Kündigung wegen Eigenbedarf – Gründe und Beispiele

Eigenbedarf: Eine Begründung muss es immer geben

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen die Gründe immer ausführlich dargelegt werden.
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf müssen die Gründe immer ausführlich dargelegt werden.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf kann viele Gründe haben. Muss ein Vermieter den Eigenbedarf nachweisen und muss bei einer Eigenbedarfskündigung eine Begründung erfolgen? Diese Fragen tauchen bei einer Wohnungskündigung wegen Eigenbedarf häufig auf und sollen im Folgenden erläutert und geklärt werden.

Vermieter verbringen meistens den Tag nicht mit dem Gedanken „Wie kann ich einem Mieter kündigen?“ Dennoch kann es für viele Mieter einer Mietwohnung bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs den Anschein haben, dass ein Vermieter sie nur aus der Wohnung haben möchte und Eigenbedarf eine bequeme Begründung für die Kündigung ist. Welche Rechte haben Vermieter beim Eigenbedarf? Welche die Mieter?

Das Wichtigste zu den Gründen einer Eigenbedarfskündigung

Muss eine Eigenbedarfskündigung immer begründet sein?

Ja. Sprechen Vermieter einen Eigenbedarfskündigung aus, müssen sie diese in jedem Fall begründen. Diese Begründung muss bereits im Kündigungsschreiben enthalten sein. Nachträglich ist dies nicht mehr möglich.

Welche Gründe sind bei einem angemeldeten Eigenbedarf zulässig?

Wann und für wen Vermieter Eigenbedarf anmelden dürfen, ist gesetzlich und durch die Rechtsprechung üblicherweise eindeutig geregelt. Hier finden Sie die zulässigen Gründe zusammengefasst.

Was ist zu tun, wenn die Gründe zweifelhaft sind?

Mieter haben die Möglichkeit, gegen die Kündigung des Mietvertrags Einspruch einzulegen. Ein Mieterverein kann die Kündigung und die aufgeführten Gründe zudem überprüfen.

Literatur zum Thema Eigenbedarf

Laut des Deutschen Mieterbundes ist die Eigenbedarfskündigung die häufigste Art der Kündigung durch den Vermieter, wenn der Mieter sich immer pflichtbewusst verhalten hat und auch die Miete pünktlich gezahlt wurde. Keine andere Kündigungsmöglichkeit durch den Vermieter ist so umstritten und führt zu so vielen Rechtsstreitigkeiten, wie die Kündigung bei Eigenbedarf. Mieter zweifeln Gründe für den Eigenbedarf oft an.

Handelt es sich aber wirklich um einen bestehenden Bedarf, den der Vermieter rechtmäßig anmelden kann, muss dieser den Eigenbedarf nachweisen. Dies geschieht beim Kündigungsgrund „Eigenbedarf“ durch eine Darlegung der Veranlassung. Der Vermieter muss also bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf die Gründe ausführlich erläutern und dem Mieter schriftlich mitteilen. Dies muss bereits im Kündigungsschreiben geschehen.

Auch muss der Viermieter die Kündigungsfrist einhalten und dem Mieter die Gelegenheit geben, sich gegen die Kündigung wehren zu können. In der Regel haben Mieter bis zu zwei Monate vor dem gesetzten Auszugstermin Zeit Widerspruch einzulegen.

Gründe für eine Eigenbedarfskündigung kann es viele geben

Anmeldung von Eigenbedarf: die Begründung muss schriftlich erfolgen.
Anmeldung von Eigenbedarf: die Begründung muss schriftlich erfolgen.

Ein Vermieter muss bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf Gründe angeben, die sowohl für den Mieter als auch für die Rechtsprechung eindeutig nachvollziehbar sind. Geschieht dies nicht, kann der Vermieter auch nicht wegen Eigenbedarfs kündigen.

Bei der Kündigung durch den Vermieter wegen Eigenbedarf werden folgende Gründe anerkannt:

  • Der Vermieter möchte die Wohnung selbst nutzen, da er eine teurere und/oder zum Arbeitsplatz ungünstiger gelegene Wohnung hat.
  • Nahe Verwandte des Vermieters benötigen eigenen Wohnraum.
  • Veränderung der Lebensumstände, wie Heirat, Scheidung oder der Wechsel des Arbeitsplatzes stehen an.
  • Der Wohnraumbedarf steigt zum Beispiel durch die Vergrößerung der Familie oder durch den Einzug von Pflegepersonal.
  • Der Wohnraumbedarf sinkt aufgrund geänderter Lebensumstände oder Krankheit.
  • Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft legt Ihre Haustände zusammen und benötigt größeren Wohnraum.
  • Durch die Aufnahme von pflegebedürftigen Angehörigen, denen der Vermieter rechtlich zur Unterstützung verpflichtet ist, wird größerer Wohnraum benötigt.

Führt der Vermieter einen oder mehrere dieser Gründe an, muss die Nutzung im Sinne der Begründung auch stattfinden. Ein Vermieter kann zum Bespiel nicht angeben, eine größere Wohnung für sich zu benötigen, wenn die Lebensumstände dies gar nicht verlangen. Allerdings kann er angeben, die Wohnung aus finanziellen Gründen zu benötigen, wenn er nachweisen kann, dass die jetzige Wohnung im Unterhalt höher liegt als die gekündigte des Mieters.

Einige Vermieter versuchen bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf vorgetäuschte Gründe geltend zu machen. Dies ist unzulässig. Besteht der Verdacht eines vorgetäuschten Eigenbedarfs ist der Mieter beweispflichtig. Hat der Vermieter den Eigenbedarf nachweislich vorgetäuscht, entstehen auf Seiten des Mieters Schadensersatzansprüche.

Gleichzeitig wird eine Kündigung wegen Eigenbedarf ohne triftige Gründe oder bei Angabe vorgetäuschter Gründe seitens des Vermieters als Betrug gewertet und rechtlich verfolgt.

Was dürfen bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf Gründe sein und was nicht?

Neben den zuvor bereits genannten Gründen, die als Begründung für Eigenbedarf anerkannt werden, haben Gerichte in der Vergangenheit auch folgende Angaben akzeptiert:

  • Aus gesundheitlichen Gründen möchte der Wohnungseigentümer eine kleinere Wohnung nutzen.
  • Eine zeitweilige Betreuung der Eltern als Grund für einen Eigenbedarf ist zulässig.
  • Wiederholt stattfindender Besuch der Kinder oder Enkelkinder ist ein zulässiger Grund.
  • Der Wohnungseigentümer möchte mit den Eltern oder Schwiegereltern in einer Wohnung leben.
  • Auch der Grund, dass der Vermieter seinen Kindern eigene Zimmer zur Verfügung stellen möchte, kann einen Eigenbedarf begründen.
  • Die Wohnung wird an acht bis zehn Tagen im Monat aufgrund der Arbeitssituation benötigt.
Die Gründe für einen Eigenbedarf müssen nachvollziehbar sein. Ein Mieter sollte daher die Kündigung prüfen.
Die Gründe für einen Eigenbedarf müssen nachvollziehbar sein. Ein Mieter sollte daher die Kündigung prüfen.

Es gibt jedoch bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf auch Gründe, die nicht anerkannt werden. Wenn Vermieter die Wohnung für Verwandte benötigen, die im Jahr nur selten zu Besuch sind oder die Wohnung nur als Übergangslösung von wenigen Monaten während der Fertigstellung eines Neubaus benötigt wird, dann besteht kein Eigenbedarf.

Auch wenn die Wohnung mehr als sechs Monate im Jahr bei einer Nutzung durch den Vermieter leer stehen würde oder der Vermieter die Wohnung als Arbeitszimmer, Hobbywerkstatt oder Gewerberaum nutzen möchte, kann er das nicht als Begründung für einen Eigenbedarf anführen.

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf dürfen die Gründe, die zum Eigenbedarf führen, erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sein und dürfen nach der Kündigung nicht ohne Begründung wegfallen. Sollte der Eigenbedarf nachträglich entfallen, ist der Vermieter verpflichtet dies dem Mieter mitzuteilen.

Denn zieht der Vermieter oder die benannte Bedarfsperson nicht in die Wohnung ein, bedarf es eines triftigen Grundes, warum die bei der Kündigung der Mietvertrages wegen Eigenbedarf angegebenen Gründe nachträglich entfallen sind.

Muss der Vermieter den Eigenbedarf nachweisen?

Ein Vermieter muss den Eigenbedarf insofern nachweisen, dass sein Anspruch auf Nutzung des betroffenen Wohnraumes gerechtfertigt ist. Wie bereits beschrieben, ist bei der Eigenbedarfskündigung eine Begründung notwendig. Wenn diese eindeutig und nachvollziehbar ist, hat der Vermieter damit den Nachweis für einen Eigenbedarf erbracht.

Wenn der Vermieter bei der Kündigung wegen Eigendarf keine Gründe anführen kann oder diese nicht ausreichend erklären kann, ist die Kündigung rechtswidrig. Auch muss der Eigenbedarf während der Kündigungsfrist vorliegen. Ist die Kündigungsfrist abgelaufen, muss der Bedarf bestehen. Der Eigentümer kann bei Eigenbedarfskündigung die Gründe nicht nachschieben. Das heißt er kann diese also nach Zustellung der Kündigung nicht mehr anbringen.

Nicht nur die Gründe für eine Eigenbedarfskündigung spielen eine Rolle, wenn es um die Anerkennung des Bedarfs geht, sondern auch das persönliche Verhältnis des Vermieters zur Bedarfsperson ist von Bedeutung, wenn die Wohnung anderen zu Verfügung gestellt werden soll.

Eigenbedarf: alle Gründe für diesen müssen im Kündigungsschreiben aufgeführt sein.
Eigenbedarf: alle Gründe für diesen müssen im Kündigungsschreiben aufgeführt sein.

Grundsätzlich gilt, sind Verwandtschaftsgrad und persönliche Beziehungen sehr eng, werden die Bedarfspersonen zum privilegierten Familienkreis gezählt. Sie können bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf als Gründe angeführt werden. Als Familienangehörige oder zum Haushalt dazugehörig gelten unter anderem Mutter, Vater, Tochter, Sohn, Enkelkinder sowie Großeltern. Auch Bruder und Schwester sowie Schwiegereltern und Lebenspartner gehören zum begünstigten Familienkreis.

Ist der Verwandtschaftsgrad jedoch ein entfernter, müssen die persönlichen Beziehungen eng sein. Ist die Beziehung nachweislich nicht sehr eng, können die Personen nicht zum engeren Familienkreis gezählt werden. Sie fallen somit bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf als Gründe aus. Geschiedene Ehepartner sowie Tochter oder Sohn des Lebensgefährten gelten nicht als engere Familienangehörige. Auch Mitglieder einer Glaubensgemeinschaft oder Patenkinder zählen nicht zu diesem Kreis.

Zweifeln Mieter die Kündigung und die Gründe für den Eigenbedarf an, kann es schnell zu einem Verfahren vor Gericht kommen. Die Gerichte überprüfen die Absichten und Gründe bei einer Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter meist sehr genau.

Es wird immer überprüft, ob der Vermieter oder die benannten Bedarfspersonen tatsächlich in die Wohnung einziehen möchten. Auch wird überprüft, ob bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf die Begründung vorgeschoben wurde oder im Vorfeld versucht wurde, die Miete zu erhöhen. Daraus wird dann meist auch die Glaubhaftigkeit des Nutzungswunsches abgeleitet.

Weiterführende Literatur zum Thema Eigenbedarf

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher zum Thema Eigenbedarf:

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

90 Gedanken zu “Kündigung wegen Eigenbedarf – Gründe und Beispiele

  1. Maria c

    kann der vermieter der mieter kundigung wegen einbedarf nicht fur sie selber sondern fur die kinder fur ihre schwester kundigung? Und une kundigung schriftliche und une grunde zu geben

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