mietvertrag. Welchen Sie ohne Zustimmung umgewidmet hat und nun die Räume zum wohnen nutzt.
    Seit dem 01.01. Campe ich in München am Zeltplatz…

    1. mietrecht.com

      Hallo Frank,
      in diesem Fall ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen. Eine rechtliche Beratung dürfen wir nicht anbieten.
      Die Redaktion von mietrecht.com

  17. Sandra E.

    Ich möchte den Lesern gerne von meinen Erfahrungen berichten, da ich in meinem Leben bereits auf beiden Seiten stand. D.h. ich war Vermieter und ich bin Mieter.
    Damals war es seelisch sehr belastend für mich, als ich meine an eine berufstätige Frau vermietete Eigentumswohnung in Freiburg ausdrücklich an KAPITALANLEGER zum Kauf anbot über Makler, da ich es respektierte, dass sie immer eine zuverlässige Mieterin war. Erst zu diesem Zeitpunkt entdeckte ich, dass sie psychisch Krank war und ein Messie (Badewanne voll mit Zigarettenkippen, alle Fenster gelb und kein Durchkommen, weil alles voll Müll stand.
    Eine Interessentin, die sich an den Makler wandte, wollte unbedingt diese Wohnung kaufen für ihre eigene studierende Tochter, obwohl klar vermittelt wurde, dass sie vermietet ist. Sie versprach sehr kulant und großzügig gegenüber der damaligen Mieterin zu sein und ihr viel Zeit zu lassen und bei Wohnungssuche, Umzug etc. finanziell und auch tatkräftig behilflich zu sein und auch psychologische Hilfe zu organisieren. Ich informierte die Mieterin, die damit einverstanden war und dankbar für die angebotene Hilfe und gab mein OK. Über den Makler wurde an die neue Besitzerin verkauft.
    Dann plötzlich ging es los mit Beschimpfungen an mich von BEIDEN Seiten. Die Tochter der neuen Käuferin stalkte mich mit Beschimpfungen am Telefon, warum ich die Mieterin nicht gewaltsam rauswerfe und die Mieterin rief mich ebenfalls täglich an, weil es ständig an ihrer Türe klopfte und beschuldigte mich auf Übelste, dass ich ihr nicht helfen würde. Es waren 2 sehr belastende Jahre für mich voll Bauchweh, bis endlich alle ihren Frieden und ihre Plätze gefunden hatten. Ich selbst möchte nie wieder Vermieter sein. Ich hätte einfach strkt sein sollen, dass ich nur an Kapitalanleger verkaufe (der Erlös war ein Verlust für mich wegen des Messie-Zustandes der Wohnung. Ich habe nie etwas geerbt, sondern als junge Frau schon Tag und Nacht gearbeitet und mir zu wenig gegönnt und zu viel gespart).
    Nun , seit 12 Jahren lebe ich in einer anderen Stadt und bin Mieter einer EG-Wohnung mit Garten und Praxis, in der ich arbeite. Das Souterrain habe ich vor 3 Jahren auf eigene Kosten als Mieter (ca. 15.000 Euro) sanieren lassen, so dass es als Praxis nutzbar wurde. Auch Garten, Vorgarten, Keller, Tore etc. habe ich selbst sanieren lassen, weil der Vermieter kein Geld hatte. Alles wurde immer schöner und gepflegter dadurch, dass ich Mieter war. Nun aber wird das Haus verkauft auch an Menschen mit Eigenbedarf wie mir die Verwaltung mitteilte. Ich lebe hier mit 2 Tieren und einer behinderten Frau, für die ich seit 5 Jahren sorge.
    Wo soll ich wieder einen Platz finden mit Garten für die Tiere, mit Praxis für meine Arbeit und mit Platz für diese behinderte Frau und all dies in einer Großstadt und bezahlbar für mich, die ohne Partner alles alleine finanziert und ein Lebenlang fleißig und sparsam war? Ich bin kaum in Urlaub, höchstens alle 5 Jahre mal für 4 Tage, weil ich für mein Alter vorsorgen wollte und deshalb so bescheiden lebte.
    Wie es weitergeht weiß ich nicht. Streit und Krieg begrüße ich nicht und glaube an gütliche Lösungen. Angst macht es mir aber sehr momentan. Ich habe gelernt, dass es keinen Sinn macht zu sparen und zu viel zu arbeiten. Wir sollten alle einfach froh sein, gesund zu sein und das Leben genießen und uns was gönnen (auch Urlaub!).

    1. Antonio

      Der vermiter meldet eignenbedarf der vermieter besitze im aus 3 wohnungen wobei eins davon leer steht meldet mir eignenbedarf! Frage ist das gerecht?.

      1. mietrecht.com

        Hallo Antonio,
        hier sollten Sie sich an einen Anwalt wenden oder sich bei einem Mieterverein rechtlich beraten lassen. Eine rechtliche Beurteilung können wir nicht anbieten.
        Die Redaktion von mietrecht.com

  18. Safari

    Es ist traurig, dass in Rechtsstaat Deutschland um gegenüber Mieter fair zu sein, Rechte von Vermietern so missachtet wird. Ich bin eine Alleinerziehende Frau . Ich bin erst mit 30 Jahren nach Deutschland gekommen. Alle dieser Jahre habe ich hart gelernt und gearbeitet. Meine Tochter und ich haben auf Vieles verzichtet, damit ich neben meiner kleinen Rente (750,00 Euro) eine zusätzliche Mieteinnahme habe.
    Seit dem stelle ich fest, wie ein Mieter mit Lügen und Geldgier und ……. mein Leben zur Hölle macht.
    Als Vermieter habe ich kaum Rechten. Wie kann das sein? Ist das die Antwort auf mein Fleiß und Bescheidenheit?
    Ist das die Gerechtigkeit?
    Warum denkt man, dass alle Vermieter reich und alle Mieter arm und hilflos sind?

  19. Frederike B.

    Wenn man vom Freund getrennt ist und mit 36 bei den Eltern im KInderzimmer wohnt, hat ein Recht auf SEINE Wohnung. Das ist das Risiko bei Mietern.

  20. Scotty

    Ich habe ebenfalls das Problem mit Mietnomaden. Mein Partner und ich haben im April 2016 ein Haus gekauft. Im Mai 2017 hätten die Mieter ausziehen sollen. Sie wohnen noch immer in unserem Haus. 🤮 Mittlerweile sind wir soweit, dass der Gerichtstermin für die Räumungsklage erstmals verschoben und dann sogar aufgehoben wurde. Mein Partner sitzt demnächst auf der Straße, da er seine kleine Wohnung ebenfalls verkauft hat und ausziehen muss. Der Witz an der Geschichte: es ist ein Ehepaar Mitte 40 ohne Kinder und beide voll berufsfähig. Sie klagen auf besondere Härte, da sie innerhalb kürzerer Zeit nicht 2x umziehen können. Aktuell lassen Sie ein Haus bauen, welches sich noch im Rohbau ohne Fenster befindet. 😡😡 nun ja; in Deutschland gilt inzwischen ein Täterschutz und kein Opferschutz. Sehr sehr traurig, wenn Mieter mehr Rechte als Vermieter haben. 😔😔😔

    1. M. M.

      Ihr armen Vermieter, Ihr habt es ja so schwer. Den Mietzins nehmt ihr gerne… aber wenn es mal unbequem wird, geht gleich das Gejammer los.
      Warum kauft Ihr denn eine vermietete Immobilie? Erst einmal gilt „Kauf bricht Miete nicht“ und das ist auch gut so. Vermietern die so „rummjammern“, furchtbar. Entweder ihr findet euch damit ab oder besser noch ihr lasst das Vermieten sein.
      Mieter sollten in ihren Rechten weiter gestärkt werden, Eigenbedarfkündigungen sollten noch schwerer durchsetzbar sein.

      1. Vermieter

        So ein Blödsinn!
        Natürlich nehme ich den Mietzins gerne – die Mieter nehmen ja dafür auch gerne die Wohnung! Über dieses Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter gibt es ein Schriftstück, das nennt sich Vertrag. Der Mieter ist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Ich als Vermieter kann das lt. Vertrag zwar auch, aber die gesetzlichen Bestimmungen führen dazu, dass ich damit in 99% der Fälle niemals durchkommen würde… . Die einzige Ausnahme: eine berechtigte Kündigung wg. Eigenbedarfs.
        Genau so eine habe ich vor 5 Wochen ausgesprochen, alles korrekt, formell richtig, einwandfrei und belegbar begründet. Jetzt muss ich mir vom Mieter folgendes Angebot „gefallen lassen“: mindestens 2 Monate mehr Zeit, Kostenübernahme eines professionellen Umzugsunternehmens, Übernahme der Küche des Mieters und Übernahme der Renovierungskosten der neuen Wohnung. Zusätzlich die vorzeitige (sofortige) Rückgabe der vollständigen Kaution. Ansonsten könnte sich das Ganze „leicht um mehrere Monate in die Länge ziehen – und das will ja schließlich niemand…“. Zähneknirschend zum Telefon gegriffen und den Mieter angerufen. Auf meine Frage, was er sich denn so für die einzelnen Posten konkret vorstellen würde, kam (wie bereits gesagt nach 5 Wochen) die Ansage, „da habe ich mir noch keine Gedanken gemacht“. Ein, in meinen Augen mehr als faires, Angebot von 3.000,-€ (und die Küche will ich gar nicht) in bar und einem Monat Verlängerung wurde rundweg abgelehnt.
        Und genau DAS sind die Fälle, die mich (und wahrscheinlich andere Vermieter auch) in Zukunft dazu bringen werden, die Auswahl meiner künftigen Mieter extrem zu verschärfen! Ich habe selbst 2 kleine Kinder, und etliche Familien mit Kindern in Mietverhältnissen – kommt in Zukunft nicht mehr in die Tüte! Kleinunternehmer, wo die Frau das Büro macht, und beide deshalb „7 Tage die Woche arbeiten müssen, und somit keine Zeit zur Wohnungssuche haben – niemals wieder!
        Mir kommen nur die sogen. „DINKS“ (double income no kids) mit gutem Verdienst ins Haus!
        Ich gebe mir immer Mühe, mit meinen Mietern gut auszukommen. Wenn ich aber eh immer nur der „geldgeile Vermieterarsch“ bin, dann kann ich mich ja irgendwann auch einfach wie einer benehmen! Und erpressen lasse ich mich schon gar nicht.

        1. peter h.

          sie wiedersprechen sich! ihre miter die ihnen so probleme machen, sind doch angeblich nach ihrer aussage beide berufstätig + ohne kinder und somit die von ihnen genannten „double income no kids“ mieter die sie wollen?! kein sinn!

      2. Ch K

        Zu M.M: Ich würde mal sagen, dass das der so ziemlich unqualifizierteste Kommentar ist, den ich je zu diesen Thema gelesen habe..

      3. andy

        … mietnomade… ….selbst schuld wenn du nur so ein armer mieter bist….solche wie ihr kenn ich zu haufe….nur abwohnen und wenn ihr raus seid….muss alles neu saniert werden

      4. Anita

        Das kann ja wohl nicht wahr sein…wie unüberlegt…schon mal was gehört von Recht auf eigene Immobilie??? Diese ist gekauft, wird womöglich finanziert…und irgend so ein Depp argumentiert so sinnlos.kauf dir doch morgen eine Hose, bezahle sie und ab der Kasse wirst du aufgefordert sie im Laden zu lassen.wie fühlst du dich?? Verarscht??? Denke schon.also bitte…

        1. Seb

          Ach Anita, bei Immobilien gilt doch ein ganz anderes Recht als bei Hosen. Google einfach mal nach „Eigentum verpflichtet“ – oder nach „vermietete Wohnung kaufen“. Da finden Sie gleich im ersten Suchergebnis Hinweise auf entsprechende Regelungen.

          Ich frage mich ohnehin, warum man bei solch einer Investition nicht wenigstens einen Juristen zu Rate zieht…

          Schon haarsträubend, wie rechercheunwillig die Leute sind – und dann bockig von „Verarschung“ reden, wenn sie ob ihrer selbst gewählten Unwissenheit nicht das bekommen, was sie wollen.

      5. TobiS

        Ich bin nur durch Zufall hier gelandet. Es ist schon heftig zu sehen, wie manche Vermieter hier ihre Geisteshaltung offenbaren. Vermieten ist m.E. kein einfaches Geschäft, nach dem Motto: etwas Geld investieren und dann groß abkassieren. Aber es ist ein Geschäft, und somit mit Risiken verbunden.

        Wer nur heult, hat vielleicht seine Hausaufgaben nicht gemacht und versucht andere in die Verantwortung zu nehmen. Vielleicht sollten die meisten das Vermieten lieber Hausverwaltungen überlassen, die können wenigstens Emotionen größtenteils heraushalten.

  21. Annemarie

    Ich kenne eine Frau, mit 2 Kindern. Sie wurde auch wegen Eigenbedarfs gekündigt. Etwa vor drei Jahren. Aber sie findet als alleinstehende Frau einfach keine Wohnung. Zum 31.12.2017 sollte sie ausgezogen sein. Bleibt nur die Zwangsvollstreckung.
    Einfach nur traurig 😔

  22. Petra

    Genau so sehe ich das auch. Mein jetziger Mieter soll bis zum 30.11.2017 aus unserer Wohnung raus ( ebenfalls wegen Eigenbedarf für unsere Tochter mit 2 kleinen Kindern im Alter von 1 und 4 Jahren ) !! Bis jetzt hat der Mieter noch keine neue Wohnung gefunden ( Bei uns hier stehen 100te Wohnungen frei…………… da frage ich mich nun auch , was ist wenn der nicht bis zum 30.11. raus ist und was ist dann mit meiner Tochter und den Kindern ??? Sollen die auf der Strasse leben ??? Obwohl ich Ihr und den Kindern eine Wohnung bieten kann !!?? Ich könnte platzen vor Wut….. naja knapp 6 Wochen hat er ja noch Zeit ..

    1. Sven M.

      Wir haben genau die gleiche Situation. Unsere Mieter müssen bis zum 30.11.2018 die Wohnung verlassen. Wir brauchen die Wohnung für einen unserer Enkel. Dieser muss aus beruflichen Gründen zurück hierher in die Heimat ziehen. Da der Wohnungsmarkt sehr dünn ist, haben wir ihm unsere Wohnung zugesagt. Die Kündigung haben wir fristgerecht wegen Eigenbedarf ausgesprochen.
      Gestern haben wir nun mehr oder weniger zufällig erfahren, dass die Mieter nicht ausziehen. Rechtlich ist man als Vermieter im Falle der Kündigung wegen Eigenbedarf relativ gut gestützt/gesichert. Der Mieter hat nur in Ausnahmefällen, die er beweisen muss, eine Chance die Räumung der Wohnung zu verzögern. Leider hat recht haben in Deutschland nach wie vor nichts mit recht bekommen zu tun. Da versagt der Rechtsstaat meist auf ganzer Linie.
      Wir hoffen nun, dass der Mieter doch noch rechtzeitig die Wohnung verlässt, haben aber die Befürchtung, dass dies nicht geschehen wird.

      1. Miumiu

        Das Vermietungsgesetz hier in Deutschland ist so was von mangelhaft. Es gibt Menschen die machen etwas aus ihren Leben. Gehen arbeiten, sparen und kaufen sich eine „ Altersabsicherung“ ( Haus). Aber leider werden fleißige und die was für diese Welt tun bestraft von den Deutschengesetz.
        Oft müssen Vermieter tausende von Euros bezahlen, damit Sie ihr Eigentum wieder bekommen. Mieter dagegen bezahlen einen betrag von unter 100€, manche auch kein cent und rennen zum Mieterschutz und machen andere das Leben schwer. Traurig aber wahr, man sollte einfach herzlos sein, alle Leute die sich kein Eigentum leisten können und sozialschwache einfach auf der Strasse leben lassen. Lieber Wohnungen alle leerstehen lassen, als die zu Vermieten.
        Es kommen jedes Jahr neue Gesetze aus, warum nicht Gesetze die mal Vermieter schützen????

        1. Mario

          Sorry, aber warum kaufen sie dann nicht Wohnungen, die leer stehen? Achja, die sind ja teurer. Aber eine vermietete Wohnung zu kaufen, um dann den Mieter rauszuschmeißen, ist rechtlich zwar möglich, aber hochgradig unmoralisch…

          1. JayJayjay

            Leerstehende Wohnungen sind nicht teurer um Gottes Willen!

          2. Karin

            das stimmt, unsere Wohnung, die wir seit 17 Jahren bewohnen wurde nun von der [edit. v. d. Red.] verkauft, 2 Monate später Kündigung wegen Eigenbedarf, niemanden interessiert, was es alleine an Kosten bedarf, welcher Aufwand eine bezahlbare Wohnung im Umfeld zu finden, absolut unmoralisch, wie mit Mietern umgegangen wird, nur weil die Vermieter ne bewohnte Wohnung kaufen mit der Absicht, die Leute schnellstens da raus zu schmeissen, zum kotzen einfach nur und auf den Kosten bleibt der Mieter einfach mal sitzen, die wenigstens sollte man dem Vermieter aufbrummen

          3. Kuttner

            Die Wohnung, in der ich noch wohne, ist verkauft worden. Der neue Vermieter hat jetzt wegen Eigenbedarf gekündigt. Vorher hat mir der Makler immer wieder gesagt, dass ich nicht gekündigt werde, weil die Wohnung nur an einen Investor verkauft wird. Ich bin schon älter, muss noch 3 Jahre arbeiten und dann wollte ich eh wegziehen. Der Umzug wird mein Weihnachtsgeld verschlingen. Falls ich etwas finde. Erst einmal habe ich 4 Wochen gebraucht, geheult und mich geärgert, bis ich überhaupt fähig war, der Tatsache ins Auge zu sehen. Jetzt bin ich auf der Suche. Leider gibt es keine so günstige Wohnung wie ich gehabt habe. Wenn ich die Hälfte und mehr von meinem Einkommen in die Wohnung investiere finde ich evtl. eine. Von was soll ich dann leben? Ich habe jetzt alles gepackt und lebe mit den Kisten, damit ich schnell ausziehen kann, wenn ich etwas finde. Bisher habe ich nichts gefunden. Es ist für Beide nicht einfach, nicht für die Mieter und auch nicht die Vermieter.

        2. Sandra D N

          Vollkommen richtig. Mieter haben alle Rechte, aber als Vermieter wenn man selber in sein Haus ziehen will hat man es furchtbar schwer und muss lange klagen. Kann Tausende von Euro bezahlen und die Schmarotzer die vom Staat leben kriegt noch Unterstützung und recht.

      2. S.L

        „Da der Wohnungsmarkt sehr dünn ist!“
        Damit haben Sie sich ja selbst Alles beantwortet!

    2. peter h.

      wenn doch soviele wohnung in der nähe frei sind, warum nimmt deine tochter dann nicht eine von den? als vermieter sollte man auch nicht ungerecht sein, wenn man den mieter braucht dann nutzt man ihn und sobald man andersweitig seine wohnung gebrauchen kann dann will man ihn einfach herzlos vor die tür setzen?!

      1. Nina M.

        Was für eine bescheuerte Argumentation. Wenn Sie ihr Auto jemandem gegen Gebühr leihen und es irgendwann brauchten weil sich Ihre Lebensumstände z.B. geändert haben und es dann nicht zurück bekommen, möchte ich gerne sehen wie Sie sagen: Kein Problem behalte ruhig mein Auto, ich leihe mir einfach wo anders ein teureres.
        Haben Sie Schon mal überlegt dass man den Mieter nicht unbedingt ausnutzt? Es kostet einen Vermieter auch viel Geld (z.B. Kredit) und vor allem Zeit die man investieren muss um eine Wohnung zu vermieten. Reparaturen, Neuvermietungen, NK Abrechnungen und und und. Ich selber vermiete (beruflich) einige Wohnungen und weiß daher dass immer irgendwas zu tun ist. Dass ich diese Arbeit nicht unbezahlt tun möchte, sollte vielleicht auch jedem Mieter einleuchten. Du gehst vermutlich ja auch nicht arbeiten nur um anderen Leuten zu helfen sondern möchtest dabei auch etwas verdienen. Das wirtschaftliche Risiko scheint auch grundsätzlich niemand zu bedenken. Nicht jedem Vermieter fällt die Wohnung einfach so in den Schoss. Irgendwer, sei es der Vermieter oder vielleicht schon dessen Eltern hat sich vielleicht eingeschränkt (weniger Urlaube, günstigeres Auto etc.) um sich Eigentum leisten zu können. Wenn nun ein Mieter nicht zahlt oder irrsinnige Schäden anrichtet, wer bleibt auf den Kosten sitzen? Genau der Vermieter in der Regel. Und auch hier wieder meine Frage: Wer geht dieses Risiko ein wenn er dadurch nicht einen finanziellen Vorteil erhofft? Viele scheinen private Vermieter grundsätzlich mit dem Staat zu verwechseln und meinen es ist ihr natürliches Recht dass fremde Personen ohne eigenen Vorteil für ihre Wohnung aufkommen. Warum haben sie sich denn nicht selbst um Eigentum gekümmert sondern die Tochter der Vermieter soll jetzt womöglich mehr für eine vergleichbare Wohnung zahlen, während die Eltern die Mieteinnahmen auch noch zu einem hohen Prozentsatz versteuern? Das wird nämlich auch gerne unter den Tisch fallen gelassen. Die Miete die der Mieter zahlt kommt so beim Vermieter nämlich nicht an. Ein Teil geht in der Regel an die Bank und ein anderer großer ans Finanzamt. Dass das wirtschaftlich eine blöde Rechnung ist dass die Tochter woanders hinzieht oder vor allem wenn man selbst beziehen möchte, sollte dann vielleicht auch den meisten klar werden.

        1. Gabriele L

          Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
          Art 14
          (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

          Sie kaufen also eine Wohnung , vermieten diese da das die Hypothekskosten deckt , um Sie dann später für den Eigenbefarf sicher zu stellen . Dies wiederum bedeutet das der Mieter der Ihnen mit seinen Mietzahlungen geholfen hat die Hypothek leisten zu können jetzt wieder verschwinden soll. Egal wie hart das Denjenigen dann trifft. Das sagt einiges über Sie als Mensch aus .

    3. Agota M

      Tja,wenn da 100 – te von Wohnungen gibt, brauchen Sie doch keine Angst zu haben, daß wenn Ihr Mieter nicht rechtzeitig auszieht,Ihre Tochter mit den Kindern auf der Straße landet…
      Meinem Sohn wurde seine Wohnung auch wegen Eigenbedarf gekündigt.Er bräuchte noch die Wohnung wegen seiner Ausbildung. Er hätte da angeblich auch nach seiner Ausbildung noch wohnen können…Hier ist es aber sehr schwierig, überhaupt eine Miete zu finden und auch ich kann meinem Sohn nicht helfen. Ich wohne abgelegt auf dem Lande.
      Und der Vermieter will da einziehen,weil er auf die Rente geht.(mich wunderte, daß er das bisher nicht wusste).Und meinem Sohn wurde gesagt,der dürfte da länger wohnen…Und jetzt muss er doch raus.

      Ich will Ihnen nicht vorschreiben, was Sie tun sollen.Aber könnten Sie vielleicht nochmal mit Ihrem Mieter sprechen.Vielleicht hat er ernste Gründe da bleiben zu wollen? Und vielleicht hätten Sie in Ihrem Wohnbereich auch genügend Platz für Ihrer Tochter und Ihrer Enkelinnen…
      Die Welt ist kalt geworden.Oft braucht man nur bisschen Herz, bisschen Verständnis…

      Liebe Grüße Agota

  23. Tia

    Es ist unglaublich, dass man als Vermieter nicht das Schloss austauschen darf – dann wird man noch angezeigt wegen Hausfriedensbruch!! Es gibt eine Frist und bis dahin muss man ausgezogen sein, ansonsten wohnt man da illegal!!! Ich finde es auch UNMÖGLICH, dass die Polizei hier nicht unterstützt und anordnen darf, dass man bis zum nächsten Tag raus muss!! Was ist das bitte für ein Rechtssystem!?!?!? Ich für meinen Teil werde diese Wohnungen NIE wieder vermieten, lieber lasse ich Insekten und Ungeziefer darin wohnen, bevor man sein Eigentum nicht zurück bekommen darf und selbst die Justiz die Augen verschliesst!!!

    1. karl

      Unglaublich wad dich Vermieter alles leisten können und wie skrupellos vor gegangen werden möchte. Am liebsten jemand auf der Straße vergammeln lassen. Vermieter haben alle Rechte und Mieter sind letzt endlich chancenlos undhaben kein Schutz vor OObdachlosigkeit. Dann einfach nicht vermieten. Aber die Geldgier ist dafür zu hoch

    2. Anke

      Gut, dass der Willkür mancher Vermieter von Gesetzeswegen ein Riegel vorgeschoben wird und ein Mieter klagen kann gegen etwaige Übergriffigkeiten. Sollte ein Mieter sich ordentlich verhalten, erwartet dieser dies auch andersrum. Und wenn dem nicht so ist, muss der Mieter sich leider wehren…

    3. Werner H

      Hallo, bei uns hat die Polizei sogar noch dem Mietnomaden dem Tipp gegeben er solle sich ne einstweilige Verfügung holen, hat er gemacht und nachdem er dann irgendwann raus war ist die Tochter auf den gesamten Kosten sitzen geblieben, als Berufsanfängerin

  24. Paul

    Genau so ist es…..man kann als Vermieter warten bis man schwarz wird weil die Mieter mit allem möglichen Zeug durch kommen. Wir haben für unseren Sohn Eigenbedarf geltend gemacht, im Februar war die Verhandlung, im April sollte das Urteil gesprochen werden. Das wurde verschoben wegen angeblicher, neuer Indizien und nun dürfen wir nochmal aussagen wobei der Gerichtstermin dafür inzwischen 3 mal verschoben wurde. Gekündigt haben wir letztes Jahr im September und zwar absolut korrekt, der nächste Termin ist dieses Jahr im Oktober! Man fühlt sich allein gelassen, verar…scht, muss sich beschimpfen lassen und denkt wirklich drüber nach ob man die Vermieterei besser sein läßt. Dabei möchte man selber nur etwas tun um im Alter abgesichert zu sein. Denn dann ist ja auch keiner da der einem groß weiter hilft wenn man nichts hat und man bekommt zu hören—ja hättest du doch besser mal vorgesorgt! Es läuft so einiges schief was Mieter-Vermieter Rechte angeht. Das sollte dringendst mal überdacht und vom Gesetzesgeber her überarbeitet werden. Für Mieter gibt es jede Menge was sie tun können—was können denn Vermieter tun? So gut wie nichts, selbst wenn sie im Recht sind!

    1. Thomas

      Der Vermieter hat die Moralische Pflicht dem Mieter vor Vertragsunterzeichnung mitzuteilen dass, das zu vermietende Objekt in absehbarer Zeit als Eigenbedarf verwendet wird. Somit kann sich der Mieter darauf einstellen. Das hätte aber in vielen Fällen zur Folge das einige Objekte schwieriger zu vermieten sind. Ich als Mieter habe viel Zeit, Liebe, Herz und Geld in das jetzige Miet Haus mit Garten gesteckt. jetzt, 1,5 Jahre später wo alles schön und fertig ist, bekommen wir die Kündigung auf Eigenbedarf. Aber nicht mit mir. Der wird sich noch umschauen.

    2. TobiS

      Lassen Sie die Vermieterei besser sein. Vielleicht nehmen Sie einiges doch zu persönlich oder haben falsche Beweggründe. Mit freundlichen Grüßen

    3. Anke

      Wenn der Eigenbedarf berechtigt ist, ziehen die meisten Mieter auch problemlos aus. Wird aber das Instrument Eigenbedarf willkürlich verwendet, nur um einen Mieter, der nicht alles mit sich machen lässt, loszuwerden, erlaube ich mir alle rechtlich möglichen Schritte einzuleiten und das Ganze von einem Gericht entscheiden zu lassen.
      Viele Vermieter kennen sich leider im Mietrecht überhaupt nicht aus, wollen horrende Summen pro Monat (ohne jemals etwas zu investieren) und stellen dann noch unangemessene Forderungen (z.B. Handwerkerbesuche, Nutzung von Wasser des Wohnungsmieters, Schnüffeln in der Wohnung rum…).
      Hält sich jeder an Recht und Gesetz wird es auch keinen Dauerstress zwischen Mieter und Vermieter geben, eine ehrliche Eigenbedarfskündigung auch akzeptiert werden.

      1. Christiane

        Ja genauso sieht es aus.. wir sind mit unserem kleinen Sohn vor kurzem umgezogen und nachdem wir 2 Monate in der neuen Wohnung gewohnt haben und alles inklusive neuer Küche eingerichtet haben wurde uns wegen Eigenbedarf gekündigt. Angeblich war es nicht vorauszusehen, der Anwalt macht uns auch keine großen Hoffnungen…
        In unserer Region ist der Wohnungsmarkt sehr angespannt und wir haben 2 Jahre lang nach dieser Wohnung gesucht. Nun sollen wir innerhalb 3 Monaten wieder eine neue finden.. echt traurig dass man als Familie einfach so alleine gelassen wird und die Vermieter machen können was sie wollen!!!!

  25. Heinzu S.

    Wenn man da die Rechte der Mieter liest ,ist man besser daran und läßt die Wohnung leer stehen.Gruß Heinz S.

    1. Ralf

      Das ist echt der Wahnsinn. Als Vermieter trägt man in dieser Form der Rechtsprechung im ungünstigsten Fall ein derart hohes Risiko bzgl Zugriff auf sein Eigentum, Ausfall von Einnahmen,,Reparatur-,Renovierungs- und Zusatz-Aufwänden (Zeit, Geld, Ärger, Organisation) , … UNFASSBAR!!!
      Und wenn ich, weite in meinem Fall, bereits einige Monate an Mietrückständen habe plus Nebenkosten Ausfall plus Gerichts Aufwendungen, plus Räumungsklage Kosten etcetera… Wer glaubt denn dass ich diese Kosten dann noch erstattet bekomme…? Auf all diesen Kosten bleibe ich doch sitzen, wenn schon vorher nichts zu holen war, oder der Mieter dann in eine Privatinsolvenz geht Punkt mit allen Rechtsmitteln kann es schnell ein Jahr dauern, indem man wieder Zugriff auf sein Eigentum noch eine Kostenerstattung erwarten kann. In Summe aller Kosten und Mietausfälle kommen dann für mich Kosten in Höhe von ca 30 bis 50 000 Euro auf mich zu. Plus dem Umstand, dass ich mir trotz meines Eigentums eine Alternative und Wohngelegenheit suchen muss, anstatt mein Eigenheim bewohnen zu können. Der Mieter lacht einen dann einfach mal in der ganzen Zeit aus, verwohnt aus Frust noch mal weiter das Mietobjekt ohne Rücksicht… und ohne Hoffnung auf Schadensersatz und Kostenerstattung darf ich dann noch kaputte Herde kaputt geschlagen Türen gerissene Fliesen gerissene Fenster kaputte Toiletten und Waschbecken inklusive Wasserhähnen und etcetera austauschen und ersetzen. Natürlich alles auf meine Kosten! Ein Erstattung kann man dann Monate und Jahre hinterherrennen mit Gerichtsverfahren RC unglaublich kein Mensch möchte da noch eine Wohnung vermieten insbesondere dann nicht wenn man schon schlechte Erfahrungen gemacht hat Punkt ein Alptraum! Ich bezweifle, dass ich jemals wieder mein Haus oder die Eigentumswohnung an jemanden den ich nicht kenne, vermiete!!!
      Und bei alledem verhöhnt verlacht und verarscht einen dann monatelang noch der Mieter bis alle sein Recht ausgeschöpft hat und das Chaos mit einem Grinsen im Gesicht und eine Ersparnis von mehreren 10000 € mit Leichtigkeit verlässt!… Und dann geht es zum nächsten Objekt.. . Und dann fängt das Spiel von Neuem an zwei drei Jahre hält ein cleverer Mieter locker durch ohne irgendwas zu bezahlen. Während der Vermieter den finanziellen und psychischen Schaden trägt.

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