Hundehaltung in der Mietwohnung: Was dürfen Mieter und was nicht?

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Darf ein Hund in der Mietwohnung leben?

Dürfen Vermieter Hunde verbieten? Im Mietvertrag darf ein Hund nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.
Dürfen Vermieter Hunde verbieten? Im Mietvertrag darf ein Hund nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein.

Eine Wohnung zu mieten, kann mit Hund durchaus sehr schwierig sein. Vermieter wollen das vierbeinige Familienmitglied oft nicht mit einziehen lassen. Doch darf der Vermieter einen Hund überhaupt verbieten? Viele Mieter wissen nicht, welche rechtlichen Vorgaben hier greifen oder wie die Rechtsprechung das Thema sieht, und fügen sich in der Regel den Vorgaben im Mietvertrag.

Was bezüglich einer Hundehaltung im Mietrecht geregelt ist, wann Mieter immer eine Wohnung mit Hund mieten dürfen und welche Konsequenzen eine Hundehaltung in der Mietwohnung trotz Verboten haben kann, betrachtet der folgende Artikel näher.

Das Wichtigste zur Hundehaltung in der Mietwohnung

Darf ein Vermieter die Hundehaltung verbieten?

Ein generelles Haustier– oder Hundeverbot in der Mietwohnung ist nicht zulässig – Klauseln, die die Erlaubnis des Vermieters einfordern, hingegen schon.

Welche Folgen hat es, ohne Erlaubnis einen Hund zu halten?

Einen Hund in der Wohnung zu halten, trotz bestehenden Verbot, kann zur Kündigung führen.

Ist Besuch von Hunden in der Wohnung zulässig?

Hundebesuch in der Mietwohnung kann erlaubt sein, wenn dies nicht zu häufig vorkommt. Liegt jedoch keine Erlaubnis des Vermieters vor, darf ein Hund nicht in Pflege genommen werden.

Darf der Vermieter die Hundehaltung verbieten?

Wer in eine Mietwohnung mit Hund einziehen will, muss vorher klären, ob die Haltung die Erlaubnis des Vermieters verlangt oder ob im Mietvertrag generell etwas geregelt ist. Wichtig zu wissen ist hier, dass ein grundsätzliches Verbot von Haustieren nicht zulässig ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 1993 entschieden, da dies eine Benachteiligung des Mieters bedeutet (BGH, Az.: VII ZR 10/92).

Einen Hund in der Mietwohnung ohne Erlaubnis zu halten, kann zur Kündigung führen.
Einen Hund in der Mietwohnung ohne Erlaubnis zu halten, kann zur Kündigung führen.

Allerdings besagt das Urteil, dass nur Kleintiere immer in der Wohnung gehalten werden dürfen, bei Hunden und Katzen sieht das anders aus. Gemäß dem Urteil ist im Mietrecht die Hundehaltung in der Mietwohnung eine Einzelfallentscheidung.

Das heißt, Vermieter dürfen selbst entscheiden, ob sie in der Mietwohnung einen Hund erlauben oder nicht. So kann im Mietvertrag die Hundehaltung nur mit Erlaubnis des Vermieters festgehalten sein. Jedoch ist auch hier ein allgemeines Verbot der Hundehaltung in der Wohnung nicht erlaubt. Für eine Hundehaltung in der Mietwohnung sollten sich Mieter also immer das Einverständnis des Vermieters abholen, denn liegt dieses nicht vor, kann die Hundehaltung in der Mietwohnung eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.

Ausgenommen sind hier Blindenhunde sowie Therapiehunde. Diese bedürfen keiner Genehmigung müssen jedoch als solche auch zugelassen sein und ein Bescheinigung besitzen. In diesem Fall darf das Tier kein Hindernis sein, eine Wohnung mit Hund zu finden.

Vermieter verbietet Hund nachträglich: Geht das?

Hat der Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung erlaubt, bedeutet das nicht, dass er diese nicht auch wieder zurückziehen kann. Wird der Hund zum Störfaktor durch ständiges Bellen oder die Verschmutzung der Gemeinschaftsflächen, kann die Haltung auch nachträglich untersagt oder die Erlaubnis zurückgezogen werden.

Hundebesuch in der Mietwohnung darf ebenfalls nicht grundsätzlich untersagt sein.
Hundebesuch in der Mietwohnung darf ebenfalls nicht grundsätzlich untersagt sein.

Halten sich Mieter nicht an die Vorgaben im Mietvertrag oder an die Rücksichtnahmepflicht, können Vermieter die Erlaubnis widerrufen. Das wird allerdings schwierig, wenn die Hundehaltung im Mietvertrag gestattet wird.

Hund zu Besuch trotz Haustierverbot: Geht das?

Auch wenn im Mietvertrag die Hundehaltung für die Mietwohnung von der Erlaubnis des Vermieters abhängt und dieser das untersagt, darf ein Hund zu Besuch kommen. Allerdings sollten Mieter darauf achten, dass dies nicht zu lange und zu häufig geschieht. Liegt keine Erlaubnis vor, darf in der Mietwohnung ein Hund nicht zur Pflege aufgenommen werden (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).

Wenn der Hund eine Bedrohung für die anderen Bewohner darstellt, dürfen Vermieter auch einen Besuch untersagen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

132 Gedanken zu “Hundehaltung in der Mietwohnung: Was dürfen Mieter und was nicht?

  1. Sigrid

    mein Hund ist verstorben ,er ist im Mietvertrag eingetragen gewesen ,nun möchte ich wieder einen Hund haben im Mietvertrag steht aber nicht das ich wieder einen Hund halten kann,mein Vermieter verbietet es mir jetzt was kann ich machen ,bin alleine mein Arzt hat mir eine Bescheinigung geschrieben wegen meiner Gesundheit sollte ich wieder einen Hund Haben ,mein Vermieter möchte davon nicht wissen was soll ich tun

  2. Kittler

    hallo,ich habe da auch mal eine frage,ich bin vor 3jahren mit meinem hund hier eingezogen,es gab nie beschwerden,hundehaltung ist geduldet steht im Mietvertrag,jetzt hat meine nachbarin sich über mir vor 6monaten auch einen hund geholt der auch öfters bellt,heute habe ich nur einen brief im Briefkasten von der verwaltung,das wenn es weitere beschwerden gibt ich meinen hund abschaffen soll,obwohl meiner wirklich eine ruhige seele ist,nicht mal bellt wenn es klingelt oder klopft,wie kann ich vorgehen?gibt es eine möglichkeit?ich wäre sehr dankbar für eine schnelle antwort.

  3. Gogol

    Hallo Mietrechtteam,

    in meinem Mietvertrag ist die Hundehaltung untersagt. Nun gibt es in dem Mehrfamilienhaus bereits 3 Hunde.
    Darf ich mir jetzt dennoch einen Hund anschaffen und mich darauf beziehen, dass es bereits Hunde gibt?

    Vielen Dank und Grüße
    M.G.

  4. Katharina K.

    Hallo.
    Ich bekam gerade den Anruf vom Vermieter, dass ich nachträglich die halteerlaubniss für meinen Hund nachweisen soll, da mein Hund bellt.
    Ich wohne seit 9 Jahren in der Wohnung und bin mit meiner damaligen Hündin dort eingezogen.
    Der jetzige Vermieter hat das Haus vor ca 2 Jahren übernommen.
    Meine Hündin bellt nicht dauerhaft. Sie bellt, wenn viel Bewegung im Treppenhaus statt findet und da 3 von 6 Wohnungen an rücksichtslose hilfsarbeiter vermietet werden, laufen dort ständig Menschen hin und her.
    Sie schlägt nur an und das war’s. Nachts ist totale Ruhe. 3 Tage die Woche ist sie von halb 9 bis 16 Uhr alleine zuhause.
    Nun soll sich jemand beschwert haben und ich hab 2 Wochen Zeit die Erlaubnis nachzuweisen. Bin momentan im Urlaub und kann im alten Vertrag nicht nachschauen.
    Wie sieht da die Rechtslage aus?
    Lg

  5. Nora-Franziska

    Hallo liebes Mietrecht Team
    Mein Freund und ich wollen in eine gemeinsame Wohnung ziehen und die Hausverwaltung weiß das wir einen kleinen Hund haben, dieser war auch bei der Besichtigung dabei, im Mietvertrag den wir dann bekommen haben und unterschrieben haben steht nach Zustimmung welche wir schriftlich nach der mündlichen Zusage eingefordert und auch bekommen haben, allerdings ist diese Zusage nun an Bedingungen geknüpft welche fast alle nachvollziehbar sind wie das der Hund im Treppenhaus an der Leine sein soll und natürlich nicht aggressiv sein darf etc. Allerdings steht auch als Bedingung “ der Hund darf nicht allein bleiben“ was utopisch ist denn überall darf ein Hund nicht mit und wir gehen arbeiten wo sie automatisch ein paar Stunden am Tag alleine ist, in der Regel 3-4,
    Nun meine Frage, darf so eine Bedingung gefordert werden? Es steht drin das die Zusage bei nicht Beachtung widerrufen werden kann, aber wir wollen es so gar nicht unterschreiben weil es gar nicht möglich ist, generell nicht wenn man normal lebt und auch mal einkaufen fährt etc.

    Liebe Grüße und danke für die Antwort
    Franzi

    1. Katja

      Hallo liebes Mietrechtteam,
      Wir leben seit einem Jahr in unserer 70qm großen Mietswohnung. Mit uns eingezogen ist unser 5jähriger 30kg Hund, der als Therapiebegleithund ausgebildet ist und mich täglich zur Arbeit begleitet. Nun ist es unser Wunsch einen Zweithund dazuzuholen, einen deutlich kleineren mit max. 15kg, der ebenfalls täglich bei der Arbeit dabei sein soll. Unsere Vermieter möchten uns allerdings keinen zweiten Hund erlauben da sie die Wohnung als zu klein empfinden (die Hunde sind zum Schlafen zu Hause, nicht zum Toben). Die anderen Hausbewohner (alles Eigentum) haben nichts gegen einen Zweithund einzuwenden. Im Mietvertrag steht allerdings nach Absprache mit dem Vermieter …
      Was können wir nun tun?

      Liebe Grüße
      Katja

  6. Nico

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich eines Hundes in einer Mietwohnung.

    In unserer Wohnung wurde vorher ein großer Boxer gehalten der die Wände angeknabbert hat.
    Dieser wurde von den Vermietern erlaubt.
    Unter uns im selben Haus haben sich Mitbewohner ohne Erlaubnis einen Hund angeschafft.
    Daraufhin haben die Vermieter gefragt wie sich unsere Mitbewohner das vorstellen.
    Darauf haben Sie geantwortet, das der Hund Versichert sei und sie Kaution bezahlt haben und er nichts Zerstört.
    Dann wurde dieser Hund zwar nicht erlaubt, aber er wird trotzdem geduldet und es sagt niemand mehr was.
    Weder dagegen noch dafür.

    Dann sind neue Mieter eingezogen im selben Haus mit zwei Katzen.
    Ob das bekannt ist weiß ich nicht.
    Jetzt haben wir uns auch einen Hund ohne Erlaubnis angeschafft.
    Was könnte uns im schlimmsten Fall passieren?
    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    Nico

  7. Angela

    Ich wohne in einem Dreiparteienhaus und in in unseren Mietverträgen ist eine Tierhaltung untersagt. Eine meiner Nachbarn hat sich jetzt…soweit ich weiß…ohne die Erlaubnis des Vermieters…ein Kleinhund (Chihuahua) angeschafft.
    Nun zur Frage….ich möchte mir auch einen Hund anschaffen, allerdings einen deutlich größeren (Schäferhundmix), welchen ich zu einem Therapiehund ausbilden möchte. Ich arbeite in einem Seniorenheim mit Demenzkranken und würde ihn dort gerne einsetzen, da Menschen mit Alzheimer und Demenz sehr auf Tiere ansprechen.
    Darf ich…auch wenn der Vermieter mir dies verbietet…ich trotzdem solch einen Hund anschaffen??? Auch, wenn wir erst mit der Hundeschule und Ausbildung anfangen???

    Einen Gruß von Angela

    1. mietrecht.com

      Hallo Angela,

      ein generelles Verbot der Tierhaltung ist in der Regel nicht zulässig. Ist dies im Mietvertrag so formuliert und wird nicht auf die Genehmigung durch den Vermieter verwiesen, kann eine solche Klausel unwirksam sein. Inwieweit ein Tier, das zum Therapiehund ausgebildet werden soll, von Haltungsverboten betroffen ist, können wir rechtlich nicht einschätzen. In dieser Angelegenheit sollten Sie sich am besten an einen Mieterverein wenden und dort ihren Mietvertrag prüfen sowie sich bezüglich Ihrer Möglichkeiten beraten lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  8. Dirk

    Im Haus neben an was auch meiner Vermieterin gehört ist ein Hund vorhanden.
    Auf Grund dessen habe ich mir auch einen Hund geholt der CK.25 Cm und 8kg wiegt.
    Jetzt bekam ich Post von meiner Vermieterin die mir die Hunde Haltung untersagt.
    Nach ein persönlichem Gespräch pocht sie auf ihr recht das sei im Mietvertrag so geregelt trotz meiner einwende das ja schon Hunde im Haus neben an sind.
    Ist das Rechtens???

    1. mietrecht.com

      Hallo Dirk,

      ist im Mietvertrag vereinbart, dass die Genehmigung des Vermieters für die Hundehaltung eingeholt werden muss, ist das vor der Anschaffung des Tiers zu tun. Ein Verbot muss die Vermieterin allerdings auch nachvollziehbar begründen können. In Ihrem Haus können andere Umstände vorhanden sein, als im Nachbarhaus. was eine Hundehaltung erschwert. Das muss dann jedoch auch angeführt werden. Lassen Sie sich am besten beim Mieterverein bezüglich des weiteren Vorgehens rechtlich beraten. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten.

      Ihr Team von mietrecht.com

  9. Mario

    Hallo liebes Mietrecht-Team,

    ich habe das BGH Urteil so verstanden, dass jedes Verbot begründet werden muss. In meinem Mietvertrag steht ‚mit Genehmigung‘ und unsere Nachbarn haben auch einen Hund. Da der Vermieter nicht pauschal verbieten darf, muss ich den Hund ja erstmal haben, damit der Vermieter sein ‚Okay‘ geben kann oder ein ‚begründetes nein‘ (wegen bellen, …). Vorher kennt ja auch er das Verhalten nicht. Wir haben den Hund jetzt bei uns und der Vermieter hat ‚keine Genehmigung‘ erteilt. Wie gehe ich jetzt am besten vor?

    Liebe Grüße
    Mario

    1. mietrecht.com

      Hallo Mario,

      ist die Genehmigung im Mietvertrag festgehalten, muss diese vor der Anschaffung des Tieres eingeholte werden. Das Urteil des BGH untersagt ein grundsätzliches Verbot der Kleintierhaltung und macht die Hundehaltung zur Einzelfallentscheidung. Kann ein Vermieter beim Einholen der vereinbarten Genehmigung ein Nein nachvollziehbar begründen, ist die Hundehaltung untersagt. Nachvollziehbare Gründe können auch vorliegen, ohne das ein Hund bereits vorhanden ist. Ob diese dann ein Verbot rechtfertigen, ist wie gesagt, immer eine Einzelfallentscheidung.

      Ein Verstoß gegen diese festgehaltenen Vertragspflichten wie dem Einholen einer Genehmigung kann eine Kündigung begründen, auch wenn die Entscheidung des Vermieters noch gar nicht feststand. Hier ist eine rechtliche Beratung bei einem Mieterverein zu empfehlen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  10. Angelika O.

    Hallo,
    wir wohnen in Bayern in einer Doppelhaushälfte seit mehr als 10 Jahren, und wollen nun einen Hund haben.
    Im Vertrag steht nur die Klausel nach vorheriger Zustimmung des Vermieters . Der Vermieter hat sehr negativ abgelehnt mit der Begründung der Hund würde die Türen zerkratzen, und reinpinkeln. Wir hätten eine Haftpflicht und es ist ja auch in unserem eigenem Interesse das da nichts zerstört wird. Darf der Vermieter das ablehnen? Und wie gehe ich da vor? Vielen Dank schon mal.
    LG Angelika

  11. Dennis

    Hallo…
    wie sieht es denn aus, wenn der Vermieter (eine Hausverwaltung) auf meine Frage, mir einen Hund anzuschaffen mit nein antwortet. Ohne Begründung. Allerdings die Nachbarn in der zweiten Wohnung im Haus 2 Hunde (staffs) haben. sie sind beide ganz lieb, aber darf der Vermieter dem einen die Hunde erlauben, aber mir nicht?

    Vielen Dank im voraus 🙂

    1. mietrecht.com

      Hallo Dennis,

      in der Regel muss der Vermieter alle Mieter gleich behandeln und sollte in diesem Fall auch jedem die Hundehaltung gestatten (oder eben keinem). Lediglich wenn triftige Gründe vorliegen, einem einzelnen Mieter dies zu untersagen, z. B. weil sein Hund aggressiv ist oder permanent bellt, muss keine Gleichbehandlung erfolgen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  12. Susann

    Hallo,
    Ich möchte demnächst einen kleinen Hund zur Pflege aufnehmen. Es wird eine kastrierte Mischlingshündin sein, welche nicht ganz bis zum Knie geht.
    Nun hat mein Vermieter gesagt, dass sie grundsätzlich keine Hunde in 27qm Ein-Raum-Wohnung erlauben. Das entspricht jedoch nicht den rechtlichen Grundlagen nicht wahr? Die Eignung muss doch im Einzelfall geprüft werden. Zudem erwähnte die Dame am Telefon, dass dem Hund mind. 8qm zur Verfügung stehen müssen, da dies rechtlich vom Tierschutz vorgegeben wird. Stimmt das?
    LG Susann

    1. mietrecht.com

      Hallo Susann,

      wir können nicht bewerten, welche tierschutzrechtlichen Vorgaben hier greifen. Informieren Sie sich da am besten direkt bei einem Tierschutzverein. Ein generelles Haltungsverbot ist üblicherweise nicht wirksam. Lehnt der Vermieter die Hundehaltung grundsätzlich ab, muss dies auch ausführlich begründet sein. Ob die Größe der Wohnung ausreichend ist, können wir nicht beurteilen. Diesbezüglich sollten Sie sich auch bei einem Mieterverein rechtlich beraten lassen.

      Ihr Team von mietrecht.com

      1. Michelle

        Hallo:)

        Wir müssen uns von der Vermieterin das ok einholen.. so ist es leider vertraglich geregelt. Bei Einzug haben wir schon erwähnt das der Plan im Raum steht das in Zukunft wahrscheinlich auch ein Hund dazu kommen würde, da hieß es wäre kein Problem aber vorher nochmal das ok einholen.
        Hatte vor ein paar Monaten schon bei ihr angefragt, da warte ich nun immer noch auf einen Rückruf.
        Am Telefon hatte es sich schon eher negativ angehört,
        Da wir ja schon Katzen hätten und die Treppen wären für den Hund nicht unbedingt geeignet habe ich zuhören bekommen. Sie wollte sich aber nochmal melden.
        Im Haus leben insgesamt 3 Parteien, die anderen beiden Parteien haben schon Hunde.

        Jetzt ist meine Frage wie ich weiter verfahren kann? *und was Gründe wären, das sie dies verbieten kann
        Und wie es aussieht wenn man ein Nein von der Vermieterin bekommt. Welche Optionen habe ich dann noch?

        Vielen lieben dank im voraus.:)

  13. Elly

    Hallo ,
    Ich bin im Nov 2018 zu meinem Freund gezogen .
    Ich habe einen Labrador (ausgebildet u Prüfung abgelegt)
    Im Mietvertrag meines Freundes ist Hundehaltung nicht erlaubt aber der Vermieter hat gesagt wir versuchen es .
    Der Hund ist leise , brav ,!! . Die Tochter des Vermieters 26 Jahre , schwanger,hat eine französische Bulldogge ( die beißt alles was sich bewegt , kann nur an der Leine bleiben ) Nun kam vor 2 Tagen der Vermieter u sagte ich müsse meinen Labrador abschaffen oder ausziehen , es sei zu viel Stress für die Bulldogge .
    Die Hunde sind nur an der Leine es kann gar nichts geschehen .
    Kann er nach 6 Monaten also mich einfach raus setzen ?
    Ich bin sicher das die Bulldogge durch jede Prüfung geschweige denn wesenstest fällt . Ich hätte Angst um das Baby .ich habe 3 mal versucht den Hund zu streicheln er hat mich jedesmal in die Hand geschnappt , ebenso meinen Labrador. Seit dem mache ich einen großen Bogen .
    Wie sieht es rechtlich für mich aus ?
    Viele Grüße Elly

    1. mietrecht.com

      Hallo Elly,

      inwieweit die Begründung des Vermieters wirksam ist, können wir leider nicht beurteilen. Hier ist eine rechtliche Beratung bei einem Mieterverein oder einem Anwalt zu empfehlen. Diese können Sie bezüglich des korrekten Vorgehens und Ihrer Möglichkeiten unterstützen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  14. Carolin K.

    Hallo,
    wir sind vor zwei Jahren mit unserem Hund in ein Miethaus gezogen.Jetzt wollen wir uns einen zweiten kleineren Hund dazu holen.Wir haben natürlich voher den Vermieter um Erlaubnis gefragt.Dieser lehnt eine weitere Hundehaltung mit der Begründung ab, dass anderen Mietparteien die Hundehaltung untersagt wurde.Dazu ist allerdings zu erwähnen, dass die anderen Mietshäuser nicht unserem Eigentümer, sondern dem Großvater gehören, also zwei unterschiedliche Eigentümer.Was können wir nun unternehmen?Wir empfinden diese Antwort als ungerecht, da wir mit den Vermieter des anderen Mieters nichts zutun haben.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    1. mietrecht.com

      Hallo Carolin K.,

      wird eine Hundehaltung abgelehnt, muss das in der Regel auch ausführlich begründet werden. Sie sollten sich am besten bei einem Mieterverein beraten lassen, inwiefern Sie hier Möglichkeiten haben und welche Begründung der Vermieter anbringen muss.

      Ihr Team von mietrecht.com

  15. Maria M.

    Hallo ,
    Ich komme aus Sachsen Nähe Dresden und habe im Mietvertrag stehen das Tierhaltung unter Absprache erlaubt ist . Im Mietvertrag steht auch noch das ich monatlich 10€ extra für den Hund zahlen soll . Ist das Rechtens ? Ich zahle ja auch schließlich Hundesteuer und habe eine Versicherung für alle Schäden die mein Hund könnte anstellen . Der Mietvertrag muss ich sagen ist aber schon unterschrieben .

    Lg Maria

    1. mietrecht.com

      Hallo Maria M.,

      leider können wir rechtlich nicht einschätzen, ob eine solche Nutzungsentschädigung für eine Hundehaltung wirksam oder zulässig ist. Hier empfehlen wir eine rechtliche Beratung bei einem Mieterverein.

      Ihr Team von mietrecht.com

  16. Daniela

    Hallo!
    In unserem Mietvertrag ist die Hundehaltung nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt.
    Ich selbst halte hier zwar keinen Hund im eigentlichen Sinne, sondern habe ca. 6-8 Wochen pro Jahr (Max. 2 am Stück) den Hund meiner Eltern zu Besuch. Er ist klein, alt und ruhig. Der Vermieter hat mir sein Einverständnis dazu gegeben.
    Jetzt habe ich aber Probleme mit dem Hausmeister, der selbst eine Eigentumswohnung in dem Haus und 2 Hunde hat, und meint, Hunde müssen durch die Eigentümerversammlung genehmigt werden und man müsse auch einmalig 300€ zahlen.
    Wie gesagt, im Mietvertrag steht ausdrücklich Vermieter, wessen Erlaubnis ich habe und meiner Meinung nach ist es auch noch keine „Haltung“ in dem Sinne.
    Gibt es da irgendwelche Regelungen bezüglich der Dauer des Besuchs?
    Kann mir der Hausmeister da irgendwie blöd kommen, sodass es wegen ihm verboten wird?

  17. Annette

    Hallo, wir wollen einen kleinen Hund übernehmen, wohnen in einer Wohnung die einer Genossenschaft in Köln gehört. Im Mietvertrag (bei uns heißt er Nutzungsvertrag; unterzeichnet 2011) steht, dass die Haltung von Hunden und Katzen nicht erlaubt ist. Ich weiß, dass es ein Urteil aus 2013 gibt, dass das Pauschale Verbot gekippt hat. Aber haben Genossenschaften andere Rechte bzw. kann es da zu Schwierigkeiten kommen? Es gibt hier Mieter, die Hunde und Katzen halten.
    Danke für eine Auskunft.

  18. Petra

    Hallo,
    Ich möchte in meiner Wohnung einen Hund halten. Wissen Sie, bis zu welcher Größe ein Hund als Kleintier / Kleinhund gilt? Der Hund, den ich gerne hätte, ist 42cm Schulterhöhe groß. Ich möchte ungern meinen Vermieter direkt fragen, aber Sie erlauben generell nur kleine Hund.
    Danke und viele Grüße
    Petra

    1. Verena

      Hallo,

      eine Antwort hierzu würde mich auch sehr interessieren, denn wir haben exakt den gleich Fall. Der Vermieter verbietet einen Hund in dieser Größe mit der Begründung es wären nur kleine Hunde erlaubt (ohne eine exakte Größenangabe oder weitere Argumente anzugeben).

      Ein persönliches weiteres Gespräch hat er abgelehnt.

      Vielen Dank und viele Grüße
      Verena

      1. mietrecht.com

        Hallo Verena,

        das können wir rechtlich nicht beurteilen und ist in der Regel eine Einzelfallentscheidung. Am besten lassen Sie sich bei einem Mieterverein beraten, wie Sie hier am besten vorgehen können.

        Ihr Team von mietrecht.com

  19. Joachim M.

    Hallo aus der Nähe von Bremen,

    Ich habe in meiner Mietwohnung über 3 Jahre einen Cocker gehalten. Dieser musste im Dezember 2018 erlöst werden.
    Nun möchte mein Vermieter mir weitere Hundehaltung verbieten obwohl auch der Tierschutz sein Einverständnis gegeben da da mein zukünftiger Mitbewohner aus dem Tierheim kommt.

    Ich freue mich über eine Antwort

    1. mietrecht.com

      Hallo Joachim M.,

      in der Regel muss ein Verbot der Hundehaltung auch begründet werden. Sie sollten diesbezüglich nochmals an den Vermieter herantreten.Ist dieser dazu nicht bereit, empfehlen wir für das weitere Vorgehen eine rechtliche Beratung durch einen Mieterverein oder Anwalt.

      Ihr Team von mietrecht.com

  20. Kim

    Hallo,
    In meinem Mietvertrag steht das Hundehaltung verboten ist, Katzen müssen abgesprochen werden und Kleintiere seien erlaubt.
    Jetzt ist es so das ich mir überlege doch einen kleinen Hund (Franz. Bulldogge) anzuschaffen.
    Worauf muss ich achten oder was muss ich mit Meinem Vermieter abklären?
    Kann er einfach so eine Hundehaltung verbieten?

  21. Marcus

    Hallo,

    wie ist das, wenn ein Tier für 1-2 Wochen in Obhut genommen wird. Beispielsweise, wenn die Besitzer verreist sind?

  22. Anina

    Hallo… Wie sieht es aus wenn im Mietvertrag steht das keine Haustiere erlaubt sind ich aber aufgrund einer Depression von meinem Therapeuten eine Bescheinigung bekommen würde das eine Anschaffung eines Hundes zu meiner Genesung beitragen würde?

    1. Rita d.

      Hallo,
      Ich habe mir vor kurzem einen chihuahua zugelegt. Ich leide an Depressionen und starken Angst Zuständen. Seit dem der kleine da ist geht es mir besser. Ich habe unseren Vermieter nicht gefragt da wir eh Probleme mit ihm haben. Im Mietvertrag steht das Haustiere verboten sind. Meiner Gesundheit geht es besser da durch. Sagt auch mein Psychotherapeut. Darf der Vermieter uns dann kündigen?

      Mfg

      Rita D.

  23. Natalie

    Ich möchte demnächst mit meinem Chihuahua eine Wohnung anmieten. Die Hausverwaltung sagt jedoch es käme kein Hund mehr in dieses Haus. Dazu muss ich erwähnen, dass dort ein Hund wohnt und dieser mit seinem Herrchen innerhalb des Hauses in eine andere Wohnung ziehen wird um sich zu vergrössern. Deren
    jetzige Wohnung würde ich gerne mit meinem Hündchen beziehen.
    Für meine Begriffe kann es doch nicht sein, dass dieser Mann trotz Hund eine andere Wohnung in diesem besagten Gebäude beziehen darf und gleichzeitig verneint die Hausverwaltung einen weiteren Hund.
    Als Grund für das zukünftige Hundeverbot wurde mir genannt, dass die Hunde alleine gelassen werden und es dann durch das Gebelle zu laut sei.
    Ich bin in Rente und nehme meinen Hund fast immer mit, es sei denn, zur Physiotherapie oder zum Arzt, da es dann nicht geht. Mein Hund ist so gut wie nie alleine und schläft in der Regel auch, wenn ich mal kurz weg bin. Bei meiner Anwesenheit bellt er auch nicht, da ich sofort eingreife, wenn es der Fall ist, weil jemand fremdes kommt oder dergleichen.
    Was kann ich nur tun, damit ich diese Wohnung bekomme ??? Es bedeutet mir so viel dort einzuziehen, da es dort ruhig ist und ich als junger Mensch dort gewohnt und mich sehr wohl gefühlt habe. Ausserdem ist die Wohnung auch bezahlbar. Meine jetzige Wohnung liegt direkt an der Straße. Es ist hier so laut und durch meine Erkrankung halte ich es hier nicht mehr aus. Ausserdem ist sie mir auch zu teuer.
    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand mit Rat zur Seite stehen könnte.
    Viele Grüsse Natalie

  24. Bas

    Ist nicht ganz richtig. Mittlerweile kann ein Vermieter den Hund nur dann abweisen, wenn ein „Tüchtiger/Wichtiger Grund“ genannt und wiederlegt werden kann. Wie Zb. eine Hundeallergie im haus oder ähnliches. Ein einfaches „hunde bellen“ oder „ich habe die Erfahrung, dass …“ sind somit vollkommen nutzlos!

    1. mietrecht.com

      Hallo Bas,

      hierbei handelt es sich in der Regel immer um Einzelfallentscheidungen, eine Begründung muss üblicherweise jedoch immer nachvollziehbar sein. Wie im Artikel beschrieben, muss es sich in der Regel um ständiges Bellen als Störfaktor handeln. Wann das der Fall ist, ist dann wieder eine Einzelfallentscheidung.

      Ihr Team von mietrecht.com

    2. Daniela S.

      Ich wohne seit 20 Jahren in unserer Wohnung und bin mit einem Hund dort eingezogen, der dann auch ohne Probleme mit uns 11 Jahre dort lebte. Nun wollten wir uns wieder einen Hund anschaffen aber der Vermieter hat es dieses mal verboten. Darf er das? Er begründet es damit, das der Hund eines anderen Mieters ständig gebellt hätte und er deshslb keinen Hund mehr im Haus haben möchte. Er würde sich in seinem Wohlbefinden gestört fühlen
      Argumente von uns das es nicht unser Hund war und er auch weiß das wir 11 Jahre! kein Problem im Haus hatten akzeptiert er nicht. Er sagt er entscheidet und wir dürfen keinen Hund. Im Mietvertrag vom Jahr 2000 steht :Haustiere nur nach Absprache. Was haben wir für Möglichkeiten?

      1. mietrecht.com

        Hallo Daniela S.,

        ist die Genehmigung des Vermieters im Mietvertrag vereinbart, muss diese auch eingeholt werden. Tun Sie dies nicht, kann dass durchaus ein Grund für eine Abmahnung bzw. Kündigung sein. Lehnt der Vermieter die Hundehaltung ab, muss er dies nachvollziehbar begründen. Wir können allerdings nicht einschätzen, ob das hier der Fall ist. Lassen Sie sich am besten bei einem Mieterverein rechtlich bezüglich Ihrer Möglichkeiten beraten.

        Ihr Team von mietrecht.com

        1. Pia

          Hallo Zusammen,
          Wir haben hier 3in ähnliches Problem. In unserem Mietvertrag ist nichts geregelt bzgl. Haustierhaltung, in unserem Mehrfamilienhaus gibt es insgesamt bereits 5 Hunde in 4 unterschiedlich Familien. Unsere Vermieterin lehnt einen Hund ab nur mit der Begründung der Parkett würde verkratzt und der Hund würde Haaren? Bzgl. Schäden die entstehen könnten, greift ja die Haftpflicht und nachdem es schon mehrere Hunde im Haus gibt kann dies ja keine Begründung für eine Ablehnung sein, oder? Sollte man sich hier einen rechtlichen Rat einholen? Vielen Dank schon mal.

          1. mietrecht.com

            Hallo Pia,

            wir können rechtlich leider nicht einschätzen, inwiefern die Begründung ausreichend ist. Eine rechtliche Beratung durch einen Mieterverein oder einen Anwalt wäre für das weitere Vorgehen empfehlenswert.

            Ihr Team von mietrecht.com

          2. Charlotte B

            Hallo Zusammen,
            Wir wollen uns einen kleinen allergiker freundlichen Hund holen. In unserem Mietvertrag steht das man Hunde nur mit Erlaubnis halten darf, also haben wir gefragt und sie hat es uns nicht erlaubt mit der Begründung das sie es dann ja allen erlauben müsste .Gilt dieses Argument den? Viel Dank schon mal in voraus

    3. Ivonne

      Genau in dieser Situation sind wir gerade unsere VM hat Unterschriften verlangt von den beiden anderen Parteien eine hat unterschrieben die zweite wurde von der VM unter Druck gesetzt wenn sie unterschreiben bekommen sie Ärger mit ihr.
      Nur weil sie keine Hunde mag.
      Es haben aber auch schon Hunde im Haus gelebt

  25. Christina K.

    Ich möchte einen Kleinhund anschaffen (Schulterhöhe ca. 25 cm – 3,5 kg).

    In meinem Mietvertrag von 1966 ist keine Klausel über ein Tiehalte-Verbot vorhanden.

    Die Mieter unseres Hauses haben eine schriftliche Zustimmung gegeben.

    Mit welchen Problemen muß ich rechnen?

    Vielen Dank
    Christina K.

    1. mietrecht.com

      Hallo Christina K.,

      ist im Mietvertrags nichts entsprechendes geregelt, sollten Sie das mit dem Vermieter abklären. Lehnt er die Haltung ab, muss dies auch begründet sein. Ein generelles Haltungsverbot ist in der Regel nicht zulässig.

      Ihr Team von mietrecht.com

      1. Zieger

        Trotz Unterschrift der anderen beiden Mietpartein stellt sich unsere VM quer
        Was nun?

        1. mietrecht.com

          Hallo Zieger,

          in diesem Fall sollten Sie sich rechtliche Unterstützung durch einen Mieterverein oder einen Anwalt holen. Wir können eine solche Beratung nicht anbieten.

          Ihr Team von mietrecht.com

      2. Franzi

        Was wäre eine gültige Begründung? Mir wurde nun die Hundehaltung verboten weil Hunde laut sind und Dreck machen. In meinem Haus wurde die Katzenhaltung allerdings erlaubt. Ist die Begründung rechtens?
        Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort 🙂

        1. Sarah

          Hallo Franzi, ich habe das gleiche Problem. Wie ist es bei dir ausgegangen? Schade, dass du hier keine Antwort erhaltem hast. Ich würde mich freuen, wenn du (oder andere) zu dieser Problematik etwas schreiben könntest.
          LG
          Sarah

    2. Linda H.

      Hallo und guten Tag,
      Bei uns im Mietshaus wollte eine Familie sich einen kleinen Hund anschaffen. Der Vermieter hat verlangt, daß die Familie sich von jedem der anderen Mieter, eine schriftliche Erlaubnis einholen muß, das sie damit einverstanden sind. Ansonsten könnten sie sich keinen Hund anschaffen. Das ging natürlich daneben. Ein Mieter, der diese Familie nicht so gut ausstehen kann, hatte etwas dagegen.
      Darf der Vermieter so handeln?

      Freundlichst,
      Linda

      1. Jens B

        Ja ,natürlich wenn dann noch Allergien vorhanden sind .keine Chance

    3. Fanny

      Hallo, wir hatten jahrelang Katzen. Als wir in dieser Zeit unseren Vermieter gefragt haben ob wir einen Hund dazu holen könnten meinte dieser. Nein entweder Hund oder Katzen. Jetzt haben wir keine Katzen mehr und möchten gern einen Hund. Jetzt sagt der Vermieter nein weil der Hund das Laminat zerkratzen würde. Wir sind durchaus bereit ein Schreiben auf zu setzen in dem wir garantieren für Schäden, die durch den Hund entstehen auf zu kommen zumal wir eine Hausratversicherung haben die so etwas mit abdeckt. Kann uns der Vermieter die Haltung mit dieser Begründung wirklich verbieten? Im Mietvertrag steht nichts zum Thema Haustierhaltung.

      1. mietrecht.com

        Hallo Fanny,

        wenn die Tierhaltung abgelehnt wird, muss das durchaus begründet werden. Ob die Aussage zum Laminat ausreichend ist, können wir rechtlich leider nicht beurteilen. Am besten wenden Sie sich an die Rechtsberatung bei einem Mieterverein. Diese kann Ihnen in der Regel nützlich Hinweise und Tipps bezüglich des richtigen Vorgehens geben.

        Ihr Team von mietrecht.com

    4. Sophie

      Guten Tag,
      Meine Vermieterin bestätigte mir damals mündlich, dass es in Ordnung wäre einen Hund zu halten. Im Nachhinein meinte sie, ich hätte es falsch verstanden. Absolut nicht, kann ich sagen. Da ging es ihr dann nur um „Meinen Hund“, da er gefährlich aussehe.
      Nun habe ich gefragt, ob es möglich wäre einen kleinen Hund in Pflege zu nehmen, bis er ein neues zu Hause hat. Also nur auf Zeit. Sie meint, wir haben ein Tierhalteverbot in diesem Haus. Lebte aber hier selber mit Katzen und so weiter bis sie aus zog. In meinem Mietvertrag steht, dass ich um Erlaubnis fragen müsste. Das tat ich. Sie verneinte. Was kann ich tun? Und was passiert, wenn ich theoretisch Trotzdessen einen Hund hier hätte. Für mich widerspricht sich die Regelung, dass man kein Verbot aufsetzen darf aber die Klausel im Vertrag schon?

    5. Janine

      Unser Mietvertrag enthält die Klausel „Die Tierhaltung ist im üblichen Rahmen erlaubt“. Wir würden uns gerne einen kleinen Hund anschaffen. Reicht die Klausel aus oder sollten wir mit dem Vermieter im Vorfeld nochmal sprechen? Der Vermieter hat unser Haus vorher ebenfalls mit Hund bewohnt, es gibt keine weiteren Mietparteien außer uns.

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