Hundehaltung in der Mietwohnung: Was dürfen Mieter und was nicht?

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Darf ein Hund in der Mietwohnung leben?

Dürfen Vermieter Hunde verbieten? Im Mietvertrag darf ein Hund nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.
Dürfen Vermieter Hunde verbieten? Im Mietvertrag darf ein Hund nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.

Eine Wohnung zu mieten, kann mit Hund durchaus sehr schwierig sein. Vermieter wollen das vierbeinige Familienmitglied oft nicht mit einziehen lassen. Doch darf der Vermieter einen Hund überhaupt verbieten? Viele Mieter wissen nicht, welche rechtlichen Vorgaben hier greifen oder wie die Rechtsprechung das Thema sieht, und fügen sich in der Regel den Vorgaben im Mietvertrag.

Was bezüglich einer Hundehaltung im Mietrecht geregelt ist, wann Mieter immer eine Wohnung mit Hund mieten dürfen und welche Konsequenzen eine Hundehaltung in der Mietwohnung trotz Verboten haben kann, betrachtet der folgende Artikel näher.

Das Wichtigste zur Hundehaltung in der Mietwohnung

Darf ein Vermieter die Hundehaltung verbieten?

Ein generelles Haustier– oder Hundeverbot in der Mietwohnung ist nicht zulässig – Klauseln, die die Erlaubnis des Vermieters einfordern, hingegen schon.

Welche Folgen hat es, ohne Erlaubnis einen Hund zu halten?

Einen Hund in der Wohnung zu halten, trotz bestehenden Verbot, kann zur Kündigung führen.

Ist Besuch von Hunden in der Wohnung zulässig?

Hundebesuch in der Mietwohnung kann erlaubt sein, wenn dies nicht zu häufig vorkommt. Liegt jedoch keine Erlaubnis des Vermieters vor, darf ein Hund nicht in Pflege genommen werden.

Darf der Vermieter die Hundehaltung verbieten?

Wer in eine Mietwohnung mit Hund einziehen will, muss vorher klären, ob die Haltung die Erlaubnis des Vermieters verlangt oder ob im Mietvertrag generell etwas geregelt ist. Wichtig zu wissen ist hier, dass ein grundsätzliches Verbot von Haustieren nicht zulässig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 entschieden, da dies eine Benachteiligung des Mieters bedeutet (BGH, Az.: VII ZR 10/92).

Einen Hund in der Mietwohnung ohne Erlaubnis zu halten, kann zur Kündigung führen.
Einen Hund in der Mietwohnung ohne Erlaubnis zu halten, kann zur Kündigung führen.

Allerdings besagt das Urteil, dass nur Kleintiere immer in der Wohnung gehalten werden dürfen, bei Hunden und Katzen sieht das anders aus. Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung.

Das heißt, Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie in der Mietwohnung einen Hund erlauben oder nicht. So kann im Mietvertrag die Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters festgehalten sein. Jedoch ist auch hier ein allgemeines Verbot der Hundehaltung in der Wohnung nicht erlaubt. Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters abholen, denn liegt dieses nicht vor, kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Ausgenommen sind hier Blindenhunde sowie Therapiehunde. Diese bedürfen keiner Genehmigung müssen jedoch als solche auch zugelassen sein und ein Bescheinigung besitzen. In diesem Fall darf das Tier kein Hindernis sein, eine Wohnung mit Hund zu finden.

Vermieter verbietet Hund nachträglich: Geht das?

Hat der Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung erlaubt, bedeutet das nicht, dass er diese nicht auch wieder zurückziehen kann. Wird der Hund zum Störfaktor durch ständiges Bellen oder die Verschmutzung der Gemeinschaftsflächen, kann die Haltung auch nachträglich untersagt oder die Erlaubnis zurückgezogen werden.

Hundebesuch in der Mietwohnung darf ebenfalls nicht grundsätzlich untersagt sein.
Hundebesuch in der Mietwohnung darf ebenfalls nicht grundsätzlich untersagt sein.

Halten sich Mieter nicht an die Vorgaben im Mietvertrag oder an die Rücksichtnahmepflicht, können Vermieter die Erlaubnis widerrufen. Das wird allerdings schwierig, wenn die Hundehaltung im Mietvertrag gestattet wird.

Hund zu Besuch trotz Haustierverbot: Geht das?

Auch wenn im Mietvertrag die Hundehaltung für die Mietwohnung von der Erlaubnis des Vermieters abhängt und dieser das untersagt, darf ein Hund zu Besuch kommen. Allerdings sollten Mieter darauf achten, dass dies nicht zu lange und zu häufig geschieht. Liegt keine Erlaubnis vor, darf in der Mietwohnung ein Hund nicht zur Pflege aufgenommen werden (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).

Wenn der Hund eine Bedrohung für die anderen Bewohner darstellt, dürfen Vermieter auch einen Besuch untersagen.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

128 Gedanken zu “Hundehaltung in der Mietwohnung: Was dürfen Mieter und was nicht?

  1. Nico

    Darf ein Vermieter Hund halten dem einen Vermieter erlauben und den anderen nicht ?

  2. Cirinna M

    Ich bin mit Hund vor 3 Jahren in meine Wohnung eingezogen
    Im Mietvertrag ist mir die Haltung von einem Hund erlaubt
    Nun ist mein Hund verstorben und ich habe mir einen neuen Hund geholt
    Dieser ist so ruhig wie der andere und macht auch sonst keine Probleme
    Die Mieterin über mir hat sich beschwert das ich einen neuen Hund habe
    Darf der Vermieter mir die Haltung verbieten? Im Mietvertrag ist es mir erlaubt und eine vernünftige Begründung habe ich nicht erhalten
    Frdl Grüße
    Conny

  3. Annette

    Hallo, ich habe mit meinem Vermieter damals im Mietvertrag einen Hund vereinbart, von Katzen steht dort nichts drin und wurde auch nie von gesprochen.
    Darf ich jetzt einfach Katzen halten ohne seine Zustimmung. ?

    Im Haus leben noch weitere Mieter die auch Katzen halten.
    Der Vermieter wohnt unter mir und hat auch einen Hund.
    Wir haben soweit ein gutes Verhältnis, ich will aber jetzt nicht alles kaputt machen, wenn ich Katzen hole ohne Zustimmung.

    Ist es nicht so, dass wenn ein Hund erlaubt ist ich ohne Zustimmung eine Katze halten darf ?

  4. vango

    Hallo,

    unser Sohn ist aufgrund von Vorfällen in der Schule in medikamentenbegeleitende Therapie. Der Therapheut riet uns dazu dringend begleitend zur Therapie einen Hund zu holen.
    Da wir schneller als gedacht über Bekannte die Möglichkeit hatten einen nicht anschlagenden/bellenden ruhigen Hund zu bekommen, der der selben Rasse angehört wie 2 vereits im Haus lebende Hunde taten wir das innerhalb des nächsten Tages und konnten so natürlich nicht vorher den Vermieter verständigen. Ich weiss ein doofer Fehler.
    Bevor wir nun den Vermieter verständigen und ihm den Brief vom behandelnen Arzt zukommne lassen konnten bekam er das bereits mit und wiess trotz Erlklärung böse auf die Klausel mit der vorher benötigten Bestätigung hin. Es wird also trotz Empfehlungsschreiben des Therapheuten auf eine Ablehnung hinauslaufen. da dem Mieter unsere „Nase“ seit geraumer Zeit nicht passt, da wir auf einen Feuchtigkeitsschaden hinwiesen, den er uns vorher in die Schuhe schieben wollte, im Nachhinein aber richten lassen musste (Hauswand aussen musste abgetragen und erneuert werden).
    Wie gut stehen unsere Chancen durch evtl Rechtsbeistand bei Ablehnung den klein bis mittelgrossen Hund (Max unter Kniehoch wenn ausgewachsen) behalten zu dürfen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Haritvango

  5. Sarah

    Hallo,
    in meinem Mietvertrag ist eine Hundehaltung nach Vereinbarung erlaubt und der Widerruf erfolgt mit „wichtigem Grund“. In der Zusatzvereinbarung ist nun die Haltung geregelt. Hier steht am Schluss „für den Widerruf ist keine Begründung erforderlich“.

    Muss falls es Beschwerden gibt eine Abmahnung voraus gehen und diese geprüft werden?
    Und ist eine Begründung des Widerrufes wirklich nicht nötig?

    Vielen Dank

    Sarah

  6. Gabriele R

    Hallo, kann mein Vermieter mir einen Hund verbieten, obwohl andere Mieter auch Hund und Katze haben ?
    Die Begründung: Möchte in einer Etagenwohnung keine Hundehaltung. Die Mieterin unter mir hat aber einen Hund. Kann es sich lohnen zum Rechtsanwalt zu gehen ?

  7. Susanne H

    Hallo
    Als ich von meine Wohnung einzog war mein Hund erlaubt .
    Jetzt habe ich einen neuen Hund , der etwas größer ist als mein alter Hund .
    Jetzt macht mein Vermieter Stress
    Darf er den neuen Hund verbieten ?
    Mein alter Hund war etwa 50 cm hoch ,der neue ist 65 cm hoch
    Liebe Grüße Susanne H

  8. Luise

    Hallo,

    ich wohne in einem Haus mit teilweise gekauften und teilweise vermieteten Wohnungen. Im Mietvertrag sind sowohl Hunde als auch Katzen ganz klar verboten. Als ich damals als ich den Mietvertrag unterschrieben hatte, habe ich vorsichtig nachgefragt, warum beides so explizit verboten ist. Die Begründung lautete man hätte mehrfach mit Mietern schlechte Erfahrungen gemacht (Explizit: ein Mieter habe in alle Türen Löcher gesägt, damit seine Katzen ungehindert herumlaufen können…) und wenn ich ein solches Tier hätte, hätte ich die Wohnung auch auf keinen Fall bekommen. Nun wäre der Wunsch nach einem kleinen Hund (Corgie) aber sehr groß. Ich frage mich aber ob es sich bei dieser Sachlage überhaupt lohnt zu fragen? Reicht es, dass im Mietvertrag explizit steht, dass das untersagt ist, oder kann ich argumentieren? Der Hund könnte mit auf Arbeit und der Plan ist diesen auch als Therapiehund einzusetzen – kann ich das als Argument einbringen? Im Haus gibt es mehrere Wohnungsbesitzer die bereits einen Hund (z.B. Labrador) besitzen, kann ich damit argumentieren oder fällt das raus, weil ich ja zur Miete wohne und das ein anderer Sachverhalt ist?
    Kurz: Könnte es sich lohnen in den Dialog zu gehen oder ist die Lage eindeutig?

    Vielen lieben Dank!

  9. Birgit

    Hallo, in meinem Mietvertrag steht, dass ich prinzipiell einen Hund haben darf, nur vor Anschaffung dem Vermieter die Rasse mitteilen muss. Jetzt habe ich im tierheim einen Mischling gefunden (kein „listen Hund“ enthalten) und dem Vermieter mitgeteilt, dass ich diesen Hund gerne nehmen würde. Der Vermieter hat dies zur Kenntnis genommen und möchte sich nochmal melden. Kann mir der Vermieter die Haltung trotzdem verbieten? Ich habe die Wohnung nur unter diesen Umständen genommen und dies auch mehrfach offen gesagt. Vermieter ist eine Kirchengemeinde. Es handelt sich um das alte Pfarrhaus und es befindet sich nur eine Wohnung im Haus. Es gibt lediglich einen gemeinderaum, im UG, der selten genutzt wird.
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
    Birgit

  10. Dennis

    Einen schönen Abend,

    Wir haben einen Boxer der ein bisschen über 40cm ist und wiegt 35 kg, beim Einzug vor 5 Jahren haben wir beim Vermieter angegeben das wir einen Boxer haben und sie meinten es ist kein Problem. Wir hatten vor ein paar Monaten Stress mit unseren Nachbarn gehabt und um uns eins rein zu drücken meinten zum Vermieter das wir angeblich einen Pitbull haben statt ein Boxer halten. Jetzt sollten wir laut Telefonat einen Nachweis bringen vom Tierarzt das es sich um ein Boxer handelt was wir heute getan haben. Aber wir haben heute auch einen Brief erhalten das wir zusätzlich einen Nachweis von der Stadt/Ordnungsamt bringen sollen + Tierarzt wenn sie über 40cm ist und min. 20kg wiegt. Sonst kriegen wir eine Abmahnung.
    Was irgendwie alles Widersprüchlich ist weil bei uns die Nachbarn die Streit angefangen haben sich auch einfach ein Boxer zugelegt haben und der wurde genehmigt..und wir bekommen nach 5 Jahren jetzt aufeinmal die Auflagen obwohl die wissen das wir einen Boxer haben.
    Lg Dennis

  11. Gabriele

    Hallo und guten Tag.
    Als wir vor 10 Jahren in unsere jetzige Wohnung mit damals 2 Hunden gezogen sind, hat unser Vermieter im Mietvertrag zwei Hunde verankert. Als wir uns einen dritten Hund geholt haben, wurde auch dieser im Mietvertrag aufgenommen. Seither ist die Haltung von 3 Hunden mietvertraglich erlaubt. Diese drei Hunde sind mittlerweile verstorben und Nachfolgehunde haben ihren Platz eingenommen.
    Nun kommt es vermehrt zu Beschwerden von Nachbarn, dass das Treppenhaus nach Zoo riechen würde. Der Vermieter hat sich jedoch davon überzeugt, dass keine Geruchsbelästigung von unserer Wohung ausgeht. Er ist aber genervt von den ständigen Beschwerden der Nachbarn.
    Die Hunde bellen nicht in der Wohnung, haben ausreichend Auslauf und Beschäftigung. Sie sind nie allein in der Wohnung.
    Kann der Vermieter nun die Hundehaltung verbieten indem er sich jetzt auf die Hausordnung beruft?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Beste Grüße
    Gabriele R

  12. christine

    ich bim am 15.04.2019 in meine jetzige wohnung mit zwei hunden gezogen der damalige vermieter immovest emsland , hat nic hts dagegen gehabt,im mietsvertrag unter der glausel $8 benutzung der wohnung,untervermietung und tierhaltung steht bei mir, dies gilt auch für den vorübergehenden tieren ein x tagen, was bedeutet die für mich
    denn in der zwieschen zeit hat der vermieter gewechselt domibus consulting gmbh,es wueden keine neuen mietsverägen ab geschlossn mfg christine jablonski

  13. Juana

    Guten Morgen, wir haben folgende Situation. Wohnen in einem 2 Familienhaus zur Miete. Die unteren Mieter dürfen Hunde halten (Rottweiler und chiwawa) wobei der Rottweiler ganz bestimmt nicht artgerecht gehalten wird, habe die in 2 Jahren (wohnen die hier) noch nie mit den Hund draußen spazieren gehen gesehen nur im Garten kurz sein Geschäft machen lassen. Wohnen bereits seit 6 Jahren hier und möchten uns jetzt einen labrador holen (110,m2 whg). Der Vermieter mcjte nicht, dass wir hier oben Hunde halten. Begründung, ne möchte ich einfach nicht. Ist das erlaubt?
    Lieben Gruss und danke im voraus
    Juana

  14. Lukas

    Schönen guten Tag,

    wir haben folgende Thematik und zwar leben wir in einer tollen Wohnung direkt neben unser Vermieterin. Im Mietvertrag ist eine Zustimmung zur Hundehaltung durch den Vermieter notwendig. Vor Einzug in die Wohnung hat die Vermieterin uns eine mündliche Zusage zur Hundehaltung gegeben (da wir damals schon mitgeteilt haben, dass wir in Zukunft uns einen Hund anschaffen wollen).
    Nun nach einer gewissen Zeit wollten wir uns einen Hund anschaffen und haben unsere Vermieterin hierüber informiert. Leider hat sie nun widererwartend die Hundehaltung abgelehnt auch in einer schriftlichen Mitteilung, jedoch ohne weitere Begründung.
    Wir hatten uns im Vorfeld auch bei den anderen Nachbarn erkundigt und die würden einer Hundehaltung zustimmen. Des Weiteren kommt hinzu, dass unsere Vermieterin, welche gleichzeitig unsere direkte Nachbarin ist auch häufig einen Hund zu Besuch hat, da ihr Partner einen Hund besitzt und somit dieser mindestens 50% der Zeit auch in ihrer Wohnung verbringt.
    Gibt es irgend einen Weg, dass wir trotz der Ablehung doch noch einen Hund halten können?
    Ich freue mich auf eine Rückmeldung, vielen lieben Dank.

    Liebe Grüße
    Lukas

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Lukas,

      in der Regel muss die Ablehnung der Hundehaltung begründet werden. Eine grundsätzliche Ablehnung ohne Grund ist in der Regel nicht erlaubt. Hier ist eine rechtliche Beratung bei einem Mieterverein zu empfehlen, da wir eine solche nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  15. Claudia

    Hallo und guten Tag

    mein Vermieter würde uns einen Hund erlauben , wir wohnen in einem vier Parteien Haus. Bis auf eine Partei sind alle einverstanden das wir einen Hund halten. Gibt es sowas wie eine „Überstimmung“?
    Dürfen wir den Hund halten wenn einer gegen einen Hund ist?

    Es kommt noch dazu das mein Mann im Rollstuhl sitzt und wir den Hund gerne als Alltagshilfe ausbilden würden, rein privat.

    Über Antwort würde ich mich freuen.

    MfG
    Claudia

  16. Tamara

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Könnten Sie es bitte erklären was das folgende Text die in unserem Mietvertrag bedeuten soll:

    Kleintiere, wie Vögel, Zierfische, Hamster, Schildkröten und vergleichbare Tiere, aber auch Katzen darf der Mieter ohne Einwilligung des Vermieters im haushaltsüblichen Umfang halten, soweit nach Anzahl, Art und Unterbringung der Tiere eine Belästigung von Hausbewohnern und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache nicht zu erwarten sind. Jede andere Tierhaltung, insbesondere die Haltung von Hunden, bedarf der Genehmigung des Vermieters. Diese Genehmigung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

    Vielen Dank für Ihre Antwort!

  17. Christina

    Hi,
    wir möchten uns gerne einen English Cocker Spaniel (40cm groß) in unsere 4-Zimmer-Wohnung mit 100qm holen, haben unseren Vermieter gefragt, da in unserem Mietvertrag steht dass man es vorher abklären muss.
    Der Hund würde tagsüber mit ins Büro kommen, ausreichend Grünflächen sind innerhalb von 100m erreichbar und Hundeerfahrung gibt es auch ausreichend da mein Freund einen solchen Hund schon hatte.

    Unsere Vermieter sind keine Hundefreunde und haben den Antrag abgelegt mit der Begründung: „Wir möchten das Haus hundefrei halten und haben die Sorge, dass wenn wir es ihnen erlauben dass andere Mieter auch anfragen. Daher werden wir es nicht gestatten.“

    Soweit ich mich jetzt erkundigt habe ist eine solche Entscheidung rechtswidrig und kein ausreichender Grund eine Hundehaltung zu verbieten, oder?

    Da dies wirklich ein Wunsch ist, den wir uns erfüllen wollen, wägen wir jetzt ab, ob wir weiter rechtliche Schritte eingehen und einen Anwalt einschalten. Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung und haben keine Vorstellung was an Kosten auf uns zukommen kann.

    Daher meine Frage hier: Wie stehen unsere Chance dass dieser Fall erfolgreich für uns ausgehen wird und kann man pauschal eine grobe Angabe machen, welche Koste auf einen zukommen können?

    Vielen Dank,
    Christina

  18. Lisa-Marie

    Hallo,

    in unserem Mietvertrag steht dass Hundehaltung mit dem Vermieter abzusprechen ist. Beim Unterschreiben des Mietvertrags haben wir erwaehnt dass wir bald gerne einen kleinen Hund haetten. Daraufhin wurde uns von der Verwaltung gesagt dass Sie es uns nicht verbieten koennen aber dass es fuer Sie immer mit Arbeit verbunden ist. Wir sollten vorher aufjedenfall Bescheid sagen.

    Nun habe ich vor 3 Wochen Bescheid gesagt dass wir einen Hund in Pflege nehmen moechten und dieser ist letzte Woche angekommen. Heute Abend erhalte ich eine Email dass aufgrund schlechter Erfahrungen wegen nicht artgerechter Haltung ein Hund nicht erwuenscht ist.

    Ist das nun ein definitives Verbot?

    Danke

  19. Sandra

    Hallo ich habe mal ne grosse Frage u d zwar geht es um den tierverbot.

    Meine nachtbar der einmal der vorbesitzer vom haus war hat ein hund nun der neue Besitzer vom haus verbietet hunde aber kann er das den wenn er doch meinem nachtbar den Hund erlaubt t hat weil er ja der vorbesitzer ist und ne Eigentumswohnung hat.

  20. Friedhelm

    Hallo. In der Hausordnung vom Mietvertrag steht : Das halten von allen Haustieren darf nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters erfolgen.
    andere Mieter haben auch Hunde. Kann die Haltung eines kleinen Hundes verboten werden?
    Viele Grüße Friedhelm A.

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Friedhelm,

      ist die Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters gestattet, muss diese üblicherweise auch eingeholt werden. Eine Ablehnung muss der Vermieter in der Regel allerdings auch nachvollziehbar begründen. Eine Hund ohne Einverständnis anzuschaffen, kann eine Abmahnung bzw. auch eine Kündigung zur Folge haben. Lassen Sie sich am besten rechtlich auch bei einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  21. Zwerg

    Guten Abend!
    Ich hätte auch eine Frage bzgl. Hundeanschaffung ….
    In unserem Mietvertrag ist keine Tierhaltung geregelt. Nun haben wir gestern unseren Vermieter gefragt (er wohnt mit uns im Haus – Erdgeschoss), ob wir uns einen Minimops (Schulterhöhe von ca. 25cm) anschaffen dürfen. Er meinte (mündlich) NEIN, mit der Begründung sie wollen es nicht und auch aus Rücksicht der Nachbarn. Nun werden wir aber trotzdem den Mops Mitte Dezember holen – aufgrund vieler Rechtsprechungen. Jedoch haben wir von der Hundebesitzerin versichert bekommen, dass diese Rasse von Mops nicht laut bellt (wenn überhaupt). Und da wir keinen Zugang zum Garten haben, kann auch der Mops dort nicht anstellen. Nun möchten wir uns auch nicht mehr mit den Vermietern unterhalten und darüber nochmal sprechen, da auch – bei einem kleinen geräuschlosen Hund – nein gesagt wird …
    Jetzt aber meine Frage … Können wir im Dezember ohne großes Risiko diesen Mops holen? Müssen wir dann mit einer Kündigung rechnen? Oder mit einer Aufforderung – Entfernung des Hundes rechnen? Wobei wir bei diesem Punkt doch gute Chancen hätten, oder?
    Vielen Dank im Voraus
    Freundliche Grüße
    Zwerg

  22. Doro

    Hallo
    Ich hätte da mal eine Frage unsere Vermieter erlauben anderen mieter einen hund bzw 2 hunde zuhalten. Dürfen sie es uns dann verbieten einen hund zuhalten?

  23. Maxie

    Hallo ,
    Wir wollten uns einen Mops holen. Haben natürlich beim Vermieter gefragt daraufhin ging ein Schreiben an die Mitmieter in dem drin Stand das diese es entscheiden sollen , auch wir bekamen dieses und füllten es aus. Es gab eine klare Mehrheit die gesagt hat das wir dürften nur 2 waren komplett dagegen .
    Es Gieß zu uns das die Mehrheit entscheidet … darauf hin haben wir bei der Züchterin angerufen und gesagt wir holen den Hund Ende des Monats ab

    Heute war dann ein erneutes Schreiben im Briefkasten in dem Stand das wir es doch nicht dürften aufgrund eventueller Ruhestörung …

  24. Maria

    Hallo,

    WIr wohnen in einem Haus, das in zwei ungefähr gleichgroße Wohnungen aufgeteilt ist.
    Unsere Vermieter erlauben dem Paar in der unteren Etage zwei große Hunde. ALs ich nun nachfragte, ob wir auch einen Hund halten dürfen, lehnten sie dies ab. Als Begründung nannten sie nur, dass sie nicht dafür sind und glauben, man könne einem Welpen in der Wohnung nicht gerecht werden.
    Das ist keine ausreichende Begründung für ein Verbot, oder? Besonders da unten sogar zwei Hunde erlaubt sind.

  25. Yasmina B.

    Hallo,
    Ich habe folgendes Problem: Ich war auf der Suche nach einem Hund und habe daraufhin meinen Vermieter darüber informiert, ob dies in Ordnung sei. Daraufhin hat er mich direkt angerufen und mir eine mündliche Erlaubnis erteilt.
    Daraufhin habe ich mir einen Welpen gekauft, ihn angemeldet, eine Haftpflicht abgeschlossen, etc.
    Habe dann alle Unterlagen meinem Vermieter zukommen lassen und direkt einen erbosten Anruf erhalten.
    Die Rasse möchte er nicht im Haus haben und ich MUSS ihn innerhalb von 2 Wochen abgeben. Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass ich dann wohl ausziehen werde.
    Nun meint er, dass ich Mietvertrag gebunden bin und aktuell nicht ausziehen darf und noch bis 2020 dort wohnen bleiben muss.
    MUSS ich nun wirklich meinen Hund innerhalb von 2 Wochen abgeben? Was kommt auf mich zu, wenn ich auf stur stelle und ihn nicht abgebe?

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Yasmina B.,

      diesbezüglich ist eine rechtliche Beratung bei einem Mieterverein oder einem Anwalt sehr zu empfehlen. Die Ablehnung muss der Vermieter auch begründen können. Zudem sollten Sie prüfen lassen, ob eine Mindestmietzeit gemäß Mietvertrag einzuhalten ist. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

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