Mietrecht: Sind Haustiere immer willkommen?

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Haustiere in einer Mietwohnung: Was ist erlaubt und was nicht?

Das Mietrecht regelt, welche Haustiere gehalten werden dürfen.
Das Mietrecht regelt, welche Haustiere gehalten werden dürfen.

Tiere gehören für viele Menschen zu den wichtigsten Begleitern im Leben. Da ist es selbstverständlich, dass sie diese auch bei sich wohnen haben wollen. In einer Mietwohnung kann das jedoch zu einigen Schwierigkeiten führen. Das Mietrecht hat für Haustiere in einer Mietsache Regelungen, die es zu beachten gilt.

Ob im Mietvertrag Haustiere grundsätzlich ausgeschlossen werden können, was der Bundesgerichtshof (BGH) diesbezüglich entschieden hat und was Mieter in diesem Zusammenhang beachten sollten, betrachtet der folgende Ratgeber näher.

Das Wichtigste zur Tierhaltung in der Mietwohnung

Ist ein generelles Haustierverbot im Mietrecht möglich?

Nein, im Mietrecht können Haustiere nicht generell verboten werden. Kleintiere dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Bei Hunden und Katzen kann ein Erlaubnis verlangt werden.

Kann der Vermieter die Tierhaltung im Mietvertrag untersagen?

Ist im Mietvertrag die Haustierhaltung grundsätzlich verboten, ist dies nur dann zulässig, wenn es eine Möglichkeit zur Einzelfallentscheidung gibt.

Was gilt, wenn die Haustierhaltung durch den Vermieter genehmigt werden muss?

Vermieter müssen je nach Einzelfall entscheiden, ob sie die Genehmigung für die Haltung von Hunden und Katzen in der Wohnung erteilen.

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Wichtige Themen rund um die Tierhaltung in einer Mietwohnung

→ Hundehaltung → Katzenhaltung

Mieter und Haustiere: Rechtliche Grundlagen

Kann ein Vermieter Tiere verbieten?
Kann ein Vermieter Tiere verbieten?

Kann ein Vermieter Haustiere in der Mietwohnung verbieten? Sind Haustiere in Mietwohnungen überhaupt erlaubt? Diese Fragen stellen sich viele, die eine Wohnung mieten und mit Haustieren einziehen möchten. Oft bestehen Unsicherheiten darüber, was das Mietrecht bezüglich der Haustiere in den Mietsachen bestimmt. So sind sich potentielle Mieter meist nicht sicher, ob sie trotz ihrer Haustiere die Wohnung mieten können.

Eindeutige Entscheidungen gibt es bezüglich allgemeiner Klauseln, in denen Vermieter die Tierhaltung ausschließen. Der Bundesgerichtshof hat bereits 1993 entschieden, dass eine generelle Mietvertragsklause, die Haustiere in der Mietsache grundsätzlich ausschließt, nicht zulässig ist (BGH VII ZR 10/92). Ein absolutes Haustierverbot ist im Mietvertrag also nicht möglich. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Tiere in einer Wohnung gehalten werden dürfen.

Tierhaltung ist im Mietrecht in der Regel von der Art der Tiere abhängig. Das Mietrecht teilt Haustiere in Gruppen ein. Zu den sogenannten Kleintieren gehören beispielsweise Wellensittiche, Hamster, Mäuse, Meerschweinchen oder Fische. Die zweite Gruppe bilden Hunde und Katzen. Nach dem Urteil von 1993 dürften Kleintiere in einer Mietwohnung ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters gehalten werden.

Bei Hunden und Katzen kann das jedoch anders aussehen. Zwar hat der BGH auch hier ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag für unzulässig erklärt (BGH, 20. März 2013, Az.: VIII ZR 168/12) jedoch auch gleichzeitig im Mietrecht Haustiere, die nicht zu den Kleintieren gehören, zur Einzelfallentscheidung gemacht. Das heißt, Vermieter müssen immer abwägen, ob eine Tierhaltung in bestimmten Umständen zugelassen werden kann. Ein allgemeines Verbot stellt eine Benachteiligung des Mieters dar.

Haustierverbot in einer Mietwohnung: Wann ist das dennoch möglich?

Vermieter: Ein pauschales Haustierverbot kann er nicht verhängen.
Vermieter: Ein pauschales Haustierverbot kann er nicht verhängen.

Tiere in der Mietwohnung sind immer dann erlaubt, wenn es sich um die zuvor benannten Kleintiere handelt. Doch auch hier gibt es einige Ausnahmen. So sind beispielsweise Papageien, Frettchen und Ratten dem Vermieter zu melden und eine Genehmigung von diesem einzuholen.

Gleiches gilt für Exoten wie Echsen, Schlangen oder Vogelspinnen. Auch hier ist in der Regel die Erlaubnis des Vermieters notwendig, denn gefährliche Arten müssen vom Vermieter nicht geduldet werden, auch wenn Terrarien in der Mietwohnung erlaubt sind.

In diesem Fall bestimmt nicht das Mietrecht über die Haustiere direkt, sondern Vermieter oder in einem Streitfall der Richter je nach Einzelfall. Ebenso geschieht dies bei der Haltung von Hunden und Katzen.

Tiere im Mietrecht: Das Besondere an Hunde und Katzen

Auch wenn der BGH die Klauseln sowie ein generelles Haustierverbot im Mietrecht für nicht zulässig erklärt hat, können Vermieter weiterhin im Einzelfall entscheiden. So sind Zusätze im Mietvertrag, die die Zustimmung des Vermieters zur Haltung von Katzen und Hunden erforderlich machen, weiterhin gültig.

Im Mietvertrag können Tiere weiterhin nicht erlaubt sein, wenn zusätzlich die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung gegeben ist. Es ist keine Benachteiligung des Mieters, wenn die Belange des Vermieters und der anderen Hausbewohner gegenüber den Interessen des Mieters abgewogen werden.
Im Mietrecht kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung von der Zustimmung des Vermieters abhängen.
Im Mietrecht kann die Haustierhaltung in der Mietwohnung von der Zustimmung des Vermieters abhängen.

Gemäß den Urteilen des BGH und dem Mietrecht dürfen Haustiere durch Vermieter nur mit einer Begründung abgelehnt werden. Die Zustimmung dürfen Vermieter also nicht grundlos verweigern. Haben bereits andere Mieter Haustiere, bedarf es einer nachvollziehbaren Begründung, warum neue Mieter ein Tierverbot für diese Mietwohnung erhalten. Im Zweifel sollten sich Vermieter von einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen.

Vermieter können das Vorhandensein einer Tierhaftpflichtversicherung zur Bedingung für eine Genehmigung machen. So sind etwaige Schäden abgesichert und im Schadensfall entstehen keine Streitigkeiten darüber, wer für die Kosten aufkommt. Das Mietrecht schreibt für Haustiere eine vorhandene Versicherung jedoch nicht vor.

Im Ernstfall gilt, dass sich Mieter an die Hausordnung und den Mietvertrag halten müssen, wenn es darum geht, Tiere zu halten. Ist im Mietvertrag bestimmt, dass Mieter ihre Haustiere dem Vermieter melden müssen, gilt dies in der Regel für alle Tiere, die nicht zu den Kleintieren zählen.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind beispielsweise Blindenhunde, Therapiehunde oder andere Tiere, die zu einer Therapie beitragen. Diese bedürfen keiner Genehmigung, müssen jedoch als diese Art der Tiere zugelassen und bescheinigt sein.

Mietrecht: Haustiere in der Wohnung

Hat der Vermieter Haustiere in der Mietwohnung erlaubt, sollten sich Mieter an bestimmte Regelungen halten. Lärm, Dreck oder Geruchsbelästigungen sollten vermieden werden. Auch hier kann der Vermieter eine Klausel bezüglich der Haustiere in den Mietvertrag aufnehmen und bestimmen, welche Verhaltensweisen nicht akzeptiert werden.

Eine Mietvertragsklausel kann Haustiere unter bestimmten Bedingungen erlauben.
Eine Mietvertragsklausel kann Haustiere unter bestimmten Bedingungen erlauben.

Halten sich Mieter nicht an Vorgaben oder die Rücksichtnahmepflicht in einem Miethaus, kann das auch zu einem Widerruf der Erlaubnis führen. Gemäß Mietrecht können Haustiere bzw. die Genehmigung des Vermieters zur Haltung dieser widerrufen werden. Hierfür muss jedoch ein triftiger Grund vorliegen. Ist der Hund zum Beispiel ständig zu laut oder haben andere Mieter eine Katzenhaarallergie, kann die Erlaubnis für den Mieter zur Haustierhaltung wieder zurückgenommen werden.

Ähnlich kann es auch aussehen, wenn die Mieter aufgrund der Tiere Schäden verursachen. Wird eine Katzenklappe oder eine Hundetür ohne Genehmigung des Vermieters eingebaut, kann das sowohl Schadensersatzansprüche nach sich ziehen als auch den Widerruf der Genehmigung. Ein Grund den Mietvertrag zu kündigen, ist das in der Regel jedoch nicht.

Haustiere in der Eigentumswohnung

Wie sieht das eigentlich im Mietrecht aus, wenn Haustiere in einer Eigentumswohnung gehalten werden? Auch hier gilt laut Mietrecht, das Haustiere nicht generell verboten werden dürfen. Sowohl Eigentümer als auch Mieter dürfen hier nicht benachteiligt werden.

Die Eigentümergemeinschaft kann die Tierhaltung mehrheitlich jedoch einschränken, wenn es zum Beispiel um den Freilauf von Hunden und Katzen auf Gemeinschaftsflächen geht oder es die Haltung von Kampfhunden betrifft. Ebenso kann die Eigentümergemeinschaft auch die Haltung von gefährlichen Arten einschränken und mit bestimmten Auflagen versehen.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte schreibt seit 2016 für mietrecht.com. Nach dem Studium an der Universität Potsdam hat sie im Bereich der Haus- und Liegenschaftsverwaltung gearbeitet und kann die dort gesammelten Erfahrungen in der Redaktionsarbeit einbringen. Neben Ratgebern verfasst sie auch News zu wichtigen mietrechtlichen Themen.

79 Gedanken zu “Mietrecht: Sind Haustiere immer willkommen?

  1. Christina R

    Hallo,
    kann ich dagegen vorgehen wenn generell Haustierhaltung verboten ist. Wir suchen derzeit eine Wohnung und ein generelles Haustierverbot gibt es extrem oft 🙁
    Gerade wenn die Wohnung über einen Makler angeboten wird – kann man nicht mal anfragen oder sowas besprechen da wird man dann gar nicht erst zu einem Termin eingeladen.
    Der Gesetzgeber kann ja rein theoretisch festlegen was er will. Man bekommt dann einfach die Wohnung nicht. Und wehren kann man sich auch nicht.

  2. Florian

    Ich habe eine junge Katze, die auch schonmal nachts herumtollt was den Mieter unter mir ärgert.
    Ist dies ein Kündigungsgrund?

  3. Tobias

    Hallo, darf ich als Vermieter eines Mehrfamilienhauses z.B. nur maximal 2 Katzen aber keine Hund erlauben?
    LG

  4. Sophia

    Hallo zusammen,

    Ich wohne mit meiner Tochter in einer Mietswohnung. Jetzt habe ich im Urlaub einen Hund von der Straße gerettet und würde ihn gerne mit in die Wohnung nehmen. Er ist ungefähr so groß wie ein Dackel. Laut Mietvertrag geht dies nur mit Zustimmung des Vermieters. Dieser lehnt aber ab mit der Begründung, er möchte Haustiere nicht. Welche Möglichkeit gibt es, doch noch eine Chance zu haben bzw ist das als Grund ausreichend?

  5. Martina H.

    Guten Tag,

    kann mein Vermieter (es handelt sich um eine GbR) mir eine Katze verweigern, mit der Begründung „Der Eigentümer wünscht im Dachgeschoss keine Tiere“, wenn im gesamten Haus Hunde und Katzen mehrfach vertreten sind und die Vormieter der Wohnung, die ich beziehe, ebenfalls 2 Katzen hatten?
    Ich würde ja gerne mit dem Eigentümer in Ruhe und sachlich darüber reden, aber mein Vermieter will mir keine Kontaktdaten rausgeben.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  6. Nicole M

    Guten Abend,

    Wir wohnen seit ca 9 Jahren in einer mietwohnung in unserem Mietvertrag steht keine Tiere. Wir haben 2 Katzen und würden uns gern einen Hund zulegen.

    Ist dies möglich oder kann sie uns deswegen kündigen?

    Wir freuen uns auf Antworten.

  7. H. Reiser

    Kann die Haltung eines Hundes verboten werden, nur weil sich im EG meines Hauses ein Restaurant befindet?

  8. Peter H

    Leider hat das BGH die Tierhaltung so erlaubt. Dabei wird oftmals vergessen, daß bei Schäden der tierhaltende Mieter auszieht und über den von den Tieren angerichteten Schaden verschweigt und spurlos verschwindet. Die Verjährung nach 6 Monaten, macht den Schaden komplett.
    Beispiel: Eine Mieterin hatte 2 Meerschweinchen, auf den Hinweis des Vermieters die Tiere im Käfig zu halten damit kein Schaden entsteht, äußerte sie, daß sie darauf achtet. Nach relativ kurzer Zeit hatte sie 8 Meer- schweinchen. zum Jahreswechsel kündigte sie die Wohnung. Ende März war der Auszug. 6 Monate später wußten wir wieso sie eine andere Wohnung benötigte. Nach dem wir die Heizung laufen ließen stank es bestialisch in der Wohnung. Der Urin der Tierchen war unter das Laminat gelaufen. Der Schaden belief sich auf ca. 2.000 €uro die zu Lasten des Vermieters gingen. Lt. dem Amtsgericht war der Schaden nach 6 Monaten verjährt.
    Deshalb befürworte ich ein generelles Tierhalteverbot in Mietwohnungen. Eine Mietwohnung ist kein Stall. Wer Tiere halten will, kann sich einen Stall mieten und dort seine Lieblinge unterbringen. Weder der Mieter noch die Richter des BGH bezahlten mir diesen Schaden und aus Schaden wird man klug!

  9. KIM

    Ich habe mal eine Frage. Und zwar wir hatten vor kurzem noch zwei Kater bei uns leben die leider verstorben sind. So wir haben vorher das ok bekommen von unseren Vermietern, da sie selber etliche Tiere haben. So jetzt sind leider unsere Zwei süßen nicht mehr bei uns und wir überlegen uns irgendwann wieder einen Kater zuzulegen. Aber unsere Vermieter haben uns dieses Jetzt verboten geht das so einfach. Erst ja sagen und dann aufeinmal nein?

  10. Dominik

    Hallo,
    wenn Tierhaltung generell nicht untersagt werden darf und für Katzen und Hunde im Einzelfall entschieden werden und eine trifftige Begründung bei Ablehnung gegeben werden muss, welche Berechtigung hat dann die Angabe „Haustiere: nein“, das man bei den gängigen Wohnungsportalen sehr häufig findet?
    Schon klar, dass jemand mit Haustieren so eine Wohnung nie bekommen wird, weil der Vermieter sich dann, selbst wenn diese Angabe unrechtens ist, einfach einen anderen Bewerber ohne Haustiere aussucht. Aber wieso wird seitens der Anbieter solcher Portale überhaupt die Möglichkeit gegeben, etwas von vorneherein zu verbieten, was man per Gesetz gar nicht verbieten darf?

  11. Bodo

    Hallo,

    wie sieht es mit Hunden im Büro aus, wir würden uns gewerblich in einem Großraumbüro einmieten, kann hier der Vermieter uns im Voraus den Hund verweigern, auch wenn er nicht bellen oder stören würde?

    Grüße Bodo

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Bodo,

      auch bei einem Gewerbemietvertrag ist wichtig, ob etwas zur Tier- bzw. Hundehaltung vereinbart wurde. Ist nichts bestimmt, kann ein Verbot der Haltung in der Regel erst bei einer vorliegenden Störung durch das Tier erfolgen.

      Ihr Team von mietrecht.com

  12. Malte

    Hallo,

    Ich habe eine Vogelspinne (ähnlich giftig wie eine Biene!) und ziehe jetzt in eine Mietwohnung. Der Vermieter hat in dem Mietvertrag zusätzlich reingeschrieben, dass ich mit der Unterschrift bestätige, dass in der Wohnung eine Tierhaltung nicht zulässig ist. Ich habe den Vertrag gezwungenermaßen unterschrieben, da ich die Wohnung brauchte, und bin mir jetzt nicht sicher ob ich die Vogelspinne mit in die neue Wohnung nehmen kann. Schließlich gehört sie ja zu den Kleintieren, welche man nicht verbieten kann, oder?

    Mfg,
    Malte

    1. mietrecht.com Beitragsautor

      Hallo Malte,

      ein pauschales Verbot der Tierhaltung ist nicht zulässig. Kleintiere dürfen immer gehalten werden, allerdings gilt das nicht für exotische Tierarten. So bedarf hier in der Regel der Zustimmung des Vermieters. Lassen Sie sich am besten einmal rechtlich ausführlich beraten. Das kann ein Mieterverein oder ein Anwalt anbieten, wir jedoch nicht.

      Ihr Team von mietrecht.com

  13. Steffen

    Hallo,
    ich möchte einer Katze aus dem Tierheim gerne ein neues Zuhause geben.
    In meinem Mietvertrag steht :
    „Die Haltung oder das vorübergehende Inpflegenehmen von Tieren ist untersagt. Dies gilt nicht für sog. Kleintiere (Zierfische, Kanarienvögel, Schildkröten etc.), die in den üblichen Grenzen gehalten werden.“

    So wie ich das versteh, geht aus ihren Erklärungen hervor, dass das generelle untersagen im ersten Satz hinfällige ist?
    Ich müsse jetzt im nächsten Schritte die anfrage stellen und schauen wie argumentiert wird?

  14. Gabriele M.

    Darf ich meine Katze mit ins Treppenhaus nehmen

  15. Sabine K.

    Guten Tag, steht die Hausordnung über dem Tierhaltegesetz? Wir wohnen in einer Genossenschaftswohnung und dort ist in der Hausordnung im Mietvertrag ein Absatz wo steht, dass Hunde in der Anlage nur mit Maulkorb geführt werden dürfen. Lt. Tierhaltegesetzt gilt Maulkorb ODER Leine. Ist das zulässig, dass so etwas also im Mietvertrag steht und ist die Hausordnung demnach über dem Gesetz?

  16. Sahin

    Hallo
    Ich sitze im Rollstuhl bin aber Selbstversorger und habe eine Pflegeperson und bin auf eine Barierefreie Wohnung angewiesen.Bin seid dem ich die Scheidung eingereicht habe und die eheliche Wohnung verlassen habe obdachlos.
    DIE [edit. v. d. Red.] hätte mir eine 2 Zimmer Barrierefreie Wohnung hat mich aber als Mieter abgelehnt weil ich eien Hund habe( und im Notfall das es mir nicht gut geht oder ich ins Krankenhaus müsste habe ich mehr als eine Person die sich um meinen Hund kümmern würden).
    Mit freundlichen Grüßen
    Sahin

  17. Justine

    Guten Tag,
    ich wollte mir einen kleine Hund (französische Bulldogge) anschaffen.
    Ich lebe in einer Mietwohnung in der 3. Etage. In meinem Mietvertrag sind Haustiere nach Vereinbarung erlaubt.
    Ich habe meiner Vermieterin nun eine E-Mail geschrieben und gefragt, ob es in Ordnung wäre.
    Die Antwort darauf war, dass Hunde ausschließlich im Erdgeschoss erlaubt seien und sie mir nicht die Erlaubnis erteilen könnte einen Hund anzuschaffen, da ich in der 3. Etage wohne.
    Ist das rechtens ?
    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

  18. Christian M.

    Guten Tag , ich möchte gern ein Katze in einer Mietwohnung halten habe noch keinen Vertrag unterschrieben habe Angst das ich die Wohnung nicht bekomme wenn ich es mitteile.Kann der Vermieter mir Kündigen? Wer macht so etwas wenn die Katze eh schon da ist und ich ja auch eine Kaution für Beschädigungen bezahlt habe.Die Wohnung hat auch ein separaten Zugang im 3Familienhaus .MfG und vielen Dank

  19. Marvin

    Hallo.
    Und zwar geht’s darum
    Im Mietvertrag steht das über Tiere der vermieter informiert werden muss.

    Hund wurde erlaubt
    Von den Katzen wusste der Vermieter nichts bis zur Vertragsunterzeichnung. Nachdem er dann gesagt hat kann man jetzt eh nichts mehr ändern und der vertrag unterschrieben wurde von beiden Parteien, hieß es am nächsten Tag vom Vermieter der Hund würde beißen und die Katzen waren nicht abgemacht hiermit kündige ich euch die Wohnung!
    Dies natürlich nur mündlich mit Zeugen seinerseits und ohne Frist

    Ist dies nun rechtswidrig oder ist der Vermieter im Recht
    Ich würde sagen er handelt rechtswidrig

  20. Mia

    Hallo und guten Tag,
    wir haben vor gut einem Jahr ein freistehendes Einfamilienhaus auf dem Land gemietet. Lt. Mietvertrag ist bzgl. der Tierhaltung die Genehmigung des Vermieters einzuholen.
    Für die Kinder würden wir aber nun gerne zwei Kätzchen anschaffen, die allerdings nicht nur im Haus, sondern auch draußen gehalten werden sollen. Wir haben auch einen kleinen Garten.
    Kann eine Genehmigung tatsächlich verweigert werden? Ich habe etwas davon gehört, dass lt. gängiger Rechtsprechung bei solch einer Wohnsituation nicht von einem Versagungsgrund ausgegangen werden kann und dass Katzen zu einem freistehenden Haus auf dem Land sozusagen nun mal dazu gehören.
    Das Verhältnis zum Vermieter ist nicht das allerbeste, nachdem ich auf Anraten meiner Rechtsschutzversicherung mal die Miete gekürzt hatte, da einige Arbeiten über Monate nicht ausgeführt worden waren. Das ist nun alles schon seit einem Jahr beigelegt.

    Können Sie mir diesezügl. einen Rat zum sinnvollsten Vorgehen geben?
    Vielen Dank im Voraus!

  21. Svea K.

    Hallo,
    Ich wohne zu Miete auf einem Resthof mit 6 weiteren Pateien. Es werden schon Hunde gehalten und im Mietvertrag steht Haustierhaltung nach Absprache. Ich habe bei meinen Vermieter telefonisch angefragt ob ich mir auch einen Hund halten darf, er hat dies verneint. Jetzt Frage ich mich ob dies zulässig ist, wenn meine Mitmieter schon Hunde halten dürfen?
    Vielen Dank und mit lieben Grüßen
    S. K.

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