Katzenhaltung: In der Mietwohnung ist nicht alles erlaubt

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Darf eine Katze in der Mietwohnung wohnen?

Katzenhaltung in der Mietwohnung darf nicht grundsätzlich und pauschal untersagt sein.
Katzenhaltung in der Mietwohnung darf nicht grundsätzlich und pauschal untersagt sein.

Katzenhaltung in der Mietwohnung ist für die meisten selbstverständlich. Sie gehört zur Familie und soll natürlich auch mit dieser zusammenleben. Die wenigsten machen sich dann Gedanken darüber, ob sie laut Mietrecht Katzen überhaupt halten dürfen. Das Fellknäul kann ja nicht so viel Schaden anrichten, dass es einer Zustimmung des Vermieters bedarf, oder?

Muss man Katzen nun beim Vermieter angeben oder nicht? Dürfen Katzen in Mietwohnungen verboten werden und was sagt die Rechtsprechung dazu? Diese und weitere Fragen zum Thema betrachtet der folgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste zur Katzenhaltung in der Mietwohnung

Dürfen Vermieter Katzen in der Wohnung immer untersagen?

Ein generelles Verbot der Katzenhaltung in einer Mietwohnung ist nicht zulässig.

Kann in Mietvertrag vereinbart sein, dass auch für eine Katze die Genehmigung des Vermieters vorliegen muss?

Ja, Klauseln, wonach eine Katze in der Wohnung vom Vermieter genehmigt werden muss, können jedoch im Mietvertrag enthalten sein.

Was passiert, wenn Mieter Katzen halten und keine Erlaubnis eingeholt haben?

Die Katzenhaltung, trotz Verbot im Mietvertrag, kann zur Kündigung führen.

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Mietrecht: Haustiere wie Katzen dürfen nicht allgemein verboten werden

Eine Katze kann als Kleintier gelten. Im Mietrecht ist das oft auch eine Einzelfallentscheidung.
Eine Katze kann als Kleintier gelten. Im Mietrecht ist das oft auch eine Einzelfallentscheidung.

Gemäß des überwiegenden Teils der Rechtsprechung zählen Katzen im Mietrecht zu den Kleintieren. Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs darf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung nicht pauschal verboten werden (BGH, 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12; BGH, 14.11.2007, Az.: VIII ZR 34/06). Die Haltung von Kleintieren stellt in der Regel einen vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung dar, sodass dies üblicherweise keiner Erlaubnis bedarf. Allerdings kann diese Auslegung auch immer einzelfallabhängig sein.

Es spielt hier auch eine Rolle, was im Mietvertrag vereinbart ist. Ist die Kleintierhaltung erlaubt, dürfen üblicherweise auch Katzen in die Wohnung. Das Mietrecht regelt das. Gleiches gilt, wenn nichts im Mietvertrag vereinbart ist. Katzen sind in der Wohnung dann grundsätzlich erlaubt, denn Haustiere dürfen nicht grundsätzlich und generell verboten sein. Allerdings kann die Haltung einer Katze trotzdem vom Vermieter abhängig sein, nämlich dann, wenn der Mietvertrag diesbezüglich Regelungen beinhaltet.

Wann kann der Vermieter eine Katze verbieten?

Darf der Vermieter nun Katzen verbieten? Die Antwort hierauf lautet: Jain. Wichtig in Bezug auf die Katzenhaltung in einer Mietwohnung ist, welche Punkte Mieter und Vermieter festgelegt haben. Hier ist wichtig, dass es sich um individuelle Absprachen handelt und nicht um ein sogenanntes formularmäßiges Verbot.

Wurde individuell vereinbart, dass in der Mietwohnung eine Katze nicht oder nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden darf, lautet die Antwort auf die Frage „Darf der Vermieter eine Katze verbieten?“ eindeutig „Ja“. Mieter haben den Vertrag mit der Kenntnis des Verbots bzw. der Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen, abgeschlossen und müssen sich an die vertraglich vereinbarten Regelungen halten.
Der Vermieter verbietet die Katze in der Wohnung? Wichtig ist, was im Mietvertrag vereinbart ist.
Der Vermieter verbietet die Katze in der Wohnung? Wichtig ist, was im Mietvertrag vereinbart ist.

Handelt es sich jedoch um ein generelles Verbot ohne die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung, lautet die Antwort „Nein“. Formulierungen wie „jegliche Tierhaltung ist verboten“ sind nicht zulässig. Die Katze kann im Mietvertrag hier nicht verboten werden, denn diese generellen Formulierungen werden als Nachteil für den Mieter gewertet. Auch wenn die Haltung im Mietvertrag ohne Einschränkung erlaubt ist, können Vermieter eine Haltung üblicherweise nicht untersagen.

Im Mietrecht ist die Katzenhaltung in der Mietwohnung also Sache von individuellen Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern. Vermieter müssen im Einzelfall prüfen, wenn dies vereinbart ist, ob eine Katze in der Mietwohnung erlaubt werden kann oder nicht. Eine Ablehnung darf nur aus sachlichen Gründen geschehen und nicht aus dem freien Ermessen des Vermieters heraus. Dies würde dann eine Benachteiligung des Mieters bedeuten.

Gleiches gilt für das Widerrufen der erteilten Erlaubnis, auch hier müssen Gründe vorliegen bzw. diese bereits im Mietvertrag vereinbart sein. Handelt es sich um eine generelle Formulierung wie beispielsweise „jederzeit ohne Angaben von Gründen“, ist dies nicht zulässig. Mieter können nicht erkennen, unter welchen Bedingungen widerrufen werden kann.

Katze trotz Verbot im Mietvertrag halten?

Katzen zu halten, in einer Mietwohnung, in der dies nicht gestattet ist, kann durchaus ernste Konsequenzen für den Mieter haben. Verbietet der Mietvertrag eine Katze in der Wohnung, kann eine Missachtung auch als Vertragsbruch ausgelegt werden. Im schlimmsten Fall droht dann für die unerlaubte Katzenhaltung in der Mietwohnung die Kündigung.

Die Katzenhaltung in einer Mietwohnung muss immer unter individuellen Gesichtspunkten betrachtet werden. Haben Mieter den Vertrag mit vorhandenem Verbot abgeschlossen, müssen sie sich auch daran halten. Soll später eine Katze mit einziehen, muss diese beim Vermieter angemeldet bzw. dessen Erlaubnis eingeholt werden. Hier kann durchaus eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vereinbart werden.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

63 Gedanken zu “Katzenhaltung: In der Mietwohnung ist nicht alles erlaubt

  1. Jennifer K

    Hallo,

    Ich bin etwas verwirrt, ich habe 2018 eine Wohnung bezogen, ich habe in der Mieterselbstauskunft angegeben das ich Katzen habe. Mir wurde der Bezug nicht verweigert, damit hat der Vermieter mir doch nun sein Einverständnis gegeben die Katzen zu halten. Jetzt habe ich etwas Diskussion wegen den Tieren mit dem Vermieter, (bzw. habe ich mich wegen Müll auf dem Nachbarbalkon beschwert.)

    Ich bin bereits auf Wohnungssuche, die weis auch der Vermieter. Jetzt wird mir gesagt man habe mich bereits mehrfach aufgefordert die Katzen wegzugehen oder mir was neues zu suchen.

    Nochmal, ich bin auf der Suche. Ja ich habe nochmal in den Mietvertrag geschaut, dort sind Haustiere nicht gestattet. Allerdings frage ich mich jetzt warum ich die Wohnung mit den Katzen beziehen durfte?

    Wie ist da jetzt die Rechtslage? Er kann mir dich nicht erst ,auch wenn still schweigend die Tierhaltung erlauben und dann sagen:,, Nöp ich habe mir das jetzt einfach anders überlegt. „

  2. Stefanie

    Im Beitrag steht, dass Katzen im Mietvertrag seid 2013 unter Kleintiere zu nehmen sind und daher nicht verboten werden können, jedoch hatte ich später gelesen das man zwischen kleintierhaltung und katze/hunde Haltung unterscheidet. Was ist nun richtig? Unsere Vermieter hat uns eine Abmahnung zukommen lassen, da wir 3 katzen (2 wohnungskatzen und 1 freigänger) besitzen und den Vermieter vor der Anschaffung nicht gefragt haben, aber im Mietvertrag steht nix derweilen. Nur in der Hausordnung steht:

    Mit Ausnahme von als Haustieren üblichen Kleintiere, von denen Gefahren oder Belästigungen nicht ausgehen können z.b. ziervögel und zierfische im ordnungsüblichen Umfang Bedarf das halten von Haustieren der vorhergehenden schriftl. Zustimmung des Vermieters.

    Wir werden der Verletzung des Mietrecht schuldig gemacht, weil die katzen die Fassade dreckig machen. Im Anschreiben ist ebenfalls die ansprechung auf *Zerstörung der fassade* gesetzt, diese liegt meines Erachtens aber nicht vor, da außer der leichten schmutzspuren keine weiteren Schäden vorliegen, wobei unser Vermieter keinen Beweis dafür hat, dass es unsere katzen waren.

    1. mietrecht.com

      Hallo Stefanie,

      im Artikel ist ein Urteil des BGH erwähnt, welches bestimmt, dass die Katzenhaltung nicht pauschal verboten werden kann. Auch ist erwähnt, dass der überwiegende Teil der Rechtsprechung Katzen zu den Kleintieren zählen, dies aber nicht immer in jedem Fall so ist. Lassen Sie sich am besten von einem Mieterverein rechtlich beraten. Wir bieten eine solche Beratung nicht an.

      Ihr Team von mietrecht.com

  3. SILVIA

    Ich wohne schon 18 Jahre in diese Wohnung. Vor 2 Jahre hat meine kleine Tochter persönlich meine Vermieterin gefragt ob sie ein Hund Chiuaua haben darf und Vermieterin hat beantwortet in mein Haus kommt kein Hund und keine Katze. Es steht aber nichts in den Mietvertrag drin. Wir waren jetzt im August in unsere Heimat und mein Mann hat ein Babykatze gerettet, waren wir beim Tierarzt und sie gebracht. Mein Mann leidet seit 4 Jahre unter ein Schwere Depression und diese Babykatze hat ihm Lebensfreude und ein super Ausstrahlung gebracht. Wir haben jetzt Angst den Vermieter zu sagen. Kann mir was passieren?

  4. Simone

    Hallo,

    Wir wohnen in einer gemieteten Doppelhaushälfte mit Garten. Rundherum Landwirtschaft 800Einwohner-Dorf, Nebenan Hühner, Hunde, Katzen, Kühe und Schafe. Der Wald ist keine 100m vom Haus weg.
    Wir würden gerne 2 Freigängerkatzen halten. Die Vermieterin lehnt dies ab, Begründung: Katzen haben Zecken und die Nachbarn Hühner…..außerdem haben wir Hasen (4 Zwergkaninchen in reiner Außerenhaltung), das reicht.
    Im Mietvertrag steht, dass der Vermieter die Tierhaltung erlauben muss.
    Hat sie Recht?
    Und wenn nein, wie verpacke ich das diplomatisch?

  5. Nessa

    Eine reine Hauskatze kann man verbieten ?! Dass ist ein Griff in die persönliche Entfaltung… Jeder schreibt in Wohnungsanzeige keine Haustiere rein meine Katze ist 12 Jahre alt und möchte die ums verrecken nicht hergeben

  6. Sandra

    Wir haben nur die mündliche Einwilligung zur Haltung einer Katze. Sie ist jedoch nur in der Wohnung (9-Zimmer).
    Kann uns der Vermieter nun kündigen, da wir keine schriftliche Zustimmung haben?
    Oder sogar darauf bestehen, dass wir die Katze weggeben?

  7. Marianne

    Mich würde interessieren ob ich beliebig viele Katzen in der Wohnung halten darf.
    Wir sind mit einer Katze vor 2 Jahren eingezogen. Mittlerweile habe ich mir noch 2 Kätzchen dazu geholt.
    Mein Vermieter meint 3 sind zu viele. Kann er mich zwingen die beiden wieder ab zu geben?

  8. Sabine E.

    Hallo, vor kurzem habe ich eine Wohnung bezogen, und im Mietvertrag steht: „Die Mieterin darf eine Katze halten“. (Diese Katze ist eine reine Hauskatze). Eine Freundin hat letztens im Fernsehen etwas gesehen, da ging es drum das jemand einen Kater hatte und sich gern noch einen 2. anschaffen wollte. In dessen Mietvertrag stand auch drin das nur 1 Katze erlaubt ist und dann kam wohl raus das es rechtlich gesehen so eine Formulierung nicht geben darf. Wo eine erlaubt ist darf auch eine zweite an geschafft werden (so oder so ähnlich war die Argumentation). Stimmt das? Kennt jemand das Urteil?
    Ich habe den Vermieter darum gebeten meine zweite Katze, die jetzt vorrüber gehend woanders versorgt wird, zu einer Wohnungskatze umzuerziehen, und ob er ihm erst mal eine Probezeit gewährt. Falls es nicht klappt kann ich ihn ja immer noch weggeben. Leider hat er abgelehnt. Ich bin sehr traurig, denn ich habe den Kater schon 8 Jahre bei mir gehabt, seit er ein Kitten war.

  9. Martina G

    Kann ein Vermieter Hunde erlauben und Katzen verbieten, weil er selbst eine Katze hat und einige seiner Mieter auch, aber er will kein Ungeziefer im Haus? Der Vorgänger hat sich um sein Tier ( Freigänger) diesbezüglich nicht gekümmert.

  10. Mei

    Der Vermieter sagte, dass Katzen grundsätzlich erlaubt wären wenn sie vorher angemeldet ist. Ich habe sie einmal in Fragebogen schriftlich und beim chatbot angegeben.
    Im Mietvertrag steht dass man bei Hunden oder Katzen eine schriftliche Genehmigung braucht? Auf deren Homepage steht aber auch dass Haustiere grundsätzlich erlaubt wären.

    Darf ich meine Katze nun mitnehmen?

    1. mietrecht.com

      Hallo Mei,

      grundsätzlich gelten die Bestimmungen, die Sie im Vertrag unterschrieben haben. Wie es sich in diesem Fall verhält, da Sie die Angaben gemacht haben, sollten Sie das direkt bzw. auch persönlich mit dem Vermieter klären.

      Ihr Team von mietrecht.com

  11. Ulla

    Schönen guten Tag,
    in meiner Wohnhausanlage sind Mieter eingezogen mit einer Freigängerkatze. Da ich im Erdgeschoß bin, habe ich diese Katze immer bei mir, am Balkon, in der Wohnung, da im Sommer die Balkontür offen ist, ich kann nicht ungehindert in meine Wohnung mit schwerem Einkauf, muss erst die Katze verscheuchen usw.
    Die Katze wird in der Früh rausgelassen und dann liegt sie vor der Eingangstür, geht mit die Mieter rein und dann hält sie sich stundenlang auch im Stiegenhaus auf.
    Die Mieter selber habe hierfür kein Verständnis und nehmen keine Rücksicht.

    Ist es nicht so, wenn man sich ein Tier hält, dass man darauf achten muss, dass sich kein anderer Mieter gestört fühlt.
    Wie sind hier die rechtlichen Grundlagen?

    Herzlichen Dank

    Ulla

    1. Papa M.

      Was wollen Sie denn ? Den Nachbarn ihre liebgewonnenen Haustiere wegnehmen damit sie ihre Einkäufe reintragen können ?wo leben wir eigentlich?

      1. sunnycat

        Na denen kann ja nicht so viel an ihrer Katze liegen, wenn Sie morgens aus der Wohnung rausgeworfen und sich selber überlassen wird. Es sollte nicht jeder eine Katze halten dürfen.
        Ich habe selber Katzen, würde aber auch nicht ständig die der Nachbarn bei mir haben wollen.
        Sie sollten mal Ihren Tonfall mäßigen Papa M. So aggressiv wie Sie rüberkommen, würde ich bei Ihnen eh kein Haustier vermuten 🙄.
        Und Ihnen Ulla könnte vielleicht eine Fliegengittertür an der Terrasse helfen. Dann bleiben Fliegen und Katze draußen. Eine Katze hält sich ja kaum an Verbote 😉

      2. Susanne

        ich geb Ihnen vollkommen recht!!! manche Menschen reagieren einfach zu überempfindlich, außer man hat nunmal eine Allergie oder Asthma. Katzen sind nunmal eigensinnig und jede von ihnen ist anderst. ich finde es „lustig“ sobald sich manche als die Katzenkenner ausgeben, nachdem sie vielleicht die ersten haben. keine Katze ist wie die andere, wie es auch bei uns Menschen ist. woher ich das weiß? ich bin auf dem Land aufgewachsen und hatte sie schon immer um mich. hab auch jetzt ein gewisses Alter.
        wer behauptet das es unverantwortlich ist eine Katze in der Früh rauszulassen hat wirklich keine Ahnung. es gibt auch einige die Abends mit dir ins Bett gehen und es ihnen plötzlich in der Nacht einfällt das sie raus wollen. es kann auch morgens um 2.00 sein.
        ich finde manche Kommentare einfach lieblos. ist es nicht schön das eine Katze euch besucht und vielleicht nur kurz gestreichelt werden möchte!?

    2. Frank K

      Die Idee mit der Fliegengittertür erscheint mir gut, vielleicht muss es aber etwas stabileres sein.. Allerdings sollte diese zumindest zur Hälte oder ganz von den Haltern der Katze bezahlt werden.

      Die günstigere Möglichkeit wäre sicherlich die Katze einfach sehr *unfreundlich aus der Wohnung zu scheuchen* – wenn Sie das ein paarmal machen sollte die Katze sie so sehr hassen, dass sie Ihnen nicht mehr freiwillig zu nahe kommt. Dabei muss die Katze nicht mal gefährdet werden: es reicht ja lautes Schreien und vielleicht noch eine Sprühflasche mit Wasser, das mögen die Tiere gar nicht aber sie werden auch nicht verletzt.

  12. Candy

    Hallo ,
    Ich wohne jetzt seit 4 Monaten in einer Mietwohnung , da ich psychisch krank bin würde ich mir gerne eine Katze besorgen zu Therapiemäßigen Zwecken. Meine Nachbarin hat auch eine Katze aber laut ihr auch nur weil sie einen alten Mietvertrag von dem vorherigen Vermieter hat.
    In meinem Mietvertrag steht folgendes :
    (2) Tierhaltung in den Mieträumen ist ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet; dies gilt insbesondere für Hunde
    und Katzen. Ausgenommen sind Kleintiere wie Fische, Hamster, Meerschweinchen, Vögel.

    In der Hausordnung :
    Das Halten von Hunden und Katzen ist weder in den Wohnungen, noch auf dem Grundstück erlaubt. Dies gilt auch für Tierbesuche von / durch Besucher/ Gäste.

    Das wiederspricht sich etwas , was kann ich an dieser Stelle tun .?
    Was ist wenn die Hausverwaltung der Vermieter nicht darauf einlässt und nicht einwilligt dass ich eine Katze halten darf.?

  13. Naemi

    Ich wohne mit meinem Freund in einer Mietwohnung. Vor etwa einem Jahr haben wir bei der Hausverwaltung danach gefragt, ob wir uns zwei Katzen in die Wohnung holen können. Am Telefon erhielten wir direkt eine Zusage, da in unserem Mietvertrag die Haltung von Haustieren nach Absprache mit dem Vermieter genehmigt wird und allgemein erlaubt ist. Eine Woche später erhielten wir ein Schreiben in dem deutlich betont wurde, dass lediglich die Haltung einer einzelnen Katze erlaubt wird. Verdutzt meldeten wir uns zurück und erklärten, dass wir bereits eine Zusage bekommen hatten. Eine sachliche Begründung für die Umentscheidung fehlt uns bis heute. Wir haben daraufhin nur eine Katze adoptiert, wollen jetzt jedoch noch einmal genauer nachfragen was es damit auf sich hat, da wir uns gerne eine Zweitkatze anschaffen wollen.
    Gibt es irgendwelche Tipps die wir hierbei beachten sollten?

    1. mietrecht.com

      Hallo Naemi,

      in der Regel sollte schon eine Begründung für die Ablehnung einer zweiten Katze vorhanden sein. Wir empfehlen, dass Sie sich von einem Mieterverein diesbezüglich rechtlich beraten lassen. Die Mitarbeiter dort können Ihnen üblicherweise weitere Wege und Möglichkeiten aufzeigen. Eine solche rechtliche Beratung können wir leider nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  14. La Rosa

    Hallo,

    in unserem Mietvertrag ist die Haltung von Hunden und Katzen nur nach Zustimmung des Vermieters erlaubt. Dieser verbietet aber mündlich jegliche Haustierhaltung. Als Begründung nennt er, dass wenn eine Mietpartei ein Haustier will das dann alle Tiere wollen. Ist dies ein Grund mit dem er die Haltung von, in diesem Falle Katzen, verbieten darf?

    MfG

  15. Denice

    Hallo darf ich eine katze halten im mietvertrag steht klaintiere erlaubt ein anderer mieter der neffe von der vermieterin hat ein hund obwohl es hies zu uns damals kein hund um auf nummer sicher zu sein möchte ich gerne wissen ob ich jetzt eine katz halten darf oder nicht vielen Dank im vorraus liebe grüße

  16. ITTI

    Bei uns steht der folgende Satz:
    Grundsätzlich sind Hunde und Katzen in dem Apartment nicht gestattet.

    Allerdings wohnen dort Hunde und die Vermieterin hat auch ausdrücklich gesagt, dass Hunde immer herzlich willkommen und gern gesehen sind.
    Ich habe der Vermieterin mitgeteilt, dass wir 2 Katzen hanen, dies fand sie ok.
    Nun wollten wir sie fragen, ob wir ein Katzennetz am Balkon anbringen dürfen und die Vermieterin motzte sofort los, dass sie keine Katzen im Haus duldet und sie von nichts gewusst hätte. Hatte dann noch gesagt, wir hätten das ja nur beiläufig erwähnt. Ihre Begründung ist, dass sonst die Hunde im Haus vor die Tür pinkeln.

    Oben steht: Mietvertrag für Wohnung.

    Was können wir tun?

  17. Regina R.

    Hallo!
    Wohne seit 3 Jahren in einer Genossenschaftswohnung. Die Katzenhaltung ist in der Wohnung erlaubt.
    Nun hat der Vermieter den Freigang untersagt! Und droht mit Kündigung, bei nicht Einhaltung.
    Was habe ich für Möglichkeiten?
    Danke, für eine Antwort.

  18. Katharina

    Hallo liebes mietrecht.com Team,
    in unseren Mietvertrag (vor 10 Jahren, abgeschlossen) steht drin, dass keine Haustiere gehalten werden können. Nun sind bei uns Nachbaren eingezogen und haben 2 Katzen, die Sie auch am Balkon halten. Ich wohne unter Ihnen und habe ständig Haare und Kotze auf meinem Balkon und auch der Wäsche. Bin aber leider Allergikerin. kann ich was machen?

    1. Papa M.

      Wie sind Sie denn drauf? Kotze und Haare von oben? Anderen Menschen das Leben vergällen wollen, igitt . 🤮mein Tipp:in eine Einsiedelei umziehen oder einbetonieren oder seinen Mitmenschen und tierischen Mitgeschöpfen freundlicher begegnen und ja liebevoll !

      1. Sprater

        Das ist Egoismus Pur einem Alergiekranken Menschen das Leben in einem Mietshaus zu verbieten und ihn aufzufordern sich Einbetonieren zu lassen. Meiner Ansicht nach ist Ihr schreiben ein Rechtsbruch unsd sollte Angezeigt werden. Ich hoffe das Sie alsbald von der Polizei besucht werden.

        1. Sabrina

          OMG!
          Sind Sie mit 47 auf die Welt gekommen?
          Als ob Katzen ständig Kotzen und Haare verlieren, die dann ganz gerade nach unten fallen auf den Balkon. Schwachsinn ganz ehrlich.
          Wer so viel Hass in seinem Herzen trägt, der kann einem nur leid tun. Ich wünsche Ihnen ganz viel Liebe und Licht in Ihrem Herzen. Wir haben alle das gleiche Recht auf dieser Erde zu sein. Jedes Tier und jeder Mensch. Leben und Leben lassen, mal Fünfe gerade sein lassen und das Leben genießen und sich entspannen. Gemeinschaft und Zusammenhalt, das wünscht sich doch jeder.

    2. Frank K

      Moin!
      Vielleicht können Sie Ihre Nachbarn dazu bringen, ein großes Fliegennetz um den Balkon zu spannen, dass die Haare aufhält? So etwas sollte es doch geben. Ich denke spätestens wenn Erbrochenes mehrmals herunter kommt könnten Sie Schadensersatzansprüche geltend machen.

      Vielleicht ist auch eine Mischform denkbar: die Nachbarn bringen oben eine Regenrinne an damit nichts flüssiges mehr herunter kommt und Sie schützen ihren Balkon mittels Netz vor den Haaren?

  19. Feldkircher

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus in dem Haustiere erlaubt sind. Eine Mieterin hält 2 Katzen. Eine hat Freigang im Innenhof ohne Katzenklappe. Ab etwa 2:00 Morgens will die ins Haus, kann jedoch nicht und protestiert laut stark alle zwei Stunden unter meinem Schlafzimmer Fenster. Meine Frage: Kann ich als Mitbewohnerin und Eigentümerin verlangen dass die Katze ohne Katzenklappe, nachts der Freigang untersagt. Die Verwaltung besteht zwar auf die Einhaltung von Hausordnung unternimmt jedoch nichts.
    Für eine Antwort danke ich im voraus.

    1. mietrecht.com

      Hallo Feldkircher,

      ein Gespräch mit der Mieterin kann eventuell auch weiterhelfen. Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung haben die Möglichkeit einer Abmahnung, wenn die Lärmbelästigung weiterhin besteht, hier können Sie eventuell ebenfalls nochmals das Gespräch suchen. Inwieweit es rechtlich machbar ist, dass der Katze nachts der Freigang untersagt wird, können wir nicht beurteilen. Hier kann ein fachkundiger Anwalt Auskunft geben.

      Ihr Team von mietrecht.com

  20. Muthesius

    Bedingungen oder Hinweise?
    Hallo, kann mir als Eigentümerin einer Wohnung die Hausverwaltung eine Reihe von Bedingungen stellen, von denen einige selbstverständlich sind, wie z,B. dass Katzenstreu nicht in der Toilette entsorgt werden dürfe, aber zum Beispiel die Bedingung, dass die Katze nur in der Wohnung gehalten werden darf? Das Haus ist neu und wird erst ab Mai bezogen. In der vom Verkäufer gemachten Hausordnung heißt es nur, dass man die Erlaubnis zur Haustierhaltung einholen muss. Das sollte ein formaler Akt sein, damit die Hausverwaltung weiß, wer welches Tier hält und jemand nicht 10 Katzen oder viele Hunde hält.
    Danke für eine Hilfestellung und frohe Ostern!

    1. mietrecht.com

      Hallo Muthesius,

      das sollten Sie am besten rechtlich mit Hilfe eines Anwalts klären. Wir können nicht beurteilen inwieweit die Verwaltung dem Eigentümer Vorgaben machen kann und was in Bezug auf die Hausordnung durchsetzbar ist.

      Ihr Team von mietrecht.com

  21. Claudia

    Hallo, ich hätte eine Frage bei mir steht im Vertrag dieser Satz: Tierhaltung von ungewöhnlichen Tieren wie Alligatoren, Schlangen, Ratten, Ungeziefer etc. In den Mieträumen ist nicht gestattet. Für die Haltung von üblichen Haustieren wird folgendes vereinbart: Keine Tierhaltung.
    Jetzt ist meine Frage ist dieser Satz zulässig?

    1. mietrecht.com

      Hallo Claudia,

      in der Regel ist ein generelles Verbot von Tierhaltung nicht zulässig. Üblicherweise kommt es darauf an, wie diese Verbot formuliert ist. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten können, sollten Sie den Mietvertrag beim Mieterverein prüfen lassen und sich dort zur weiteren Vorgehensweise beraten lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  22. Kathrin G.

    Eine Frage in meinem Mietvertrag steht das jede Tierhaltung verboten ist. Dies ist ja nicht zulässig. Daher würde ja keine Klausel zur Tierhaltung enthalten sein darf ich dann eine Katze halten?

    1. mietrecht.com

      Hallo Kathrin G.,

      die Klausel sollte in der Regel nicht gültig sein. Ist dann nichts Weiteres zur Tierhaltung geregelt, kann eine Katze möglich sein. Um rechtlich sicher zu sein, sollten Sie sich jedoch Rat vom Mieterverein einholen. Wir können eine rechtliche Beratung leider nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

      1. Kathy

        Eine Frage wir wohnen seit 8 Jahren in der Wohnung und von Anfang an mit Katzen da unsere Katze verstorben ist wollen wir uns jetzt 2 neue Katzen anschaffen müssen wir da wieder den Vermieter um Erlaubnis fragen bzw. Kann er es jetzt auf einmal verbieten?

    2. Anja B.

      Das gleiche frage ich mich auch grad. Bei mir steht zusätzlich in der Hausordnung, dass „Haustiere innerhalb des Grundstücks nicht frei herumlaufen“ dürfen.

  23. Dannie

    Das ist echt verdammt bitter & tut mir sehr sehr leid für dich/euch!

  24. Leslie

    So etwas ärgert mich

  25. Monika L.

    Wir haben unsere Sozialwohnung in München nach 24 Jahren wegen Katzenfreiganghaltung durch einen Gerichtsprozess „durch eine fristlose Kündigung“ verloren, wobei unsere ältere Katze (wir haben ein Katzenpärchen) bereits 10 Jahre dort Freigang hatte.
    Der Richter meinte, München sei eine Großstadt und da hielte man keine Katzen in Freigang, trotz der vorgelegten Fotos, die er zwar respektvoll würdigte, in seinem Urteil jedoch außer Acht ließ. Am Ende redeten sie sich darauf hinaus, dass zwar eine frühere Erlaubnis zur Katzenhaltung für die Wohnung bestand, die jedoch wegen Umzug in ein Nebengebäude nicht mehr galt. Die Genossenschaft hat gewonnen, wir mussten für die gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen.

    1. Sabrina

      Hi Monika,
      seit ihr dann umgezogen?
      Ich fasse es nicht, dass die Genossenschaft das durch bekommen hat, der Richter war wohl garkein Katzenfreund. Stand denn irgendetwas im neuen Mietvertrag bzgl Katzen und Freigang. 10 Jahre in der alten Wohnung hat doch alles gepasst.
      Sowas versteh ich überhaupt nicht.
      Das ist ziemlich unfair. Vorallem weil es ja keine neue Situation war.
      Tut mir auf jeden Fall extrem leid.

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