Hundehaltung in der Mietwohnung: Was dürfen Mieter und was nicht?

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Darf ein Hund in der Mietwohnung leben?

Dürfen Vermieter Hunde verbieten? Im Mietvertrag darf ein Hund nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.
Dürfen Vermieter Hunde verbieten? Im Mietvertrag darf ein Hund nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.

Eine Wohnung zu mieten, kann mit Hund durchaus sehr schwierig sein. Vermieter wollen das vierbeinige Familienmitglied oft nicht mit einziehen lassen. Doch darf der Vermieter einen Hund überhaupt verbieten? Viele Mieter wissen nicht, welche rechtlichen Vorgaben hier greifen oder wie die Rechtsprechung das Thema sieht, und fügen sich in der Regel den Vorgaben im Mietvertrag.

Was bezüglich einer Hundehaltung im Mietrecht geregelt ist, wann Mieter immer eine Wohnung mit Hund mieten dürfen und welche Konsequenzen eine Hundehaltung in der Mietwohnung trotz Verboten haben kann, betrachtet der folgende Artikel näher.

Das Wichtigste zur Hundehaltung in der Mietwohnung

Darf ein Vermieter die Hundehaltung verbieten?

Ein generelles Haustier– oder Hundeverbot in der Mietwohnung ist nicht zulässig – Klauseln, die die Erlaubnis des Vermieters einfordern, hingegen schon.

Welche Folgen hat es, ohne Erlaubnis einen Hund zu halten?

Einen Hund in der Wohnung zu halten, trotz bestehenden Verbot, kann zur Kündigung führen.

Ist Besuch von Hunden in der Wohnung zulässig?

Hundebesuch in der Mietwohnung kann erlaubt sein, wenn dies nicht zu häufig vorkommt. Liegt jedoch keine Erlaubnis des Vermieters vor, darf ein Hund nicht in Pflege genommen werden.

Darf der Vermieter die Hundehaltung verbieten?

Wer in eine Mietwohnung mit Hund einziehen will, muss vorher klären, ob die Haltung die Erlaubnis des Vermieters verlangt oder ob im Mietvertrag generell etwas geregelt ist. Wichtig zu wissen ist hier, dass ein grundsätzliches Verbot von Haustieren nicht zulässig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 entschieden, da dies eine Benachteiligung des Mieters bedeutet (BGH, Az.: VII ZR 10/92).

Einen Hund in der Mietwohnung ohne Erlaubnis zu halten, kann zur Kündigung führen.
Einen Hund in der Mietwohnung ohne Erlaubnis zu halten, kann zur Kündigung führen.

Allerdings besagt das Urteil, dass nur Kleintiere immer in der Wohnung gehalten werden dürfen, bei Hunden und Katzen sieht das anders aus. Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung.

Das heißt, Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie in der Mietwohnung einen Hund erlauben oder nicht. So kann im Mietvertrag die Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters festgehalten sein. Jedoch ist auch hier ein allgemeines Verbot der Hundehaltung in der Wohnung nicht erlaubt. Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters abholen, denn liegt dieses nicht vor, kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Ausgenommen sind hier Blindenhunde sowie Therapiehunde. Diese bedürfen keiner Genehmigung müssen jedoch als solche auch zugelassen sein und ein Bescheinigung besitzen. In diesem Fall darf das Tier kein Hindernis sein, eine Wohnung mit Hund zu finden.

Vermieter verbietet Hund nachträglich: Geht das?

Hat der Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung erlaubt, bedeutet das nicht, dass er diese nicht auch wieder zurückziehen kann. Wird der Hund zum Störfaktor durch ständiges Bellen oder die Verschmutzung der Gemeinschaftsflächen, kann die Haltung auch nachträglich untersagt oder die Erlaubnis zurückgezogen werden.

Hundebesuch in der Mietwohnung darf ebenfalls nicht grundsätzlich untersagt sein.
Hundebesuch in der Mietwohnung darf ebenfalls nicht grundsätzlich untersagt sein.

Halten sich Mieter nicht an die Vorgaben im Mietvertrag oder an die Rücksichtnahmepflicht, können Vermieter die Erlaubnis widerrufen. Das wird allerdings schwierig, wenn die Hundehaltung im Mietvertrag gestattet wird.

Hund zu Besuch trotz Haustierverbot: Geht das?

Auch wenn im Mietvertrag die Hundehaltung für die Mietwohnung von der Erlaubnis des Vermieters abhängt und dieser das untersagt, darf ein Hund zu Besuch kommen. Allerdings sollten Mieter darauf achten, dass dies nicht zu lange und zu häufig geschieht. Liegt keine Erlaubnis vor, darf in der Mietwohnung ein Hund nicht zur Pflege aufgenommen werden (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).

Wenn der Hund eine Bedrohung für die anderen Bewohner darstellt, dürfen Vermieter auch einen Besuch untersagen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

132 Gedanken zu “Hundehaltung in der Mietwohnung: Was dürfen Mieter und was nicht?

  1. Julia S

    Hallo wir haben uns vor zwei wochen einen hund zugelegt . Es ist schriftlich in unserem mietvetrag vereinbart dass wir einen hund halten dürfen , Trotzdem verlangt der vermieter das wir den hund wieder abgeben . Ohne eine Grund .
    Das einzige was sie meinte das sie der Meinung wären das die Wohnung zu klein wäre aber sie ist 100qm und wir haben einen Garten der noch größer ist zur allein Nutzung an platz magelt es uns definitiv nicht . Maja bellt nicht macht nix kaputt und ist nicht agressiv sie fällt nicht auf . Wir wissen jetzt nicht so wirkilich was wir tuen sollen . Wir wollen maja nicht abgeben aber auch nicht die Wohnung verlieren

  2. Jessica

    Hallo,
    unser Vermieter hat uns Hundehaltung erlaubt (dummerweise haben wir nichts schriftlich) und jetzt ist er der Meinung sie wären zu groß. Er hat uns vor die Wahl gestellt entweder wir geben die Hunde weg oder wir ziehen aus. (nur mündlich ausgesprochen)
    Können wir jetzt aufgrund der Lage ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen?
    Danke im Voraus.

  3. Sandra

    Guten Tag,

    Wir wollen uns eine Hu d zulegen und haben bei der HV angefragt. Es gibt schon einige Hunde bei uns im Haus. Die HV hat sich erst ein Foto schicken lassen und dann haben Sie es abgelehnt. Ist das zulässig?

  4. M. Wagner

    Hallo, mir wurde durch den Vermieter eine Hundehaltung (kleine Hunde) gestattet, ohne Befristung o.ä. . Meinen bisherigen Hund gibt es nicht mehr und ich habe mir einen neuen, jedoch kleineren Hund zugelegt. Jetzt kam mein Vermieter auf mich zu und hat mir zu verstehen gegeben, dass ich für den neuen Hund eine neue Einwilligung des Vermieters hätte einholen müssen, obwohl ja eine „pauschale“ Genehmigung vorliegt. Der Vermieter begründet das damit, weil er keine Hunde mehr im Haus haben möchte.

  5. M Daniela

    Hallo ich habe eine Frage ich lebe seit 11 Yahre in ein block Haus insgesamt sind wir 8 Familien als ich umgezogen habe habe ich als ich den Schlüssel bekommen habe ob ich mir ein Hund holen könnte würde mir gesagt ya ich habe mir ein Yack Rassel geholt und ist leider mit 17 Yahre gestorben durch mein Depression habe mir yetzt ein zweites Hund geholt seit der da ist geht’s mir besser das meine Nachbarin keine Hunde magt hat sie mir ein Tag attackiert obwohl es nicht stimmt das mein Hund ständig bellt Tags über sind wir Zuhause und es handelt sich um ein Mischling er ist 7 Monate alt würde von meine Nachbarin gesagt das ich das bereuen werde und sie alles machen wird damit ich meine Familie und mein Hund von unserem Haus verpissen werden habe mitbekommen das sie Unterschrift gesammelt hat gegen mir ich habe seit 11 Jahren nie mit meine ganze Nachbarin Probleme gehabt nur mit Sie yetzt habe ich aufeinmal ein Brief erhalten von Bauverein das ich eine Hunde Genehmigung brauche habe das eingereicht und würde abgelehnt mit dem grund das mein Hund ständig bellt das wir seine Geschäfte grad vor Briefkasten lassen machen das ich seid 11 Jahren Hunde erfahrung habe und das nicht stimmt was die geschrieben haben wollte ich gerne wissen ob ich ein Wiederspruch machen kann

  6. de Vries

    Ich habe mal eine Frage und zwar in unserem Mietvertrag steht nicht drin dass wir keine Haustiere halten dürfen aber der Vermieter sagt mündlich wir dürfen keine Hunde Katzen oder sonst irgendwelche hier
    Daher meine Frage dürfen wir trotzdem Haustier haben auch wenn der Mündlichen nein gesagt hat

  7. Gudrun

    Hallo,
    ich habe ein Problem als Vermieter. Ich wohne im selben Haus. In der Wohnung unter mir ist kurz nach dem Tod meiner Mutter eine neue Frau mit Hund ständig „zu Besuch“, also ca. 5-6 Tage pro Woche, was mich zum einen stört, da die Person sehr laut ist. Außerdem hat sie einen Hund dabei, der bellt, wenn es klingelt oder jemand durchs Haus läuft oder wenn er alleine ist. Ich bin absolut kein Tierfreund, habe Angst vor Hunden, da mich mal einer gebissen hat. Es steht nichts zu Tieren im Mietvertrag mit dem Mieter der Wohnung.
    Wie kann ich erreichen, dass die Frau mit Hund ihre Besuche einschränkt oder den Hund nicht mehr mitbringt?

  8. Lena.H

    Hallo

    Ich habe eine Frage, wir wohnen seid 6 Jahren in einer Wohnung und haben die Vermieterin gefragt ob unsere Hund mit einziehen kann, sie sagte ja. Jetzt nach 6 Jahren ist unser Hund verstorben und möchten uns einen neuen anschaffen, jetzt sagt die Vermieterin das sie das nicht mehr möchte ohne Gründe.
    Unter uns wohnt aber jemand mit Hund und es gab nie Probleme, kann sie uns das jetzt einfach so verbieten?

    Grüß Lena

  9. Holger B.

    Hallo!
    Wir haben kürzlich eine Wohnung bezogen und haben unseren Hund in der Mieterselbstauskunft angegeben (Mischlingshund, kein Listenhund, hat eine Hundeschule besucht), da die Hundehaltung nur nach vorheriger Vereinbarung gestattet ist. Da wir die Wohnung bekommen haben, sind wir davon ausgegangen, dass dies als Zusage zur Hundehaltung angenommen wurde. Nun hatte unser Vermieter uns nach einem viertel Jahr der Miete mit unserem Hund gesehen und uns darauf hingewiesen, dass doch eine Hundehaltung nur nach vorheriger Genehmigung gestattet sei und der Hund zu groß sei (ca. 60cm Schulterhöhe, 22 kg) und wir doch den Vertrag unterzeichnet haben….
    Nun sind wir sehr verunsichert, ob wir nun gekündigt werden könnten.
    Über eine Antwort würden wir uns freuen!
    Viele Grüße
    H.

  10. Carsten B

    Hallo, ich habe folgende Frage…
    Im meiner Freundin wohnen zwei Parteien. Eine Partei hat im MV stehen das Sie einen kleinen Hund (ca. 3kg) halten darf. Meine Freundin ist die 2. Mietpartei und hat keinen Hund. Ich als ihr Freund (eigene Wohnung) habe zwei Hunde die bereits seit über einem Jahr bei meiner Freundin ein und aus gehen, auch über W.E. Es war nie ein Problem. Jetzt folgendes:

    Ich muß wegen einer Wirbelsäulen OP für 10 Tage ins Krhs. Bei der Anfrage, meiner Freundin bei ihrer Vermieterin, ob Sie die beiden Hunde
    in diesen 10 Tagen zu sich nehmen dürfe würde dieses verneint und untersagt!

    Ist dies rechtens, das die Mieterin aus der 2. Partei, die im selben Mietshaus wohnt wie meine Freundin laut MV einen Hund halten darf und meine Freundin noch nicht mal meine beiden Hunde, für 10 Tage, wegen meines Krankenhauaufenthaltes, zu sich nehmen darf???

    Bitte um Antwort, vielen Dank

    1. Kristina V

      Ich und meine 13 jährige Tochter wollen gerne einen Mini Yorkshire Terrier haben.
      Bei uns in Vertrag steht: Der Mieter ist verpflichtet- sofern nach Art und Größe des Haustieres erforderlich – für das Halten für Haustieren eine Genehmigung des Vermieters einzuholen. Die Zustimmung kam versagt bzw. widerruft werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mietsache oder des Grundstückes zu befürchten ist.
      Kann der Vermieter wirklich den Yorkshire Terrier verbieten?

  11. Linda

    Guten Abend,
    Ich hätte 2 Fragen:

    1. Darf ein Hund fürs Wochenende bleiben obwohl im Vertrag steht, dass Hunde nur mit Erlaubnis des Vermietern genehmigt sind? Oder muss man den Hund für den Wochenend Besuch auch unbedingt beim Vermieter anmelden und genehmigen lassen?

    2. Darf ein Vermieter die Hundehaltung verbieten obwohl er selber einen Hund in seinem Büro (untere Etage des Hauses) hält? Oder gilt da Gleiches Recht für alle?

    LG, Linda

  12. Nicole

    Hallo,

    wir wohnen im April 10 Jahre in unserer Mietwohnung. Im Mietvertrag steht keine Haustierhaltung gestattet. Wir sind aber (mit Kenninis des Vermieters) bereits mit 2 Katzen eingezogen. In unserem Haus gibt es, mit unserer Wohnung, noch eine weitere. In der anderen Wohnung wurde ein Riesenschnauzer gehalten und wir haben bei unserem Vermieter nachgefragt, ob wir auch einen Hund halten dürfen. Diesem hat er zugestimmt, da in der anderen Wohnung schließlich auch ein Hund war. Unseren ersten Hund halten wir jetzt seit 7 Jahren. Vor ca. 3 Jahren kam ein zweiter Hund dazu. Der Riesenschauzer ist mittlerweile verstorben und die Mieter der anderen Wohnung ausggezogen. D. h. wir wohnen zur Zeit allein in dem Haus. Jetzt hat unser Vermieter uns die Kündigung der Wohnung eingworfen, da er beide Hunde nie erlaubt hätte. Leider haben wir das nie schriftlich gemacht, da bisher ein gutes Vermieter-Mieter Verhältnis bestand. Können wir gegen die Kündigung vorgehen?
    Vielen Dank und Grüße

  13. Eyleen

    Hallo,
    Ich hab da eine Frage.
    Vorab wurde uns mündlich zugestimmt das Hunde erlaubt sein. Als es dann dazu kam das wir uns einen Hund holen möchte kam ein nein.
    Obwohl unsere Nachbarn über uns einen Hund haben.

    Begründung unserer Vermieter : ein Hund würde reichen und dieser Hund sei laut genug.

    Meiner Meinung nach ist dies unfair und nicht gültig als Begründung.

  14. Nida

    Wir sind vor 2 Jahren mit einem großen Hund und der Erlaubnis der Vermieter in ein Einfamilienreihenhaus mit Garten gezogen. Nachdem unser Hund verstorben ist, wollten wir uns einen neuen Hund kaufen. Unser Vermieter verneinte dies mit der Begründung, man wisse ja nicht, was ein neuer Hund so in einem Haus anstellt und er selber eine Katzenhaarallergie habe. Im Mietvertrag steht, dass Tierhaltung nur mit Genehmigung des #Vermieters erlaubt ist. Ist dies rechtens? Wir sind ja mit Hund eingezogen.

  15. Ilona

    Guten Tag,

    Mein Partner und ich möchten uns gerne einen Hund (Schäferhund-Michling) zulegen. Da es in unserem Haus schon einen großen Hund gibt dachten wir es sei kein Problem. Als ich bei dem Vermieter nachgefragt habe meinte er das geht nicht da die Wohnung nicht hundegerecht sei (4OG, Maisonette, kein fahrstuhl) .
    Muss ich die Aussage so hinnehmen oder kann man da was machen?

    LG Ilona

  16. Axel H.

    Hallo

    Meine Verlobte(59 J.) und Ich (58 J.) haben am Freitag einen Chihuahua-Shi Tzu Mix bekommen .
    In unserem Mietvertag steht, „Die Tierhaltung benötigt die Zustimmung des Vermieters “ .
    Wir haben dann mit dem Vermieter eine Zustimmung für eine „Wohnungskatze“ vereinbart .
    Nach zwei Versuchen mit einer „Wohnungskatze“ welche fehl geschlagen sind, haben wir uns für diesen kleinen Hund entschieden .
    Es ist ein „Welpe“ und bleibt auch als ausgewachsener Hund sehr klein .
    Meine Verlobte hat manchmal sehr niedergeschlagene Momente und dieser kleine süße Knopf bringt sie dann wieder zum lachen und aufblühen .
    Kann uns die Vermieterin dennoch die Haltung eines Zwerghundes versagen ?
    Würde mich über eine schnelle Antwort freuen !

  17. Batuhan

    Ich habe einen Schäferhund in meiner jetzigen Wohnung, muss aber umziehen und der neue Vermieter untersagt mir das Halten meines Hundes, den ich seit über 10 Jahren habe..kann er das und wo hin mit meinem Hund, wenn er das so erwartet ?

    Mfg

  18. Niclas

    Problem!

    Ich und meine Freundin wollen gerne einen Hund. Ich hatte zuvor meine Vermieterin angefragt und sie war einverstanden und fragt was für eine Rasse wir uns vorstellen, damit sie eine Zusatzvereinbarung erstellen kann.
    Wir haben uns bei einem Züchter einen Hund angeschaut und uns für diesen entschieden
    Als ich meiner Vermieterin die Rasse nannte, wurde sie skeptisch gegenüber der Hundehaltung und meinte sie sei der Ansicht, dass dieser Hund (Berner Sennhund Bobtail Mix) nicht für die Wohnung geeignet sei.

  19. Chris G

    Zu Anfang versprach ich mir viel von der neuen Gesetzeslage, doch leider habe ich dennoch die Erfahrung gemacht, dass viele Vermieter schon bei Anfrage direkt abblocken oder gar auflegen. Des weiteren habe ich von Bekannten mitbekommen, dass das andere Gründe vorgeschoben wurden. Leider ist mir noch keine Lösung hierfür begegnet 🙁

  20. Karin

    Hallo,

    in meinem Mietvertrag steht eine allgemeine Klausel, die besagt, dass Haustiere nicht gestattet sind. Meine Tochter hat mit ihrem kleinen Hund (ca. 20-25 cm Schulterhöhe/7kg schwer) bisher bei ihrem Vater gewohnt. Nach heftigen Streitereien ist sie mit ihrem Hund bei mir eingezogen. Ich möchte ihr ihren 15 Jahre alten Hund nicht wegnehmen. Nach der Trennung und Scheidung ist er ein großer Halt für sie. Da mein Vermieter generell keine Hund mag, wird er trotzdem einer Tierhaltung nicht zustimmen. Was kann ich tun? Ein neue Wohnung zu finden, ist zurzeit sehr schwierig bis unmöglich.

    Viele Grüße
    Karin

  21. Gabriele R

    Darf der Vermieter nur mir einen Hund verbieten und lässt neue Mieter mit Hund einziehen.

  22. Ivonne

    Hallo, eine wichtige Frage!
    Ich habe für eine Woche, einen kleinen Hund. Da mein Bruder verreist und so niemanden auf der schnelle gefunden hat, habe ich mich dazu bereit erklärt ihn zu nehmen.
    Geht so was? Ist mein 1. Mal das ich so was mache, wohne seit 3 Jahren zur Miete

  23. Nitzsche

    Hallo. Wir haben einen Hund. Im Mietvertrag steht, dass er GEDULDET ist. Jetzt wollen wir noch einen zweiten Hund, müssen wir uns die Erlaubnis vom Vermieter holen, da wir ja schon ein Hund besitzen?

  24. Jenny

    Hallo
    In unseren Mietvertrag steht groß drin das wir 1 großen Hund haben dürfen .
    So ist aber jetzt das der Vermieter 3 Hunde selber hat und uns untersagen will das wir keinen Hund uns anschauen dürfen in unseren Fall ist es so wir sind gut befreundet .Ich möchte mir ein welpe Holen wir haben ja ein ganzes Haus und ein gut gesicherten Garten.
    Die vorigen Mieter hatten 2 große Hunde .

  25. Bianca J

    Unsere Vermieterin hat die Hundehaltung gestattet und festgehalten welche Hunde in der Wohnung gehalten werden. Wir haben nach mündlicher Genehmigung drei weitere Hunde adoptiert. Jetzt aufgrund persönlicher Differenzen, hat angeblich nie eine Genehmigung vorgelegen und die drei Hunde sollen binnen 4 Wochen weg sein.
    Ist das von Seiten des Vermieters so einfach und rechtens?
    Einer der drei Hunde lebt seit 3 Jahren bei und und die anderen beiden 1,5 Jahre.
    Wer kann mir helfen oder einen Rat geben?

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