Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?
Die Gründe für eine fristlose Kündigung können vielfältig sein – ob nun im Arbeitsrecht oder im Mietrecht. Jedoch gibt es eines, was immer vorhanden sein muss: ein triftiger Grund!
Folgende Gründe können zu einer fristlosen Kündigung führen:
Dieser Ratgeber beschäftigt sich mit den verschiedenen Ursachen für eine außerordentliche, fristlose Kündigung und zeigt damit auf, dass es gar nicht so viel braucht, damit solch ein Grund entsteht. Lesen Sie selbst!
Das Wichtigste zu den Gründen einer fristlosen Kündigung
Wird eine fristlose Kündigung durch Mieter oder Vermieter ausgesprochen, muss eine solche immer begründet sein. Ohne entsprechende Gründe ist eine solche Kündigung nicht zulässig.
Neben Mietrückständen oder der Störung des Hausfriedens können auch Mängel an der Mietsache eine fristlose Kündigung begründen. Weitere Informationen bieten die weiterführenden Ratgeber hier.
Eine fristlose Kündigung vom Mietvertrag ist beispielsweise nicht zulässig, wenn Mieter frühzeitig ausziehen wollen oder Vermieter die Wohnung anderweitig vermieten möchten.
Inhaltsverzeichnis
Fristlose Kündigung: Was steckt dahinter?
Kurz und knapp bedeutet es, dass die Möglichkeit einer fristgerechten Kündigung von einem Mietverhältnis keine Option ist.
Dies geschieht im Normalfall, weil ein außerordentlicher Kündigungsgrund vorhanden ist, der es dem Mieter oder Vermieter nicht zulässt, weiterhin in dieser Wohnung zu leben bzw. den Vertragspartner dort leben zu lassen.
Solche Gründe für eine fristlose Kündigung von einem Mietvertrag setzen in der Regel voraus, dass eben gegen diesen Vertrag verstoßen wurde, also darin enthaltene Vereinbarungen nicht eingehalten wurden.
Ist eine Verhandlung noch abzuwenden, weil eventuelle Gründe für eine fristlose Wohnungskündigung noch durch ein klärendes Gespräch oder eine Einigung der beiden Streitparteien in Sicht ist, sollten Sie dies in jedem Fall nutzen. Das erspart beiden Seiten Stress, Nerven, Zeit und sehr wahrscheinlich auch einige Kosten.
Die fristlose Kündigung einer Wohnung: Triftige Gründe
Nun stellt sich die Frage: Wie sehen diese Kündigungsgründe konkret aus? Was kann einen Vermieter oder Mieter dazu veranlassen, diese Form der Kündigung einzureichen? Dies erfahren Sie im Folgenden.
Finanzielle Gründe
Steht der Mieter im Zahlungsverzug bzw. Mietrückstand, kann dies unter Umständen schon ein triftiger Kündigungsgrund sein.
Überweisen Sie beispielsweise Ihre Miete häufig unregelmäßig, unvollständig oder gar nicht, führt dies nicht selten erst zu einer Abmahnung und dann zu einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter.
Sachmängel
Vermüllung: Geht ein Mieter in hohem Maße unsorgsam mit der Mietsache um, dann kommt es manchmal in diesem Zusammenhang zu Ansammlungen von Müll. Zu dieser Kategorie zählen zum Beispiel sogenannte „Messies“. Hierbei muss allerdings bedacht werden, dass solch einem Verhalten auch eine psychische Krankheit zugrunde liegen kann.
Lärmbelästigung
Störung des Hausfriedens: Das bedeutet konkret, dass ein Vermieter das Recht dazu hat, dem Mieter die Wohnung fristlos zu kündigen, weil dieser zum Beispiel permanent gegen die Hausordnung verstößt oder es zu Handgreiflichkeiten, Beschimpfungen oder Diskriminierungen kommt.
Ruhestörung: Des Weiteren kann auch regelmäßiger Lärm andere Anwohner sehr stören. Eine rechtzeitig im Haus angekündigte Party ist in Ordnung – sofern dies nicht jeden Tag geschieht.
Jedoch sollte ein Mieter beispielsweise nicht jeden Tag bis in die Nacht extrem laute Musik hören. Beschwert sich ein Nachbar und kann die Ruhestörung beweisen, ist laut Mietrecht eine Kündigung durch den Vermieter fristlos möglich.
Unerlaubte Handlungen
Untervermietung: Gibt ein Mieter die Wohnung ohne vorherige Anmeldung beim Vermieter einfach an einen Untermieter, dann gilt dieser nicht als offiziell genehmigt. Ein Vermieter hat hierbei das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
Gewerbe: Zu guter Letzt führt auch ein auf die betreffende Wohnung nicht angemeldetes Gewerbe im Allgemeinen zu einer Kündigung aus wichtigem Grund. Möchten Sie eine Firma von Zuhause aus führen, muss dies zuvor angemeldet werden. Unter Umständen ist Ihnen ein Gewerbe in der Mietwohnung sogar laut Mietvertrag untersagt.
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Hallo vor über einem Jahr hatte ich 2 Monats Mieten im Verzug ich habe fristlose Kündigung bekommen. Ich konnte noch die Mieten bezahlen. Ich habe danach die Miete regelmäßig bezahlt. Nur diesen Monat war ich in Verzug weil meine Bezüge nicht rechtzeitig überwiesen werden. Ich warte immer noch darauf. Mein Vermieter hat noch nicht reagiert aber ich befürchte irgendwas wird kommen normalerweise reagieren die ab 7, 8 Tag wenn die Miete nicht auf dem Konto ist.
Mfg
Mine S-B
Meine Tochter hat die fristlose Kündigung bekommen da sie 2kaputte Zimmertüren hatte die sie aber wieder repariert und lackiert hat .Dies gefiel der Hausmeisterin nicht und hat ihr mitgeteilt das sie bis zum 18.2 die fristlose Kündigung hat und ausziehen muss ist das Rechtens .Es bestehen kein Mietrückstände