Heizpflicht: Was Mieter und Vermieter hierzu wissen sollten

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Was regelt das Mietrecht in Bezug auf die Pflicht zu heizen?

Für wen besteht eine Heizpflicht in Mietsachen? Müssen Mieter auf die Temperaturen achten?
Für wen besteht eine Heizpflicht in Mietsachen? Müssen Mieter auf die Temperaturen achten?

Beim Thema Heizen scheiden sich oft die Geister. Einige mögen es mollig warm in ihren vier Wänden, andere möchten es lieber kühl haben. Und dann stellt sich oft auch die Frage, ob eine Heizpflicht des Mieters besteht oder ob nur der Vermieter dafür sorgen muss, dass die Heizung funktioniert. Doch ab wann muss eigentlich geheizt werden? Ab wann muss der Vermieter die Heizung anstellen?

Diese und weitere Fragen zur Heizpflicht in Deutschland betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Er erläutert außerdem die gesetzlichen Voraussetzungen, welche eventuell eine Pflicht zum Heizen begründen könnten und welche Urteile es in Bezug auf den Zeitraum zum Heizen gibt.

Das Wichtigste zur Heizpflicht

Für wen besteht eine Heizpflicht in Deutschland?

Mieter sind nicht verpflichtet zu heizen, müssen jedoch dafür sorgen, dass es dadurch nicht zu Schäden an der Mietsache kommt. Vermieter sind allerdings verpflichtet, die Heizung in einem bestimmten Zeitraum funktionsfähig zu halten.

Ab wann muss der Vermieter heizen?

Die Rechtsprechung legt die Heizperiode regelmäßig in den Zeitraum zwischen dem 01.10 und dem 01.04. Anders lautende Regelungen können im Mietvertrag vereinbart werden.

Welche Temperaturen müssen Vermieter ermöglichen?

Um ihrer Heizpflicht nachzukommen, müssen Vermieter sicherstellen, dass die Heizungen tagsüber mindestens 20 Grad und nachts mindestens 18 Grad in den Räumen ermöglichen.

Heizpflicht für Vermieter und Mieter?

Eine Heizpflicht für Mieter besteht nicht. allerdings dürfen keine Schäden an der Mietsache entstehen.
Eine Heizpflicht für Mieter besteht nicht. allerdings dürfen keine Schäden an der Mietsache entstehen.

Müssen Mieter die Heizung einschalten, wenn es in der Wohnung zu kalt ist? Nein. Eine gesetzlich festgelegte Heizpflicht für Mieter gibt es in Deutschland nicht. Das heißt, wer es gerne kühl mag, der kann das auch so beibehalten. Wichtig ist allerdings, dass das Unterlassen des Heizens bzw. dass zu kühle Temperaturen nicht zu Schäden an der Mietsache führen dürfen. Sorgen zu niedrige Temperaturen für Feuchtigkeit in der Wohnung oder für Schimmelbildung, kann die Beseitigung auf Kosten des Mieters gehen, wenn das Heizverhalten Grund für diese Schäden sind.

Mieter sind zudem angehalten, darauf zu achten, dass die Leitungen nicht einfrieren. Heizen sie nicht oder stellen sie bei einer Abwesenheit die Heizung aus, sollten sie immer auf die Außentemperaturen achten. Bei einer längeren Abwesenheit sollte daher ein Verwandter oder Nachbar die Kontrolle übernehmen und gegebenenfalls die Heizung etwas aufdrehen.

Anders sieht das bei der Heizpflicht bei Vermietern aus. Sie müssen zwar nicht selbst dafür sorgen, dass Mieter heizen, sie sind jedoch verpflichtet, die Möglichkeit zum Heizen zu schaffen. Das heißt, sie sind für das Funktionieren und die Instandhaltung der Heizungsanlage verantwortlich. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür allerdings nicht. Hier kommt die Rechtsprechung zum Tragen, welche unter in mehreren Urteilen den Zeitraum zum Heizen festgelegt hat (u. a. LG Berlin, 26.05.1998, Az.: 64 S 266/97).

Darüber hinaus orientieren sich die Urteile an der Norm DIN 4701, welche bestimmte Raumtemperaturen empfiehlt. So müssen Vermieter sicherstellen, dass die Heizungen folgende Temperaturen ermöglichen:

  • In Wohnräumen tagsüber mindestens 20° C
  • In Bädern und Toiletten tagsüber mindestens 21° C
  • Nachts in allen Räumen mindestens 18° C (von 23:00 bis 06:00 Uhr)

Ab wann muss die Heizung an sein?

Ab wann muss die Heizung angestellt bzw- eingeschaltet werden? Das kann regional verschieden sein.
Ab wann muss die Heizung angestellt bzw- eingeschaltet werden? Das kann regional verschieden sein.

Doch ab wann muss der Vermieter die Heizung anstellen bzw. einschalten? Die Heizpflicht des Vermieters besteht regelmäßig in den Zeitraum vom 31. Oktober bis 01. April. Regional können sich Beginn und Ende der sogenannten Heizperiode aufgrund von Klima und Wetterlagen unterscheiden. Darüber hinaus sind auch individuelle Regelungen im Mietvertrag möglich, sofern diese nicht zu einem Nachteil des Mieters führen. Auch Festlegungen in der Hausordnung oder in der Eigentümergemeinschaftsordnung sind zulässig.

So ist es möglich, dass sich die Heizpflicht des Vermieters bis in den Mai erstreckt und die Heizungen bis dahin die Mindesttemperaturen ermöglichen müssen. Kommen Vermieter ihrer Heizpflicht nicht nach, kann das einen Grund für eine Mietminderung darstellen. So kann bei maximalen Temperaturen von 15 bis 17 Grad eine Minderung von 25 Prozent möglich sein. Der Ausfall der gesamten Anlage während der Heizperiode kann sogar eine Minderung um 100 Prozent oder auch eine außerordentliche Kündigung begründen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Mathias Voigt studierte Jura an der juristischen Fakultät in Rostock. Sein Referendariat absolvierte er in Nordrhein-Westfalen. Seit 2013 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Interessensschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Verkehrs-, Straf- und Mietrecht.

9 Gedanken zu “Heizpflicht: Was Mieter und Vermieter hierzu wissen sollten

  1. Melanie

    Unser Vermieter will jetzt Ende Februar einen Umbau an der Heizung vornehmen. Es gibt keinen Schaden der das notwendig machen würde.
    Wenn die Wettervorhersage so bleibt, haben wir genau in den 3 Tagen wo er sie deshalb komplett ausstellt Außentemperaturen von 0-4°C.
    Da die Wohnungen schlecht gedämmt sind wird es spätestens nach 1nen Tag in der Wohnung mit Glück noch bei 15°C sein.

    Haben wir da rechtlich Möglichkeiten. Auch wenn es nur voraussichtlich 3 Tage sind.

  2. S, Hans-Jürgen

    wir haben in einem Mehrfamilienhaus eine Warmwasser -Strombegleitheizung, die einen Verbrauch von mehr als 6000 KWh pro Jahr benötigt. bei einem Preis von z.zt. ca. 60ct./KWh sind dies rund 3600€/Jahr.
    auf Grund der z.zt. empfohlenen energie -sparmassnahmen beabsichten wir die ww-strombegleitheizung komplett auszuschalten. dies bedeutet zwar einen erhöhten ww-verbrauch der aber durch die Stromersparnis mehr als kompensiert wird.

    meine Frage: ist dies rechtlich zulässig?
    vielen Dank!

  3. Betten

    Bei privatem Abonnement für Tennis in der Halle. Gibt es gesetzliche 2
    bezüglich der Mindesttemleratur?

  4. Kyra

    Okay, jetzt habe ich genug zur Heizpflicht gelesen. Ich glaube, ich kann jetzt loslegen. Vielen Dank für die Informationen.

  5. Angelika B

    Ab welcher Außentemperatur muss im Sommer die Heizung angemacht werden?

  6. Aebischer

    Unsere Heizung ist kapput und wir hatten ab Januar 17,2 Grad in der Wohnung, auch am Tage wurde es nicht wärmer als 18,5 Grad. Es ist so das noch 3 andere Häuser zustimmen müssen. Aber bei uns wurde jetzt die Stromzähler und Wasserversorgung saniert und eine Wohnung die wohl seit über 40 Jahren nie saniert wurde. Es ist jetzt August und ab Oktober wirds kalt bei ca. Über 850 Meter über Meer. Ich hatte letztes Jahr schon eine Blasen Entündung und meine Nachbarin Reuma Schmerzen. Es sind günstige Wohnungen und niemand getraut sich zu sagen es sei kalt, oder man wird gesagt, ihr seit der einzige. Auf fragen für Lösung wird hingewissen, dass geplant wird. Ich möchte gerne einen Heizungsoffen, aber den den ich habe macht mir 1× im Tag meine Sicherung von 4 Amper kaputt. Da ich nur 2× 4 Ampers zur Verfügung habe und 2 × 6 Ampers für Küche, Backofen und Kühlschrank drauf gehen.
    Da ich nicht weis was für ein Heizungsoffen geht der die Wohnung oder Zimmer warm macht ohne jedesmal angst zu haben, beim reinschrauben, fliegen die gelben Funken und es Zischt laut. Dazu kommt das meine anderen Geräte auch gleich austeigen und Licht. Ich habe einfach Angst das ich nen Stromschlag erwische. Denn die Elektriker sagen, dass es nicht geht neu zu machen, dazu müsste man die ganze Leitung machen und wohl sanieren. Dann müssten wir alle Raus und es ist schwierig für denn selben Mitzins was zu finden.
    Was kann ich tun um nicht als Nerfiger Mieter aufzufallen und evtl. Noch gekündigt werde.
    Ich will doch nur nicht immer unter der Bettdecke mit sogar dicken Winterjacke, Halsschal, Kappe und Handschuhe zu frieren. Denn ich hatte wohl fieber und es war 17 Grad. Und draussen Schnee und Wind.
    Auch sind gute Heizoffen teuer und ich weis nicht welchen ich kaufen kann mit 4 Ampers. Häufig sind dann geeignete öffen für unter 300.- sfr. Nicht zu haben. Und ich hab nicht so viel Geld auf einmal. Dazu kommen noch höhere Stromkosten. Eine Wohnungswechsel kann ich mir nicht Leisten, da die Zügelkosten teuer sind und ich mit Invaliedenrente, häufig mit Vorurteilen für die neue Wohnung zu rechnen habe und so schnell, keine neue finde.
    Weis mir jemand Rat? Ich habe das sogar meiner Gemeinde Beistandschaft gesagt und die können nichts machen. Und Offen müsste ich selbst berappen. Ich bin echt verzweifelt, denn mit unserer Mitverwaltung redet man an eine Wand. Und viele sagen die kümmern sich zuwenig um die Liegenschaften, oder wohl nur bei dennen die nicht Sanierungsbedürftig sind ca. 1970 Bau oder älter. Einer hat sich diesen Winter eingesetzt. Da er Genug Geld verdiente blieb er nur 1/2 Jahr, jetzt ist auch eine Invaliedenrentnerin drin. So bringt man Leute auch zum schweigen. Ansonsten bin ich sehr zufrieden. Aber es geht nicht wenn die Heizung an den Rohren Brennt und dann alles Verkohlt ist. Da krieg ich Angst, dass mal die ganze Heizung brennt und das Haus

  7. Paul G

    Gibt es Regelungen / Vorgaben wie Geheizt werden muss? In unserem Mietshaus sind nur Infrarot Heizungen verbaut welche in keinem Fall die vorgeschriebenen mindest Raumtemperaturen erreichen da Infrarot ja nur den Organischen Körper wärmt der direkt davor steht aber keinen bzw kaum Einfluss auf die Raumtemperatur hat, trotzdem entstehen utopisch hohe Strombelastungen und dementsprechend auch sehr hohe Stromkosten. Kurz gesagt die Heizungen laufen, ziehen enorm viel Strom und das Haus bleibt trotzdem kalt.

  8. Kahde

    Wir heizen mehrmals am Tag während der Heizperiode.
    Sind dazu „gezwungen “ da unsere Nachbarn unter uns nicht heizen.
    Meine Frage lautet wie folgt: Kann ich dies beim Vermieter melden oder kann der Vermieter in diesem Fall nichts ausrichten?
    Ich weiß, dass keine Heizpflicht seitens des Mieters gesetzlich verankert ist, möchte aber die Nachbarn nicht permanent mitbeheizen. Welche Optionen gibt es da noch?

    1. Marlies

      Die Mieterin unter mir heizt auch nicht und hat den ganzen Tag die Terrassen Tür offen. Ich habe trotz Heizung Teppich und Hausschuhen kalte Füße und bekomme die Wohnung nicht richtig warm.
      Aber es besteht keine Pflicht zu heizen.

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